Grünes Licht für Wasserstoff Made in MV

Laage – Das Unternehmen APEX Energy Solutions Teterow GmbH möchte in Laage bei Rostock im großen Stil Wasserstoff produzieren und von dort vertreiben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern erteilt nun die Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb einer Demonstrationsanlage. Umweltminister Dr. Till Backhaus übergab dazu den Genehmigungsbescheid.

„Wasserstoff ist ein vielversprechender Weg raus aus den fossilen Brennstoffen und hinein in saubere und nachhaltige Antriebssysteme. Ich bin sehr glücklich, dass mit APEX in Laage wohl bald ein junges und hochinnovatives Unternehmen hier aus unserem Land an den Markt geht.“, freut sich Umweltminister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus übergab den Bescheid im Rahmen einer Videokonferenz an den Geschäftsführer der Firma, Herrn Mathias Hehmann. Aufgrund der Corona-Pandemie war ein Besuch vor Ort nicht möglich. In seinem Grußwort lobte der Minister jedoch die hohe Innovationskraft und die Bedeutung des jungen Unternehmens für die Region:

„Mitten in unserem Land wollen Sie eine der zukunftsweisendsten Anlagen in diesem Bereich errichten und von hier aus den technologischen Fortschritt voranbringen. Sie hätten den Standort nicht besser wählen können. Infrastrukturell sind Sie hervorragend angebunden, dazu unweit unserer schönen Hansestadt Rostock. Die Wirtschaft in Rostock gedeiht und auch die Unternehmen vor Ort erkennen, dass nachhaltige Konzepte die Zukunft bedeuten. Zudem hat Rostock eine hervorragende Uni mit motivierten jungen Nachwuchswissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die gerne in der Region bleiben.“

Das Konzept des Unternehmens sieht eine ganzheitliche Produktion von Wasserstoffangeboten vor, von der Elektrolyse (Umwandlung von Wasser zu Wasserstoff) bis hin zur Fertigung von Brennstoffzellen sowie Tank- und Speichersystemen. Mit den Komponenten soll das Werk bei Laage der erste klimaneutrale Gewerbepark werden.

Die Genehmigung für die Demonstrationsanlage wurde laut Ministerium von der zuständigen Behörde, dem StALU Mittleres Mecklenburg, zügig bearbeitet. Der Minister lobte die Zuverlässigkeit des Amtes: „In Rekordzeit haben unsere Leute Ihren Antrag unter die Lupe genommen und genauestens geprüft. Ich bin unseren Leuten dafür dankbar, denn wir wollen ja schnell voran kommen mit dem Wechsel zu sauberen Energien.“

Im Fazit zeigt sich der Minister für Landwirtschaft und Umwelt sehr zufrieden mit den Fortschritten des Unternehmens. Auch Ideen hat der Minister schon, wie der Wasserstoff im Land selbst genutzt werden könnte: „Mir liegt die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume sehr am Herzen. Da sich Wasserstoff hervorragend als Energiezwischenspeicher eignet, sehe ich hier großes Potential. In Zukunft könnten damit auch Haushalte in abgelegenen Gebieten zuverlässig mit sauberem Strom, Wärme und Mobilität versorgt werden.“

Die Anregung des Ministers, auch lokale Höfe mit Wasserstoff zu versorgen, hat die Firma nach dessen letzten Besuch im Sommer 2020 aufgenommen. So bestehe enger Kontakt zu einem nahegelegenen Gutshof.

Bankengipfel

Finanz- und Wirtschaftsminister sagen kurzfristige Unterstützung zu

Schwerin – In einer Telefonkonferenz haben Wirtschaftsminister Harry Glawe und Finanzminister Reinhard Meyer sich heute mit Vertretern der Sparkassen, Genossenschafts- und Privatbanken sowie den Sozialpartnern auf Maßnahmen verständigt, um die heimische Wirtschaft bei der Bewältigung der Corona-Folgen weiter zu unterstützen.

Die Teilnehmer schätzten die aktuelle Lage der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommer grundsätzlich noch als verhältnismäßig gut ein, warnten allerdings vor noch nicht absehbaren Folgen. Vor allem das Eigenkapital der Unternehmen werde durch den verlängerten Lockdown weiter aufgezehrt. Daher seien nicht nur kurz- sondern auch mittelfristige Maßnahmen erforderlich.

Insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern ist die Wirtschaft eher kleinteilig geprägt. So haben rund 97 Prozent der Betriebe im Land weniger als 50 Beschäftigte. Diese Unternehmen können viele Bundesprogramme nicht in Anspruch nehmen und haben daher nur begrenzten Zugang zu neuen Kapitalquellen. Gleiches gilt für mittlere Unternehmen oberhalb von 50 Beschäftigten.

Finanzminister Reinhard Meyer und Wirtschaftsminister Harry Glawe einigten sich daher mit den Branchenvertretern auf drei Punkte:

  1. Bis die Förderzusagen des Bundes greifen, will das Land eine Brückenfinanzierung für die Bundeshilfen prüfen. Damit soll die Eigenkapitallage der Unternehmen kurzfristig gestärkt werden.
  2. Gemeinsam mit den Wirtschaftskammern und der Kreditwirtschaft soll ein Projekt zur Sanierungsmediation initiiert werden. Damit sollen mittelfristig zu erwartende Insolvenzen vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.
  3. In der Mitte Januar vereinbarten Taskforce Wirtschaft sollen mit Vertretern der Staatskanzlei, des Wirtschafts- sowie des Finanzministeriums insbesondere steuerliche Maßnahmen erörtert werden, um Liquidität und Eigenkapital der Unternehmen im Land nachhaltig zu stärken.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Soforthilfen und Abschlagszahlungen sind wichtig, aber man darf die längerfristigen Perspektiven nicht aus den Augen lassen. Für die meisten Betriebe bei uns im Land endet die Corona-Pandemie nicht mit dem Ende des Lockdowns. Wir sind uns alle einig: Wenn wir Arbeitsplätze und Steuereinnahmen erhalten wollen, müssen wir schnell und unbürokratisch beim Wiederanlauf der Wirtschaft helfen. Die heute vereinbarten Maßnahmen sind dafür ein erster Schritt.“

Neue Kindertagesförderungs-Verordnung

Notfallbetreuung ab Inzidenzwert von 150

Schwerin – Heute ist die aktualisierte Corona-Kindertagesförderungs-Verordnung in Kraft getreten. Mecklenburg-Vorpommern setzt damit die Schutzphase in der Kindertagesförderung (Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege, Hort) bis zum 14. Februar fort. Darüber hinaus sind die Empfehlungen des Sozialministeriums zum Schutz von Beschäftigten und Kindern in der Kindertagesförderung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus aktualisiert worden.

„Die Kitas und Tagespflegestellen bleiben in der Schutzphase geöffnet. Wir appellieren aber weiterhin an alle Eltern, dieses Angebot nur in Anspruch zu nehmen, wenn es beruflich gar nicht anders geht und keine Möglichkeit besteht, die Kinder zu Hause zu betreuen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese. Auch eine verkürzte Betreuungszeit des Kindes in der Kita solle durch die Eltern geprüft werden.

Eltern müssen ihre Kinder zur Teilnahme an der Kindertagesförderung während der Schutzphase in ihrer Kita anmelden. Im Kindergarten, in der Krippe und Kindertagespflegestelle müssen Kinder keine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen. In Horten müssen Kinder und Beschäftigte grundsätzlich eine MNB in dem Gebäude tragen. „Auf dem Außengelände des Hortes besteht für die Kinder und Beschäftigten keine Pflicht zum Tragen einer MNB“, so Drese.

Sofern zwei Werktage in Folge die Zahl der Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 der letzten sieben Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit 150 oder höher ist, ist der Besuch von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen im Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich für Kinder ab dem darauffolgenden Tag untersagt. Gleiches gilt, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt dieser Inzidenzwert zwei Werktage in Folge überschritten ist.

Das Besuchsverbot gilt für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Der Wohnsitz der Kinder ist insofern nicht entscheidend.

Drese: „Ab einem Inzidenzwert von 150 ist nur noch eine Notfallbetreuung möglich. Die Eltern dürfen dann grundsätzlich ihre Kinder nicht in Krippe, Kindergarten und Hort bringen.“ Aktuell findet in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte, Ludwigslust-Parchim (ab 25. Januar) und Vorpommern-Greifswald (ab 27. Januar) eine Notfallbetreuung statt.

Als Ausnahme von dem Besuchsverbot dürfen Kinder die Notfallbetreuung der Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, Krippen und Horte) und die Kindertagespflegestellen in den folgenden Fällen besuchen:

  • in familiären Härtefällen, insbesondere, wenn wegen einer Kindeswohlgefährdung der Besuch einer Kindertageseinrichtung als Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung oder im Rahmen von Maßnahmen und Schutzplänen erforderlich ist,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder in stationären und teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in begründeten Einzelfällen Kinder von Alleinerziehenden und
  • Kinder bei denen mindestens ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur nach § 2 Absatz 10 Corona-KiföVO M-V tätig ist und eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann.

Das Besuchsverbot bleibt in Kraft, bis die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner landesweit zehn Tage in Folge unter 150 landesweit bzw. in dem jeweiligen Landkreis oder der kreisfreien Stadt gesunken ist. Die Landkreise und kreisfreie Städte können für ihren Zuständigkeitsbereich unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und der möglichen Folgen für die Gesundheit der Bevölkerung durch Allgemeinverfügung das Besuchsverbot länger in Kraft lassen.

Hohe Bereitschaft beim Impfen

Gesundheitsminister informiert sich am Klinikum Südstadt in Rostock über Zweitimpfungen

Rostock – Gesundheitsminister Harry Glawe hat sich am Montag am Klinikum Südstadt der Hansestadt Rostock über den Stand der Mitarbeiterversorgung mit Impfstoff informiert. Nach der Erstimpfung von 200 Mitarbeitern am Klinikum Südstadt in Rostock am 29. Dezember 2020 erhielten diese Kollegen heute ihre zweite Schutzimpfung gegen Corona.

„Die Impfungen kommen auch beim medizinischen Personal weiter voran. Die Zahl der Zweitgeimpften steigt weiter an. Das freut mich besonders, denn die Organisation der klinikinternen Impfungen bedeutet nochmal einen erheblichen Zusatzaufwand in diesen ohnehin Corona bedingten sehr arbeitsintensiven Zeiten in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Das ist bei laufendem Klinikbetrieb eine enorme logistische Leistung. Wir werden weiter für eine Impfung werben, um das Corona-Virus erfolgreich einzudämmen. Jede Impfung schafft mehr Sicherheit, sich und andere zu schützen“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Gesundheitsminister Harry Glawe vor Ort.

Der Minister bedankte sich heute bei allen Beteiligten, die zum Erfolg der Impfkampagne und zügigen Schutz des Klinikpersonals beitragen.

Insgesamt haben jetzt am Klinikum Südstadt 450 Mitarbeiter ihre erste Impfung und 200 Mitarbeiter ihre zweite Impfung erhalten. Dafür wurde der Hörsaal in ein Impfzentrum mit einem Aufklärungsbereich, einer Spritzstation, fünf Impfstellen, einer Dokumentation und Ruheplätzen umgebaut.

„Die Impfbereitschaft wächst ständig und ist viel höher als erwartet. Inzwischen haben sich schon mehr als die Hälfte der Mitarbeiter, über 700, im Impfportal des Klinikums angemeldet“, sagte Dr. Melanie Jäckel, Leitende Krankenhaushygienikerin und Pandemiebeauftragte des Südstadtklinikums. „Wir sind sehr erfreut über die steigende Akzeptanz und hoffen, dass wir bald alle registrierten Mitarbeiter impfen können.“

Aktuell wurden bislang nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 53.688 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern geimpft (Anzahl Erst- und Zweitimpfungen). Davon haben 3.742 Personen eine Zweitimpfung erhalten.

„Insgesamt sind rund 24.000 Impfungen (Erst- und Zweitimpfung) aufgrund der beruflichen Indikation, wie beispielsweise medizinisches Personal oder auch Pflegepersonal, erfolgt. Es ist gut, dass wir im bundesweiten Vergleich weit vorn sind. Viel wichtiger ist aber, dass in Deutschland und Europa insgesamt immer mehr Menschen geimpft werden können. Erst die Herdenimmunität schafft Sicherheit für uns alle und ermöglicht die Rückkehr in ein normales Leben. Entscheidend ist, dass zugesagte Liefermengen der Hersteller auch verlässlich eingehalten werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

An 18.500 Personen sind bislang Schreiben zum Impfen in den Testzentren versandt worden. Es gibt 12 Impfzentren mit bis zu 40 mobilen Teams, die den Impfzentren angeschlossen sind. Die Impfzentren werden in Verantwortung der Landkreise und kreisfreien Städte betrieben.