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Tag: 28. Januar 2021

Tierhalter unterstützen und Wolf schützen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus widersprach im Landtag einem Antrag auf Einführung einer Bestandsobergrenze für Wölfe. Statt einer Obergrenze unterstützt das Land betroffene Tierhalter und Halterinnen.

Nicht zum ersten Mal beschäftigte sich der Landtag am Mittwochabend mit der Problematik Wolf. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus erteilte dem Antrag in seiner Rede eine Absage und verwies auf das geltende Artenschutzrecht:

„Der Wolf entwickelt sich solide, ist aber noch immer eine streng geschützte Tierart. Erst Anfang des 21. Jahrhunderts hat die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa spürbar an Fahrt aufgenommen. Seit 2000 ist der Wolf wieder zurück in Deutschland. Heute haben wir in MV wieder 15 Rudel und ein Paar und jährlich kommen etwa 30% hinzu. Das sehe ich – bei allen damit verbundenen Problemen – auch heute noch als einen großen Erfolg des europäischen und nationalen Artenschutzes an. Das schürt natürlich die Diskussion darüber, ob der gute Erhaltungszustand nicht längst erreicht ist. Für ganz Deutschland betrachtet muss man das im Moment verneinen. Das ist jedenfalls die klare Aussage der Experten. Die geforderte bundeseinheitliche Festlegung einer Bestandsobergrenze kann daher aus meiner Sicht aktuell auch gar nicht zur Diskussion stehen.“

Gleichwohl sei der Landesregierung und ihm als Minister die Problematik für die betroffenen Halterinnen und Halter von Weidetieren bewusst: „Wir haben frühzeitig ein eigenes Wolfsmonitoring aufgelegt. Und wir setzen von Beginn an auf eine intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein zentrales Element für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ist für uns die Prävention.“, so Dr. Backhaus.

„Wir beraten und unterstützen die Tierhalter bei der Umsetzung der erforderlichen Schutzvorkehrungen. Seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie Wolf im Jahre 2013 wurden Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen mit insgesamt fast 1,3 Mio. Euro unterstützt. Außerdem entschädigen wir Rissvorfälle, die auf den Wolf zurückzuführen sind und zwar zu 100 Prozent!“

Um Klarheit zu bekommen, wie man die Entwicklung der Wolfsbestände trotzdem besser steuern kann, bemühe sich das Land MV zudem auf Bundesebene um eine gemeinsame Strategie: „Ich darf daran erinnern, dass das Land MV die Änderung und Konkretisierung des Bundesnaturschutzgesetzes in Sachen Wolf maßgeblich mitgestaltet und vorangetrieben hat. Unser Ziel ist es, bis zur kommenden Umweltministerkonferenz im April 2021 eine bundeseinheitlich anerkannte und praxisorientierte Verfahrensweise zu entwickeln.“

Zum Abschluss seines Redebeitrages verteidigte der Minister noch einmal die bisherige Praxis: „Ich lasse mir hier von Ihnen also weder Untätigkeit vorwerfen – noch, dass ich mich hinter EU- und Bundesrecht verstecke. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir nicht im Wilden Westen leben. Auch als Landwirtschafts- und Umweltminister habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten. Ich habe zu akzeptieren, dass der Wolf in Deutschland aktuell eine nach europäischem und nationalem Recht streng und besonders geschützte Art ist. Wir werden weiter auf Prävention setzen und unsere Bemühungen um Aufklärung und Akzeptanzsteigerung fortsetzen. Und ich versichere Ihnen, wir werden in Problemfällen auch zukünftig alle bestehenden Handlungsoptionen nutzen – natürlich immer im Rahmen des rechtlich Zulässigen.“

Deutschlandweit wurden 2018/19 noch 105 Rudel, 40 Paare und 12 territoriale Einzeltiere gezählt. 2019/2020 waren es insgesamt 128 Rudel, 35 Paare und 10 territoriale Einzeltiere (DBBW, Stand 02.11.2020) – Tendenz weiter steigend.

Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz

Schwerin – Die Landesregierung bringt jetzt einen Entwurf zur Änderung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes in den Landtag ein. Das Gesetz soll nach 30 Jahren angepasst werden.

„Das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist aus dem Jahr 1990. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Anpassung eingebracht. So werden zum Beispiel die Vertretungsmöglichkeiten der Schiedspersonen ausgeweitet. Es soll möglich werden, dass die Schiedsstellen der Gemeinden sich untereinander vertreten können, auch wenn die Gemeinden unterschiedlichen Ämtern angehören. Das ist ein äußerst wichtiger Punkt, um das Schiedswesen auch in Zeiten personellen Engpasses aufrecht zu erhalten“, so Justizministerin Hoffmeister im Landtag zur Einbringung des Gesetzentwurfes.

„Geändert werden auch die Höhen von Gebühren und Ordnungsgeld. Hier liegt M-V im bundesweiten Vergleich im unteren Bereich. Die Gebühren werden aber nur sehr maßvoll erhöht. Die Anhebung soll helfen, den Aufwand besser auszugleichen, der mit einem Schlichtungsverfahren verbundenen ist. Pro Verfahren werden anstatt 11 Euro künftig 15 Euro erhoben. Bei besonderem Umfang und erhöhter Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr anstatt auf maximal 40 Euro steigen, bislang liegt die Höchstgrenze bei 36 Euro. Deutlicher erhöht wird das Ordnungsgeld, wenn die Parteien zum Schlichtungstermin nicht erscheinen oder sich vorzeitig unentschuldigt entfernen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bisherigen 26 Euro Ordnungsgeld einige nicht abgeschreckt hat. Wir wollen das Ordnungsgeld auf 70 Euro erhöhen, um gegebenenfalls den Druck zum persönlichen Erscheinen erhöhen zu können. Denn Schlichtungsverfahren sind oftmals einem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet. An dieser Stelle möchte ich auch allen engagierten Schiedsleuten für ihre wichtige ehrenamtliche Arbeit danken“, sagt Ministerin Hoffmeister.