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Tag: 29. Januar 2021

Der Arbeitsmarkt im Januar 2021

Nürnberg – „Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.

Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.

Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.

Starthilfe für Beherbergung und Gastronomie

Schwerin – Die Beherbergungs- und Gastronomiebranche leistet in Mecklenburg-Vorpommern einen überdurchschnittlichen Beitrag zur Bruttowertschöpfung.

„Die Schließungen in dieser Branche aufgrund der Corona-Pandemie sind daher mit erheblichen Auswirkungen auf die wirtschaftliche Lage in Mecklenburg-Vorpommern verbunden. Wir haben mit der Starthilfe ein Programm für die Branche aufgelegt. Der Bund unterstützt mit seinen außerordentlichen Wirtschaftshilfen in der Zeit der Betriebsschließungen. Das Land leistet Unterstützung für die Zeit nach den Betriebsschließungen und will mit seinen Hilfen den Start erleichtern“, sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Die Starthilfe des Landes richtet sich an Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die auch die Novemberhilfe beantragt haben. „Mit der Starthilfe leistet das Land einen Beitrag zur Deckung der Wiederanlaufkosten nach den Betriebsschließungen. Die Hilfe wird als einmalige Anlaufkostenpauschale ausgezahlt“, so Glawe weiter.

Die Höhe wird anhand des Umsatzes berechnet. Bezugspunkt ist der Umsatz im November 2019 bzw. der im Bundesprogramm der Novemberhilfe maßgebliche Vergleichsumsatz des jeweiligen Unternehmens. Die Starthilfe beträgt fünf Prozent dieses Umsatzes und ist nicht zurückzuzahlen.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsfrist endet am 28. Februar 2021. Informationen zum Förderprogramm unter „Corona-Starthilfe für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe“.

https://www.lfi-mv.de/foerderungen/corona-starthilfe-fuer-beherbergungs-und-gastronomiebetriebe/

Die touristische Wertschöpfung beträgt 4,1 Milliarden Euro und macht damit 12 Prozent der gesamten Bruttowertschöpfung* in Mecklenburg-Vorpommern aus. 7,75 Milliarden Euro Konsumausgaben werden durch Touristen erwirtschaftet. „Über 131.000 Menschen arbeiten in Tourismusunternehmen und tourismusnahen Unternehmen. Fast jeder fünfte Erwerbstätige (18 Prozent) im Land ist damit in Tourismusunternehmen oder tourismusnahen Unternehmen tätig“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

*Gesamtwert aller erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich des Wertes aller Vorleistungsgüter und -dienstleistungen, zum Beispiel Wäscherei in der Hotellerie oder Lebensmittel in der Gastronomie.

Corona-Mutationen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern gibt es labordiagnostisch erste Hinweise auf Corona-Mutationen. „Damit ist klar, dass unser Bundesland voraussichtlich nicht von den Mutationen ver-schont bleiben wird. Es gibt 12 Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der britischen Variante. Das zeigt bereits jetzt, dass wir weiter vorsichtig sein müssen. Umso wichtiger ist es sich an die bestehenden Beschränkungen und Regeln zu halten. Die bisherigen Befunde müssen weiter untersucht werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstagabend.

Bei den untersuchten Fällen wurden positive PCR-Testungen des Corona-Virus mittels einer mutationsspezifischen PCR nachuntersucht. Die Laborbefunde müssen nun durch eine entsprechende Vollsequenzierung weiter untersucht werden.

Im Landkreis Ludwiglust-Parchim sind drei positive Laborergebnisse mit Hinweis auf das Vorliegen der Virusvariante UK B1.1.7 (britische Variante) festgestellt worden. Zwei Befunde sind im Landkreis Rostock und sieben weitere Befunde im Landkreis Nordwestmecklenburg diagnostiziert worden „Es ist notwendig, dass Proben weiter untersucht werden, damit wir einen Stand über die Verbreitung der Virus-Mutationen in der Bevölkerung haben“, so Glawe weiter.

Der Minister betonte abschließend: „Die bisherigen Erkenntnisse deuten darauf hin, dass die derzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe gegen die Virusvariante B1.1.7 wirksam sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe.

Klimafreundliche Industrieansiedlung

Laage – Der Automobilzulieferer Rhodius errichtet eine zweite Produktionssätte am Standort Laage. Im Industriepark Rostock-Laage sollen 60 moderne Arbeitsplätze für Leichtbaugruppen in Roboter- und Laserschweiß- und Laserschneidetechnik entstehen. Die Fertigungshalle wird durch die ebenfalls in Laage ansässige Firma APEX mit Wärme und Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien versorgt.

„Das ist eine Entscheidung mit Zukunft. Wir wollen, dass mehr gut bezahlte Industriearbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern entstehen. Dabei legen wir einen Schwerpunkt auf saubere Industrien, die durch die erneuerbaren Energien und die Wasserstofftechnik angetrieben werden. Ökonomie und Ökologie müssen kein Gegensatz sein. Beides passt bei uns gut zusammen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in Schwerin.

„Ich finde das Projekt, in Laage einen klimaneutralen Industriepark aufzubauen, sehr spannend. Das Wasserstoffkraftwerk der Firma Apex eröffnet ganz neue Möglichkeiten, da in wind- und sonnenreichen Stunden Strom in Wasserstoff gewandelt und dann gespeichert werden kann, um daraus in weniger sonnen- und windreichen Stunden wieder Strom und Wärme zu machen. Ich hoffe sehr, dass dieses Projekt Vorbild für weitere erfolgreiche Ansiedlungen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen und 100 Prozent CO2-freier Energieversorgung wird“, sagte der Minister für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Christian Pegel.

Nach Angaben der beiden beteiligten Firmen soll der offizielle Spatenstich noch im Frühjahr erfolgen, so dass die neue Produktionshalle im Jahr 2022 bezogen werden kann.

Management für Hecht­bestände

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern gilt unter deutschen Anglern als ein Hechtparadies. Regelmäßig werden besonders große Exemplare, und dies auch zahlreich, in den Boddengewässern zwischen Darss, Rügen und Stettiner Haff gefangen. Es gibt allerdings viele Interessenten: Berufs- und Nebenerwerbsfischer, die davon leben müssen, aber auch Freizeitfischer, die erfolgreich angeln und Natur erleben wollen. „Dem Land ist also viel an einer stabilen Hechtpopulation gelegen. Zugleich soll die zweifellos gegebene Konkurrenz nicht zu Zwist führen, sollen Angler nicht gegen Fischer ausgespielt werden oder umgekehrt“, sagte der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus heute in der Fragestunde des Landtags.

Nach Schätzungen dürften die Hechterträge in den Küstengewässern des Landes zusammengenommen bei rund 200 Tonnen im Jahr liegen. Genau bekannt sind aber nur die Anlandungen der Erwerbsfischerei, die in den letzten Jahren zwischen 60 und 80 Tonnen jährlich erreichten. „Man kann aber erkennen: Das Kräftegleichgewicht hat sich längst zugunsten der Angler verschoben“, stellte der Minister fest und konstatiert, dass die Tourismussparte in breiter Front bis hin zur internationalen Angelgeräteindustrie massiv daran partizipiert.

„Das Fischereimanagement soll heutzutage beidem gerecht werden – genug Hechte für die Fischer, die in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen, genug Hechte auch für die Angler – das ist der sozioökonomische Blickwinkel“, machte Dr. Backhaus deutlich. „Als Inhaber des Fischereirechts muss das Land dafür sorgen, dass mit der Ressource vernünftig umgegangen wird – das ist der umweltpolitische und ethische Blickwinkel. Dafür gibt es Regeln, die für alle gelten, wie Mindestmaße, Schonzeiten, Laich- und andere Schutzgebiete, für die Angler außerdem Tagesfang­begrenzungen – weil Angler ja nicht mehr fangen sollen, als sie selbst sinnvoll verwerten können.“

Da ein Berufsfischer mit anderen Fanggeräten arbeitet, die ein Zurücksetzen in der Regel nicht erlauben, arbeitet das Fischereimanagement mit anderen Instrumenten wie bspw. Fangquoten. Allerdings gab es bei den so genannten Süßwasserfischen in den inneren Küstengewässern solche Quoten historisch noch nie. „Trotzdem wurden diese Bestände über 170 Jahre lang ausgewogen und vernünftig bewirtschaftet, gab es mit Ausnahme des Störs vor hundert Jahren, nirgendwo etwa einen Bestandszusammenbruch“, resümierte der Minister, konstatierte aber auch, dass es bis zur Mitte des vorherigen Jahrhunderts wenig Angler gab. „Schon länger ist ein Verteilungskampf der beiden Interessengruppen zu beobachten, sind die jeweiligen Begehrlichkeiten von Anglern und Fischern groß. Um beiden einigermaßen gerecht zu werden, sollten wir prüfen, ob die hergebrachten fischereirechtlichen Bestimmungen angepasst werden müssen.“

Daher habe das Ministerium Mitte 2019 Prof. Dr. Arlinghaus vom Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei beauftragt, sich die Hechtbestände genauer anzusehen. „Prof. Arlinghaus vom renommierten IGB in Berlin-Friedrichshagen ist ein auch international anerkannter Experte hinsichtlich der sozioökonomischen Aspekte der Freizeitfischerei, des Weiteren auch ein anerkannter Fischereibiologe“, freut sich der Minister über das Boddenhecht-Projekt, das bis Mitte 2023 also unter namhaftem Projektmanagement durchgeführt werde.

Dabei werden folgende Fragestellungen untersucht: Welche sozioökonomische Bedeutung haben die Hechte für Tourismus und Fischerei? Wo befinden sich Laichgebiete? Wie sehen die Wanderbewegungen der Hechte in den Bodden aus? Welche Zielkonflikte bestehen zwischen den verschiedenen Nutzergruppen? Was sind denkbare Maßnahmen zur Förderung der Hechtbestände, die von allen Interessengruppen gemeinsam getragen werden?

„Es geht also um viel Biologie und Ökologie, aber um mindestens genauso viel Sozioökonomie“, schätzt Dr. Backhaus ein. „Im Ergebnis wird die Landesregierung viele konkrete Empfehlungen bekommen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Bodden­gewässern, welche dann beide Interessenlagen der Berufs- und der Freizeitfischerei angemessen berücksichtigen sollten.“

Die Bewirtschaftung der Hechtbestände in den Küstengewässern des Landes MV erfolgt auf Grundlage der Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V). Sowohl für die Erwerbs- als auch für die Freizeitfischerei sind verbindliche Regelungen, wie Mindestmaße, Schonzeiten und Laichschonbezirke, festgesetzt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 50 cm, die Laichschonzeit umfasst März und April. Für Angler gibt es eine Tagesfang­begrenzung von drei Hechten.

Die aus der Fischereiabgabe und dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds EMFF mit 1,5 Mio. EUR finanzierten Arbeiten des Projektes Boddenhecht werden unter Leitung von Prof. Arlinghaus in Kooperation mit der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei realisiert. Das Projekt wurde durch den Landesangler­verband MV e.V. und ebenso durch den Landesverband der Kutter- und Küstenfischer MV e.V. befürwortet.

In dem Projekt werden im Rahmen mehrerer „Runder Tische“ Wissen und Interessen der Angler und Erwerbsfischer erfasst und erörtert. Darüber hinaus erfolgen umfassende Monitoring-Aktivitäten vom Odermündungsgebiet über den Greifswalder Bodden, den Strelasund und die Rügenschen Boddengewässer bis zur Darss-Zingster Boddenkette. Darin eingeschlossen sind auch fischereiliche Aktivitäten in den Kernzonen des Nationalparks Vorpommersche Boddenlandschaft.

Projektziel ist es, der Landesregierung Empfehlungen zur weiteren Bewirtschaftung der Hechtbestände hinsichtlich Schonzeiten, Laichgebieten und Entnahmemengen zu geben. Das Ministerium beabsichtigt, solche Bestandsbewirtschaftungsempfehlungen nach Abschluss des Projektes (2023) durch Novellierung der KüFVO M-V umzusetzen.