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Monat: Januar 2021

Jugend- und Schulsozialarbeit

Schwerin – Das Sozialministerium und der Landkreis Rostock haben eine Vereinbarung zur Förderung und Umsetzung der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit in diesem und im kommenden Jahr unterzeichnet. Danach erhält der Landkreis insgesamt 2,332 Millionen Euro vom Land zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit für die Jahre 2021 und 2022. Die Mittel des Landes werden aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung gestellt.

„Die Jugend- und Schulsozialarbeit hat für die individuelle Förderung junger Menschen in unserem Land eine hohe Bedeutung“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese. „Ich bin deshalb im Interesse der Kinder und Jugendlichen sehr froh, dass sie in Zusammenarbeit von Land, kommunaler Ebene und Jugendhilfeträgern fortgeführt wird. Damit besteht Planungssicherheit für die Jugend- und Schulsozialarbeit im Landkreis Rostock“, so Drese.

Gemeinsames Ziel von Land und Kommunen ist nach Aussage von Drese, junge Menschen in der Schule erfolgreich sozialpädagogisch zu betreuen und vor allem beim Übergang in die Ausbildung zu unterstützen. „Die mit dem Landkreis Rostock unterzeichnete Zielvereinbarung zur Ausgestaltung der Jugend- und Schulsozialarbeit bildet die finanzielle Basis und dient zugleich als Grundlage für die Umsetzung der fachpolitischen Ziele im Bereich der Jugend- und Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern“, verdeutlichte Ministerin Drese.

Im Einzelnen erhält der Landkreis Rostock in diesem Jahr knapp 515.000 Euro für die Jugendsozialarbeit und fast 619.000 Euro für die Schulsozialarbeit. Für 2022 sind es 543.000 Euro (Jugendsozialarbeit) bzw. gut 655.000 Euro (Schulsozialarbeit).

Insgesamt stellt das Sozialministerium in den Jahren 2021 und 2022 zur Finanzierung der Jugend- und Schulsozialarbeit im Land gut 17,15 Millionen Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesseitig jährlich bis zu 1,8 Millionen Euro für die anteilige Finanzierung der durch die Kommunen aus BuT-Restmitteln finanzierten Stellen in der Schulsozialarbeit eingeplant.

Die Beträge, die auf den Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt in den Jahren 2021 und 2022 entfallen, berechnen sich nach dem Anteil der jeweils dort lebenden 10- bis 26-jährigen Einwohner*innen sowie einem Pauschbetrag für standardisierte Einheitskosten.

Für Klimaschutz, gegen Parkraummangel

Schwerin – Das Landeskabinett hat dem „Gesetz zur Förderung des Carsharing in Mecklenburg-Vorpommern“, kurz Carsharing-Förderungsgesetz, zugestimmt. Das Gesetz ergänzt die bestehenden bundesrechtlichen Regelungen zum Carsharing. Insbesondere wird ein rechtlicher Rahmen für die Nutzung von öffentlichem Straßenraum für Angebote des stationsbasierten Carsharings geschaffen.

„Beim Carsharing stellen Anbieter Fahrzeuge zur Verfügung, die registrierte Personen mit vorheriger Anmeldung nutzen können. Gerade für Menschen, die nicht täglich auf ein Auto angewiesen sind, ist Carsharing eine kostensparende und klimafreundliche Alternative zum eigenen Fahrzeug“, so Infrastrukturminister Christian Pegel.

Per Landtagsbeschluss war die Landesregierung aufgefordert worden, die verkehrs- und umweltpolitischen Vorteile des Carsharings in Mecklenburg-Vorpommern auszuschöpfen und sicherzustellen, dass auch nach Landesrecht auf Straßen eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums vergleichbar dem Bundesrecht für Carsharingstellflächen gewährt werden kann.

„Carsharing kann helfen, den innerstädtischen Parkraummangel zu verringern und klima- sowie umweltschädliche Auswirkungen des motorisierten Individualverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern zu reduzieren. Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf erfüllen wir die Forderung des Landesparlaments und schaffen Rahmenbedingungen, die insbesondere die Nutzung von Parkflächen im öffentlichen Straßenraum ausschließlich für Carsharing-Fahrzeuge auf rechtlich sichere Füße stellt“, erläutert Christian Pegel, der als Energieminister auch für Klimaschutz zuständig ist.

Beim stationsbasierten Carsharing werden vorab reservierbare Fahrzeuge auf fest dafür vorgesehenen Abhol- und Rückgabestellen abgestellt. Der Bund hat die Nutzung dieser Flächen im Bereich von Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen – nur für diese ist der Bund zuständig – mit dem Bundes-Carsharinggesetz geregelt. Durch das Landesgesetz soll eine landesrechtliche Grundlage für die Sondernutzung von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen für Carsharingsstellflächen geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Gemeinden geeignete öffentliche Flächen als Stellplätze für stationsbasierte Carsharingfahrzeuge bestimmen. Für diese Flächen regelt das Gesetz die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis. Es sieht ein transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren vor, nach dessen Abschluss ein geeigneter und zuverlässiger Anbieter die Sondernutzungserlaubnis für einen Zeitraum von maximal acht Jahren erhalten kann.

Abweichend von den bundesgesetzlichen Regelungen ist auch eine Betriebspflicht vorgesehen. Diese soll sicherstellen, dass vom Anbieter auch tatsächlich Carsharingfahrzeuge auf der Stellfläche angeboten werden. Im Falle eines Verstoßes wird eine Ermächtigungsgrundlage für den Widerruf der Erlaubnis geschaffen. Das Gesetz soll es auch ermöglichen, Sondernutzungsgebühren zu erheben.

Der Gesetzentwurf wird nun an den Landtag zur Einleitung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens überwiesen.

Tierwissenschaft in Europa

Schwerin – Im Dezember 2020 fand die Tagung der Europäischen Vereinigung für Tierwissenschaften (EVT) erstmals als online-Veranstaltung statt. Rund 950 Beiträge wurden als Vorträge und Poster gezeigt. Im Plenarteil ging es um die Verantwortung der Tierhaltung für den Klimawandel, in 73 wissenschaftlichen Sessionen interessierten sich 1.500 registrierte Teilnehmer für verschiedene Themen der Tierwissenschaften. Im Rahmen der Generalversammlung der EVT berichteten die Mitgliedsländer über ihre Aktivitäten und die aktuelle Situation der Organisation. Weiterhin wurden durch die Generalversammlung neue Ratsmitglieder (Council) gewählt.

Für Deutschland und die Schweiz ist Dr. Peter Sanftleben auf Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Züchtungskunde (DGfZ) als offizielle Vertretung der Bundesrepublik Deutschland in der EVT einstimmig gewählt worden. Dazu Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus: „Wir freuen uns sehr, dass der Vorschlag von den Mitgliedsländern der EVT bestätigt wurde. Es unterstreicht den erreichten Stand der angewandten und Grundlagenforschung auf dem Gebiet der Tierhaltung in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern. Ich wünsche Dr. Sanftleben viel Erfolg in seiner vierjährigen Amtszeit.“

Dr. Sanftleben ist Direktor der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV und leitet das Institut für Tierproduktion in Dummerstorf. Von 2008 bis 2017 war er der deutsche Vertreter in der EVT-Kommission „Tierhaltungssysteme“. „Dr. Sanftleben kennt die Organisation sehr gut und wird die EVT durch seine Erfahrungen auf dem Gebiet der angewandten Forschung unterstützen“, so Minister Dr. Backhaus.

Die Europäische Vereinigung für Tierwissenschaften, gegründet als ‚European Association for Animal Production‘ EAAP, ist eine internationale wissenschaftliche Gesellschaft, die sich mit Fragen der Nutztierhaltung beschäftigt. Die Organisation vereint Wissenschaftler, Tierzüchter, Mitglieder der Agrarverwaltung und Nutztierhalter zum Zwecke des wissenschaftlichen Erkenntnisaustauschs, zur Prüfung der Praxistauglichkeit der Ergebnisse sowie als Informationsforum für Politiker und Administration.

Die EAAP wurde am 8. November 1949 während des 5. Internationalen Kongresses für Tierproduktion in Paris gegründet. Obwohl der Verein als europäische Organisation geplant war, wurden bereits bei der Gründungsversammlung auch außereuropäische Mitglieder aufgenommen. Neben Deutschland gehörten zu den Gründungsmitglieder Belgien, Dänemark, Frankreich, Iran, Italien, Marokko, Niederlande, Österreich, Spanien, Schweiz und Tunesien.

Die Deutsche Gesellschaft für Züchtungskunde ist das offizielle deutsche Mitglied in der EAAP.

Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat die Änderung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (LBGG M-V) beschlossen. Der Gesetzentwurf geht nun in die parlamentarische Beratung in den Landtag.

Mit unserer beabsichtigten Novelle wollen wir Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter beseitigen“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung. Ziel des Landes sei es, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte und möglichst selbständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.

Ministerin Drese hob insbesondere die Weiterentwicklung des Integrationsförderrates zu einem Inklusionsförderrat für Menschen mit Behinderungen hervor. „Mit dieser Änderung stärken wir die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in ihrer Aufgabenwahrnehmung“, sagte Drese.

Das aus ehrenamtlich Mitgliedern bestehende Gremium berät und unterstützt die Landesregierung bei der Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen. Er hat das Recht, der Landesregierung geeignete Vorschriften vorzuschlagen. Wenn Gesetzentwürfe eingebracht oder andere Rechtsvorschriften erlassen werden sollen, ist der Förderrat anzuhören, wenn die Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen betroffen sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt der geplanten Änderung des LBGG ist die Einführung der verständlichen und „Leichten Sprache“ im Verwaltungsverfahren aller staatlichen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). „Mir ist es ein großes Anliegen, dass Behörden ihre Bescheide verständlich und auch in Leichter Sprache insbesondere gegenüber Menschen mit Behinderungen erläutern“, betonte Drese. Dazu seien auch Fortbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der barrierefreien Kommunikation notwendig und vorgesehen, so Drese.

Ein weiterer Schwerpunkt des novellierten LBGG ist der weitere Abbau von Barrieren in Landesbauten. Drese: „Für landeseigene Neubauten und große Um- und Erweiterungsbauten ist eine Barrierefreiheit nach dem Stand der Technik vorgesehen. Wir wollen dabei auch die Gebäudeteile mit Publikumsverkehr barrierefrei gestalten, die nicht unmittelbar von den baulichen Maßnahmen selbst betroffen sind.“

Arbeitsmarkt Dezember 2020 in M-V

Schwerin – Die Arbeitslosigkeit in Mecklenburg-Vorpommern ist im Dezember 2020 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 65.100 Menschen waren arbeitslos gemeldet; 7.000 mehr als im Dezember 2019. Die Landesarbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 7,9 Prozent.

„Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt. Das sehen wir gerade jetzt – die Corona-Krise beeinträchtigt das Wirtschaftsgeschehen weiterhin stark. Bund und Land haben gemeinsam Programme auf den Weg gebracht, um Unternehmen, Solo-Selbstständige und Mitarbeiter zu unterstützen, bestmöglich durch die Zeit zu kommen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Im Vergleich zum Vormonat November ist die Arbeitslosigkeit um 5 Prozent (3.100 Menschen) gestiegen.

Im Dezember haben 1.700 Betriebe für 14.700 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Seit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 wurden damit von insgesamt 23.700 Betrieben Kurzarbeit für 231.100 Beschäftigte angezeigt. Die Schwerpunkte liegen im Einzelhandel, in der Gastronomie und im Gesundheitswesen. Die seit März 2020 eingeführten Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld, beispielsweise die Erhöhung der Kurzarbeitergeldsätze – für die wir uns als Land auch massiv eingesetzt haben – oder die erweiterten Hinzuverdienstmöglichkeiten, wären eigentlich Ende 2020 ausgelaufen. Die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

„Durch die intensive Nutzung des Kurzarbeitergeldes konnten bisher viele Entlassungen vermieden werden. Gerade in Krisenzeiten hat sich die Kurzarbeit als geeignetes Mittel für den Mittelstand bewährt. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern mit dem MV-Schutzfond weitere Impulse gesetzt, um den Folgen der Corona-Pandemie arbeitsmarktpolitisch entgegen zu steuern. Zu nennen sind insbesondere die Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit, das Unterstützungsprogramm für ausländische Berufspendler sowie das Förderprogramm Ausbildungsfortsetzung“, sagte Glawe.

Angesichts der Unsicherheit, der sich Wirtschaft und Arbeitsmarkt in den kommenden Monaten gegenüber sehen, wurde vom Bund mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz eine Fortschreibung der erweiterten Regelungen zur Kurzarbeit über das Jahr 2020 hinaus beschlossen. Die bestehenden befristeten Hinzuverdienstregelungen werden ebenfalls bis 31. Dezember 2021 verlängert und es werden Anreize geschaffen, Zeiten von Kurzarbeit für Qualifizierungen zu nutzen.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Daten aus Oktober 2020) ist um Vorjahresvergleich um 3.300 (0,6 Prozent) auf 582.100 gesunken. Im Gesundheits- und Sozialwesen (+2.100) und im Bereich öffentliche Verwaltung/Sozialversicherungen (+900) sind neue Arbeitsplätze entstanden. In der Arbeitnehmerüberlassung (-1.300), im Verarbeitenden Gewerbe (-1.200) sowie im Handel und im Bereich Verkehr/Logistik (jeweils -600) gingen Arbeitsplätze verloren. Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe verwies auf das Winter-Stabilisierungsprogram für Wirtschaft und Arbeit in MV.

„Wir haben einen Instrumentenkasten mit vielfältigen Unterstützungsmöglichkeiten, um gemeinsam mit dem Bund Unternehmen und Mitarbeiter bestmöglich durch die Zeit der Corona-Pandemie zu bringen.“

Im Winter-Stabilisierungsprogramm für Wirtschaft und Arbeit gibt es Möglichkeiten der Unterstützung. Hierzu zählen unter anderem die Erstattung von Personalkosten mit monatlichen Festbeträgen, die Erstattung von Tilgungen und Leasingraten, ein Unterstützungsprogramm für das Beherbergungsgewerbe, ein Unterstützungsprogramm im Bereich der Veranstaltungswirtschaft, ein Programm zur Unterstützung von ortsfesten Freilufttheater-Spielstätten und zur Absicherung der Veranstaltungsplanung von Musikfestivals, die jeweils von überregionaler Bedeutung sind sowie die Weiterentwicklung des Programms „Neustart-Prämie“. Das Programm umfasst ein Volumen von circa 130 Millionen Euro.

Städtebauförderung für „Alte Feuerwehrgarage“

Laage – Für die Sanierung der „Alten Feuerwehrgarage“ und den Abriss der Anbauten an der Straße des Friedens 47a erhält die Stadt Laage im Landkreis Rostock vom Landesbauministerium einen Zustimmungsbescheid zum Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von rund 53.000 Euro bei Gesamtkosten von ca. 81.000 Euro.

Die Stadt Laage hat das Gebäude an der Straße des Friedens 47a an die Evangelisch-Lutherische Kirche Laage veräußert. Es dient der Kirchgemeinde als Lager und Werkstatt für gemeinnützige Zwecke. Beispielsweise werden Zelte und Jurten für die gemeindliche Kinder- und Jugendfreizeitgestaltung gelagert. Die Fahrradwerkstatt wird vom „Kreativen Jugendtreff“ der Gemeinde genutzt.

Das Gebäude der „Alten Feuerwehr“ ist das einzige noch vorhandene historische Gebäude zwischen der Straße des Friedens und dem Ziegenmarkt von Laage. Um das Gebäude in seinem Erscheinungsbild zu erhalten, soll die äußere Hülle saniert werden. Das abrissreife Nebengebäude stellt einen großen städtebaulichen Missstand dar und soll vollständig zurückgebaut werden. Die Raumkante soll durch eine Mauer geschlossen werden. Auf dem freigelegten Gelände soll eine Elektro-Ladestation für den Kleinbus, der für die Kinder- und Jugendarbeit genutzt wird, aufgestellt werden.

Die Maßnahme soll in diesem Jahr realisiert werden.

Der Arbeitsmarkt im Dezember 2020

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember gestiegen – aber nicht so stark wie sonst in diesem Monat. Die Anzeigen für Kurzarbeit haben wieder zugenommen – jedoch nur in begrenztem Umfang. Die Nachfrage der Betriebe stabilisiert sich auf einem niedrigeren Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Dezember: +8.000 auf 2.707.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +480.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,9 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist von November auf Dezember geringer angestiegen als sonst üblich. Mit 2.707.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 8.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 37.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 480.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt im Dezember wie im November bei 5,9 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Dezember des vorigen Jahres ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 4,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 28.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Dezember 2020 bei 3.534.000 Personen. Das waren 363.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 666.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen im November und Dezember ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Oktober für 1,99 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 44,87 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 734.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Oktober reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 59.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 109.000 auf 33,86 Millionen Beschäftigte gesunken.

Zum Jahresende stagniert die Arbeitskräftenachfrage im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen. Im Dezember waren 581.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 105.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Dezember 2020 unverändert bei 99 Punkten. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

1.061.000 Personen erhielten im Dezember 2020 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.796.000. Gegenüber Dezember 2019 war dies ein Anstieg von 57.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Dezember coronabedingt mit 73.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 72.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Dezember noch unversorgt und weitere 24.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 17.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt.

Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zehn Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Dezember des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um acht Prozent.

Photovoltaikanlage und E-Ladesäule

Schwerin – Für die Errichtung einer Photovoltaikanlage plus Stromspeicher und einer E-Ladesäule erhält Katrin Brandner vom Biohotel Amadeus in der Landeshauptstadt vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 23.621,79 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtinvestitionskosten für das Vorhaben betragen 47.518,58 Euro.

„Ich freue mich, dass sich gerade auch in Zeiten der Corona-Pandemie die Betreiber des Hotels aktiv für den Klimaschutz engagieren und ihren Betrieb nachhaltig ausrichten. Es ist im Interesse des Landes, Klimaschutz vor Ort aktiv zu unterstützen“, lobt Energieminister Christian Pegel das Engagement der Hoteliers.

Das Biohotel Amadeus möchte vor dem Hintergrund des steigenden Anteils an elektrifizierten Fahrzeugen eine E-Ladesäule (2 x 22 Kilowatt) errichten und betreiben. Ziel ist es, das Hotel bedarfsgerecht und zukunftssicher mit Ladepunkten auszustatten. Zudem möchte das Unternehmen den Strom für die Ladevorgänge nachhaltig liefern und gleichzeitig energieeffizient arbeiten. Vor diesem Hintergrund soll eine Photovoltaikanlage mit einem Speicher von 5,1 Kilowattstunden Strom für den Eigenverbrauch errichtet werden.

Ein weiterer Effekt ist dabei die Einsparung von Strom. Auf eine Einspeisevergütung seitens des Biohotels wird verzichtet. Durch diese Maßnahme können jährlich knapp fünf Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.