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Monat: Januar 2021

Umspannwerk für Grünstrom

Santow – Energieminister Christian Pegel hat die Inbetriebnahme eines Umspannwerks für grünen Strom heute in Santow im Landkreis Nordwestmecklenburg als weiteren Baustein der Energiewende begrüßt. Damit gehe nach vier Monaten Bauzeit ein gemeinsames Projekt des Energieerzeugers Edis und der Firma Windprojekt ans Netz, das ausschließlich zur Aufnahme von Strom aus erneuerbaren Quellen diene.

„Mecklenburg-Vorpommern erzeugt deutlich mehr Strom aus erneuerbaren Quellen, als es selbst verbraucht. Das heißt nicht, dass wir uns darauf ausruhen können. In Deutschland wird vor allem dort viel Energie verbraucht, wo die Bedingungen für grünen Strom längst nicht so gut sind wie bei uns im Norden. Mit dem Netzausbau wollen wir sicherstellen, dass er auch dorthin gelangt“, sagte Christian Pegel und führte weiter aus: „Umspannwerke als Knotenpunkte der Energienetze gewinnen für die dezentrale Energieerzeugung und die Verteilung an Bedeutung. Sie sind ein wichtiger Baustein beim kompletten Umstieg auf erneuerbare Energien bei gleichzeitiger Versorgungssicherheit.“

Das Umspannwerk Santow wird der Netzeinspeisepunkt für zunächst zwei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N149/5.X sein. Dieser Prototyp ist die Weiterentwicklung seines Vorgängers mit einer Erhöhung der Nennleistung von 4,5 auf 5,7 Megawatt. Zudem sollen diese Windenergieanlagen durch technische Innovationen leiser als ihre Vorgänger sein.

Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse

Ländervereinbarung bringt mehr Transparenz ins Bildungssystem

Schwerin – Die Zusammenarbeit der Bundesländer in Bildungsfragen ist auf eine neue Grundlage gestellt. Mit der Unterzeichnung einer Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen durch die Landesregierung wird es eine engere Kooperation zwischen den Bundesländern geben. Die Vereinbarung löst das so genannte Hamburger Abkommen aus dem Jahr 1964 ab.

Bildungsministerin Bettina Martin bezeichnete die Ländervereinbarung als einen wichtigen Schritt hin zu einer größeren Einheitlichkeit bei den Bildungsabschlüssen. „Schulabschlüsse werden über Ländergrenzen hinaus transparenter, die Qualität von Bildung deutlich erhöht und auch das Abitur wird besser vergleichbar zwischen den Bundesländern sein“, so Martin. „Für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte wird die Ländervereinbarung erhebliche Vereinfachungen bringen.“

Gleichzeitig setzen die Länder eine „Ständige Wissenschaftliche Kommission“ ein. Aufgabe dieser Kommission ist die Beratung der Länder in Fragen der Weiterentwicklung des Bildungswesens und des Umgangs mit seinen Herausforderungen, insbesondere bei der Sicherung und Entwicklung der Qualität, bei der Verbesserung der Vergleichbarkeit des Bildungswesens sowie bei der Entwicklung mittel- und längerfristiger Strategien zu für die Länder in ihrer Gesamtheit relevanten Bildungsthemen. Die Zusammensetzung der Ständigen wissenschaftlichen Kommission soll die unterschiedlichen Bildungsbereiche annähernd widerspiegeln.

In der Ländervereinbarung sind exemplarisch folgende Punkte hervorzuheben:

  • Beim Abituraufgabenpool verständigen sich die Länder darauf, dass die Poolaufgaben und Entnahmemodalitäten so gestaltet werden, dass die Verwendbarkeit der Aufgaben für jedes Land sichergestellt wird und dass spätestens zur Abiturprüfung 2023 (Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch) bzw. zur Abiturprüfung 2025 (Biologie, Chemie, Physik) jeweils fachspezifisch verbindliche Regeln zur quantitativen Entnahme aus dem gemeinsamen Aufgabenpool gelten. Dabei ist eine Entnahme von mindestens 50 Prozent zu erreichen. Darüber hinaus soll der Aufgabenpool so weiterentwickelt werden, dass auch eine Entnahme von 100 Prozent der Aufgaben möglich ist.
  • Die Länder gleichen ihre Rahmenvorgaben für die Gestaltung der Gymnasialen Oberstufe weiter an. Sie legen bis zum Jahr 2023 eine genaue Anzahl verpflichtend zu belegender und in die Gesamtqualifikation einzubringender Fächer einschließlich ihrer Gewichtung fest. Sie verständigen sich darüber hinaus auf eine einheitliche Anzahl zu wählender Fächer auf erhöhtem Anforderungsniveau. Des Weiteren verständigen sich die Länder auf einheitliche Regelungen zur Leistungsermittlung in den vier Schulhalbjahren der Qualifikationsphase.
  • Die Kultusministerkonferenz überarbeitet im Lichte der Ergebnisse der einschlägigen Schulleistungsvergleiche die „Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule“ bis zum Jahr 2022. Dabei verständigt sie sich auch auf einen Gesamtstundenrahmen und einen Mindeststundenumfang in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie die Vermittlung einer verbundenen Handschrift, der ein normiertes, schreibmotorisches Konzept zugrunde liegt, und einen einheitlichen Rechtschreibrahmen.
  • Die Länder verfolgen die in der Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ und dem DigitalPakt Schule vereinbarten Ziele konsequent weiter: Curriculare Verankerung der fachdidaktischen Kompetenzen zur Nutzung digitaler Medien in der Lehramtsausbildung, Digitale Lehr- und Lernmittel für alle Fächer und Klassenstufen bis 2025, Verbindliche technische Schnittstellen zwischen den Medienportalen der Länder und Schulträger und den Plattformen von Anbietern von Bildungsmedien.
  • Die Kultusministerkonferenz überarbeitet die „Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I“ bis zum Jahr 2022 grundlegend und trifft dabei insbesondere verbindliche Festlegungen zur klaren Strukturierung bzw. Gliederung des Sekundarbereichs I nach Bildungsgängen: Verständigung auf Kategorien und einheitliche Benennung der Abschlüsse (Erster Schulabschluss, Mittlerer Schulabschluss), Überprüfung der Möglichkeit einheitlicher Namensgebung für die Schularten (hinter derselben Bezeichnung soll auch die gleiche Schulart und der gleiche Schulabschluss stecken).
  • Zur Stärkung der beruflichen Schulen in einer sich rasant wandelnden Wirtschafts- und Arbeitswelt regen die Länder einen gemeinsamen „Pakt für berufliche Schulen“ an, der die Arbeit der Enquete-Kommission „Berufliche Bildung in der digitalen Arbeitswelt“ des Deutschen Bundestages aufgreift, um damit den notwendigen Modernisierungsrahmen für die berufliche Bildung zu schaffen.
  • Die Länder setzen ihre Maßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Lehrerbildung gemeinsam fort. Die Länder verständigen sich überdies darauf, bis zum Jahr 2022 ein Qualifikationsprofil für Schulleitungen als Grundlage für entsprechende Fortbildungsprogramme zu erarbeiten. Die Länder verpflichten sich, ihre Vereinbarung aus dem Jahr 2013 zur Erhöhung der Mobilität und Qualität von Lehrkräften bei dem Zugang zum Vorbereitungsdienst und in den Schuldienst konsequent umzusetzen.

Hausärztliche Impfpraxen

Kreistagsfraktion BVR/FW: Forderung nach hausärztlichen Impfpraxen in Vorpommern-Rügen

Stralsund – „Wir brauchen dringend hausärztliche Impfpraxen in Vorpommern-Rügen und ganz besonders auf der Insel Hiddensee. Die Impfbürokraten in Schwerin können offenbar nicht begreifen, dass deren Impfstrategie nicht für alle Menschen im Land passt, wie das Beispiel Hiddensee zeigt. Und anstatt auf flexible Lösungen zu setzen, wird immer nur gesagt, warum etwas nicht geht. Sollte diese lebensferne Impfstrategie weiterverfolgt werden, wird keine noch so bunte und millionenteure Werbeimpfkampagne etwas bringen, da viele Menschen einfach nicht anders können, als zu Hause zu bleiben“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen. Die Fraktion BVR/FW fordert in Bezug auf besondere Problemlagen die Einrichtung von hausärztlichen Impfpraxen als Außenstellen der Impfzentren in Vorpommern-Rügen.

Auf der autofreien Insel Hiddensee leben etwa 80 Menschen, die über 80 Jahre alt sind. Die derzeitige Impfstrategie des Landes ist für sie vor dem Hintergrund der Bewältigung einer äußerst schwierigen Logistik auf dem Weg zum Impfzentrum in Stralsund schlicht unzumutbar. Die An- und Abreise dorthin ist für sie mit einer Fährfahrt und dem ÖPNV verbunden, wenn sie dann von Schaprode aus nicht mit dem Auto bis nach Stralsund fahren können.

„Ganz besonders den älteren Menschen werden gegenwärtig Dinge zugemutet, die untragbar sind. Es wird von ihnen erwartet, dass sie stundenlang inklusive Umsteigen und bei winterlicher Witterung mit Bus und Bahn irgendwohin zum Impfen fahren. Anstatt bei der Terminvergabe strikt nach dem Alphabet vorzugehen, sollten gerade beim gegenwärtigen Impfen gegen Covid 19 lebensnahe Cluster gefunden werden“, betont Mathias Löttge. Das Land sollte endlich von seiner seit Jahren verfolgten Strategie der Zentralisierung abrücken und Entscheidungen entsprechend der Bedürfnisse der Menschen fällen.

In Rostock und Nordwestmecklenburg wird seit vergangener Woche in Hausarztpraxen gegen Covid 19 geimpft. Das Angebot gilt besonders für ältere Menschen, die ansonsten keine Möglichkeit haben, zu den Impfzentren zu kommen. Zudem ist in Arztpraxen die Vergabe von Terminen lang erprobt und mithin für alle einfacher. In Vorpommern-Rügen hingegen halten die Verantwortlichen Impfungen in Arztpraxen mit der Begründung des Fehlens von ausreichend Impfstoff, nicht optimalen Lagerbedingungen desselben und fehlender Anbindung an die landesweiten Terminvergaben gegenwärtig für undurchführbar. Im Landkreis gibt es bisher nur ein Impfzentrum in Stralsund. Landrat Dr. Kerth hat kürzlich die Errichtung von weiteren Impfzentren für Ribnitz-Damgarten, Bergen auf Rügen, Grimmen und Bad Sülze angekündigt.

Kauf eines neuen Feuerwehrfahrzeuges

Zirchow – Das Innenministerium unterstützt die Gemeinde Zirchow beim Kauf eines Tragkraftspritzenfahrzeuges mit Wassertank (TSF-W), das einen bereits ausgesonderten Robur LO (Löschgruppenfahrzeug LF 8) ersetzen wird. Dafür wurde der Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald ein Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. 36.000 Euro übersandt.

Die Neuanschaffung soll rund 120.000 EUR kosten, neben dem Land beteiligt sich auch der Landkreis mit rund 18.000 Euro an der Finanzierung.

Die Zirchower Wehr ist mit derzeit 24 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt. Zu den Einsatzgebieten gehören ein Behindertenzentrum, eine Ferienhausanlage am Haff und der Flughafen Heringsdorf. In Teilen des Gemeindegebiets werden die Vorgaben zur Löschwasserbereitstellung nicht erreicht. Auch aus diesem Grund ist ein Tanklöschfahrzeug mit einem großen Wassertank unbedingt notwendig.

„Die Freiwilligen Feuerwehren sind und bleiben das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes im Land. Deshalb ist es wichtig, die Gemeinden bei der Beschaffung moderner Fahrzeuge und Gerätschaften finanziell zu unterstützen“, so Innenminister Torsten Renz.

Sportplatz-Neubau in Gadebusch

Gadebusch – Die Stadt Gadebusch im Landkreis Nordwestmecklenburg möchte mit dem Umbau des Sportplatzes „Am Stadtwald“ der Anlage ein völlig neues Gesicht geben. Mit Hilfe von Fördermitteln wird die Stadt eine zukunftssichere Infrastruktur schaffen und die Bedingungen für den Schulsport, die Angebote im Rahmen der Ganztagsschule, die Bewegungsangebote für die Kitas, die Sportvereine sowie Jugendfeuerwehr und THW verbessern.

Bei Gesamtkosten i.H.v. rund 1,5 Mio. EUR ist das Sozialministerium über die Sportstättenbaurichtlinie mit einer Zuwendung i.H.v. 375.000 EUR der Hauptzuwendungsgeber. Zusätzlich erfolgt eine Unterstützung des Vorhabens durch den Strategiefonds i.H.v. 150.000 EUR.

Das Innenministerium hilft der Stadt bei der Finanzierung dieser Maßnahme mit Fördermitteln aus dem Kofinanzierungsprogramm i.H.v. 350.000 EUR. Einen entsprechenden Bewilligungsbescheid übersandte das Innenministerium in dieser Woche an den Bürgermeister, Herrn Arne Schlien.

Für den Schul- und Vereinssport werden das Rasenspielfeld, die Laufbahn, die Tribüne, das Kleinsportfeld, die Beleuchtung, die Hangsicherung und die Zaunanlage erneuert und ein Kunstrasenplatz neu gebaut. Des Weiteren wird im Rahmen der Baumaßnahmen eine erforderliche Lärmschutzwand errichtet.

Innenminister Torsten Renz: “Sport hält körperlich und geistig fit und entwickelt vor allem auch soziale Kompetenzen. Das ist eine besonders wichtige Aufgabe, die Sport in Schule und Verein leistet. Ich bin mir sicher, dass der neue Sportplatz den verschiedenen Bedürfnissen gerecht wird und alle davon profitieren können“.

Corona: Alten- und Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese ruft angesichts der hohen Corona-Infektionszahlen in den Pflegeheimen zu äußerster Vorsicht und die strenge Einhaltung der Hygiene- und Testregelungen in den Einrichtungen auf.

„Wir wissen, dass die Belastung in den Pflegeheimen sehr groß ist“, sagte Drese. „Viele Beschäftigte leisten seit Monaten Außergewöhnliches.“ Oberste Priorität müsse der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner haben, die aufgrund ihres Alters und oftmals vielfacher Vorerkrankungen besonders anfällig für Ansteckungen sind.

Drese: „Das vom Sozialministerium eingesetzte Expertengremium Pflege hat ein gutes und strenges Rahmenschutzkonzept entwickelt mit strikten Vorschriften zu Testungen, Besuchen und Hygiene.“

Diese Vorgaben müssen konsequent eingehalten werden, auch wenn damit wichtige Kontakt- und Kommunikationseinschränkungen verbunden sind. „Sie sind notwendig, um die Ausbreitung des Virus in den Einrichtungen zu bekämpfen“, so Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass zur Unterstützung der Einrichtungen die Bundeswehr zur Verfügung steht. Zurzeit seien 180 Soldatinnen und Soldaten speziell in den Alten- und Pflegeheimen im Einsatz, etwa bei der Durchführung und Organisation von Schnelltests . „Weitere Hilfe ist möglich, wenn sie von den Krisenstäben der Landkreise und kreisfreien Städten angefordert wird“, betonte Drese.

Ein wesentlicher Schritt für mehr Sicherheit ist nach Ansicht von Ministerin Drese zudem die fortschreitende Impfquote in den vollstationären Alten- und Pflegeeinrichtungen. Hier sei Mecklenburg-Vorpommern bundesweit führend. „In rund 90 Prozent der Pflegeeinrichtungen im Land fanden bisher Erstimpfungen statt. In etwa 40 Prozent der Heime ist bereits die Zweitimpfung erfolgt“, sagte Drese.

Zielvereinbarungen mit Hochschulen zugestimmt

Schwerin – Grünes Licht für die strategische Ausrichtung der Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern: Der Landtag hat den Zielvereinbarungen der Hochschulen 2021 bis 2025 zugestimmt. In den Zielvereinbarungen haben die Hochschulen gemeinsam mit dem Land ihre Schwerpunkte und Ziele für fünf Jahre festgelegt. Mit der Zustimmung des Parlaments treten die Zielvereinbarungen rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft.

„Mit den Zielvereinbarungen setzen wir einen Rahmen für eine innovative und leistungsstarke Entwicklung der Hochschulen“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Dafür investiert das Land von 2021 bis 2025 rund zwei Milliarden Euro in die Hochschulen. Sie haben damit Planungssicherheit für fünf Jahre und können darüber hinaus neue zukunftsweisende Vorhaben umsetzen. Für die Zukunft des Landes sind unter anderem die Lehrerbildung und die Einrichtung von neuen Studiengängen in den Gesundheitsberufen besonders wichtig“, so Martin.

In den Zielvereinbarungen sind neben den Entwicklungs- und Leistungszielen auch die Gesamtfinanzierung der Hochschulen und Universitätsmedizinen, die Stellenzahl, die Mittel des Zukunftsvertrages „Studium und Lehre stärken“ (Nachfolge Hochschulpakt) und die Großgeräteförderung festgeschrieben. Im Bereich der laufenden Zuwendungen stellt das Land über den gesamten Planungszeitraum insgesamt rund zwei Milliarden Euro bereit, voraussichtlich 125 Millionen Euro fließen zusätzlich über den Zukunftsvertrag ‚Studium und Lehre‛. Bei der Großgeräteförderung sind von 2021 bis 2025 insgesamt 53,9 Millionen Euro eingeplant.

„Die Hochschulen sind das Herz des Wissenschafts- und Forschungsstandortes Mecklenburg-Vorpommern und unerlässlich für die Ausbildung von hochqualifizierten Fachkräften“, betonte die Wissenschaftsministerin. „Mit den Zielvereinbarungen sind sie in der neuen Planungsperiode gut aufgestellt. Dabei unterstützen wir sie auch bei der Bewältigung aktueller Herausforderungen. In der Corona-Pandemie haben die Hochschulen Herausragendes geleistet und schnell auf digitale Lehre umgestellt. Um die Digitalisierung besser zu meistern, erhalten die Hochschulen 40 Millionen Euro zusätzlich aus dem MV-Schutzfonds. Die Mittel sind für Studium und Lehre und für die Hochschulverwaltungen vorgesehen. Damit werden weitere Investitionen in die Digitalisierung möglich“, sagte Martin.

Die Ministerin dankte in ihrer Rede den Rektorinnen und Rektoren sowie allen anderen Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen für die konstruktiven Verhandlungen und den intensiven Abstimmungsprozess, der durch die Corona-Pandemie länger gedauert hatte als ursprünglich geplant.

Schwerpunkte der Zielvereinbarungen im Überblick

Schwerpunkte „Lehrerbildung und Gesundheitsberufe“:

  • An der Universität Greifswald ging zum Wintersemester 2020/2021 der innovative und praxisnahe Lehramtsstudiengang Grundschule an den Start. An der Universität Rostock wurde zum Wintersemester 2020/2021 die Zahl der Studienplätze in der Grundschulpädagogik erhöht. Hinzu kommen in Rostock die fachliche Erweiterung der Grundschulpädagogik sowie die Erweiterungen im Bereich der beruflichen Pädagogik und der Schulsozialarbeit. Ziel ist es, dass in den kommenden Jahren mehr Absolventinnen und Absolventen auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
  • Die Einrichtung der Studiengänge Hebammenwissenschaft und Intensivpflege an der Universität Rostock, eines primärqualifizierenden Bachelor-Studienganges Pflegewissenschaften an der Universität Greifswald und eines Bachelor-Studiengangs Pflege an der Hochschule Neubrandenburg zählen zu den wichtigen hochschulpolitischen Schwerpunktsetzungen.

Weitere wichtige Schwerpunkte:

  • In Mecklenburg-Vorpommern soll eine standortübergreifende Ingenieurausbildung in den Bereichen Bauen, Landschaft und Umwelt geschaffen werden (BLU-Konzept). Beteiligt sind die Universität Rostock, die Hochschule Neubrandenburg und die Hochschule Wismar.
  • An der Universität Greifswald soll ein Master-Studiengang Psychotherapie eingerichtet werden, die Förderung des Teilzeitstudiums soll verstärkt und Maßnahmen zur Verbesserung des Studienerfolgs sollen auf den Weg gebracht werden. Dies gilt zudem für Studiengänge, bei denen die Studienerfolgsquote hinter den Erwartungen zurückbleibt. Hierzu zählt auch die Rechtswissenschaft an den beiden Universitäten des Landes. Eine engere Kooperation der Universität Greifswald und der Universität Rostock ist vorgesehen.
  • Die Förderung von Frauen in der Wissenschaft soll gestärkt werden und das bestehende Kaskadenmodell weiterentwickelt werden. Es dienst zur Festlegung von Gleichstellungsquoten. Der Fokus wird künftig nicht mehr allein auf den Frauenanteil bei der Besetzung von Professuren gelegt, sondern auch auf den Frauenanteil bei der Besetzung von wissenschaftlichen Qualifikationsstellen. Das Land honoriert erfolgreiche Anstrengungen der Hochschulen mit insgesamt bis zu eine Millionen Euro. An der Universität Greifswald wird erstmals im Land eine Professur für Genderforschung eingerichtet.
  • Alle Hochschulen wollen die Internationalisierung durch die Einrichtung weiterer internationaler Studiengänge mit Doppel-Abschluss, die Erhöhung des Anteils internationaler Studierender, die internationale Ausschreibung der Professuren und Stellen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie durch die Einbindung der Hochschulen in europäische Hochschulnetzwerke vorantreiben.
  • Die Hochschulen werden ihre Mitwirkung im Landesverbund „Inklusive Hochschule“ fortsetzen. Ziel ist es, Studierende, Mitglieder und Angehörige der Hochschulen mit Beeinträchtigungen zu fördern und die Barrierefreiheit auf allen Ebenen zu steigern.
  • Die Universitätsmedizin Greifswald und die Universitätsmedizin Rostock verstärken ihre Kooperation in den Bereichen Forschung, Lehre, Krankenversorgung und Verwaltung auf der Grundlage des im April 2020 beschlossenen Kooperationsvertrages.
  • An der Universität Greifswald sollen die Ukrainistik und die Moorforschung verstetigt werden.
  • In Rostock soll die Entwicklung des Ocean Technology Campus vorangetrieben sowie ein Zentrum für Regional- und Kulturgeschichte errichtet werden.
  • Die Professur für Filmschauspiel an der Hochschule für Musik und Theater Rostock soll verstetigt und die Hochschulverwaltung soll gestärkt werden.
  • Die Kooperation zwischen der HochschuleNeubrandenburg und dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege im Bereich der Gartendenkmalpflege soll verstetigt werden.
  • Die Hochschule Stralsund wird die Profilierung des Schwerpunktes Tourismus die Internationalisierung vorantreiben.
  • Die Hochschule Wismar will ihre europäischeAusrichtung verstärken und die Kontakte nach Osteuropa, insbesondere nach Russland, intensivieren.

Tierhalter unterstützen und Wolf schützen

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus widersprach im Landtag einem Antrag auf Einführung einer Bestandsobergrenze für Wölfe. Statt einer Obergrenze unterstützt das Land betroffene Tierhalter und Halterinnen.

Nicht zum ersten Mal beschäftigte sich der Landtag am Mittwochabend mit der Problematik Wolf. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Backhaus erteilte dem Antrag in seiner Rede eine Absage und verwies auf das geltende Artenschutzrecht:

„Der Wolf entwickelt sich solide, ist aber noch immer eine streng geschützte Tierart. Erst Anfang des 21. Jahrhunderts hat die Wiederausbreitung des Wolfes in Europa spürbar an Fahrt aufgenommen. Seit 2000 ist der Wolf wieder zurück in Deutschland. Heute haben wir in MV wieder 15 Rudel und ein Paar und jährlich kommen etwa 30% hinzu. Das sehe ich – bei allen damit verbundenen Problemen – auch heute noch als einen großen Erfolg des europäischen und nationalen Artenschutzes an. Das schürt natürlich die Diskussion darüber, ob der gute Erhaltungszustand nicht längst erreicht ist. Für ganz Deutschland betrachtet muss man das im Moment verneinen. Das ist jedenfalls die klare Aussage der Experten. Die geforderte bundeseinheitliche Festlegung einer Bestandsobergrenze kann daher aus meiner Sicht aktuell auch gar nicht zur Diskussion stehen.“

Gleichwohl sei der Landesregierung und ihm als Minister die Problematik für die betroffenen Halterinnen und Halter von Weidetieren bewusst: „Wir haben frühzeitig ein eigenes Wolfsmonitoring aufgelegt. Und wir setzen von Beginn an auf eine intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit. Ein zentrales Element für die Koexistenz von Wolf und Weidetierhaltung ist für uns die Prävention.“, so Dr. Backhaus.

„Wir beraten und unterstützen die Tierhalter bei der Umsetzung der erforderlichen Schutzvorkehrungen. Seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie Wolf im Jahre 2013 wurden Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen mit insgesamt fast 1,3 Mio. Euro unterstützt. Außerdem entschädigen wir Rissvorfälle, die auf den Wolf zurückzuführen sind und zwar zu 100 Prozent!“

Um Klarheit zu bekommen, wie man die Entwicklung der Wolfsbestände trotzdem besser steuern kann, bemühe sich das Land MV zudem auf Bundesebene um eine gemeinsame Strategie: „Ich darf daran erinnern, dass das Land MV die Änderung und Konkretisierung des Bundesnaturschutzgesetzes in Sachen Wolf maßgeblich mitgestaltet und vorangetrieben hat. Unser Ziel ist es, bis zur kommenden Umweltministerkonferenz im April 2021 eine bundeseinheitlich anerkannte und praxisorientierte Verfahrensweise zu entwickeln.“

Zum Abschluss seines Redebeitrages verteidigte der Minister noch einmal die bisherige Praxis: „Ich lasse mir hier von Ihnen also weder Untätigkeit vorwerfen – noch, dass ich mich hinter EU- und Bundesrecht verstecke. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir nicht im Wilden Westen leben. Auch als Landwirtschafts- und Umweltminister habe ich mich an Recht und Gesetz zu halten. Ich habe zu akzeptieren, dass der Wolf in Deutschland aktuell eine nach europäischem und nationalem Recht streng und besonders geschützte Art ist. Wir werden weiter auf Prävention setzen und unsere Bemühungen um Aufklärung und Akzeptanzsteigerung fortsetzen. Und ich versichere Ihnen, wir werden in Problemfällen auch zukünftig alle bestehenden Handlungsoptionen nutzen – natürlich immer im Rahmen des rechtlich Zulässigen.“

Deutschlandweit wurden 2018/19 noch 105 Rudel, 40 Paare und 12 territoriale Einzeltiere gezählt. 2019/2020 waren es insgesamt 128 Rudel, 35 Paare und 10 territoriale Einzeltiere (DBBW, Stand 02.11.2020) – Tendenz weiter steigend.