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Monat: Januar 2021

Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz

Schwerin – Die Landesregierung bringt jetzt einen Entwurf zur Änderung des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes in den Landtag ein. Das Gesetz soll nach 30 Jahren angepasst werden.

„Das Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern ist aus dem Jahr 1990. Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Anpassung eingebracht. So werden zum Beispiel die Vertretungsmöglichkeiten der Schiedspersonen ausgeweitet. Es soll möglich werden, dass die Schiedsstellen der Gemeinden sich untereinander vertreten können, auch wenn die Gemeinden unterschiedlichen Ämtern angehören. Das ist ein äußerst wichtiger Punkt, um das Schiedswesen auch in Zeiten personellen Engpasses aufrecht zu erhalten“, so Justizministerin Hoffmeister im Landtag zur Einbringung des Gesetzentwurfes.

„Geändert werden auch die Höhen von Gebühren und Ordnungsgeld. Hier liegt M-V im bundesweiten Vergleich im unteren Bereich. Die Gebühren werden aber nur sehr maßvoll erhöht. Die Anhebung soll helfen, den Aufwand besser auszugleichen, der mit einem Schlichtungsverfahren verbundenen ist. Pro Verfahren werden anstatt 11 Euro künftig 15 Euro erhoben. Bei besonderem Umfang und erhöhter Schwierigkeit des Falles kann die Gebühr anstatt auf maximal 40 Euro steigen, bislang liegt die Höchstgrenze bei 36 Euro. Deutlicher erhöht wird das Ordnungsgeld, wenn die Parteien zum Schlichtungstermin nicht erscheinen oder sich vorzeitig unentschuldigt entfernen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die bisherigen 26 Euro Ordnungsgeld einige nicht abgeschreckt hat. Wir wollen das Ordnungsgeld auf 70 Euro erhöhen, um gegebenenfalls den Druck zum persönlichen Erscheinen erhöhen zu können. Denn Schlichtungsverfahren sind oftmals einem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet. An dieser Stelle möchte ich auch allen engagierten Schiedsleuten für ihre wichtige ehrenamtliche Arbeit danken“, sagt Ministerin Hoffmeister.

Neues Lehrerbildungsgesetz im Landtag

Martin: Gesetz ist wichtiger Baustein bei der Gewinnung neuer Lehrkräfte

Schwerin – Der Landtag hat in erster Lesung über die Änderung des Lehrerbildungsgesetzes beraten. Mit der Änderung des Gesetzes wird künftig Lehrkräften im Seiteneinstieg eine zuverlässige Perspektive und eine bessere Qualifizierung geboten.

„Wir werden die Qualifizierungsmaßnahmen ausbauen, um so die inhaltliche und pädagogische Befähigung kontinuierlich weiterzuentwickeln“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin bei der Einbringung des Gesetzentwurfs im Landtag.

Lehrkräfte im Seiteneinstieg mit den erforderlichen Abschlüssen machen inzwischen rund elf Prozent der Lehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern aus. „Unsere Aufgabe ist es, diese Menschen in ihrer neuen Berufswahl gut zu begleiten und im Lehrberuf zu halten“, so Martin weiter. „Wir brauchen in den kommenden Jahren zahlreiche neue Lehrerinnen und Lehrer im Land. Daher ist es nur selbstverständlich, den Beruf auch für diejenigen interessant zu machen, die nicht den klassischen Weg des Lehramtsstudiums eingeschlagen haben. Zu Beginn des Schuljahres 2020/2021 waren 1.344 der Lehrkräfte an öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen im Land Lehrkräfte im Seiteneinstieg. Das entspricht einem Anteil von etwa 11 Prozent.

Wesentlicher Schwerpunkt der Neufassung des Lehrerbildungsgesetzes ist die Einführung eines berufsbegleitenden Vorbereitungsdienstes für Lehrkräfte im Seiteneinstieg als verbindliche Qualifizierungsform – vergleichbar zu dem Referendariat in der 2. Ausbildungsphase der grundständigen Lehrkräfte. Diejenigen Lehrkräfte im Seiteneinstieg, aus deren Hochschulabschluss nur ein Unterrichtsfach abgeleitet werden kann, müssen zusätzlich ein Beifach studieren.

Dieses Beifach kann ausdrücklich auch eine sonderpädagogische Fachrichtung sein. Für diejenigen Lehrkräfte, aus deren Hochschul- oder Berufsabschluss keine Unterrichtsfächer abgeleitet werden können, werden die bisherigen Qualifizierungsmaßnahmen vorgehalten. Allerdings wird der geforderte Mindestbeschäftigungszeitraum für den Antrag auf den Erwerb einer Lehrbefähigung erheblich verkürzt, je nach vorhandener Qualifikation von sieben auf fünf Jahre beziehungsweise von zehn auf sieben Jahre.

Als formale Mindestvoraussetzung für die Einstellung als Lehrkraft im Seiteneinstieg ist grundsätzlich eine abgeschlossene Berufsausbildung festgelegt. Im Gesetzentwurf ist jedoch dafür Sorge getragen worden, dass in Ausnahmefällen auch Personen ohne diese Voraussetzung in den Schuldienst gelangen können, jedoch nur, wenn deren spezifische berufliche Sozialisation für die Schülerinnen und Schüler einen substanziellen Mehrwert verspricht.

Ein wichtiger Schritt ist auch die bessere Beratung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg und die Planbarkeit der anstehenden berufsbegleitenden Qualifizierung. Deshalb sollen zukünftig Qualifizierungsvereinbarungen mit ihnen geschlossen werden, in denen Ziele, Wege und Dauer der Qualifizierung festgelegt werden.

„Diese Novelle des Lehrerbildungsgesetzes ist ein erster wichtiger Schritt, um die Lehrerausbildung neu aufzustellen. Dabei konzentrieren wir uns vor allem auf die bessere Qualifizierung der Lehrkräfte im Seiteneinstieg, denn wir werden sie in den kommenden Jahren weiterhin brauchen. Umso wichtiger ist es, dass sie gut für die Arbeit in den Schulen qualifiziert werden. Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes schaffen wir bessere Perspektiven für Lehrkräfte im Seiteneinstieg und machen diesen Schritt attraktiver“, so Martin.

Erleichterungen für kommunale Sitzungen

Innenminister Renz: Demokratische Willensbildung trotz Pandemie gewährleistet

Schwerin -Der Landtag hat heute mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie ein Erleichterungsgesetz für die Arbeit der Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker verabschiedet. Es eröffnet den kommunalen Körperschaften in der Corona-Pandemie neben zahlreichen befristeten Ausnahmen von haushaltswirtschaftlichen Vorgaben der Kommunalverfassung insbesondere die Möglichkeit, Sitzungen kommunaler Vertretungen und sonstiger kommunaler Gremien auch als Videokonferenz oder Hybridsitzung durchzuführen und die Möglichkeit des Umlaufbeschlusses zu nutzen.

Darüber hinaus können Gemeindevertretungen und Kreistage mit einer Zweidrittel-Mehrheit Aufgaben an den Haupt- bzw. Kreisausschuss delegieren. So können größere Zusammenkünfte in Zeiten des Corona-Lockdowns vermieden werden, ohne dass die demokratische Willensbildung Schaden nimmt.

Innenminister Torsten Renz: „Mit dem Gesetz erleichtern wir die Arbeit der Kommunalvertretungen soweit es geht und tragen dafür Sorge, dass gefasste Beschlüsse auch rechtssicher sind. Wenn die persönliche Anwesenheit für den Meinungs- und Willensbildungsprozess in den Gemeindevertretungen, Kreistagen, Amtsausschüssen und Verbandsversammlungen erforderlich ist, können Präsenzsitzungen auch nach wie vor unter Einhaltung der Hygienebestimmungen stattfinden. Die Entscheidung, ob die neuen Möglichkeiten genutzt werden, liegt allein bei den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern vor Ort.“

Das Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie wird spätestens in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Um diesen Beschluss herbeizuführen, muss keine Präsenzsitzung einberufen werden, sondern dies kann im Umlaufverfahren beschlossen werden.

Um den Kommunalpolitikern die Arbeit zu erleichtern, wird das Innenministerium M-V Hinweise herausgeben mit Erläuterungen zu den erweiterten Möglichkeiten für Sitzungen der Vertretungsorgane und ihrer Ausschüsse.

MV durch die Krise bringen

Schwerin – Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern verfolgt aktuell wirtschaftspolitisch zwei zentrale Ziele. Das Hauptaugenmerk liege darauf, das Land auch wirtschaftlich möglichst gut durch die Corona-Krise zu bringen. „Wir kämpfen in der Corona-Krise um jedes Unternehmen und jeden Arbeitsplatz“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in der Aktuellen Stunde des Landtags. Zugleich gelte es, die Weichen für die weitere wirtschaftliche Zukunft des Landes richtig zu stellen. „Wir wollen, dass Mecklenburg-Vorpommern möglichst schnell wieder an die gute wirtschaftliche Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Die Corona-Pandemie habe die Wirtschaft auch in Mecklenburg-Vorpommern hart getroffen. Das oberste Ziel sei der Erhalt von Unternehmen und Arbeitsplätzen. „Vor allem dank des Kurzarbeitergeldes konnten viele Unternehmen ihre Arbeitskräfte halten. Auch mit Landesprogrammen schützen wir Arbeitsplätze und unterstützen mit der Neustart-Prämie die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Rückkehr aus der Kurzarbeit“, sagte die Ministerpräsidentin. Das Land helfe Unternehmen mit vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen, durch diese schwere Zeit zu kommen. Bisher seien Hilfen in Höhe von 550 Millionen Euro von Bund und Land für Mecklenburg-Vorpommern bewilligt worden.

Unzufrieden sei die Landesregierung mit der verspäteten Auszahlung der November- und Dezemberhilfen sowie der Hilfen für den Einzelhandel durch den Bund. „Für viele Unternehmen kommt die Hilfe aus dem Bund zu spät. Wir werden deswegen seitens des Landes für die Unternehmen in unserem Land eine anteilige Brückenhilfe von maximal bis zu 200.000 Euro für betroffene Unternehmen wie Einzelhändler, Friseure oder Fahrschulen zahlen.“

Gleichzeitig investiere das Land in die wirtschaftliche Zukunft, zum Beispiel in den Aufbau digitaler Infrastruktur. „In Gesprächen mit Unternehmen und Investoren zeigt sich immer wieder: Unternehmen, die eine Standortentscheidung treffen, brauchen eine gute digitale Infrastruktur“, betonte Schwesig.

Ein weiterer Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik sei die Entwicklung von Zukunftstechnologien. Das Land sei schon heute einer der Vorreiter auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien. Der nächste Schritt soll in der Entwicklung der Wasserstofftechnologie liegen. „Wir fördern die Gewinnung von Energie aus sauberem Wasserstoff, der wiederum aus erneuerbaren Energien gewonnen wird“, sagte Schwesig. Es sei deshalb ein gutes Zeichen, dass das Unternehmen Apex Energie aus Laage, das Schwesig im vergangenen Sommer gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Heil besucht hatte, nun mit der Produktion von Wasserstoff in einer Demonstrationsanlage beginnen könne.

„Zukunftsbranchen bringen produktive, gut bezahlte Jobs in unser Land. Das ist der Weg, den wir gehen“, sagte Schwesig. Gleichzeitig stärke das Land die traditionellen Branchen. „Der Tourismus ist das Aushängeschild unseres Landes und wichtige Stütze unserer Wirtschaft“, sagte Schwesig. Im vergangenen Sommer hätten Gäste aus ganz

Deutschland das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern neu für sich entdeckt. „Ich bin deshalb zuversichtlich, dass gerade der Tourismus wieder an die gute Entwicklung der letzten Jahre anknüpfen kann.“

Marktpräsenzprämie kann starten

Glawe: Anträge für Unterstützung des Einzelhandels können gestellt werden

Schwerin – Der Einzelhandel steht in Mecklenburg-Vorpommern aktuell vor besonderen Herausforderungen. „Die coronabedingten Schließungen des stationären Einzelhandels selbst aber auch Einschränkungen in anderen Wirtschaftsbereichen führen zu erheblichen Kundenrückgängen und Umsatzausfällen. Hinzu kommen eine allgemeine Kaufzurückhaltung und ein geändertes Einkaufsverhalten. Coronabedingt werden mehr Einkäufe online statt stationär erledigt. Mit der neuen Marktpräsenzprämie wollen wir den stationären Einzelhandel unterstützen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

„Das ist eine sehr gute Nachricht für die von Schließungen betroffenen Einzelhändler“, betonte Dr. Wolfgang Blank, Präsident der geschäftsführenden Kammer der Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern (IHKs in MV). „Dass es eine besondere Hilfe für Einzelhändler geben muss, haben wir von Anfang an in den Sitzungen mit der Landesregierung gefordert. Nun ist es wichtig, dass die Prämie schnell bei den Händlern ankommt!“

Die IHKs in MV stellen gemeinsam mit dem Wirtschaftsministerium die Marktpräsenzprämie am 01. Februar um 15 Uhr in einem Webinar unter der Adresse https://bit.ly/36dAuR0 ausführlich vor.

Das Wirtschaftsministerium gewährt eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.000 Euro pro Unternehmen, die beispielsweise für Werbung und Verkaufsförderaktionen aber auch für den Aufbau eines Internetauftritts oder Onlineshops genutzt werden kann.

„Der stationäre Einzelhandel muss gegen massive Umsatzrückgänge kämpfen. Vor allem Händler mit aktueller Saisonware und Händler in Tourismusregionen stehen vor besonderen Problemen. Die Ware kann aufgrund der temporären Schließungen und ausbleibenden Kunden nicht in üblichem Umfang zu regulären Preisen über den Ladentisch verkauft werden. Mit dem Programm sollen Maßnahmen zur Erhöhung der Marktpräsenz gefördert werden. Ziel ist die Förderung des Absatzes während der Coronakrise und darüber hinaus“, sagte Dr. Wolfgang Blank.

„Die Lage ist bei den Händlern teilweise weiterhin kritisch. Einige Unternehmen kämpfen ums Überleben. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund. Anträge für das neue Programm können ab sofort gestellt werden. Es ist toll, dass die IHKs in MV das Programm unterstützen“, so Glawe weiter. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021. Die für das Programm eingesetzten Mittel stammen aus dem Corona-Schutzfonds des Landes.

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Soloselbstständige aus dem stationären Einzelhandel mit Hauptsitz in Mecklenburg-Vorpommern, die infolge der Schließungen ab November 2020 erhebliche Umsatzrückgänge erleiden. Antragsvoraussetzung ist ein coronabedingter durchschnittlicher Umsatzrückgang in den Monaten November und Dezember 2020 von mindestens 70 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Bewilligungsstelle ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Die Antragsunterlagen stehen auf der Homepage des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de zum Download bereit.

In die Antragstellung eingebunden sind die Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern, die die Marktpräsenzprämie maßgeblich mit entwickelt haben. Sie nehmen im Vorwege der Antragstellung eine Prüfung der Angaben zur Identität und zur Antragsberechtigung vor. Dazu gehört die Plausibilisierung des Umsatzrückgangs. Die Bestätigung erfolgt im Antragsformular. Dazu hat der Antragsteller das ausgefüllte Antragsformular im Original bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Nach Abschluss ihrer Prüfung leitet diese den um ihre Bescheinigung ergänzten Antrag an das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern weiter. Der Antragsteller wird per Abgabenachricht über die Weiterleitung informiert.

Über acht Milliarden Euro werden durch den Handel in MV jährlich umgesetzt; fast 52.000 Erwerbstätige arbeiten in der Branche. „Hinsichtlich der Beschäftigtenzahlen ist der Einzelhandel nach dem Gesundheitswesen der zweigrößte Wirtschaftsbereich in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Festspiele kommen nach Vorpommern

Schwerin – Per Videokonferenz hat der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann heute die neue Intendantin der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern Ursula Haselböck zu ihrem Antrittsbesuch empfangen.

„Ich begrüße die neue Intendantin der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern sehr herzlich in unserem schönen Bundesland. Erstmals steht eine Frau an der Spitze der beliebten Festspiele. Frau Haselböck hat diese besondere Aufgabe in einer schwierigen Zeit übernommen. Gleichzeitig danke ich Dr. Markus Fein für die großartige Zusammenarbeit. Umso mehr freue ich mich, dass auch in diesem Jahr ein von beiden Intendanten verantwortetes anspruchsvolles Programm mit zahlreichen Stationen in Vorpommern geplant ist. So ist die Landpartie mit Stationen in der Altwarper Dorfkirche, in der Eggesiner Luther-Kirche, im Altwarper Hafen und in der Johanniskirche Hintersee ein ganz besonderes Highlight. Sie bringen damit Kultur in alle Ecken unseres Landes und lenken den Blick auf landschaftliche Schätze, wie zum Beispiel die Altwarper Binnendünen“, freut sich Vorpommern-Staatssekretär Patrick Dahlemann.

„Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, Kunst und Kultur zu unterstützen, so gut es geht“, betonte der Staatssekretär während des Gesprächs. Er danke vor allem auch den Kirchgemeinden, Dorfvereinen und Unternehmen, die für diesen besonderen Anlass ihre Kirchtüren, Gemeindehäuser oder Werkstore öffnen.

Die Festspiele gehörten zu den Leuchttürmen der Kultur im Land und präsentieren in besonderer Weise das Kulturland Mecklenburg-Vorpommern. „Und gerade für den östlichen Landesteil ist es sehr wichtig, dass wir mit Kunst und Kultur nicht nur Einheimische begeistern, sondern auch Gäste weit über unser Bundesland hinaus anlocken, die sich neben einem hochwertigen kulturellen Ereignis auch mit der wunderbaren Landschaft bekannt machen und wiederkommen wollen“, so der Staatssekretär.

Gern habe er gemeinsam mit dem Vorpommern-Rat die Festspiele im östlichen Landesteil unterstützt. „So haben wir 2019 die dreitägigen „Vorpommern-Tage – Eine Konzert- und Kulturreise“ mit 13.000 Euro und 2020 die Reihe „Unerhörte Orte“ mit ebenfalls 13.000 Euro unterstützt. Und ich gehe fest davon aus, dass wir das auch in diesem Jahr machen werden und so zum Erfolg der Festspiele Mecklenburg-Vorpommern beitragen können.“

Unter anderem sind folgende Termine im Süden Vorpommerns geplant:

25.08. 14:30 Uhr Landpartie mit Sjaella Dorfkirche Altwarp
25.08. 19:30 Uhr Landpartie mit Sjaella Luther-Kirche Eggesin
08.09. 19:30 Uhr Stars im Dorf Dorfkirche Grünz
09.09. 19:30 Uhr Preisgekrönte Holzbläser Lokschuppen Pasewalk
11.09. 13:30 Uhr Landpartie ans Stettiner Haff Altwarp Hafen
11.09. 18:00 Uhr Landpartie ans Stettiner Haff St.-Johannis-Kirche Hintersee

Unterstützung für Empor Rostock

Schwerin – Sportministerin Stefanie Drese hat erneut Hilfen für durch Corona in wirtschaftliche Bedrängnis geratene (semi-) professionelle Sportvereine angekündigt. Die Drittliga-Handballer des HC Empor Rostock werden mit insgesamt gut 177.700 Euro unterstützt. Die Mittel kommen aus dem MV-Schutzfonds als „Liquiditätshilfe Profisport“.

„Wir schöpfen auch weiter alle rechtlichen Möglichkeiten aus, um zumindest einen Teil der Verluste durch die Aussetzung des Spielbetriebs und damit einhergehender fehlender Zuschauer- und Sponsoreneinnahmen abzufangen“ sagte Ministerin Drese heute in Schwerin.

Grundsätzlich zielt die Hilfe darauf ab, Insolvenzen zu vermeiden, hochklassige Traditionsvereine des Landes in den Spielsportarten zu erhalten und die Teilnahme der Teams im Wettkampfbetrieb der jeweiligen nationalen Liga und internationalen Wettbewerben und Meisterschaften in der Spielsaison 2020/2021 zu sichern.

Empor Rostock zählt derzeit ca. 520 Mitglieder und ist seit mehr als 60 Jahren die Adresse für Handball in der Hansestadt. Mit 17 nationalen Titeln gehörte Empor in der Vergangenheit auf nationaler Ebene zu den erfolgreichsten Vereinen im Hallenhandball. Der Verein ist außerdem für seine erstklassige Nachwuchsförderung bekannt.

Die erste Männermannschaft spielt derzeit in der 3. Liga Staffel Nord-Ost und führt dort nach fünf Runden die Tabelle an. Der Spielbetrieb ist derzeit ausgesetzt, bedingt durch Corona. „Ich hoffe, dass es Ende Februar/Anfang März weitergehen kann“, so Drese. „Und ich drücke dem Verein außerdem die Daumen, dass es diesmal mit dem Aufstieg in die 2. Liga klappt. Vielleicht kann unsere Unterstützung ja etwas dazu beitragen.“

Opfer des Nationalsozialismus

Schwesig: Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus wachhalten

Schwerin – Am 27. Januar 1945 wurde das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. Aufgrund der Initiative von Bundespräsident Roman Herzog im Jahre 1996 begehen wir diesen Tag als „Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus“.

„Wir erinnern an diesem Tag an die Millionen Opfer der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft: an Juden, an Sinti und Roma, Kriegsgefangene, Oppositionelle, an die Opfer der „Euthanasie“-Morde. Wir verneigen uns vor allen, die in den Jahren von 1933 bis 1945 verfolgt, misshandelt oder getötet worden sind. Es ist sehr wichtig, dass auch der jungen Generation immer wieder vor Augen geführt wird, was damals unter deutscher Herrschaft geschehen ist. Dieses Leiden darf nie vergessen werden“, sagte die Ministerpräsidentin heute in Schwerin.

Unter diese Geschichte dürfe kein Schlussstrich gezogen werden. „Jeder Versuch, sich aus der historischen Verantwortung zu stehlen, ist zum Scheitern verurteilt. Wir müssen alles dafür tun, dass das, was damals geschah, sich nicht wiederholen kann und gemeinsam für Menschenwürde und Demokratie eintreten“, sagte Schwesig.

„Mich erfüllt es mit Sorge, dass Antisemitismus, Rassismus und Menschenverachtung auch in unserer heutigen Gesellschaft verbreitet sind. Daraus ergibt sich die Verpflichtung für alle demokratischen Kräfte in unserem Land, die Würde jedes einzelnen Menschen zu wahren und zu schützen. Das ist das Fundament unserer freiheitlichen Rechtsordnung und der Grundkonsens unserer Gesellschaft. Allen, die sich in der Zivilgesellschaft für ein demokratisches und weltoffenes Land einsetzen, müssen wir den Rücken stärken“, sagte die Ministerpräsidentin.