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Monat: Januar 2021

Studie vorgestellt

Lehramtsstudium qualitativ verbessern und effektiver machen

Rostock – An den Universitäten Greifswald und Rostock werden künftig voraussichtlich wieder mehr Lehramtsstudierende ihr Studium absolvieren. Darauf deuten die Ergebnisse der Nachfolgestudie „Studienerfolg und -misserfolg im Lehramtsstudium“ hin. Das Land hat den Erfolg des Lehramtsstudiums in Mecklenburg-Vorpommern untersuchen lassen. Dabei war die leitende Frage, wie viele Studierende das Lehramtsstudium erfolgreich abschließen und damit für den Vorbereitungsdienst und für den Schuldienst im Land zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der ersten Studie wurden im Herbst 2018 vorgestellt. Beide Studien fanden unter Leitung von Prof. Dr. Falk Radisch, Universität Rostock, statt.

„Wir wissen, dass die Situation trotz leichter Verbesserungen weiter angespannt ist und dass wir weiter handeln müssen. Die erkennbar leichte Steigerung bei den Erfolgsquoten ist allerdings ein Grund zur Hoffnung“, sagte Bildungs- und Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Mecklenburg-Vorpommern wird in den kommenden Jahren einen hohen Bedarf an Nachwuchslehrkräften haben. Deshalb ist es enorm wichtig, dass wir die Lehramtsausbildung weiter qualitativ verbessern und dafür sorgen, dass mehr Lehramtsstudierende ihr Studium an unseren Hochschulen erfolgreich absolvieren und unseren Schulen als gut ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen“, so Martin. Erste wichtige Maßnahmen seien bereits nach den Ergebnissen der ersten Studie haben Land und Hochschulen bereits ergriffen. Um dies für die Zukunft sicherzustellen, böten die Ergebnisse dieser beiden Studien sehr wichtige Informationen.

Im Vergleich zur ersten Studie 2018 zeigt die Folgestudie eine positive Tendenz beim Erfolg des Lehramtsstudiums an den Universitäten Rostock und Greifswald sowie an der Hochschule für Musik und Theater in Rostock auf. Da die Untersuchungen bislang nur auf Daten bis zum Wintersemester 2019/2020 zurückgreifen können, berücksichtigen die Studien noch nicht die Maßnahmen, die die Landesregierung und die Hochschulen bereits nach der ersten Studie zur Verbesserung des Lehramtsstudiums ergriffen haben.

„Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor das einzige Bundesland, das die Studienverläufe von Lehramtsstudierenden wissenschaftlich untersuchen lässt“, betonte Martin. „Wir haben bereits in Folge der ersten Studie wichtige Schritte zur Verbesserung des Lehramtsstudiums unternommen. Das Sofortprogramm und die Einführung eines neuen, praxisbezogenen Studiengangs für das Lehramt Grundschule an der Universität Greifswald mit Beginn des Wintersemesters 2020/2021 reagieren direkt auf die Ergebnisse der ersten Studie. Weitere Schritte und Investitionen sind notwendig, um die Lehrerbildung besser aufzustellen. Die neue Studie gibt Hinweise für die laufenden Prozesse und weiteren Schritte“, erklärte die Ministerin.

„Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass die modularisierten Studiengänge eine stabile Basis für die Lehrkräfteausbildung im Land bieten“, sagte Prof. Dr. Falk Radisch von der Universität Rostock. „Um den Ersatzbedarf mittelfristig decken zu können, sind die Kapazitätserhöhungen ein wichtiger Baustein. Die Studie zeigt aber auch, dass die Situation in den Fächern sehr heterogen ist. Es wird für den Erfolg der Reformen und der Kapazitätserhöhung wichtig sein, dies im Blick zu behalten. Um auch kurzfristig mehr Lehramtsstudierende zum Abschluss führen zu können, ist es erforderlich, die bereits angefangenen Reformen stärker auf fachspezifische Bedarfe auszurichten. Der Befund, dass der Schwund vor allem in den ersten Fachsemestern auftritt, legt nahe, dass auch die Gewinnung von Lehramtsstudierenden stärker zu fokussieren ist“, so Radisch.

Ergebnisse der Folgestudie

Insgesamt lässt sich feststellen, dass der Schwund an Studierenden in den allgemein bildenden Lehramtsstudiengängen an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern in den jüngeren Kohorten leicht rückläufig ist. Die Entwicklung an den einzelnen Hochschulen und in den einzelnen Lehramtsstudiengängen, Fachgruppen und Fächern bleibt allerdings unterschiedlich. Die Schwundquote fasst neben Studienabbrüchen auch substanzielle Anteile durch einen Wechsel der Fächer oder einen Wechsel in andere Studiengänge zusammen. Die geringsten Schwundquoten weisen nach wie vor das Lehramt an Grundschulen (Schwundanteil: 33 Prozent) und das Lehramt für Sonderpädagogik (Schwundanteil: 20 Prozent) auf.

Die teils sehr hohen Schwundquoten vor allem im Lehramt an Regionalen Schulen (Universität Rostock: 67 Prozent bzw. Universität Greifswald: 83 Prozent), aber auch in bestimmten Fächern des gymnasialen Lehramts, bestehen fort. In einigen Fächern wie etwa Sport, Biologie, Musik und Kunst, Deutsch und Geschichte gerade im Lehramt an Gymnasien zeigen sich aber deutlich niedrigere Schwundquoten als noch vor zwei Jahren. Über alle betrachteten Lehramtsstudiengänge hinweg zeigt sich, dass bislang nur ein sehr geringer Anteil der Studierenden (zwischen zwei Prozent und 19 Prozent) das Studium in der Regelstudienzeit abschließen konnte. Allerdings liegen bislang nur Daten für insgesamt drei Kohorten vor, die seit 2012 mindestens die Regelstudiendauer von neun bzw. zehn Semestern durchlaufen haben.

Erste Schritte

Seit der Veröffentlichung der ersten Ergebnisse der Studie im Jahr 2018 haben das Land und die Hochschulen verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung und Effektivierung des Lehramtsstudiums ergriffen. Das Land hat umgehend nach der Vorlage der ersten Studie ein „Sofortprogramm Lehrerbildung“ im Umfang von jährlich rund einer Mio. Euro aufgelegt. Des Weiteren hat unter Leitung der Prorektoren für Studium und Lehre der Universitäten eine Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem landesweiten Zentrum für Lehrerbildung und Bildungsforschung (ZLB) und dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur ihre Arbeit aufgenommen. Die Arbeitsgruppe hat am 19. März 2019 ein Papier vorgelegt und dabei drei Schwerpunkte für Verbesserungen beschrieben:

  1. Maßnahmen zur Verbesserung der Eignungsabklärung:An beiden Universitäten wurde für das Lehramt an Regionalen Schulen ab dem Wintersemester 2019/2020 eine Erstsemesterwoche eingeführt. Dadurch konnten sich die Studierenden besser kennenlernen und besser mit dem gewählten Lehramt identifizieren. Diese Veranstaltungen wurden auch zu Beginn des Wintersemesters 2020/2021 unter Einhaltung der notwendigen Corona-Einschränkungen fortgeführt und sollen zukünftig auf weitere Lehrämter ausgedehnt werden.
  2. Maßnahmen zur Verbesserung des Berufsfeldbezugs: Seit dem 1. August 2020 werden Reisekosten von Studierenden, die Praktika oder Schulpraktische Übungen im Ländlichen Raum ableisten, vom Land gefördert. Hierfür stehen jährlich 200.000 Euro bereit. Weiterhin stärken beide Universitäten den Berufsfeldbezug im Lehramtsstudium. Bereits jetzt finden in einigen Fachwissenschaften berufsfeldbezogene Projekte statt, die weiter ausgebaut und verstetigt werden sollen. Dabei spielen auch Schulnetzwerke und ein systematisch entwickeltes Mentoring eine zunehmende Rolle.
  3. Maßnahmen zur Verringerung der Prüfungslast:Zur systematischen Erfassung von Problemen der Prüfungslast wollen die Universitäten Greifswald und Rostock ein entsprechendes Monitoring installieren.

Wie wirksam diese Maßnahmen sind, kann durch die bisherigen Studienergebnisse allerdings noch nicht beurteilt werden, da die verfügbaren Daten aktuell im Wintersemester 2019/2020 enden. Die Maßnahmen der Arbeitsgruppe als auch das Sofortprogramm haben erst im Wintersemester 2020/2021 begonnen, so dass erste Effekte erst später festgestellt werden können

Zur weiteren Umsetzung dieser Maßnahmen stellt das Land zusätzlich drei Mio. Euro für drei Jahre aus dem 200-Millionen-Euro-Schulpaket bereit. Insgesamt beinhaltet das 200-Millionen-Euro-Schulpaket 27 Millionen zusätzlich für den qualitativen und quantitativen Ausbau der Lehramtsausbildung an Mecklenburg-Vorpommerns Hochschulen.

Weitere Schritte

Um dem besonders in Vorpommern dauerhaft hohen Bedarf an Grundschullehrkräften begegnen zu können, hat die Universität Greifswald ein innovatives Konzept für einen 10-semestrigen Studiengang Lehramt an Grundschulen entwickelt. Dieser neue Studiengang ist im Wintersemester 2020/2021 mit 75 zusätzlichen Studienplätzen gestartet und zeichnet sich durch ein innovatives Konzept für Praxisanteile im Studium aus. Die Studierenden absolvieren ab dem ersten bis zum achten Semester einen Tag pro Woche in der Schule (Praxistag) und ein Praxissemester im neunten Semester. Diese fortlaufenden Praxisphasen sind eng curricular und personell miteinander verzahnt. Zusammen mit den 50 zusätzlichen Studienplätzen für das Lehramt Grundschule an der Universität Rostock wird das Studienangebot für angehende Grundschullehrkräfte in Mecklenburg-Vorpommern damit mehr als verdoppelt.

Zur Umsetzung der besseren Verzahnung von Theorie und Praxis konnte bereits ein Schulnetzwerk in enger Kooperation mit dem Staatlichen Schulamt Greifswald und Grundschulen im ländlichen und städtischen Raum des östlichen Landesteils aufgebaut werden. Insgesamt konnten auf diese Weise bereits 100 Praktikumsplätze zur Verfügung gestellt werden. Da die Kooperationsschulen teilweise zugleich Seminarschulen der zweiten Phase der Lehrerbildung (Vorbereitungsdienst) sind, kann so langfristig der Übergang in den Schuldienst in Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet werden. An den Kooperationsschulen werden die Studierenden durch erfahrene und von der Universität Greifswald qualifizierte Mentorinnen und Mentoren betreut. Für die Teilnahme an dieser Qualifizierung konnten bereits 34 Grundschullehrkräfte gewonnen werden.

Künftiges Monitoring

Für die Verbesserung des Studienerfolges und zur Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums an den Hochschulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern sind weitere Schritte geplant. Eine wichtige Basis ist dabei die Verstetigung des Monitorings, wie es durch die heute veröffentlichte Nachfolgestudie vorgestellt wurde.

Innovative Projekte der Lehrerbildung

Bei der Weiterentwicklung der Lehramtsstudiengänge liegt der Fokus vor allem auf der Frage, wie Lehramtsstudierende einen näheren Bezug zum Arbeitsumfeld „Schule“ gewinnen können. Dies kann einerseits Studienabbrüche verhindern helfen und andererseits die Einblicke in die Attraktivität vor allem ländlicher Schulen ermöglichen.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird u. a. auch prüfen, ob Rahmenvereinbarungen zur Absolvierung von Praktika in Schulnetzwerken möglich sind. Auf diese Weise soll beispielsweise sichergestellt werden, dass die Studierenden eine landesspezifische Vielfalt unterschiedlicher Schulen und Schulstandorte kennenlernen können. Die Erfahrungen aus der „Lehrerbildungslandpartie“ des ZLB und des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur zeigen, dass erste persönliche Kontakte zwischen Lehramtsstudierenden und Schulen im ländlichen Raum dazu beitragen, dass Studierende Interesse an eben jenen Schulen zeigen und sich durchaus vorstellen, nach Abschluss ihrer Lehramtsausbildung dort tätig werden zu können. Die Lehrerbildungslandpartie zählt damit zu den innovativen und wichtigen Projekten, um Nachwuchslehrkräfte im Flächenland Mecklenburg-Vorpommern zu gewinnen.

Neues Löschfahrzeug

Medow – Die Medower Feuerwehr im Landkreis Vorpommern-Greifswald kann sich freuen! Das alte Feuerwehrfahrzeug, das nicht mehr den Sicherheitsanforderungen und dem Stand der Technik entspricht, kann durch den Kauf eines Löschgruppenfahrzeuges (LF 10) ersetzt werden. Das Innenministerium unterstützt die Gemeinde dabei und beteiligt sich an der Finanzierung. Für die Anschaffung des neuen Fahrzeuges wurde nun dem Bürgermeister der Gemeinde ein Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung von rund 132.000 Euro übersandt.

Die Medower Wehr ist mit 33 aktiven Kameradinnen und Kameraden gut aufgestellt. Sie unterstützen und helfen den Bürgerinnen und Bürgern in Notlagen zu jeder Tages- und Nachtzeit. Zudem engagieren sich 11 Mädchen und Jungen in der Jugendfeuerwehr.

Innenminister Torsten Renz: „Für einen funktionierenden Brand- und Katastrophenschutz ist für die Wehren die Bereitstellung von moderner Ausstattung und Technik notwendig und unverzichtbar. Deshalb ist es für mich wichtig, die Gemeinden beim Kauf zu unterstützen. Das neue Löschfahrzeug ist ein weiteres Stück Sicherheit, das die Gemeinde im Rahmen des Brandschutzes und der Hilfeleistung als Träger der Feuerwehr zu gewährleisten hat.“

Steuerbescheide sollen verständlicher werden

Schwerin – Für viele Bürgerinnen und Bürger sind Schreiben der Finanzämter nur schwer verständlich. Das wollen Bund und Länder ändern und überarbeiten derzeit Schreiben, Vordrucke und Steuerbescheide überprüft. Von dem Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS) wird das Projekt wissenschaftlich begleitet.

Auch allgemeine Informationen in Broschüren, Merkblättern und Internetauftritten sollen auf ihre Verständlichkeit geprüft werden. Wissenschaftlicher Kooperationspartner ist das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache (IDS). Mindestens ebenso wichtig ist die Hilfe der Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen in einer anonymen Onlinebefragung, die Verständlichkeit von Texten der Steuerverwaltung bewerten und so an der Verbesserung mitwirken.

Finanzminister Reinhard Meyer hofft auf große Beteiligung in Mecklenburg-Vorpommern: „Die Finanzverwaltung ist ein Dienstleister. Das allerwichtigste aber ist, dass Verwaltung und Bürger einander verstehen. Nur so kann man sich auf Augenhöhe begegnen und Missverständnisse verhindern. Deshalb ist die Arbeit, die derzeit bundesweit geleistet wird auch so wichtig und daher sollten sich auch möglichst viele Menschen aus unserem Bundesland an der Umfrage beteiligen.“

Die Befragung dauert etwa 20 Minuten und ist ab sofort über folgenden Link freigeschaltet: https://www.unipark.de/uc/IDS_Steuertexte/.

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Nürnberg – Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de. Der Verlag für Rechtsjournalismus hat vor kurzem den Ratgeber-Artikel: https://www.anwalt.org/kindergeld/ mit wichtigen und interessanten Fragen aktualisiert. Auch hier finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.

11. Landeswettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“

Schwerin – Der Minister für Landwirtschaft und Umwelt, Dr. Till Backhaus, ruft alle Menschen und Gemeinden in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns zur Teilnahme am 11. Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft auf“.

Gegenstand des Wettbewerbs ist die Präsentation von Dörfern und ländlich geprägten Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich ihrer sozialen, ökologischen und dorfentwickelnden Aktivitäten als Zeugnis einer festen Dorfgemeinschaft.

Der 11. Landeswettbewerb im Jahr 2022 ist eingebettet in die vorher in 2021 stattfindenden Kreiswettbewerbe und den 2023 abschließenden Bundeswettbewerb. Die Kreissieger nehmen dabei am Landeswettbewerb und abhängig von den Teilnehmerzahlen die Landessieger am Bundeswettbewerb teil. Somit ist die erste Wettbewerbs­stufe die Teilnahme der interessierten Dörfer und ländlich geprägten Gemeinden am Kreiswettbewerb. Die Landkreise werden hierzu zeitnah aufrufen.

Auch im Hinblick auf die anhaltende Corona-Pandemie ruft Minister Dr. Till Backhaus alle Dörfer und ländlichen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommerns zu Teilnahme am Wettbewerb auf.

„Eine dörfliche Gemeinschaft, die sich gegenseitig hilft, aufeinander aufpasst, gemeinsam allen Widrigkeiten trotzt und dabei auch noch ihr Lebens- und Arbeitsumfeld entwickelt, kann nicht nur in Krisen bestehen, sondern auch im Alltag vieles bewegen. Dies ist ein grund­sätzlicher Gedanke, der auch den Dorfwettbewerb trägt. Und gerade die Menschen in den ländlichen Räumen Mecklenburg-Vorpommerns haben schon in der Vergangenheit gezeigt, dass Sie in der Lage sind, gemeinsam Krisen zu bewältigen.“ so der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Till Backhaus.

Welttag des Buches 2021

„Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches

Lehrkräfte können ihre 4. und 5. Klassen sowie Förderschul- und Übergangsklassen für die Aktion „Ich schenk dir eine Geschichte“ zum Welttag des Buches 2021 anmelden. Bis 31. Januar haben sie dort die Möglichkeit, Gutscheine für den Comic-Roman „Biber undercover“ des Autors Rüdiger Bertram und Illustrators Timo Grubing zu bestellen. Das Buch bekommen die Schülerinnen und Schüler gegen Vorlage des Gutscheins im Aktionszeitraum vom 20. April bis 31. Mai 2021 von ihrer örtlichen Buchhandlung geschenkt – während eines Klassenbesuchs oder nach individueller Vereinbarung, abhängig von den dann geltenden Corona-Regeln.

Mit „Biber undercover“ präsentieren die Initiatoren erstmals einen Comicroman, um noch mehr Kinder fürs Lesen zu begeistern. In der Abenteuergeschichte geht es um die Freunde Selma und Tobi, die nachmittags im Chemieraum ihrer Schule experimentieren. Als es dort zu einer Explosion kommt, erwacht der ausgestopfte Biber in der alten Vitrine zum Leben. Felix hat seit seiner Präparation hundert Jahre verschlafen und nun schreckliches Heimweh. Für Tobi und Selma steht fest: Sie bringen den kleinen Nager zurück zu seinem See – großes Biberehrenwort!

„Bücher sind nicht nur ein spannender Zeitvertreib, sie machen auch schlau“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Lesen ist gerade in dieser Zeit, in der wir uns stark einschränken müssen, eine tolle Beschäftigung. Die Aktion ‚Ich schenk dir eine Geschichte‛ begeistert von Jahr zu Jahr viele Schülerinnen und Schüler für das Lesen. Ich bin mir sicher, dass dies auch in diesem Jahr so sein wird. Wer nicht ganz so viel Lust auf Buchstaben hat, wie die Bücherwürmer, kann sich auf das neue Buch besonders freuen. Mit dem Comicroman gibt es auch viel zu schauen und zu entdecken“, so Martin.

Dr. Jörg F. Maas, Hauptgeschäftsführer der Stiftung Lesen, betont: „Das Jahr 2020 hat gezeigt: ‚Ich schenk dir eine Geschichte‘ ist aus der bundesweiten Leseförderung nicht mehr wegzudenken. Selbst unter schwierigsten Bedingungen ist es uns gemeinsam mit dem Buchhandel und den Schulen gelungen, mehr als 820.000 Kindern jeweils ein Buch zu schenken. In diesem Jahr möchten wir noch mehr Schülerinnen und Schüler für das Lesen begeistern. Daher haben wir gemeinsam mit unseren Partnern einen Comicroman entwickelt, der passend für Kinder mit unterschiedlichen Leseniveaus ist und großen Spaß bringt!“

Ich schenk dir eine Geschichte“ ist eine gemeinsame Aktion von Stiftung Lesen, Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Deutsche Post, cbj Verlag und ZDF. Seit 1997 erhalten Schülerinnen und Schüler der 4. und 5. Klassen rund um den UNESCO-Welttag des Buches am 23. April ein Buchgeschenk. Bereits zum 15. Mal übernimmt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur gemeinsam mit den Kultusministerien der übrigen Bundesländer die Schirmherrschaft für die Initiative und finanziert den Druck der Buch-Gutscheine.

Schutzmaßnahmen für Pflegeheime

Schwerin – Am morgigen Sonnabend (16. Januar) tritt die aktualisierte Pflege und Soziales Corona-Verordnung MV in Kraft. Auf Grund des nach wie vor hohen Infektionsgeschehens werden die seit Ende 2020 geltenden Schutzmaßnahmen und -regelungen fortgeführt.

Präzisiert wird in der neuen Corona-Verordnung, dass spätestens ab einem Risikowert von 50 im örtlichen Zuständigkeitsbereich eines Landkreises bzw. einer kreisfreien Stadt oder im gesamten Land jede besuchende und aufsuchende Person die Einrichtung nur betreten darf, wenn ein negatives Testergebnis vorliegt.

Diese Klarstellung betrifft vor allem die „sonstigen Betretenden“ (z. B. Hausärzte, Therapeuten oder Handwerker). „Nur noch das Betreten zur unmittelbaren  Gefahrenabwehr darf ohne Testung erfolgen“, so Sozialministerin Stefanie Drese.

Drese betonte, dass von den Einrichtungen, die seit einigen Wochen geltenden Maßgaben wie ein verpflichtendes einrichtungs- bzw. angebotsspezifisches Testkonzept, die je nach Inzidenz eingeschränkten Besuchsregelungen sowie die Notwendigkeit eines negativen Tests für besuchende Angehörige gut und weitestgehend flächendeckend umgesetzt werden. Das erhöhte Ansteckungsrisiko älterer und vorerkrankter Menschen erfordere die strikte Einhaltung der Hygiene- und Schutzregeln in den Einrichtungen.

Ministerin Drese setzt große Hoffnung auf das Impfen. Zurzeit werde im Land alles unternommen, um Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte in den stationären Bereichen der Pflege und Eingliederungshilfe so schnell und so umfassend wie möglich zu impfen.

Drese: „Bis zum 14. Januar hatten bereits knapp 15.000 Bewohnende in 150 von 251 vollstationären Einrichtungen die erste Impfung erhalten. Mecklenburg-Vorpommern ist bei der Anzahl der COVID-19 Impfungen mit 20,5 Impfungen pro 1.000 Einwohner weiterhin führend.“

Die Ministerin appellierte an alle Beschäftigte in den Pflegeheimen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, sich impfen zu lassen. „Sie schützen damit sich und die ihnen anvertrauten Menschen“, sagte Drese.

Es gelten mit der neuen Corona-Verodnung folgende Besuchsregelungen in Pflegeheimen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe in MV:

  • Ab 7-Tages-Inzidenz von 35 je 100.000 Einwohner*innen dürfen höchstens zwei Besuchspersonen je Bewohnendem, die nicht dauerhaft festzulegen sind, gleichzeitig die Einrichtung betreten.
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 50 ein fester Besuchender; Besuch täglich möglich, aber nur bei negativem Test
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 100: gleiche Regelungen, aber Besuch höchstens an drei Tagen pro Woche
  • ab 7-Tages-Inzidenz von 200 gleiche Regelungen, aber Besuch von einer festgelegten Person höchstens an einem Tag pro Woche

Spende für einen neuen Wünschewagen

Schwerin – Rekordergebnis der Spendenaktion der SVZ: Heute hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig einen Spendenscheck in Höhe von 276.346,35 Euro an den ASB überreicht. Diese Summe kam bei der Spendenaktion der SVZ für den neuen Wünschewagen, der bereits bestellt ist, zusammen.

„Die Aktion liegt mir sehr am Herzen. Schwerstkranken Menschen einen letzten Wunsch zu erfüllen, eine letzte Freude zu machen, zeugt von großer Menschlichkeit, Mitgefühl und leidenschaftlicher Hilfsbereitschaft. Ich danke dem ASB, der SVZ für die Leseraktion und vor allem allen Spenderinnen und Spendern“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Spendenübergabe.

Projekte wie der Wünschewagen und die Spendenkampagne die SVZ zeigen: „Es sind immer mehr Menschen, die helfen wollen. Ob mit großen oder kleinen Summen, jeder Euro zählt. Kamen 2017 128.000 Euro bei dieser SVZ-Spendenaktion zusammen, blicken wir heute auf 276.346,35 Euro. Das ist ein Zeichen großer Solidarität und Mitmenschlichkeit. Auch wenn ich beispielsweise an die Hansetour Sonnenschein denke, bei der für krebskranke Kinder und ihre Familien Spenden gesammelt werden, kann ich feststellen: Die Bereitschaft, zu helfen, ist überwältigend in unserem Land. Das ist eine große Stärke, auf die alle, die dabei mitmachen, stolz sein können. All diese Projekte haben einen festen Platz in unserer Gesellschaft. Sie stärken das Miteinander und den Zusammenhalt in unserem Land“, so die Regierungschefin.

Rund 4000 Spenderinnen und Spender haben sich an der Aktion 2020/2021 beteiligt, darunter sehr viele Arztpraxen und Apotheken. 2020 konnten 78 Fahrten durchgeführt werden. Der jüngste Gast war 18 Monate alt, der älteste 101. Seit dem offiziellen Start im Juni 2017 waren es nunmehr 226 Touren.