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Monat: Juni 2021

MIGRANET-MV mit Doppelspitze

Alabali-Radovan begrüßt neue Doppelspitze von MIGRANET-MV

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes M-V, Reem Alabali-Radovan, gratuliert dem Netzwerk MIGRANET-MV zur Wahl des neuen Vorstands. Für die kommenden drei Jahre gibt es eine Doppelspitze, bestehend aus Rita Wiese-Kochankaite und Seyhmus Atay-Lichtermann.

„Ich wünsche dem neuen Führungsduo von MIGRANET-MV alles Gute und ein glückliches Händchen für die künftigen Aufgaben. Und ich hoffe weiterhin auf gute Zusammenarbeit, wenn es um Fragen der Migrations- und Integrationspolitik geht. Dazu befinden wir uns im ständigen Austausch“, sagte Reem Alabali-Radovan am Dienstag in Schwerin.

Die Integrationsbeauftragte hob in dem Zusammenhang die Bedeutung von MIGRANET-MV für mehr politische und gesellschaftliche Teilhabe von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern hervor. Seit der Gründung 2009 seien zahlreiche Aktivitäten für Austausch und Begegnung entwickelt, interkulturelle Projekte initiiert und Vereinsgründungen unterstützt worden.

„Die Steigerung von 20 auf inzwischen 60 Migrantenvereinen im gesamten Land, die sich unter dem Dach des Netzwerks zusammengeschlossen haben, ist beeindruckend. Damit sorgen sie an vielen Orten für ein gutes Zusammenleben und für eine gelingende Integration“, so Alabali-Radovan

Mecklenburg-Vorpommern habe sich in den vergangenen Jahren sichtbar zu einem Zuwanderungsland entwickelt, ergänzte Alabali-Radovan. „81.735 Menschen hatten in MV im Jahr 2020 eine ausländische Staatsbürgerschaft, der Anteil an der Gesamtbevölkerung lag damit bei ca. fünf Prozent. Im Jahr 2016 waren es lediglich rund 64.000, was einem Anteil von vier Prozent entsprach. Das ist vor allem in Städten wie Schwerin, Rostock oder Greifswald sichtbar, aber auch in den Landkreisen hat die Vielfalt in der Bevölkerung zugenommen. Bei dem Integrationsprozess ist und bleibt MIGRANET-MV ein wertvoller Partner.“

Land verbürgt sich für Landwirtschaft

Schwerin – Die Landwirtinnen und Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern stehen vor großen und vor allem teuren Investitionen in Tierwohl und Klimaschutz oder aber sind von Liquiditätsengpässen aufgrund von Preiseinbußen und Krisen betroffen. Da reichen die Sicherheiten zur Aufnahme von Krediten oft nicht mehr aus. Damit die Betriebe trotzdem Investitionen unternehmen können, legt das Land legt nun ein neues Bürgschaftsprogramm auf.

Die Landwirtschaft ist seit jeher ein sehr kapitalintensiver Bereich. Seit einigen Jahren bietet die Bürgschaftsbank MV die sogenannte COSME- Bürgschaft an und hat so Erfahrungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft gesammelt. Allerdings ist diese oftmals zu beschränkt, um den großen Fremdmittelbedarf der Landwirte abzusichern.

Deshalb wurde durch das Landwirtschaftsministerium eine zusätzliche Rückbürgschaft des Landes für die Bürgschaftsbank MV ausgesprochen. Damit kann die Bürgschaftsbank MV Bürgschaften über maximal 2,5 Mio. € je Landwirtschaftsbetrieb ausreichen, wenn dieser in M-V ortsansässig ist und seine Tierhaltung bodengebunden ist, d.h. die 2 GV / ha nicht übersteigt.

„Die Bürgschaft ist – neben der Förderung – ein weiterer Baustein, mit dem wir die Landwirte in M-V bei der Weiterentwicklung ihrer Betriebe unterstützen können. Die Landwirtschaft in unserem Land entwickelt sich aktuell stabil und vorbildlich, aber wir müssen auch an Morgen denken. Wenn wir hochwertige, nachhaltig produzierte und bezahlbare Lebensmittel wollen, müssen wir auch die wirtschaftlichen Voraussetzungen dazu schaffen.“ sagte Agrarminister Dr. Backhaus.

Die Bündelung von COSME und Landesbürgschaft bei der Bürgschaftsbank M-V in einer Hand ist dabei für den Landwirt von entscheidendem Vorteil. Eine Abschlussgebühr für den Landwirt gibt es nur, wenn auch eine Bürgschaftszusage erfolgt.

Erstmals „Zukunftspreis Handwerk“ verliehen

Schwerin – In Schwerin ist erstmals der ausgelobte „Zukunftspreis Handwerk“ verliehen worden. „Wir wollen das Handwerk noch stärker für Zukunftsthemen sensibilisieren. Es geht beispielsweise um die Digitalisierung, die zunehmende Globalisierung, den Fachkräftemangel und den anstehenden Generationswechsel in den Handwerksbetrieben. Dafür braucht es kluge und weitsichtige Lösungen. Die Preisträger zeigen beispielhaft, wie in der Tradition des Handwerks neue Wege gegangen werden können. Besonders beeindruckend ist die Vielfältigkeit der Ausgezeichneten – von der Handwerks-Kita über eine Bäckerei hin zum Stahl- und Metallbau zeigen die Unternehmen ihr Innovationspotential“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe anlässlich der Preisübergabe.

Wirtschaftsminister Harry Glawe hatte die Schirmherrschaft für den neuen „Zukunftspreis Handwerk“ übernommen. Vor Ort wurde Glawe von Stefan Mücke, Referatsleiter Handwerk und Kammerwesen im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, vertreten.

Insgesamt hatten sich 25 Unternehmen für den Preis beworben. Ausgelobt waren 11.500 Euro. Davon kommen 10.000 Euro von der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die drei besten Bewerber als Preisgeld des Zukunftspreises, 1.500 Euro gibt die Handwerkskammer Schwerin als Sonderpreis für herausragende Leistungen. Uwe Lange, Präsident der Handwerkskammer Schwerin: „In unseren Handwerksbetrieben findet sich ein enormes Innovationspotential, denn Handwerk stellt sich nahezu jeden Tag auf neue Anforderungen von Märkten und Kunden ein. Gleichzeitig hat gerade das Handwerk auch ein hohes Bewusstsein für Tradition, Nachhaltigkeit, Ressourcenschonung und Mitarbeiterbindung. Das wollen wir mit dem Zukunftspreis des Handwerks honorieren und fördern.“

Die Preisträger 2021

1.Platz: Treppenbau Plath GmbH aus Wismar
(Preisgeld 5.000 Euro) 

Der erste Preis ging an die Treppenbau Plath GmbH aus Wismar für das Projekt „Handwerk 4.0 in der Fertigung – weg von Zettel und Stift zu Tablet und Ortung“. Das 1989 gegründete Familienunternehmen hat es sich zum Ziel gesetzt, einzelne Softwareinsellösungen zusammenzuführen und die teilweise noch in Papierform stattfindenden Abstimmungen durch ein einheitliches System zu ersetzen. Dazu wurde ein allumfassendes System von der Auftragsanlage über Fertigungs-und Montageplanung bis hin zur Baustellendokumentation entwickelt. In einem zweiten Schritt sollen Bauteile und Bauteilgruppen in der Fertigung geortet werden, um eine Live-Produktionsplanung und -steuerung vorzunehmen. In dem Projekt hat die Treppenbau Plath GmbH mit dem Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik IGP, dem TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH und der Artesa, einem Start-up aus Rostock (in Gründung) zusammengearbeitet. „Das Projekt des Unternehmens steht exemplarisch für die enge Zusammenarbeit von Handwerk und Wissenschaft. Die traditionelle Fertigung der Kundenaufträge wird über die technische Steuerung perfektioniert. Das erhöht die Produktivität und erleichtert den Mitarbeitern die Auftragsabwicklung. Wir brauchen in Mecklenburg.-Vorpommern noch mehr handwerkliche Betriebe, die den engen Schulterschluss mit der Wissenschaft suchen“, sagte Glawe.

2. Platz: SME Stahl- u. Metallbau Ehbrecht GmbH & Co. KG aus Dömitz (Preisgeld 3.000 Euro)

Den zweiten Preis erhielt die SME Stahl- u. Metallbau Ehbrecht GmbH & Co. KG aus Dömitz für die Erweiterung ihrer Geschäftsfelder durch die Errichtung einer komplett neuen Fertigung für innovative Wärmespeicher. Für die Fertigung der neuartigen Speichersysteme ist in Kooperation mit BME Dr. Golbs & Partner GmbH eine neue Firma gegründet worden. Die Produktion der Wärmespeicher läuft seit Januar 2021. „Das Dömitzer Unternehmen hat sich mit der neuen Idee ein zweites Standbein geschaffen. Das sichert die rund 65 Arbeitsplätze vor Ort und erweitert weitsichtig die bisherige Produktpalette im Bereich Stahl- und Metallbau“, sagte Glawe.

3. Platz: Bäckerei & Konditorei Hannes-Alexander Behrens aus Plau am See (2.000 Euro Preisgeld) 

Das in achter Generation geführte Unternehmen erhält den Preis für den Umbau der Backstube zu einer Show-Bäckerei mit Café. Von der Außenterrasse und dem Innenbereich können die Gäste einen direkten Einblick in die Produktion der frischen Backwaren erhalten. Zudem hat der Handwerksbetrieb in eine Kühlung und einen Backofen investiert, die über Glasfaser kommunizieren. So lässt sich die Produktion 16 bis 18 Stunden im Vorfeld programmieren. Das spart Energie und für die Mitarbeiter ist eine spätere Anfangszeit möglich. „Die Bäckerei und Konditorei Behrens setzt auf Regionalität. Die Zutaten wie Mehl und Getreide für Brot- und Backwaren werden vollständig regional eingekauft. Das stärkt die regionale Wirtschaft vor Ort“, sagte Glawe.

Sonderpreis: Tischlerei Eigenstetter GmbH aus Rehna
(Preisgeld 1.500 Euro)

Für ein Ausbildungsprojekt mit einem Leichtbauroboter wird die Tischlerei Eigenstetter aus Rehna ausgezeichnet. Der Leichtbauroboter der Firma fruitcore robotics sollte von den Auszubildenden so programmiert werden, dass eine Greiferlösung entsteht sowie Konstruktion und 3D-Druck möglich sind. Mit der Umsetzung sollte für die Mitarbeiter eine Verbesserung des Berufsalltags durch mehr Maschineneinsatz sowie eine Steigerung des Hebels von Arbeitsleistung durch Automatisierung entstehen. „Die Tischlerei Eigenstetter zeichnet sich seit vielen Jahren durch eine intensive und von außergewöhnlichen Ideen geprägte Lehrzeit junger Menschen aus. Ein eigenständiges Projekt stärkt das Selbstbewusstsein und das Engagement der Auszubildenden“, sagte Glawe.

Besondere Anerkennung außerhalb der Wertung für die Kindertagesstätte „Alles im Lot“ gGmbH in Schwerin

Die Kindertagesstätte „Alles im Lot“ erhielt von der Jury eine besondere Anerkennung für ihr Konzept der landesweit ersten Handwerks-Kita. Die 2017 als Tochtergesellschaft des Kinderzentrums Mecklenburg gegründete Kita hat 78 Plätze, davon 18 Kinderkrippenplätze. Dort wird die Idee verfolgt, Kinder frühzeitig an das Handwerk heranzuführen. Jede Woche wird die 60 Quadratmeter große Kita-eigene Werkstatt genutzt, um beispielsweise Spielzeug zu reparieren. „Spielerisch werden in der Kita bereits die Kleinsten an handwerkliche Tätigkeiten herausgeführt und können so selbst herausfinden, ob ihnen das Werkeln Freude bereitet. Das ist ein guter Weg, Handwerk für die Kinder erlebbar zu machen“, sagte Glawe.

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Derzeit sind über 20.200 Betriebe bei den Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern verzeichnet. Diese beschäftigen über 112.000 Menschen sowie 5.061 Lehrlinge und erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von neun Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden. Mit 12,4 Handwerksbetrieben je 1.000 Einwohner wird der deutsche Durchschnitt von 11,8 Betrieben pro 1.000 Einwohnern deutlich übertroffen. In der Handwerkskammer Schwerin sind circa 7.600 Betriebe mit etwa 35.000 Beschäftigten registriert.

Der mit 10.000 Euro dotierte Preis soll künftig alle zwei Jahre vergeben werden. Die Sparkasse Mecklenburg-Schwerin stellt das Preisgeld und die Handwerkskammer Schwerin lobt zusätzlich mit weiteren 1.500 Euro den Sonderpreis Digitalisierung aus. Teilnahmeberechtigt sind alle Betriebe, die in der Handwerksrolle und im Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe der Handwerkskammer Schwerin eingetragen sind. Die Wettbewerbsjury besteht aus Vertretern der Handwerkskammer Schwerin, der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin, des Wirtschaftsministeriums M-V, des Energieministeriums M-V, des Technologie- und Beratungsinstituts M-V, des Patentinformationszentrums und der Hochschule Wismar.

Nationale Wasserstrategie

Berlin – Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat heute im Rahmen des 3. Nationalen Wasserforums die nationale Wasserstrategie vorgestellt. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister, Dr. Till Backhaus, war der Veranstaltung als Vertreter der Länder und Vorsitzender der Umweltministerkonferenz live zugeschaltet und lobte den Entwurf.

„Wasser ist Leben – Wasser ist das wichtigste Lebensmittel. Das ist mein Mantra. Es ist wichtig das zu verstehen. Denn viele Menschen glauben noch immer, die Erderwärmung sei die größte Umweltkrise, mit der wir fertigwerden müssen. Aber tatsächlich ist es eine riesige Herausforderung, sauberes Trinkwasser in ausreichender Menge für die Menschen bereitzustellen. Denn nicht einmal drei Prozent des Wassers auf der Erde ist überhaupt trinkbar.

Wir müssen daher alles daransetzen, schonend mit dieser lebenswichtigen Ressource umzugehen, unsere Flüsse und Seen sauberzuhalten, Wasser wiederzunutzen, statt zu verschwenden.  Dafür müssen jetzt die Weichen gestellt werden. Die Infrastruktur muss dafür massiv aus- und umgebaut werden, Wald- und Forstwirtschaft müssen in die Aufgabe eingebunden werden ebenso wie Lehre und Forschung. Aber es ist nicht nur eine Aufgabe für Fachleute. Jeder Mensch steht in der Verantwortung, seinen „Wasser-Fußabdruck“ so klein wie möglich zu halten“, so der Minister.

Mecklenburg-Vorpommern habe in den vergangenen 30 Jahren bereits viel im Gewässerschutz erreicht. Fast 2,5 Mrd. Euro seien in die Wasserver- und Abwasserent­sorgung investiert worden, sagt Backhaus. Auch an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie bis 2027 werde mit Hochdruck gearbeitet.

„Wir stellen uns aufgrund der Klimaerwärmung auf zusätzliche Investitionen in das Hochwasser­risikomanagement ein, haben der Vermüllung der Meere den Kampf angesagt und suchen nach Lösungen, für das Problem der Munitionsbelastung der Nord- und Ostsee. Außerdem wollen wir die Verursacher von Gewässerbelastungen stärker in die Verantwortung nehmen. Zu nennen sind da die Pharmaindustrie, die Hersteller und Anwender von Pflanzenschutz- und Düngemitteln.

All dies muss zusammengedacht und zusammengebracht werden. Das bedeutet eine riesige Kraftanstrengung. Vorgesehen sind dafür zunächst eine Mrd. Euro für die nächsten zehn Jahre. Ich denke, dieses Programm ist sinnvoll, kann aber nur der erste Schritt sein. Auf Dauer werden wir, um signifikante Erfolge zu erzielen, in ganz anderen Dimensionen denken müssen“, so der Minister abschließend.

Gastschulabkommen zwischen M-V und S-H

Schwerin – Die Ministerinnen Bettina Martin aus Mecklenburg-Vorpommern und Karin Prien aus Schleswig-Holstein sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre beider Bundesländer sind gestern (7. Juni) zu einem gemeinsamen digitalen Austausch zusammengekommen. Im Mittelpunkt der Gespräche stand der Entschluss beider Länder, einen Prozess zu starten, an dessen Ende ein Gastschulabkommen zwischen M-V und S-H stehen soll.

Ein Gastschulabkommen regelt, dass Schülerinnen und Schüler die Schulen des jeweils anderen Landes besuchen können, auch wenn sie auf der anderen Seite der Landesgrenze wohnen. Zusätzlich vereinbarten die Ministerinnen Martin und Prien, dass in dieser Form ein regelmäßigerer Austausch stattfinden soll, der die gute Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern weiter intensivieren kann. Außerdem wollen beide im August gemeinsam an den 60. Jahrestag des Mauerbaus erinnern.

Mecklenburg-Vorpommerns Bildungsministerin Bettina Martin: „Ich freue mich auf eine noch engere Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. Gerade in der Bildung können beide Seiten viel von einem guten Austausch profitieren. Beispielsweise werden seit Langem Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Nachbarland an unseren allgemein bildenden Schulen unterrichtet und umgekehrt. Insbesondere für Familien im grenznahen Raum kommt eine Beschulung der Kinder an einer Schule des angrenzenden Bundeslandes in Betracht. Unser Ziel ist es, so wie bereits mit Brandenburg, auch mit Schleswig-Holstein Regelungen zum finanziellen Ausgleich im Falle eines länderübergreifenden Schulbesuchs zu vereinbaren.“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien: „Ein Gastschulabkommen schafft Sicherheit für Schülerinnen und Schüler auf beiden Seiten der Landesgrenze. Wir haben in Schleswig-Holstein sehr gute Erfahrungen mit unserem Gastschulabkommen mit Hamburg gemacht. In Bildungsfragen stimmen sich die norddeutschen Bundesländer eng ab und arbeiten partnerschaftlich zusammen. Diese gute Zusammenarbeit wollen wir auch auf Ebene der Ministerinnen noch verstärken.“

Besuchserleichterungen in Pflegeeinrichtungen

Schwerin – Die kaum noch vorhandenen Neuinfektionen in Pflegeeinrichtungen sowie die landesweit stabil geringen Inzidenzwerte machen weitere Öffnungen in Altenpflegeheimen möglich. „Wir haben deshalb zum 5. Juni eine neue Pflege und Soziales Corona-Verordnung in Kraft gesetzt“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Darin werden die Besuchseinschränkungen in vollstationären Pflegeeinrichtungen aufgehoben. „Besuche sind ab sofort im Rahmen der regulären Besuchszeiten möglich, die bisherige Begrenzung auf vier Stunden am Tag entfällt“, sagte Drese. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner könne Besuch sowohl im Gebäude als auch auf den Freiflächen empfangen.

Drese: „Wohl in keinem anderen Bereich zeigt sich der Erfolg der Impfkampagne so stark wie im Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen. Unsere Strategie, mit ganzer Kraft zuerst die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das betreuende Personal zu impfen und damit die ganz besonders gefährdete Personengruppe mit oberster Priorität umfassend zu schützen, ist voll aufgegangen.“

Noch in der ersten Januarwoche 2021 kämpften 17 Pflegeinrichtungen im Land mit Infektionen. Fast 800 Infektions-Fälle wurden damals aus den Heimen gemeldet. Aktuell gebe es ein Infektionsgeschehen in einer ambulanten Pflegeeinrichtung, so Drese. „Das zeigt aber auch, dass wir weiterhin vorsichtig sein und die Hygienekonzepte umgesetzt werden müssen. Auch auf das Testen des Personals sowie von Besuchenden können wir noch nicht verzichten“, betonte die Ministerin.

Darüber hinaus sind in den Pflegeeinrichtungen auch erweiterte Gruppenaktivitäten mit Angehörigen oder sonstigen Dritten unter Einhaltung der entsprechenden Schutz- und Hygienemaßnahmen möglich. „Auch hier ermöglichen die Impfungen die schrittweise Rückkehr in die Normalität für Menschen, denen die Pandemie lange Zeit die wichtigen sozialen Kontakte geraubt hat“, so Drese.

Online-Theorieunterricht an Fahrschulen

Schwerin – Der Online-Theorieunterricht in den Fahrschulen und den Fahrlehrerausbildungsstätten des Landes ist weiterhin möglich. Die Regelungen zu Ausnahmen von der Durchführung des Theorieunterrichtes in Präsenzform, wie sie im Fahrlehrergesetz geregelt sind, werden zunächst bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr beantragt werden. Für bereits erteilte Ausnahmen wird die Frist ohne erneute Antragstellung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Die hier getroffenen Regelungen gelten für den theoretischen Fahrschulunterricht in den Fahrschulen, die Ausbildung der Fahrlehrer in den Fahrlehrerausbildungsstätten und die Lehrgänge zur Fortbildung von Fahrlehrern.

„Die Corona-Pandemie ist trotz sinkender Inzidenzwerte nicht überwunden, wir müssen weiterhin vorsichtig sein und Kontakte so weit wie möglich minimieren. Deshalb werden wir Fahrschulen und Fahrschülern weiterhin ermöglichen, den Theorie-Unterricht online durchzuführen.“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

Für die Genehmigung des Online-Unterrichts müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählt unter anderem, dass der Online-Unterricht aus Räumen der Fahrschule erfolgt, um zu gewährleisten, dass die Lehr- und Lernmaterialien zur Verfügung stehen und genutzt werden können. Die zur Durchführung des Online-Unterrichts eingesetzte Software muss ermöglichen, dass dem Kursleiter das Kamerabild aller Teilnehmer angezeigt wird, er die Sprechzeit der Teilnehmer zuteilen, deren Mikrofone stumm schalten und Dateien auf seinem Bildschirm für alle Teilnehmer freigeben sowie separate virtuelle Räume für Gruppenarbeit einrichten kann. Ebenso muss er kontrollieren können, dass die Teilnehmer die ganze Zeit anwesend sind.

Der Erlass mit allen Voraussetzungen wurde allen zuständigen Behörden und dem Landesfahrlehrerverband zugestellt, der ihn den Fahrschulen zur Verfügung stellt.

Anträge auf Genehmigung des Online-Unterrichts sind schriftlich zu richten an das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 24, An der Jägerbäk 3 in 18069 Rostock, Telefon 0381 122-3240, E-Mail: olaf.bunke@sbv.mv-regierung.de.

ANGELNmachtSCHULE wird fortgesetzt

Schwerin – Ab dem neuen Schuljahr 2021/22 bietet der Landes­anglerverband (LAV) den Ganztagsschulen Mecklenburg-Vorpommerns unterrichtsergänzend Angelunterricht an. Das Angebot im Rahmen der Ganztagsschule steht den Schülern der Klassenstufen fünf und sechs frei wählbar zur Verfügung. Das Projekt ANGELNmachtSCHULE soll die Umweltbildung erweitern und bei den Kindern das Interesse am Angelsport wecken. Am Ende der Ausbildung ist die Fischereischein­prüfung möglich. Zusätzlich bietet der LAV auch die Gestal­tung und Begleitung von Wander- oder Projekttagen an.

ANGELNmachtSCHULE startete 2018. In der ersten Phase bis Ende dieses Schuljahres wurde in Zusammenarbeit mit der Uni Rostock, der Fischerei Müritz-Plau GmbH, dem Biosphären­­reservatsamt Schaalsee-Elbe und vier Ganztags­schulen das erforderliche Lehrmaterial entwickelt und erprobt, das nun für weitere Projekte verwendet werden soll. Exkursionen und Experimente vermittelten nicht nur fachliches Wissen auf dem Gebiet der Fischbiologie und der Gewässerökologie, sie sensibilisierten die Kinder auch für den Naturschutz.

Für das bis Juli 2024 laufende Folgeprojekt werden jetzt interessierte Schulen gesucht. Je nach Bedarf werden auch neue ehrenamtliche Ausbilder vom Landesanglerverband geschult. Anfragen können an die LAV-Geschäftsstelle (info@lav-mv.de) gerichtet werden.

Das Projekt des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. wird vom Landwirtschaftsministerium mit rund 140.000 Euro aus der Fischereiabgabe gemäß der Förderrichtlinie „Öffentlichkeitsarbeit und Marketing-aktivitäten für die Fischerei“ unterstützt.