Ministerium unterstützt die Kultur mit „Vielfalt“

Schwerin – Nach einer coronabedingten Pause startet auch im Ministerium für Inneres und Europa M-V wieder eine öffentliche Kunstausstellung.

Der Malzirkel aus Neustadt-Glewe und wir freuen uns darüber sehr. Unter der Leitung von Herrn Hellmut Martensen haben fünf Frauen und zwei Herren mehr als 70 ihrer Malereien auf unseren Ausstellungsflächen angebracht.

Die Ausstellung trägt den Titel „Vielfalt“. Damit sind sowohl die Motive als auch die Maltechniken und Größen der Bilder gemeint.

Die öffentliche Ausstellung kann kostenfrei ab sofort bis zum 6. August 2021 zu folgenden Zeiten oder nach Vereinbarung (Tel. 0385/588-2054) besichtigt werden:

montags bis donnerstags 9:00 Uhr – 11:30 Uhr und
13:30 Uhr – 16:00 Uhr; freitags von 9:00 Uhr – 12:00 Uhr

Besucherinnen und Besucher sind herzlich eingeladen.

Anders als sonst gibt es keine Vernissage. Wenn die Pandemielage es zulässt, werden wir mit den Kunstschaffenden zum Ende der Ausstellung ins Gespräch kommen. Dazu laden wir gesondert ein.

Aufgrund der Corona-Pandemie sind für den Besuch der Ausstellung die aktuell geltenden Schutzregeln einzuhalten. Die Luca-App kann genutzt werden.

Neuer Kita-Stufenplan tritt in Kraft

Schwerin – Der seit heute (30.6.) geltende Kita-Stufenplan richtet sich zukünftig vollständig nach der risikogewichteten Einstufung des Landesamtes für Gesundheit und Soziales. Das bedeutet: Ab sofort wird neben der 7-Tage-Inzidenz zusätzlich die Auslastung der Intensivstationen in den Krankenhäusern in Mecklenburg-Vorpommern und die 7-Tage-Inzidenz der stationär behandelten Menschen berücksichtigt.

Die neue Übersicht unterteilt sich in Stufen von 0 bis 5. So beschreiben zum Beispiel die Stufen 0 und 1 den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bei einer kontrollierten Situation und niedrigem Infektionsgeschehen. Damit besteht ein geringeres Risiko, an COVID-19 zu erkranken. Neu ist, dass in diesen Stufen (0 und 1), beim Auftreten von leichten Erkältungssymptomen, ein anerkannter Antigen-Selbsttest in der eigenen Häuslichkeit durchgeführt werden kann.

Dies gilt jedoch nicht bei Fieber (≥ 38,5 °C bei Kleinkindern, ≥ 38 °C bei Hortkindern), Atemnot oder Geruchs-und Geschmacksverlust. Die Selbsttestung muss zudem in der ersten Woche nach Symptombeginn alle zwei Tage (d.h. insgesamt 3 Tests im Abstand von zwei Tagen) durchgeführt werden. Eine ärztliche Abklärung der Symptome ist bei einem negativen Selbsttest nicht erforderlich

Die 5. und höchste Stufe schreibt ein grundsätzliches Besuchsverbot der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen mit der Möglichkeit einer Notbetreuung vor. Zusätzlich werden die Gruppen getrennt.

„Wir haben mit dem Stufenplan für die Träger der Kindertageseinrichtungen, ihre Beschäftigten, Kindertagespflegepersonen, Eltern und Kinder eine nachvollziehbare Perspektive für die Kindertagesförderung unter Pandemiebedingungen geschaffen“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese am Mittwoch in Schwerin.

„Das vom Sozialministerium erarbeitete Schema orientiert sich am bestehenden Stufenplan und nimmt mehrere, der aktuellen Lage angepasste Modifizierungen vor. Schon die vorherigen Pläne haben sich vor Ort bewährt und sind allen Akteuren vertraut,“ unterstrich Ministerin Drese.

Kinder und Jugendliche mit Schmerzen

Unimedizin Rostock etabliert Angebot für Kinder und Jugendliche mit Schmerzen

Rostock – Muskelschmerzen, Kopf- oder Bauchschmerzen: Schmerzen bei Kindern und Jugendlichen sind häufig und bei etwa fünf Prozent sogar chronisch. Vielfach kommen Schlafstörungen, Angst und Depressivität dazu. Das führt zu starken Einschränkungen im Alltag, mit teils massiven Schulfehlzeiten, Unkonzentriertheit mit Leistungsabfall in der Schule, Störungen im Tag-Nacht-Rhythmus, sozialem Rückzug und familiären Spannungen. Für die jungen Patienten gab es bisher kein Angebot, das sowohl Kinder- und Jugendmedizin und Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gemeinsam gestalten und so Therapie aus einer Hand anbieten. Das soll sich jetzt ändern.

„Strukturierte und spezifische Angebote für Betroffene fehlen bisher in Mecklenburg-Vorpommern,“ sagte Prof. Dr. Jan Däbritz, Direktor der Kinder- und Jugendklinik. „Viele Familien sind daher gezwungen, weite Strecken zurückzulegen, um ihren Kindern eine Behandlung zu ermöglichen. Deshalb möchten wir eine umfassende Schmerzbehandlung an der Universitätsmedizin Rostock einrichten“, so Däbritz.

„Bei der Behandlung von Schmerzpatienten greifen verschiedene Bereiche der Medizin ineinander“, erklärte Prof. Dr. Michael Kölch, Direktor der Kinder- und Jugendpsychiatrie, die Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendmedizin, Kinder-und Jugendpsychiatrie, Physiotherapie, Psychosozialem Dienst und weiteren Disziplinen wie der Orthopädie und Anästhesie. Geplant ist eine umfassende Versorgungskette von der ambulanten über die teilstationäre bis hin zur stationären Betreuung der jungen Patienten und ihrer Familien.

Die Universitätsmedizin Rostock erhält für den Aufbau des schmerzmedizinischen Angebots für Kinder und Jugendliche 300.000 Euro als Anschubfinanzierung aus dem Strategiefonds. Wissenschaftsministerin Bettina Martin übergab den Fördermittelbescheid am Mittwoch vor Ort.

„Eine gute medizinische Versorgung für Kinder und Jugendliche ist der Landesregierung sehr wichtig. Kinder und Jugendliche mit chronischen Schmerzen und oftmals langem Leidensweg erhalten in der neuen Ambulanz Hilfe von einem hochqualifizierten und hochmotivierten Team. Das interdisziplinäre Format wird eine große Erleichterung für die betroffenen Kinder und ihre Familien bringen und ihnen dabei helfen, ihren Alltag zu bewältigen. Besonders wichtig ist für die jungen Patientinnen und Patienten, dass sie auch unbeschwert regelmäßig zur Schule gehen können“, sagte sie.

Prof. Dr. Christian Schmidt, Ärztlicher Vorstand und Vorstandsvorsitzender der Unimedizin, nahm den Bescheid in der Kinder- und Jugendklinik entgegen: „Für die Zusage des Landtages Mecklenburg-Vorpommern sind wir sehr dankbar.“ Sobald sich das schmerzmedizinische Angebot für Kinder und Jugendliche nach einer Anlaufphase etabliert hat, werden die Kosten der Behandlung von den Krankenkassen finanziert.

Arbeitsmarkt Juni in M-V

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist die Arbeitslosigkeit im Juni 2021 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken. 61.600 Menschen waren arbeitslos gemeldet. Das sind 4.300 Arbeitslose weniger als im Juni des Vorjahres (-6,6 Prozent). Die Arbeitslosenquote beträgt nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Land 7,5 Prozent (-0,5 Prozent).

„Der Arbeitsmarkt erholt sich, auch wenn die Pandemie noch nicht vorbei ist. Die Infektionszahlen sind weiter auf einem niedrigen Niveau. Die Impfungen nehmen zu. Die Öffnungen greifen. Die Konjunktur nimmt bei uns im Sommer langsam Fahrt auf. Das belebt den Arbeitsmarkt bei uns im Land. Die Nachfrage nach Personal in einigen Branchen wächst. Wenn die Entwicklung weiter so verläuft, dann nähert sich die Arbeitslosigkeit langsam weiter Richtung Vorkrisenniveau an“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Mittwoch.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit ist die Zahl der Arbeitslosen um 4.800 (-7,2 Prozent) im Vergleich zum Vormonat gesunken.

Das Hochfahren der Wirtschaft bedeutet auch, dass Personal gebraucht wird. „Eine Kernfrage für die Unternehmen ist auch die Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung. Die Personalknappheit macht der Wirtschaft weiter zu schaffen. Hier hat die Corona-Krise die Situation in einigen Branchen weiter verschärft. Es werden Fachkräfte gesucht. Das wird besonders aktuell im Tourismus deutlich. Das Hotel- und Gastgewerbe, aber auch in der Gesundheitswirtschaft, im Handel und im produzierenden Gewerbe wird Personal händeringend gesucht“, so Glawe weiter.

„Teilweise liegt es sicherlich daran, dass sich in der Pandemie Beschäftigte in vom Lockdown stark betroffenen Bereichen umorientiert haben und sich dabei eher auf krisenfeste Jobs bei anderen Arbeitgebern orientieren.“

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren im März 2021 (aktuellster Wert) in Mecklenburg-Vorpommern 57.100 Beschäftigte in 8.100 Betrieben in Kurzarbeit. „Kurzarbeit ist mit Blick auf die Unternehmen und ihre Beschäftigten ein stabiler Anker in der Pandemie. Sie hilft, die Folgen der Pandemie auf dem Arbeitsmarkt abzufedern. Schwerpunktmäßig handelt es sich hierbei weiter um Betriebe aus dem Gastgewerbe, dem Gesundheitswesen sowie dem Handel und dem Baugewerbe“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend. Im Juni 2021 haben 100 Betriebe für 1.200 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt.

11.000 Euro für Elektro-Ladesäulen

Greifswald – Für die Errichtung von acht Elektro-Ladesäulen übergibt Digitalisierungsminister Christian Pegel am kommenden Freitag der Geschäftsführung des Gesundheitszentrums Greifswald (Landkreis Vorpommern-Greifswald) einen Zuschuss in Höhe von rund 11.000 Euro.

Die Fördermittel dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Unternehmen. Die Gesamtinvestitionskosten betragen 36.742 Euro.

Die Betriebsflotte des Gesundheitszentrums wird zurzeit aktuell rein fossil betrieben. Um den fossilen Ressourcenverbrauch zu mindern, soll die Fahrzeugflotte sukzessive auf Elektromobilität umgestellt werden. Es sollen plug-in Hybrid-Fahrzeuge eingesetzt werden.

Dafür ist es erforderlich, sieben Normalladesäulen mit jeweils einem Ladepunkt mit maximal 22 kW Anschlussleistung für die Betriebsfahrzeuge sowie einen Kundenladepunkt auf dem Firmengelände zu errichten. Die Ladesäulen sollen mit Ökostrom betrieben werden.

Jährlich können so ca. 19 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Steuererklärung für Rentnerinnen und Rentner

Schwerin – Die Steuererklärungen für Ruheständler ist bereits vor einigen Jahren vereinfacht worden. Seit Kurzem ist das vereinfachte Verfahren nun auch digital verfügbar. Mit dem sogenannten „Steuerlotsen“ lässt sich die Steuerklärung für viele Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre jetzt mit wenigen Klicks erledigen.

Wenn im Alter außer der Rente keine weiteren Einkünfte hinzukommen und kaum Aufwendungen anfallen, die die Steuerlast mindern, ist die Steuererklärung vor allem eine lästige Pflicht. Gerade deshalb ist es wichtig, dass die Finanzverwaltung immer wieder prüft, ob es nicht auch noch einfacher geht. Die Einführung der vereinfachten Erklärung, die insbesondere von Mecklenburg-Vorpommern entwickelt wurde, war ein großer Schritt zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands.

Das Bundeministerium der Finanzen geht nun noch einen Schritt weiter und bietet dieses vereinfachte Verfahren nun auch digital an. Auf https://www.steuerlotse-rente.de/ werden Rentnerinnen und Rentner, Pensionärinnen und Pensionäre durch die elektronische Steuererklärung geführt. Damit wird das Verfahren noch einfacher und die Renten- und Pensionsempfänger können ihre Steuererklärung unkompliziert und ohne besonderes Vorwissen erledigen.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Die Digitalisierung soll das Leben leichter machen. Mit dem Steuerlotsen bringen wir vereinfachte Steuererklärung und Digitalisierung zusammen. So wird die lästige Pflicht zur einfachen Übung.“

Zweckverband Elektronische Verwaltung in M-V

Schwerin – Mit dem „DigitalPakt Schule“ wollen Bund und Länder in einem Fünf-Jahreszeitraum für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Infrastruktur und Technik sorgen. Für die Umsetzung im Land Mecklenburg-Vorpommern stehen insgesamt rund 130,0 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung.

Die Organisation, Koordinierung und Abstimmung der Umsetzung des Vorhabens in MV steuert eine Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertreten von vier Fachministerien, den kommunalen Landesverbänden, weiterer Fachgremien sowie aus Personalvertretungen unter Federführung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.

Auf der Grundlage eines erarbeiteten Organisationskonzeptes erfolgt unter Beachtung der spezifischen schulischen Anforderungen sowie des Standes der örtlichen Breitbandbandanbindung die sukzessive Umsetzung des Projektes „Digitalpakt Schule“ in unserem Land. Zur Projektumsetzung gehören inhaltliche Festlegungen (z.B. Medienkonzepte), IT-technische Anforderungen und Lösungen, Datenschutz- und Service-Konzepte sowie eine Roll-out-Konzeption.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern hat in Abstimmung mit der Lenkungsgruppe dem kommunalen Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern (eGo-MV) die Rolle des Moderators und Beraters bei der Schaffung der digitalen Infrastruktur zugewiesen.

Damit der Zweckverband seine Aufgaben als koordinierende Schnittstelle zwischen Landesregierung und Schulträgern wahrnehmen kann, bedarf es der Schaffung entsprechender personeller, materieller und logistischer Voraussetzungen. Da sich der eGo-MV mitgliederbezogen aus Umlagen finanziert, gewährt das Ministerium für Inneres und Europa dem eGo-MV eine Zuwendung i.H.v. insgesamt 2,9 Mio. EUR aus Mitteln der Sonderbedarfszuweisung als Anschubfinanzierung. Die Zahlung der jährlichen Zuwendungsbeträge ist degressiv gestaffelt, so dass der Zweckverband schlussendlich ab 2025 seine Aufwendungen aus Beiträgen selbst abdecken muss.

Innenminister Torsten Renz: „Wenn es bisher immer noch Zweifler an der Notwendigkeit und dem Nutzen des Einsatzes digitaler Medien an unseren Schulen gegeben hat, so sollten diese durch die letzten Monate wohl eines Besseren belehrt worden sein. Für mich sind Investitionen in die bestmögliche Bildung unser Kinder immer auch Investitionen in die Zukunft unseres Landes.“

Minister Renz stellt aber auch kritisch fest, dass bezüglich der zügigen Umsetzung des „DigitalPaktes Schule“ auf allen Ebenen noch „Luft nach oben“ sei. Umso mehr freue es ihn, dass sich der unter aktiver Mitwirkung des Innenministeriums gegründete eGo-MV den Schulträgern nunmehr als ein verlässlicher Wegbegleiter offeriert.

Der Arbeitsmarkt im Juni 2021

Nürnberg – „Die umfassende Besserung am Arbeitsmarkt setzt sich im Juni fort. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind weiter kräftig gesunken. Die Unternehmen reduzieren weiter die Kurzarbeit und suchen wieder mehr nach neuem Personal.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juni: -73.000 auf 2.614.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -239.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent

Mit den Öffnungsschritten hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Juni 2021 mit 2.614.000 deutlich um 73.000 gegenüber dem Vormonat verringert. Saisonbereinigt hat sie um 38.000 abgenommen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Im Vergleich zum Juni des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 239.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,5 Prozentpunkten. Allerdings war der Juni 2020 massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von knapp 400.000 Arbeitslosen bzw. 0,9 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im Mai bei 3,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Juni bei 3.411.000 Personen. Das waren 207.000 weniger als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Juni für 59.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,34 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine leichte Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Mit 44,63 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 48.000 höher aus.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis April 2021 reichen und die aktuellen Öffnungsschritte noch nicht erfassen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im April nach Hochrechnungen der BA um 245.000 auf 33,68 Millionen Beschäftigte gestiegen. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im April mit 6,92 Millionen 56.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat.

Im Juni waren 693.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 123.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 25.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Juni 2021 um 5 Punkte auf 114 Punkte. Er liegt damit 23 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Juni 2020. Der BA-X erreicht erstmals auch wieder den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.

808.000 Personen erhielten im Juni 2021 Arbeitslosengeld, 238.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Juni bei 3.903.000. Gegenüber Juni 2020 war dies ein Rückgang von 129.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Von Oktober 2020 bis Juni 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 385.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 32.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterblieben viele Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt waren und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden konnten.

158.000 Bewerberinnen und Bewerber waren noch unversorgt. Gleichzeitig waren 468.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 216.000 im Juni noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Juni aber noch in Bewegung.

Mehr finanzielle Unterstützung für junge Familien

Schwerin – Der Fonds Frühe Hilfen wird im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in den Jahren 2021/2022 befristet aufgestockt, auf Grundlage einer Zusatzvereinbarung einmalig um weitere 50 Mio. Euro.

M-V stehen für 2021 und 2022 ohnehin jeweils 1,12 Millionen Euro aus der Bundesstiftung zur Verfügung. „Mecklenburg-Vorpommern erhält damit zusätzlich rund eine Million Euro“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese, die heute (Dienstag) in Schwerin die Zusatzvereinbarung unterzeichnet hat.

Seit Beginn der Corona-Pandemie konnten junge Familien mit ihren Säuglingen und Kleinkindern nur unregelmäßig Angebote der frühen Bildung nutzen. Gleichzeitig berichten Erzieherinnen und Erzieher sowie Kinderärztinnen und -ärzte von Verzögerungen und gar Rückschritten in der Entwicklung.

Um dem entgegenzuwirken und Defizite auszugleichen, sollen zusätzliche Angebote, insbesondere auch für belastete Familien mit Kindern unter drei Jahren, ausgebaut werden. Der Bund hat deshalb das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ in den Jahren 2021/2022 aufgelegt.

Auf Grundlage der Zusatzvereinbarung, die bereits am 1. Juli in Kraft tritt, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern Bundesmittel aus dem Aktionsprogramm abrufen und zusätzliche Unterstützungsmaßnahmen für (werdende) Eltern umsetzen. Der Landeshaushalt oder kommunale Haushalte werden nicht belastet.

In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt gibt es Netzwerkkoordinatorinnen für die Frühen Hilfen, die mit einer Vielzahl von Kooperationspartnerinnen und -partnern agieren. „Frühe Hilfen übernehmen hier eine wichtige Lotsenfunktion für die Mütter und Väter. Gerade in den ersten Lebensmonaten und -jahren eines Kindes ist es von besonderer Bedeutung, junge Eltern zu stärken, um die Eltern-Kind-Beziehung förderlich zu gestalten“, ergänzte die Ministerin.