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Monat: Juni 2021

Gestaltung der neuen Robbenanlage

Rostock – Es ist aktuell das größte Investitionsvorhaben im Zoo Rostock – die neue Robbenanlage für sieben Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern sowie die Hanse- und Universitätsstadt Rostock fördern den Neubau zur Verbesserung der Haltungsbedingungen für die Seebären und Seehunde.

Heute informierten der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Dr. Stefan Rudolph, und der Generalplaner über die ersten Gestaltungsideen und die weitere Umsetzung. Beim Generalplaner, der durch ein Expertengremium ausgewählt worden ist, handelt es sich um das Hamburger Unternehmen ZOOQUARIUMDESIGN (ZQD), das bereits das 2018 eröffnete Polarium im Zoo Rostock hauptverantwortlich mit weiteren Partnern erfolgreich verwirklicht hat (zooquariumdesign.com).

„Mit der neuen Robbenanlage entsteht ein weiterer Leuchtturm und Anziehungspunkt im Zoo Rostock“, zeigte sich Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph begeistert. „Ich freue mich, dass das Projekt von einem kreativen und eingespielten Team begleitet wird, jetzt deutlich an Dynamik gewinnt und bei einem optimalen Verlauf schon in zwei Jahren auch die Besucherinnen und Besucher in seinen Bann ziehen wird. Zu begrüßen ist aus touristischer Sicht der saisonverlängernde Effekt durch die Überdachung des Besucherbereiches.“

Es ist geplant, dass das Wirtschaftsministerium die Neubaumaßnahme mit bis zu 80 Prozent des Investitionsvolumens aus Fördermitteln im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unterstützt. Neben einem Investitionskostenzuschuss der Stadt Rostock in Höhe von 500.000 Euro fließen auch Eigenmittel des Zoos und Spenden von zahlreichen Unternehmen und Privatpersonen in das ambitionierte Projekt. Staatssekretär Dr. Rudolph hat vor Ort eine Förderzusicherung übergeben.

Die beiden nebeneinanderliegenden Anlagen bestehen aus zwei großzügigen Wasserbecken mit einer Tiefe von bis zu dreieinhalb Metern. Kleine Inseln laden die Robben zum Verweilen und Sonnen ein und terrassierte Felsen bieten den kletterfreudigen Seebären gleichzeitig Rückzugsmöglichkeiten. Die neue Heimstätte der Seebären und Seehunde sorgt nicht nur für artgerechtere Haltungsbedingungen, sondern ermöglicht den Zuschauern auch einen besseren Einblick in die Unterwasserwelt der Robben.

Sie können die Tiere aus der Nähe beim Schwimmen, Tauchen und Spielen beobachten. Die geplante Küstenlandschaft mit einer Flachwasserzone stellt eine ideale Kulisse für Schaufütterungen und das medizinische Tiertraining dar. „Mit dem Generalplaner haben wir einmal mehr einen starken und ideenreichen Partner an unserer Seite“, betonte Zoodirektor Udo Nagel.

„Die neue Robbenanlage wird künftig als ein zooarchitektonisches Highlight unsere Zoobesucherinnen und Zoobesucher direkt hinter dem Haupteingang des Zoos empfangen.“

In dem Wettbewerb um das beste und nachhaltigste Konzept konnten sich erfahrene Zooarchitekten durchsetzen, die schon mit dem Polarium eindrucksvoll ihr Können bewiesen haben. Der Generalplaner aus Hamburg, das Unternehmen ZOOQUARIUMDESIGN als eine Marke der ZQD GmbH in Kooperation mit der Pinck Ingenieure Consulting GmbH (pinck.de) und Wetzel & von Seht (wvs.eu), ist international gefragt.

Dabei spielt insbesondere das umfassende Know-how bei der Ausgestaltung von zoologischen Erlebniswelten eine entscheidende Rolle, bei der Experten aus den unterschiedlichsten Fachrichtungen und Nationen eingebunden werden. Das Team um Chefarchitekt und Geschäftsführer Sezai I. Candan hat mit Großprojekten wie dem Arktik-Pavillon im Moskauer Zoo sowie dem 2012 eröffneten Hagenbeck Eismeer in Hamburg, aber auch beim Elefantenhaltungskonzept im Al Ain Wildlife Park & Resort in den Vereinigten Arabischen Emiraten weltweit Maßstäbe für den Zoo der Zukunft gesetzt.

„Wir sind unglaublich froh, nach dem Polarium ein zweites spannendes Vorhaben im Zoo Rostock umsetzen zu können. Das macht uns stolz und glücklich, wir gehen mit höchster Motivation an die Arbeit“, machte Geschäftsführer Sezai I. Candan deutlich. „Unsere Philosophie ist, dass Zoodesign vor allem das Wohlbefinden der Tiere unter Berücksichtigung von neusten Erkenntnissen, Erfahrungen und Beobachtungen aus dem natürlichen Lebensraum, die Arbeitsabläufe im Zoo und die Erwartungen der Gäste in puncto Erlebnis unter einem Dach vereinen muss.“

„Die Robben werden so lange wie möglich im Zoo bleiben. Erst kurz vor dem Abriss der alten Tieranlage werden die Tiere den Zoo verlassen“, informierte Zookuratorin Antje Angeli. Zurzeit leben die beiden afrikanischen Seebären Daisy (24) und Egoli (23) sowie die Seehunde Susi (32), Gizmo (19), Lilly (15) und das Nesthäkchen Lotte (1) im Zoo Rostock. Mit Ausnahme von Jungtier Lotte, das schon in Kürze an eine andere zoologische Einrichtung abgegeben wird, wechseln alle verbleibenden Tiere, zwei weibliche Seebären sowie ein männlicher und zwei weibliche Seehunde, während der Bauphase zum Marine Science Center in Rostock Hohe Düne (marine-science-center.de) und werden in der dortigen Forschungsstation betreut.

„Das hat den großen Vorteil, dass unsere Schützlinge als Gruppe abgegeben und auch von uns vor Ort mit betreut werden können“, freute sich die Zookuratorin über die regionale Unterbringungsmöglichkeit und die intensive Kooperation mit den Meeresbiologen vom Institut für Biowissenschaften der Universität Rostock. „Das neue Robbenrevier ist für jeweils maximal sechs erwachsene Seebären und Seehunde sowie ihre Jungtiere konzipiert“, so Antje Angeli, „so dass wir uns auch weiterhin über Robbennachwuchs freuen können. Die agilen und bei den Besuchern sehr beliebten Tiere werden dann viel Platz für ihre Aktivitäten haben.“

Noch für dieses Jahr sind die Ausschreibung der ersten Hauptgewerke und der Abriss der alten Anlage sowie die Baufeldvorbereitung geplant. Der Baustart ist für das kommende Frühjahr und die Eröffnung im darauffolgenden Sommer 2023 vorgesehen. Parallel dazu wird die Ausstellungskonzeption erstellt, die gemeinsam mit der Hochschule Wismar in Form verschiedener Studentenprojekte und weiteren Kooperationspartnern realisiert werden soll.

„Wir bauen wieder mitten im Zoo, was leider während der Bauphase erneut zu Einschränkungen für unsere Besucherinnen und Besucher führen wird“, bat Zoodirektor Udo Nagel schon im Vorfeld um Verständnis. „Natürlich möchten wir wie bei den bisherigen Großbauprojekten auch alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in vielfältiger Art und Weise, unter anderem durch ein Bautagebuch und Webcams am Geschehen auf der Baustelle teilhaben lassen.“

15 Jahre GeoPortal M-V

Schwerin – Das Geodatenportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurde vor 15 Jahren freigeschaltet. Seitdem bietet es auf www.geoportal-mv.de vielen Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, Geodaten und digitale Karten für Mecklenburg-Vorpommern zu betrachten und damit zu arbeiten.

„Raumbezogene Informationen sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dazu gehören zum Beispiel Stadtpläne, Luftbilder oder Bebauungspläne. Für viele Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung, der Wirtschaft und in privaten Bereichen sind Geoinformationen inzwischen unverzichtbar“, betont Innenminister Torsten Renz. „Ich denke da an den Einsatz von Navigationsgeräten bei Polizei, Rettungsdiensten, Zustelldiensten, dem Güterverkehr bis hin zum privaten Smart-Phone. Alles dies ist heute selbstverständlich, ja sogar unentbehrlich geworden.“

Vor 15 Jahren wurde das GeoPortal.MV als zentrale Einstiegsseite für Geodaten und digitale Karten aus Mecklenburg-Vorpommern veröffentlicht. Seither hat es sich zu einem wichtigen Landesportal entwickelt, dass die umfangreichen Geodatenbestände und Karten von verschiedenen Behörden digital zugänglich macht. Auf der Internetseite www.geoportal-mv.de können die Nutzerinnen und Nutzer nach Orten suchen, in Themenkarten stöbern, sich in amtlichen Karten über aktuelle Geschehnisse informieren oder eine Zeitreise in historische Datenbestände unternehmen.

Im GeoPortal.MV werden viele Geodaten und Karten von verschiedenen Datenanbietern zentral bereitgestellt. Über die Themenkarten können beispielsweise Liegenschaftskarten, Bodenrichtwerte, Topographische Karten und Luftbilder betrachtet werden. Aber auch spezielle Karten wie zum Beispiel zu landwirtschaftlichen Feldblöcken, Breitbandausbau, Badewasserstellen, Denkmälern und Bebauungsplänen können eingesehen werden.

Das GeoPortal.MV ist eine zentrale technische Komponente der Geodateninfrastruktur M-V (GDI-MV). Damit ist das GeoPortal.MV zugleich ein eGovernment-Baustein der Landesverwaltung M-V und trägt dazu bei, dass öffentliche Aufgaben verlässlich und digital erledigt werden können.

Unterstützung für touristische Speisegaststätten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium legt ein neues Programm zur Unterstützung von Restaurants mit Bedienung in definierten tourismusrelevanten Regionen auf. „Diese können ab heute (01.06.) eine Förderung für Modernisierungsinvestitionen beantragen. Der Tourismus wird im Land wieder hochgefahren und Restaurants haben wieder geöffnet. Um wettbewerbsfähig zu sein, sind regelmäßig Investitionen in die Modernisierung des Angebotes erforderlich. Aufgrund der Schließungen fehlen den Betrieben hierfür teilweise die erforderlichen finanziellen Mittel. Deshalb unterstützen wir die Speisegaststätten mit einem neuen Programm, um so die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandortes Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Gegenstand der Modernisierungsförderung sind Investitionen zur Verbesserung des Angebotes ab 20.000 Euro, die deutlich über die bloße Wiederherstellung des Ursprungszustands hinausgehen. Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen sind von der Förderung ausgeschlossen. Gefördert werden beispielsweise die Errichtung von Außenbereichen wie etwa einer überdachten Terrasse, die Anlage von Spielplätzen, die Schaffung von Stellplätzen, die Anschaffung von hochwertiger Küchentechnik im Bereich Smart Kitchen / Connected Cooking (z.B. Self Cooking Center, Vario Cooking Center, digital gesteuerter Durchlaufofen) sowie die Anschaffung und der Einbau von fest installierten Buffets. „Wichtig ist, dass die geplante Investition zu einem qualitativ höherwertigen Angebot führt. Zudem müssen für die Förderung neue Dauerarbeitsplätze geschaffen oder vorhandene gesichert werden“, sagte Glawe.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass eine Speisegaststätte mit Bedienung mehr als 50 Prozent ihres Umsatzes mit Kunden erwirtschaftet, die ihren Wohnsitz außerhalb eines Radius von 50 Kilometern haben. Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen (Auflistung der Orte siehe unten) sowie Speisegaststätten, die zu einem Beherbergungsbetrieb gehören. Darüber hinaus ist eine Förderung ausnahmsweise möglich, wenn das überregionale Einzugsgebiet im konkreten Einzelfall nachgewiesen wird. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Unternehmensgröße und beträgt 50 Prozent für kleine, 40 Prozent für mittlere und 30 Prozent für große Unternehmen. Der Zuschuss ist begrenzt auf maximal 200.000 Euro

Die vollständigen Antragsunterlagen sollten bis zum 30. September 2021 beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern vorliegen. Das Antragsformular und die weiteren erforderlichen Dokumente sind auf der Internetseite des Landesförderinstituts unter www.lfi-mv.de.

Antragsberechtigt sind Speisegaststätten in den nachfolgend aufgeführten Kur- und Erholungsorten oder prädikatisierten Ortsteilen mit besonders hohem Tourismusaufkommen. Dabei handelt es sich um Ahrenshoop, Baabe, Bad Doberan beschränkt auf den Ortsteil Heiligendamm, Binz beschränkt auf die Ortsteile Binz und Prora, Boltenhagen, Born a. Darß, Breege, Dierhagen, Dranske, Feldberger Seenlandschaft beschränkt auf die Ortsteile Feldberg (hier begrenzt auf das Gebiet zwischen L34 und nördlich davon Richtung Haussee) und Carwitz (hier begrenzt auf das Gebiet entlang der Carwitzer Straße und Jägerwörde), Glowe, Göhren, Göhren-Lebbin beschränkt auf die Ortsteile Göhren-Lebbin und Untergöhren, Graal-Müritz, Heringsdorf beschränkt auf die Ortsteile Heringsdorf, Ahlbeck und Bansin, Insel Hiddensee, Insel Poel beschränkt auf die Ortsteile Timmendorf (hier begrenzt auf das Gebiet Timmendorfer Strand), Kirchdorf (hier begrenzt auf das Gebiet Am Hafen), Niendorf und Am Schwarzen Busch, Karlshagen begrenzt auf die Gebiete anliegend am Yacht- und Fischereihafen und Strandstraße bis Strandvorplatz, Koserow, Kühlungsborn Stadt, Lancken-Granitz beschränkt auf den Ortsteil Seedorf, Loddin, Lohme, Lubmin begrenzt auf die Dünenstraße und nördlich davon Richtung Ostsee, Mirow Stadt beschränkt auf die Ortsteile Mirow (hier begrenzt auf die Schlossinsel und entlang der Schloßstraße / Strelitzer Straße) und Granzow, Mönchgut, Mönkebude begrenzt auf die Hauptstraße und nördlich davon Richtung Stettiner Haff, Nienhagen begrenzt auf die Strandstraße, Plau am See Stadt begrenzt auf das Gebiet beidseitig direkt an der Elde und das Carré nördlich der Elde eingegrenzt durch Mühlenstraße, Steinstraße, Große Burgstraße, Prerow, Putbus Stadt beschränkt auf die Ortsteile Putbus und Lauterbach, Putgarten beschränkt auf die Ortsteile Arkona, Vitt und Putgarten, Rechlin beschränkt auf die Ortsteile Rechlin (hier entlang der K18 und westlich davon Richtung Müritz) und Boek, Rerik Stadt, Röbel/Müritz Stadt begrenzt auf das Gebiet Am Hafen (Straße der Dt. Einheit), Rostock Hansestadt beschränkt auf die Ortsteile Warnemünde (hier begrenzt auf das Gebiet beidseitig des Alten Stroms, die Seepromenade und die Alexandrinenstraße), Hohe Düne und Markgrafenheide, Sassnitz begrenzt auf das Gebiet östlich der Bahnhofstraße und südlich der Bachstraße bis zum Kurplatz, Sellin, Trassenheide, Ückeritz, Waren (Müritz) Stadt (begrenzt auf das Gebiet anliegend am Hafen und nördlich davon bis Große Mauerstraße), Wesenberg Stadt (begrenzt auf das Hafenareal im Ortsteil Wesenberg), Wieck a. Darß (begrenzt auf das Gebiet östlich der L21 bis Am Hafen), Wiek a. Rügen beschränkt auf den Ortsteil Wiek, Wustrow (FDZ), Zempin, Zingst, Zinnowitz, Zislow, Zierow (beschränkt auf den Ortsteil Zierow).

Energiesparmeister 2021

Energiesparmeister aus Lübz kann mit Ihrer Stimme Bundessieger werden

Lübz – Gerade erst wurde die Schule am Neuen Teich in Lübz zum Energiesparmeister 2021 Mecklenburg-Vorpommern gewählt – nun geht es für sie in die nächste Runde: das Rennen um den bundesweiten Titel „Energiesparmeister 2021“. Sie alle können die Schülerinnen und Schüler aus Lübz dabei unterstützen – indem Sie für sie abstimmen.

„Ich gratuliere den jungen Energiesparmeistern aus Lübz von Herzen für den Landessieg. Und ich wünsche ihnen, dass sie auch Bundessieger werden“, sagt Landesenergieminister Christian Pegel. Er appelliert an alle, dabei mitzuhelfen: „Aus den 16 Energiesparmeistern der Bundesländer wird ein Bundessieger gesucht. Jeder kann online seinem Favoriten seine Stimme geben. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie für die Teilnehmer aus unserem Bundesland abstimmen würden“, so Pegel.

Dazu müssen Sie nur auf der Webseite www.energiesparmeister.de/preistraeger/energiesparmeister-2021/ für die Schule aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim stimmen – das ist bis 8. Juni täglich einmal möglich. Dem Bundessieger winkt eine Verdopplung des Landessieger-Preisgelds in Höhe von 2.500 Euro.

Bundesumweltministerium und die gemeinnützige Beratungsgesellschaft für den Klimaschutz „co2online“ suchen jedes Jahr mit einem Schulwettbewerb die effizientesten, kreativsten und nachhaltigsten Klimaschutzprojekte an deutschen Schulen. In diesem Jahr haben sich für M-V die Mädchen und Jungen der Förderschule aus Lübz qualifiziert, unter anderem mit einem Flyer zur nachhaltigen Ressourcennutzung und einem eigenen Klimaschutzbeauftragten. Außerdem beobachten sie ihre Verbrauchsdaten für Wasser, Strom und Gas seit 2015 genau, damit das „Energieteam“ der Schule den An- oder Abstieg des Verbrauchs mit Diagrammen dokumentieren und in Workshops präsentieren kann.

Alle Informationen zum jährlichen Schulwettbewerb finden Sie unter www.energiesparmeister.de.

Zusätzliche Landesmittel für den Ferienhort

Schwerin – Das Land stellt zwei Millionen Euro für eine erweiterte Hortbetreuung in den Sommerferien zur Verfügung. „Damit werden coronabedingte Betreuungs-Mehrbedarfe in den bevorstehenden Schulferien finanziert“, teilte Sozialministerin Stefanie Drese heute mit. Die Mittel stammen aus dem MV-Schutzfonds.

„Viele Eltern mussten aufgrund der Corona-Pandemie bereits teilweise oder sogar vollständig ihren Urlaub nehmen. Deshalb ist eine gute und umfassende Ferienhortbetreuung in diesem Jahr besonders wichtig“, betonte Drese. Das Land sorge mit den zusätzlichen Mitteln dafür, dass diese erweiterte Ferienhortbetreuung für die Eltern beitragsfrei ist.

Kitas und Kindertagespflegestellen konnten vom 19. April bis zum 17. Mai landesweit nur eine Notfallbetreuung anbieten und befanden sich zum Anfang des Jahres 2021 in der Schutzphase.

Die Hortregelbetreuung ist in Mecklenburg-Vorpommern elternbeitragsfrei und beträgt bei einem Ganztagsanspruch sechs Stunden täglich und bei einem Teilzeitanspruch drei Stunden am Tag. Einige Einrichtungen ermöglichen voll berufstätigen Eltern darüber hinaus in den Ferien eine erweiterte Hortbetreuung mit höchstens zehn Stunden täglich. Die zusätzlichen Stunden müssen normalerweise von den Eltern selbst bezahlt werden.

Drese: „Um die Eltern von diesen Kosten für die zusätzliche Betreuung zu entlasten, übernimmt das Land den Mehraufwand der Horte für die Zeit vom 21. Juni bis 31. Juli 2021. Ich hoffe, dass viele Hortträger vor diesem Hintergrund ihr Ferienangebot im Sinne der Eltern und Kinder erweitern.“