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Tag: 2. Juli 2021

Entlastung von Wohnungsbaualtschulden

Gnoien – Innenminister Torsten Renz hat heute einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 200.000 Euro für die Ablösung von Wohnungsbaualtschulden der Stadt Warbelstadt Gnoien an den Bürgermeister Lars Schwarz übergeben.

Innenminister Torsten Renz: „Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützen wir unsere Kommunen aus dem Entschuldungsfonds beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Es sind Verbindlichkeiten, die ihnen im Zuge der Deutschen Einheit aufgebürdet wurden. Vor kurzem haben wir einen weiteren Meilenstein erreicht und mit den Auszahlungen begonnen. Auch Gnoien gehört zu den Kommunen, die vom Entschuldungsfonds profitieren und in einem ersten Schritt einen Teil ihrer Altschulden loswerden.“

Die Entschuldungshilfen werden zunächst schrittweise für vier Fallgruppen in voller Höhe und im Rahmen von De-minimis Beihilfen in Höhe von maximal 200.000 Euro ausgezahlt, zu darüber hinaus liegenden Ansprüchen hat das Innenministerium ein formelles Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission auf den Weg gebracht. Das bedeutet für Gnoien konkret, dass die Stadt weitere 142.000 Euro erhalten könnte.

Viele Städte und Gemeinden bzw. kommunale Wohnungsunternehmen haben auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch finanzielle Lasten, die ihren Ursprung im volkseigenen Wohnungsbau der DDR haben. Aufgrund Art. 22 Abs. 4 des Einigungsvertrags gingen sowohl das zur Wohnungsversorgung genutzte volkseigene Vermögen als auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden über.

Mit Stand 31. Dezember 2017 beliefen sich diese Wohnungsbaualtschulden der kommunalen Wohnungswirtschaft noch auf insgesamt rund 326 Millionen Euro.

Mit einer Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (§ 26 FAG M-V) wurde ein Kommunaler Entschuldungsfonds vereinbart, in dem seit 2020 jährlich 25 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Mit dem Geld sollen Kommunen und kommunale Wohnungswirtschaft schrittweise von diesen Krediten entschuldet werden.

Mit Stand 09.06.2021 lagen 230 Anträge vor, welche sich derzeit in der Bearbeitung befinden.

Die Anträge der Kommunen werden vom Landesförderinstitut bearbeitet. Anträge sind noch bis zum 31.01.2022 möglich. Der entsprechende Vordruck des Antrages ist der Verordnung beigefügt. Die Verordnung und Hinweise zum Antragsverfahren sind auf der Homepage des Innenministeriums nachzulesen unter https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Kommunales/Wohnungsbau-Altschulden/

Finanzierungshilfen für Gnoien

Gnoien – Lars Schwarz hat doppelten Grund zur Freude. Als Bürgermeister der Warbelstadt Gnoien im Landkreis Rostock erhält er heute von Innenminister Torsten Renz einen Zuwendungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung für die Fassadensanierung des Amtsgebäudes in der Stadt und als Amtsvorsteher des Amtes Gnoien einen Bewilligungsbescheid über Kofinanzierungshilfe für den Neubau eines Gemeindehauses mit integrierter Feuerwehr in der Gemeinde Behren-Lübchin im OT Viecheln.

„Ich freue mich, dass wir gleich zwei Projekte finanziell unterstützen können, die die Gemeinschaft vor Ort stärken, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in der Gemeinde erhöhen und alte denkmalgeschützte Gebäude erhalten und verschönen“, so Innenminister Torsten Renz.

In Viecheln wird für rund 1,3 Mio. Euro ein neues Dorfgemeinschaftshaus mit integriertem Feuerwehrgebäude entstehen. Die Hauptförderung zur Finanzierung des Bauvorhabens erhält die Gemeinde i.H.v. rund 942.000 Euro aus dem Programm zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung. Zur Entlastung des kommunalen Anteils überreichte Innenminister Torsten Renz an Amtsvorsteher Lars Schwarz einen entsprechenden Förderbescheid über Kofinanzierungsmittel von rund 120.000 EUR.

Torsten Renz: „Dorfgemeinschaftshäuser sind wichtige Orte der Begegnung. Für das Gemeinschaftsleben und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Menschen sind sie von unschätzbarem Wert. Durch den Neubau werden sich gleichzeitig die Unterbringungsbedingungen der Feuerwehr wesentlich verbessern. Die Synergien liegen auf der Hand und es entsteht ein modernes Dorfzentrum unter einem Dach. Solche Investitionen in die kommunale Infrastruktur sind wichtig.“

Für die Sanierung der Fassade am Amtsgebäude in Gnoien überreichte der Innenminister einen weiteren Bewilligungsbescheid über eine Sonderbedarfszuweisung.

Das heutige Amtsgebäude in Gnoien (Landkreis Rostock) wurde um 1879 als Großherzogliches Amtsgericht im Stil des Neoklassizismus errichtet und wurde zwischenzeitlich in die Denkmalliste aufgenommen. Zwischen 1996-1998 wurde das Gebäude umfangreich saniert. Seit den letzten Jahren sind erhebliche Mängel wie Risse, Feuchtigkeitsflecken, das Abplatzen des Putzes und defekte Fenster an der Fassade sichtbar geworden, die unbedingt saniert werden müssen, um weitere Schäden am Gebäude zu verhindern. Die Gesamtkosten für dieses Vorhaben belaufen sich auf rund 172.000 Euro. Mit rund der Hälfte i.H.v. 86.000 Euro unterstützt das Innenministerium dieses Vorhaben.

„Dieses wunderschöne Städtchen begeistert mit seinem einmaligen historischen Stadtkern und seiner jahrhundertalten Geschichte. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir zum Erhalt des denkmalgeschützten Amtsgebäudes beitragen können“, sagte Innenminister Renz.

Einfachere Regeln für private Photvoltaikanlagen

Schwerin – Bislang mussten Eigenheimbesitzer, die überschüssigen Strom aus ihren Photovoltaikanlagen ins öffentliche Netz einspeisten, die Einnahmen in einer Steuererklärung angeben. Die damit einhergehenden Pflichten sind jetzt deutlich vereinfacht worden.

Viele Eigenheimbesitzer nutzen die Möglichkeit der Stromerzeugung über kleine Photovoltaikanlagen auf ihrem Dach. Oftmals wird mehr Strom erzeugt, als für die Eigennutzung erforderlich ist. Der überschüssige Strom wird dann für ein geringes Entgelt ins öffentliche Netz eingespeist. In der Einkommensteuererklärung mussten diese Einnahmen angegeben werden, da die Eigenheimbesitzer damit gewerblich tätig werden. Zudem war es daher bisher erforderlich, aufwendig nachzuweisen, ob die Tätigkeit auf Dauer einen Gewinn abwirft. Diese aufwendige Nachweispflicht der Gewinnerzielungsabsicht wird jetzt vereinfacht.

Nachdem sich die Bundesländer mit dem Bund auf Vereinfachungsregeln verständigt haben, gilt ab sofort, dass bei Eigenheimbesitzern mit einer Photovoltaikanlage von bis zu 10 kW und Blockheizkraftwerken von bis zu 2,5 kW Leistung, die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen wurden, keine Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht mehr erfolgen muss. Zu diesem Zweck muss der Betreiber der Anlage lediglich erklären, dass er von der Vereinfachungsregelung Gebrauch machen möchte.

Die Einkünfte aus der Stromproduktion müssen dann nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. In allen noch offenen Steuerjahren wird bei Abgabe der Erklärung unterstellt, dass einkommensteuerlich keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Mit diesem unbürokratischen Weg wird das Betreiben kleiner Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Haus lukrativer.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Der Ausbau von erneuerbaren Energien sollte nicht durch bürokratische Hürden zusätzlich und unnötig erschwert werden. Gemeinsam mit den anderen Bundesländern haben wir uns daher mit dem Bund geeinigt, die Regeln für kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke sehr viel einfacher zu gestalten. So wird es für Eigenheimbesitzer noch unkomplizierter einen kleinen Beitrag zur Energiewende zu leisten.“

Weitere Informationen sowie ein Vordruck für die Wahlrechtsausübung finden Sie in unserem Steuerportal.

Anhörung zum Meeresschutz angelaufen

Schwerin – Seit 1. Juli ist der Entwurf des neuen Maßnahmen­programms zum Schutz der deutschen Nord- und Ostsee­gewässer öffentlich einsehbar. Entsprechend der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) muss das Programm für die Jahre 2022 bis 2027 aktualisiert werden. Bis zum 31. Dezember 2021 kann jede Person zu den ver­öffentlichten Entwürfen schriftlich Stellung nehmen.

„Ich wünsche mir eine rege Beteiligung der Bürger und Institutionen an dem für das Küstenland Mecklenburg-Vor­pommern so wichtigen Zukunftsthema“, sagt Umwelt­minister Dr. Till Backhaus. „Der Daueraufgabe des Ostseeschutzes werden wir uns weiterhin konsequent stellen. Denn die Meeresumwelt ist gerade für Mecklenburg-Vorpommern ein kostbares Gut, das zum Wohle zukünftiger Generationen geschützt und erhalten werden muss.“

Der Entwurf und weitere Unterlagen mit Hintergrund­informationen sind auf der Internetseite der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Nord- und Ostsee (BLANO) www.meeresschutz.info zugänglich. Außerdem sind sie im Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in der Goldberger Straße 12b in Güstrow ausgelegt und zu den Geschäftszeiten einsehbar.

Auf der genannten Internetseite und im LUNG wird ein Formular angeboten, mit dem Stellungnahme und Anregungen unkompliziert elektronisch oder per Brief an die dort angegebene Adresse der BLANO-Geschäftsstelle Meeresschutz übermittelt werden können. Das Formular kann aber auch an das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung Wasser, Boden, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Paulshöher Weg 1, 19061 Schwerin geschickt werden.

Am 15. Juli 2008 trat die Europäische Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) in Kraft. Die Mitgliedstaaten sind seitdem aufgefordert, auf wissenschaftlicher Basis die not­wendigen Strategien zu entwickeln und Maßnahmen zu ergreifen, um einen guten Zustand der Meeres­umwelt zu erreichen.

Im sechsjährigen Turnus werden der EU-Kommission Berichte zur Umsetzung der europäischen Meeresschutz-Richtlinie vorgelegt. Das erste Maßnahmenprogramm wurde für den Zeitraum 2016-2021 erstellt.  Die vorliegende Aktualisierung schreibt das Maßnahmenprogramm für die Jahre 2022–2027 fort. Sie bezieht sich auf die Bewertung des Zustands der deutschen Meeresgewässer in Nord- und Ostsee von 2018 und den Fortschritt bei der Erreichung der Umweltziele.

„Der letzte Zustandsbericht zeigte, dass sich der Umwelt­zustand der deutschen Ostseegewässer insgesamt leicht verbessert hat“, schätzt Umweltminister Dr. Till Backhaus ein. „Dennoch ist der gute Zustand der Ostsee wie auch der Nordsee bei Weitem noch nicht erreicht. Auch die Umwelt­ziele sind für viele Aspekte noch nicht erreicht. Daher müssen wir unsere Anstrengungen zum Schutz von Nord- und Ostsee intensivieren.“

Von den 31 Maßnahmen des ersten Zyklus (2016–2021) konnten bisher nur wenige abgeschlossen werden. Das aktualisierte Maßnahmenprogramm führt daher die Maß­nahmen des ersten Zyklus fort, wobei eine Intensivierung ihrer Umsetzung vorgesehen ist, und wird um 20 weitere Maßnah­men ergänzt.