Umstellung des Unternehmensnetzwerks

Waren (Müritz) –  Das Bauunternehmen Köthenbürger HTI GmbH mit Sitz in Waren (Müritz) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erhält vom Digitalisierungsministerium rund 13.000 Euro zur Umstellung des Unternehmensnetzwerks. Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“. Die Gesamtkosten liegen bei rund 25.000 Euro.

Nach der Umstellung können die Mitarbeiter im Außendienst oder im Homeoffice auf die benötigten Firmendaten zugreifen. Bisher ist der Zugriff nur im Büro möglich. Außerdem wird in Notebooks und Tablets für die Außendienstmitarbeiter sowie in einen A0-Farbplotter investiert.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Insgesamt sind beim Landesförderinstitut (LFI) seit 2019 542 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 8,2 Millionen Euro eingereicht worden. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Schwimmen ist lebensnotwendig

Insel Rügen – Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt weitere finanzielle Mittel für die Durchführung von Schwimmkursen bereit. Sozialministerin Stefanie Drese hat am Donnerstag in Prora einen Zuwendungsbescheid in Höhe von ca. 25.000 Euro an den DLRG Landesverband M-V übergeben. Die Finanzierung der Kurse beträgt für den Zeitraum der Sommerferien insgesamt 225.000 Euro.

Mithilfe des Geldes können bis zum Ende der Sommerferien 42 Schwimmkurse für 484 Kinder vom DLRG-Landesverband veranstaltet werden. Die Ortsgruppe Binz führt die Kurse unter Freiwasserbedingungen in der Ostsee durch. Weitere Schwimmkurse verschiedener Träger sind in den Herbstferien und an Wochenenden in Planung.

„Die Förderung soll dabei helfen, dass möglichst alle Kinder aus Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig schwimmen lernen. Unser Ziel muss sein, die Quote der Grundschulkinder, die über sichere Schwimmfähigkeiten verfügen, weiter zu erhöhen“, sagte Ministerin Drese beim Besuch des Schwimmkurses in Prora.

Die finanzielle Unterstützung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms „MV kann schwimmen“. Grundsätzlich sind die Mittel für Vereine/Verbände und kommunale Anbieter gedacht, die für Grundschulkinder, die nicht sicher schwimmen können, Schwimmkurse anbieten.

Die vorübergehende Aussetzung von Sportangeboten zum Erlernen von Schwimmfertigkeiten und des Schwimmunterrichtes in den Grundschulen durch temporäre Schließung der Sportstätten und Schulen führte 2020 dazu, dass ein erheblicher Teil der Grundschülerinnen und Grundschüler keine oder nur eingeschränkte Schwimmfertigkeiten erwerben konnte.

„Die Pandemie hat die Nichtschwimmer-Problematik nachhaltig verschärft. Schwimmen zählt zu den lebensnotwendigen Grundfertigkeiten, insbesondere in M-V mit seinen zahlreichen und vielfältigen Wasserflächen. Deshalb muss es für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, die lange Zeit Corona bedingt keinen Schwimmunterricht hatten, jetzt zusätzliche Angebote zum Erlernen und Festigen von Fertigkeiten geben. Umso wichtiger, dass das Land an der Stelle hilft“, ergänzte Ministerin Drese.

Technik- und Geschichtsbewusstsein

Ribnitz-Damgarten – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann hat heute zwei Zuwendungsbescheide für Projekte übergeben, die mit Mitteln aus dem Vorpommern-Fonds gefördert werden. 9.000 Euro erhält das Bernsteinmuseum Ribnitz-Damgarten für die Dauerausstellung „Grenzland – Ribnitz-Damgarten zwischen Mecklenburg und Pommern“ und 25.000 Euro für den Verein der Freunde und Förderer des Technischen Museums Flugplatz Pütnitz e.V.

„Ribnitz-Damgarten verkörpert wie keine andere Stadt die Landesgeschichte zwischen Mecklenburg und Vorpommern. Die Grenzlandausstellung greift das in besonderer Weise auf. Das stärkt Geschichtsbewusstsein und regionale Identität für Einheimische und Gäste gleichermaßen. Dank an das gesamte Museumsteam für die Initiative und Umsetzung“, sagte Dahlemann bei der Übergabe im Museum.

Die Verbindung von Luft und Wasser zeichne das Flugplatzgelände Pütnitz aus. Dahlemann: „Mit großer Hingabe und der Liebe zur Technik bestreiten die Vereinsmitglieder diese ehrenamtliche Arbeit. Schon mehrfach konnte ich mir davon ein Bild vor Ort machen und bin deshalb fest überzeugt, dass diese Förderung für das Projekt „See-Fliegerei“ gut angelegtes Geld ist. Ohne die Vereinsmitglieder hätte das gesamte Areal niemals erhalten werden können. Dafür herzlichen Dank.“

Neben der Übergabe dieser Zuwendungsbescheide besuchte Dahlemann auch die Marlower Möbel GmbH und den Vogelpark Marlow, für den aus dem Vorpommern-Fonds 118.000 Euro für verschiedenste Maßnahmen wie die Beseitigung der Schäden aus der Schneekatastrophe, eine Besuchertribüne und die Sanierung des Sanitärbereichs bereitgestellt wurden. Der Tag klingt mit einem Besuch bei der Freiwilligen Feuerwehr Breesen aus.

Designpreis vergeben

„Perspektiven zur Freiheit“ erhält erneut einen Designpreis / Großartige Würdigung das Erinnerungszeichen an friedliche Revolution in Waren (Müritz)

Waren – Das zentrale Erinnerungszeichen des Landes an die Friedliche Revolution 1989, die Installation „Perspektiven zur Freiheit“ in Waren, hat erneut einen internationalen Designpreis bekommen. Der renommierte Designpreis „European Design Awards (ED-Awards)“ in Gold ist nach dem „iF DESIGN AWARDS“ bereits die zweite Auszeichnung in diesem Jahr für das Erinnerungszeichen der beiden Künstler Dagmar Korintenberg und Wolf Kipper.

Seit 2007 organisiert und vergibt ein Verbund europäischer Fachmagazine jährlich die ED-Awards. Die internationale Jury, bestehend aus Designjournalisten, Herausgebern und Redakteuren der Branche, die sich täglich mit der Bewertung von Design beschäftigen, vergab 172 Auszeichnungen in Bronze, Silber und Gold in acht Kategorien. Die Installation „Perspektiven zur Freiheit“ in Waren gewann einen der 34 Gold Awards in der Subkategorie „17.4 Exhibition Design“.

„Es ist mir eine große Freude, dem Künstler-Duo zu diesem Preis zu gratulieren“, sagte Staatssekretär Steffen Freiberg. „Der Gewinn des zweiten international renommierten Designpreises zeigt einmal mehr wie erfolgreich Kunst und Erinnerung zusammenwirken können. Das gelingt dem künstlerischen Konzept für das Erinnerungszeichen an die Friedliche Revolution von 1989 in Waren hervorragend.“

Bereits im April 2021 hatte das Erinnerungszeichen den „iF DESIGN AWARD“ erhalten. Fast10.000 Beiträge waren für diesen Preise eingereicht, rund 1.700 wurden in neun Kategorien ausgezeichnet.

Im Oktober 2020 hatte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Waren (Müritz) das zentrale Erinnerungszeichen des Landes an die Friedliche Revolution von 1989 „Perspektiven zur Freiheit“ der Öffentlichkeit übergeben. Die Installation weckt Neugier, bietet Information und Austausch und lädt im öffentlichen Raum zum Erinnern ein. In Waren fand 1989 die erste Montagsdemonstration auf dem Gebiet des heutigen Landes Mecklenburg-Vorpommern statt. Mit einem Gang von der St.-Georgen-Kirche zur St.-Marien-Kirche dokumentierten an diesem Tag rund 400 Menschen mit Kerzen in den Händen ihren Willen zur friedlichen Veränderung.

Schulbauempfehlungen veröffentlicht

Planungshilfe und Orientierung für Schulträger

Schwerin – Das Land unterstützt die kommunalen Schulträger mit Handlungsempfehlungen für den Neubau von allgemein bildenden Schulen. Die Schulbauempfehlungen sind in einer gleichnamigen Broschüre zusammengefasst und enthalten qualitative und quantitative Mindeststandards für die Raumanordnung und den Flächenbedarf von Schulneubauten, die als Planungshilfe und Orientierung für den Bauherrn dienen sollen. Außerdem gibt die Broschüre einen Überblick über die wesentlichen rechtlichen Grundlagen des Schulbaus. Die Schulträger können freiwillig auf die Empfehlungen zurückgreifen, sind dazu aber nicht verpflichtet.

„Kinder und Jugendliche verbringen in der Schule viel Zeit. Unser Bestreben muss es daher sein, dass Schülerinnen und Schüler dort nicht nur die bestmöglichen Lernbedingungen vorfinden, sondern sich auch in der Schule wohlfühlen“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Individuelles und selbstständiges Lernen benötigen unterschiedliche Lernsituationen. Bei einem zeitgemäßen Schulbau geht es somit nicht allein um den Raumbedarf, sondern auch um die räumliche Organisation in der Schule. Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit umfangreichen Schulbau- und Schulsanierungsprogrammen bei ihren Aufgaben“, sagte Martin.

Die zahlreichen Schulbauaktivitäten in Mecklenburg-Vorpommern geben den Schulträgern Gelegenheit, die räumlichen Lern- und Lehrbedingungen auf Grundlage des pädagogischen Gesamtkonzepts anzupassen und weiter zu verbessern. Anforderungen an eine moderne Schule wie zum Beispiel vielfältige Unterrichtsformen, individualisierte Lernprozesse, voranschreitende Digitalisierung und die Umsetzung der Inklusion können auf diese Weise berücksichtigt werden. Selbstorganisiertes und praktisches Lernen erfordern Bibliotheken bzw. Mediatheken, Werkstätten und Gruppenräume. Für Tagesaktivitäten benötigen ganztägig arbeitende Schulen ebenfalls ausreichend Raum.

Die Schulbauempfehlungen orientieren sich u. a. an gesetzlichen Vorschriften, wissenschaftlichen Ausarbeitungen und den Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die Schulbauempfehlungen sind in einem breiten Beteiligungsprozess entstanden. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat mit Beteiligung der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung die Empfehlungen ausgearbeitet. Der Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag, das Bündnis für gute Schule und die Architektenkammer hatten die Möglichkeit, sich einzubringen. Die eingebrachten Vorschläge wurden unter Abwägung aller Interessen eingeordnet und der entsprechend überarbeitete Entwurf nochmals mit den Verbänden diskutiert.

„Wir haben das vergangene Jahr genutzt und uns intensiv mit allen ausgetauscht, die am Schulbau beteiligt sind“, sagte Bildungsministerin Martin. „Mit den Schulbauempfehlungen liegt nun eine Handreichung vor, die Schulträgern eine gute Hilfestellung bietet. Die Schulbauempfehlungen greifen auch Arbeits- und Gesundheitsschutzaspekte, sehr gute Belichtung, Luftqualität und Akustik sowie klimatische Einflüsse auf. Der Gesundheitsschutz und die Lufthygiene sind wichtige Aspekte für gutes Lernen und Lehren und sind insbesondere in der Corona-Pandemie noch mehr in den Fokus gerückt“, so Martin.

Die Landesregierung hat daher – zusätzlich zu bestehenden umfangreichen Förderprogrammen – ein Schulbauprogramm aufgelegt, mit dem pandemiebedingte Baumaßnahmen gefördert werden können. Über den MV-Schutzfonds stehen hierfür 100 Millionen Euro bereit, mit denen beispielsweise die Erweiterung von Sanitäranlagen oder die Erneuerung von Fenstern finanziert, aber auch der Einbau von Belüftungsanlagen gefördert werden können. Zudem hat der Bund ein 500-Millionen-Euro-Programm aufgelegt, das ebenfalls den Einbau von stationären Lüftungsanlagen fördert. Bei beiden Förderprogrammen ist also dann, wenn entsprechende Baumaßnahmen anstehen oder Schulträger jetzt Bauvorhaben planen auch die Prüfung möglich, ob der Einbau einer solchen Anlage erfolgen soll.

Die Schulbauempfehlungen berücksichtigen, dass das Land keine gesetzliche Grundlage für die generelle Festlegung verbindlicher Kriterien für Schulgebäude hat. Schulgebäude und -anlagen zu errichten, zu unterhalten und zu verwalten fällt laut Schulgesetz in den Verantwortungsbereich der Schulträger.