Wichtige Beschlüsse für die Umwelt

Schwerin – Drei Tage haben die Umweltressorts der Bundesländer gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium im Rahmen der Umweltministerkonferenz online über zentrale umweltpolitische Themen, wie die Anpassung an den Klimawandel, den Moorschutz, den Schutz der Meere und Gewässer sowie den Wolf beraten.

Dr. Till Backhaus, Klimaschutz- und Umweltminister in Mecklenburg-Vorpommern und in diesem Jahr UMK-Vorsitzender, zeigte sich mit dem Ausgang der Konferenz sehr zufrieden: „Die Verhandlungen sind konstruktiv und lösungsorientiert verlaufen. Die Bundesländer und der Bund haben in allen 32 Tagesordnungspunkte eine Einigung erzielen können“, sagte Backhaus.

Er betonte, dass die Beratungen nicht zuletzt im Lichte der kürzlich abgeschlossenen Koalitionsverhandlungen des Bundes geführt wurden. Dabei sei deutlich geworden, dass die Bundesregierung viele Themen voranbringen will, mit denen sich die UMK seit vielen Jahren beschäftigt und deren Umsetzung sie immer wieder gefordert hat. Dazu gehöre allen voran der Klimaschutz durch die Wiedervernässung von Mooren, aber auch der Gewässerschutz auf Basis einer Nationalen Wasserstrategie sowie der Meeresschutz. „Ich bin daher sehr zuversichtlich, dass die heute gefassten Beschlüsse bei der künftigen Bundesregierung auf offene Ohren und fruchtbaren Boden stoßen werden“, so Backhaus. Laut des UMK-Vorsitzenden haben die Bundesländer heute und in den vorangegangenen Sitzungen eine entscheidende Vorarbeit geleistet, auf die die designierte Bundesministerin Lemke in der kommenden Legislatur hervorragend aufbauen könne. Insbesondere beim Klimaschutz wurden in Rostock die nötigen Weichen gestellt. Backhaus: „Frau Lemke, der Tisch ist gedeckt. Greifen Sie zu!“

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth sagte: „Die Länder haben mit dieser Umweltministerkonferenz in Warnemünde dem Bund Rückenwind für mehr Klima- Umwelt- und Naturschutz geben. Die fortschreitende Erwärmung unseres Planeten macht Klimaschutz und Vorsorge vor Klimarisiken zu einer nationalen Zwillingsaufgabe für Deutschland. Denn einige Folgen des Klimawandels sind bereits jetzt Realität geworden. Länder und Kommunen sind in besonderer Weise gefordert, diese nationale Aufgabe vor Ort umzusetzen. Damit sie gelingt, muss die Unterstützung des Bundes auf neuen Füßen stehen, mit einer dauerhaften Finanzierung der Klimaanpassung und Klimavorsorge.“

Klimaschutz (Moorbodenschutz, Waldklimaprämie)

Der Klimaschutz war eines der bestimmenden Themen auf der UMK und bildete den roten Faden, der sich durch viele weitere Themen zog. Um einen echten Beitrag zum Klimaschutz in Deutschland zu leisten, verständigten sich die Umweltchefs der Länder darauf, ihre jeweiligen Moorschutzstrategien und -programme auf den Prüfstand zu stellen und an die Vorgaben des Bundes anzupassen. Mit der im Oktober 2021 unterzeichneten Bund-Länder Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz sei dafür bereits eine solide Grundlage geschaffen worden, die es nun weiter auszubauen gilt. „Eine zentrale Herausforderung wird darin bestehen, die Menschen in den Moor-Regionen von der Notwendigkeit eines ambitionierten Moorschutzes zu überzeugen und für freiwillige Wiedervernässungsmaßnahmen zu gewinnen. Gerade mit Blick auf die langen Vorlauf- und Umsetzungszeiten von Moorschutzmaßnahmen ist es aber wichtig, dass die erforderlichen Schritte nun zügig erfolgen“, sagte er weiter.

Darüber hinaus möchten die Länder und der Bund die „Waldklimaprämie“ weiter forcieren. Bis Ende des Jahres soll ein konkretes Umsetzungsmodell vorliegen, um die Ökosystemleistungen der Wälder ab 2022 honorieren zu können. „Wichtig ist uns, dass sich ein solches Anreizsystem nicht in der Klimaschutzleistung der Wälder erschöpft, sondern die Leistungen der Wälder ganzheitlich in den Blick nimmt. Sie sind Kohlenstoffsenken, Lebensraum und Regulatoren für den Wasserhaushalt. Deshalb müssen unsere Wälder nachhaltig schützen, naturnäher bewirtschaften und klimastabil entwickeln“, erläuterte Backhaus.

Reduzierung von F-Gasen

Hessens Umweltministerin Priska Hinz zur Reduzierung von F-Gasen: „F-Gase sind richtige Klimakiller und es ist wichtig, dass diese streng reguliert werden. Wir haben heute eine wichtige und sehr konkrete Entscheidung getroffen, um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen: Wir sprechen uns als Umweltministerkonferenz für die Reduzierung von sogenannten F-Gasen aus. Diese kaum bekannten Gase stecken in vielen Anwendungen, in Klimaanlagen, in Sprays als Treibmittel, sie werden genutzt als Isoliermittel beim Transport von Strom und zur Behandlung von Holz. F-Gase haben ein sehr hohes Treibhauspotential und obwohl es gute Alternativen gibt, werden sie noch vielfach eingesetzt. Ziel muss sein, auf EU-Ebene zum einen eine strengere Quote und zum anderen ein Verbot bestimmter F-Gase zu verankern. Damit unterstützen wir gleichzeitig Unternehmen, die bereits Alternativen nutzen. Um die Klimakrise zu bekämpfen, müssen wir alle Bereiche in den Blick nehmen, denn nur so können wir es schaffen, auf den 1,5-Grad-Pfad zu kommen.“

Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung

Debattiert wurde in diesem Zusammenhang auch, wie die Anpassung an die Folgen des Klimawandels finanziert werden soll. Die Länder erneuerten ihre Forderung an den Bund verschiedene Finanzierungsmodelle zu prüfen, mit denen diese Zukunftsaufgabe bewältigt werden kann. Denkbar sei laut Backhaus zum Beispiel die Schaffung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung. Der neue Koalitionsvertrag würde ein solches Finanzierungsmodell grundsätzlich ermöglichen.

„Eine Lehre der Hochwasser-Katastrophe in diesem Sommer ist, dass wir Klimaanpassung neu definieren müssen. Klimaanpassung darf nicht weiter das Stiefkind der Klimapolitik bleiben. Dass die COP in Glasgow Klimaanpassung ausdrücklich als Schwerpunkt gesetzt hat, ist ein gutes Signal. Die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ist eine zentrale Zukunftsaufgabe ist, die eine flächendeckende, zusätzliche Finanzierung benötigt. Eine Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung kann hier eine klare Botschaft und Finanzierungsoptionen sein“, betonte die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Schutz der Meere und Gewässer

Der zweite große Themenkomplex der UMK widmete sich dem Schutz der Meere und Gewässer. Dazu berichtete das Bundesumweltministerium in einem ersten Schritt über den aktuellen Stand bei der Erarbeitung der „Nationalen Wasserstrategie“, an der mehr als 200 Teilnehmende aus der Wasserwirtschaft, Landwirtschaft und Forschung, aus Verbänden, Ländern und Kommunen mitgewirkt haben. „Ich freue mich, dass die Nationale Wasserstrategie, die Mecklenburg-Vorpommern immer wieder gefordert hat, weiter Form annimmt. Neben zehn klar definierten Handlungsfelder, darunter die Begrenzung von Nährstoffeinträgen, der Schutz der verfügbaren Wasserressourcen oder der Aufbau leistungsfähiger Verwaltungen, wurde die Nationale Wasserstrategie inzwischen auch durch ein Aktionsprogramm mit 57 konkreten Maßnahmen ergänzt. Ziel sollte es nun, den vorliegenden Entwurf zu einer abgestimmten Nationalen Wasserstrategie der Bundesregierung zu machen“, so Backhaus.

Diskutiert wurde in diesem Zusammenhang auch ein Antrag von Mecklenburg-Vorpommern zum Schutz der Meeresumwelt von Nord- und Ostsee. „Auch wenn in den letzten drei Jahrzehnten bereits massive Anstrengungen unternommen wurden, um durch den Menschen verursachte Einflüsse wie Nähr- und Schadstoffeinträge, Überfischung, Rohstoffförderung und Infrastrukturmaßnahmen auf die empfindlichen Ökosysteme von Nord- und Ostsee zu minimieren, befinden sich weite Teile noch immer in mäßigem bis schlechtem ökologischen Zustand und verfehlen sowohl die Ziele der Europäischen Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie als auch der Wasserrahmen-Richtlinie. Auch die Vorkommen von vielen Tier- und Pflanzenarten sind in einem kritischen Erhaltungszustand“, sagte Backhaus.

Die Umweltministerinnen und -minister der Länder begrüßten deshalb die von der zukünftigen Bundesregierung angekündigte Meeresoffensive. „Wir werden mit Nachdruck dafür eintreten, dass der Meeresschutz in allen relevanten Politikbereichen wie Landwirtschaft, Energiewirtschaft, Fischerei oder auch Verkehr berücksichtigt wird“, führte der Minister aus.

Auch die Bergung von Müll und Munitionsresten müsse laut Backhaus weiter konsequent umgesetzt werden: „Mecklenburg-Vorpommern hat erreicht, dass die Bergung und Vernichtung von Munitionsaltlasten in der Nord- und Ostsee Eingang in aktuellen Koalitionsvertrag gefunden hat. Wir haben auf ein Sofortprogramm und die Einrichtung eines Bund-Länderfonds gedrängt, durch den Bergungsarbeiten solide finanziert werden können.“

Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz

Auch die umfassenden nationalen, europäischen und internationalen Aufgaben des Naturschutzes und das damit verbundene Finanzierungsdefizit wurden auf der UMK intensiv debattiert. „Alleine für EU-rechtliche Verpflichtungen fehlen jährlich eine Milliarde Euro. Dies ist ein unhaltbarer Zustand, der den praktischen Naturschutz nahezu lähmt. Das muss sich ändern“, kommentierte Backhaus. „Da eine Gemeinschaftsaufgabe Naturschutz unter den aktuellen politischen Vorzeichen aber nicht zu erwarten ist, haben sich die Länder auf die Stärkung der Naturschutzfinanzierung über die bestehenden Bundesprogramme in einem Bundesnaturschutzfonds, ein EKF-basiertes Aktionsprogramm sowie die Aufstockung der GAK-Mittel verständigt. Das ist nicht ganz das, was wir uns vorgestellt haben, aber dennoch ist dies ein geeigneter Instrumentenkoffer, um die Finanzausstattung des Naturschutzes zu verbessern“, wertete Backhaus.

Dazu Hessens Ministerin Hinz: „Wir müssen in den nächsten Jahren unser Engagement im Umwelt- und Klimaschutz noch einmal verstärken. Wir wollen auf den 1,5-Grad-Pfad kommen und die Klimakrise ausbremsen. Gleichzeitig gilt es, die Artenvielfalt zu erhalten und damit unsere Ökosysteme stabil zu halten. Beides geht Hand in Hand und für beides müssen wir Geld in die Hand nehmen. Wir haben heute bei der Umweltministerkonferenz beschlossen, mit der neuen Bundesregierung unverzüglich nach der Regierungsbildung über die Finanzierung des Klima- und Naturschutzes zu sprechen und diese so aufzustellen, damit wir unsere Ziele auch erreichen können. Zu Beginn des Jahres 2022 wollen wir eine Bund-Länder-Besprechung durchführen. Zentral ist dabei jedoch, dass die personelle Ausstattung stimmt. Hierzu gehören insbesondere Stellen für Planungsbeschleunigung, den Hochwasserschutz und Renaturierungen.“

Vermeidung von Verpackungsmüll

„Der Schutz unsere Umwelt und die Schonung unserer natürlichen Ressourcen ist zentral für einen nachhaltigen Zukunftspfad unseres Planeten. Jeder kann und jeder muss hierzu Tag für Tag aufs Neue seinen Beitrag leisten. Dies reicht von der Vermeidung von Verpackungsmüll, der Nutzung von Mehrweg bis hin zur achtsamen Entsorgung etwa einer Zigarettenkippe. Hierzu haben wir heute den Bund aufgefordert, durch entsprechende Regelungen Hersteller von Einwegkunststoffprodukten an den Kosten der Reinigung und Entsorgung zu beteiligen. Die Verlagerung der Kosten nicht umweltgerechter oder nicht recycelfähiger Produkte auf die Allgemeinheit muss ein Ende haben. Hier brauchen wir eine konsequente Umsetzung des Verursacherprinzips bzw. eine sichtbare gemeinsame Verantwortung. Einwegprodukte und achtlos entsorgte Verpackungen sind kein Zeichen einer modernen nachhaltigen Gesellschaft. Diese muss sich durch Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft auszeichnen“, die nordrhein-westfälische Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Umgang mit dem Wolf

Bereits gestern verkündete Backhaus, dass die Bundesländer und der Bund bei der Frage zum Umgang mit dem Wolf einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind. Im Rahmen eines Umlaufverfahrens haben alle 16 Bundesländer und der Bund einem Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen beim Wolf nach Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt, der klar und rechtssicher vorgibt, unter welchen Voraussetzungen ein Wolf getötet werden darf. Er skizziert die rechtlichen Grundlagen und gibt klare Hinweise zum Herdenschutz sowie zur Vorbereitung und Durchführung von Entnahmen. „Damit ist er insbesondere für die zuständigen Behörden eine wichtige Hilfestellung. Aber auch die betroffenen Tierhalter halten nun ein Papier in den Händen, dass das Vorgehen im Falle eines Nutztierrisses transparent und bundesweit einheitlich regelt.“

Fachpersonalsicherung

„Die nachhaltige Verfügbarkeit von hoch qualifizierten Fachleuten für die Umsetzung der anstehenden Aufgaben im Klima-, Umwelt- und Naturschutz sowie Hochwasser- und Küstenschutz ist eine wesentliche Herausforderung und mir ein besonderes Anliegen.“, so Backhaus. Die Mitglieder der UMK haben sich daher verständigt auf Staatssekretärsebene Maßnahmen zur Personalgewinnung und -sicherung sowie Qualifizierung zu erarbeiten und der UMK im Frühjahr 2022 vorzulegen. „Ich freue mich sehr, dass ich hierzu Einvernehmen herstellen konnte“, so Backhaus.

Ausblick – UMK-Vorsitz geht an Niedersachsen

Im kommenden Jahr geht der Vorsitz der UMK turnusmäßig auf das Land Niedersachsen über. Dazu der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies: „Die heutigen Beschlüsse sind eine hervorragende Grundlage mit Blick auf das diese Woche vorgestellte Papier der Ampelkoalition in Berlin. Wir als Umweltminister der Länder wollen daher Anfang des kommenden Jahres zu einer Sonder-UMK zusammenkommen. Dann wollen wir diskutieren, wie wir den Umweltschutz, den Naturschutz, den Artenschutz und genauso den Klimaschutz im Lichte der Beschlüsse der neuen Berliner Regierung auf Länderebene weiter voranbringen können.“ Das habe laut Lies seinen besonderen Reiz, da im kommenden Jahr Niedersachsen parallel auch den Vorsitz der sich neu konstituierten Energieministerkonferenz innehabe: „Hier sehe ich viele Synergien, denn der Naturschutz auf der einen, die Energiewende und der Klimaschutz auf der anderen stehen sich nicht entgegen, sie bedingen einander. Angesichts der Herausforderungen und großen Entscheidungen, die anstehen, ist es eine große Chance, wenn die notwendigen Diskussionen noch besser verzahnt laufen können.“

Mehr Schulbusse gefordert

Kreistagsfraktion BVR/FW fordert corona-bedingt mehr Schulbusse in Vorpommern-Rügen für die Schüler

Stralsund – „Im Landkreis Vorpommern-Rügen müssen dringend Verstärkerbusse für den Schülerverkehr durch den VVR eingesetzt werden, damit die corona-bedingten Regelungen in den stark frequentierten Schulbussen eingehalten werden können. Schon seit langer Zeit fordert unsere Fraktion vom Landrat mehr Busse für den Schülerverkehr. Es muss grade in unserem Flächenkreis Vorpommern-Rügen möglich sein, den Schülerverkehr für die Schülerinnen und Schüle unter Pandemiebedingungen sicherer zu gestalten“, verdeutlicht Mathias Löttge, Vorsitzender der Fraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler im Kreistag von Vorpommern-Rügen.

Als Träger der Schülerbeförderung ist der Landkreis Vorpommern-Rügen in der Pflicht, hier unverzüglich zu handeln.

„Der Landkreis Vorpommern-Rügen muss sich grade in dieser schwierigen Situation seiner Verantwortung gegenüber den Schülern stellen, die mit zu den Schutzbedürftigsten in unserer Gesellschaft gehören und deren Bedürfnisse wieder einmal nicht gesehen werden. Was nützen stringente Regeln und Vorgaben in den Schulen, wenn die Rahmenbedingungen drum herum beim Schülerverkehr nicht stimmen, weil es nicht ausreichend Schulbusse gibt. Die Zeit drängt“, so Mathias Löttge weiter. Notfalls muss der Landkreis zur Erfüllung dieser Aufgabe einen Teil des Schülerverkehrs an andere Busunternehmen übertragen.

Hansebad feierlich eröffnet

Anklam – Das neue Hansebad ist etwas ganz Besonderes. Für Vorpommern und made in Vorpommern. Herzlichen Glückwunsch zu dieser tollen Schwimmhalle. Ich bin ganz begeistert und weiß, wie viele daran mitgewirkt und auf diesen Tag hingefiebert haben. Wir haben als Land gern dazu beigesteuert. 11 Millionen Euro hat die Schwimmhalle gekostet. 10 Millionen Euro Förderung sind hier hervorragend investiert. Die Hallen- und Anlagenbau GmbH in Wusterhusen und die mele Energietechnik GmbH in Torgelow haben sich zusammengetan und die Schwimmhalle konzipiert und gebaut“, betonte der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann heute bei der Eröffnung des Hansebads in Anklam.

Die alte Anklamer Schwimmhalle sei der Prototyp für die Volksschwimmhalle „Anklam“ gewesen, die später in der gesamten DDR gebaut wurde. Dahlemann: „Vielleicht stehen wir vor dem neuen „Typ Anklam“, der sich bald in ganz Deutschland finden wird. Ein tolles Projekt aus Vorpommern, das nicht nur Anklam weiter voranbringt, sondern die gesamte Region. Alle Beteiligten können stolz darauf sein.“

In der Hansestadt Anklam habe sich in den letzten Jahren so viel getan, „auch deshalb, weil so viele Anklamer Bürgerinnen und Bürger sich unermüdlich für ihre Stadt einsetzen. Die Peenepromenade und der Marktplatz sind nur zwei Beispiele. Der Anklamer Dreiklang nimmt Gestalt an – die Schwimmhalle ist als erstes fertig, der Schulcampus ist im Bau und für den Vorbau des Ikareums ist der Förderbescheid übergeben worden.“ Die Mehrzweckhalle am Stadion, die weitere Hafenbebauung seien die nächsten großen Projekte.

Dahlemann: „Anklam ist eine attraktive Stadt mit Zukunft. Das gilt für die gesamte Region. Vorpommern hat sich gut entwickelt. Dafür haben wir alle in den vergangenen Jahren viel getan. Auch in der neuen Wahlperiode legt die Landesregierung weiterhin besonderes Augenmerk auf Vorpommern. Packen wir es gemeinsam an.“

Schutzmaßnahmen an Schulen verstärkt

Schwerin – Wegen der dynamischen Entwicklung des Infektionsgeschehens verstärkt Mecklenburg-Vorpommern auch die Schutz- und Hygienemaßnahmen an den Schulen. Das Bildungsministerium hat die Schulen über die geltenden Regelungen informiert. Schulleitungen haben in einem Schreiben Handlungsempfehlungen und den überarbeiteten Hygieneplan erhalten. Der Hygieneplan gilt ab Montag, 29. November 2021. Für Eltern gibt es ebenfalls ein Informationsschreiben, das die Schulen den Erziehungsberechtigten aushändigen können.

„Trotz der steigenden Infektionszahlen und der Einschränkungen im öffentlichen Leben bleiben die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geöffnet“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ziel der Landesregierung ist es, den Präsenzunterricht abzusichern und Schulschließungen zu verhindern. Präsenzunterricht ist zudem die beste Garantie für die Bildungs- und Chancengleichheit der Kinder und Jugendlichen und die beste Grundlage für die psychische Gesundheit unserer Schülerinnen und Schüler. Es ist sehr wichtig, dass alle Beteiligten die Hygieneregeln befolgen. Der Infektionsschutz hat oberste Priorität“, sagte Oldenburg.

Die bislang geltenden Hygienemaßnahmen und die Impfkampagne bleiben die zentralen Elemente, um eine Eindämmung des Infektionsgeschehens zu erreichen und gleichzeitig den Präsenzunterricht für Schülerinnen und Schüler abzusichern. Dazu ist es notwendig, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und alle anderen Beschäftigten an Schulen die Hygieneregeln wie zum Beispiel das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung, das Händewaschen, die Abstandsregelungen und das Lüften von Klassenräumen einhalten. Die Regelungen gelten auch für die Lehrerzimmer.

 Die Regelungen im Überblick:

  •  Maskenpflicht

Das Bildungsministerium geht aufgrund der Infektionslage davon aus, dass alle Personen an den Schulen zunächst bis zu den Weihnachtsferien eine Maske tragen müssen. Das Tragen von Masken hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dringend empfohlen wird das Tragen des aus medizinischer Sicht sichereren Mund-Nase-Schutzes (MNS, OP‑Maske). Die Schulen können in eigener Verantwortung auch die Konzeption für Tragepausen von Masken im Freien organisieren.

  •  Testpflicht

Ein weiterer wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung ist die Testpflicht, um Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. Die Frequenz der Testungen soll zukünftig erhöht werden. Das Bildungsministerium wird den Schulen in Kürze weitere Hinweise dazu übermitteln.

  •  Kontaktreduzierungen

Alle nicht unbedingt notwendigen Kontakte sollen möglichst vermieden werden. Es wird empfohlen, ein Betreten der schulischen Anlagen sowie des Schulgebäudes von Personen, die nicht zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und der Durchführung sonstiger schulischer Veranstaltungen (zum Beispiel der Schulmitwirkung) notwendig sind, zu vermeiden. Gespräche und Absprachen zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften sollen, dort wo es möglich ist, digital oder telefonisch stattfinden, um die persönlichen Kontakte zu minimieren.

Schulen können in eigener Verantwortung von zeitversetzten Unterrichtsmodellen Gebrauch machen, um Kontakte im Schulgebäude und auf dem Schulhof zu verringern. Dabei dürfen sich nur noch die Schülerinnen und Schüler einer definierten Gruppe in Pausenzeiten begegnen. Schulleitungen sind gehalten zu prüfen, ob es möglich ist, den Unterrichts- und Schulbetrieb soweit zu entzerren, dass zeitliche wie räumliche Ressourcen entstehen. Diese sollen genutzt werden, Zusammenkünfte von größeren Schüler- bzw. Lerngruppen weitgehend zu vermeiden und damit den Infektionsschutz in den Schulen zu verbessern.

  •  Impfungen

Eine hohe Impfbeteiligung im Umfeld ist ein Garant für den Schutz aller Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und den anderen Beschäftigten an den Schulen. Nur so kann sicher verhindert werden, dass sich Kinder über die Erwachsenen anstecken und umgekehrt. Nur so können Viruseinträge, die zumeist von außen in die Schulen kommen, reduziert werden. Des Weiteren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) auch Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren eine Impfung. Dies ermöglicht, dass auch die Kinder dieser Altersgruppe effektiv vor dem Corona-Virus geschützt werden können.

  •  Ganztagsangebote

Schulleitungen sollen prüfen, ob bestehende Ganztagsangebote für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise ausgesetzt werden können. Hieraus lassen sich nach den Möglichkeiten vor Ort gegebenenfalls Kontaktreduzierungen und zusätzliche Freiräume für einen entzerrten bzw. versetzten Schulalltag erschließen. So ist es möglich, den Unterrichtsrhythmus in mehreren Lernblöcken, kleineren Klassen, gestreckten Stundenplänen zu gestalten und somit auch eine verringerte Durchmischung der Schülergruppen zu erreichen.

  •  Vergleichsarbeiten

Im Schuljahr 2021/2022 entfällt die Verpflichtung zur Durchführung der VERA-Vergleichsarbeiten in den Klassen der 3., 6. und 8. Jahrgangsstufe, um Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte zu entlasten. Die gewonnene Zeit soll zur Förderung genutzt werden.

  •  Sportunterricht

Soweit Jahreszeit und Witterung es zulassen, sollen Möglichkeiten im Freien für Sport- und Bewegungsformen genutzt werden. Der Sportunterricht kann grundsätzlich nur im Freien durchgeführt werden und ist dabei den Witterungsbedingungen anzupassen. Umfang und Intensität müssen so gestaltet werden, dass eine Teilnahme der Schülerinnen und Schüler in ihrer Alltagskleidung gewährleistet werden kann. Sportlehrkräfte haben zudem die Möglichkeit, den Schülerinnen und Schülern Bewegungsaufgaben zu erteilen. Unterricht in Sporttheorie kann wie gewohnt stattfinden.

  •  Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht kann in Abhängigkeit der personellen Gegebenheiten vor Ort und unter Beachtung der Einhaltung der festgelegten Hygienemaßnahmen der jeweiligen Schwimmstätte stattfinden, wenn die Corona-Landesverordnung die Nutzung der Schwimmstätten für den schulischen Schwimmunterricht nicht ausschließt.

  •  Darstellendes Spiel

Darstellendes Spiel soll ohne physische Kontakte gestaltet werden.

  •  Musikunterricht

Gemeinsamer Gesang soll grundsätzlich nur im Freien unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern stattfinden. In Innenräumen kann eine Person unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 2 Metern ein Lied vortragen. Wenn möglich, ist ein Mindestabstand von 3 Metern zu gewährleisten. Für alle anwesenden Personen besteht die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gemäß den Regelungen der 3. Schul-Corona-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung. Von der Pflicht ausgenommen ist die einzelne singende Person. Gruppen- und Chorgesang sind nicht möglich.

  •  Schülerbeförderung

Schulleitungen sind gehalten, alle in ihrer Zuständigkeit liegenden Ressourcen auszuschöpfen, um die Rahmenbedingungen der Schülerbeförderungszeiten für die Anpassungen des Schulbetriebs derart zu nutzen, dass, wo immer dies möglich erscheint, Kontaktreduzierungen herbeigeführt werden.

Abfederung steigender Baukosten

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin Maßnahmen beschlossen, die zu einer Stabilisierung und Abfederung der Baukosten führen sollen.

„Wir betrachten mit Sorge die steigenden Preise für Bau- und Rohstoffe und die Folgen für Wohnungsbau und Stadtentwicklung. Ich bin sehr froh, dass alle 15 Ministerkollegen meine Ansicht teilen, dass wir neben kurzfristig wirkenden Maßnahmen mittel- und langfristige Strategien zur Abfederung und Stabilisierung der Baukosten benötigen“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Neben dem grundsätzlichen Bekenntnis aller Länder, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Baukosten einzudämmen, gab es konkrete Beschlüsse:

„So wird die Bauministerkonferenz den Bundesfinanzminister bitten , zusätzliche Finanzhilfen für die Städte- und Wohnungsbauförderprogramme von Bund und Ländern zur Abfederung der Preissteigerungen bereitzustellen. Eine weitere Bitte betrifft die Verlängerung der Umsetzungsfristen für bereits bewilligte Förderungen im sozialen Wohnungs- sowie im Städtebau“, sagt Christian Pegel und begründet: „Bei Ausschreibungen von Bauprojekten gehen heute oft gar keine Angebote ein oder sie liegen deutlich höher, als es in den Planungen und somit Förderanträgen kalkuliert war. Diese stammen zumeist aus vergangenen Jahren, in denen der aktuelle Preisanstieg noch nicht absehbar war.“

 Die Landesbauminister fordern den Bund weiterhin auf, Förderprogramme etwa für Forschungsvorhaben und Pilotprojekte der Länder zur Anwendung flexibler Bauweisen mit dem Ziel der Wiederverwertbarkeit und Verlängerung der Lebenszyklen von Bauwerken und Bauteilen zu unterstützen. Auch ein Forschungsprojekt zum ressourcensparenden Bauen und Baustoffrecycling steht auf der Wunschliste der Bauminister an den Bund.

„Wir haben auch den Fachkräftemangel in der Baubranche thematisiert“, sagt Bauminister Pegel und führt aus: „Hier fordert die Bauministerkonferenz den Bund auf, -die Ausbildung von Facharbeitskräften für die Bauindustrie in Deutschland aktiv zu fördern sowie die Anwerbung ausländischer Fachkräfte zu vereinfachen.“

Brandschutz in Ställen

Schwerin – Die Bauminister der 16 Bundesländer haben bei ihrer Konferenz vergangene Woche auf Anregung aus Mecklenburg-Vorpommern hin beschlossen, dass beim Brandschutz für Tierhaltungsanlagen zusätzliche Regelungen zu den bestehenden sinnvoll sind. Bau- und Landwirtschaftsministerium in M-V arbeiten bereits gemeinsam an einer Richtlinie zum Brandschutz für Tierhaltungsanlagen im Nordosten.

„Die Bauminister haben einstimmig festgestellt, dass die bauordnungsrechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen grundsätzlich ausreichen, weitergehende Anforderungen auf tierschutzrechtlicher Grundlage aber möglich und sinnvoll sind. Diese könnten sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt werden“, berichtet Mecklenburg-Vorpommerns Minister Christian Pegel von der Konferenz.

Auf Bundesebene beschäftige sich eine „ad-hoc“-Arbeitsgruppe mit Vertretern von Agrarministerkonferenz und Bundeslandwirtschaftsministerium mit den jüngsten Brandvorfällen bundesweit in großen Tierhaltungsbetrieben. Sie soll Schlussfolgerungen daraus ziehen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft ableiten.

„Auch bei uns im Land arbeiten Fachleute der Landesregierung, der Bauaufsichten und des baufachlichen Brandschutzes gemeinsam daran, den Brandschutz für große Tierhaltungsanlagen zu verbessern.  Kurz nach Bekanntwerden des Stallbrands in Alt Tellin haben wir eine entsprechende Arbeitsgruppe gegründet. Ihr Ziel ist eine neue Richtlinie zum Brandschutz in Tierställen. Der Entwurf der Richtlinie wird derzeit innerhalb der Landesregierung abgestimmt“, sagt Christian Pegel. Er fügt hinzu:

„Die Brandursache für den Stallbrand in Alt Tellin konnte bislang nicht ermittelt werden. Ein Gutachten von Brandsachverständigen dazu ist noch in Arbeit. Gegebenenfalls fließen nach dessen Vorliegen daraus resultierende Erkenntnisse in unsere neue Richtlinie ein.“

ASP bei Frischling nahe Marnitz

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist Afrikanische Schweinepest in der Wildschweinpopulation nun erstmals nachgewiesen worden. Im Rahmen einer revierübergreifenden Drückjagd mit den angrenzenden Eigenjagdbezirken wurde im Revier Marnitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ein toter männlicher Frischling (Altersklasse 0) gefunden. Untersuchungen im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei haben am gestrigen Nachmittag eine hohe ASP-Viruslast festgestellt, die am Abend vom Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden ist.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sprach von einem „schweren Tag“: „Nun ist genau das eingetreten, was wir unbedingt verhindern wollten. Jetzt kommt es darauf an, dass wir den Fall mit allen beteiligten Behörden gründlich auf- und abarbeiten. Auch die Behörden in Brandenburg sind bereits involviert, da die einzurichtenden Sperrzonen bis ins Nachbarbundesland hineinreichen werden“, erläuterte Backhaus.

Der Frischling, der ein geschätztes Gesamtgewicht von ca. 20 kg hatte, wurde im Anschluss an die Drückjagd im Maisstärkesack und unter Einhaltung sämtlicher Desinfektionsmaßnahmen geborgen, mittels Tupferprobe am Forstamtsgebäude beprobt und anschließend in der Konfiskattonne des Forstamtes Karbow entsorgt. Auch die gesamte Strecke der Drückjagd wurde vorsorglich beprobt. Das Probenmaterial wurde auf Veranlassung der Veterinärbehörde ausgewertet. Die Ergebnisse für die erlegten Wildschweine stehen derzeit noch aus. Für den Tod gefundenen Fischling erhielten die Behörden gestern die Information, dass die Probe positiv auf ASP getestet wurde.

„Wir haben seit 2018 ein aktives ASP-Landesmonitoring bei den Wildschweinen; seit 2020 bei den Hausschweinen“, betonte Backhaus. Allein im nun betroffenen Landkreis Ludwigslust-Parchim wurden in diesem Jahr bei Wildschweinen 128 Tiere untersucht, darunter vor allem verendete Tiere, krank erlegte Tiere oder Unfallwild; im Hausschweinebestand wurden 1503 Tiere untersucht. Der Landkreis Ludwigslust-Parchim sei hier ganz besonders aktiv, so der Minister.

Das zuständige Veterinäramt wird gemeinsam mit dem Landwirtschaftsministerium nun alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern und einen Überblick über das tatsächliche Infektionsgeschehen zu bekommen. „Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob es bei dem festgestellten Einzelfall bleibt oder ob wir es mit einem Geschehen größeren Ausmaßes zu tun haben“, so Backhaus. Landrat Sternberg kündigte an, dass alle notwendige Maßnahmen heute vorbereitet werden. Neben der Einrichtung von Sperrzonen, ist unter anderem der Einsatz einer Drohne und der Einsatz von Suchhunden für die Fallwildsuche geplant. Auch soll das Kerngebiet rund um den Fundort in den kommenden Tagen eingezäunt werden.

Bau eines Tiefwasser-Containerterminals

Schwerin – Im Außenhafen der Stadt Swinemünde in Polen ist die Errichtung eines Containerterminals einschließlich der dazugehörigen Infrastruktur vorgesehen. Ziel ist die Abfertigung der größten Containerschiffe, welche die Ostsee anfahren können. Gegenwärtig läuft auf der polnischen Seite das nationale Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung.

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird sich daran beteiligen. Grenzüberschreitende Umweltauswirkungen müssen sorgfältig geprüft und können nicht pauschal ausgeschlossen werden. Aufgrund der Größenordnung des geplanten Vorhabens sowie der räumlichen Nähe zu naturschutzrechtlich sensiblen Natura-2000-Gebieten wie z. B. Vogelschutzgebieten auf der deutschen Seite ist eine vertiefte Betrachtung der grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen und mithin eine Beteiligung im Rahmen des Verfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung daher ganz klar angezeigt“, erklärten der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer und der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß am Donnerstag in Schwerin.

Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat der polnischen Seite die Beteiligung an der Umweltverträglichkeitsprüfung fristgemäß angezeigt.

Für das geplante Bauvorhaben im Grenzbereich zum Land Mecklenburg-Vorpommern ist eine technische Zieltiefe innerhalb des Containerhafens von 14,5 Metern vorgesehen. Es werden beispielsweise durch die Ausbaggerungen während der Bauphase Trübungsfahnen entstehen, welche sich auch auf die deutschen Küstengewässer und damit die Küstengewässer vor Mecklenburg-Vorpommern auswirken könnten. Nicht zuletzt könnten wertvolle ökologische Funktionen wie Vogelrast, Fischbrut usw. im Hinblick auf die Natura 2000-Gebiete auf deutscher Seite beeinträchtigt werden.

„Die potentiellen grenzüberschreitenden Auswirkungen sind zu untersuchen und gegebenenfalls effektive Vermeidungsstrategien zu entwickeln“, betonte Wirtschaftsminister Meyer.

Weiterhin geht von den erwarteten größeren Schiffseinheiten, welche den geplanten Containerterminal Swinemünde anlaufen sollen, ein möglicherweise steigendes Risiko für signifikante Havarien inklusive Containerverlusten aus.

„Es ist in einem Gesamtkonzept Vorsorge zu betreiben. Eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher zwingend angezeigt“, sage Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ab heute gelten umfangreiche 2G plus-Regeln

Schwerin – Die mit der neuen Corona-Landesverordnung ausgeweiteten Schutzmaßnahmen greifen in Mecklenburg-Vorpommern ab dem heutigen Donnerstag (25. November). Es gilt nach der Einstufung der Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) landesweit die Schutzstufe „orange“.

In vielen Innenbereichen sowie bei Außenveranstaltungen mit Zuschauenden, z.B. im Sportbereich (Stadion), ist deshalb die sogenannte 2G plus-Regelung vorgeschrieben. Das bedeutet, Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung bzw. das Angebot nutzen zu können.

Die 2G plus-Regelungen in der Schutzstufe „orange“ umfassen im Innenbereich:

  • Gastronomie (inkl. geschlossene Gesellschaften)
  • touristische Beherbergung (Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte oder medizinische Aufenthalte sowie Beerdigungen.)
  • Körpernahe Dienstleistungen (mit Ausnahme Frisör und Heilmittelbereich)
  • Kino, Theater, Konzerthäuser
  • Kulturelle Ausstellungen, Museen
  • Bibliotheken, Archive
  • Chöre und Musikensembles
  • Zirkusse,
  • Zoos, Tier- und Vogelparks, botanische Gärten
  • Fahrgastschifffahrt,
  • Reisebusveranstaltungen, etc.
  • Indoorspielplätze und Indoorfreizeit
  • Schwimm- und Spaßbäder
  • Fitnessstudios, Tanzschulen
  • Spielhallen, Spielbanken,
  • Sozikulturelle Zentren,
  • Messen und Ausstellungen
  • Erbringung sexueller Dienstleistungen
  • Vereinsbasierter Sport, Sportler/innen und Zuschauende über 18 Jahre
  • Profisport Zuschauende
  • Musik- und Jugendkunstschulen, Personen über 18 Jahre

Ausgenommen von der 2G plus-Regel sind

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • Jugendliche von 12 bis 17 Jahren und Schwangere (jeweils bis 31.12.2021). Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.

Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die 2G-Regel. Weihnachtsmärkte dürfen deshalb ab sofort nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten auch hier die Ausnahmen für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orange“ keine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern spitzt sich die Corona-Lage zu. Sowohl die Infektionszahlen als auch die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen steigen kontinuierlich. Wir müssen deshalb handeln, vor allem um zu verhindern, dass das Gesundheitssystem dauerhaft überlastet wird. Deshalb bitte ich um Verständnis für die Maßnahmen und um die Mithilfe bei der Umsetzung. Corona besiegen wir nur gemeinsam.“

Zeichen gegen Gewalt

Aktionstag gegen Gewalt an Frauen: „Wir müssen weiter sensibilisieren“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Bernhardt

Schwerin – „Gewalt gegen Frauen verletzt Menschenrechte. Sie ist ein globales Problem und kann überall auftreten, Zuhause, auf der Straße, in jedem Land. Jede dritte Frau in Deutschland ist mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen. Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt in ihrer Partnerschaft. Betroffen sind Frauen aus allen sozialen Schichten und in jedem Alter. Weltweit besteht nach wie vor ein großer Handlungsbedarf. Daher ist es enorm wichtig, die Gesellschaft aufzurütteln. Sensibilisieren und Sichtbarmachen sind unerlässlich, um häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen aus der Tabuzone herauszuholen“, sagt Ministerin Bernhardt am weltweiten Aktionstag, der jährlich am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erinnert. Anlässlich des Tages setzte die Ministerin vor dem Justizministerium ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Anträge nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in den letzten drei Jahren gestiegen. Waren es 2018 noch 404 Anträge, stieg die Zahl im Jahr 2020 auf 412. Auch die Zahl der Anträge auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG blieb in den Jahren jeweils mit 97 Anträgen auf hohem Niveau. Ebenso ist die Gesamtzahl aller Verurteilungen nach § 177 StGB, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, in den Jahren 2018 bis 2020 von 19 auf 23 gestiegen.

„Umso wichtiger sind der Aktionstag und die zeitgleiche Aktionswoche gegen Gewalt. Die Aktionen und Veranstaltungen von Vereinen, Trägern und Hilfeeinrichtungen in allen Regionen des Landes sind ein wertvoller Bestandteil für die Verbesserung des Schutzes von Gewalt betroffenen Frauen. Dafür ein herzlicher Dank an alle Akteurinnen und Akteure. Nur ein gemeinschaftliches Handeln trägt dazu bei, den Schutz der Betroffenen weiter zu verbessern. Wir dürfen nicht nachlassen, in der Öffentlichkeit die Gewalt an Frauen zu thematisieren und vor allem entschieden uns zu positionieren. Wir müssen die Öffentlichkeit aufrütteln und sensibilisieren. Und wir müssen Gewalt insbesondere gegen Frauen und ihre mitbetroffenen Kinder klar als gesamtgesellschaftliches Problem benennen.“

„Bei der Antigewaltwoche geht es auch darum, Wege und Möglichkeiten für Betroffene aufzuzeigen. Immer mehr Frauen erfahren durch solche Aktionen, dass es Hilfsangebote im Land gibt und gehen den für sie sicherlich nicht einfachen Schritt, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Auch für die Landesregierung ist es ein zentrales Anliegen, Betroffenen von häuslicher und sexualisierter Gewalt zu helfen und sie zu unterstützen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es daher viele Einrichtungen mit fachkundigen Beratungs-, Hilfe- und Schutzangeboten. Mein Dank gilt allen Beschäftigten für ihre Einsatzbereitschaft und ihr Engagement, dass sie gerade auch während der Corona-Pandemie die Beratungs- und Unterstützungsangebote weiterhin aufrechterhalten haben“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

Dubiose Anrufer belästigen WEMAG-Kunden

Schwerin – Verunsicherte WEMAG-Kunden berichten von Telefonanrufen beginnend mit der Vorwahl 02846. Die Anrufer geben sich als Beauftragte des regionalen Energieversorgers aus und fragen telefonisch die Zählerstände der Kundinnen und Kunden ab. Vorsicht! Diese Anrufe erfolgen nicht im Auftrag der WEMAG.

„Wenn Sie keinen Anruf von einer solchen Vorwahl erwarten, ignorieren Sie ihn einfach. Reagieren Sie nicht auf die Aufforderung, geben Sie keine Auskünfte, sondern legen einfach auf“, rät WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. „Es handelt sich bei diesen Anrufen um unzulässige Belästigungen. Sofern wir unsere Kunden persönlich anrufen, stellen wir uns eindeutig vor und geben uns sofort und eindeutig als WEMAG-Mitarbeitende zu erkennen“, erklärt der Vertriebsleiter und rät weiter: „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden.“

Wer hinter den dubiosen Versuchen steckt, wird nun geprüft. Derartige Anrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, bei Verstößen drohen dem Verursacher hohe Bußgelder. Ein weiterer Rat von Michael Hillmann: „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden.“

Betroffene Kunden können sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-2755 melden. „Wir können dann handeln, indem wir gegen die Anrufer vorgehen“, so Hillmann.

Kreismedienzentrum geht ans Glasfasernetz

Schneller Internetzugang ist vor allem für Schulen im Landkreis entscheidend

Grevesmühlen – Ein schneller und stabiler Zugang zum Internet ist aus vielen Bereichen des Lebens unentbehrlich. Auch für Schulen ist ein Breitbandanschluss nicht erst seit der Corona-Pandemie essenziell. Die WEMACOM Breitband GmbH hat im Landkreis Nordwestmecklenburg den Zuschlag für den geförderten Breitbandausbau erhalten und ein besonderes Augenmerk auf den Anschluss aller Schulen und des Kreismedienzentrums in Grevesmühlen gelegt. Am 23. November 2021 konnte der Glasfaser-Hausanschluss des Kreismedienzentrums nun offiziell in Betrieb genommen werden. Landrat Tino Schomann, WEMAG-Vorstand Thomas Murche und WEMACOM-Geschäftsführer Volker Buck waren vor Ort.

„Seit vier Jahren engagiert sich die WEMAG – vor allem natürlich unsere Tochter, die WEMACOM – beim geförderten Breitbandausbau. Dieses riesige Projekt hat uns vor einige Herausforderungen gestellt. Umso mehr freuen wir uns, heute hier in Grevesmühlen, wieder einen wichtigen Schritt erreicht zu haben. Mit Stand heute sind nicht nur das Kreismedienzentrum, sondern auch 34 von 42 anzuschließenden Schulen am Glasfasernetz. Und die übrigen Schulen werden teils bis Jahresende und teils im ersten Quartals 2022 folgen“, gab Thomas Murche einen Ausblick auf die weiteren Arbeiten am Glasfasernetz des Landkreises.

Warum der Anschluss der Schulen, aber vor allem des Kreismedienzentrums für den Landkreis so entscheidend sind, erklärte Gabor Hartung, Leiter des Zentrums. „Wir verfolgen in Nordwestmecklenburg ein dezentrales Medienkonzept – das heißt, jede Schule hat ihr eigenes pädagogisches Netzwerk. Das Kreismedienzentrum kümmert sich mit seinem „IT4School“-Team um den Support und die Administration vieler dieser Netzwerke. Mit dem schnellen Glasfaseranschluss ist dies natürlich in einer viel besseren Qualität und Quantität möglich“, so Hartung. Um die digitalen pädagogischen Netzwerke umfassend nutzen können, benötigen aber auch die Schulen selbst das Breitbandinternet – dies ist vor allem für das reibungslose Homeschooling notwendig. „Außerdem bieten wir im Kreismedienzentrum auch Webinare, Veranstaltungen und Projekte vor allem für Lehrende an. Diese können nun in einer ganz anderen Qualität stattfinden.“

Den Bildungsbereich mit dem Breitbandausbau zu unterstützen, das ist auch Landrat Tino Schomann ein Anliegen. „Der Anschluss des Kreismedienzentrums an das Glasfasernetz ist ein wichtiger Schritt für alle Schulen in unserem Landkreis. Die Pandemie hat noch einmal besonders gezeigt, wie wichtig eine gute digitale Infrastruktur für die Bildung ist. Für den Breitbandausbau in Nordwestmecklenburg wünsche ich mir, dass er nun ohne weiter Verzögerungen voranschreitet und zu Ende gebracht wird“, so Schomann.

Und wie geht es nun weiter? Darauf hatte WEMACOM-Geschäftsführer Volker Buck eine Antwort: „Inzwischen befinden sich im gesamten Landkreis Nordwestmecklenburg schon mehr als 9.600 Kundinnen und Kunden der WEMACOM in der Anschaltung. Wir arbeiten mit Hochdruck daran auch alle anderen Glasfaser-Hausanschlüsse fertigzustellen. Bis zu welchem Zeitpunkt ihr Hausanschluss zur Verfügung steht, erfahren Kundinnen und Kunden in ihrem persönlichen Zugang zum Hausanschluss-Portal.“

Bislang hat die WEMACOM alleine im Landkreis Nordwestmecklenburg mehr als 1.800 Kilometer Trasse gebaut, fast 2.000 Genehmigung für die Standorte von Netzknotenpunkten und Kabelverzweigern eingeholt, 40 Bahn- und 20 Autobahnquerungen realisiert und wird insgesamt mehr als 6.000 Kilometer Glasfaserkabel verlegen.

Winterdienst ist vorbereitet

Consrade – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat sich am Mittwoch in der Straßenmeisterei Consrade (Landkreis Ludwigslust-Parchim) über die Vorbereitungen des Winterdienstes für die anstehende Jahreszeit informiert.

„Der Winterdienst ist für die anstehende kalte Jahreszeit im gesamten Land gewappnet. Die Vorbereitungen sind abgeschlossen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort sind einsatzbereit. Die Lager der Straßenmeistereien sind mit Streusalz gut aufgefüllt. Der Winterdienst wird in bewährter Weise tätig werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Verkehr Reinhard Meyer am Mittwoch vor Ort.

Die gesamte Lagerkapazität für Streugut in den 25 Straßenmeistereien der Straßenbauämter Neustrelitz, Schwerin und Stralsund beträgt rund 24.470 Tonnen. Fast 120 Kilometer Schneezäune stehen bereit, um Straßen und Radwege vor Schneeverwehungen zu schützen.

„Im Laufe des Winterbetriebes kann bei entsprechendem Bedarf Streugut jederzeit nachbestellt werden“, so Meyer weiter. In der Saison 2020/21 gab es für den Winterdienst der Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 78 Einsatztage, in denen die Straßen gestreut bzw. ebenso geräumt wurden. Dabei sind rund 32.700 Tonnen Salz auf Bundes-, Landes- und anteilig auf Kreisstraßen eingesetzt worden.

Insgesamt stehen 352 Fahrzeuge für den Winterdienst zur Verfügung. Die Straßenbauverwaltung M-V ist für mehr als 1.900 Kilometer Bundesstraße und etwa 3.300 Kilometer Landesstraße zuständig. Dazu übernimmt sie aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung weitere 1.250 Kilometer Kreisstraße. Mehr als 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden für den Winterdienst eingesetzt. Sie halten knapp 6.500 Kilometer Straße frei.

„Mein Dank gilt insbesondere den Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführern, die bei winterlicher Wetterlage rund um die Uhr im Einsatz sind und für freie Straßen sorgen“, sagte Meyer.

Verkehrsminister Meyer appellierte an die Verkehrsteilnehmer, dass gerade auch in der dunklen Jahreszeit vorausschauendes und angepasstes Fahren wichtig sei.

„Neben richtig eingestellten Scheinwerfern gehören auch wintergerechte Reifen zur kalten Jahreszeit. Darüber hinaus ist eine an die Witterungsverhältnisse angepasste Fahrweise geboten. Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist der beste Weg, um Unfälle zu vermeiden“, mahnte Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer in Consrade abschließend.

Zusätzliche Corona-Schutzmaßnahmen

Schwerin – Aufgrund steigender Corona-Zahlen und einer zunehmenden Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen hat die Landesregierung die Corona-Schutzmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern ausgeweitet.

Die jeweils in einem Kreis oder kreisfreien Stadt gültigen Schutzmaßnahmen ergeben sich aus der Corona-Ampel des Landes. Diese hat weiterhin vier Stufen, die sich aus der Zahl der Neuaufnahmen in Krankenhäusern, der Zahl der Corona-Neuinfektionen und der Auslastung der Intensivstationen ergeben.

Welche Schutzstufe gerade landesweit bzw. in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten gilt, wird täglich durch das Landesgesundheitsamt veröffentlicht.

„Die vierte Welle hat unser Land mit voller Wucht getroffen. Ich danke allen, die sich ihrer Verantwortung bewusst sind, sich an die Corona-Regeln halten und sich impfen lassen. Das ist der beste Schutz vor Corona“, erklärte die stellvertretende Ministerpräsidentin Simone Oldenburg im Anschluss an die Kabinettssitzung.

Einen dringenden Appell richtete die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese an alle bisher noch ungeimpften Menschen: „Geben Sie sich einen Ruck, lassen Sie sich impfen: bei ihrem Hausarzt, im Impfzentrum, am Arbeitsplatz, bei Sonderimpfaktionen. Wir bauen dafür gerade wieder eine umfangreiche Infrastruktur auf. Eine Impfung schützt Sie selbst und schützt andere vor allem auch in ihrem direkten Umfeld.“

Ab Donnerstag gelten im Land die folgenden Schutzmaßnahmen:

Stufe „grün“:

Zeigt die Corona-Ampel auf „grün“, so gibt es nur wenige Corona-Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht beim Einkaufen. Beim Zugang zu Innenbereichen, zum Beispiel für den Theaterbesuch oder den Besuch eines Fitnessstudios, gilt die 3G-Regel. Das bedeutet: Zugang haben Geimpfte, Genesene und tagesaktuell Getestete.

 Stufe „gelb“:

Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land drei Tage hintereinander die Warnstufe „gelb“ auf der Corona-Ampel des Landes, gilt künftig ab dem übernächsten Tag in Innenbereichen die 2G-Regel. Das heißt: Nur Geimpfte und Genese können diese Angebote nutzen.

Das gilt in folgenden Bereichen:

  • in den Innenbereichen der Gastronomie
  • bei Veranstaltungen und Feiern (auch bei privaten Feiern außerhalb der eigenen Häuslichkeit)
  • auf Messen
  • in Kultur- und Freizeiteinrichtungen (im Theater, im Kino, bei Konzerten, in kulturellen Ausstellungen und Museen, bei Zusammentreffen von Chören und Musikensembles, in den Innenbereichen von Freizeitparks, Zoos, Tier- und Vogelparks und botanischen Gärten, auf Innenspielplätzen und bei anderen Freizeitaktivitäten im Innenbereich, in Schwimm- und Spaßbädern, in Fitnessstudios, in Tanzschulen, in Spielbanken und Spielhallen, in soziokulturellen Zentren)
  • im Erwachsenensport: im Amateursport (für Zuschauerinnen und Zuschauer und Sportlerinnen und Sportler) und Profisport (Zuschauerinnen und Zuschauer),
  • in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen touristischen Betrieben. Ausnahmen gibt es für berufliche bedingte, medizinisch oder zwingend sozialethisch erforderliche Aufenthalte. In diesen Ausnahmefällen reicht ausnahmsweise weiter ein Test bei Anreise sowie nach jeweils drei weiteren Tagen während des Aufenthalts aus.
  • bei der Inanspruchnahme von körpernahen Dienstleitungen (z.B. Kosmetik- oder Tattoostudio). Ausgenommen sind hier der Friseurbesuch und medizinisch oder pflegerisch notwendige Behandlungen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind:

  • Kinder, die noch nicht 7 Jahre alt sind
  • Kinder von 7 bis 11 Jahren, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen.
  • für eine Übergangszeit bei zum 31.12.21 auch für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren. Auch sie müssen einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wenn sie einen negativen tagesaktuellen Test vorlegen können.
  • für eine Übergangszeit bis zum 31.12.21 auch Schwangere. Auch sie müssen negativ getestet sein.

Ab Stufe „gelb“ gilt bei Veranstaltungen in Innenbereichen die Maskenpflicht. Sie darf also auch am Platz nicht abgenommen werden.

Außerdem dürfen Veranstaltungen in Innenbereichen nur noch mit 50% der Sitzplatzkapazität und maximal 1.250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern stattfinden.

Besonders große Ansteckungsgefahren bestehen dort, wo Abstände nicht eingehalten werden. Deshalb gilt in Clubs, Discos und bei anderen Tanzveranstaltungen die 2G-Plus-Regel. Das heißt: Zutritt haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen am Eingang einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Bei Veranstaltungen im Außenbereich, also zum Beispiel in Fußballstadien, gilt ab Stufe „gelb“ künftig die 2G-Regel. Außerdem müssen die Kapazitäten auf 50% der zu vergebenden Plätze beschränkt werden.

 Stufe „orange“

 Erreicht ein Landkreis, eine kreisfreie Stadt oder das gesamte Land die Warnstufe „orange“, werden die Schutzmaßnahmen weiter verschärft.

Überall, wo bis dahin die 2G-Regel galt, gilt dann 2G plus. Das bedeutet: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene. Sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung nutzen zu können.

Das gilt also vor allem in Innenbereichen (Gastronomie, Veranstaltungen und Feiern, Messen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Erwachsenensport, touristische Betriebe, körpernahe Dienstleistungen mit Ausnahme Friseur) mit den schon genannten Ausnahmeregelungen.

Auch bei Sport- und anderen Außenveranstaltungen gilt ab Stufe „orange“ die 2G-plus-Regel. Das bedeutet zum Beispiel: Besucherinnen und Besucher können ins Stadion, wenn Sie geimpft oder genesen sind und einen tagesaktuellen Test mitbringen. Auch hier gelten die bekannten Ausnahmen.

Aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahren können ab Stufe „orange“ keine Tanzveranstaltungen in Clubs, Discos und anderen Orten stattfinden.

Auf Weihnachtsmärkten gilt ab Stufe „orange“ die „2G-Regel“. Das bedeutet: Weihnachtsmärkte dürfen dann nur noch von Geimpften und Genesenen besucht werden. Dabei gelten die bereits geschilderten Ausnahmen, zum Beispiel für Kinder, Schwangere oder Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Stufe „rot“:

Ab der Stufe „rot“ treten zusätzlich den in Stufe „orange“ geltenden Regeln weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Kontaktbeschränkungen: Private Treffen sind dann nur noch mit maximal 5 Personen aus bis zu 2 Haushalten in Innenbereichen bzw. 10 Personen unabhängig von der Anzahl der Haushalte in Außenbereichen möglich. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet. Gleiches gilt für Kinder unter 14 Jahren.

Einschränkungen im Einzelhandel: In Teilen des Einzelhandels gilt dann die 2G-Regel. Das bedeutet: Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen dort einkaufen. Ausgenommen sind der Einzelhandel mit dem überwiegenden Sortiment für Lebensmittel, Bücher oder Zeitungen, Weihnachtsbäume, Blumenläden, Bau- oder Gartenbaumärkte, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- oder Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte sowie der Großhandel.

Bei Veranstaltungen im Innenbereich gilt weiterhin die 2Gplus-Regel. Allerdings dürfen bei Stufe „rot“ nur noch 30 Prozent der Sitzplätze vergeben werden.

Auch bei Sportveranstaltungen und anderen Außenveranstaltungen gilt die 2G-plus-Regel. Auch dort dürfen maximal 30 Prozent der Plätze vergeben werden – wenn die Kapazität ausreicht bis zu einer Obergrenze von 7.250 Zuschauerinnen und Zuschauern.

Ebenso gilt auf Weihnachtsmärkten und ähnlichen Märkten bei Stufe „rot“ die 2G-Plus-Regel. Besucherinnen und Besucher müssen geimpft oder genesen sein und einen tagesaktuellen Test vorlegen.

Außerdem gibt es ab Stufe „rot“ auch Einschränkungen im Kinder- und Jugendsport, in Jugendkunst- und Jugendmusikschulen. Dort gilt dann die 2G-Regel.

Weitere Schutzmaßnahmen

Die neue Landesverordnung wird auch eine Passage enthalten, nach der bei dauerhafter Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems (mindestens 7 Tage Ampelstufe „rot“) auch Schließungen möglich sind. Dies gilt insbesondere für Innenbereiche. Möglich wäre eine Schließung des Kultur- und Freizeitbereichs, der Gastronomie sowie die Absage von Veranstaltungen. Der Profisport würde dann wieder ohne Zuschauer stattfinden.

Die Landesregierung setzt mit ihren Beschlüssen die Ergebnisse des Bund-Länder-Gipfels aus der vergangenen Woche um. So gelten künftig bei der Hospitalisierung die neuen Stufen 0-3 (grün), 3-6 (gelb), 6-9 (orange) und 9+ (rot).

Einführung der 3G-Regel

Schwerin – Die Landesregierung hat sich heute im Rahmen ihrer Kabinettsitzung auf die Einführung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) im öffentlichen Personenverkehr sowie am Arbeitsplatz in Mecklenburg-Vorpommern verständigt.

„Aufgrund des wachsenden Infektionsgeschehens werden weitere Maßnahmen ergriffen. Im Mittelpunkt steht der Schutz der Bevölkerung. Dieser genießt eine hohe Priorität. Überall dort, wo Kontakte ermöglicht werden, müssen wir uns bestmöglich schützen. Hierzu zählt beispielsweise auch der öffentliche Personennahverkehr sowie der Schutz aller Beschäftigten am Arbeitsplatz. Ich weiß, dass dies für alle Beteiligten in der Umsetzung eine große Herausforderung ist. Das wird möglicherweise nicht alles sofort in der Umsetzung funktionieren. Entscheidend ist, dass wir gemeinsam die Pandemie bekämpfen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Anschluss an die Kabinettsitzung in Schwerin. Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz auch in Mecklenburg-Vorpommern um.

Ergänzend zu der bereits bestehenden Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (FFP-Maske) regelt das Infektionsschutzgesetz(IfSG – § 28b Absatz 5) nunmehr, dass mit Ausnahme von Schülerinnen und Schülern sowie in Taxen nur noch geimpfte Personen, genesene Personen oder getestete Personen befördert werden dürfen.

„Die Beförderer sind zu stichprobenhaften Nachweiskontrollen verpflichtet. Wichtig und erleichternd für die Umsetzung ist für den ÖPNV, dass die IfSG-Änderung auch Ausnahmen von der 3G-Regelung im ÖPNV für Schülerinnen und Schülern zulässt sowie stichprobenhafte Nachweiskontrollen ermöglicht“, so Meyer weiter.

Beim Verstoß gegen die 3G-Regeln im ÖPNV handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten. „Die Kontrolle zur Einhaltung der Regeln ist damit eine hoheitliche Aufgabe, die die kommunalen Verkehrsunternehmen und Eisenbahnverkehrsunternehmen alleine nicht durchführen können und dürfen. Ähnlich des Vorgehens bei der bisherigen Kontrolle der Maskenpflicht sind Sicherheitspartnerschaften zwischen Polizei, Bundespolizei, Ordnungsamt und Verkehrsunternehmen zielführend“, machte Verkehrsminister Reinhard Meyer deutlich.

Auch am Arbeitsplatz wird die 3G-Regel in Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Entsprechende Maßnahmen sind in der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes vorgesehen. Das bedeutet, dass Beschäftigte entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Corona-Virus getestet sein müssen, um vor Ort in ihrer Arbeitsstätte tätig zu werden.

„Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Überprüfung und Kontrolle der 3G-Nachweise. Neben dem Genesenennachweis oder dem gelben Impfausweis ist vor Ort beispielsweise auch ein Selbsttest möglich. Das bedeutet, der Beschäftigte darf unter Aufsicht beispielsweise eines im Unternehmen Beauftragten, einen Schnelltest durchführen. Das muss vom Arbeitgeber entsprechend dokumentiert werden. Darüber hinaus besteht auch weiter die Möglichkeit von kostenlosen Bürgertests, die im Land an vielen Stellen möglich sind. Ziel der Teststrategie ist es, mehr Infektionen frühzeitig zu erkennen und Infektionsketten schnell zu unterbrechen“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer.