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Monat: März 2022

Weitere Corona-Lockerungen in M-V

Drese: Krankenhauskapazitäten im Blick behalten – Gesundheitssystem nicht überlasten

Schwerin – Das Landeskabinett hat auf seiner heutigen Sitzung weitere Lockerungen in der Corona Landesverordnung beschlossen, die am 4. März in Kraft treten. „Wir haben damit den zweiten Schritt des Bund-Länder-Beschlusses vom 16.Februar umgesetzt und die Vorgaben des Landtages berücksichtigt“, sagte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Die Änderungen betreffen u.a. die Bereiche Gastronomie, Beherbergungen, Kultur und Sport (inkl. Schwimm- und Spaßbäder sowie Zuschauer bei Großveranstaltungen). Auch für Diskotheken und Clubs gibt es Öffnungsperspektiven.

In der Gastronomie und im Beherbergungsgewerbe gilt 3G in allen Stufen. Damit haben nicht nur Geimpfte und Genesene sondern auch negativ Getestete einen Zutritt zu den Einrichtungen. „Diese Lockerung ist für das Tourismusland MV eine große Erleichterung. Uns ist wichtig, dass die Betriebe rechtzeitig vor Ostern Planungssicherheit haben“, verdeutlichte Drese.

Darüber hinaus teilte Drese mit, dass Großveranstaltungen mit einer Zuschauer-Auslastung von 75 Prozent (außen) und 60 Prozent (innen) möglich sind. „D.h., der FC Hansa kann zum nächsten Heimspiel etwa 21.500 Zuschauer empfangen und in der Stadthalle Rostock beträgt die maximale Kapazität rund 2.400 Zuschauerinnen und Zuschauer“, so Drese. Für Großveranstaltungen gilt: die 2G-Plus Regel bleibt in den Stufen 2 bis 4 bestehen und es gibt eine stufenunabhängige Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.

Beim Vereinssport gibt es in allen Altersgruppen keine festen Gruppengrößen und keine Grenzen bei der Personenanzahl bei Wettkämpfen mehr. Auch Zuschauer sind zugelassen (Regelungen wie bei den Großveranstaltungen). Bei Stufe 1 bis 3 gilt die 3-G-Regel. In Stufe 4 (Rot) besteht die 2G-Plus-Regel innen und 2G außen. Schwimm- und Spaßbäder können ab 4. März auch in Stufe 4 (Rot) für alle Besucher/innen mit 2G-Plus öffnen.

Auch der Kultur-Bereich erfährt zum 4. März deutliche Erleichterungen. Es gilt für Kinos, Theater, Konzerthäuser, Museen, sozikulturelle Zentren und Bibliotheken die 3-G-Regel in den Stufen 2 bis 4 und eine max. Kapazitätsauslastung von 60 Prozent. Diskotheken und Clubs können wieder öffnen. Hier gilt 3G in Stufe 1 und 2G-Plus in den Stufen 2 bis 4 und eine Auslastung von maximal 50 Prozent der zulässigen Personenkapazität.

„Wir öffnen in Mecklenburg-Vorpommern viele Bereiche und lockern Schutzvorschriften, da dies vertretbar ist“, so Drese. Für eine Entwarnung sei es jedoch zu früh. Corona sei angesichts der hohen Inzidenzzahlen und der steigenden Fallzahlen in den Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern noch immer eine Herausforderung.

Drese: „Deshalb bitte ich um Vorsicht in allen Lebensbereichen. Das Testen und das Tragen einer FFP2-Maske in vielen Bereichen bleiben weiterhin notwendig. Es geht vor allem darum, Menschen zu schützen, die älter oder vorerkrankt sind.“

Eröffnung des Insolvenzverfahrens MV Werften

Meyer: Transfergesellschaften starten – maritimen Wandel als Chance nutzen

Am Dienstag, den 01. März 2022, ist das Insolvenzverfahren über die MV Werften durch das Amtsgericht Schwerin offiziell eröffnet worden.

„Die Landesregierung unterstützt den Insolvenzverwalter, weiter erfolgversprechende Lösungen für die einzelnen Standorte zu finden. In den kommenden Wochen müssen aus den bisherigen Interessensbekundungen potentieller Investoren konkrete zu bewertende Angebote werden, die weiterhin industrielle Perspektiven an jedem der drei Standorte ermöglichen. Dafür werden auch Fachkräfte gebraucht. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Transfergesellschaften ihre Arbeit aufnehmen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag bei den MV Werften in Rostock.

An den einzelnen Standorten der MV Werften in Rostock, Wismar und Stralsund wurden Transfergesellschaften eingerichtet. Am Dienstag, den 01. März 2022, sind auch die Transfergesellschaften gestartet. In den vergangenen Tagen wurden die Voraussetzungen für den Wechsel aller verbliebenen Beschäftigten der drei Werftstandorte (1.834 Beschäftigte) sowie der MV Werften Fertigmodule GmbH (105 Beschäftigte) in die Transfergesellschaften geschaffen.

„Aufgabe der Transfergesellschaft ist die Qualifizierung und Vorbereitung der Beschäftigten für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, sie in ein Beschäftigungsverhältnis zu führen“, erläuterte Meyer weiter. Vorgesehen ist eine Laufzeit von vier Monaten. Dafür stehen bis zu 20,4 Millionen Euro aus dem MV-Schutzfonds in Form von Darlehen bereit.

Die Stadt Stralsund hat einen Kaufvertrag für das 34 Hektar große Grundstück des dortigen MV Werften-Standortes unterzeichnet.

„Damit ist ein erster Schritt hin zur Entwicklung eines maritimen Industrie- und Gewerbeparks geschaffen worden. Die maritime Branche steht insgesamt im Land vor einem Umbruch. Der Strukturwandel bietet dabei Chancen zur innovativen und nachhaltigen Weiterentwicklung. Diese liegen beispielsweise im Bereich der Erneuerbaren Energien, wenn es um Antriebstechnologien oder Kraftstoffe geht“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Weltklimabericht vorgelegt

Backhaus: M-V ist gut aufgestellt

Schwerin – Der Weltklimarat (IPCC) hat seinen jüngsten Bericht vorgestellt. Fazit: nie war es dringender zu handeln als heute. Neben der Notwendigkeit, die Treibhausgasemissionen sofort und massiv zu senken betont der Bericht auch, dass eine Anpassung an den Klimawandel nötig ist. Bei beiden Herausforderungen kann die Natur eine herausragende Rolle spielen.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Backhaus: „Ich freue mich sehr, dass der IPCC ausdrücklich das Potential naturbasierter Lösungen für den Klimaschutz betont. Mecklenburg-Vorpommern ist hier Vorreiter: seit 2007 bieten wir die Waldaktie an, um mit Klimawäldern gegen den Klimawandel vorzugehen. Mit den MoorFutures, dem Streuobstgenussschein und dem in diesem Jahr folgende HeckenScheck zielen wir in die gleiche Richtung: Klimaschutz auf Basis intakter Biotope!“

Im Herbst 2021 wurde das „Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen“ im Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommerns gegründet. Ziel ist es, diese Lösungen gezielt weiter zu entwickeln und zu verbessern. Unlängst wurde die Homepage des Kompetenzzentrums freigeschaltet: Zukunft durch natur­basierte Lösungen – z-eco.de

Minister Backhaus: „Ich begrüße jeden zusätzlichen Beitrag zivilgesellschaftlicher Initiativen, der uns hilft, diesen erfolgreichen Weg gemeinsam weiter zu gehen! Wir werden zukünftig auch den neben dem Klimaschutz zweiten Aspekt der naturbasierten Lösungen stärker betonen: die Rolle intakter Natur bei der Klimaanpassung.“ So sind beispielsweise intakte Moore in der Lage, Extremwetterereignisse abzupuffern: sie halten große Wassermengen fest und geben das Wasser bei Trockenheit wieder ab. Gleichzeitig sind die intakten Moore eine wichtige natürliche CO2-Senke.

Bereits Ende November 2021 verständigten sich die Umweltchefs der Länder darauf, ihre jeweiligen Moorschutzstrategien und -programme auf den Prüfstand zu stellen und an die Vorgaben des Bundes anzupassen. Mit der im Oktober 2021 unterzeichneten Bund-Länder Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz sei dafür laut Backhaus bereits eine solide Grundlage geschaffen worden, die es nun weiter auszubauen gilt.

Darüber hinaus möchte MV gemeinsam mit Bund und Ländern die „Waldklimaprämie“ weiter forcieren. „Wichtig ist uns, dass sich ein solches Anreizsystem nicht in der Klimaschutzleistung der Wälder erschöpft, sondern die Leistungen der Wälder ganzheitlich in den Blick nimmt. Vor allem sind dieses für mich die Kohlenstoffsenken, Lebensraum und Regulatoren für den Wasserhaushalt. Deshalb müssen unsere Wälder nachhaltig schützen, naturnäher bewirtschaften und klimastabil entwickeln“, erläuterte Backhaus.

Der Minister wies darauf hin, dass 2021 erstmals in der Geschichte Mecklenburg-Vorpommerns rund 700 ha Wald neu gepflanzt wurden: „Kein anderes Bundesland hat ein ähnliches Erstaufforstungsprogramm umsetzen können. Auf diese Leistung können wir wirklich stolz sein. Aber ausruhen können wir uns auf dem Erfolg nicht. Wir werden das Programm kontinuierlich fortsetzen“, sagte er.

Erleichterungen für ukrainische Geflüchtete

Aufenthalt in Deutschland ohne Asylverfahren

Schwerin – Die Integrationsbeauftrage der Landesregierung, Jana Michael, begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, die Aufnahme der flüchtenden Ukrainerinnen und Ukrainer zu erleichtern. Sie sollen ohne ein langes Asylverfahren unverzüglich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies bedeutet die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes von bis zu drei Jahren.

Micheal: „Diese Information ist sehr wichtig für alle Flüchtenden aus der Ukraine. Die Situation ist aktuell sehr dynamisch. Wir brauchen offene Grenzen für die Menschen und eine sichere Aufenthaltsperspektive.“ Dies wäre ein Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in Europa.

Die Integrationsbeauftragte verwies darüber hinaus auf das vom Flüchtlingsrat MV mit Unterstützung Michaels erstellte Informationsschreiben, dass an alle Helfenden und Geflüchtete aus der Ukraine verteilt werden soll. Hier seien wichtige Nummern, Hilfsangebote und Ansprechpersonen aufgelistet. „Wir wollen damit eine erste Orientierung geben“, so Michael.

Das Schreiben kann in mehreren Sprachen auf der Website des Flüchtlingsrates MV eingesehen werden. Auf Deutsch steht es hier zum Download zur Verfügung.

Michael: „Das Sozialministerium koordiniert mit Kommunen, Sozialverbänden und zivilgesellschaftlichen Initiativen, wie z.B. Flüchtlingshilfen die Aufnahme der Menschen. Wir sind im stetigen Kontakt mit den meist ehrenamtlichen Helfenden, um zu unterstützen und offene Fragen zu klären.“

Abschließend lud Michael zu einem digitalen Informationstreffen am 4. März 2022 ein. Der Termin sei für die breite Öffentlichkeit gedacht. Hier würden u.a. Fragen zum Aufenthalt geklärt oder wie Menschen Zugang zu Hilfsangeboten oder Sozialleistungen erhalten.

Eine Anmeldung ist über die E-Mail-Adresse der Integrationsbeauftragten möglich: Jana.Michael@sm.mv-regierung.de