Nachhaltige Wertschöpfung

Förderung der Forschung zu nachhaltiger Wertschöpfung

Schwerin – Der Landtag hat sich in seiner aktuellen Sitzung mit dem Thema Nachhaltigkeit und Wertschöpfung im Zusammenhang mit der Rohstoffwende beschäftigt.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Nachwachsende Rohstoffe wurden im Jahr 2020 in Deutschland auf rund 2,6 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Fläche angebaut. Dazu wächst auf über 11 Millionen Hektar Holz, das sowohl für die Industrie als auch für die Energieversorgung zum Einsatz kommt. Der deutsche Wald nimmt immerhin fast ein Drittel der bundesdeutschen Fläche ein.

Nachwachsende Rohstoffe helfen, den Klimawandel zu bremsen, indem sie bei der energetischen Nutzung weniger Treibhausgase freisetzen als fossile Rohstoffe und bei der stofflichen Nutzung Kohlendioxid sogar binden.

Sie dienen unserer Versorgungssicherheit, denn sie sind geradezu unendlich und können in fast allen Ländern der Erde gewonnen werden. Die Nutzung ist häufig mit Umweltvorteilen verbunden, zum Beispiel in umweltsensiblen Bereichen. Der Anbau nach­wachsender Rohstoffe bietet enorme Chancen für ein breiteres Artenspektrum in der Landwirtschaft, da die Palette der Energie- und Rohstoffpflanzen viel größer ist als das Spektrum der heute vorwiegend angebauten Nahrungs- und Futterpflanzen.

Dies hat die Landesregierung längst erkannt und unterstützt Projekte und die Forschung auf diesem Gebiet.

So hat die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe in Gülzow, in den vergangenen fünf Jahren allein in unserem Bundesland 84 unterschiedliche Projekte mit einem Mittelvolumen von gut 25 Millionen Euro zu dieser Thematik umgesetzt. Diese Projekte wurden und werden in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Forschungseinrichtungen, die es im Land gibt, mit verschiedenen Unternehmen, mit der Landesforst­anstalt oder auch Behörden und Kommunen umgesetzt. Diese Prozesse werden von der Landesregierung seit Jahren eng begleitet.

Für diese Projekte wird das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ in Anspruch genommen. Es unterstützt die Weiterentwicklung der nachhaltigen Bioökonomie und eröffnet neue Chancen und Perspektiven: einerseits für den Industriestandort Deutschland, andererseits für die Entwicklung der ländlichen Räume und damit für unser Bundesland.

Es unterstützt die Entwicklung innovativer, international wettbewerbsfähiger biobasierter Produkte sowie Verfahren und Technologien zu deren Herstellung. Und auch die Entwicklung von Konzepten, die auf die Verbesserung der Nachhaltigkeit der biobasierten Wirtschaft ausgerichtet sind und die gesellschaftlichen Erwartungen berücksichtigen, werden unterstützt.

Damit leisten wir nicht nur einen wichtigen Beitrag für unser Klima, sondern stärken auch den auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommern“, so der Minister abschließend.

Geld verdienen mit Umweltleistungen

Schwerin – „Landwirte müssen mit ihren Maßnahmen für die Umwelt endlich ins Verdienen kommen.“

Das ist eine zentrale Forderung von Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus. Im Schweriner Landtag betonte er heute, dass die angebotenen Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 nicht oder nur bedingt in die vielfältigen Betriebsstrukturen der Landwirte in MV integriert werden können. Mecklenburg-Vorpommern setze daher zusätzlich auf vielfältige Förderangebote im Bereich der Agrarumweltmaßnahmen (zweite Säule).

„Unser Ziel ist es, den positiven Einfluss der Landwirtschaft als größten Landnutzer auf den Klima- und Umweltschutz, auf die Biodiversität und auf den Boden konsequent weiterzuentwickeln“, sagte Backhaus.

So solle künftig beispielsweise die Wiedervernässung und die Bewirtschaftung von nassen Moorflächen erleichtert werden: „Nur wenn es uns gelingt, die Treibhausgas-Emissionen aus den Mooren radikal zu reduzieren, können wir Mecklenburg-Vorpommern bis 2040 klimaneutral machen“, erklärte Backhaus.

Auch die Extensive Grünlandnutzung sei ein wichtiger Bestandteil im Förderportfolio für mehr Klimaschutz: „Böden unter extensiv bewirtschaftetem Grünland speichern Unmengen an Kohlendioxid – häufig mehr als Wälder. Die ganzjährige Bodenbedeckung ist speziell auf gefährdeten Standorten, wie beispielsweise Hanglagen und Überschwemmungsgebieten, ein Garant für den Schutz von fruchtbarem Boden und den Erhalt der Ressource Trinkwasser. Grünlandflächen bieten zudem zahlreichen Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum, und liefern so einen wesentlichen Beitrag zur Biodiversität“, erläuterte der Minister.

Neue Bewirtschaftungsformen, wie die Entwicklung von Agroforstsystemen seien ebenso Ansätze, landwirtschaftliche Flächen ökonomisch, ökologisch und auch landschaftsästhetisch aufzuwerten.

Backhaus sprach sich zudem für die Tierhaltung im Land aus: „Die Tierhalter sind bereit für eine Transformation der Tierhaltung – hin zu mehr Tierwohl und Haltungskomfort! Aber die Mehrkosten müssen bezahlt werden.“

Für Mecklenburg-Vorpommern stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 453 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel (2. Säule) bereit. Hinzu kommen ca. 200 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule. Damit beträgt das ELER-Volumen der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro.

In der ersten Säule sind es rund 395 Millionen Euro pro Jahr, darunter etwa 82 Millionen Euro für Öko-Regelungen.

Notfall-Vorsorge

Ehrenamtler können jetzt bei Stromversorgern aushelfen

Schwerin – 15 ehrenamtliche Mitglieder des Technischen Hilfswerks (THW) in Mecklenburg-Vorpommern können ab heute im Notfall bei den Energieversorgern im Land aushelfen. Sie haben heute eine Fortbildung abgeschlossen, die sie befähigt, Arbeiten im Stromnetz zu übernehmen.

„Das THW hat sie in Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord und der Landesregierung seit Jahresanfang in Rostock schulen lassen, damit sie insbesondere bei Großschadenslagen wie etwa nach Sturmereignissen aushelfen können im Fall, dass die Arbeitstrupps der Energieversorger durch massive Krankenstände dezimiert sind“, erläuterte Innenminister Christian Pegel den Zweck dieser Schulungsmaßnahme und führte weiter aus:

„Die Landesregierung und die Katastrophenschutzorganisationen in Mecklenburg-Vorpommern haben sich seit Ende Dezember darauf vorbereitet, dass die Covid19-Variante Omikron zu einer Ansteckungswelle führen könnte, die Personalengpässe in Bereichen der kritischen Infrastruktur wie Gesundheits- oder Energieversorgung nach sich zieht. Diese Schulung ist eine der Vorsorgemaßnahmen, die wir in der Folge beschlossen haben.“

Die 15 Männer aus ganz Mecklenburg-Vorpommern, die heute in Rostock ihr Zertifikat „Grundlehrgang „Schaltberechtigung > 1 bis 30 Kilovolt“, entgegennahmen, engagieren sich alle ehrenamtlich im THW und haben auch diese Schulung neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit absolviert.

Neben technischen Details im Netz bis 30.000 Volt standen Rechtsgrundlagen, aber auch die in dieser Branche übliche eindeutige Fachkommunikation auf dem Lehrplan. Letztere ist wichtig, um eine fehlerfreie Kommunikation mit den jeweiligen Verantwortlichen in den Leitzentralen der Energieversorger sicherzustellen.

„Ich bin Ihnen allen sehr dankbar für ihre sehr spontane Bereitschaft. Sie mussten sich in sehr kurzer Zeit für diese Fortbildung entscheiden“ sagt der Innenminister in Richtung der frisch geschulten Schaltberechtigten. Er wies zugleich darauf hin, dass in verschiedenen Teilen des Landes die Krankenstände in einigen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie bei einigen Versorgern zum Teil deutlich erhöht seien.

„Es beruhigt mich aber, dass bislang trotz erheblicher Infektionszahlen durch Omikron großflächige Personal-ausfälle ausgeblieben sind. Deshalb werden wir die Experten der Fachgruppen Elektro vom THHW wahrscheinlich in den kommenden Wochen nicht mit ihren neuen Fähigkeiten einsetzen müssen“, fügte Christian Pegel hinzu.  Das zeige jedoch, dass die Vorbereitungen im Land auf eine katastrophenähnliche Lage infolge der
Pandemie bisher wirksam geholfen haben, diese zu vermeiden.

Das Fazit des Ministers: „Die Fortbildungen waren eine wichtige Vorsorge für den Ende Dezember nicht auszuschließenden ,schlimmsten Fall‘. Sie bleiben jetzt als zusätzliche Kompetenzen beim THW für mögliche künftige Einsätze im Land in anderen Zusammenhängen erhalten.“

Hilfe für Geflüchtete

Besondere Situation von Kindern und Frauen beachten

Schwerin – Rund 2100 Geflüchtete aus der Ukraine sind bisher nach Mecklenburg-Vorpommern gekommen. „Die Hilfsbereitschaft im Land ist groß. Dafür danke ich allen ehrenamtlich Helfenden z.B. in den vielen Flüchtlingsinitiativen und Vereinen und den MitarbeiterInnen in den Kommunen und Sozialverbänden“, sagte Integrationsministerin Stefanie Drese am Mittwoch.

Drese informierte, dass unter den geflüchteten Menschen nach den bislang vorliegenden Informationen nur sehr vereinzelt auch unbegleitete Minderjährige (kurz UMA) sind. Allerdings gibt es Meldungen darüber, dass zum Teil Kinderheime in der Ukraine evakuiert werden und es möglich ist, dass Kinder allein nach Mecklenburg-Vorpommern kommen. Drese: „Bislang kommen die Menschen aus der Ukraine noch im Familienverband, darunter viele Frauen mit ihren Kindern, zu uns. Je dynamischer das Geschehen wird, desto mehr müssen wir auch mit Kindern und Jugendlichen rechnen, die ohne Begleitung zu uns kommen. Das wird vor allen Dingen die Jugendhilfe vor besondere Herausforderungen stellen.“

Aus diesem Grund ist beim Sozialministerium unter Beteiligung der Jugendämter, des Landesjugendamtes und des Innenministeriums ein Arbeitsstab UMA eingerichtet worden, um koordiniert und besser abgestimmt auf die Situation reagieren und kurzfristig rechtliche Fragestellungen beantworten zu können. Dazu Drese: „Schon jetzt zeigt sich, dass die Herausforderungen bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms aus der Ukraine andere sein werden als im Jahr 2015. Aber auch jetzt gilt: wir müssen die besondere Situation der Frauen und den Schutz der Kinder bestmöglich berücksichtigen. Das erfordert von allen Verantwortlichen eine echte Kraftanstrengung.“

Zeitgleich arbeitet die Arbeitsgruppe 7 des Krisenstabes der Landesregierung weiter an der Bündelung der Hilfen der Zivilgesellschaft in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir sind allen Menschen und Organisationen, die uns Ihre Hilfsangebote senden sehr dankbar. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben in kürzester Zeit Websites, Übersichten und Telefonnummern eingerichtet, die den Menschen aus der Ukraine Hilfsangebote machen und die wesentlichen Informationen zu Aufenthalt, Unterbringung und Leistungen beinhalten. Diese Informationsarbeit wird unsere Integrationsbeauftrage der Landesregierung als Vorsitzende der Arbeitsgruppe weiter unterstützen und koordinieren“, erklärte Drese.

Die Ministerin verwies beispielsweise auf die Informationsseiten auf dem Willkommensportal für Geflüchtete www.willkommeninmv.de und die Seiten des Sozialministeriums.

Abschaffung der EEG-Umlage

Schwerin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass ab Juli keine EEG-Umlage mehr über die Stromrechnung zu bezahlen sein wird. Dieser Schritt der Bundesregierung war eigentlich erst zu Beginn des kommenden Jahres vorgesehen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, die Umlage zur Förderung von Ökostrom aus dem Bundeshaushalt zu zahlen.

Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer: „Angesichts der steil nach oben steigenden Energiepreise ist dies der richtige und notwendige Schritt, um die Verbraucher in diesen schwierigen Zeiten etwas zu entlasten. Entscheidend ist dabei auch, dass die Stromanbieter die Entlastung vollumfänglich an ihre Kunden weitergeben. Darüber hinaus steht die Wirtschaft weiter vor der Herausforderung, mit der wachsenden Belastung durch die Preise umzugehen. Hier sind insgesamt weitere Entlastungen notwendig.

Die Energieversorgung darf nicht zu einer existentiellen Frage werden. Deutschland muss sich hier breiter aufstellen. Der Bund hat beispielsweise angekündigt, den Kauf von Flüssigerdgas zu finanzieren. Das rückt auch den Bedarf von LNG-Terminals stärker in den Mittelpunkt. Wenn es Investoren gibt, wird auch die Frage staatlicher Unterstützung zu diskutieren sein. Darüber hinaus ist es wichtig, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Ziel aller Bemühungen muss es sein, insgesamt unabhängiger von Energieimporten zu werden.“

Änderung des Feiertagsgesetzes

Schwerin – Ministerin Jacqueline Bernhardt sagte in ihrer Rede im Landtag zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes M-V: „Wir verbinden mit Feiertag den Willen zur Gleichberechtigung“

„Auch in Mecklenburg-Vorpommern soll der internationale Frauentag am 8. März ein gesetzlicher Feiertag werden. Das ist ein sehr deutliches Signal für mehr Gleichstellung in unserem Bundesland. Dieser Feiertag soll aber nicht nur ein weiterer arbeitsfreier Tag sein. Der 8. März ist viel mehr. Wir verbinden mit diesem Tag den Willen und den Anspruch, Gleichberechtigung und Gleichstellung in allen Lebensbereichen durchzusetzen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern zur ersten Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen DIE LINKE und SPD, Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

„Der 8. März bildet zudem die Geschichte der weltweiten Frauenbewegung ab. 1919 wurde das Frauenwahlrecht endlich erkämpft. Ein Meilenstein für unsere Demokratie. In den letzten Jahren, Jahrzehnten wurde viel erreicht: Die Gleichstellung von Mann und Frau ist im Grundgesetz festgehalten, seit 1977 dürfen Frauen ohne die Zustimmung ihres Mannes arbeiten gehen, die Vergewaltigung in der Ehe ist seit 25 Jahren strafbar. Das alles sind Errungenschaften, die von mutigen Frauen ausgegangen sind und die Gesellschaft gerechter machten. Doch in vielen Bereichen sind Frauen in Deutschland immer noch nicht gleichgestellt. Frauen verdienen im Schnitt 18 Prozent weniger als Männer und sind überdurchschnittlich von Altersarmut betroffen. Das Thema Gleichstellung ist für die Landesregierung eine Querschnittsaufgabe in allen Politikbereichen. Wir werden ein gleichstellungspolitisches Rahmenprogramm erarbeiten, um beispielsweise dafür zu sorgen, den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu steigern“, so Ministerin Bernhardt.

„Berlin hat den Anfang gemacht und im Jahr 2019 den Internationalen Frauentag zum Feiertag gemacht. Mecklenburg-Vorpommern will ebenfalls diesen Weg gehen. Ich freue mich auch sehr, dass erste kommunale Gleichstellungsbeauftragte bereits angekündigt haben, diesen Feiertag mit Aktionen begleiten zu wollen. Es ist ja nicht zu bestreiten, dass gerade Frauen in der Gesellschaft für ein solidarisches Miteinander sorgen. Sie tragen häufig die größere Last in den Familien, sei es bei der Erziehung der Kinder oder der Pflege von Angehörigen. In den Lockdowns der letzten Jahre waren es vor allem Frauen, die den Spagat zwischen Homeoffice und Home-Schooling gemeistert haben. Das verdient mehr Anerkennung als nur einige warme Worte in Sonntagsreden“, sagt Jacqueline Bernhardt im Landtag weiter.

„Gleichberechtigung von Männern und Frauen muss in unserer Gesellschaft zur selbstverständlichen Normalität werden. Diese Gleichberechtigung gibt es leider auch heute in einigen Bereichen nur auf dem Papier. Und es sind immer noch die Frauen, die bei gleicher Qualifikation bei der Besetzung von Vorgesetztenstellen das Nachsehen haben. Auch dies muss geändert werden und so sollte die Festlegung des 8. März als Feiertag weiter Ansporn sein, diese subtile Diskriminierung zu beseitigen.“

Ladenöffnungszeiten in M-V

Meyer: Spielraum für Öffnungen im Einzelhandel vorhanden / Sonn- und Feiertage sind verfassungsrechtlich geschützt

Schwerin – Im Landtag ist am Mittwoch das Thema Ladenöffnungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Corona-Pandemie erfordert weiter von uns in vielen Bereichen die Bewältigung großer Aufgaben. Für den Einzelhandel bedeutete dies, trotz der einschneidenden Regelungen durchzuhalten. Aber auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes wurde viel abverlangt. Die Auflagen lassen Kundenströme wie vor der Corona-Pandemie noch nicht zu. Gerade in unserem Flächenland trägt der Handel eine große Verantwortung für die Versorgung der Bevölkerung, aber auch als Arbeitgeber für viele Menschen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Thema Sonntagsöffnung für den Einzelhandel ist im Land von Bedeutung. „Natürlich können wir uns alle ein Mehr oder Weniger an Öffnungszeiten vorstellen, aber am Ende muss das Ergebnis für alle akzeptabel sein. Es geht dabei um die Balance zwischen denjenigen, die Einkaufen gehen wollen – den Kunden einerseits und um diejenigen, die sonntags in den Läden stehen oder hinter der Kasse sitzen – die Beschäftigten andererseits. Diesen Spagat in Einklang zu bringen ist die große Herausforderung“, so Meyer weiter.

Wirtschaftsminister Meyer machte deutlich, dass es bereits einen Spielraum gibt, Läden auch offen zu halten. Das Ladenöffnungsgesetz M-V lässt bereits jetzt montags bis freitags den gewerblichen Verkauf ohne zeitliche Begrenzung und am Samstag bis 22.00 Uhr zu. „Von dieser Möglichkeit wurde in der Vergangenheit schon Gebrauch gemacht. Gleichwohl gibt es hier noch genügend Spielraum. Daneben können auch noch in bestimmten Orten die Regelungen der Bäderverkaufsverordnung in Anspruch genommen werden. Hier ist eine Sonntagsöffnung vom 15. April bis zum 30. Oktober im Rahmen der Bäderverkaufsverordnung gestattet“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer im Landtag.

Eine weitere Möglichkeit bietet die Regelung des § 6 Ladenöffnungsgesetz, der an vier Sonntagen im Jahr einen gewerblichen Verkauf aus besonderem Anlass zulässt. „Das ist landesweit eine zusätzliche Anzahl von Sonntagen, an denen unter Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Öffnung der Geschäfte möglich wäre. Dennoch ein bloßes Handels- bzw. Erwerbsinteresse besitzt keine rechtlich tragfähige Grundlage. Der verfassungsrechtliche Sonn- und Feiertagsschutz muss gewahrt werden“, sagte Meyer weiter.

Abschließend machte Wirtschaftsminister Meyer auf die Unterstützung des Landes für den Einzelhandel aufmerksam. Mit dem Handelsverband Nord e.V. wurde durch die Unterstützung des Wirtschaftsministeriums im Rahmen der Corona-Pandemie die Einzelhandelskampagne „Ein Kauf mit Herz“ mit 550.000 Euro aus dem MV Schutzfonds gefördert. „Mit der Kampagne soll insbesondere auf die Leistungskraft der Branche aufmerksam gemacht werden. Gleichzeitig werben wir gemeinsam für einen Einkauf im stationären Handel“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Eine weitere Maßnahme zur Belebung der Innenstädte ist das Programm „Re-Start Lebendige Innenstädte“. Dabei werden unter anderem City-Manager und infrastrukturelle Maßnahmen in den Städten unterstützt.

Corona-Zahlung an Auszubildende

Corona-Zahlung an 450 Auszubildende in der Justiz von Referendariat bis Justizvollzug

Schwerin – Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt, begrüßt den Beschluss des Landtags M-V zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie und sieht den Beschluss als wichtiges Zeichen für Justiz-Nachwuchs.

„Der Beschluss des Landtags für die einmalige Zahlung aus Anlass der Corona-Pandemie ist ein wichtiges Zeichen für den gesamten Nachwuchs in der Justiz. Denn auch die Auszubildenden im Rechtsreferendariat, im Justizfach, im Justizvollzug und die Studierenden der Rechtspflege haben ebenso Einschränkungen und Herausforderungen in ihrer Ausbildung hinnehmen müssen.

Sie erhalten noch vor dem 31. März 2022 eine steuerfreie Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro. Berücksichtigt werden rund 450 Frauen und Männer in den unterschiedlichen Justizausbildungen. Seit knapp zwei Jahren hat die Corona-Pandemie die Auszubildenden vor besondere Herausforderungen gestellt. Vieles konnte nur noch online vermittelt werden. Die so wichtigen persönlichen Kontakte mussten reduziert werden.

Alle, die eine Ausbildung hinter sich haben wissen, was es bedeutet, keine Nachfragen in persönlichen Gesprächen stellen zu können. Daher ist diese Zahlung eine symbolische Entschädigung für diese Zeit“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz, Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Drese: Mecklenburg-Vorpommern gut auf Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereitet

Schwerin – Ende 2021 haben der Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ beschlossen. Dieses Gesetz sieht unter anderem zum 15. März 2022 eine einrichtungsbezogene Impfpflicht vor.

„Die Landesregierung hat in den letzten Monaten enorme Anstrengungen unternommen, um die Gesundheitsämter der Kommunen und die nach § 20a Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Einrichtungen und Unternehmen bestmöglich bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu unterstützen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute zum Stand der weit vorangeschrittenen Vorbereitungen.

So wurde als wesentliche Hilfsmaßnahme eine landesweit einheitliche Impfnachweis-Meldeplattform entwickelt. „Wir stellen als Land damit Kommunen und Arbeitgebern eine vollumfängliche digitale Lösung zur Verfügung“, sagte Drese. „Die weitgehende Automatisierung des Verwaltungsverfahrens führt zu einer deutlichen Reduzierung des kommunalen Personalaufwandes“, so die Ministerin.

Drese betonte, dass die Meldeplattform einen hohen Sicherheitsstandard durch Registrierung und Verifizierung besitze. Datenerfassung und Verfahren seien mit dem Landesdatenschutzbeauftragten abgestimmt.

Als weitere wichtige Erleichterung hob Drese das landesweit einheitliche Verwaltungsverfahren hervor. „Kein ungeimpfter Beschäftigter in einer Pflegeeinrichtung oder Arztpraxis erhält ein sofortiges Beschäftigungsverbot“, so die Ministerin. Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 15. März gebe es aber eine Impf-Nachweispflicht der Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber.

Bei fehlendem, unvollständigem oder ungültigem Nachweis erfolgt über die Meldeplattform eine Mitteilung durch den Arbeitgeber an das Gesundheitsamt. Nach dieser Meldung wird es zunächst ein Aufforderungsschreiben an den Beschäftigten durch die Gesundheitsämter mit einer Fristsetzung zur Antwort geben. Im Anschluss erfolgen eine Prüfung und ggf. ein Anhörungsverfahren. Die Ermessensentscheidung erfolgt einzelfallabhängig am Ende dieses Prozesses, der einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Auch für die Ermessensausübung wird es nach Aussage von Drese für die Behörden vor Ort eindeutige Entscheidungshilfen im Rahmen einer fachaufsichtlichen Weisung durch das Sozialministerium geben. „So stellen wir klar, dass es keine Konsequenzen gibt, wenn die Impfserie zwischenzeitlich begonnen wird. Jede und jeder Beschäftigte hat also auch in der Zeit des Verwaltungsverfahrens noch die Möglichkeit, sich impfen zu lassen“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Mit unseren im engen Austausch mit den Kommunen und Einrichtungen entwickelten Maßnahmen stellen wir sicher, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt und der Schutz der vulnerablen Gruppen im Ergebnis der Schließung von Impflücken erhöht wird. Zugleich berücksichtigen wir durch das abgestufte Verfahren jedoch auch die Versorgungssituation in den gesundheitlichen und sozialen Einrichtungen und Angeboten.“

Versorgung mit Nahrungsmitteln

Schwerin – Die Versorgung mit Nahrungsmitteln in Mecklenburg-Vorpommern ist trotz zu erwartender Preissteigerungen infolge des Krieges in der Ukraine gesichert. Zu dieser Einschätzung kam Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in Schwerin.

„Für landwirtschaftliche Grundnahrungsmittel wie Getreide, Kartoffeln, Zucker, Fleisch und Milch wurde im Jahr 2020 ein Selbstversorgungsgrad von 100 Prozent oder mehr ausgewiesen. Insgesamt lag der Selbstversorgungsgrad für Futter- und Nahrungsmittel in Deutschland in diesem Zeitraum durch den Import von Soja, Palmöl, Gemüse und exotischen Früchten bei 88 Prozent“, untermauerte der Minister seine Einschätzung. Allein in den letzten fünf Jahren hat die Bundesrepublik 12,4 Millionen Tonnen Weizen exportiert und nur 1,3 Millionen Tonnen importiert, davon 478 Tonnen Weizen aus der Ukraine.

Eine spürbare Veränderung gab es hingegen bei den Preisen, sagte der Minister. Diese seien im Vergleich zur Vorwoche in die Höhe geschnellt und liegen beim Qualitätsweizen aktuell bei rund 330 Euro pro Tonne und beim Raps bei etwa 790 Euro pro Tonne. Im Februar waren laut Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) auch Preissteigerungen bei Milch (+10 %), Brot und Backwaren (+6 %) und Öl (+23%) zu verzeichnen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich das Preisniveau für Lebensmittel damit um knapp 5 %.

„Weitere Preiserhöhungen sind mit Blick auf die Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise zu erwarten, aber nicht prognostizierbar“, kommentierte Backhaus. Er verwies erneut auf die Bedeutung und Leistung der Landwirtschaft in Krisenzeiten: „Die Landwirtschaft versorgt uns täglich mit hochwertigen Lebensmitteln und setzt sich darüber hinaus seit vielen Jahren mit Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen aktiv für den Klimaschutz ein. Wir müssen alles daransetzen, dass der durch andere Zwecke verursachte Flächenverbrauch geringer wird und ausreichend Fläche für eine umwelt- und klimaverträgliche Landwirtschaft zur Verfügung steht.“