Erleichterungen für ukrainische Geflüchtete

Aufenthalt in Deutschland ohne Asylverfahren

Schwerin – Die Integrationsbeauftrage der Landesregierung, Jana Michael, begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, die Aufnahme der flüchtenden Ukrainerinnen und Ukrainer zu erleichtern. Sie sollen ohne ein langes Asylverfahren unverzüglich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Dies bedeutet die Gewährung eines vorübergehenden Schutzes von bis zu drei Jahren.

Micheal: „Diese Information ist sehr wichtig für alle Flüchtenden aus der Ukraine. Die Situation ist aktuell sehr dynamisch. Wir brauchen offene Grenzen für die Menschen und eine sichere Aufenthaltsperspektive.“ Dies wäre ein Zeichen der Solidarität und des Zusammenhalts in Europa.

Die Integrationsbeauftragte verwies darüber hinaus auf das vom Flüchtlingsrat MV mit Unterstützung Michaels erstellte Informationsschreiben, dass an alle Helfenden und Geflüchtete aus der Ukraine verteilt werden soll. Hier seien wichtige Nummern, Hilfsangebote und Ansprechpersonen aufgelistet. „Wir wollen damit eine erste Orientierung geben“, so Michael.

Das Schreiben kann in mehreren Sprachen auf der Website des Flüchtlingsrates MV eingesehen werden. Auf Deutsch steht es hier zum Download zur Verfügung.

Michael: „Das Sozialministerium koordiniert mit Kommunen, Sozialverbänden und zivilgesellschaftlichen Initiativen, wie z.B. Flüchtlingshilfen die Aufnahme der Menschen. Wir sind im stetigen Kontakt mit den meist ehrenamtlichen Helfenden, um zu unterstützen und offene Fragen zu klären.“

Abschließend lud Michael zu einem digitalen Informationstreffen am 4. März 2022 ein. Der Termin sei für die breite Öffentlichkeit gedacht. Hier würden u.a. Fragen zum Aufenthalt geklärt oder wie Menschen Zugang zu Hilfsangeboten oder Sozialleistungen erhalten.

Eine Anmeldung ist über die E-Mail-Adresse der Integrationsbeauftragten möglich: Jana.Michael@sm.mv-regierung.de

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