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Monat: März 2022

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Hilfe für zivilgesellschaftliches Engagement

Steuerliche Hilfen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Schwerin – Das Leid und die Not, die die vielen Frauen, Männer und Kinder in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt sehr betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ist groß und überall sichtbar.

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

So können Spenden an anerkannte Organisationen in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten.

Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden.

Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht im Steuerportal-MV zum Abruf bereit.

Gesellenfreisprechung in Wismar

Schulte: Absolventen stehen beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen

Wismar – Am Freitag haben 46 Auszubildende der Kreishandwerkerschaft Nordwestmecklenburg-Wismar nach bestandener Prüfung ihre Gesellenbriefe erhalten.

„Gute Handwerkerinnen und Handwerker zeichnet Wissen, Können und vor allem der feste Wille aus, etwas erreichen und bewegen zu wollen. Das haben die Absolventen des diesjährigen Prüfungsdurchlaufes besonders deutlich bewiesen – coronabedingt musste die Ausbildung unter erschwerten Bedingungen ablaufen. Den Gesellinnen und Gesellen stehen jetzt beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen. Fachkräfte werden gesucht, um weiterhin die hohe Qualität des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern aufrecht zu erhalten. Das Handwerk und der Mittelstand insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern tragende Säulen der Wirtschaft. Deshalb werden wir die Branche weiter stärken und unterstützen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte in Wismar.

Staatssekretär Schulte verwies auf die Planungen des Landes, die Programme Meister-Extra für einen erfolgreichen Meister-Abschluss und die Meisterprämie für Unternehmensübernahmen weiterzuführen. Beim Meister-Extra erhalten Absolventen 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss, für die 50 Besten eines Gewerkes zusätzlich 3.000 Euro. Der Meisterbrief berechtigt zum selbstständigen Führen eines Handwerksbetriebs und zum Ausbilden von Handwerksnachwuchs. Existenzgründer im Handwerk sollen weiter bei der Unternehmensnachfolge unterstützt werden und können als Meisterprämie 7.500 Euro erhalten.

„Wir wollen Anreize für junge Menschen schaffen, sich nach der Ausbildung weiter zu qualifizieren und später vielleicht einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. Das sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schulte.

Die freigesprochenen Gesellen kommen aus den Gewerken Metallbau, Kraftfahrzeugmechatroniker, Sanitär-/Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Friseur, Maler und Lackierer, Bauten- und Objektbeschichter sowie Hochbaufacharbeiter und Maurer.

Im Bereich der Handwerkskammer Schwerin gibt es 7.563 Handwerks- und handwerksähnliche Unternehmen mit rund 40.000 Beschäftigten sowie mehr als 2.000 Auszubildende über alle Lehrjahre gezählt, davon 16 Prozent Frauen. Im Jahr 2021 wurden 761 neue Lehrverträge abgeschlossen; 2020 waren es 654, 2019 waren es 715.

Mittel aus dem MV-Schutzfonds für Schulbau

Bildungsministerin Oldenburg und Innenminister Pegel: 87 Baumaßnahmen wurden auf den Weg gebracht

Schwerin – Die interministerielle Arbeitsgruppe „Schulbau“ der Landesregierung hat nach einem letzten Förderaufruf weitere 29 Vorhaben ausgewählt, die aus dem MV-Schutzfonds für die pandemiebezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur gefördert werden.

„Wir unterstützen diese 29 Schulen in unserem Bundesland mit insgesamt ca. 23,5 Millionen Euro dabei, Baumaßnahmen umzusetzen, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie dringend notwendig geworden sind. Dies sind vor allem Vorhaben, mit denen die erforderlichen Hygienestandards hergestellt oder gesichert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Insgesamt fördern wir somit mit den 100 Millionen Euro, die aus dem Corona-Schutzfonds für Schulen zur Verfügung stehen, 87 Vorhaben. Das sind 53 kleinere Projekte, die jeweils bis zu 500.000 Euro erhalten sowie 34 größere Vorhaben, die wir mit jeweils maximal fünf Millionen Euro fördern“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Ein Beispiel für ein kleineres Projekt ist die Regionale Schule „Am Rugard“ in Bergen auf Rügen. Sie erhält rund 314.000 Euro für den Einbau einer Lüftungsanlage. Zu den ausgewählten größeren Projekten zählt der Ergänzungsneubau der Eldetal-Schule Domsühl im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Neubau dient zur Erweiterung der Raumkapazitäten, die für die Umsetzung pandemiebedingter Hygienekonzepte erforderlich sind. Das Amt Parchimer Umland als Schulträger erhält dafür vom Land ca. 4,6 Millionen Euro.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds für die Pandemie-bezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen bereitzustellen.

Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen etwa an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen. Durch diese Maßnahmen soll der Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch unter den Gegebenheiten einer Pandemie verbessert und sichergestellt werden.

Kartellbehörden sind jetzt besonders gefordert

Schwerin – Angesichts gestiegener Preise für Kraftstoffe bei gleichzeitig sinkenden Ölpreisen, sei eine Kontrolle durch die Kartellbehörden dringend geraten, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. Den Blick nur auf die Zapfsäulen zu richten, sei aber nicht ausreichend, so der Minister:

„Es macht mich wütend, wenn ich sehe, wie der Markt offenbar aus den Fugen gerät. Vor dem Hintergrund eines Krieges mit all dem menschlichen Leid, den er mit sich bringt, feiert der Kapitalismus fröhliche Urstände. Auch auf dem Sektor des Lebensmitteleinzelhandels haben wir mittlerweile Strukturen, die dem Oligopol auf dem Ölmarkt gleichen. Während die großen Supermarktketten weiterhin Gewinnmargen von 40 bis 50 Prozent einfahren, können die landwirtschaftlichen Betriebe keine kostendeckenden Preise erwirtschaften. Hier läuft etwas gewaltig schief.

Während der Corona-Krise haben die Betriebe der Lebensmittelbranche stets geliefert, zum Teil unter großen persönlichen Opfern: Vom landwirtschaftlichen Betrieb über die Schlachtereien und die Verkäuferin im Supermarkt. Doch das große Geld bliebt anderswo hängen. Wenn Appelle an die soziale Verantwortung der Unternehmen nichts nützen, müssen die Kartellwächter eben auf den Plan gerufen werden.

Gleichzeitig appelliere ich aber auch an die Verbraucher. Natürlich lösen Krisen Ängste aus. Ganz besonders tun dies Kriege. Doch die Ernährungssicherheit in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist gegeben und Angst ist kein guter Berater. Hamsterkäufe erzeugen künstliche Engpässe, die wiederum die Preise nach oben treiben. Hier wird eine Spirale in Gang gesetzt, die völlig irrational ist. Wer kein Sonnenblumenöl im Supermarkt findet, kann zu Alternativen wie Rapsöl greifen oder zu Olivenöl.

Auch Mehl gibt es in guter Qualität in haushaltsüblichen Mengen jederzeit zu kaufen. Und wenn ein Regal mal leer ist, wird es spätestens nach zwei Tagen wieder aufgefüllt sein. Ich bin sicher, dass – ähnlich wie zu Beginn der Corona-Krise – die Kundinnen und Kunden bald wieder den Überblick und die Ruhe zurückgewinnen. Die Kriegsgewinnler aber müssen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln deutlich in die Schranken weisen“, so Minister Backhaus.

Integration von Geflüchteten

Schwerin – Für die bessere Integration der vor den Krieg in der Ukraine Flüchtenden plant das Land seinen Integrationsfonds auf zwei Millionen Euro im Jahr aufzustocken. Das hat die Landesregierung im Rahmen ihrer Klausurtagung zum Landesdoppelhaushalt beschlossen. Die abschließende Entscheidung darüber trifft der Landtag im Rahmen der Haushaltsberatungen.

„Mit dieser Verdopplung der Mittel können wir mehr Projekte im gesamten Land unterstützen, die die gesellschaftliche Integration und das Zusammenleben vor Ort fördern“, verdeutlichte Integrationsministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. „Ich freue mich besonders darüber, dass der Integrationsfonds bis einschließlich 2026 mit jährlich zwei Millionen Euro ausgestattet werden soll. Damit besteht Planungssicherheit.“

Die Solidarität und die Hilfsbereitschaft für die vor Putins Angriffskrieg flüchtenden Menschen ist nach Aussage von Drese überwältigend. „Dieses humanitäre Engagement von Kommunen, Organisationen, ehrenamtlichen Initiativen und Privatpersonen wollen wir stärken, um den Menschen aus der Ukraine das Einleben in Mecklenburg-Vorpommern zu erleichtern“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese betonte, dass neben neuen Initiativen auch bewährte Integrationsprojekte fortgesetzt werden können. Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte, Landkreise, kreisangehörige Städte, Ämter und Gemeinden. Diese Körperschaften können als Erstempfänger die Mittel an Vereine, Stiftungen, Initiativen und natürliche Personen als Letztempfänger weiterleiten.

Der Integrationsfonds wurde 2016 vom Land mit einer jährlichen Fördersumme von einer Million Euro eingerichtet. Zu den Themenschwerpunkten zählen Orientierungs- und Informationsangebote, die Koordinierung ehrenamtlicher Initiativen, Nachbarschafts-, Begegnungs- und Patenschaftsprojekte für Familien, Angebote zur gemeinsamen Teilhabe in den Bereichen Sport, Kultur und Freizeit bis hin zu Sprachcafés, Wohn-, Freizeit- oder Schulprojekten.

Drese: „Integration findet vor allem in den Kommunen statt. Mit dem Integrationsfonds erhalten auch kleine Initiativen unkompliziert die Möglichkeit Integrations-Projekte vor Ort zu realisieren. Mit den aufgestockten Mitteln unterstützen wir dort das Miteinander von geflüchteten Menschen und Einheimischen.“

HeckenScheck gewinnt erste Sponsoren aus MV

Schwerin – Noch läuft die konzeptionelle Arbeit für das neue Ökowertpapier „HeckenScheck“ aus Mecklenburg-Vorpommern im Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen des Klimaschutz­ministeriums. Als erste Sponsoren unterstützen zwei Schweriner Unternehmen den HeckenScheck: Der kommunale Energieversorger WEMAG und die HygCen Germany GmbH, Prüflabor für Medizinprodukte, investieren in eine im Herbst startende Heckenpflanzung des neuen ökologischen Wertpapiers HeckenSchecks.

Der HeckenScheck unterstützt und fördert ähnlich wie die MoorFutures, die Waldaktie und der Streuobstgenussschein, Ökosystemleistungen in der Landschaft und ist ein unabhängiges und flexibles Finanzierungsinstrument für zivilgesellschaftliche Akteure. Mit dem HeckenScheck werden Investitionen seitens Unternehmen und Privatpersonen in die Neuanlage von Feldhecken gefördert.

Hecken sind wichtige Elemente in der Agrarlandschaft, da sie besonders vielfältige Ökosystemleistungen, wie Bodenschutz durch Verhinderung des Abtrags des Bodens durch Wind und die Förderung von Nützlingen und Bestäubern erbringen aber auch zum Klimaschutz beitragen.

„Ich freue mich sehr über die positive Resonanz, die uns zum HeckenScheck erreicht. Die Unternehmen signalisierten uns sehr früh Nachfrage und bestärkten uns in der Entwicklung dieses Ökowertpapiers. Wer in Hecken investiert passt die Landschaft an den Klimawandel an, trägt zum Klimaschutz und Insektenschutz bei und fördert die Biodiversität!“ resümiert Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus. Dank der Zusage der Unternehmen kann bereits heute die Umsetzung des ersten 700 Meter langen Heckenabschnitts eines Pilotprojekts geplant werden.

„Regionale Verbundenheit und Umweltschutz bestimmen das Handeln der WEMAG. Wir liefern Ökostrom aus erneuerbaren Quellen und bieten ein Erdgasprodukt mit ökologischem Mehrwert an. Für jeden neuen Kunden investieren wir zehn Euro, um bei uns im Norden Umwelt- und natur-nahe Projekte zu unterstützen. Der HeckenScheck ist in ein weiteres Wertpapier, mit dem wir ökologisch und nachhaltig wirksam werden können“, sagt Michael Hillmann; Vertriebsleiter der WEMAG.

 „Mensch sein heißt verantwortlich sein. Das Unternehmens­leitbild der HygCen Germany GmbH gebietet uns, auch auf die nächsten Generationen zu achten und unseren Ressourceneinsatz und -verbrauch genau zu betrachten. Der HeckenScheck ist eine reale Maßnahme um die biologische Vielfalt der Tier- und Pflanzenwelt nach Jahrzehnten der Flurbereinigungen und intensiver Landwirtschaft wiederherzustellen“, so der Geschäftsführer Dr. Sebastian Werner.

Interessierte Unternehmen können sich gerne an das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere wenden. In Zukunft sollen HeckenSchecks auch einzeln zu erwerben sein. Aktuelle Infos unter https://www.z-eco.de/.

Hintergrund

Hecken sind wichtige Biotope in der Kulturlandschaft. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie vielfältige Ökosystemleistungen erbringen und ganz wesentlich zur Biotopvernetzung sind. Sie tragen zum Beispiel je nach Standort zum Bodenschutz bei, indem sie den Abtrag des Bodens durch Wind mindern und sie fördern Nützlinge, Bestäuber und bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Insek-ten. Zusätzlich zu den starken Leistungen für Biodiversität sind Hecken wichtig im Klimawandel: Aktuelle Studien belegen, dass durch die Neuanlage von Hecken Kohlenstoffdioxid in der Biomasse und im Boden gespeichert werden kann. Abhängig vom Standort können sich Hecken aber auch positiv auf den Wasserrückhalt im Boden und Bodentemperatur und damit auf die Produktivität der Landwirtschaft auswirken.

Das Kompetenzzentrum Ökowertpapiere – Zukunft durch naturbasierte Lösungen des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt bündelt seit dem 1.10.2022 alle Aktivitäten zu den etablierten Ökowertpapieren: MoorFutures, Streuobstgenussschein und Waldaktie.

Die Ökowertpapiere sind Zertifikate für freiwillige Märkte, d.h. für den freiwilligen Kohlenstoffmarkt oder z.B. freiwilligen Biodiversitätsmarkt. Sie ermöglichen es Unternehmen aber auch Privatpersonen in Projekte zu investieren und damit zum Klimaschutz oder zur Förderung anderer Öko-systemleistungen beizutragen.

Landkreise können Aufstallungsgebote aufheben

Schwerin – „Im Hinblick auf das aktuelle Geflügelpestgeschehen deutet sich derzeit eine leichte Entspannung der Lage an. Im Land Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun in der sechsten Woche in Folge keine Feststellungen des Geflügelpestvirus bei Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln mehr. Auch Meldungen über Nachweise des Virus bei Wildvögeln erfolgen in unserem Bundesland derzeit nur noch vereinzelt“, teilt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, Dr. Till Backhaus mit.

Seit dem 15.10.2021 wurde in Mecklenburg-Vorpommern in 11 Fällen die Geflügelpest bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Bei Wildvögeln wurde seit Mitte Oktober 2021 in 70 Fällen das Geflügelpestvirus nachgewiesen (Stand 15.03.22).

Für Deutschland wurden im selben Zeitraum 79 Geflügelpestfälle bei Geflügel bzw. in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln amtlich festgestellt. Seit dem 15.10.2021erfolgte im Bereich der Wildvögel deutschlandweit in 1.107 Fällen der Nachweis des Geflügelpestvirus (Stand 15.03.22). Wie in den vergangenen Jahren waren auch dieses Mal die norddeutschen Bundesländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern besonders stark betroffen.

„Die Fallzahlen der aktuellen Geflügelpestsaison in Mecklenburg-Vorpommern liegen bisher unter denen des vergangenen Geflügelpestseuchenzugs 2020/2021. Dies gibt Anlass zu vorsichtiger Hoffnung, dass das Seuchengeschehen dieser Saison weniger verlustreich abgeschlossen werden könnte als im vergangenen Jahr“, so der Minister weiter.

„Um flexibel auf das dynamische Geschehen während der Geflügelpestsaison reagieren zu können, verfolgten und verfolgen die Veterinär- und Lebensmittelüberwa-chungsämter der Landkreise Mecklenburg-Vorpommerns sowie der kreisfreien Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei den Aufstallungsgeboten für Geflügelhalter einen risikobasierten Ansatz. Je nach landschaftlichen und klimatischen Gegebenheiten, Geflügeldichte, Betriebsgrößen und Gefährdungs­potential, wie z.B. die Gefährdung durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln, erfolgt die Anordnung der Aufstallung. So kann auf verschiedene Situationen und sich verändernde Fallzahlen schnell und angepasst reagiert werden“, erklärt Backhaus.

Auch bei der Lockerung bzw. Aufhebung der Aufstallungsanordnungen werde deshalb nach diesem risikobasierten Ansatz verfahren. So beabsichtigten einige Landkreise nun betriebsindividuelle Aufhebungen der Aufstallungspflicht, in einigen Landkreisen könne aufgrund der günstigen Risikobewertung bereits diese Woche die Aufhebung der Aufstallungsanordnungen erfolgen.

Dennoch mahnt Minister Dr. Till Backhaus zur Vorsicht: „Laut Aussage des Fried-rich-Loeffler-Instituts (FLI) werden aktuell im Geflügelpestgeschehen noch immer täglich Fälle von Hochpathogenem Aviärem Influenzavirus bei Haus- und Wildvögeln in Europa vermeldet. Das Virus ist also in der Wildvogelpopulation noch präsent und weitere Fälle können auftreten.“

 Noch immer müsse mit einer deutlichen Verschlechterung der Lage, wie beispielsweise in Frankreich, gerechnet werden. Wie Fälle aus dem vergangenen Jahr zeigten, müsse auch dem Geflügelhandel und insbesondere der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen werde weiterhin dringend vom FLI empfohlen, so der Minister abschließend.