Öko-Landbau in MV weiter auf Wachstumskurs

Schwerin  – Die weiter wachsende Nachfrage nach Bio-Produkten in Deutschland sowie stabile Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern führen zu weiteren Flächenzuwächsen beim ökologischen Landbau.

„Der Trend zur Umstellung auf den Öko-Landbau hält unvermindert an. Schon im Zeitraum 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2021 ist die ökologische Anbaufläche hierzulande um ca. 13.300 Hektar auf über 190.000 Hektar gestiegen. In 2022 verzeichnen wir bislang einen Flächenzuwachs von weiteren 5.375 Hektar. Seit Januar 2021 haben 141 Betriebe auf die ökologische Wirtschaftsweise umgestellt. Damit werden nunmehr ca. 14,5 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche von insgesamt 1.212 biozertifizierten Landwirtschaftsbetrieben ökologisch bewirtschaftet. Das ist eine außerordentlich beachtliche Entwicklung“, gab Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute bekannt. Die Entwicklung der Märkte in 2022 infolge der Ukraine-Krise sei jedoch noch offen.

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat der ökologische Landbau nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert. Daher ist das Ziel der amtierenden Landesregierung, mindestens 20 Prozent Ökolandbau bis zum Jahr 2026, in der Koalitionsvereinbarung verankert.

Der GAP-Strategieplan für Deutschland für die neue Förderperiode wurde bei der Europäischen Kommission am 21.02.2022 eingereicht. Damit verbunden ist die Weichenstellung in MV zur weiteren Umstellung auf den Ökologischen Landbau.

In der 2. Säule stehen in der Förderperiode 2023-2027 ca. 653 Millionen Euro. Diese setzen sich aus 453 Millionen Euro reguläre ELER-Mittel und aus ca. 200 Millionen Euro aus Umschichtungsmitteln der 1. Säule zusammen. Damit betragen die jährlichen Mittel in der 2. Säule ca. 130,6 Millionen Euro. Hinzu kommen noch ca. 20% Bundes und Landesmittel.

Bilanz nach dem Großbrand

Alt Tellin – Am 30. März 2021 brach ein Feuer in der Sauenzuchtanlage in Alt Tellin aus. 50.000 Tiere verendeten bei dem sich rasch entwickelnden Großbrand. Ein Jahr später schaut Agrarminister Dr. Till Backhaus zurück auf das Ereignis.

„Kurz nach der Brandkatastrophe konnte ich mir vor Ort ein Bild vom Ausmaß der Zerstörung machen. Die Bilder werden mich ein Leben lang begleiten. Die Vorstellung von dem tausendfachen Tierleid in der brennenden Anlage lässt sich nicht einfach so abschütteln. Für mich ist es daher äußerst unbefriedigend, dass die Brandursache bis heute nicht geklärt werden konnte. Sicher ist wohl nur, dass kein technischer Defekt die Katastrophe ausgelöst hat. Der Brand hat uns auf auf dramatische Weise vor Augen geführt, dass industrielle Tierhaltungsanlagen wie in Alt Tellin nicht in unser Land und nicht in diese Zeit passen. Dieser Auffassung bin ich nach wie vor.

Mein Haus ist deshalb auf mehreren Ebenen aktiv geworden, um ein Umdenken in der Tierhaltung zu erreichen. Auf meine Initiative hin, wurde direkt nach dem Brand eine interministerielle Arbeitsgruppe auf Landesebene eingerichtet, die sich vor allem mit dem Thema Brandschutz in Tierhaltungsanlagen befasst. Der Entwurf eines neuen Erlasses wird derzeit zwischen dem Innenministerium und dem Landwirtschaftsministerium abgestimmt.

Darüber hinaus habe ich eine Bundesratsinitiative zur Einführung von Tierobergrenzen in Tierhaltungsanlagen gestartet. Auch wenn sich die Schutzkonzepte für Tierhaltungsanlagen über die Jahre immer weiter verbessert haben: Die jüngsten Ereignisse machen deutlich, dass bei einem Versagen von Schutzkonzepten mitunter katastrophale Tier- und Wertverluste zu beklagen sind. Deshalb muss geprüft werden, ob eine Größenbeschränkung von Tierhaltungsanlagen als wesentliche Maßnahme des Tier- und Seuchenschutzes wettbewerbsneutral eingeführt werden kann. Auch auf den Agrarministerkonferenzen hat das Thema dank Mecklenburg-Vorpommern auf der Tagesordnung höchste Priorität.

Es muss darum gehen, Brandvorbeugung, Brandbekämpfung und Tierrettung zusammenzudenken. Der Stall der Zukunft wird ganz sicher anders aussehen als die Anlage in Alt Tellin. Das ist auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung so verankert. Ich bin sehr froh, dass ich dazu beitragen konnte, dass zukünftig dem Tierwohl eine viel größere Bedeutung beigemessen wird.

Damit wir diesen Weg hin zu mehr Tierwohl, qualitativ hochwertigen Produkten und bezahlbaren Lebensmittelpreise konsequent weitergehen können, müssen aus meiner Sicht folgende Aufgaben angegangen werden:

  • Die Baugesetzgebung muss so verändert werden, dass sich eine Katastrophe wie in Alt Tellin nicht wiederholen kann.
  • Die Bundesregierung muss sich konsequent mit dem Thema Bestandsobergrenzen auseinandersetzen und bundesweit einheitliche Regelungen herbeiführen.
  • Ebenso sollte die Bundesregierung die regionale Begrenzung des Viehbesatzes auf einen ökologisch vertretbaren Wert von zwei Großvieheinheiten pro Hektar prüfen, um künftig eine nachhaltige umweltverträgliche Wertschöpfung in vielen Regionen zu ermöglichen und überregionale Transporte von organischen Düngern aber auch übermäßig lange Tiertransporte zu verhindern.
  • Haltern, die in der Schweinehaltung keine Perspektive mehr sehen, müssen solide Angebote gemacht werden (Herauskaufprogramme).
  • Die moderate Reduktion der Schweinehaltung sollte zunehmend als CO2-Senke begriffen werden und zentraler Bestandteil der Klimaschutzpolitik des Bundes und der Länder sein.
  • Die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest muss weiter konsequent durchgeführt werden, damit der Schweinemarkt nicht noch weiter unter Druck gerät.
  • Der Bund muss ein staatliches Investitionsprogramm zur artgerechten Tierhaltung auf den Weg bringen.
  • Der Bund muss sowohl ein staatlich verbindliches Tierwohllabel, als auch eine staatlich verbindliche Herkunftsbezeichnung (Aktion „5D“) etablieren.
  • Der Bund muss ein Beschleunigungsgesetz zum Umbau der Tierhaltung auf den Weg bringen.

Die Forderungen machen deutlich, dass wir grundlegende Veränderungen in diesem Bereich brauchen, für die ich mich weiterhin mit viel Energie einsetzen werde. Neue gesetzliche Rahmenbedingungen müssen aber auch – und das ist gut und richtig so – in einem demokratischen Prozess herbeigeführt werden. Das geht nicht von heute auf morgen“, so Minister Backhaus.

Projekte im ländlichen Raum

Schwerin – Minister Dr. Till Backhaus, zuständig für die ländliche Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern, hat heute mehrere Zuwendungsbescheide nach der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) per Videoschalte übergeben. Neben mehreren Maßnahmen zur Dorferneuerung sind auch wieder Zuwendungen für Kitas und Schulen dabei.

„Ich freue mich, dass mit den Fördermitteln besonders die Infrastrukturen für unsere Jüngsten aufgewertet, Freizeitangebote geschaffen und die Lernbedingungen verbessert werden. Die Förderungen für Kitas und Schulen sind da von besonderer Bedeutung. Zum einen wird für die Zukunft eine Grundversorgungseinrichtung in den Gemeinden erhalten. Aber auch die Zugänglichkeit lokaler und moderner Treffpunkte sind für das Dorfleben eine große Bereicherung. Wo sich Menschen begegnen können, da entsteht Gemeinschaft und das ist es, was den ländlichen Raum stark macht“, sagte Backhaus.

Die geförderten Projekte im Einzelnen:

Sanierung der Kita „Eulennest“ in der Gemeinde Glasewitz

In Glasewitz wird die Kita „Eulennest“ modernisiert. Durch die Sanierung des Altbaus und einen Erweiterungsbau für die Krippenkinder sollen künftig bis zu 42 statt wie bisher 36 Kinder betreut werden können. Die gesamte Kindertagesstätte wird mit den Umbaumaßnahmen erstmalig barrierefrei sein und auch ein Behinderten-WC erhalten.

Mit der Sanierung des bestehenden Gebäudes werden auch sämtliche Installationen (Heizung, Sanitär, Elektrik) sowie alle Fußböden, Innentüren, Decken, der Schall- und Brandschutz erneuert. Außerdem werden die Malerarbeiten in den Gruppenräumen vollzogen und Fliesenlegerarbeiten ausgeführt sowie ein neuer Sonnenschutz eingebaut. Für die Gemeinde Glasewitz hat die Modernisierung eine besondere Bedeutung.

Zum einen wird für die Zukunft eine entsprechende Grundversorgungseinrichtung in den ländlich geprägten Gemeinden erhalten, so dass die ländlichen Räume nachhaltig gestärkt werden, der Abwanderung junger Familien entgegengewirkt und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt wird. Das Land unterstützt dieses Projekt über die ILERL M-V mit 789.000 Euro.

Erneuerung der Heizungs- und Sanitäranlagen in der Grundschule Lüssow

In der Lüssower Grundschule werden die Sanitäreinrichtungen und die Heizungsanlage erneuert. Zurzeit besuchen 82 Kinder von der 1. bis zur 4. Klasse die Grundschule. Mit der Sanierung und Modernisierung der Grundschule kann auch weiterhin gewährleistet werden, dass zukünftig jedes Jahr mindestens 20 kleine ABC-Schützen dort eingeschult werden können.

Im Jahr 2017 wurde bereits mit der Modernisierung der Grundschule begonnen. Die Klassenräume und die Unterrichtsräume für den Fachunterricht oder die VHS-Angebote sowie die kleine Küche wurden bereits saniert. Dafür wurden bereits Fördermittel in Höhe von rd. 75.000 Euro im Rahmen der ILERL M-V bereitgestellt.

Ebenso erhielt die Gemeinde Lüssow eine Zuwendung für die Gestaltung der Außenanlagen an der Grundschule (50.944,01 EUR). Für die aktuelle Modernisierung gibt es über die ILERL M-V eine Förderung vom Land rund 126.700 Euro.

Erneuerung Plattenweg in Richtung Gutshaus in der Ortslage Boddin/Gemeinde Walkendorf

Der Boddiner Plattenweg in Richtung Gutshaus befindet sich im Ortskern des Ortsteils Boddin der Gemeinde Walkendorf. Er beginnt an der Kreisstraße (K 36), endet an der Zufahrt zum Gutshaus und dient als Zuwegung zum Ortsteil Boddin. Die Straße ist für die Ortslage Boddin eine wichtige Verbindungs- und Erschließungsfunktion zwischen der K 36 und dem Gemeindegebiet Walkendorf, derzeit jedoch in einem desolaten Zustand.

Geplant ist der Ausbau des Weges in der Gesamtlänge von ca. 150 Meter mit rechtsseitigem Gehweg sowie linksseitigem Bankett. Die Ausbauart soll mit Asphalt erfolgen. Durch die grundhafte Straßensanierung wird die Attraktivität und Verkehrssicherheit für die gesamte Bevölkerung gesteigert. Zudem wird anschließend das dörfliche Erscheinungsbild qualitativ verbessert. Die Maßnahme wird über ILERL M-V mit 132.800 Euro gefördert.

Ausbau des Gehweges an der Kreisstraße 50 in der Gemeinde Alt Sührkow

Die Gemeinde Alt Sührkow beabsichtigt den Ausbau des Gehweges entlang der Kreisstraße 50 in einer Länge von ca. 390 Meter und einer Breite von 1,50 Meter. Der alte, desolate Betonplattenweg wird aufgenommen und durch neue Betonrechtecksteine ersetzt. In diesem Zusammenhang werden die beidseitig angeordneten Bushaltestellen behindertengerecht ausgebaut.

Zudem wird die Regenentwässerung erneuert. Die Maßnahme trägt nach der Realisierung maßgeblich zur nachhaltigen Steigerung der Verkehrssicherheit im Dorf und für dessen Einwohner bei und wirkt sich zudem positiv auf das Ortsbild aus. Über ILERL M-V unterstützt das Land hier mit 224.300 Euro.

Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses in der Ortslage Blengow/Stadt Ostseebad Rerik

Das Vorhaben umfasst den Anbau von ca. 56 m² Grundfläche an ein vorhandenes Dorfgemeinschaftshaus im Ostseebad Rerik in der Ortslage Blengow. Hier wird ein zusätzlicher Veranstaltungsraum mit vorgelagerter Terrasse geschaffen. Das bestehende Gebäude wird u. a. für Seniorensport, Spieleabende, Dorffeste, Weihnachtsveranstaltungen und Frühstücksbrunch genutzt.

Die Nutzung des Gebäudes ist aufgrund der geringen Platzkapazität sowie baulicher Mängel eingeschränkt. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wird deshalb die Kapazität erweitert, um einen größeren Personenkreis die Nutzung zu ermöglichen. Bisher mussten die Veranstaltungen wiederholt oder die Personenzahl begrenzt werden.

Ziel ist es, die Dorfgemeinschaft in noch höherem Maße zu stärken, die Generationen zusammenzuführen und dafür die entsprechenden Räumlichkeiten bereitzustellen. Gefördert wird das Projekt mit 138.200 Euro über die ILERL M-V.

 Umbau und Sanierung der Wassermühle Ziddorf inkl. Nebengebäude/Gemeinde Dahmen

Die geschichtsträchtige Wassermühle ist heute ein technisches Denkmal. Aktuell steht das Gebäude ungenutzt leer. Geplant ist, die Ziddorfer Wassermühle zum neuen Sitz der Naturparkverwaltung Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See umzubauen. Dieser Standort soll weiterhin sowohl ein Besucherinformationszentrum als auch einen Gastronomiebetrieb beherbergen.

Aufgrund der geplanten Nutzung sind erhebliche bauliche Veränderungen geplant, da das Obergeschoss künftig als Verwaltungssitz sowie ein Großteil der Räumlichkeiten als Ausstellungs- und Informationszentrum genutzt werden sollen und somit einem breiten öffentlichen Publikum zugänglich gemacht wird.

Im Erdgeschoss ist neben der Einrichtung eines Gastronomiebetriebes auch die Schaffung von Ausstellungsflächen inkl. Sanitäreinrichtungen vorgesehen. Unterstützt wird das Vorhaben mit 1.615.200 Euro im Rahmen der ILERL M-V.

Ländlicher Wegebau „Zu den Letschower Tannen“ – TG des FNV Kassow-Kambs

Der vorhandene Schotterweg bildet die Haupterschließung nördlich der Ortslage Kambs und muss mit hohem Pflegeaufwand ständig instandgehalten werden.

Die Teilnehmergemeinschaft des Flurneuordnungsverfahrens möchte den Weg auch in Hinblick auf die forstwirtschaftliche Nutzung bis zur Wegegabelung am Waldrand mit einer Pflasterung mit Betonwinkelsteinen versehen. Um zukünftig das Wasserproblem dieses Weges zu beseitigen, ist durchgehend ein Versickerungsgraben vorgesehen, der über eine durch den Ort führende Mulde bzw. Rohrleitung und über einen Sandfang und einen Abscheider an den Teich in Kambs angeschlossen wird.

Über die ILERL M-V wird das Projekt mit 658.700 Euro gefördert.

Baumpflanzaktion in Dömitz

Große und kleine Naturfreunde können sich aktiv für den Klimaschutz einsetzen

Dömitz Bei der WEMAG ist Klimaschutz nicht nur ein Lippenbekenntnis. Das Energieunternehmen aus Schwerin lässt lieber Taten sehen und lädt deshalb alle Naturfreunde dazu ein, bei der nächsten Baumpflanzaktion am Sonnabend, den 2. April mit anzupacken.

„Das ist eine Aktion für die ganze Familie. Schließlich ist der Klimaschutz eine Generationenaufgabe, bei der wir heute bestimmen, wie es künftig auf unserem Planeten aussehen wird“, erklärte WEMAG-Vorstand Caspar Baumgart.

Nachdem in den vergangenen Jahren überwiegend in der Nähe von Malchow mit Kunden und Partnern Bäume gepflanzt wurden, rückt Westmecklenburg jetzt wieder in den Mittelpunkt der Baumpflanzaktion, die bereits zum elften Mal durchgeführt wird. Unterstützung gibt es dabei durch das Forstamt Kaliß und die Stadt Dömitz.

„Wir stellen dafür eine Fläche von etwa einem Hektar zur Verfügung. Ich finde es wichtig für die Umwelt, dass neue Bäume gepflanzt werden. Außerdem können die Beteiligten das Wachstum ihrer selbst gepflanzten Bäume verfolgen“, sagte Reinhold Suhrau, Bürgermeister der Stadt Dömitz.

Die Baumpflanzaktion ist von 11 bis 13 Uhr geplant. Im Anschluss gibt es einen Mittagsimbiss. Die Pflanzfläche befindet sich östlich von 19303 Dömitz an der LWL46. Der Navigator kann mit den GPS-Koordinaten: 53.129178, 11.317456 programmiert werden. Auf der Internetseite der WEMAG ist eine Landkarte abrufbar, auf der die genaue Stelle eingezeichnet ist.

Alle Gäste sollten an wetterfeste Kleidung und entsprechendes Schuhwerk denken. Auch der eigene Spaten kann mitgebracht werden. Alle Teilnehmenden melden sich bitte an unter Telefon 0385 . 755-2755 oder E-Mail service@wemag.com.

Aufgrund der Corona-Situation wird empfohlen, sich zwei Tage vor dem Veranstaltungstermin unter: www.wemag.com/baumpflanzaktion zu informieren, ob die Veranstaltung stattfinden kann.

Beschulung ukrainischer Kinder

Oldenburg: Alle ukrainischen Kinder und Jugendlichen werden unterrichtet

Schwerin – Immer mehr Kinder und Jugendliche flüchten mit ihren Familien aus der Ukraine. Das Bildungsministerium hat seit Kriegsbeginn alles in die Wege geleitet, die Beschulung ankommender Flüchtlingskinder zu organisieren.

„Wir nehmen alle Kinder und Jugendlichen auf und unterrichten sie“, so Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Um den Schulleitungen die Aufnahme ukrainischer Mädchen und Jungen zu erleichtern, hat das Bildungsministerium gemeinsam mit den Schulrätinnen und Schulräten für Migration die Handlungsempfehlung „Schulaufnahme und schulische Eingliederung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache an allgemeinbildenden Schulen“ entwickelt.

Grunsätzlich gilt, dass alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler an der örtlich zuständigen Schule aufgenommen werden, auch wenn diese keine Standortschule ist. Je nachdem, ob sich das Kind in der deutschen Sprache gut verständigen sowie lesen und schreiben kann, entscheidet die Schulleitung dann, ob es auf der Schule bleiben kann, oder an eine Standortschule mit Intensivförderung im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ) wechseln sollte. Derzeit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern 94 Standortschulen, weitere 140 können bei Bedarf reaktiviert werden.

Das Ministerium bezieht in die Beschulung ukrainischer Schülerinnen und Schüler an den DaZ-Standortschulen Lehrkräfte mit ein, die das Studium Deutsch als Fremdsprache absolviert haben und unterstützend zur Verfügung stehen können.

„Seit mehr als 30 Jahren arbeiten an unseren Schulen Lehrkräfte mit der Zusatzausbildung DaZ, die Schülerinnen und Schüler fast aller Nationalitäten unterrichten“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Mit dem Stand vom 22.03. sind derzeit 274 ukrainische Schülerinnen und Schüler in Mecklenburg-Vorpommern gemeldet.

Interreg-Förderprogramm VI A

Meyer: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter erfolgreich ausbauen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat am Dienstag im Kabinett den Programmentwurf des Programms Interreg VI A der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und der Republik Polen 2021-2027 im Kabinett vorgestellt.

„Unser Programm bietet einen ganzen Blumenstrauß wichtiger grenzüberschreitender Kooperationsthemen. Darüber hinaus haben wir es geschafft, wichtige thematische Weiterentwicklungen etwa in den Bereichen Innovation und Klimawandelanpassung zu integrieren. Viele strategische Schwerpunkte der Landesentwicklung können wir gezielt durch grenzüberschreitende Kooperationen stärken und vor allem auch ausbauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Das Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) wird mit insgesamt 124,6 Millionen Euro EU-Mitteln ausgestattet. Schwerpunkte des Programms sind unter anderem die Vernetzung von Forschungs- und Innovationskapazitäten, die Umsetzung innovativer Lösungen beispielsweise in der Gesundheitswirtschaft sowie der Technologietransfer. Weitere Themen sind der Erhalt der biologischen Vielfalt, die Stärkung des nachhaltigen Tourismus, der Erhalt des kulturellen Erbes im Grenzraum, aber auch der grenzüberschreitende Katastrophenschutz.

„Wir wollen im Rahmen der neuen EU-Förderperiode auch die kleinen Projekte, die grenzüberschreitenden Begegnungen und Vorhaben zur Verbesserung des Alltags- und Wirtschaftslebens entwickeln. Sie sind der wahre Kern unserer Zusammenarbeit“, erläuterte Meyer weiter.

In der vergangenen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zum Beispiel in rund 60 Projekten die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Straßen- und Radwegenetzes nachhaltig verbessert worden.

„Bis Jahresende 2022 werden wir dafür bauliche Maßnahmen auf rund 50 km im Grenzraum erfolgreich durchgeführt haben. Darüber hinaus nahmen rund 12.000 Menschen an unseren gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung teil. Vorzeigeprojekte, wie der ´Integrierte grenzüberschreitende Rettungsdienst´, unser ´Telemedizinisch integriertes, deutsch-polnisches Kinderkrebszentrum´ oder die Initiative ´Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss´ haben große Wirkung erzielt“, sagte Wirtschaftsminister Meyer abschließend.

Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz

Backhaus: „Grundwasser ist die Quelle allen Lebens“

Schwerin – Anlässlich des heutigen Weltwassertages, der in diesem Jahr unter dem Motto „Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz“ steht, betont Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus die elementare Bedeutung des Grundwassers als unverzichtbare Ressource und deren Belastung durch den Menschen.

„Wenn man an Rohstoffe denkt, fällt einem die Ressource Wasser sicherlich nicht als erstes ein. Wir denken an Gold, Silber, Kohle, Erdöl oder Erdgas – also die Rohstoffe, die an den Börsen eine Rolle spielen und einen hohen Geldwert haben. Dabei ist Wasser die Quelle allen Lebens: Nicht nur der Mensch selbst, sondern auch die Welt um ihn herum, ist vom Wasser abhängig. So werden eine Vielzahl von Landökosysteme, wie Moore und Feuchtwälder, aber auch die Oberflächengewässer vom Grundwasser gespeist.

Ausreichend verfügbares Wasser ist in der westlichen Wohlstandsgesellschaft leider zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Dabei haben wir allen Grund zur Sorge! Auch unser Grundwasser muss gesichert und vor allem vor Verunreinigungen geschützt werden. Denn die Besonderheit des Grundwassers liegt in seiner Reinheit und seiner Qualität: Diese kann durch eine Vielzahl von anderen Stoffen beeinträchtigt werden: Nährstoffe, Pflanzenschutzmittelrückstände oder organische Chemikalien aus Altlasten. Bodenschutz ist daher gelebter Grundwasserschutz: Was den Boden schützt, nützt in der Regel auch dem Grundwasser,“ so Minister Dr. Til Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern sind von 51 Grundwasserkörpern, die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie bewertet werden, 27 wegen Nitrat und 28 wegen ortho-Phosphat im chemisch schlechten Zustand. Die Bundes- und die Landes-Düngeverordnungen enthalten Maßnahmen, die dazu führen werden, dass diese Nährstoffbelastungen des Grundwassers gemindert und neue Belastung verhindert werden.

Dass sich die Landesregierung in MV im besonderen Maße der Verantwortung für den Gewässerschutz im Zusammenhang mit landwirtschaftlicher Nutzung stellt, wird auch durch das „Konzept zur Minderung diffuser Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft in die Oberflächengewässer und in das Grundwasser“ deutlich.

Auf Initiative des Landwirtschaftsministeriums wurde das Konzept 2009 erstmals veröffentlicht. In enger Zusammenarbeit der Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsverwaltung mit Landwirtschaftsbetrieben laufen praktische Anwendungen wie das Anlegen von Gewässerrandstreifen, aber auch konzeptionelle Maßnahmen wie wissenschaftliche Untersuchungen, Analysen und Beratungen vorgesehen.

„Nichtsdestotrotz lässt sich sagen, dass das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzte Grundwasser in MV eine sehr gute Qualität hat. Es wird aus meist tieferliegendem, gut geschützten Grundwasserleitern gewonnen. In oberflächennahen Gewässern lassen sich aufgrund menschlicher Tätigkeiten oder Umwelteinflüsse Veränderungen beobachten. Deshalb ist es wichtig, sich auch künftig für einen flächendeckenden Grundwasserschutz einzusetzen und Maßnahmen zu ergreifen, um auch zukünftig die Wasserversorgung auf hohen Niveau zu sichern,“ so der Minister.

Dafür soll der seit 1994 existierende Generalplan Trinkwasserversorgung M-V durch eine aktuelle Trinkwasserversorgungskonzeption des Landes ersetzt werden. Der erste Teil liegt als Statusbericht 2019 vor, der zweite Teil wird voraussichtlich im dritten Quartal 2022 veröffentlicht.

Gerade die vergangenen zwei Jahre mit Corona-Pandemie, Flutkatastrophe 2021 in Rheinland-Pfalz bzw. Nordrhein-Westfalen und der Krieg gegen die Ukraine haben Backhaus zufolge nachdrücklich gezeigt, dass Wasser ein hohes Gut ist.

Die Trinkwasserversorgung gelte es als ein besonders wichtiger Teil der kritischen Infrastruktur. Um den Schutz des Grund- und Trinkwassers kümmern sich zahlreiche Institutionen, zum Beispiel staatliche und kommunale Wasser- und Bodenschutzbehörden, das Gesundheitsamt, die Wasserversorgungs- und die Abwasserentsorgungsunternehmen, die Hydrogeologie als Wissenschaft, die Umweltverbände und die Boden- bzw. Grundwassernutzer, allen voran die Landwirte. Ihnen allen sprach der Minister einen großen Dank aus.

Tag des Waldes

Aufforstung wird in MV nun vergütet

Schwerin – Anlässlich des heutigen Tag des Waldes verkündet der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus einen weiteren Meilenstein für den weiteren Ausbau der Wälder. Auf dem digitalen Symposium der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Wald (AGDW) präsentierte der dienstälteste Forstminister Deutschlands gemeinsam mit dem Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates (DFWR), Herrn Georg Schirmbeck, der Öffentlichkeit die Waldfunktionenbewertungsverordnung MV.

Durch diese können nun Ersatzaufforstungen als vorgezogene Waldkompensationsmaßnahmen anerkannt werden (§ 15 Abs. 11 LWaldG). Der Minister erklärt die Besonderheit dieser Maßnahme:

„Bei vorgezogenen Waldkompensationsmaßnahmen handelt es sich um Flächen, die für zu erwartende Waldumwandlungen aufgeforstet und in Waldpunkten bewertet werden. Die neue Verordnung bietet hierfür ein landesweit einheitliches sowie transparentes Berechnungsverfahren, welches die Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes gleichrangig berücksichtigt. Landeigentümer, die sich für die Aufgabe landwirtschaftlicher Nutzung entschließen und ihre Flächen aufforsten, erhalten so eine Vergütung ihrer Entscheidung. Damit ist ein weiteres, bundesweit einmaliges Instrument aus dem Forstrecht für die Vergütung von Ökosystemleistungen des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern etabliert worden“ so der Minister.

Eine weitere Besonderheit besteht laut Minister im Berechnungsverfahren, das das Anlegen besonders nachhaltiger Wälder belohnt:

„Für den Naturschutz oder für die Erholung besonders wertvolle Waldflächen, Küstenschutzwälder oder alte Laubwälder erhalten über das Berechnungsmodell der Waldfunktionenbewertungsverordnung die höchste Anzahl an Waldpunkten. Die durch Neuwaldbildung generierten Waldpunkte können dann anschließend durch den Flächeneigentümer vermarktet werden. Der Preis pro Waldpunkt bildet sich am Markt und liegt aktuell zwischen 2,50 und 3,00 Euro pro Waldpunkt. Somit ist eine Vergütung der entstandenen Ökosystemleistungen für den Waldbesitzer möglich“ so Backhaus.

Bereits auf freiwilliger Basis angewendet wurde dieses Verfahren durch die Landesforstanstalt MV. Durch entsprechende Pflanzungen sind in MV bereits 155 Waldkompensationspools mit einer Fläche von rund 760 ha entstanden. So wurde ebenfalls heute, am Tag des Waldes, eine Erstaufforstungsfläche im Eigentum von Helmuth von Maltzahn bepflanzt. Hierbei handelt es sich um den 100. Waldkompensationspool.

Im Rahmen des Symposiums vekündete Minister Backhaus zudem die positive Bilanz des von ihm initiierten Landeswaldprogramms:

„Ich habe Anfang 2020 die politische Initiative für Mecklenburg-Vorpommern ergriffen und das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik gestartet! Über 10 Jahre hinweg 860 Hektar jährlich stellt unsere Landgesellschaft Landwirtschaftsfläche für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung. Bis jetzt wurden rund 750 ha durch die Landforstanstalt aufgeforstet. Es ist das größte staatliche Aufforstungsprojekt der Bundesrepublik!“

Auch zu diesem Anlass wurde am Tag des Waldes im Forstamt Jasnitz auf einer ca. 10 ha großen, ehemaligen landwirtschaftlichen Fläche südwestlich der Ortschaft Kuhstorf eine Baumpflanzaktion durchgeführt und damit die letzten Flächen der Aufforstungsperiode 2021 vervollständigt.

Fortbildung für Lehrkräfte

Oldenburg: Flüchtlingskinder in unseren Schulen willkommen heißen

Schwerin – Seit über drei Wochen herrscht Krieg in der Ukraine. Tausende Menschen, vor allem Frauen und Kinder, sind auf der Flucht. Auch in Mecklenburg-Vorpommern suchen sie Schutz.

Um die Lehrkräfte des Landes in dieser auch für sie besonderen und herausfordernden Situation im Umgang mit geflüchteten Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, hat das Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern die Online-Fortbildung „Kinder und Jugendliche aus der Ukraine in unseren Schulen willkommen heißen“ entwickelt.

„Die Erfahrungen, die Kinder und Jugendliche aus der Ukraine auf ihrer Flucht machen mussten, können wir uns kaum vorstellen. Sie haben ihr Zuhause verlassen müssen. Wir möchten unseren Lehrkräften mit der Fortbildung Wissen und Empfehlungen an die Hand geben, wie sie mit auch traumatisierten Mädchen und Jungen umgehen können, um ihnen bei der Verarbeitung ihrer Erlebnisse und bei der Integration in unsere Gemeinschaft zu helfen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die Online-Fortbildung findet am 4. April 15:00 bis 17:30 Uhr statt.

Weitere Informationen zu den Inhalten erhalten interessierte Lehrkräfte auf dem Bildungsserver MV unter www.bildung-mv.de/DaZ.

Gold für Gingster Turner

Gemischte Schülermannschaft qualifiziert sich bei „Jugend trainiert für Olympia“ für das Bundesfinale

Insel Rügen -Großer Erfolg für zehn Gingster Turner: Beim Landesfinale des Schulsportwettbewerbs „Jugend trainiert für Olympia“ holten die zwei teilnehmenden Mannschaften der Wettkampfklasse IV (10-13 Jahre) gleich zwei Medaillen im Gerätturnen. Während die Mädchengruppe sich nach einem spannenden Wettbewerb die Bronzemedaille erkämpfte, gewann die gemischte Jungenmannschaft Gold und damit die Tickets für das Bundesfinale im Mai in Berlin. Hier werden dann die besten Schulsportler aus 16 Bundesländern um die Medaillen der federführenden Deutschen Schulsportstiftung kämpfen.

Die erfolgreiche Turnermannschaft aus der Gingster Schule mit ihrer Sportlehrerin Birgit Eicke. Foto @ Martina Zabel

Die erfolgreiche Turnermannschaft aus der Gingster Schule mit ihrer Sportlehrerin Birgit Eicke. Foto @ Martina Zabel

Aus allen Schulamtsbereichen des Landes traten vier Mannschaften in Ribnitz-Damgarten an, um sich beim Turnen an den Geräten zu messen. Neben den klassischen Übungen am Reck, Balken, Barren, Boden und Sprung bereiteten sie im Vorfeld wochenlang ihren Einsatz auf die Disziplinen Standweitsprung und das Klettern an der Kletterstange vor. „Leider wurde die Vorbereitung durch viele Corona- und Quarantänefälle unterbrochen“, erklärt Sportlehrerin Birgit Eicke, „und trotzdem nahmen alle die Herausforderung an, um mit Aufregung, Spannung und dem nötigen Spaß an die Aufgabe zu gehen.“ Sie blickt auf bewundernswerte Einzelleistungen ihrer Schützlinge, wie etwa von Filia Schwarzer aus der 4. Klasse. Sie war an der Kletterstange die Schnellste und erreichte beim Standweitsprung die beste Weite aller Teilnehmer.

Tim Priebe, Alexander Schulze und Fion Raben (v. l. n. r.) erturnten sich in Ribnitz-Damgarten den Sieg. Foto @ Martina Zabel

Tim Priebe, Alexander Schulze und Fion Raben (v. l. n. r.) erturnten sich in Ribnitz-Damgarten den Sieg. Foto @ Martina Zabel

„Das Training hat sich wirklich gelohnt“, freut sich Sportlehrerkollegin Martina Zabel, die an der Gingster Schule die sechsköpfige Sportfachschaft leitet. Die Mädchen und Jungen investierten neben dem Fleiß in den Sportstunden zusätzliche Einheiten in der Arbeitsgemeinschaft Turnen, die Birgit Eicke im letzten Jahr ins Leben gerufen hat. Ihr gelang ein kleines Kunststück, denn sie brachte ihre Turner zum ersten Mal ins Landesfinale und den Landesmeistertitel mit nach Hause. Das bringe zusätzlichen Schwung in die Turnertradition an der Gingster Schule. Denn seit Jahrzehnten ist das Gerätturnen fester Baustein im dortigen Sportunterricht und endet für die erfolgreichen Sportler mit einer alljährlichen Turngala.

Eindämmung der Corona-Pandemie

Schwerin – Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sondersitzung die neue Corona-Übergangsregelung auf Grundlage des im Bundestag und im Bundesrat beschlossenen Infektionsschutzgesetzes beraten und beschlossen.

„Die Lage in Mecklenburg-Vorpommern ist nach wie vor angespannt und dynamisch. Das gilt besonders für die Situation im Gesundheitssystem. Die Belastung und Belegungszahlen der Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern sind so hoch wie nie in der Corona-Pandemie“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Kabinettssitzung.

Wegen der anhaltend hohen Inzidenz- und Hospitalisierungszahlen habe sich die Landesregierung dazu entschieden, wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beizubehalten, so die Ministerin.

Drese: „Wir werden deshalb auch im Bereich der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen nicht von unseren strengen Maßnahmen, wie z.B. der Testverpflichtung und der Maskenpflicht abweichen.“

„Personen- und Kapazitätsbeschränkungen werden aber aufgehoben, die Einschränkungen deutlich zurückgefahren. Wir öffnen und bleiben, soweit das neue Infektionsschutzgesetz es zulässt, trotzdem weiter vorsichtig und sorgsam“, verdeutlichte Drese. Dazu gehöre, dass, wo immer der Abstand nicht eingehalten werden kann, es die dringende Empfehlung gibt, auch im Außenbereich eine Maske zu tragen.

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

Im öffentlichen Raum, insbesondere in öffentlich zugänglichen Innenbereichen, soll überall ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen oder Personengruppen eingehalten werden. Das gilt nicht für Personen, denen ein fester Sitzplatz im Rahmen eines sogenannten Schachbrettschemas zugeordnet ist (im Innenbereich mit Maske).

Das Kabinett hat sich zudem darauf verständigt, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

3G (also geimpft, genesen oder tagesaktueller Test) ist in den folgenden Innenbereichen erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

Für Diskotheken und Clubs gilt die 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

Drese: „Ich appelliere angesichts des dynamischen Pandemiegeschehens in unserem Land, die Schutzmaßnahmen einzuhalten: Abstand, Hygiene, Maske tragen. Es kommt jetzt sehr stark auch auf den Selbstschutz und die Eigenverantwortung an.“

Die neue Landesverordnung trat am 18. März in Kraft.

Hilfe für zivilgesellschaftliches Engagement

Steuerliche Hilfen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Schwerin – Das Leid und die Not, die die vielen Frauen, Männer und Kinder in und aus der Ukraine gerade erfahren müssen, macht die Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern genauso wie im übrigen Deutschland und auch weiten Teilen der Welt sehr betroffen und fassungslos. Das zivilgesellschaftliche Engagement in dieser besonderen Krise ist enorm groß: Geldspenden, Sachspenden, von Vereinen und Initiativen organisierte Hilfsaktionen, Unterstützungsleistungen von Unternehmen. Die Anteilnahme und Hilfsbereitschaft ist groß und überall sichtbar.

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder haben gemeinsam entschieden, dieses zivilgesellschaftliche Engagement mit steuerlichen Erleichterungen zu unterstützen.

„Gerade angesichts des unbeschreiblichen Leids und der humanitären Katastrophe ist es großartig mitzuerleben, wie viele Menschen und Organisationen uneigennützig helfen und Geld und Sachleistungen spenden. Wir wertschätzen diese Hilfsbereitschaft jetzt durch schnelle und unbürokratische Steuererleichterungen.“ sagte Finanzminister Dr. Heiko Geue.

So können Spenden an anerkannte Organisationen in einem vereinfachten Verfahren nachgewiesen werden. Vereine, die in dieser besonderen Situation außerhalb ihrer Satzungszwecke Hilfen für die vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, brauchen nicht den Verlust der Gemeinnützigkeit zu befürchten.

Bei Unterkünften, die an sich für eine umsatzsteuerpflichtige Verwendung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Hotelzimmer oder Ferienwohnungen, werden keine umsatzsteuerlichen Folgen gezogen, wenn diese unentgeltlich aus der Ukraine Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden.

Und für Unternehmen, die unentgeltlich Gegenstände und Personal für humanitäre Zwecke an Hilfsorganisationen, die einen unverzichtbaren Einsatz zur Bewältigung der Auswirkungen und Folgen bei den vom Krieg in der Ukraine Geschädigten leisten, überlassen, ist dies grundsätzlich ohne Umsatzsteuerbelastung möglich.

Das BMF-Schreiben vom 17.03.2022 steht im Steuerportal-MV zum Abruf bereit.

Gesellenfreisprechung in Wismar

Schulte: Absolventen stehen beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen

Wismar – Am Freitag haben 46 Auszubildende der Kreishandwerkerschaft Nordwestmecklenburg-Wismar nach bestandener Prüfung ihre Gesellenbriefe erhalten.

„Gute Handwerkerinnen und Handwerker zeichnet Wissen, Können und vor allem der feste Wille aus, etwas erreichen und bewegen zu wollen. Das haben die Absolventen des diesjährigen Prüfungsdurchlaufes besonders deutlich bewiesen – coronabedingt musste die Ausbildung unter erschwerten Bedingungen ablaufen. Den Gesellinnen und Gesellen stehen jetzt beruflich hervorragende Chancen und Perspektiven in Mecklenburg-Vorpommern offen. Fachkräfte werden gesucht, um weiterhin die hohe Qualität des Handwerks in Mecklenburg-Vorpommern aufrecht zu erhalten. Das Handwerk und der Mittelstand insgesamt sind in Mecklenburg-Vorpommern tragende Säulen der Wirtschaft. Deshalb werden wir die Branche weiter stärken und unterstützen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte in Wismar.

Staatssekretär Schulte verwies auf die Planungen des Landes, die Programme Meister-Extra für einen erfolgreichen Meister-Abschluss und die Meisterprämie für Unternehmensübernahmen weiterzuführen. Beim Meister-Extra erhalten Absolventen 2.000 Euro für einen erfolgreichen Abschluss, für die 50 Besten eines Gewerkes zusätzlich 3.000 Euro. Der Meisterbrief berechtigt zum selbstständigen Führen eines Handwerksbetriebs und zum Ausbilden von Handwerksnachwuchs. Existenzgründer im Handwerk sollen weiter bei der Unternehmensnachfolge unterstützt werden und können als Meisterprämie 7.500 Euro erhalten.

„Wir wollen Anreize für junge Menschen schaffen, sich nach der Ausbildung weiter zu qualifizieren und später vielleicht einen bestehenden Betrieb zu übernehmen. Das sichert Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Schulte.

Die freigesprochenen Gesellen kommen aus den Gewerken Metallbau, Kraftfahrzeugmechatroniker, Sanitär-/Heizungs- und Klimatechnik, Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik, Friseur, Maler und Lackierer, Bauten- und Objektbeschichter sowie Hochbaufacharbeiter und Maurer.

Im Bereich der Handwerkskammer Schwerin gibt es 7.563 Handwerks- und handwerksähnliche Unternehmen mit rund 40.000 Beschäftigten sowie mehr als 2.000 Auszubildende über alle Lehrjahre gezählt, davon 16 Prozent Frauen. Im Jahr 2021 wurden 761 neue Lehrverträge abgeschlossen; 2020 waren es 654, 2019 waren es 715.

Mittel aus dem MV-Schutzfonds für Schulbau

Bildungsministerin Oldenburg und Innenminister Pegel: 87 Baumaßnahmen wurden auf den Weg gebracht

Schwerin – Die interministerielle Arbeitsgruppe „Schulbau“ der Landesregierung hat nach einem letzten Förderaufruf weitere 29 Vorhaben ausgewählt, die aus dem MV-Schutzfonds für die pandemiebezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur gefördert werden.

„Wir unterstützen diese 29 Schulen in unserem Bundesland mit insgesamt ca. 23,5 Millionen Euro dabei, Baumaßnahmen umzusetzen, die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie dringend notwendig geworden sind. Dies sind vor allem Vorhaben, mit denen die erforderlichen Hygienestandards hergestellt oder gesichert werden“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Insgesamt fördern wir somit mit den 100 Millionen Euro, die aus dem Corona-Schutzfonds für Schulen zur Verfügung stehen, 87 Vorhaben. Das sind 53 kleinere Projekte, die jeweils bis zu 500.000 Euro erhalten sowie 34 größere Vorhaben, die wir mit jeweils maximal fünf Millionen Euro fördern“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Ein Beispiel für ein kleineres Projekt ist die Regionale Schule „Am Rugard“ in Bergen auf Rügen. Sie erhält rund 314.000 Euro für den Einbau einer Lüftungsanlage. Zu den ausgewählten größeren Projekten zählt der Ergänzungsneubau der Eldetal-Schule Domsühl im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Der Neubau dient zur Erweiterung der Raumkapazitäten, die für die Umsetzung pandemiebedingter Hygienekonzepte erforderlich sind. Das Amt Parchimer Umland als Schulträger erhält dafür vom Land ca. 4,6 Millionen Euro.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat mit dem zweiten Nachtragshaushalt 2020 beschlossen, 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen MV-Schutzfonds für die Pandemie-bezogene Verbesserung der Schulinfrastruktur an allgemein bildenden Schulen bereitzustellen.

Dazu zählen kurzfristig zu realisierende Baumaßnahmen etwa an Fenstern, Toiletten, Lüftung, Verkabelung, Brandschutz sowie Bauvorhaben, die zur Schaffung bzw. Erweiterung von Raumkapazitäten führen. Durch diese Maßnahmen soll der Präsenzunterricht an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern auch unter den Gegebenheiten einer Pandemie verbessert und sichergestellt werden.

Kartellbehörden sind jetzt besonders gefordert

Schwerin – Angesichts gestiegener Preise für Kraftstoffe bei gleichzeitig sinkenden Ölpreisen, sei eine Kontrolle durch die Kartellbehörden dringend geraten, erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. Den Blick nur auf die Zapfsäulen zu richten, sei aber nicht ausreichend, so der Minister:

„Es macht mich wütend, wenn ich sehe, wie der Markt offenbar aus den Fugen gerät. Vor dem Hintergrund eines Krieges mit all dem menschlichen Leid, den er mit sich bringt, feiert der Kapitalismus fröhliche Urstände. Auch auf dem Sektor des Lebensmitteleinzelhandels haben wir mittlerweile Strukturen, die dem Oligopol auf dem Ölmarkt gleichen. Während die großen Supermarktketten weiterhin Gewinnmargen von 40 bis 50 Prozent einfahren, können die landwirtschaftlichen Betriebe keine kostendeckenden Preise erwirtschaften. Hier läuft etwas gewaltig schief.

Während der Corona-Krise haben die Betriebe der Lebensmittelbranche stets geliefert, zum Teil unter großen persönlichen Opfern: Vom landwirtschaftlichen Betrieb über die Schlachtereien und die Verkäuferin im Supermarkt. Doch das große Geld bliebt anderswo hängen. Wenn Appelle an die soziale Verantwortung der Unternehmen nichts nützen, müssen die Kartellwächter eben auf den Plan gerufen werden.

Gleichzeitig appelliere ich aber auch an die Verbraucher. Natürlich lösen Krisen Ängste aus. Ganz besonders tun dies Kriege. Doch die Ernährungssicherheit in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern ist gegeben und Angst ist kein guter Berater. Hamsterkäufe erzeugen künstliche Engpässe, die wiederum die Preise nach oben treiben. Hier wird eine Spirale in Gang gesetzt, die völlig irrational ist. Wer kein Sonnenblumenöl im Supermarkt findet, kann zu Alternativen wie Rapsöl greifen oder zu Olivenöl.

Auch Mehl gibt es in guter Qualität in haushaltsüblichen Mengen jederzeit zu kaufen. Und wenn ein Regal mal leer ist, wird es spätestens nach zwei Tagen wieder aufgefüllt sein. Ich bin sicher, dass – ähnlich wie zu Beginn der Corona-Krise – die Kundinnen und Kunden bald wieder den Überblick und die Ruhe zurückgewinnen. Die Kriegsgewinnler aber müssen wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln deutlich in die Schranken weisen“, so Minister Backhaus.