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Monat: November 2022

Gesteigerte Wasserentnahme

Backhaus: Gesteigerte Wasserentnahme macht Beregnungsgebühren notwendig

Schwerin – Die Landwirtschaft und der Erwerbsgartenbau sollen künftig für die Entnahme von Oberflächen- oder Grundwasser eine Gebühr zahlen.

„Es ist erforderlich, dass sich die Branche an den Klimawandel anpasst. Dazu gehört auch Anbaukulturen und -strukturen sowie Bewässerungssystme und -zeiten an das verfügbare Wasserdargebot anzupassen. Wasser ist ein knappes und wertvolles Gut.

Mit dem Wasserentnahmeentgelt setzen wir einen wichtigen Anreiz, sparsamer mit dem Wasser umzugehen. Bereits 2019 wurden hierzulande rund 40 Prozent mehr Wasser entnommen als noch 2007. Die größten Steigerungsraten verzeichnen wir in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Fischerei. In diesen Sektoren ist der Verbrauch im genannten Zeitraum um mehr als das Zehnfache auf rund 50 Millionen Kubikmeter pro Jahr gestiegen.

Dieser Entwicklung müssen wir entgegensteuern und werden daher das Landeswasserrecht entsprechend anpassen. Über die konkrete Höhe der Abgabesätze beraten wir derzeit noch“, sagte Mecklenburg-Vorpommern Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute im Schweriner Landtag.

Minister Backhaus bezeichnete die bisherige Befreiung vom Wasserentnahmeentgelt für die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung als nicht mehr zeitgemäß. Sie stamme noch aus dem Wasserrecht der DDR.

Gleichwohl äußerte er Verständnis, dass die Abgabe für die Branche eine zusätzliche finanzielle Belastung darstelle, die nicht leicht zu bewältigen sei. Insbesondere der Kartoffel- und Gemüsebau sei sehr beregnungsintensiv. Dennoch komme das Land aus gesamtgesellschaftlichem Interesse nicht umhin, der ungebremsten Entwicklung der Wasserentnahmemengen etwas entgegenzusetzen.

Ein weiterer wichtiger Baustein, der den schonenden Umgang mit unseren Wasserressourcen aber nicht ersetzen könne, sei das Wasser in der Fläche zu halten. „Dies gelingt nicht mit nur einer Maßnahme“, so Backhaus.

Die Landesregierung berücksichtige diesen Aspekt daher unter anderem bei der Klima-, Moorschutz- und der Wasserstrategie, in deren Erarbeitung auch die Interessenlagen landwirtschaftlicher Betriebe einbezogen werden. „Das Konzept muss in sich stimmig und vor allem umsetzbar sein“, sagte der Minister abschließend.

Land legt Programm für Härtefalldarlehen auf

Meyer: Unterstützung wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialien und Rohstoffe

Schwerin – Das Land legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf.

„Der Bund richtet seine Unterstützungsmaßnahmen bislang vor allem auf die hohen Energie- und Wärmekosten aus. Wir wollen dort unterstützen, wo es bislang noch zu wenig Hilfe für die Wirtschaft gibt. Insbesondere die zum Teil drastisch gestiegenen Preise für Materialen und Rohstoffe sowie allgemeine Störungen von Lieferketten machen den Unternehmen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund sollen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Sinne einer nachrangigen beziehungsweise ergänzenden Unterstützung mit Härtefallhilfen zeitlich befristet zur Abmilderung besonderer Belastungen unterstützt werden.

Wir setzen hier nunmehr mit einem neuen Programm für Härtefalldarlehen an. Bei Härtefällen aufgrund von besonderen Belastungen aus allgemeinen Lieferkettenstörungen soll darüber hinaus mit Einzelfall-Darlehen eine Liquiditätssicherung ermöglicht werden. Beiden gemeinsam ist, dass es sich um Härtefälle handeln und die Förderung durch das Land subsidiär sein muss. Anträge können ab Montag (14. November 2022) gestellt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei dem neuen Programm stehen die vom Bund bislang nicht adressierten Material- und Rohstoffpreissteigerungen im Mittelpunkt. „Mit den Härtefalldarlehen wollen wir die kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Vollerwerb unterstützen, die zusätzlich mit deutlich gestiegenen Rohstoff- und Materialkosten belastet werden.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Rohstoff- und der Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg anfällt, der nicht kurzfristig preis- und erlöswirksam weitergegeben werden kann oder konnte“, sagte Meyer weiter.

In solchen Härtefällen sollen Darlehen mit Beträgen zwischen 10.000 Euro und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, höchstens jedoch 100.000 Euro ausgereicht werden. „Diese können flexibel für Betriebsmittel oder Investitionen eingesetzt werden. Auf Wunsch des Unternehmens kann bis zu 12 Monate eine tilgungsfreie Zeit gewährt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Die Zuwendung wird für maximal 60 Monate gewährt. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit 5 Prozent.

Die Anträge für das Programm Härtefalldarlehen sind formgebunden bei PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC) unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen. Die Antragsunterlagen können beim Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Die finanziellen Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Härtefalldarlehen zur Unterstützung der Wirtschaft kommen aus dem neuen Härtefallfonds der Landesregierung.

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-5588 bereit.

Finanzielle Unterstützung beim Strahlenschutz

Schwerin – Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen war die Notfallvorsorge im Strahlenschutz Thema im Schweriner Landtag. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der mangelnden Personalausstattung in diesem Bereich.

Dazu der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Gefahr des Austretens radioaktiver Stoffe und deren regionale Ausbreitung hat mit Ukrainekrieg eine reale Dimension angenommen. Die Handlungsfähigkeit im Falle eines radiologischen Notfalls ist für mich deshalb nicht verhandelbar.

Auch steht für mich außer Frage, dass wir in diesem Bereich mehr Personal brauchen. Die Aufgaben der Radioaktivitätsmessung sind Aufgaben, die die Länder im Auftrag des Bundes durchführen. Der Bund ist deshalb verpflichtet den Ländern den Aufwand für diese Aufgabe zu erstatten. Dieser Pflicht muss der Bund endlich angemessen nachkommen. Dazu gehört nicht nur die Erstattung der Sach-, sondern auch der Personalkosten.

Die Aufgaben des Landes bei der Überwachung der Umweltradioaktivität nach § 162 des Strahlenschutzgesetzes werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wahrgenommen. Dort tritt nach wie vor situativ ein Krisenstab zusammen und es werden die technischen Funktionalitäten regelmäßig getestet.

Dabei handelt es sich um ein Standardprozedere, das keinen Anlass zur erhöhter Sorge gibt. Dennoch müssen wir natürlich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und dafür brauchen wir die nötige Manpower. Bislang entspricht die Personalausstattung nicht den Empfehlungen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes von 2015. Das muss sich ändern. Derzeit verfügen wir im Land auch nur über eine Radioaktivitätsmessstelle, die sich in Stralsund befindet.

Das Ausbleiben radiologisch relevanter Ereignisse hat Anfang der 2000er Jahre zur Streichung der 2. Radioaktivitätsmessstelle geführt. Dieses Urvertrauen in die Welt ist angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen in Mitteleuropa so nicht mehr haltbar. Die Wiedereinrichtung einer zweiten Radioaktivitätsmessstelle an einem anderen Standort würde spürbare Vorteile für die Schadensvorsorge mit sich bringen.“

Das Integrierte Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt – kurz: IMIS – wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 aufgebaut. Alle Mess- und Prognoseergebnisse werden beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesammelt, ausgewertet und in Tabellen, Grafiken und Karten, etwa dem BfS-Geoportal, dargestellt.

Absicherung durch Härtefallfonds M-V

Oldenburg: Energiefonds des Landes federt Härtefälle für Schul- und Kitaträger zusätzlich ab

Schwerin – Die Landesregierung unterstützt mit dem Härtefallfonds MV die Energieversorgung an Kitas und Schulen zusätzlich zum Energiepreisdeckel des Bundes.

„Wir werden es nicht zulassen, dass das Energiesparen auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen in den Kitas und Schulen ausgetragen werden darf“, sagte Simone Oldenburg. „Das Land sorgt dafür, dass es auch in einer schwierigen Energielage optimale Förder-, Betreuungs- und Lernbedingungen gibt. Dazu gehören auch Licht und Wärme. Deshalb sind wir froh, dass das Land Träger von Schulen und Kitas mit 10 Millionen Euro zusätzlich zum Energiepreisdeckel des Bundes unterstützt“, betonte die Ministerin.

Der Härtefallfonds des Landes wird die Hilfsmaßnahmen des Bundes ergänzen und die Energieversorgung des Landes sichern. In der zweiten Säule soll der Fonds dort ansetzen, wo trotz Bundeshilfen existenzielle Härten entstehen könnten: darin eingeschlossen sind insbesondere Kitas, Schulen und Hochschulen. Allein für diese drei Bereiche sollen insgesamt 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Der für die Einrichtung des Energiefonds erforderliche Nachtragshaushalt soll dem Landtag zügig vorgelegt und noch im Dezember beschlossen werden. Der MV Energiefonds umfasst ein Volumen von insgesamt 1,1 Milliarden Euro.

Schulpsychologische Beratung

Schwerin – Nach einem mutmaßlichen Reizgas-Vorfall an der Güstrower „Schule am Inselsee“ hat das Bildungsministerium eine enge Begleitung und Unterstützung der Schule sichergestellt.

„Die bestehenden Meldeketten und abgestimmten Abläufe haben sich auch beim heutigen Vorfall bewährt. Schulen wissen, wie sie sich in Notfällen zu verhalten haben. Grundlage dafür sind landesweite Standards. Vielen Dank an alle Verantwortlichen“, erklärte Bildungsministerin Oldenburg.

Nach dem Vorfall am Vormittag hatte die Schulleitung alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Beschwerden wurden sofort durch den ärztlichen Dienst behandelt. Die Schule wurde geräumt. Inzwischen konnte sie wieder freigegeben werden.

Auch der der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) hat heute direkt vor Ort unterstützt. Über die Zentrale ist eine psychologische Begleitung weiterhin sichergestellt unter: 0385 588 7777.

Gesetz für Seniorenbeteiligung in M-V wirkt

Schwerin – Im Jahr 2010 führte Mecklenburg-Vorpommern als eines der ersten Bundesländer ein Seniorenmitwirkungsgesetz ein. Die Evaluation des Gesetzes zeigt, dass sich die Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen seither verbessert haben. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese im Zuge einer Aussprache im Landtag am 10. November.

Drese: „Im Zusammenspiel des Seniorenmitwirkungsgesetzes und der darüber hinaus gehenden Projekte der Landesregierung wird eines deutlich: Die Teilhabe der Seniorinnen und Senioren im Land ist auf vielfältige Art und Weise über breite Themengebiete gesichert, gewünscht und geschätzt.“

Dabei sieht das Seniorenmitwirkungsgesetz eine regelmäßige Überprüfung auf seine Wirksamkeit ausdrücklich vor. „Wir machen also kontinuierlich den Praxischeck und holen Stellungnahmen von allen relevanten seniorenpolitischen Akteuren und Institutionen ein,“ erklärte die Ministerin dazu.

Durch die gesetzlichen Bestimmungen würde das Engagement der Seniorenvertretungen im Land eine hohe Anerkennung erfahren und ihre wichtige Arbeit legitimiert. Die Evaluation zeige: Der Anspruch der Seniorinnen und Senioren, sich kritisch und konstruktiv in die Gestaltung der Politik einzubringen sei dadurch gewachsen, so Drese weiter.

Die Landeregierung unterstützte darüber hinaus viele weitere Projekte, die sich gezielt an Menschen ab 60 Jahren richten, zum Beispiel im Bereich Digitalisierung und Ehrenamt. Drese: „Auch in Zukunft fördern wir die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“

Förderung von Balkonkraftwerken

Backhaus: Balkonkraftwerke hilft Mieterinnen und Mietern Energiekosten zu mindern

Schwerin – Im Landtag erteilte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus einem Antrag der Opposition eine Absage, der die Unterstützung des Landes zum Austausch von Heizsystemen forderte. Die Landesregierung habe laut Minister einen effektiveren Weg gewählt, die Energiekosten der Menschen im Land zu senken.

„Grundsätzlich teilen ich und auch der Rest der Landesregierung die Auffassung, dass wir im Land schnell wegkommen müssen von der Nutzung fossiler Energieträger und dazu zählt insbesondere der Austausch von Gas- und Ölheizungen. Allerdings gibt es bereits satte Förderungen zur Umrüstung von Heizsystemen – und zwar vom Bund! Bis zu 40% der Kosten können sich Hauseigentümerinnen und Eigentümer von der Bundesregierung fördern lassen. Die Anreize sind also längst da. Als Landesregierung haben wir uns deshalb nach reiflicher Überlegung entschieden, stattdessen zunächst den Mieterinnen und Mietern zu helfen und sie zudem aktiv einzubinden in die Energiewende.“

Weiter erläuterte der Minister die Entscheidung der Landesregierung zu Gunsten der Mietenden: „Bisher lief es doch so: Steigen die Energiepreise, sind es die Mieterinnen und Mieter, die am Ende die Kosten tragen. Mietende haben kaum eine Möglichkeit, etwas zur Minderung der Energiekosten zu tun, außer Strom einzusparen.

Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer hingegen können viel tun, um Energie einzusparen und die Kosten zu senken: Sie können das Haus dämmen, sie können die Heizung umstellen, sie können sich eine größere PV-Anlage installieren, für die seit dem Sommer eine höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gezahlt wird. [8,2 Cent/kWh wenn die installierte Leistung unter 10 kWpeak liegt.] Mietende können das alles nicht.

Mit dem Programm für Balkonkraftwerke haben wir nun ein Instrument gewählt, dass ihnen sowohl eine Möglichkeit zum Energiesparen in die Hand gibt und sie gleichzeitig zu Akteuren der Energiewende macht. Die Einsparung kann jährlich bei 140 € liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa netto einem Energieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspricht. Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen. Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 3.024 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden.

Mit dem Programm erreichen wir außerdem, dass die Bürgerinnen und Bürger sich noch intensiver mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. PV-Anlagen auf dem Balkon werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und dass sie sehen, wie es funktioniert! Und: Die Investitionskosten sind mit unserer Förderung auch für kleine Haushalte sehr erschwinglich. So können wir im besten Falle auch Menschen schnell und einfach helfen, die sich größere Modernisierungsmaßnahmen wohl seltener leisten könnten.“

Bezugnehmend auf den Antrag resümierte der Minister, dass eine weitere Förderung zum Heizungsaustausch, zusätzlich zu den Bundesprogrammen, nicht zielführend sei. Das Geld sei in der Förderung von Balkonkraftwerken auch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern besser angelegt. Das Förderprogramm stelle vielmehr eine geeignete Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes dar, so Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es knapp 390.000 Wohngebäude, beziehungsweise 877.000 Wohnungen. Mehr als die Hälfte aller Wohnungen im Land wird mit Erdgas versorgt, weitere 14% der Wärmeversorgung basiert auf Heizöl. Der Bund fördert die Modernisierung von Heizungen mit Solarthermie-Anlagen (25%), Wärmepumpen (25 bis 40%) und Biomasseanlagen (10 bis 40%, z.B. Holzpellets, innovative Systeme).

Für die Förderung steckerfertiger PV Anlagen („Balkonkraftwerke“) hat das Land 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen circa 18 Tausend Haushalte erreicht werden sollen. Anträge können seit Dienstag beim Landesförderinstitut gestellt werden. Es ist zu erwarten, dass auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen über die typische Lebensdauer solcher Anlagen von 10 Jahren entstehen werden. Dieser Nachhaltigkeitseffekt tritt selbst dann ein, wenn die Mietenden nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen.

Härtefallfonds für Ost-Rentner

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bereit, sich an einer Härtefalllösung für Rentnerinnen und Rentner zu beteiligen, deren Ansprüche bei der Überleitung von DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute mit.

„Es gibt Gruppen, die bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Die Bundesregierung hat im Ergebnis der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Härtefallfonds für zumindest diejenigen betroffenen Rentnerinnen und Rentner vorgeschlagen, die mit sehr kleinen Renten auskommen müssen. Rentenrecht ist zwar eigentlich Bundesrecht.

Im Sinne der Betroffenen ist die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aber bereit, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro des Bundes je Betroffenen mit noch einmal 2.500 Euro aus dem Landeshaushalt aufzustocken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

Von dem vom Bund vorgeschlagenen Fonds sollen neben Ostrentnerinnen und Ostrentner auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten profitieren. Die Einmalzahlung würde für das Land Kosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro bedeuten. Die Ministerpräsidentin regte an, diese Summe im Zuge des geplanten Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.