Drese besucht Pflegestützpunkt Waren

Waren(Müritz) – Sozialministerin Stefanie Drese besuchte heute den Pflegestützpunkt in Waren (Müritz). Im Gespräch dankte die Ministerin den vier Mitarbeitenden im Stützpunkt für die kostenlose, trägerneutrale und kompetente Beratung aus einer Hand rund um das Thema Pflege und informierte sich bei ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen.

Stefanie Drese: „Die Mehrzahl der pflegebedürftigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern wird zu Hause betreut – häufig ausschließlich durch Angehörige. Für Sie und die zu Pflegenden bilden die Pflegestützpunkte eine wichtige Anlaufstelle.“

In den 19 Pflegestützpunkten des Landes können Angehörige und Pflegebedürftige unabhängige Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus fungieren die Pflegestützpunkte als Servicestelle für das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe.

Der Pflegestützpunkt Waren ist der jüngste im Land und der vierte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hat im Juli 2020 mitten in der Corona-Pandemie seine Arbeit aufgenommen. Umso bemerkenswerter sei es, dass sich auch am Stützpunkt in Waren bereits ein großes Netzwerk in der Nachbarschaftshilfe gebildet habe, so Drese.

Mit diesem neuen, niedrigschwelligen Hilfeangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige ganz praktische Unterstützung bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten erhalten. „Für viele bedeutet diese Unterstützung eine deutliche Erleichterung im Alltag. Das entlastet pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste und stärkt Helfernetze in der Nachbarschaft“, so die Ministerin.

Drese: „Mehr als 1.300 Menschen engagieren sich mittlerweile in der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Entwicklung seit der Einführung im Herbst 2019.“

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen einen achtstündigen Kurs absolvieren und sich bei der Pflegekasse registrieren. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die Schulungen und beraten die Ehrenamtlichen sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige.

Nachtragshaushalt für 2023 in M-V

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Entwurf des Nachtragshauhalts 2023 beschlossen und anschließend dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.

Die Landesregierung reagiert mit dem Nachtragshaushalt auf die aktuellen Entwicklungen, vor allem die stark gestiegenen Energiepreise und die Inflation. Der Landeshaushalt für 2023 soll um über 500 Mio. Euro auf 10,3 Mrd. Euro aufgestockt werden. Daneben werden zahlreiche Investitionen über die Rücklage finanziell abgesichert. Damit zahlt sich die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre erneut aus. Die bestehenden Rücklagen zusammen mit den zu erwartenden finanziellen Mehreinnahmen dieses Jahres, ermöglichen es die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen ohne Neuschuldung zu finanzieren.

Ein Kernelement des Nachtragshaushalts ist die Umsetzung des MV Energiefonds. „Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 schafft die Landesregierung die rechtliche Basis für das enorme Investitionsvolumen des MV Energiefonds von über 800 Mio. Euro in die Transformation der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hin zur klimaneutralen Industrie. Über 300 Mio. Euro werden zur Finanzierung existenzbedrohter Härtefälle sowie Hilfen im Bereich des Wohnens mit der Wohngeldreform und für Mobilität durch das Deutschlandticket zur Verfügung gestellt,“ sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Härtefallfonds des Landes wird von 30 auf 100 Mio. Euro aufgestockt. Zusammen mit den Bundesmitteln für kleine und mittlere Unternehmen stehen mindestens 120 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit rund 99 Mio. Euro trägt das Land in 2023 die Hälfte der Ausgaben für den Einstieg in dauerhafte Entlastungen durch die Wohngeldreform und das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket).

Mit 25 Mio. Euro beteiligt sich das Land an der Bundesfinanzierung in der Rentenüberleitung für Spätansiedler und jüdische Zuwanderer, sodass alle Betroffenen 5.000 Euro erhalten.

Berücksichtigt sind auch die zuletzt erhöhten Einnahmeprognosen der Steuerschätzung sowie die Zusagen des Bundes zur Mitfinanzierung der Ausgaben für Geflüchtete.

Hiervon partizipieren auch die Kommunen über den erhöhten Kommunalen Finanzausgleich, der unter anderem zusätzliche Schlüsselzuweisungen eine Fortführung der Infrastrukturpauschale vorsieht. Insgesamt erhöhen sich die Finanzausgleichs-leistungen an die Kommunen um mehr als 125 Millionen Euro.

„Dies sind gute Nachrichten für die kommunalen Haushalte, die natürlich auch die erheblichen Preissteigerungen und Tarifentwicklungen bewältigen müssen.“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Landtag wird bereits am 24. November in einer Sondersitzung den Gesetzentwurf zum Nachtrag 2023 beraten. Die Beschlussfassung soll dann Anfang Dezember erfolgen.

Schule RBB Müritz: Fassadenmodernisierung

Meyer: Rahmenbedingungen werden vor Ort weiter verbessert

Waren(Müritz) – Heute hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer in Waren (Müritz) einen Zuwendungsbescheid für die Modernisierung der Fassade der Berufsschule übergeben.

„Durch Witterungseinflüsse ist die Fassade an der Wetterseite stark in Mitleidenschaft geraten. Wir wollen die Rahmenbedingungen vor Ort verbessern, damit die Jugendlichen vor Ort weiter optimal auf ihren beruflichen Einstieg vorbereitet werden. Moderne Berufsschulen sind neben den Unternehmen das Fundament, um unsere Fachkräfte von morgen bestmöglich auszubilden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

„Der Landkreis als Schulträger der RBB Müritz investiert in dieses Gebäude, das Mitte der 1990er Jahre errichtet wurde, erhebliche Mittel, um den heutigen Anforderungen an die theoretische Berufsausbildung gerecht zu werden. Dies schließt Investitionen wie die Erneuerung der Fassade, aber auch in die Ausstattung mit ein. Umso erfreulicher ist, dass die Landesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, dem Landkreis hier Unterstützung zuteilwerden lässt“, sagte Dirk Rautmann, Amtsleiter Zentrale Dienste und Schulverwaltungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Die Modernisierung der gesamten Fassade beläuft sich auf 290 Meter. Die sichere Befestigung der Fassadenplatten an dieser Front war nicht mehr gewährleistet. Daher ist die abgängige Holzunterkonstruktion durch eine Metallunterkonstruktion zu ersetzen. Als Witterungs- und Vogelschutz ist zusätzlich eine vollflächige Dämmschutzbahn einzubauen und gleichzeitig der äußere Sonnenschutz auszutauschen. Ferner ist für die angrenzenden Erkerdächer eine fachgerechte Anbindung an die modernisierte Fassade herzustellen.

Es wurde festgestellt, dass die Holzunterkonstruktion in der Fassade verfault ist. Es besteht die Gefahr, dass sich die Platten lösen, weil die Verschraubung in der Holzunterkonstruktion nicht mehr stabil ist.

„Hier muss was passieren, deshalb wollen wir unterstützen. Die Maßnahmen tragen im Ergebnis zu einer Verbesserung des Lehrumfeldes für Schülerinnen und Schüler sowie dem Lehrpersonal bei“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus soll auch die gesamte Sonnenschutzanlage erneuert und die gesamten Abdeckungen der Attikas modernisiert werden. Aus bautechnischer Sicht müssen diese Maßnahmen im Zusammenhang erfolgen. Im Jahr 2018 wurden nach einem Sturmschaden bereits 10 Meter der Fassade modernisiert. Das Gebäude wurde im Jahr 1995 errichtet.

Die Gesamtinvestition der Maßnahme beträgt rund 1,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 1,53 Millionen Euro.

„Die Ausbildung junger Menschen zu qualifizierten Fachkräften ist ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor für unser Land. Mit dem Vorhaben wird auch ein Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen geleistet. Gut ausgebildete Fachkräfte werden gebraucht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Aufruf zur Teilnahme am EU-Schulprogramm

Schwerin – Das EU-Schulprogramm wird in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2023/2024 fortgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten auch in der nächsten Runde kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie jeden Tag und unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für eine gute Entwicklung benötigen. Und zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erlernen sie auch die landwirtschaftlichen Ursprünge der Produkte und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt.“

Den Schülerinnen und Schülern werden wöchentlich frische und regionale Produkte wie Trinkmilch ohne Zusätze und Obst oder Gemüse kostenlos angeboten. Das Programm bietet zudem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungs­wirtschaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird das Programm erfolgreich umgesetzt.

Die Vorbereitung für die Fortsetzung des Programms auch im kommenden Schuljahr bedarf eines hohen zeitlichen Vorlaufs. Deshalb werden interessierte Schulen schon jetzt aufgefordert, sich bis zum 31.01.2023 für die Teilnahme am Programm zu bewerben.

Die erfolgreiche Teilnahme am EU-Schulprogramm setzt voraus, dass die teilnehmenden Schulen über ein Gesamtkonzept zur Bildung und Förderung gesunder Lebensweisen und Ernährung verfügen. Angaben dazu werden im Bewerbungsformular abgefragt.

Die Auswahlkriterien sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter:

http://regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Aufgrund der finanziellen Begrenzung des Programms können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet. Antragsberechtigt sind auch die Schulen, die bereits am EU-Schulprogramm teilgenommen haben.

Die Bewerbungen sind vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2023 einzusenden an:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern,

– Referat 320 -,  Paulshöher Weg 1,

19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Grundschulen holen bei Schwimmunterricht auf

Oldenburg: Voraussetzungen für guten Schwimmunterricht geschaffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist der Schwimmunterricht in diesem Schuljahr als flächendeckendes Angebot an fast allen Grundschulen gewährleistet.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte die Initiative „Jedes Kind lernt schwimmen“ mit den Fraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt. Der Landtag hatte ihr fraktionsübergreifend Anfang Juni zugestimmt.

„Insbesondere in einem Küsten- und Seenland wie dem unseren ist es für Kinder überlebenswichtig, sicher schwimmen zu lernen. Sie sollen möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, aber auch die Gefahren im Wasser kennenlernen. Das alles geht nur, wenn Kinder wissen, wie sie sich im Wasser verhalten müssen. Wir haben mit vereinten Kräften die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass jedes Kind in unserem Land die Grundschule als sichere Schwimmerin, sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Nachdem im vergangenen Schuljahr 16 Grundschulen keinen Schwimmunterricht anbieten konnten – unter anderem, weil Schwimmstätten wegen Bauarbeiten geschlossen waren – sind es im laufenden Schuljahr lediglich noch zwei Schulen. Erreicht wurde dies durch die intensive Begleitung der Schulträger durch das Ministerium und das gemeinsame Suchen nach Lösungen.

Gemeinsam wird derzeit nach Wegen gesucht, damit auch an den zwei verbleibenden Schulen die Kinder Schwimmunterricht erhalten. An einer der beiden Grundschulen werden zwei Lehrkräfte zu Schwimmlehrkräften ausgebildet, damit die Kinder noch in diesem Schuljahr am Schwimmunterricht teilnehmen können.

Das Konzept der Initiative „Jedes Kind lernt schwimmen“ sieht unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse vor.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit erhalten, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder außerdem schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.