Krankenhaus-Kooperation in M-V

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die Pläne des Landkreises Ludwigslust-Parchim für eine enge Kooperation der Krankenhäuser in Ludwigslust, Hagenow und Crivitz.

„Eine Konzentration von bestimmten Leistungen an einzelnen Krankenhausstandorten sowie eine Arbeitsteilung zwischen den Krankenhäusern ist ein geeigneter Weg für eine zukunftsfeste medizinische Versorgung gerade im ländlichen Bereich“, sagte Drese.

Die Ministerin bewertet zudem positiv, dass der Landkreis mit den Planungen seinen Anspruch definiert, die gesundheitliche Versorgung selbst zu gestalten. „Das ist von hoher Wichtigkeit. Innovative Versorgungsimpulse müssen von dünn besiedelten Flächenländern ausgehen. Sie müssen zukünftig gerade auch von Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern ausgehen, wenn die Entwicklung nicht an den Realitäten und Bedarfen ländlicher Regionen vorbei gehen soll. Wenn wir uns um unsere Anliegen nicht selbst kümmern, werden es andere aus einer ganz anderen Perspektive tun“, so Drese.

Drese kündigte an, dass das Gesundheitsministerium die Planungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim positiv begleiten werde und äußerte zugleich ihre Hoffnung auf konstruktive Gespräche im Kreistag und den weiteren kommunalen Gremien etwa zur Gründung einer Dachgesellschaft und zur Klärung finanzieller Fragen.

Es sei gut und wichtig, möglichst alle relevanten Akteure vor Ort mit einzubeziehen, damit die Lösungen auch zu den regionalen Bedarfen passen und in den Kommunen Unterstützung finden. „Es geht nur gemeinsam – das sollten gerade wir als Flächenland mit geringer Einwohnerzahl verinnerlichen“, so die Ministerin.

Drese: „Der Veränderungsdruck auf die Krankenhäuser nimmt zu, etwa bei den Themen Personalmangel, Spezialisierung und zunehmende Ambulantisierung. Nicht zu vergessen sind die zahlreichen gesundheitspolitischen Vorgaben der Bundesebene, die umgesetzt werden müssen. Wir wollen dennoch alle 37 Krankenhausstandorte in unserem Bundesland erhalten. Das wird nur gelingen durch Veränderungs- und Kompromissbereitschaft. Es geht nur durch konstruktive Zusammenarbeit, eine gute Kommunikation und ein zielorientiertes Miteinander. Dafür werbe ich ausdrücklich und dafür sind die Planungen des Landkreises Ludwigslust-Parchim eine vorbildliche Grundlage.“

Geröstete Kürbiskerne

Knabberei zum Selbermachen

(BZfE) – Im Herbst wird viel mit Kürbis gekocht. Bei der Zubereitung von Kürbissuppe, Kürbiscurry, Muffins und Co. fallen eine Menge Kürbiskerne an, die viel zu schade für den Müll oder den Kompost sind. Süß oder pikant geröstet, sind sie eine leckere und gesunde Nascherei.

Für den Herbstsnack lassen sich alle Speisekürbisse verwenden. Ideal sind die Kerne von Hokkaido und Butternut, da sie relativ klein sind und nur eine dünne Schale haben. Zunächst werden die Kerne mit einem Löffel aus dem Fruchtfleisch gelöst. In einer Schüssel mit Wasser lassen sie sich gut von den langen Fasern befreien. Mit einem Tuch trockenreiben und ausgebreitet an einem warmen Ort für einige Stunden oder über Nacht trocknen lassen. Schälen ist nicht notwendig.

Nun werden die Kerne in einer Schüssel mit etwas Öl vermengt und nach Lust und Laune gewürzt. Für eine süße Variante werden sie mit Zucker und Zimt bestreut und später im Ofen karamellisiert. Wer mag, gibt noch etwas Ingwer, Kreuzkümmel, Cayennepfeffer und eine Prise Salz hinzu. Pikant wird es mit Chili, Knoblauch und Paprika, Muskat, Piment, Oregano und Thymian, aber auch Gewürzmischungen wie Curry und Ras el Hanout. Sehr lecker ist auch eine Kombination aus frischem Ingwer, Limette und Sojasoße.

Anschließend werden die Kerne auf einem Backblech verteilt und bei 180 bis 200 Grad etwa 20 Minuten geröstet. Nach der Hälfte der Zeit die Kerne wenden, damit sie gleichmäßig knusprig werden. Zu lange sollten sie nicht im Ofen bleiben, damit sie nicht austrocknen und an Geschmack verlieren. Die Kerne gut abkühlen lassen und in ein luftdichtes Schraubglas füllen. Kühl und dunkel gelagert halten sich die gerösteten Kerne einige Wochen.

Geröstete Kürbiskerne sind sehr aromatisch und auch gesund. Wertvolle Inhaltstoffe sind neben Ballaststoffen und ungesättigten Omega-3-Fettsäuren auch Kalium, Magnesium, Eisen, B-Vitamine und Vitamin A und E.

Die knusprigen Kerne schmecken pur, aber auch in Brot und Gebäck, selbstgemachten Müsliriegeln oder in Salaten und Suppen.

Küchentipp: Getreide kochen

Einweichen verkürzt die Kochzeit

(BZfE) – Weizen oder Roggen kennen die meisten von uns als Mehl zum Backen. Aber auch zum Kochen sind die Körner geeignet – zum Beispiel als Salatzutat, als Suppeneinlage oder als Auflauf. Wer öfter mit Dinkel, Weizen, Roggen, Hirse und Co. kocht, weiß, dass die verschiedenen Getreidearten unterschiedliche Garzeiten haben und auch unterschiedliche Flüssigkeitsmengen benötigen. Auf einen Teil Getreide kommen in der Regel zwei bis zweieinhalb Teile Wasser, bei Hirse und Gerste sogar die dreifache Menge.

Die Kochzeit von ganzen Körnern lässt sich erheblich verkürzen, wenn man diese einweicht, am besten über Nacht, mindestens aber drei Stunden. Schrot beziehungsweise Grütze sollte eine halbe bis eine Stunde vor dem Kochen in kaltem Wasser vorquellen. Das spart auch Energie. Übrigens sollte man erst kurz vor Garende salzen, denn Salz reduziert die Wasseraufnahme des Korns.

Eingeweichtes Getreide, zum Beispiel Weizen, Gerste und Roggen, muss dann noch etwa eine Stunde sanft kochen und bei ausgeschalteter Herdplatte eine Stunde nachquellen. Bei Hirse reicht eine Kochzeit von etwa 10 Minuten und eine Quellzeit von etwa einer halben Stunde. Als Faustregel gilt: je kleiner das Korn, desto kürzer die Kochzeit.

Getreide und Getreideerzeugnisse bilden weltweit die wichtigste Ernährungsgrundlage. Sie enthalten sehr wenig Fett, sind aber gleichzeitig reich an lebenswichtigen Fettsäuren. Sie bestehen im Wesentlichen aus komplexen Kohlenhydraten vom Typ Stärke (Polysaccharide). Vollkorn besitzt außerdem einen hohen Mineralstoffanteil, Vitamine der B-Gruppe und reichlich Ballaststoffe.

Arbeitsmarkt Mecklenburg-Vorpommern

Meyer: Fachkräfte sind Wettbewerbsfaktor – höhere Förderung für Unternehmen mit Tarifvertrag

Schwerin – Im Oktober ist die Zahl der Arbeitslosen in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahresmonat um 3.700 gestiegen (+6,8 Prozent). Insgesamt sind 58.300 Menschen arbeitslos. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 7,2 Prozent (Oktober 2021 6,7 Prozent).

„Der Arbeitsmarkt erweist sich weiter als robust. Im Vergleich zum Vormonat sind die Zahlen leicht gesunken. Dennoch bleiben wir in einer Umbruchphase. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt im Zuge der Digitalisierung werden den Arbeitsmarkt im Land weiter verändern. Hierfür schaffen wir die Rahmenbedingungen, um diesen Wandel zu bewältigen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit am Mittwoch. Im Vergleich zum Vormonat September sind 700 Menschen (-1,2 Prozent) weniger arbeitslos.

Arbeitsminister Meyer machte deutlich, dass die Fachkräftegewinnung und -sicherung in den Unternehmen eines der drängendsten Themen bleibt. „Neben einer gut ausgebauten Infrastruktur ist auch das Angebot an Kindertagesstätten und Schulen sowie ein abwechslungsreiches Freizeitangebot wichtig, um sich für einen Lebens- und Arbeitsstandort zu entscheiden. Daran arbeitet die Landesregierung. Darüber hinaus sind auch die Arbeitgeber gefordert. Viele haben die Zeichen der Zeit schon erkannt und setzen auf notwendige Anreize, Fachkräfte zu sichern und neue zu gewinnen“, so Meyer.

Der Minister machte in diesem Zusammenhang auch auf die veränderten Fördermöglichkeiten im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) aufmerksam. So erhalten beispielsweise Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze als Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind.

Darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu 5 Prozentpunkten besser. Die Höhe des Zuschlags berechnet sich nach der Höhe der Überschreitung des gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde in Höhe von 12 Euro.

„Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden“, betonte Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer weiter. Darüber hinaus stehen bei der Investitionsförderung qualitative Kriterien noch mehr im Vordergrund.

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten – August-Daten (aktuellste Zahlen) – ist im Vorjahresvergleich um 2.200 oder 0,4 Prozent auf 585.300 gestiegen. „Unternehmen suchen aktiv ausgebildete Fachkräfte. Das ist nach Monaten der Krise besonders erfreulich“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Einen Aufwuchs an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten gab es vor allem im Bereich Gastgewerbe (+1.500) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (+1.100).

Arbeitsmarkt im Oktober 2022

Nürnberg – Insgesamt ist der Arbeitsmarkt weiter robust, insbesondere die Beschäftigung wächst weiter. Folgen der wirtschaftlichen Unsicherheiten sind jedoch sichtbar: So bereiten sich wieder mehr Unternehmen auf mögliche Kurzarbeit vor und reduzieren ihre Nachfrage nach neuem Personal“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Oktober:    -43.000 auf 2.442.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +65.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat:   -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Im Zuge der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Oktober 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 43.000 auf 2.442.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 8.000 zugenommen. Verglichen mit dem Oktober des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 65.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von September auf Oktober um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 Prozentpunkte erhöht. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 2,9 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 29.000 gestiegen, was sich mit der zunehmenden Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen erklärt. Die Unterbeschäftigung lag im Oktober 2022 bei 3.254.000 Personen. Das waren 120.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Oktober für 82.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 106.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit nicht weiter verringert.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat nicht verändert. Mit 45,80 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 448.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August 2022 um 31.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im August nach Hochrechnungen der BA um 573.000 auf 34,57 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,36 Millionen Personen hatten im August 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 143.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,15 Millionen ausschließlich und 3,22 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich zwar weiter auf vergleichsweise hohem Niveau, hat im Oktober aber spürbar nachgelassen. So waren 846.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 38.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen gegenüber dem Vormonat um 17.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Oktober 2022 um 3 Punkte auf 128 Punkte.

684.000 Personen erhielten im Oktober 2022 Arbeitslosengeld, 36.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.790.000. Gegenüber Oktober 2021 war dies ein Anstieg um 141.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Plastikverschmutzung hat künftig ihren Preis

Bundeskabinett beschließt Gesetz zum Aufbau eines Einwegkunststofffonds

Berlin – Die Bundesregierung hat heute beschlossen, dass Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sich künftig an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen müssen. Laut Gesetz zahlen die Hersteller eine jährliche Abgabe in einen zentralen Fonds ein, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird.

Die Höhe der Abgabe bemisst sich an der Art und Menge jener Produkte, die sie zuvor auf den Markt gebracht haben. Aus dem Fonds können Kommunen Gelder erhalten, die ihre Kosten für Abfallbewirtschaftung und Sensibilisierungsmaßnahmen decken. Zu den betroffenen Produkten aus Einwegkunststoff zählen beispielsweise Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern, Getränkebehälter und -becher und To-Go-Lebensmittelbehälter.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Zigarettenkippen, Flaschen, To-Go-Becher und Einmal-Essensbehälter landen leider viel zu oft an Straßenrändern, in unseren Parks und Wäldern und sind Ausdruck der Verschmutzungskrise. Die Kosten für Reinigung und Entsorgung des achtlos weggeworfenen Wegwerfplastiks trägt bislang die Allgemeinheit, das soll sich ändern. Wer sein Geschäft darauf stützt, Wegwerfprodukte aus Plastik auf den Markt zu bringen, soll sich an den Sammlungs- und Reinigungskosten der Kommunen beteiligen.

Denn diese Rohstoffverschwendung trägt erheblich dazu bei, die weltweite Verschmutzungskrise anzutreiben. Mit dem neuen Gesetz steuern wir der Ressourcenverschwendung und Umweltverschmutzung entgegen und entlasten zugleich Städten und Gemeinden. Nicht Wegwerfplastik, sondern Mehrweg soll der neue Standard werden. Dieses Umdenken treibe ich auch mit Deutschlands internationalen Partnern engagiert voran. Seit März dieses Jahres verhandeln wir engagiert über das erste globale Abkommen gegen unnötiges, schädliches Plastik und Plastikmüll.“

Die Abgabe für in Verkehr gebrachte Produkte aus Einwegkunststoff haben die Hersteller erstmals im Frühjahr 2025 zu leisten und zwar auf der Basis der im Kalenderjahr 2024 in Verkehr gebrachten Produktmenge. Die konkrete Höhe der Abgabesätze für die Hersteller sowie das Auszahlungssystem an die Kommunen und sonstigen Anspruchsberechtigten werden durch eine Rechtsverordnung festgelegt.

Die dazu erforderliche Datenbasis wird derzeit durch ein Forschungsvorhaben im Auftrag des Umweltbundesamtes ermittelt. Der Abschlussbericht zu dem Forschungsvorhaben wird noch vor den parlamentarischen Beratungen vorgelegt. Die Kommunen erhalten dann im Herbst 2025 aus dem Einwegkunststofffonds Geld für die in 2024 erbrachten abfallwirtschaftlichen Leistungen. Nach den ersten Ergebnissen des Forschungsvorhabens werden die Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro jährlich geschätzt.

Das Einwegkunststofffondsgesetz muss vom Bundestag verabschiedet werden und passiert anschließend den Bundesrat. Die zugehörige Rechtsverordnung, die u.a. die Abgabesätze festlegen wird, wird derzeit im BMUV vorbereitet. Das Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie in nationales Recht.

Derzeit laufen die Verhandlungen für ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meeren. Ein zwischenstaatliches Verhandlungskomitee erarbeitet bis 2024 den Entwurf für das globale Plastikabkommen. Die Vorverhandlungen am Sitz des UN-Umweltprogramms (UNEP) in Nairobi haben im März 2022 mit dem Resolutionsentwurf „End Plastic Pollution – Towards a Legally Binding Agreement“ wichtige Eckpunkte zum Geltungsbereich und zum Ambitionsniveau des neuen Abkommens aufgestellt.

Der Resolutionsentwurf sieht vor, dass die geplante Konvention den gesamten Lebenszyklus von Plastikprodukten in den Blick nimmt und somit auf umfassende Weise das Problem der Plastikverschmutzung, inklusive Mikroplastik, in der Umwelt und den Meeren behandelt. In diesem Kontext betont der Resolutionsvorschlag auch die Bedeutung einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft sowie der Steigerung der Ressourceneffizienz zur Verbesserung der Zirkularität im Kunststoffsektor.

Dieser umfassende Ansatz war ein zentrales Anliegen der Bundesregierung, die sich in den letzten Jahren gemeinsam mit einer breiten Allianz afrikanischer lateinamerikanischer, asiatischer und europäischer Staaten für die Erarbeitung eines entsprechenden Abkommens eingesetzt hat.