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Monat: November 2022

Hausärztliche Versorgung in M-V stärken

Schwerin – Am heutigen Samstag, 26. November, kam der Hausärzteverband Mecklenburg-Vorpommern zu seiner Jahrestagung zusammen. Deutlich wurde, dass es auch im Bereich der hausärztlichen Behandlung neuer Ansätze für eine gute und flächendeckende Versorgung bedarf. Dies stellte Sylvia Grimm, Staatssekretärin für Gesundheit, in ihrer Rede heraus.

Neben den aktuell zu bewältigenden Krisen stünden auch künftig große Aufgaben an, betonte Grimm. So müssten in Mecklenburg-Vorpommern vor allem Lösungen für die gute Versorgung in ländlichen Regionen und eine zunehmend alternde Bevölkerung gefunden werden.

Grimm: „Einige Ansätze zur Stärkung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum werden bereits erfolgreich erprobt. So können beispielsweise Zusammenschlüsse von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen und eine Verzahnung des ambulanten und stationären Bereichs helfen, eine gute Versorgung über mehrere Regionen hinweg zu gewährleisten.“

Wichtig sei es zudem, mehr Nachwuchs im Bereich der Hausärzte und Hausärztinnen auf dem Land zu gewinnen. „Mecklenburg-Vorpommern bildet im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl relativ viele Ärztinnen und Ärzte aus,“ bekräftigte Grimm. „Um einen Teil dieser ausgebildeten Ärztinnen und Ärzte sicher im Land zu behalten, setzen wir in diesem Jahr zum zweiten Mal das Landarztgesetz um.“

Im Zuge des Gesetzes verpflichten sich Medizinstudienanwärter und -anwärterinnen als Gegenleistung für den Erhalt eines Studienplatzes dazu, nach ihrer Weiterbildung zum Facharzt für mindestens zehn Jahre in Mecklenburg-Vorpommern als Hausärztin oder Hausarzt tätig zu werden

Um die Arbeit als Arzt oder Ärztin im ländlichen Bereich attraktiver zu machen, sei zudem ein Förderprogramm aufgelegt worden, durch das sowohl Hausarzt- als auch Kinderarztpraxen und insbesondere Gesundheitszentren gefördert werden sollen, so Grimm.

25. Landessporttag in M-V

Drese kündigt nationalen Bewegungsgipfel und Hilfen für Sportvereine in der Energiekrise an

Neubrandenburg – Sozial- und Sportministerin Stefanie Drese hat den organisierten Sport als größte soziale Bewegung in Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt. „Der Sport schafft Integration, Zugehörigkeit, Orientierung und soziale Stabilität und trägt damit maßgeblich zum Zusammenhalt in unserer Gesellschaft bei“, betonte Drese am Sonnabend zur Eröffnung des 25. Landessporttags in Neubrandenburg.

Der Landessporttag ist das oberste Organ des Sportbundes in Mecklenburg-Vorpommern. Er findet jährlich statt. Unter dem Dach des Landessportbundes (LSB) Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell rund 261.000 Mitglieder in 1.843 Sportvereinen organisiert. „Das entspricht 16,2 Prozent der Bevölkerung unseres Landes“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese wies auf die schwierige Lage des Sports hin. Die Corona-Pandemie, steigende Baukosten und die durch Russlands Angriffskrieg verursachte Energiekrise stellten Vereine sowie Sportlerinnen und Sportler seit zweieinhalb Jahren vor große Herausforderungen. „Wir haben vieles gemeinsam gut bewältigt. Unsere Vereine haben die schwere und langwierige Corona-Zeit bei allen Problemen ohne Mitgliederverluste gut überstanden“, sagte Drese.

Dennoch sei unbestreitbar, dass die Corona-Pandemie das Aktivitäts- und Bewegungsproblem leider auch ganz besonders im Kinder- und Jugendalter weiter verschärft hat. Deshalb solle das Thema Bewegungsförderung u.a. durch einen nationalen Bewegungsgipfel verstärkt in den Fokus gerückt werden.

„Die Sportministerinnen und -minister wollen die Sportförderung perspektivisch auf den Ebenen des Bundes, der Länder und der Kommunen ressortübergreifender gestalten und Förderinstrumente besser aufeinander abstimmen“, so Drese.

Die Ministerin gab bekannt, dass auch Sportvereine in Mecklenburg-Vorpommern mit eigenverantwortlich betriebener Sportinfrastruktur von der Einführung einer Gas- und Strompreisbremse profitieren werden. Dies sei im Rahmen der jüngsten Sportministerkonferenz vor wenigen Wochen ausdrücklich bestätigt worden.

Drese: „Auch bei der Gestaltung des Härtefallfonds durch das Land haben wir ausdrücklich an den Sport und unsere Vereine gedacht. Für gemeinnützige Sportvereine in existenzbedrohenden Fällen wird es Unterstützung in der Not geben. Im Fonds sind allein 10 Millionen Euro für soziale Einrichtungen und die Bereiche Kultur und Sport vorgesehen“, hob Drese hervor.

Die haushaltsrechtlichen Grundlagen für den Fonds seien mit der Einbringung eines Nachtragshaushaltes gelegt, der nach den Planungen des Landes in einem sehr gestrafften Verfahren schon in der zweiten Dezemberwoche verabschiedet werden soll, so Drese.

„Unmittelbar danach kann mit der konkreten Ausgestaltung des Härtefallfonds begonnen werden. Mit dem LSB bin ich mir einig, dass dies möglichst in einem einfachen Verfahren und mit geringem Verwaltungsaufwand passieren sollte“, sagte Drese auf dem Landessporttag.

Zukünftige Fischereiförderung

Schwerin – Die EU-Kommission hat das Programm Deutschlands für den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) genehmigt hatte. Damit sei nun der Weg frei, die im Rahmen dieses Programms möglichen Vorhaben umzusetzen, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus.

„Deutschland werden insgesamt 211,8 Mio. EUR an EU-Mitteln aus dem Programm zur Verfügung stehen, davon sind immerhin rd. 46,9 Mio. EUR für Mecklenburg-Vorpommern vorgesehen,“ erklärt Backhaus, der die Genehmigung mit Erleichterung aufnimmt:

„Neben MV nehmen neun Länder sowie der Bund am Programm teil. Im Rahmen des Programms werden vier spezifische Ziele verfolgt (in Klammern die für MV geplanten Budgets an EU-Mitteln):

  1. Förderung einer nachhaltigen Fischerei und der Wiederherstellung und Erhaltung der aquatischen biologischen Ressourcen (20,6 Mio. EUR),
  2. Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Erzeugnissen der Fischerei und der Aquakultur und damit Beitrag zur Ernährungssicherheit der Union (15,56 Mio. EUR),
  3. Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften (5,1 Mio. EUR) und
  4. Stärkung der internationalen Ozean-Governance und Ermöglichung, dass Meere und Ozeane sicher, sauber und nachhaltig bewirtschaftet werden (3,0 Mio. EUR)“, so der Minister.

Kalkuliert sei in MV ein Betrag von bis zu rd. 2,64 Mio. EUR als sog. Technische Hilfe für die Administration des Programms. Die Nutzbarkeit dieser Mittel richte sich allerdings nach der effektiven Umsetzung in den vier spezifischen Zielen und erreicht maximal 6 Prozent davon.

Grundsätzlich bestehe ein Erfordernis zur Kofinanzierung der EU-Mittel mit nationalen Mitteln im Verhältnis 70 zu 30. Die ebenfalls grundsätzlich als Zuschüsse vorgesehenen Fördermittel seien zur Unterstützung privater und öffentlicher Träger gedacht, die jeweils eigene Mittel einbringen.

„Kalkulatorisch sind im Rahmen des Programms bis 2029 – nominell bis 2027 plus zwei Jahren zu Abwicklung – damit sind Vorhaben mit einem Volumen von bis zu 85 Mio. EUR in MV möglich. Das Land wird sich hieran mit bis zu 12,7 Mio. EUR an Landesmitteln finanziell beteiligen“, sagt der Minister und fährt fort:

„Hauptinstrument zur Umsetzung des Programms in MV wird wieder eine Förderrichtlinie des LM sein, die nunmehr zeitnah in die Anhörung der Verbände und Steakholder im Land gehen wird. Im Anschluss erfolgt die Beteiligung der anderen Ressorts sowie des Landesrechnungshofes. Grundsätzlich wird die Richtlinie an der aus dem EMFF bekannten Landesförderrichtlinie ausgerichtet sein. LM strebt an, in die Förderung nach dem EMFAF noch im zweiten Quartal 2023 einsteigen zu können. Da parallel bis Ende 2023 auch das Vorgängerprogramm EMFF läuft, bestünde eine Überlappung und ein weitgehend lückenloser Übergang zwischen beiden Förderperioden.

Auch inhaltlich wird es viele Übereinstimmungen zum Vorgängerprogramm geben, da sich die fischerei- und hierauf bezogenen beihilferechtlichen Bedingungen der EU grundsätzlich nicht geändert haben. Aufgrund der Programmatik auf EU-Ebene und der veränderten politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird allerdings ein verstärktes Augenmerk auf folgende Aspekte gerichtet sein: Grüner Deal, „Vom Hof auf den Tisch“, Biodiversitätsstrategie, Klimaneutralität, integrierte Meerespolitik, aber auch Innovation, Digitalisierung, Resilienz, Energiesicherheit. Diese neuen Aspekte sollen sich auch in den Projektauswahlkriterien widerspiegeln, die mit der EU-Kommission noch abgestimmt werden.

Ein wesentlicher Schwerpunkt im spezifischen Ziel 1 werden in MV Maßnahmen zur Unterstützung der wirtschaftlich akut bedrohten Küstenfischerei sein. Hier ist 2022 in Abstimmung der Länder SH und MV mit dem Bund bereits ein Vorgriff auf den EMFAF zur Finanzierung von Maßnahmen der zeitweiligen Stilllegung erfolgt, die indirekt der Stützung der Bestände von Dorsch und Hering dient. Auch für Maßnahmen, die direkt der Erhaltung der Fischbestände dienen sollen, sind wieder erhebliche Mittel eingeplant, darunter für Fischarten wie Aal, Hering, Stör.

Im Rahmen des spezifischen Ziels 2 sollen im neuen Programm verstärkt investive Maßnahmen der Aquakultur unterstützt werden. Wesentlicher Teil sollen Maßnahmen zur Sicherung der Produktion durch den Einsatz erneuerbarer Energien (vor allem Photovoltaik) sein. Die Ausrichtung aus dem EMFF auf innovative Vorhaben soll in angemessenem Umfange fortgeführt werden.

Das spezifische Ziel 3 wird angesichts der Budgets und Bedarfe in DEU neuerlich durch die Unterstützung der Fischwirtschaftsgebiete geprägt sein. Hier wird noch im Dezember der Aufruf des LM zur Einreichung von Strategien erfolgen; die Auswahl ist im 2. Quartal 2023 vorgesehen. Es besteht die Hoffnung, dass hier künftig alle Regionen an der Küste einbezogen werden können, wodurch auch über die eigentliche Fischerei hinausgehende Vorhaben, die nach dem bottom up-Prinzip ausgewählt werden, mit positiven Wirkungen für den Sektor und die jeweilige Region ermöglicht werden.

Schließlich werden drei größere Vorhaben zur Meeresüberwachung bzw. zur Verbesserung der Wissensbasis im Küstenmeer MV im spezifischen Ziel 4 angepeilt“, so der Minister abschließend.

Wichtige Entscheidungen für M-V

Schwerin – Der Bundesrat hat heute eine Reihe von sozialpolitischen Reformen beschlossen, die für das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung sind.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird das Kindergeld zum Jahreswechsel auf einheitlich 250 Euro pro Monat erhöht. Auch Kinderzuschlag und der Kinderfreibetrag werden angehoben. „Familien sind von steigenden Preisen stärker betroffen als andere.

Im Kinderzimmer kann man die Heizung nicht einfach runterdrehen. Grundbedürfnisse wie Lebensmittel und Kleidung machen einen größeren Teil der Ausgaben aus. Da ist ein Kindergeld von 250 Euro eine wichtige Entlastung. Für eine Familie mit zwei Kindern sind das 744 Euro jährlich mehr“, sagte Schwesig.

Beschlossen wurde auch die Wohngeldreform. Durch sie wird die Zahl der Anspruchsberechtigten erhöht. „In Mecklenburg-Vorpommern sind bis jetzt 21.600 Haushalte wohngeldberechtigt. Nach der Wohngeldreform, die wir heute beraten, könnten es mehr als dreimal so viele sein“, erläuterte Schwesig.

Auch steigt das Wohngeld an. „Wir haben beispielhaft ausgerechnet, dass sich das Wohngeld für eine alleinlebende Rentnerin mit einer kleinen Rente von 1.000 Euro brutto und Mietkosten von 380 Euro kalt von 78 auf 229 Euro erhöht.“

Eine Mehrheit gab es im Bundesrat auch für die Einführung des Bürgergelds. „Wir haben einen guten Kompromiss gefunden, der von Bund und Ländern getragen wird“, betonte Schwesig, die als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses den Kompromiss mit ausgehandelt hatte. Mit der Einführung des Bürgergeldes steigen die Regelsätze auf bis zu 502 Euro an. Außerdem werde mehr Wert auf Qualifizierung gelegt.

„Deswegen führen wir den Ausbildungsbonus und das Weiterbildungsgeld ein“, sagte Schwesig. Ziel sei es, auch Langzeitarbeitslosen eine Brücke zurück in den Arbeitsmarkt zu bauen und gleichzeitig den Fachkräftebedarf zu sichern.

Bundesrat stimmt Wohngeld-Reform zu

Berlin – Am 25. November 2022 hat der Bundesrat in verkürzter Frist dem vom Bundestag beschlossenen Wohngeld-Plus-Gesetz zugestimmt. Es wird ab 2023 Haushalte mit niedrigeren Einkommen mit Blick auf die steigenden Wohnkosten stärker unterstützen.

Die bisher umfangreichste Reform des Wohngelds soll die durch steigende Energiekosten und energieeffiziente Sanierungen entstehenden höheren Wohnkosten besser abfedern. Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus drei Komponenten:

Eine dauerhafte Heizkostenkomponente geht künftig als Zuschlag auf die zu berücksichtigende Miete oder Belastung in die Wohngeldberechnung ein, um die Empfänger bei den Energiekosten zu entlasten. Bemessungsgrundlage des Wohngeldes ist die Bruttokaltmiete.

Kosten für Heizung und Warmwasser wurden bei den Belastungen bislang nicht berücksichtigt. Angesichts der sehr stark steigenden Preise für Heizenergie ist es erforderlich, auch die Heizkostenbelastungen der Haushalte im Wohngeld zu berücksichtigen, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Durch die Einführung einer Klimakomponente im Wohngeld erfolgt ein Zuschlag auf die Höchstbeträge der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung in der Wohngeldberechnung. Sie ermöglicht einen über die bisherige Höchstgrenze hinausgehenden Zuschlag, wenn aufgrund energetischer Maßnahmen im Gebäudebereich im gesamten Wohnungsbestand die Miete erhöht wird.

Überdies passt das Gesetz die Wohngeldformel an. Im Ergebnis sollen rund 1,4 Millionen Haushalte erstmalig oder erneut einen Wohngeldanspruch erhalten – bisher sind es rund 600.000 Haushalte.

Zudem erhöht sich der Wohngeldbetrag von durchschnittlich rund 180 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.

Das Gesetz führt Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen ein und ermöglicht es, den Bewilligungszeitraum auf 24 Monate zu verlängern.

Damit die Behörden in Einzelfällen oder bei hoher Arbeitsbelastung das erhöhte Wohngeld zügig auszahlen können, sind vorläufige Zahlungen möglich.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es am 1. Januar 2023.

Das Bürgergeld kommt

Berlin – Der Bundesrat hat am 25. November 2020 dem Bürgergeld-Gesetz zugestimmt, das im Vermittlungsausschuss nachverhandelt worden war. Der Bundestag hatte kurz zuvor den Kompromissvorschlag bestätigt und seinen ursprünglichen Beschluss entsprechend verändert.

Das Gesetz wandelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende in ein Bürgergeld um. Der so genannte Vermittlungsvorrang wird abgeschafft. Ziel ist eine möglichst langfristige Eingliederung in den Arbeitsmarkt und nicht mehr die schnellstmögliche Vermittlung in eine Arbeitsstelle.

Die Reform gestaltet die Berechnung der Regelbedarfe neu – sie werden künftig nicht mehr rückwirkend, sondern vorausschauend an die Teuerungsraten angepasst. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr sind bereits entsprechend berechnet. Ab 1. Januar 2023 wird etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.

Damit die Leistungsberechtigten sich auf die Arbeitsuche konzentrieren können, enthält das Gesetz eine sogenannte Karenzzeit zu Beginn des Bürgergeldbezuges: Die Kosten für die Unterkunft werden in dieser Zeit in tatsächlicher Höhe anerkannt und übernommen, die Heizkosten in angemessener Höhe. Vermögen wird nicht berücksichtigt, sofern es nicht erheblich ist. Der durch den Vermittlungsausschuss erzielte Kompromiss sieht eine Karenzzeit von einem Jahr statt wie ursprünglich geplant zwei Jahren vor.

Bezüglich der Schonvermögen enthält das Vermittlungsergebnis ebenfalls eine Reduzierung: Vermögen ist danach erheblich, wenn es in der Summe 40.000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15.000 Euro für jede weitere mit dieser in Bedarfsgemeinschaft lebende Person überschreitet. Der erste Bundestagsbeschluss hatte Grenzen von 60.000 Euro bzw. 30.000 Euro vorgesehen.

Auch nach der Karenzzeit gelten höhere Vermögens-Freibeträge als vor dem Bürgergeld-Gesetz. Außerdem findet eine entbürokratisierte Vermögensprüfung Anwendung.

Die bisherige Eingliederungsvereinbarung wird im Bürgergeld-Gesetz durch einen Kooperationsplan abgelöst, den Leistungsberechtigte und Integrationsfachkräfte gemeinsam erarbeiten. Gänzlich entfallen wird nach dem Vermittlungsergebnis die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Vertrauenszeit, in der auch bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen verhängt worden wären.

Pflichtverletzungen können also weiter von Anfang an sanktioniert werden. Dabei findet ein dreistufiges System Anwendung: Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10 Prozent, bei der zweiten für zwei Monate um 20 Prozent und bei der dritten für drei Monate um 30 Prozent. Es darf keine Leistungsminderung erfolgen, sollte sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Geringqualifizierte werden auf dem Weg zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung unterstützt, um ihnen den Zugang zum Fachkräftearbeitsmarkt zu öffnen. Eine umfassende Betreuung soll Leistungsberechtigten helfen, die besondere Schwierigkeiten haben, Arbeit aufzunehmen.

Schülerinnen und Schüler, Studierende und Auszubildende können künftig mehr ihres selbstverdienten Geldes behalten, damit junge Menschen die Erfahrung machen, dass es sich lohnt, einen Schüler- oder Studentenjob aufzunehmen. Die großzügigeren Freibeträge für Minijob-Verdienste gelten bis zu drei Monate nach Schulabschluss.

Das Gesetz kann nach Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Inkrafttreten wird es dann zu wesentlichen Teilen am 1. Januar 2023.

Molli-Bahnhofsgebäude Kühlungsborn West

Bad Doberan – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Freitag in Bad Doberan einen Fördermittelbescheid an die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH übergeben. Das Unternehmen will den bisher vorhandenen Fahrkartenschalter am Bahnhof Kühlungsborn West zu einem modernen Kundenzentrum umbauen.

„Die Bäderbahn Molli als älteste Schmalspurbahn an der Ostsee erfreut sich großer Beliebtheit. Anwohner, Ausflügler und Touristen nutzen die Strecke zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan. Jetzt soll das Bahnhofsgebäude Kühlungsborn West sorgsam saniert und modernisiert werden, um die Fahrgäste in einem historisch stilvollen Ambiente zu empfangen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Mecklenburgische Bäderbahn Molli GmbH wurde am 01.10.1995 gegründet und übernahm die 15,4 Kilometer lange Strecke zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan von der Deutschen Bahn AG. Neben der Strecke mit neun Haltestellen werden nach Angaben des Betreibers vier unter Denkmalschutz stehende Bahnhofsgebäude mit Miet- und Ferienwohnungen sowie zwei gastronomische Einrichtungen und eine eigene Werkstatt betrieben.

Vorgesehen ist jetzt in Kühlungsborn unter anderem der Umbau des Fahrkartenschalters in ein modernes Kundenzentrum und eine grundhafte Sanierung des Erdgeschossbereichs. Zudem soll der historische Fahrkartenschalter im Bahnhof im Stil der 30er Jahre restauriert werden. Auch die komplette Bahnhofshallenbeleuchtung wird in historische Kugellampen umgewandelt. Die Arbeiten zur Modernisierung haben bereits begonnen, derzeit laufen Rohbauarbeiten, das Einziehen von Stahlträgern und die Vorinstallation der Elektrik.

„Die Bäderbahn ist ein bequemes Fortbewegungsmittel und zugleich ein beeindruckendes Urlaubserlebnis. Da ist es wichtig, dass auch die Bahnhöfe entlang der Strecke zu diesem lebendigen Stück Geschichte passen. Dies geschieht nun mit der Sanierung und Modernisierung in Kühlungsborn West“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt rund 548.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Haushaltsmitteln in Höhe von rund 150.000 Euro.

Klimafreundlich und emissionsfrei

Die erste Batteriezugflotte für Mecklenburg-Vorpommern kommt

Rostock – Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Deutsche Bahn (DB) gehen den nächsten Schritt in Richtung emissionsfreier, klimaneutraler Schienenverkehr. Erstmals wird DB Regio in Mecklenburg-Vorpommern Batteriezüge auf heutigen Dieselstrecken im Netz Warnow II einsetzen.

Reinhard Meyer (Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern) startete heute am Rostocker Hbf gemeinsam mit Daniel Bischof (Prokurist, Abteilungsleiter Verkehrswirtschaft und Digitalisierung der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH), Alexander Kaczmarek (DB-Konzernbevollmächtigter für die Länder Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern) und Jure Mikolčić (CEO von Stadler Deutschland GmbH) zur Probefahrt mit dem Test- und Erprobungsfahrzeug des Herstellers Stadler.

Das Einsatzgebiet der insgesamt 14 Züge ist ab Ende 2026 das Netz Warnow II mit den Strecken RB11 (Wismar – Rostock – Tessin) und RB12 (Bad Doberan – Rostock – Graal-Müritz). Im Februar hatte DB Regio den Zuschlag für das Netz erhalten.

Die Batteriezüge von Stadler sind eine besonders nachhaltige Alternative für den Nahverkehr. Direkte Verbindungen zwischen elektrifizierten und nichtelektrifizierten Streckenabschnitten können damit durchgehend und emissionsfrei befahren werden.

Reinhard Meyer,Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit: „Wir gehen den nächsten Schritt beim Dieselausstieg hin zu einem weitgehend emissionsfreien Bahnverkehr in Mecklenburg-Vorpommern. Der Ersatz von Dieseltriebzügen durch Fahrzeuge mit klimaneutralen Antrieben ist ein Schritt in Richtung vollständige Dekarbonisierung des Nahverkehrs. Batteriezüge sind eine attraktive Brückentechnologie, gerade wenn das Streckennetz über keine elektrische Oberleitung verfügt.

Wir brauchen bezahlbare Mobilität mit langfristigen Perspektiven, einer ausgebauten Infrastruktur auf der Schiene hier im Land, diese muss gefördert und entwickelt werden. Wer die Schiene stärkt, schützt das Klima und stärkt die öffentliche Mobilität in Stadt, Umland und den ländlichen Räumen. Daran arbeiten wir mit allen Beteiligten.“

Zusätzlich zu dem Energiespar- und Klimaschutzeffekt bieten die Züge von Stadler insgesamt 99 Sitz- und zwölf Fahrradstellplätze. WLAN und Steckdosen sorgen für einen hohen Reisekomfort. Ein videoüberwachter Fahrgastbereich sowie eine moderne Fahrgastinformation bieten Sicherheit und Orientierung. Barrierefreiheit ist selbstverständlich: Die Fahrzeuge verfügen über eine rollstuhlgerechte Toilette und ausgewiesene Rollstuhlbereiche. Die Züge sind durch die Leichtbauweise aus Aluminium sehr energiesparend und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von 140 Stundenkilometern.

Alternative Antriebe (Batterie- oder Wasserstoffzüge) und Kraftstoffe setzt die DB bereits unter anderem in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen ein. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz, indem sie Dieselfahrzeuge ersetzt und die CO2-Emissionen um ein Drittel reduziert. Für die Überbrückung von nichtelektrifizierten Bahnstrecken setzt die DB auch auf Oberleitungsinseln, wie in Schleswig-Holstein. Ein weiterer Beitrag zur Senkung des CO2-Ausstoßes ist das Schulen von Triebfahrzeugführer:innen zur energiesparenden Fahrweise. Weitere Informationen unter: www.deutschebahn.com/mp-gruen sowie www.deutschebahn.com/gruen

Der FLIRT Akku ist die batteriebetriebene Ausführung der FLIRT-Typenreihe von Stadler. Die betriebliche Reichweite des Fahrzeugs liegt bei rund 100 Kilometern. Damit können 80 Prozent der nichtelektrifizierten Strecken Deutschlands mit dem Regionalzug im Batteriebetrieb befahren werden. Mit 224 gefahrenen Kilometern im reinen Batteriebetrieb hält der FLIRT Akku den Weltrekord für die längste Fahrt eines Regionalzugs im reinen Batteriemodus ohne zusätzliche Ladung. Neben der rein elektrischen und der batterieelektrischen Variante bietet Stadler den FLIRT auch mit Wasserstoff an. So entwickelt Stadler für die amerikanische San Bernardino County Transportation Authority (SBCTA) den ersten FLIRT mit Wasserstoff-Antrieb.