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Monat: Februar 2023

Chance auf einen erfolgreichen Schulabschluss

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler so fördern, dass sie das Klassenziel erreichen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Schuljahr 5.836 Kinder und Jugendliche die nächsthöhere Jahrgangsstufe nicht erreicht. Das sind 5 Prozent der 116.638 Schülerinnen und Schüler, wie aus den jüngsten Zahlen hervorgeht, die Bildungsministerin Simone Oldenburg eingeordnet hat. Vor der Corona-Pandemie waren es rund 3 Prozent.

Von den 5 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/2022 haben 3,7 Prozent die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt, um die entstandenen Defizite durch die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernbedingungen auszugleichen. Das sind 4.345 Mädchen und Jungen. Die übrigen 1,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler, also 1.491 Mädchen und Jungen, wurden am Ende des Schuljahres nicht versetzt.

„Nachdem im Schuljahr 2020/2021 alle Schülerinnen und Schüler versetzt wurden und alle Versetzungsbestimmungen auf Wunsch des ‚Bündnisses für Gute Schule‘ großzügig im Sinne der Schülerinnen und Schüler gelockert wurden, gelten nun wieder die regulären Bestimmungen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Das war richtig und eine logische Konsequenz aus den Jahren der pandemischen Unruhe, in der sich die gesamte Gesellschaft befand. Keiner Schülerin und keinem Schüler sollten durch die Auswirkungen der Pandemie und durch die langwierigen Schulschließungen unverschuldet Nachteile entstehen.

Jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor der Pandemie Schwierigkeiten hatten, das Klassenziel zu erreichen und auch ohne Corona-Bedingungen wahrscheinlich nicht versetzt worden wären, haben von der Möglichkeit der auflagenfreien Versetzung Gebrauch gemacht.

Bei diesen Kindern und Jugendlichen haben sich die bestehenden Defizite noch verstärkt, weil sie dem Leistungsniveau in der höheren Jahrgangsstufe durch die bereits vorhandenen Lücken nicht entsprechen konnten. Folglich kommt es jetzt zu einem Anstieg der Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, um am Ende ihrer Schullaufbahn erfolgreich einen Schulabschluss zu erlangen.

Wichtig ist, dass wir das Leistungsniveau nicht gesenkt haben und nicht senken. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, müssen vielmehr frühzeitig so gefördert werden, dass sie das Klassenziel und damit die Voraussetzungen für eine Versetzung im laufenden Schuljahr erfüllen. Das Land macht dafür vielfältige Angebote, die den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen“, sagte Oldenburg.

Förderangebote auf dem Weg zum Schulabschluss im Überblick:

  • Die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ in der flexiblen Schulausgangsphase richten sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist. Die Jugendlichen, die die 7. Jahrgangsstufe besucht haben lernen mit starker Praxisorientierung. In den Lerngruppen befinden sich maximal 18 Schülerinnen und Schüler.
  • Vom Schuljahr 2023/2024 an gibt es das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Damit haben Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, die Möglichkeit, in ihrem bisherigen Bildungsgang zu verbleiben und die Zeit zu nutzen, um die Berufsreife zu erlangen und die Schule mit einem anerkannten Schulabschluss zu verlassen.
  • Das Aufholprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ setzt im Zeitraum 2021/2022 und 2022/2023 auf temporäre, individuelle Förderangebote. Um Corona-bedingte Lernrückstände aufzufangen, steht ein Gesamtpaket von 41,6 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln (inklusive Alltagshelferinnen und Alltagshelfer) zur Verfügung. Inhaltlich geschieht dies durch personelle Unterstützung in den Schulen, mittels außerschulischer Lern- und Förderprogramme und auch der „Schülernachhilfe“ als Tutorenprogramm, bei dem ältere Schülerinnen und Schüler meist jüngere Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützen.
  • Um die Schulabschlussquote zu verbessern, kommen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützende pädagogische Fachkräfte an ausgewählten Schulen zum Einsatz. An 33 Schulen soll künftig jeweils eine pädagogische Fachkraft den Lernprozess von Schülerinnen und Schülern begleiten. Im Fokus steht die allgemeine und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung der Abschlusschancen und der Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Hierfür stehen 9 Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln bereit.
  • Das Land will ein Frühwarn- und Beratungssystem für die Arbeit im Sekundarbereich I an Regionalen Schulen und entsprechenden Bildungsgängen an Gesamtschulen einführen, das die Quote der Wiederholungen als einen wichtigen Indikator in den Blick nimmt. Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig intensiv bis zum Schulabschluss begleitet werden, sofern dieser gefährdet scheint. Dazu gehören feste Kontroll- und Beratungstermine, die den Bildungserfolg für Schülerinnen und Schüler, aber auch für ihre Erziehungs- oder Sorgeberechtigten transparent machen.

Als Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe zum zweiten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilliger Wiederholung), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich zur Feststellung der Wiederholung ist die besuchte Jahrgangsstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres. Besucht die Schülerin oder der Schüler im laufenden Schuljahr die gleiche Jahrgangsstufe wie im Vorjahr, dann zählt er als Wiederholer (Stichtagsvergleich).

Die Wiederholerquote beschreibt (ggf. schulartbezogen) den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Jahrgangsstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholer (Summe aus Nichtversetzten und freiwilligen Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe im gleichen Schuljahr.

Bushaltestellen in Redefin barrierefrei

Meyer: Fahrgäste mit Bewegungseinschränkungen profitieren von Umbaumaßnahmen

Redefin – Die Gemeinde Redefin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) plant die Erneuerung von vier Bushaltestellen.

„Die Bushaltestellen in der Belscher Straße sowie an der Bundesstraße 5 sollen barrierefrei gestaltet werden. Mit den geplanten Umbaumaßnahmen in Redefin wird es für Fahrgäste mit Bewegungseinschränkungen und Eltern mit Kinderwagen künftig einfacher, den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Vorgesehen ist, die Bushaltestellen entsprechend umzubauen und eine Unterstellmöglichkeit für Fahrgäste zu schaffen. Weiterhin sollen unter anderem Beleuchtung installiert sowie Fahrradständer aufgestellt werden.

„Der öffentliche Personennahverkehr in Mecklenburg-Vorpommern soll noch attraktiver werden. Das setzt voraus, dass die Haltestellen von allen genutzt werden können. Über das Sonderprogramm ´Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern´ haben wir die Möglichkeit, die Kommunen bei ihren Bemühungen zu unterstützen“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 188.700 Euro. Das Wirtschafts- und Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von knapp 151.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt standen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung; diese sind bereits vollständig bewilligt.

Belästigung durch Lärm

Spandowerhagen – Nachdem sich Anwohner in Spandowerhagen über Geräuschbelästigungen beschwert hatten, gab der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, Schallmessungen in Auftrag, um der Ursache auf den Grund zu gehen. Diese Messungen hat das Landesamt für Umwelt und Naturschutz (LUNG) durchgeführt. Ein Teil der Messreihen konnte nun ausgewertet werden. Dazu erklärt Minister Backhaus:

„Die Immissionsmessung in den Räumen einer Bürgerin, welche sich über tieffrequente Geräusche beschwert hatte, hat ergeben, dass im Frequenzbereich zwischen 31,5 Hz und 40 Hz eine unzulässige Belästigung resultiert.

Der geltende Anhaltswert von 0 dB  während der Nachtstunden wurde um  +4 dB überschritten. Entsprechend sind durch den Verursacher dieser tieffrequenten Geräusche Minderungsmaß­nahmen zu ergreifen. Um die Quelle für diese tieffre­quenten Schallimmissionen in Spandowerhagen zu identifizieren, werden diese Messergebnisse mit den Ergebnissen der Messungen nahe der bekannten Schallquellen abgeglichen.

Mit den Messungen im Industriegebiet ist der TÜV Nord beauftragt worden. Sowie hier der Verursacher zweifelsfrei feststeht, können und werden die erforderlichen Minderungs­maßnahmen aufgege­ben.“

Die Messungen im Außenbereich in Spandowerhagen würden fortgesetzt, so Minister Backhaus, der heute den Bürgermeister von Spandowerhagen sowie das Amt Lubmin über die Messergebnisse in Kenntnis gesetzt hat. In der kommenden Woche solle das weitere Geschehen mit Gemeindevetretern besprochen werden.

5. Deutsch-Polnischer Bahngipfel in Potsdam

Potsdam – Der 5. Deutsch-Polnische Bahngipfel hat am Mittwoch in Potsdam stattgefunden. Bei dem Treffen waren unter anderem Vertreter aus Verwaltung, Wirtschaft und Politik des Bundes, der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen sowie aus Polen vor Ort.

„Der voranschreitende Ausbau der Schienenachse Stettin – Angermünde – Berlin ist ein sehr wichtiger Meilenstein, um die Metropolregionen auf polnischer und deutscher Seite noch enger zusammenrücken zu lassen. Damit verbunden sind neue regionale Entwicklungschancen, von denen alle Beteiligten profitieren können“, sagte die Staatssekretärin für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse am Mittwoch.

Ein Thema im Rahmen des Gipfels war der Ausbau der Strecke Stettin – Güstrow. In Stettin startet die wichtige West-Ost-Schienenachse über Neubrandenburg und Güstrow bis nach Lübeck, die das gesamte Bundesland Mecklenburg-Vorpommern durchquert und an die neu zu schaffende Fehmarnbelt-Schienenachse von und nach Skandinavien anschließt. Gegenwärtig ist die Strecke größtenteils eingleisig und nicht elektrifiziert.

„Zwischen Stettin und Güstrow ist die Infrastruktur noch deutlich ausbaufähig, um eine nachhaltige Entwicklung für den Personen- und Güterverkehr auf der Schiene gewährleisten zu können. „Für die Strecke Stettin – Güstrow wird das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit dem Bund Ausbauoptionen prüfen, unter anderem im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes. Für die regionalen Eisenbahn-Entwicklungsoptionen werden wir Gespräche mit der Woiwodschaft Westpommern führen“, so Staatssekretärin Jesse.

Darüber hinaus setzte sich die Staatssekretärin vor Ort dafür ein, den Ausbau der sogenannten Vorpommernmagistrale weiter voranzutreiben. Die Nord-Süd-Schienenachse Stralsund – Angermünde – Berlin, die durch Pasewalk führt, gehört ebenso wie das laufende Ausbauvorhaben Berlin – Angermünde – Stettin zu den Projekten des „Vordinglichen Bedarfs“ des Bedarfsplanes Schiene des aktuellen Bundesverkehrswegeplans.

Der Ausbau der „Vorpommernmagistrale“ auf deutscher Seite für die Schaffung von Reisegeschwindigkeiten von 160 km/h hat noch keine Planungsfreigabe vom Bund erhalten. „Wir müssen gemeinsam die Chancen nutzen, die mit dem Ausbau der Strecke Berlin – Stettin erwachsen. Es geht darum, die Regionen zwischen beiden Metropolen untereinander und mit eben jenen Metropolen tatsächlich optimal zu vernetzen. Hierfür ist es notwendig, die Planungen für den Ausbau zwischen Angermünde, Pasewalk und Stralsund möglichst bereits im kommenden Jahr zu starten“, erläuterte Jesse weiter.

Verkehrs-Staatssekretärin Jesse betonte abschließend, dass die besprochenen Themen insgesamt ein sehr wichtiger Meilenstein seien, alle größeren und mittleren Zentren im deutsch-polnischen Verflechtungsraum bestmöglich mit der Bahn zu erreichen.

„Wir wollen langfristig sicherstellen, dass die Zentren im deutsch-polnischen Verflechtungsraum vor allem durch attraktive Bahnverbindungen direkt miteinander verbunden sind. Dafür haben wir noch ein paar Hausaufgaben zu erledigen. Insgesamt muss es darum gehen, den Ausbau der Infrastruktur und die Organisation von Verkehrsangeboten im Nah- und Fernverkehr länderübergreifend eng miteinander abzustimmen. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger“, sagte Jesse.

Medizinische Forschung in M-V

Warnemünde – Gesundheitsministerin Stefanie Drese besuchte heute (07. Februar) das Institut für ImplantatTechnologie und Biomaterialien e.V (IIB e.V.) in Rostock Warnemünde. Die Ministerin verdeutlichte im Zuge des Termins den großen Stellenwert der Gesundheitswirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die damit einhergehenden Chancen für die medizinische Versorgung hierzulande und weit über die Landesgrenzen hinaus.

Drese: „Die medizinische Forschung und Lehre sowie die Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern setzen bereits heute hohe Maßstäbe. Die beeindruckende Arbeit der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am IIB ist ein weiteres strahlendes Beispiel für die hohen und innovativen Standards im Gesundheitsland M-V.“

Das IIB e. V. ist ein An-Institut der Universität Rostock. Die Forschung und Entwicklung wird in enger Kooperation mit dem Institut für Biomedizinische Technik der Universitätsmedizin Rostock durchgeführt.

Drese hebt hervor, dass das Institut seit seiner Gründung im Jahr 1996 Partner für kleine und mittelständische Unternehmen aus der Medizintechnik sei: „Damit trägt das IIB maßgeblich dazu bei, Mecklenburg-Vorpommern als Technologiestandort in Deutschland mit internationaler Wahrnehmung zu stärken.“

Die Forschungsbereiche des IIB e.V. umfassen Werkstoff- und, Strömungsmechanik, Strukturmechanik, chemische und biologische Analytik, Mikro- und Nanostrukturanalyse und Prototypiesierung.

Gemeinsam mit Prof. Zygmunt von der Frauenklinik der Universitätsmedizin Greifswald erlangte das Institut internationale Aufmerksamkeit mit der Entwicklung eines sogenannten Eileiterstents gegen ungewollte Kinderlosigkeit aufgrund einer Eilleiterstenose. Drese: „Jeder vierte Fall von ungewollter Kinderlosigkeit ist auf eine solche Erkrankung zurückzuführen. Für Frauen und Paare ist der unerfüllte Kinderwunsch oft eine große Belastung. Die Forschung an dem neuartigen Verfahren ist daher vielversprechend und eine große Chance für die Zukunft.“

Bisher verursachen chirurgische Eingriffe bei einer Eileiterstenose hohe Kosten und erzielen eine Schwangerschaftserfolgsquote von 30 Prozent. Die alternative, minimalinvasive Therapieform befindet sich derzeit noch in der Entwicklung.

Planungserlass Wind-an-Land

Kriterien für Windenergiegebiete in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Energieminister Reinhard Meyer und Klima- und Umweltminister Till Backhaus haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) einen „Planungserlass Wind-an-Land“ vorgestellt.

Dieser regelt die wesentlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Flächen für den Windenergieausbau an Land in Mecklenburg-Vorpommern. „Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss für unsere zukünftige klimaneutrale und krisensichere Energieversorgung deutlich beschleunigt werden. Aus diesem Grund ist der Planungserlass Wind-an-Land erarbeitet worden. Wir haben jetzt klare, landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien für Windenergiegebiete vorgegeben.

Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Verantwortlichkeit für die Planung der Windenergiegebiete bei den Regionalen Planungsverbänden bleibt und gleichzeitig Prozesse beschleunigt werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Flächenausweisung gleichmäßig in den Regionen verteilt erfolgen – jeweils 2,1 Prozent der Regionsfläche sollen ausgewiesen werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

„Aus meiner Sicht ist der Ausbau der Windenergie als Bestandteil der Energiewende für unser Bundesland in mehrfacher Hinsicht eine Zukunftsfrage: Er ist notwendig, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Er dient der Energiesicherheit, weil sich MV und Deutschland unabhängig von Energieimporten macht.

Er verschafft uns einen Standortvorteil, da die ausreichende Verfügbarkeit von Energie für die wirtschaftliche Entwicklung von zentraler Bedeutung ist. Und er sorgt für den sozialen Ausgleich, da nur ausreichende heimische regenerative Energie auf Dauer bezahlbar ist“, ergänzte Klima- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus, dessen Ressort für die Genehmigung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz ab einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern zuständig ist.

Im konzentrierten Genehmigungsverfahren spielen laut Backhaus aber auch andere Aspekte wie der Artenschutz und der Denkmalschutz eine wichtige Rolle. Die Beteiligung einer Vielzahl von Behörden habe in der Vergangenheit dazu geführt hat, dass Genehmigungsverfahren ins Stocken geraten sind.

Um den Ausbau der Windenergie zu beschleunigen, hat das Umweltministerium M-V einen wichtigen Punkt gesetzt: „Die naturschutzrechtliche Bewertung bei der Zulassung von Windenergieanlagen wird hierzulande künftig von den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt vorgenommen. Vorher lag sie bei den Landkreisen.

Ziel dieser Zuständigkeitsänderung ist es, dass die naturschutzrechtlichen Entscheidungen durch dieselbe Behörde getroffen werden, die auch die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchführt, und dadurch das Verfahren effektiver und effizienter bewältigt werden kann. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass wir den Natur- und Artenschutz aushebeln, sondern, dass wir Klima- und Umweltbelange in Einklang bringen wollen.

Denn das eine funktioniert nicht ohne das andere. Deshalb haben wir bei der Ausweisung von Windenergiegebieten klare Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter durchgesetzt“, erläuterte Minister Backhaus.

Der vom Kabinett verabschiedete Kriterienkatalog sieht vor, dass verschiedene Bereiche des Landes für die Ausweisung von Windenergiegebieten ausgeschlossen sind. „Es sind Kriterien für besondere Schutzgüter definiert worden, das ist uns wichtig. Da geht es um Siedlungsabstände sowie um den Natur- und Landschaftsschutz, den Artenschutz, Wasser und Infrastruktur.

Im Ergebnis wären 4,43 Prozent der Landesfläche für die Ausweisung von Windenergiegebieten möglich. Das bietet den regionalen Planungsverbänden ausreichend Spielraum, um unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und Prioritäten auf die bundesgesetzlich vorgegebenen jeweiligen Flächen für Windenergiegebiete zu kommen“, sagte Meyer.

Bereiche, in denen landesweit keine Windenergiegebiete festgelegt werden – „Kriterien für besondere Schutzgüter“

Siedlungsabstände:

  • 1.000 Meter Siedlungsabstand zu Bereichen gemäß §§ 30 und 34 BauGB mit Wohn-, Erholungs-, Tourismus- und Gesundheitsfunktion,
  • 800 Meter Siedlungsabstand zu Einzelhäusern und Splittersiedlungen im Außenbereich.

Natur- und Landschaftsschutz; Wald, Moorschutz

  • Naturschutzgebiete, Nationalparke,
  • Biosphärenreservate,
  • Waldgebiete mit hoher bis herausragender Bedeutung der Schutz- und Erholungsfunktion, zusammenhängende Waldgebiete ab 500 Hektar, Waldkompensationspools und raumrelevante Flächen für Ersatzaufforstungen,
  • gesetzlich geschützte Biotope ab fünf Hektar Größe,
  • europäische Vogelschutzgebiete,
  • Vorranggebiete Naturschutz und Landschaftspflege,
  • tiefgründige Moore ab fünf Hektar.

Artenschutz

  • Nahbereiche der kollisionsgefährdeten Brutvogelarten,
  • zentraler Prüfbereich des Schreiadlers.

Wasser

  • Binnengewässer aller Ordnungen,
  • zu sichernde Überschwemmungsgebiete einschließlich Hochwasser- und Küstenschutzanlagen mit den beiderseitigen Schutzstreifen,
  • innere Schutzzone (Zonen I und II) von Trinkwasserschutzgebieten und Vorranggebiete Trinkwasser.

Infrastruktur

  • militärische Liegenschaften und Anlagen einschließlich ihrer Schutzbereiche,
  • Flugplätze (Flughäfen und Landeplätze), einschließlich Bauschutzbereiche,
  • Wetterradar und Windprofiler einschließlich Schutzabstand 5 Kilometer,
  • Vorranggebiete Rohstoffsicherung.

Um die räumlichen Voraussetzungen für den benötigten weiteren Ausbau der Windenergie an Land zu schaffen, sieht das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) des Bundes vom 20. Juli 2022 verbindliche Flächenziele für die Bundesländer vor; das Gesetz ist am 01. Februar 2023 in Kraft getreten.

Festgelegt werden verbindliche Flächenbeitragswerte in Form von Zwischenzielen für 2027 und Gesamtzielen für 2032 für die einzelnen Bundesländer, die sich in der Summe auf zwei Prozent der Bundesfläche belaufen; für Mecklenburg-Vorpommern sind 1,4 und 2,1 Prozent der Landesfläche als Ziele vorgesehen.

„Wir gehen in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Schritten vor. Der erste Teil mit landesweiten Ausschlusskriterien für besondere Schutzgüter ist heute vom Kabinett beschlossen und soll am 20. Februar im Amtsblatt veröffentlicht werden. Der zweite Teil wird im April folgen.

Dabei geht es um weitere Abwägungskriterien, zu denen unter anderem das Thema Denkmalschutz zählt. Hier gibt es noch weiteren Konkretisierungsbedarf zwischen den Ressorts“, sagte Meyer.

MV hebt Isolationspflicht für Corona-Infizierte auf

Schwerin – Die Landesregierung hat heute auf ihrer Kabinettssitzung beschlossen, zum 12. Februar die Isolationspflicht für Corona-Infizierte in Mecklenburg-Vorpommern aufzuheben und die Corona Landesverordnung entsprechend zu ändern.

„Mit Blick auf die Corona-Entwicklung ist heute ein sehr guter Tag“, betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese im Rahmen der Landespressekonferenz nach der Kabinettssitzung.

„Das Corona-Infektionsgeschehen ist unter Kontrolle. Wir haben ein niedriges Plateau erreicht bei den Inzidenzen und schweren Verläufen, die Immunisierung der Bevölkerung ist hoch. Einer Überlastung des Gesundheitssystems und der sonstigen Kritischen Infrastrukturen konnte vorgebeugt werden. Deshalb können wir planmäßig eine weitere Corona-Basisschutzmaßnahme aufheben“, verdeutlichte die Ministerin.

Mit dem Wegfall der Isolationspflicht gewinne gleichzeitig die Eigenverantwortung an Bedeutung. „Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist, bleibt zuhause“, so Drese.

Der 12. Februar wurde nach Angaben von Drese in Abstimmung mit den Nachbarländern Berlin und Brandenburg ausgewählt, um wie schon bei der Aufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV ein koordiniertes Vorgehen zwischen den drei Ländern zu gewährleisten.

Nach Beschluss des Kabinetts gelten zum 12. Februar 2023 folgende Regelungen:

  • Die Isolationspflicht für die Bürgerinnen und Bürger entfällt zum 12.2.
  • Zum Schutz der vulnerablen Gruppen bleiben die Isolations-Regelungen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen bestehen. Beschäftigte in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen mit positiver Testung auf das Corona-Virus müssen ihrem Arbeitgeber vor Wiederaufnahme der Tätigkeit einen negativen Test-Nachweis vorlegen.
  • Weiterhin gilt bundesgesetzlich die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie für ungeimpfte Besuchende eine Testpflicht vor Betreten dieser Einrichtungen
  • Zudem gilt auch bundesgesetzlich weiterhin die Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Dialyseeinrichtungen, etc.
  • Hinweis: Das Hausrecht der medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt unberührt. Diese können im Einzelfall weitergehende Schutzmaßnahmen treffen.

Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen

Schwerin – „Im Landeskabinett haben wir heute die Handlungsempfehlungen ‚Geschlechtergerechte Sprache in Gesetzen und Verordnungen‘ beschlossen. Damit geben wir einheitliche praktische Hilfestellungen für die geschlechtergerechte Formulierung von Gesetzen und Verordnungen.

Gesetze und Verordnungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Sie sind deshalb geschlechtergerecht zu formulieren. So sieht es das Gleichstellungsgesetz unseres Landes vor und dies ist mir persönlich sehr wichtig. Denn Frauen und Männer sollen sich gleichermaßen in Rechtsnormen angesprochen fühlen. Geschlechtergerechtigkeit, auch in der Sprache, ist ein wichtiges Ziel der rot-roten Landesregierung.“, so Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Im Umgang mit geschlechtergerechter Sprache in Gesetzen und Verordnungen herrscht Unsicherheit. Daher hat die Landesregierung sich für einen pragmatischen, aber gleichwohl geschlechtergerechten Weg entschieden, und diesen in den Handlungsempfehlungen festgelegt.

Die Handlungsempfehlungen für Gesetze und Verordnungen sehen vor, dass immer dann, wenn Frauen und Männer als natürliche konkrete Personen direkt angesprochen sind, diese auch in den Rechtsvorschriften erkennbar so benannt werden. Dies ist etwa bei Berufsbezeichnungen oft der Fall, die die Angesprochenen selbst verwenden.

Auch in 20 Jahren werden noch alle verstehen können, was gemeint ist, wenn von ‚Ärztinnen und Ärzten‘ oder von ‚Lehrerinnen und Lehrern‘ im Gesetz die Rede ist. Diese Bezeichnungen sollten heutzutage gegenüber den entsprechenden konkreten Personen selbstverständlich gebraucht werden.

Bei den meisten Rechtsvorschriften ist das Geschlecht der angesprochenen Personen aber nicht entscheidend. Vielmehr kommt es darauf an, dass Männer und Frauen eben nicht unterschiedlich behandelt werden. In diesen Fällen geben die Handlungsempfehlungen vor, Formulierungen zu verwenden, für die es auf das Geschlecht sprachlich nicht ankommt, etwa wenn die ‚Leitung‘ einer Einrichtung angesprochen wird, anstatt ‚die Leiterin oder der Leiter‘.“, stellt die Ministerin klar.

Damit die aktuellen sprachlichen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen berücksichtigt werden können, wird die Landesregierung zu Beginn des Jahres 2025 die beschlossenen Handlungsempfehlungen erneut überprüfen.