Chance auf einen erfolgreichen Schulabschluss

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler so fördern, dass sie das Klassenziel erreichen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben im vergangenen Schuljahr 5.836 Kinder und Jugendliche die nächsthöhere Jahrgangsstufe nicht erreicht. Das sind 5 Prozent der 116.638 Schülerinnen und Schüler, wie aus den jüngsten Zahlen hervorgeht, die Bildungsministerin Simone Oldenburg eingeordnet hat. Vor der Corona-Pandemie waren es rund 3 Prozent.

Von den 5 Prozent der Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/2022 haben 3,7 Prozent die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholt, um die entstandenen Defizite durch die Auswirkungen der Pandemie auf die Lernbedingungen auszugleichen. Das sind 4.345 Mädchen und Jungen. Die übrigen 1,3 Prozent der Schülerinnen und Schüler, also 1.491 Mädchen und Jungen, wurden am Ende des Schuljahres nicht versetzt.

„Nachdem im Schuljahr 2020/2021 alle Schülerinnen und Schüler versetzt wurden und alle Versetzungsbestimmungen auf Wunsch des ‚Bündnisses für Gute Schule‘ großzügig im Sinne der Schülerinnen und Schüler gelockert wurden, gelten nun wieder die regulären Bestimmungen“, erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Das war richtig und eine logische Konsequenz aus den Jahren der pandemischen Unruhe, in der sich die gesamte Gesellschaft befand. Keiner Schülerin und keinem Schüler sollten durch die Auswirkungen der Pandemie und durch die langwierigen Schulschließungen unverschuldet Nachteile entstehen.

Jene Schülerinnen und Schüler, die schon vor der Pandemie Schwierigkeiten hatten, das Klassenziel zu erreichen und auch ohne Corona-Bedingungen wahrscheinlich nicht versetzt worden wären, haben von der Möglichkeit der auflagenfreien Versetzung Gebrauch gemacht.

Bei diesen Kindern und Jugendlichen haben sich die bestehenden Defizite noch verstärkt, weil sie dem Leistungsniveau in der höheren Jahrgangsstufe durch die bereits vorhandenen Lücken nicht entsprechen konnten. Folglich kommt es jetzt zu einem Anstieg der Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe freiwillig wiederholen, um am Ende ihrer Schullaufbahn erfolgreich einen Schulabschluss zu erlangen.

Wichtig ist, dass wir das Leistungsniveau nicht gesenkt haben und nicht senken. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung gefährdet ist, müssen vielmehr frühzeitig so gefördert werden, dass sie das Klassenziel und damit die Voraussetzungen für eine Versetzung im laufenden Schuljahr erfüllen. Das Land macht dafür vielfältige Angebote, die den unterschiedlichen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechen“, sagte Oldenburg.

Förderangebote auf dem Weg zum Schulabschluss im Überblick:

  • Die Angebote „Produktives Lernen“ und „Berufsreife dual“ in der flexiblen Schulausgangsphase richten sich an Schülerinnen und Schüler, deren Abschluss gefährdet ist. Die Jugendlichen, die die 7. Jahrgangsstufe besucht haben lernen mit starker Praxisorientierung. In den Lerngruppen befinden sich maximal 18 Schülerinnen und Schüler.
  • Vom Schuljahr 2023/2024 an gibt es das Freiwillige 10. Schuljahr an Regionalen Schulen und Gesamtschulen. Damit haben Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, die Möglichkeit, in ihrem bisherigen Bildungsgang zu verbleiben und die Zeit zu nutzen, um die Berufsreife zu erlangen und die Schule mit einem anerkannten Schulabschluss zu verlassen.
  • Das Aufholprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“ setzt im Zeitraum 2021/2022 und 2022/2023 auf temporäre, individuelle Förderangebote. Um Corona-bedingte Lernrückstände aufzufangen, steht ein Gesamtpaket von 41,6 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln (inklusive Alltagshelferinnen und Alltagshelfer) zur Verfügung. Inhaltlich geschieht dies durch personelle Unterstützung in den Schulen, mittels außerschulischer Lern- und Förderprogramme und auch der „Schülernachhilfe“ als Tutorenprogramm, bei dem ältere Schülerinnen und Schüler meist jüngere Schülerinnen und Schüler beim Lernen unterstützen.
  • Um die Schulabschlussquote zu verbessern, kommen in Mecklenburg-Vorpommern unterstützende pädagogische Fachkräfte an ausgewählten Schulen zum Einsatz. An 33 Schulen soll künftig jeweils eine pädagogische Fachkraft den Lernprozess von Schülerinnen und Schülern begleiten. Im Fokus steht die allgemeine und schulische Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zur Verbesserung der Abschlusschancen und der Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Hierfür stehen 9 Millionen Euro aus Landes- und EU-Mitteln bereit.
  • Das Land will ein Frühwarn- und Beratungssystem für die Arbeit im Sekundarbereich I an Regionalen Schulen und entsprechenden Bildungsgängen an Gesamtschulen einführen, das die Quote der Wiederholungen als einen wichtigen Indikator in den Blick nimmt. Schülerinnen und Schüler sollen frühzeitig intensiv bis zum Schulabschluss begleitet werden, sofern dieser gefährdet scheint. Dazu gehören feste Kontroll- und Beratungstermine, die den Bildungserfolg für Schülerinnen und Schüler, aber auch für ihre Erziehungs- oder Sorgeberechtigten transparent machen.

Als Wiederholer gelten Schülerinnen und Schüler, die eine Jahrgangsstufe zum zweiten Mal durchlaufen (wegen Nichtversetzung oder freiwilliger Wiederholung), unabhängig davon, ob sie die Schulart gewechselt haben. Maßgeblich zur Feststellung der Wiederholung ist die besuchte Jahrgangsstufe zum Erhebungsstichtag des Vorjahres. Besucht die Schülerin oder der Schüler im laufenden Schuljahr die gleiche Jahrgangsstufe wie im Vorjahr, dann zählt er als Wiederholer (Stichtagsvergleich).

Die Wiederholerquote beschreibt (ggf. schulartbezogen) den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine bestimmte Jahrgangsstufe noch einmal durchlaufen. Sie wird daher errechnet als Quotient aus der Zahl der Wiederholer (Summe aus Nichtversetzten und freiwilligen Wiederholern) und der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler einer Jahrgangsstufe im gleichen Schuljahr.

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