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Monat: März 2023

Wandmalereien im Schloss Güstrow

Ansicht der Renaissance-Wandmalereien © 2023 Tilo Schöfbeck (LAKD)
Ansicht der Renaissance-Wandmalereien © 2023 Tilo Schöfbeck (LAKD)

Güstrow – Derzeit wird die Außenhülle des Schlosses Güstrow restauriert.

Während der Restaurierungsarbeiten wurden nun am Nordflügel hinter dem Teil einer Mauer an der Ostwand beinahe farbfrische Reste von Wandmalereien gefunden. Was für ein Glück!

„Die überraschend entdeckten Wandmalereien sind ein großartiger historischer Fund – und auch für die Geschichtsschreibung relevant.

Denn damit können wir nun die historische Vermutung bestätigen, dass Philipp Brandin, der den Nordflügel von 1587 bis 1591 erbaut hat, diesen Teil um ein weiteres Geschoss erhöht hat“, so der für den Landesbau zuständige Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die illusionistische Ausmalung der Nische stellt u. a. sogenannte Triglyphen dar, also senkrechte Rillendarstellung in Anlehnung an den Fries eines griechischen Tempels.

Die Farbfassungen gehen von beige-sandfarbenem Untergrund über braunrote Schatten der Rillen hin zu weißen Zierelementen.

Weitere Informationen zu diesem und anderen Bauprojekten finden Sie auf der Internetseite des SBL Rostock.

Förderung für Rügener Kreidemuseum

Insel Rügen – Der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß hat heute die Gemeinde Sagard auf Rügen besucht.

Anlässlich des Besuchs übergab der Parlamentarische Staatssekretär einen Zuwendungsbescheid des Landes Mecklenburg-Vorpommern an den Leiter des Kreidemuseums Dr. Peter Dietrich. Die Mittel aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg in Höhe von 5.800 Euro werden für die Schaffung eines Vortrags-, Ausstellungs- und Mehrzweckraums sowie für energiesparende Maßnahmen im Museumsbereich zur Verfügung gestellt.

Der Rüganer Miraß sagte: „Das europaweit einzigartige Kreidemuseum leistet einen wichtigen Beitrag, Wissen über die Natur Rügens und der gesamten Region zu vermitteln. Die Besucherinnen und Besucher haben im Kreidewerk die Chance, die historische Bedeutung der Kreide interaktiv nachzuerleben und ihre ganze Vielfalt kennenzulernen.

Besonders freue ich mich über die zahlreichen Angebote für Kinder und Schulklassen, die hier Spannendes über die auf Rügen überall anzutreffende Kreide lernen können.“ Miraß dankte dem Museumsteam um Dr. Dietrich für die engagierte Arbeit.

M-V tut gut

Agenturen aus MV tun künftig „MV tut gut.“ gut. Europaweite Ausschreibung der Marketingdienstleistungen für das Land abgeschlossen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ und die Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ werden ab 1. April 2023 von Agenturen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern betreut. In einer europaweiten Ausschreibung setzten sich die Unternehmen Werk 3 Werbeagentur GmbH aus Rostock und das Unternehmen MANDARIN MEDIEN – Gesellschaft für digitale Lösungen mbH aus Schwerin durch.

Die Werbe- und Marketingdienstleistungen waren in zwei Losen ausgeschrieben worden. Werk 3 wird künftig die Beratung und operative Arbeit der erfolgreichen Kampagnen „MV tut gut.“ und „Studieren mit Meerwert“ begleiten. MANDARIN MEDIEN wird die digitale Kommunikation für die Kampagnen übernehmen.

Der Chef der Staatskanzlei, Parlamentarischer Staatsekretär Patrick Dahlemann: „Mecklenburg-Vorpommern ist das Land zum Arbeiten, Studieren, Forschen, Gründen, Investieren und Genießen – „Land zum Leben“ eben. 95 Prozent der Menschen in MV leben hier gern.* Dieser hohe Wert ist eine starke Motivation für uns und unsere Landesmarketingkampagne. Die Vielfalt der Qualitäten und Stärken des Landes auf den Punkt zu bringen, sie überraschend und mit Selbstbewusstsein zu kommunizieren und dabei zugleich die anerkannten Werte unserer Marke MV zu halten und auszubauen – das ist die schöne Herausforderung für die beauftragten Unternehmen. Ich freue mich auf die Ideen und das Miteinander.“

Die Ausschreibung erfolgte turnusgemäß durch das Landesamt für innere Verwaltung. Mit den Unternehmen wurden Verträge für zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen.

Der Leiter des Landesmarketings MV, Peter Kranz: „Wir danken der bisherigen Agentur A&B One Kommunikationsagentur GmbH sehr für die erfolgreiche Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Die     Neugestaltung unserer nun modern gestalteten Landesmarke, die Einführung der Leitidee „Land zum Leben.“ und die Erweiterung der Markenwelt des Landes um das Regionalzeichen für gute Produkte aus MV werden bleiben, selbstverständlich weitergeführt und weiterentwickelt. Wir schauen nun auf neue Impulse für die Marke, ihre Sichtbarkeit und unsere Kampagnen.“

Die Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ wirbt seit 2004 für Mecklenburg-Vorpommern und verknüpft dabei über Branchen und Institutionen hinweg die Kernbereiche (Markenthemen) des Landes: Gesundheit, Natur und Ernährung, Bildung und Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und Tourismus.

Das Landesmarketing MV setzt dabei gemeinsam mit seinen Partnern die Leitplanken für die Kommunikation des Landes nach innen und außen. Die Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ und die Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ finanzieren ihre Projekte vorwiegend aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Ab Mitte 2023 wird die Kampagnenarbeit aus Landesmitteln finanziert.

Die Agenturleistungen für die Landesmarketingkampagne „MV tut gut.“ und die Hochschulmarketingkampagne „Studieren mit Meerwert“ haben insgesamt ein Budget von bis zu 1 Mio. EUR pro Jahr.

*Quelle: forsa-Umfrage für die Ostsee-Zeitung, veröffentlicht im April 2022

Ab 1. Mai 2023 gilt 49 Euro-Ticket

Meyer: Bundesweit den ÖPNV für 29 Euro flexibler, einfacher und kostengünstiger nutzen

Das Deutschland-Ticket kommt! Auf Initiative des Bundes und der Länder wird am 1. Mai 2023 das Deutschland-Ticket im Abonnement eingeführt, das deutschlandweit in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs genutzt werden kann.

Dieses Ticket wird zum Preis von 49 Euro für alle erhältlich sein. Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern eine qualifizierte Berufsausbildung („Azubis“), den Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn der Laufbahngruppe I oder einen Freiwilligendienst absolvieren, können ab dem 1. Mai 2023 für monatlich 29 Euro ein Deutschland-Ticket für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Die Differenz zu 49 Euro – 20 Euro – übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern. Zeitgleich wird das bisherige AzubiTicket MV eingestellt.

„Mit dem vom Land subventionierten Ticket können die Anspruchsberechtigten nicht nur den Weg von und zur Berufsschule oder von und zum Ausbildungsbetrieb zurücklegen. Es kann auch für alle anderen Wege im ÖPNV deutschlandweit genutzt werden. Das Ticket ist für die Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern eine Chance, bundesweit den ÖPNV flexibler, einfacher und kostengünstiger zu nutzen. Das Leistungsangebot wird für alle Nutzerinnen und Nutzer deutlich erhöht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer

„Die Länder und der Bund haben sich auf ein digitales und bundesweit gültiges Ticket für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geeinigt. Das Land entlastet unsere Auszubildenden noch weiter und sorgt so für die Möglichkeit günstiger und klimagerechter Fahrten zur Ausbildung und in der Freizeit“, erklärt Daniel Bischof, Geschäftsführer der VMV-Verkehrsgesellschaft.

Das AzubiTicket MV wird für Bestandskunden ab dem 01. Mai 2023 automatisiert auf das D-Ticket im Abonnement umgestellt. Den Anspruchsberechtigten werden monatlich jeweils nur 29 Euro abgebucht. Der Vertragspartner DB Vertrieb wird die Bestandskunden entsprechend informieren und den Umstellungsprozess begleiten.

Neukunden können das subventionierte Deutschlandticket ab dem 03. April 2023 über die Webseite www.azubiticket-mv.de

oder direkt über das Online-Bestellformular bei DB Vertrieb (https://www.bahn.de/angebot/pendler/azubi-tickets/azubi-ticket-meckpomm) als digitales Handyticket beantragen.

Weiterführende Informationen:

Zum subventionierten D-Ticket in M-V Servicestelle der DB Vertrieb: 030 80921299 (zum Ortstarif) Montag bis Freitag zwischen 8:00 – 18:00 Uhr oder unter E-Mail: AZT-Meck-Pomm@bahn.de

Das Deutschland-Ticket kann unter anderem bei folgenden Verkehrsunternehmen im Land erworben werden:

  • DB Regio AG
  • Hanseatische Eisenbahn GmbH
  • Nahverkehr Schwerin GmbH
  • Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH
  • Verkehrsverbund Warnow GmbH
  • Neubrandenburger Verkehrsbetriebe GmbH
  • Verkehrsbetrieb Greifswald GmbH

Nähere Infos zum Deutschlandticket finden Sie hier: https://www.d-ticket.info/.

EU-Pläne für Sanierungszwang

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat sich gegen den vom EU-Parlament befürworteten Zwang zur energetischen Sanierung von Häusern ausgesprochen.

„Das wäre Klimaschutz mit der Brechstange. Ein Sanierungszwang würde Ostdeutschland besonders hart treffen. Bei uns sind die Einkommen niedriger als in den westdeutschen Ländern. Gleichzeitig ist die Zahl der Häuser, die einer energetischen Sanierung bedürfen, besonders hoch. Es geht nicht, dass Klimaschutzmaßnahmen beschlossen werden, die sich viele Menschen gar nicht leisten können“, erklärte die Ministerpräsidentin.

„Es wäre besser, auf freiwillige Lösungen und Anreizsysteme zu setzen. Klimaschutz wird nur gelingen, wenn wir die Menschen dabei mitnehmen“, sagte die Ministerpräsidentin weiter.

„Ich bin sehr dankbar, dass Bundesministerin Geywitz den Plänen aus dem EU-Parlament deutlich widersprochen hat. Die meisten Menschen wollen Klimaschutz. Dann brauchen wir Angebote statt Verbote. Mecklenburg-Vorpommern wird das Thema auch in die Ost-MPK einbringen, um eine gemeinsame Position der ostdeutschen Bundesländer zu entwickeln“, so Schwesig.

Keine Waffen für Extremisten

Christian Pegel: „Waffenbesitz muss Ausnahme und für Extremisten tabu sein“

Schwerin – Angesichts der Diskussionen der vergangenen Wochen nach dem Attentat auf eine Religionsstätte in Hamburg und der bundesweiten Debatte um Anpassungen des Waffenrechts fordert Innenminister Christian Pegel einen Blick des Bundesgesetzgebers vor allem auf den sogenannten Kleinen Waffenschein: „Für uns in Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Der legale Besitz von Waffen muss die absolute Ausnahme sein – und für Extremisten tabu“, so Pegel.

Zum 1. März 2023 besaßen 13.514 Menschen in Mecklenburg-Vorpommern einen Kleinen Waffenschein, der zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen berechtigt. 19.719 Personen besaßen insgesamt 86.635 Schusswaffen. Hinzu kommen 9.518 wesentliche, unverbaute Waffenteile im Privatbesitz, welche zusammengesetzt zu einer Waffe Geschosse verschießen können.

„Der größte Teil dieser Waffenbesitzer sind Sportschützen, Jäger oder Waffensammler, die Bedarf und Befähigung dafür nachgewiesen haben. Sorge macht unseren Sicherheits- und Ordnungsbehörden und mir, dass auch 48 Rechtsextremisten, 14 Reichsbürger und Selbstverwalter sowie ein Unterstützer einer ausländischen extremistischen Bestrebung den Kleinen Waffenschein haben und 51 Rechtsextremisten sowie 8 Reichsbürger und Selbstverwalter eine Waffenbesitzkarte. Auf diesen sind insgesamt 279 Schusswaffen bei Rechtsextremisten sowie 26 bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern eingetragen“, sagte Innenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Pegel: „Keine Waffen in Händen von Extremisten“

„Die Sorge rührt daher, dass bei Extremisten die Gefahr gewaltsamer Aktivitäten grundsätzlich sehr hoch ist. Deshalb ist jede Waffe in den Händen von Extremisten eine zu viel – und die Entwaffnung von Extremisten besonders wichtig“, führte Pegel weiter aus. Tatgelegenheiten würden reduziert, wenn man den potenziellen Gewalttätern den Zugang zu legalen Waffen nimmt.

„Unser Ziel, keine Waffen in den Händen von Extremisten,ist ein wichtiger Schritt für mehr Sicherheit der Bevölkerung und den Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Die Behörden in M-V arbeiten intensiv zusammen, um im Rahmen des rechtlich Möglichen den legalen Umgang mit Waffen und deren Besitz durch Extremisten zu verhindern“, sagte der Minister weiter. Dafür teile zum Beispiel der Verfassungsschutz seine Erkenntnisse den Waffenbehörden mit, die mit deren Hilfe und weiteren Hinweisen prüfen, ob die waffenrechtliche Erlaubnis mangels Zuverlässigkeit entzogen werden muss.

Entzogene Erlaubnisse bei Rechtsextremisten

Die Waffenbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte haben in den vergangenen fünf Jahren waffenrechtliche Erlaubnisse wie zum Beispiel Kleine Waffenscheine, Waffenbesitzkarten oder den EU-Feuerwaffenpass folgender Zahl von Personen rechtskräftig1 widerrufen, zu denen Erkenntnisse zu rechtsextremistischen Aktivitäten vorliegen:

2018               5
2019               3
2020               4
2021               10
2022               2

„2021 und 2022 haben die Behörden zudem je einem Rechtsextremisten die beantragte waffenrechtliche Erlaubnis versagt. Auch haben sie 2021 einer als Rechtsextremist eingestuften Person den Waffenbesitz auf Lebenszeit verboten, ohne dass diese eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt hatte. 2022 gab es fünf solcher Verbote“, so Pegel.

Entzug bei Reichsbürgern und Selbstverwaltern

Weiterhin wurde folgender Anzahl von Extremisten, die Reichsbürgern und Selbstverwaltern zugeordnet werden, die waffenrechtliche Erlaubnis rechtskräftig1 entzogen:

2018               13
2019               6
2020               1
2021               2
2022               5

Einem Extremisten aus diesem Bereich wurde 2018 die beantragte waffenrechtliche Erlaubnis versagt.

Pegel: „Waffenbesitz muss eine Besonderheit sein“

Zur bundesweit geführten Diskussion um strengere Vorschriften sagt Christian Pegel: „Wir haben gute Gesetze. Aber noch besser geht immer. Waffen zu besitzen, sollte eine absolute Ausnahme sein. Ich würde mir hier eine Umkehr des Freiheitsblicks wünschen: Wir schützen die Freiheit und Sicherheit aller Menschen ohne Waffen und verlangen die uneingeschränkte und gesicherte Zuverlässigkeit als Voraussetzung für Waffenbesitz ­– noch mehr als dies schon jetzt der Fall ist.“ Konkret führt er an:

„Wir sehen bei uns im Land die Bemühungen der Sicherheits- und Ordnungsbehörden, Extremisten die Waffen abzunehmen, die diese legal besitzen, weil sie etwa Jäger oder Sportschützen sind. Ein Problem ist aber, dass im Rahmen der Einzelfallbetrachtung durch die Waffenbehörden die von den Sicherheitsbehörden übermittelten Erkenntnisse vor Gericht offengelegt und die Quelle dieser Informationen genannt und bewiesen werden müssen. Zum Teil stammen diese Informationen aus verdeckten Ermittlungsmaßnahmen der Polizei und der Nachrichtendienste, so dass die Quellen nicht vor Gericht ohne Gefahr für die künftige Ermittlungsarbeit und auch für die Auskunftspersonen der Polizei oder des Verfassungsschutzes offenbart werden können. Dann können auf diese Informationen gestützte Waffenentziehungen in einem gerichtlichen Verfahren gegebenenfalls nicht durchgesetzt werden.“

Mehr Waffenaufbewahrungskontrollen als 2021

Eine Aufgabe der kommunalen Waffenbehörden ist es, verdachtsunabhängig Waffenschränke zu kontrollieren und ihren Inhalt mit dem aktenkundigen Bestand abzugleichen. Wer in M-V eine Waffe besitzt, muss mindestens alle acht Jahre kontrolliert werden. 2022 wurden bei 4.921 Kontrollen 2.534 Personen überprüft ­– deutlich mehr als im Jahr zuvor (2.092 Personen bei 4.576 Kontrollen). Dabei wurden bei etwa jedem Vierten „waffenrechtlich bedeutsame Feststellungen“ gemacht. Christian Pegel konkretisiert:

„In den meisten Fällen wurden infolge der Kontrollen die Waffendaten im Nationalen Waffenregister korrigiert. Es wurden aber auch falsche Waffenschränke oder falsch gelagerte Munition festgestellt sowie Schusswaffen, die außerhalb des Waffenschranks aufbewahrt wurden. In zwei Fällen wurden gesundheitliche Einschränkungen festgestellt, so dass ärztliche Gutachten angefordert wurden. In neun Fällen folgte aufgrund waffenrechtlicher Verstöße ein Widerruf der Waffenerlaubnis. Bei 30 Kontrollen wurden Waffen oder Waffenteile sichergestellt, weil sie unsachgerecht umgebaut waren, rechtswidrig genutzt wurden oder die Person keine Genehmigung für deren Besitz besaß. Infolge der Aufbewahrungskontrollen wurden wegen Verstößen gegen die §§ 52 und 53 des Waffengesetzes zudem 25 Strafanzeigen und 91 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gestellt.

Hintergrund

Maßgeblich für die Beurteilung, ob die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit nach § 5 des Waffengesetzes fehlt, ist eine auf Tatsachen gestützte Prognose eines waffenrechtlich bedenklichen Verhaltens, das mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Schäden für hohe Rechtsgüter führt. Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden, mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen werden, die zur Ausübung der Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind.

Mit dem „Dritten Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften“ hat der Bund 2020 die Waffenbehörden verpflichtet, vor Erteilen waffenrechtlicher Erlaubnisse sowie bei jeder Folgeprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bei Behörden wie dem Verfassungsschutz zu erfragen, ob Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die Zuverlässigkeit begründen – die so genannte Regelabfrage.

1Entscheidungen der Waffenbehörden werden im Rahmen eines verwaltungsrechtlichen Verfahrens getroffen, das immer die vorherige Anhörung der Betroffenen sowie Widerspruchsmöglichkeiten vorsieht. Darüber hinaus können Betroffene getroffene Entscheidungen gerichtlich überprüfen lassen, was sie in der Regel auch tun. Waffenrechtliche Verfahren ziehen deshalb häufig langjährige Gerichtsverfahren nach sich. Die Richter stellen darin fest, ob genug Anhaltspunkte für ein Versagen oder den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis vorliegen. Der Rechtsprechung in der Vergangenheit nach genügt die alleinige Einstufung einer Person als Extremist durch den Verfassungsschutz nicht. Die Waffenbehörden prüfen deshalb, ob die Einstufung durch den Verfassungsschutz und die Informationen aus weiteren Quellen ausreichen, um eine waffenrechtliche Erlaubnis zu versagen oder zu widerrufen. Erst bei Rechtskraft kann sie eingezogen und die Abgabe der Waffen gefordert werden.

Cicero-Artikel zurückgewiesen

Schwerin – Der Cicero zitiert in seinem Artikel „Heikle E-Mail bringt Schwesigs Regierung in Bedrängnis“ aus einer E-Mail, die dem eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klima- und Umweltstiftung MV seit Ende Dezember 2022 vorliegt.

Es wird behauptet, dass die E-Mail von Dr. Heiko Geue an den damaligen Finanzminister Reinhard Meyer und seinen damaligen Staatssekretär Heiko Miraß vom 26.11.2020 ein Beleg dafür sei, dass die Schenkungssteuer-Frage im Gründungsprozess der Stiftung eine Rolle gespielt habe. Das ist falsch.

Aus der vom damaligen Chef der Staatskanzlei in seiner koordinierenden Funktion verfassten E-Mail ergibt sich kein Bezug zur Schenkungssteuer. Das Stichwort „Schenkungssteuer“ wird weder in der Mail noch in der Anlage erwähnt. Und nach übereinstimmender Erinnerung aller Beteiligten ist im Zusammenhang mit dieser Mail auch nicht über Schenkungssteuer gesprochen worden.

Vielmehr ging es damals darum, ob der Stiftung eine Gemeinnützigkeit oder nur eine Gemeinwohlorientierung zugesprochen werden kann. Eine Gemeinnützigkeit hätte bedeutet, dass Nord Stream 2 über die Konstruktion der Stiftung den Bau der Pipeline steuerbegünstigt hätte zu Ende bringen können. Dies war nicht gewollt. Eine Gemeinwohlorientierung hingegen bringt keine derartigen Steuervergünstigungen mit sich.

Die besagte E-Mail hatte zum Ziel, die Streichung der Gemeinnützigkeit innerhalb der Satzung vom Finanzministerium fachlich überprüfen zu lassen. Der Streichung der Gemeinnützigkeit aus der Satzung wurde vom Finanzministerium zugestimmt, da aufgrund des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung keine Gemeinnützigkeit angenommen werden konnte.

Dies wurde im Finanzausschuss im Übrigen bereits transparent ausgeführt. Zum Thema Gemeinnützigkeit hat der heutige Finanzminister, Dr. Heiko Geue, in der achteinhalbstündigen, presseöffentlichen, gemeinsamen Sitzung des Rechts- und des Finanzausschusses am 03.03.2023 Folgendes gesagt:

„Aus meiner Erinnerung hat es eine Rolle gespielt: Gemeinnützigkeit oder Gemeinwohlorientierung. Und es ist dann ganz klar für Gemeinwohlorientierung von der damaligen Landesregierung entschieden worden, weil am Anfang in dieser Stiftung ja dieser Wirtschaftsbetrieb eine wesentliche Rolle gespielt hat. Klar war, wenn der dann irgendwann untergeht, dann hätte die Stiftung auch Gemeinnützigkeit beantragen können.“

Anders als im Cicero-Artikel dargestellt, wurde von Dr. Heiko Geue also sehr wohl bereits im Vorfeld das Thema Gemeinnützigkeit öffentlich angesprochen. Die Darstellung der Opposition im Cicero ist somit schlichtweg falsch.

Radverkehr stärken

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist am Freitag das Thema „Radverkehr stärken – Beratung zu Fördermöglichkeiten und Verbesserungen von Infrastruktur etablieren“ diskutiert worden. Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ hat das Bundesverkehrsministerium den Fokus erstmals ausdrücklich auf die ländlichen Räume gelegt.

„Bislang ist die Debatte um die Förderung des Radverkehrs fast ausschließlich mit Blick auf die Städte und die urbanen Räume geführt worden. Das hat sich auch auf maßgebliche Initiative von Mecklenburg-Vorpommern geändert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

2020 hat die Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und den Ländern bis 2023 Finanzhilfen von knapp einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Davon gingen 39,8 Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern.

Eine aktuelle und repräsentative Untersuchung der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) hat ergeben, dass nahezu jeder dritte Gast (34 Prozent) während seines Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern auf das Fahrrad steigt. Bundesweit liegt der Anteil bei rund 20 Prozent.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein gefragtes Radfahrland. Vor allem auch in den ländlichen Räumen wird viel Fahrrad gefahren. Die Kommunen in den ländlichen Räumen brauchen besondere Unterstützung, gerade auch, wenn es um den Ausbau des Radwegenetzes geht“, so Minister Meyer im Landtag weiter.

Mit der Verstetigung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ bis 2028 kommt es auch zu einer wesentlichen Neuerung: „Künftig werden die Mittel, die im laufenden Jahr nicht gebundenen werden konnten, den anderen Bundesländern zu Gute kommen – ohne einen Ausgleich im Folgejahr. Diese Mittel sind dann weg.

Wir sollten alles daransetzen, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch in unserem Land zu verbauen. Dies wird uns aber nur gelingen, wenn wir unsere Gemeinden künftig noch besser und individueller beraten – und vor allem bei der Antragstellung unterstützen. Gerade den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum, an die sich das Programm ausdrücklich richtet, fehlt die Erfahrung mit der Beantragung von Infrastrukturfördermitteln“, machte Meyer weiter deutlich.

Deshalb soll künftig die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) Gemeinden im Land zusätzlich beraten. „Neben der fördertechnischen Beratung, die das Landesförderinstitut anbietet, soll eine fachliche Beratung zur Antragstellung erfolgen. Die Detailberatung ist bei der AGFK in den richtigen Händen“, so Meyer weiter. Das Land begleitet die AGFK MV bereits seit der Gründung im Jahr 2017 und fördert sie derzeit mit 40.000 Euro jährlich. In den sechs Jahren konnte die AGFK MV bereits 31 Mitglieder generieren.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ sind 77 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 44,5 Millionen Euro im Landesförderinstitut eingegangen. Von diesen 77 Maßnahmen konnten dem Bundesamt für Mobilität und Logistik 41 Maßnahmen angezeigt werden. Bei allen anderen Vorhaben liegen die Unterlagen, die für eine Anzeige beim Bundesamt für Mobilität und Logistik erforderlich sind, noch nicht vor.  Dabei geht es um die Beurteilung, ob eine Maßnahme förderfähig- und förderwürdig ist.

Neben „Stadt und Land“ fördert die Straßenbauverwaltung des Landes im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderung nach der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie u.a. den Radwegebau im Zusammenhang mit dem Neubau oder dem Ausbau von Straßen sowie investive Unterhaltungsmaßnahmen und den Ausbau von Straßen, auf denen touristische Radfernwege verlaufen.

„Diese Fördermöglichkeiten sind bei den Kommunen bislang nur wenig bekannt. Auch hier könnte eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten durch die AGFK MV einen Beitrag zur Stärkung des Radverkehrs leisten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Landtag abschließend.