Genesung von psychisch Kranken

Rostock – Im Zuge der laufenden Aktionswoche Gesundheit besuchte die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese heute die Klinik und Poliklinik für Psychiatrie und Psychotherapie sowie die Klinik für Forensische Psychiatrie der Universitätsmedizin Rostock (UMR). Neben baulichen Vorhaben und notwendigen Investitionen informierte sich Drese auch über den Einsatz von sogenannten Genesungsbegleitern.

Drese: „Die Genesungsbegleiter haben selbst Erfahrungen mit einer psychischen Erkrankung gemacht und unterstützen mit Ihrem Erfahrungswissen andere Menschen mit psychischen Krankheiten bei ihrem Genesungsprozess. Damit nehmen sie eine wichtige Rolle im Therapieprozess ein.“

Die Vorbereitung auf die Tätigkeit erfolge über zertifizierte Fortbildungen, so Drese. Voraussetzung hierfür ist die eigene angemessene psychische Stabilität. Die Tendenz bei der Beschäftigung der Genesungsbegleiter ist deutschlandweit steigend. „Schon über 1.000 Genesungsbegleiter wurden bundesweit fortgebildet,“ so Drese.

Besonders hervorzuheben in Mecklenburg-Vorpommern sei der erstmalige Einsatz von Genesungsbegleitern in einer Einrichtung des Maßregelvollzugs. Drese: „Die Tätigkeiten von Genesungsbegleitenden unterscheiden sich durch ihre Erfahrungen klar von anderen medizinischen und therapeutischen Beschäftigtengruppen. Die persönliche Lebensgeschichte ermöglicht einen wertvollen Zugang zu den Patienten und kann einem Rückfall in die Straffälligkeit entgegenwirken.“

Der Einsatz konnte mit Unterstützung von Fördermitteln des Landes in Höhe von 30.000 Euro in den Jahren 2019 bis 2021 erprobt und wissenschaftlich ausgewertet werden. Die Ergebnisse seien sehr positiv ausgefallen, so Drese.

Darüber hinaus unterstützt das Land den grundsätzlichen Einsatz von Genesungsbegleitern in psychiatrischen Einrichtungen bereits seit 2017 mit jährlich rund 60.000 Euro. „Unser Ziel ist es, die Genesungsbegleitung im Land zu stärken und sie als eine neue Beschäftigtengruppe in der Psychiatrie und in der Versorgungslandschaft zu etablieren,“ machte Drese deutlich.

Nachwuchslehrkräfte starten in den Schulalltag

Oldenburg: Attraktive Bedingungen für Referendarinnen und Referendare

Schwerin – Am 1. April 2023 beginnen 97 Referendarinnen und Referendare offiziell ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Am Donnerstag, 30. März, haben sie bei einer Feierstunde im Goldenen Saal des Neustädtischen Palais in Schwerin ihre Ernennungsurkunden bzw. Arbeitsverträge erhalten. Über 80 Prozent der zugelassenen Referendarinnen und Referendare haben ihr Erstes Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern abgelegt.

„Wir freuen uns, dass sich so viele Lehramtsabsolventinnen und Lehramtsabsolventen dazu entschieden haben, ihren weiteren Weg an Schulen bei uns im Land zu gehen. Das zeigt, dass sie gern bei uns im Land leben und als Lehrkraft arbeiten wollen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg anlässlich des Dienstantritts.

Von den 97 Referendarinnen und Referendaren beginnen 28 den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen, sechs das Referendariat für das Lehramt für Sonderpädagogik und zwei das Referendariat für das Lehramt an beruflichen Schulen. 12 treten das Referendariat für das Lehramt an Regionalen Schulen an und 49 das Referendariat für das Lehramt an Gymnasien.

Insgesamt leisten ab dem 1. April 633 Referendarinnen und Referendare ihren Vorbereitungsdienst an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern.  Für den nächsten Eintrittstermin, den 1. Oktober 2023, können sich angehende Referendarinnen und Referendare vom 15. Mai bis 5. Juni bewerben.

Entscheidung zur A 20

Günther und Schwesig kritisieren Entscheidung zur A 20: Ost-West-Querung muss auf die Liste der Projekte mit überragendem öffentlichen Interesse

Bremen – Ministerpräsident Daniel Günther und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig haben Kritik an der Entscheidung zur Herabstufung des Bedarfs der A 20 geübt.

„Die A 20 ist von überragenden öffentlichen Interesse und muss so behandelt werden. Alles andere wäre ein herber Schlag für die Infrastrukturentwicklung unseres Landes und Norddeutschlands insgesamt. Der Weiterbau der A 20 ist nicht nur ein wichtiges gesamtdeutsches Projekt, sondern auch ein Projekt von europäischer Dimension.“, sagte Günther heute am Rande der Konferenz der Norddeutschen Länder in Bremen.

„Uns bewegt gemeinsam mit Schleswig-Holstein die Verlängerung der A 20 von Bad Segeberg nach Niedersachsen. Die A 20 ist die zentrale Lebensader unseres Landes und ein entscheidendes Verkehrsprojekt der deutschen Einheit, das Ost und West miteinander verbindet.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Verbindung als überragendes öffentliches Interesse eingestuft wird und auch hier eine dringend benötigte Verfahrensbeschleunigung erfolgt. Dazu werden wir auf den Bund noch einmal zugehen. Wir erwarten, dass er hier nachbessert“, sagte Schwesig.

Nach den Worten Günthers sei die Autobahn für Schleswig-Holstein und ganz Norddeutschland von zentraler Bedeutung für die Transformation der Wirtschaft in Richtung Klimaneutralität, für die wirtschaftliche Entwicklung und für die Sicherung des Wohlstandes insgesamt.

„Wir brauchen eine funktionsfähige Ost-West-Querung gerade auch für die Unternehmen, die sich rund um erneuerbare Energien im Norden ansiedeln wollen“, betonte der Ministerpräsident. Auch deswegen sei es absolut unsinnig, die A 20 nicht so schnell wie möglich umzusetzen.

„Das werden Ministerpräsidentin Schwesig und ich in einem gemeinsamen Brief an den Bundeskanzler in aller Deutlichkeit zum Ausdruck bringen und uns für die A 20 einsetzen.“

Kein Steuerschutzschirm für die Klimastiftung

Schwerin – Zum heute erschienenen Handelsblatt-Beitrag „Steuer-Schutzschirm für Klimastiftung“ stellt das Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern klar: Der Vorwurf, die Landesregierung hätte sich um eine nachträgliche Steuerbefreiung der Stiftung „Klima- und Umweltschutz MV“ bemüht, ist falsch.

Eine rückwirkende Steuerbefreiung war zu keinem Zeitpunkt ein Ansinnen und ist zudem auch rechtlich gar nicht möglich. Denn die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann nicht für zurückliegende, sondern nur für zukünftige Zeiträume erfolgen und zwar frühestens ab dem Zeitpunkt, ab dem alle Voraussetzungen für eine Gemeinnützigkeit (nämlich Satzung und tatsächliches Wirken) erfüllt sind.

Bei der im Handelsblatt-Artikel erwähnten Online-Veranstaltung handelte es sich zudem keineswegs um eine Beratung oder ähnliches, sondern vielmehr um eine reine Informationsveranstaltung des „Frauennetzwerks Energie“, zu der der damalige Chef der Staatskanzlei, Dr. Heiko Geue, als Keynote-Speaker geladen war.  Das „Frauennetzwerk Energie“ ist nach eigenen Angaben ein deutschlandweit agierendes Netzwerk, dem sich über 400 Frauen aus der Energiebranche angeschlossen haben. Innerhalb des Netzwerkes finden regelmäßige Informationsveranstaltungen mit wechselnden Referenten aus Politik und Wirtschaft statt.

Dr. Heiko Geue nahm an der Veranstaltung am 30. September 2021 auf Einladung der Netzwerk-Vorsitzenden Barbara Lempp teil. Die Moderation der Veranstaltung wurde von Frau Lempp und der Zweit-Vorsitzenden Frau Freitag übernommen. Die Veranstaltung thematisierte vorwiegend den Ausbau der erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern und die damit zusammenhängenden Herausforderungen für das Land. Die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV wurde laut Erinnerung Frau Lempps nur am Rande thematisiert.

Bei dem im Handelsblatt-Artikel erwähnten Papier, das angeblich Überlegungen zu einer nachträglichen Steuerbefreiung enthalten soll, handelt es sich um eine E-Mail, die auf Arbeitsebene vom Finanzministerium an die Staatskanzlei übersandt wurde. Es ist eine Vorbereitung für einen Fachvermerk, der als Vorbereitung für die oben genannte Veranstaltung diente.

Das Anfertigen von Fachvermerken als Vorbereitung auf derartige Termine ist übliche Praxis in der Landesverwaltung. Die Vermerke dienen als Grundlage für Vorträge, bereiten aber auch auf darüberhinausgehende Nachfragen vor.

Die besagte E-Mail informierte über die allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen, die eine Stiftung erfüllen muss, um den Status der Gemeinnützigkeit zugesprochen zu bekommen, und bildete damit einen Teil der damals öffentlichen Diskussion ab. Ein konkretes Konzept oder Papier, das sich speziell auf die Stiftung Klima- und Umweltschutz MV bezog, lag zu keinem Zeitpunkt vor.

World Backup Day

Minister Pegel erinnert an regelmäßige Datensicherung

Schwerin – Der Bildschirm des Computers wird schwarz und plötzlich sind alle Dateien weg: die liebsten Familienfotos, wichtige Dateien und Korrespondenzen, Abschlussarbeiten oder auch E-Mails. Durch einen technischen Ausfall oder auch einen Cyber-Angriff können Daten schnell verloren gehen und zerstört werden.

„Der morgige World Backup Day ist ein guter Zeitpunkt, um Sie, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger und insbesondere auch Sie, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, daran zu erinnern, wichtige und geliebte Dateien doppelt zu sichern. Statt sie alle an einem Ort abzuspeichern wie zum Beispiel auf Ihrem Computer, erstellen Sie einfach eine Kopie der Daten und lagern sie diese an einem anderen sicheren Ort. Und schon haben Sie ein Backup erstellt“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Eine Datensicherung ist für Smartphone, Computer und Co. möglich und sollte regelmäßig erfolgen. „Sie können für eine Sicherung auch eine regelmäßige Programmierung einrichten. Dann würden beispielsweise einmal im Monat die wichtigsten Daten gesichert. Die Regelmäßigkeit der Backups hängt davon ab, wie schmerzhaft eine Rückstufung der jeweiligen Daten auf den Stand von gestern, vorgestern, vor einer Woche oder vor einem halben Jahr ist. Backups können natürlich auch unregelmäßig vorgenommen werden, aber das ist nicht empfehlenswert“, so der Minister. Empfohlen wird die Verwendung einer explizit zu diesem Zweck genutzten externen Festplatte oder die verschlüsselte Speicherung in der Cloud.

Wichtig nach einer Datensicherung ist, dass diese regelmäßig überprüft wird. „Stellen Sie sicher, ob Sie Ihre Daten tatsächlich wiederherstellen können und notieren Sie die Arbeitsschritte, die dafür notwendig sind. Nur so können Sie absichern, dass Sie oder auch eine andere Person in Ihrem Unternehmen im Zweifelsfall ohne große Verluste weiterarbeiten kann“, sagte Digitalisierungsminister Pegel.

Vor allem für Unternehmen gilt: Das Worst Case Szenario der Ausfallsicherheit ruhig mal durchzuspielen und das Backup regelmäßig zu überprüfen. Am besten wird es auf das gleichwertige Austausch-System aufgespielt. So kann auch gleichzeitig die Einsatzbereitschaft der Austausch-Systeme kontrolliert werden.

Weitere Tipps und Informationen zum Thema Backup finden aus der Seite der IT-Sicherheits-App aus und für M-V: IT-Security App (hochschule-stralsund.de)

Soziale Aspekte bei Heizungsumrüstung

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat die Ankündigung der Ampelparteien begrüßt, soziale Härten bei der Umrüstung von Öl- und Gasheizungen vermeiden zu wollen.

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Frage der Heizungsumrüstung intensiv beraten hat und soziale Aspekte dabei stärker berücksichtigen will. Ich bin vor allem froh, dass es keinen Umstiegszwang gibt“, sagte Schwesig in Schwerin.

Wichtig sei, dass sich der Koalitionsausschuss auf finanzielle und soziale Unterstützung für die Bürgerinnen und Bürger geeinigt hat. Jetzt müsse es konkret werden.

Schwesig sagte weiter: „Klimaschutz kann nicht per Zwang verordnet werden, sondern muss mit Förderanreizen verbunden sein. Die Menschen dürfen nicht überfordert werden. Das ist auch eine Frage der gleichwertigen Lebensverhältnisse zwischen Ost und West und Stadt und Land.“