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Monat: März 2023

Besuch bei den Anklamer Peenerobben

Sportministerin Drese besucht „Anklamer Peenerobben“ und kündigt Verlängerung von Landesprogramm an

Anklam – Sportministerin Stefanie Drese besuchte heute den Polizeisportverein „Anklamer Peenerobben e.V.“. Am Rande der auswärtigen Kabinettssitzung sprach die Ministerin mit Geschäftsführer André Stegemann unter anderem über die vielseitigen Schwimmsportangebote für Kinder und Jugendliche und kündigte die Verlängerung des Landesprogramms „MV kann schwimmen“ an.

Drese: „Dank der Anklamer Peenerobben profitiert die Region rund um Anklam von einem der traditionsreichsten Schwimmvereine in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Der Verein hilft mit seinen Angeboten im eigens betriebenen Hansebad Anklam hunderten Kindern und Jugendlichen dabei, ihre Schwimmfähigkeiten zu verbessern.“ Über 400 der rund 650 Mitglieder des Vereins seien Kinder und Jugendliche, erläuterte die Ministerin.

Neben Sportarten wie Aquajogging und der Rettungsschwimmer:innen-Ausbildung bietet der Verein Kurse für Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder an. Drese: „Immer weniger Kinder, auch in Mecklenburg-Vorpommern, können sicher schwimmen. Deshalb ist ein möglichst breites Kursangebot für Kinder und Jugendliche von großer Bedeutung.“

Wichtig sei es laut Drese darüber hinaus, durch die Pandemie bedingte Defizite beim Schwimmen auch weiterhin zu überwinden. Drese: „Mit gezielten Aufholangeboten konnten bereits in den vergangenen zwei Jahren mehrere Tausend Grundschülerinnen und Grundschüler zusätzliche Schwimmkurse nutzen und schwimmen lernen.“

Das Land hatte hierzu bereits 2020 das Förderprogramm „MV kann schwimmen“ gestartet und zusammen mit Vereinen und Verbänden ergänzende Schwimmkurse außerhalb der Unterrichtszeiten kostenlos ermöglicht. Die Ministerin kündigt an: „Auch für 2023 stehen insgesamt 200.000 Euro zur Verfügung. Über die diesjährige Umsetzung der zusätzlichen Schwimmkurse werden wir noch im März mit den Vereinen und Verbänden beraten.“

Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.

Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss durch den Träger ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

Unterstützung der Sportvereine

Drese: 2,5 Millionen Euro für den Sport aus dem Energiehärtefallfonds des Landes

Schwerin – Zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten stellt die Landesregierung für den Bereich des Sports 2,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Härtefallfonds des Landes für Härtefälle in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport, teilte Sportministerin Stefanie Drese im Anschluss an die auswärtige Sitzung der Landesregierung in Anklam am (heutigen) Dienstag mit.

„Sobald der Finanzausschuss des Landtages der Förderung zugestimmt hat, erfolgt die Endabstimmung mit dem Landessportbund, sodass noch im März mit den Antragstellung begonnen werden kann“, sagte Drese. Anträge können gemeinnützige Sportvereine und Sportverbände des Landes beim Landessportbund (LSB) stellen.

„Mit den finanziellen Hilfen wollen wir existenzgefährdende Härten für Sportvereine und Sportverbände verhindern. Sie sollen finanziell entlastet werden, um den Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb auch in der Energiekrise weiter absichern zu können“, betonte Drese.

Die Hilfen werden in Form einer Billigkeitsleistung nach § 53 Landeshaushaltsordnung gewährt. Grundlage ist die „Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für Sportvereine und Sportverbände aus dem Härtefallfonds M-V“.

Ministerin Drese verdeutlichte, dass Energiekosten für Strom, Gas und Fernwärme berücksichtigt werden. Zur Ermittlung der anerkennungsfähigen Mehrkosten werden die Energieverbrauchsmengen sowie die daraus resultierenden Kosten des Jahres 2019 zu Grunde gelegt. Der Förderanteil des Landes beträgt bis zu 100 % der förderungsfähigen Mehrkosten.

Antragsberechtigt sind die rund 1.900 im LSB organisierten Sportvereine und -verbände sowie auch der LSB im Bedarfsfall selbst. Sie müssen Eigentümer einer Sportanlage sein bzw. dem Eigentum gleichstehende Rechte an einer Sportanlage besitzen, eine solche im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrages, der die eigenständige Finanzierung der energetischen Betriebskosten beinhaltet, nutzen oder Eigentümer einer für die Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie sein.

Drese: „Die Antragstellung ist für Sportvereine und Sportverbände unkompliziert. Ich bin dem LSB sehr dankbar, dass er die Umsetzung der Fördermaßnahmen übernimmt.“

Stadtradeln 2023

Klimaschutz: Backhaus ruft zum „Stadtradeln 2023“ auf – Land verdoppelt Unterstützung

Schwerin – Ab Mittwoch, den 15. März 2023, 10 Uhr, können sich Kommunen in ganz Deutschland für das „Stadtradeln 2023“ anmelden. Nachdem die Kommune freigeschaltet wurde, können sich Radelnde für Ihre Kommune anmelden. Bei dem Wettbewerb geht es darum, 21 Tage lang möglichst viele Alltagswege klimafreundlich mit dem Fahrrad zurückzulegen.

„Jeder Kilometer zählt – erst recht wenn dieser sonst mit dem Auto zurückgelegt worden wäre“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutz- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. Damit auch möglichst viele Kommunen aus Mecklenburg-Vorpommern dabei sind, übernimmt das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt die Anmeldegebühr auch in diesem Jahr für einen Großteil der Teilnehmerkommunen aus dem Nordosten und hat den Unterstützungsbetrag sogar auf 40.000 Euro erhöht und damit verdoppelt.

„In Mecklenburg-Vorpommern werden bereits 14 Prozent der alltäglichen Wege mit dem Rad zurückgelegt – bundesweit im Vergleich der Flächenländer ein Spitzenwert. Unser Land als Fahrradland für Einheimische und Gäste noch attraktiver zu machen und noch mehr Menschen aufs Rad bringen – das ist unser erklärtes Ziel.

Davon profitiert nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch das Klima. Ich freue mich deshalb sehr, dass ich die finanziellen Unterstützung der Stadtradeln-Kampagne fortsetzen und sogar ausweiten konnten. Damit wollen wir erreichen, dass möglichst viele Kommunen teilnehmen und der Radverkehr in MV weiter Fahrt aufnimmt“, sagte Minister Backhaus.

Beim Stadtradeln kann jede Stadt, jede Gemeinde, jeder Landkreis und jede Region mitmachen. Ein Gemeindebeschluss oder ähnliches ist für eine Teilnahme nicht zwingend erforderlich. Das Einverständnis der Kommune etwa durch den Bürgermeister/die Bürgermeisterin oder die Verwaltung, muss jedoch gegeben sein. Bei der Anmeldung muss zudem mindestens eine Ansprechperson vor Ort für das Stadtradeln in der Kommune genannt werden.

Der Aktionszeitraum, in dem alle Teilnehmer aus der Kommune mit dem Fahrrad zurückgelegte Kilometer sammeln, muss drei zusammenhängende Wochen nach Wahl zwischen dem 1. Mai und dem 30. September betragen. Kommunen können sich bis kurz vor dem letztmöglichen Starttermin anmelden unter https://www.stadtradeln.de/anmelden.

Neben „Wiederholungstätern“ wie Rostock, Greifswald und Stralsund vertreten auch immer wieder „Newcomer Kommunen“ das Land Mecklenburg-Vorpommern . Zusammen haben die 10.100 Teilnehmer aus 15 Kommunen im Aktionszeitraum 2022 mehr als 1,7 Millionen Kilometer mit dem Rad zurückgelegt und damit rund 264.000 Kilogramm Kohlendioxid vermieden, die beim Zurücklegen derselben Strecke mit dem Auto angefallen wären.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die Anmeldegebühr für die sich anmeldenden Kommunen so lange, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist. Die Gebühren variieren je nach Einwohnerzahl. Das Geld wird entsprechend der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Dies erfolgt direkt bei Anmeldung auf www.stadtradeln.de – die Kommune muss nicht in Vorleistung gehen.

Einmalzahlung ab morgen beantragen

Oldenburg: Unterstützung von 200 Euro wird dringend benötigt  

Schwerin  – In Mecklenburg-Vorpommern können knapp 10.000 Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler die Energiepreispauschale des Bundes in Höhe von 200 Euro beantragen. Am Mittwoch, 15. März 2023, startet bundesweit das Online-Antragsverfahren. Dazu haben Schülerinnen und Schüler von ihrer Schule zwei Briefe mit Zugangsdaten erhalten oder erhalten sie in diesen Tagen. Das Bildungsministerium hat den Schulen die entsprechenden Schreiben zur Verfügung gestellt.

„Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler benötigen dringend diese Unterstützung von 200 Euro“, bekräftigte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Ich bin froh, dass sie die Energiepreispauschale beantragen können. Neben dem Zugangscode erhalten die Schülerinnen und Schüler in den beiden Briefen über ihre Schulen eine PIN. Dadurch haben sie eine weitere Möglichkeit für die Beantragung und können somit zwischen verschiedenen Wegen wählen“, sagte Oldenburg.

Für die Anmeldung benötigen Schülerinnen und Schüler ein BundID-Konto, das sie in den vergangenen Wochen bereits anlegen konnten. Die Identifizierung erfolgt über den Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat. Schülerinnen und Schüler, die keine elektronische Identifizierung nutzen wollen oder können, richten ein Nutzerkonto mittels Benutzernamen und Passwort ein. Erforderlich ist lediglich eine gültige E-Mailadresse.

Wird eine elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat nicht genutzt, geben die Schülerinnen und Schüler bei der Beantragung der Energiepreispauschale neben dem Zugangscode zusätzlich eine PIN ein. Den Zugangscode und die erforderliche PIN finden sie in den beiden Schreiben, die die Schulen den Schülerinnen und Schülern ausgehändigt haben.

Weitere Informationen: www.einmalzahlung200.de

Info-Hotline des Bundes: 0800 2623 003 (kostenfrei), 

dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr

Landesstiftungsrecht an Bundesrecht angepasst

Am 1.7.2023 tritt die sogenannte Stiftungsrechtsreform in Kraft, wodurch die Praxis der Stiftungsaufsichten in allen Bundesländern vereinheitlicht werden soll

Schwerin – Das Kabinett hat sich mit einem Gesetzentwurf zur Anpassung des Landesstiftungsrechts an künftige Vorgaben des Bundes befasst. Hintergrund ist die Stiftungsreform, mit der der Bundesgesetzgeber erstmals die Voraussetzungen für die Änderung von Stiftungssatzungen regelt.

Bundesweit einheitlich vorgeben werden am 1. Juli 2023 mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes auch die Möglichkeiten der Stiftungsaufsicht zur Zusammenlegung von Stiftungen und für deren Aufhebung und Auflösung. Verfolgt werden soll mit der Stiftungsreform, dass der sogenannte „Stiftungstourismus“ eingedämmt wird.

Denn bei einheitlichen Regeln in allen Bundesländern können sich Stifterinnen und Stifter künftig nicht mehr das Bundesland heraussuchen, das aus ihrer Sicht die besten Entscheidungen etwa bei den Anerkennungsvoraussetzungen trifft. Das teilt das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz als Stiftungsaufsicht des Landes nach der Kabinettsitzung mit.

Alle Bundesländer, auch Mecklenburg-Vorpommern, müssen nun ihre Landesstiftungsgesetze an die neuen BGB-Vorschriften anpassen. Dazu gehört, auf Landesebene die zuständige Stelle für die landesseitig wahrzunehmenden Aufgaben neu festzulegen. Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung.

In Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 180 Stiftungen registriert. Das sind rund 20 Stiftungen mehr als vor zehn Jahren.

Innenministerium: Frühjahrsausstellung eröffnet

Schwerin – Im Innenministerium wurde heute die Frühjahrsausstellung mit dem Titel „Die schwarze Kunst“ mit einer Auswahl von Werken der Schweriner Künstlerin Dorothea Walz eröffnet.

„Ich freue mich sehr, dass wir in den kommenden Wochen rund 40 Radierungen bestaunen können, die hervorragend zum nationalen UNESCO-Tag der Druckkunst am 15. März passen“, sagte Staatssekretärin Ina-Maria Ulbrich anlässlich der Vernissage im ehemaligen Arsenal am Pfaffenteich in Schwerin.

Seit mehr als 500 Jahren sind gedruckte Text- und Bildmedien Teil der europäischen Kultur und Wissensgesellschaft. In Deutschland stehen Johannes Gutenberg und Albrecht Dürer stellvertretend für die Anfänge dieser Innovation. Am 15. März 2018 wurden die traditionellen Drucktechniken in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Deshalb findet immer am 15. März der Tag der Druckkunst statt.

Der Pflege der Druckkunst, insbesondere der Radierung, widmet sich auch Dorothea Walz, anders als herkömmlich allerdings nicht nur in Schwarz, sondern auch farbig.

„In den ersten Jahrhunderten waren die meisten gedruckten Erzeugnisse, vor allem der Buchdruck, tatsächlich schwarz. Heutzutage ist alles möglich. Gerade das reizt mich an der Radierung, dass sie so vielfältig ist und viele Möglichkeiten zum Experimentieren bietet.“

Dorothea Walz studierte klassische Philologie und Romanistik in Heidelberg, Lille und Perugia und promovierte an der Universität Heidelberg. 2006 begann sie, sich intensiver mit der Malerei zu beschäftigen und absolvierte Kurse an freien Kunstakademien, Kunstschulen und in Privatunterricht bei renommierten Künstlern und Künstlerinnen in Deutschland und Italien. Ihre Schwerpunkte sind Radierungen, (Urban Sketching) und Malerei.

Für das Urban Sketching gibt sie seit 2019 Kurse an der Volkshochschule in Schwerin. Seit 2019 zeigte die Künstlerin, die mancher vielleicht auch als Italienisch-Lehrerin an der Volkshochschule kennt, ihre Werke in mehreren Ausstellungen in Deutschland und Italien. Mehr über sie, ihre Kunst und ihre Kurse erfahren Sie auf ihrer Webseite (www.schwerinkunst.de).

Die Frühjahrsausstellung im ehemaligen Arsenal an der Alexandrinenstraße 1 ist bis 26. April 2023 zu sehen. Besichtigungen sind mittwochs zwischen 13 und 15.30 Uhr möglich oder nach Vereinbarung per E-Mail an (ines.brandt@im.mv-regierung.de) bzw. per Telefon unter 0385/588-12054. Frau Walz bietet auf Wunsch gern Führungen an.

Milch – die Branche trifft sich in M-V

Schwerin – „Die Milchproduktion stellt für Mecklenburg-Vorpommern einen wichtigen Wertschöpfungsfaktor dar. Sie erzeugt hochwertige Produkte und gesunde Lebensmittel, sie schafft Arbeit im ländlichen Raum und erhält die Kulturlandschaft“, betont Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Da sich auch hier stets neue Herausforderungen und Entwicklungen ergeben, ist es seit nunmehr gut 30 Jahren Anlass für die Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA), gemeinsam mit der RinderAllianz MV und dem Milchkontroll- und Rinderzucht­verband MV einen Milchrindtag durchzuführen, mittlerweile zum 32. Mal.

„Am 14. März 2023 treffen sich Akteure aus verschiedenen Einrichtungen und Betrieben, um aktuelle Ergebnisse zu diskutieren“, sagt der Minister und freut sich über die hohe Resonanz bereits im Vorfeld mit fast 200 Anmeldungen. „Der Milchrindtag ist Aushängeschild für diesen Bereich der Landwirt­schaft, und die LFA kann auf Grundlage ihrer mit den Milchviehhaltern in MV ermittelten Ergebnisse wichtige Empfehlungen für das Management von gesunden, leistungsfähigen Kühen ableiten“, ist Dr. Backhaus überzeugt.

Insgesamt werden 6 Fachvorträge präsentiert. Der Minister zum Eingangsreferat von Prof. Alfons Balmann vom Leibniz-Institut für Agrarentwicklung in Transformationsökonomien zu Thesen zur Zukunft der Tierhaltung in Deutschland: „Wir müssen im Zuge der Transformation der Landwirtschaft und im Sinne des Kreislaufgedankens nicht vergessen, dass Nutztier­haltung dazu gehört. Hier benötigt es sinnvoller Flankierung durch Politik und Förderpraxis. Dies ist ein wichtiges Thema.“

Dr. Backhaus betont weiterhin, dass für die gesell­schaftliche Akzeptanz der Milchviehhaltung eine weitere Verbesserung der Gesundheit und Langlebigkeit der Milchkühe angestrebt werden muss. „Dies sehe ich auch im Kontext unserer Bemühungen zur Erreichung von Minderungszielen bei Emissionen im Sinne von Klimaschutz“, so der Minister weiter. „Dazu sind sowohl die Zuchtorganisationen mit den neuen Gesundheits-Zuchtwerten als auch die Forschung im Sinne eines optimalen Managements gefragt“ appellierte der Minister.

„Von den besten zu lernen, ist noch immer die effektivste Form, voranzukommen“, weist Dr. Backhaus auf den Praxisbeitrag aus dem Landwirtschaftsbetrieb Griepentrog KG hin. Auch das Projekt „Netzwerk Fokus Tierwohl“, an dem die LFA mitwirkt, ist ein wichtiger Baustein in der zukunftsfähigen Ausrichtung der Milchviehhaltung in MV und in Deutschland. „Wissenschaftliche Erkenntnisse zum Tierwohl bekannter zu machen und anschaulich vorzustellen, ist ein Ansinnen, das meine volle Unterstützung erhält“, betont Minister Backhaus anerkennend.

Von 2006 bis heute hat sich die Gesundheit der Milchkühe deutlich verbessert – und das bei einer Milchleistungssteigerung um etwa 16 % (1 % je Jahr). Eine gute Gesundheit ist auch mit hoher Milchleistung vereinbar oder besser gesagt, gute Leistungen sind nur bei guter Gesundheit der Kühe zu erreichen. Insbesondere die Betriebe, die im Testherdenprogramm der RinderAllianz mitwirken, können belegen, dass ein verbessertes Gesundheitsmanagement der Kühe Erfolge erbringen kann. Der Anteil Kühe, die pro Jahr nicht ein einziges Mal den (Tier)arzt wegen Euterkrankheiten aufsuchen mussten, erhöhte sich von 54 % im Jahr 2009 auf 76 % im Jahr 2022.

Kindertagesförderung auf Rekordhöhe

Oldenburg: Beitragsfreiheit bleibt unangetastet

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung seit der Einführung der Beitragsfreiheit stetig erhöht. 2020 haben Land, Landkreise und Kommunen insgesamt 683 Millionen Euro in die Kindertageförderung investiert, im darauffolgenden Jahr waren es 739 Millionen Euro. 2022 stellten Land, Landkreise und Kommunen 797 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes liegt bei 54,5 Prozent – somit bei über 400 Millionen Euro allein für das vergangene Jahr.

„Obwohl die Finanzierung der Kindertagesförderung für alle Partner eine Kraftanstrengung ist, sind sich alle einig, dass die Beitragsfreiheit unangetastet bleibt, damit allen Kindern gleichermaßen die Förderung und Betreuung – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – offensteht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unser Land hat bei den 0- bis 3-Jährigen die höchste Betreuungsquote bundesweit. Das heißt, in keinem anderen Bundesland besuchen mehr Kinder eine Krippe als in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegen wir bei einer Betreuungsquote von über 95 Prozent und damit auch über dem deutschlandweiten Durchschnitt. Im Ländervergleich haben wir die meisten Einrichtungen mit Öffnungszeiten von mehr als 11 Stunden. Dies alles ist möglich, weil die Erzieherinnen und Erzieher eine hervorragende Arbeit leisten. Die Arbeitsbedingungen gilt es in den kommenden Jahren noch besser auszugestalten“, so Oldenburg.

Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Wir müssen vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungsquote zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen werden. Wir setzen uns für kleinere Gruppen ein, wollen einen Mindestpersonalschlüssel einführen und starten eine breit angelegte Fachkräfteoffensive. Dazu gehört auch eine verbesserte pädagogische Anleitung der Auszubildenden“, erläuterte sie.

Auszubildende zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieherinnen bzw. Erzieher weniger zur Verfügung.

„Mit der Änderung reagieren wir auf Kritik von Kita-Trägern, als die Ausbildung eingeführt wurde. Damals richtete sich die Kritik gegen die Anrechnung des ersten Ausbildungsjahres. Wir gehen jetzt sogar einen Schritt weiter und schreiben auch die Nicht-Anrechnung des zweiten Ausbildungsjahres auf den Fachkräfteschlüssel fest. Die Kosten dafür trägt allein das Land. Von 2023 bis 2025 schlägt die Nicht-Anrechnung mit insgesamt über 15 Millionen Euro zu Buche. Diese große Investition dürfen wir nicht kleinreden“, sagte Oldenburg.

Vorgesehen ist eine Übergangsphase von zwei Jahren, in der sich die Kita-Träger entscheiden können, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis anrechnen. Rein rechnerisch müssen von den Kita-Trägern bei einer Nicht-Anrechnung insgesamt ca. 260 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich eingestellt werden.