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Tag: 27. September 2024

Drese zur Notfallreform

Mecklenburg-Vorpommern hat wichtige Reformvorhaben bereits erfolgreich modellhaft erprobt

Schwerin – Im Zuge der heutigen Landtagsdebatte betonte Gesundheitsministerin Stefanie Drese, dass es weitere innovative Ansätze brauche, um den Rettungsdienst insbesondere in dünnbesiedelten Flächenländern wie Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest aufzustellen. „Wir sind darauf bereits gut vorbereitet und dem Bund ein Stück voraus“, sagte Drese.

Die Ministerin verwies dabei auf zwei wesentliche Pläne der Notfallreform auf Bundesebene: die Integrierten Notfallzentren als Kooperationen von Krankenhausnotaufnahme und Bereitschaftspraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sowie die Kooperation der Rettungsleitstellen mit der KV für die Notfallnummern 112 und 116117.

„Genau diese beiden Vorhaben haben wir in unserem Land bereits auf freiwilliger Basis modellhaft erprobt und sind mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, sagte Drese. Insofern begrüßen wir diese Kernpunkte der Reform ausdrücklich und freuen uns, dass uns eine bundesweite Umsetzung bevorsteht“, unterstrich sie.

„Angesichts der zunehmenden Personalknappheit und unserer alternden Gesellschaft müssen wir dafür Sorge tragen, dass Notfälle frühzeitig von Nicht-Notfällen unterschieden werden können und wir Patientenströme besser lenken“, so die Ministerin. Das Land räume diesem Thema deshalb eine ausgesprochen hohe Priorität ein.

Drese betonte, die Landesregierung habe sich im Anhörungsverfahren zum ersten Gesetzesentwurf und im Bundesratsverfahren zudem dafür eingesetzt, wo möglich immer bestehende Strukturen zu nutzen, statt neue zu schaffen. So sei es beispielsweise sinnvoll, die gute, vorhandene Notdienststruktur der Apotheken weiter zu nutzen und keine zusätzlichen Apothekenstandorte in Integrierten Notfallzentren einzurichten.

Drese: „Ebenso wollen wir, dass die Patientinnen und Patienten in Akutsituationen möglichst abschließend versorgt werden können und sie nach einem abendlichen Besuch des Notdienstes nicht am nächsten Morgen noch die Hausarztpraxis aufsuchen müssen, um eine Krankschreibung oder ein Rezept ausgestellt zu bekommen. Davon profitieren Patienten und Arztpraxen gleichermaßen.“

Die Ministerin kündigte abschließend an, sich für eine Änderung der Rolle des Rettungsdienstes innerhalb des SGB V hinein in die Position eines Versorgers einzusetzen. „Das ist notwendig, damit Behandlungsleistungen auskömmlich von den Krankenkassen finanziert und Fehlanreize eines vermeidbaren Transportes behoben werden können“, so Drese.

Anträge für fischereiliche Innovationen stellen

Schwerin – Anträge zur Förderung fischereilicher Innovationsvorhaben, deren Umsetzung ab 2025 geplant sind, können jetzt bis zum 20. Dezember 2024 beim Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern eingereicht werden.

„Mit den innovativen Vorhaben zur besseren Bewirtschaftung und Erhaltung der biologischen Meeresschätze und aquatischen Ressourcen sollen Forschung und Entwicklung sowie Pilotprojekte unterstützt werden. Hierzu zählen beispielsweise die Umsetzung von Innovationen auf Fischereifahrzeugen und Vorhaben zur Entwicklung oder Einführung neuer Technologien, die die Folgen des Fischfangs für die Umwelt verringern, einschließlich verbesserter Fangtechniken und einer verbesserten Selektivität der Fanggeräte.

Auch Vorhaben gehören dazu, deren Ziel eine nachhaltigere Nutzung der biologischen Meeresschätze sowie eine bessere Koexistenz mit geschützten Räubern ist. Des Weiteren fallen hierunter auch Projekte zur Entwicklung und Durchführung von Bestandserhaltungsmaßnahmen, d.h. zur Wiedereinbürgerung oder Wiederansiedlung gefährdeter oder ausgestorbener Fischarten in Küsten- und Binnengewässern (als Versuchsbesatzbesatzmaßnahmen)“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Für die Umsetzung solcher Forschungsprojekte im Rahmen des EMFAF stehen in MV insgesamt Mittel in Höhe von 1.430.000 Euro zur Verfügung. Die Projekte müssen im Zusammenhang mit nachhaltiger Fischerei stehen, einen eindeutigen praktischen Bezug zur Küsten- und Binnenfischerei des Landes haben und einen überbetrieblichen Beitrag zum Erreichen der Ziele dieser Unterstützung leisten.

Sofern es sich bei den Antragstellern nicht um eine wissenschaftliche oder technische Stelle bzw. Forschungseinrichtung des öffentlichen Rechts handelt, sind die Vorhaben in Zusammenarbeit mit einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung durchzuführen bzw. müssen die Ergebnisse von einer solchen Einrichtung geprüft werden. Die Vorhaben sind bis spätestens Ende 2028 abzuschließen.

Die Antragsunterlagen sowie der vollständige „Aufruf“ sind unter „Fischerei und EMFAF“ unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/Foerderungen1/