SOG-Bericht vorgestellt

Christian Pegel stellt SOG-Bericht vor: „Landespolizei rechtlich gut gerüstet“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute die Ergebnisse der Evaluierung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) vorgestellt.

„Mit der zurückliegenden SOG-Novellierung in 2020 wurde gesetzlich eine Evaluierung der damals neu geschaffenen Bestimmungen vorgegeben. Wesentliche neue Befugnisse betrafen die Online-Durchsuchung, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung, die Ausschreibung zur gezielten Kontrolle sowie klarstellende Regelung zum finalen Rettungsschuss.

Da diese neuen bzw. geänderten Befugnisse zu teilweise erheblichen Grundrechtseingriffen führen könnten, sollten diese eben auch transparent evaluiert werden. Im Koalitionsvertrag der MV-Koalition hatten wir uns aber vorgenommen, die Evaluierung nicht auf diese neuen Paragraphen zu beschränken, sondern mit den Praktikern und Anwendern des Gesetzes insgesamt einen prüfenden Blick auf das SOG zu werfen – lässt es sich im Alltag ordentlich handhaben, haben praktische Entwicklungen das Gesetz hier oder da überholt, braucht es neue, andere oder mehr Möglichkeiten oder Klarheit“, erklärt Innenminister Christian Pegel.

Neben einer rein quantitativen Prüfung, welche der 2020 neu geschaffenen Normen wie oft genutzt wurden, wurde für das gesamte Gesetz und seine praktische Handhabbarkeit eine Befragung durchgeführt. „Wir haben neben unseren Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei, für die das SOG das tägliche Handwerkszeug ist, auch die Justiz und die Kommunen, für deren Ordnungsämter das SOG ebenfalls eine wichtige Arbeitsgrundlage ist, beteiligt, aber auch die Gewaltschutzinterventionsstellen und andere gesellschaftliche Organisationen um ihre Einschätzung zu verschiedenen Normen des SOG und das Gesetz als Ganzes gebeten“, erläutert Pegel.

Er sei überrascht, wie viele Angeschriebene sich zurückgemeldet hätten und wie konkret Anregungen und Rückkopplungen gewesen seien. „Darauf konnten wir erste Schlussfolgerungen aufbauen, mit denen wir dann in das ‚Herzstück‘ unseres Evaluierungsprozesses gegangen sind – das zweitägige Symposium zur SOG-Evaluierung im Spätsommer in der Fachhochschule Güstrow, die uns im gesamten Evaluierungsprozess maßgeblich begleitet hat und ohne die unsere Evaluierung weit weniger erfolgreich verlaufen wäre“, so der Minister.

In diesem Symposium hätten sich gut 100 Teilnehmende aus verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an zwei Tagen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR M-V) in Arbeitskreisen insbesondere mit den Themen Anwenderfreundlichkeit, Datenschutz, Erfassung neuer technischer Herausforderungen im SOG und vor allem Fragen rund um den besseren Opferschutz bei Häuslicher Gewalt befasst.

„Einige Befugnisse wurden im Zeitraum unserer Evaluierung nicht oder kaum angewendet. Das spricht aber nicht für deren Überflüssigkeit, sondern zeigt, dass 2020 insbesondere sehr spezielle neue Befugnisse zur Abwehr möglicher Terrorlagen – oft als Ergebnis des schrecklichen Anschlagsgeschehens auf dem Berliner Breitscheidplatz – neu ins Gesetz aufgenommen wurden.

Deren Nichtnutzung ist gerade kein Zeichen von fehlender Notwendigkeit, sondern ein Zeichen dafür, dass solche schlimmen Ereignisse – zum Glück – nicht im Land aufgetreten sind. Dieses Ergebnis bestätigt aber auch, dass die gesetzlichen Voraussetzungen, um diese Normen auf Seiten der Polizei anwenden zu dürfen, sehr hoch sind. Und die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern damit rechtlich gut ausgerüstet ist, um die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Es zeigt insbesondere auch, dass die Rechtsanwenderinnen und Rechtsanwender verantwortungsvoll mit den 2020 neu gegebenen Befugnissen umgehen, weil allen Polizistinnen und Polizisten bewusst ist, dass diese zu erheblichen Grundrechtseingriffen führen können“, so der Minister.

„Im Ergebnis der Evaluierung besteht erstens dringender Handlungsbedarf vor allem in der Anwendungsfreundlichkeit des Gesetzes, weil in den letzten Jahren immer mehr Bestimmungen hineingekommen sind, die nicht originär mit Polizeiarbeit zu tun haben. Wir wollen das Gesetz deshalb wieder verschlanken, indem wir nur die für Polizei und Ordnungsämter wichtigen Bestimmungen darin belassen. Zweitens brauchen wir eine Überarbeitung der Befugnisse bei häuslicher Gewalt.

Mecklenburg-Vorpommern ist hier vor knapp zwei Jahrzehnten mit einem der fortschrittlichsten Gesetzes in Deutschland gestartet – neue technische Möglichkeiten, aber auch die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass wir zum noch wirksameren Schutz von misshandelten Partnerinnen und Partner sowie betroffenen Kindern vor solchen Gewalttaten in den eigenen vier Wänden ans Gesetz ranmüssen. Zu guter letzt werden wir datenschutzrechtliche Regelungen überarbeiten.“

Mit der Evaluation sei zudem eine wesentliche Grundlage für eine Novellierung des SOG M-V geschaffen worden. Der begonnene transparente Beteiligungsprozess aller relevanten Akteure solle in der Novellierung fortgeführt werden, verspricht Innenminister Christian Pegel.

Wie gesetzlich vorgeschrieben, wird der Bericht nun dem Landtag übergeben.

Beteiligungsbericht der Jahre 2022 bis 2023

Beteiligungsbericht der Jahre  2022 bis 2023

Schwerin – Die Landesregierung hat heute den Beteiligungsbericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Geschäftsjahre 2022 bis 2023 beschlossen. Der Bericht gibt umfassende Einblicke in die wirtschaftliche Entwicklung und strategische Bedeutung der 70 Landesbeteiligungen.

„Unsere Landesbeteiligungen tragen entscheidend dazu bei, Mecklenburg-Vorpommern als wirtschaftlich starken, modernen und nachhaltigen Standort zu positionieren. Ob Digitalisierung, Energiewende oder Daseinsvorsorge – sie gestalten die Entwicklung unseres Landes aktiv mit. Aufgrund ihrer Bedeutung für Mecklenburg-Vorpommernsind im Bericht erstmals die Unimedizinen und ihre Töchter aufgenommen,“ betont Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Die Landesbeteiligungen leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Stabilität und Innovationsfähigkeit Mecklenburg-Vorpommerns. Mit ihrem breiten Engagement – von Hafenlogistik über Gesundheitsversorgung bis hin zu Energieprojekten – treiben sie das Wachstum in Schlüsselbranchen voran und fördern die Wettbewerbsfähigkeit des Landes. Insbesondere die Unterstützung regionaler Industrien und die Schaffung neuer Arbeitsplätze stärken die Wirtschaftskraft und den Arbeitsmarkt.

Nachhaltigkeit und Digitalisierung bleiben zentrale Schwerpunkte der Landesbeteiligungen. Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien, Wasserstoffwirtschaft und digitale Verwaltung sind Kernpunkte, um das Land zukunftsfähig zu machen. Die Landesbeteiligungen setzen auf klimafreundliche Lösungen, moderne Infrastruktur und innovative Technologien, um wirtschaftliche und ökologische Ziele gleichermaßen zu erreichen.

So tragen Projekte zur Förderung von Wasserstoffwirtschaft und erneuerbaren Energien, wie im Hafen Rostock und bei der Windgesellschaft Kandelin, zur Reduktion fossiler Energieträger bei und setzen auf eine klimafreundliche Zukunft. Eine der größten Landesbeteiligungen, die Ihlenberger Abfallgesellschaft IAG GmbH setzt mit der Entwicklung eines grünen Gewerbegebietes sowohl auf die Erzeugung erneuerbarer Energien als auch auf die Ansiedlung regionaler und überregionaler Unternehmen, die diese vor Ort erzeugte Energie direkt nutzen.

Ein zentraler Schwerpunkt der Landesregierung ist nach wie vor die Sicherstellung tarifgerechter Entlohnung. „Der Bericht zeigt, dass die überwiegende Mehrheit der landeseigenen Mehrheitsbeteiligungen bereits nach Tarifvertrag oder in Anlehnung daran vergütet. Künftig streben wir an, dies vollständig umzusetzen“, so Finanzminister Geue. Konkret wurden am Historisch-Technischen Museum Peenemünde im vergangenen Jahr wichtige Schritte unternommen, um rückwirkend zum 1. September 2023 eine tarifgerechte Bezahlung einzuführen.

Auch bei der geschlechtergerechten Teilhabe wurden Fortschritte erzielt. Rund 59 % der von der Landesregierung entsandten Aufsichtsratsmandate werden inzwischen von Frauen wahrgenommen. Dies hat den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien landeseigener Unternehmen um 3 % von 39 % auf 42 % erhöht. In den Geschäftsführungen und Vorständen beträgt der Frauenanteil dagegen nur 24 %, konnte aber seit 2021 von 14 5 um 10 % gesteigert werden. „Bei der geschlechtergerechten teilhabe sind wir auf einem guten Weg. Wir werden in unseren Anstrengungen nicht nachlassen, um unsere Ziele zu erreichen,“ erklärte Dr. Geue.

Unternehmerin / Unternehmer des Jahres

Blank: „MV ist die Heimat innovativer, mutiger und erfolgreicher Unternehmerinnen und Unternehmer“

Schwerin – Ab sofort läuft die Ausschreibung zum diesjährigen Wettbewerb „Unternehmerin und Unternehmer des Jahres in MV“. Darauf hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, heute in Schwerin hingewiesen. Der Preis wird 2025 bereits zum 17. Mal vergeben.

Dr. Wolfgang Blank: „Mit diesem Preis werden Unternehmerinnen und Unternehmer geehrt, die unser Land mit besonderem Engagement und großer gesellschaftlicher Verantwortung voranbringen. Mecklenburg-Vorpommern ist die Heimat vieler innovativer, mutiger und erfolgreicher Unternehmerinnen und Unternehmer. Der Wettbewerb schafft Aufmerksamkeit für ihre großartigen Leistungen und ist eine Anerkennung der Bedeutung des Unternehmertums für unser Land. Ich freue mich auf viele spannende Bewerbungen!“

Der Preis der Wirtschaft „Unternehmerin und Unternehmer des Jahres in MV“ wird in folgenden Kategorien vergeben:

  • Unternehmerpersönlichkeit
  • Unternehmensentwicklung
  • Fachkräftesicherung und Integration
  • Nachhaltigkeit

Zu den Preisträgern des Jahres 2024 gehörten zum Beispiel Janet Schroeder vom Schlossgut Gross Schwansee, die sich erfolgreich für die Integration ausländischer Beschäftigter einsetzt und Wolfgang Sengewisch, langjähriger Geschäftsführer von Möwe Teigwaren.

Insgesamt werden Preisgelder in Höhe von 15.000 Euro vergeben. Der Einsendeschluss für die Bewerbung für die Teilnahme am Wettbewerb ist der 31. März 2025. Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Träger des Wettbewerbs sind das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern.

Weitere Infos zur Teilnahme sowie Bewerbungen und Nominierungen unter: www.unternehmerpreis-mv.de