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Monat: März 2025

Schuldenbremse und Sondervermögen

Bundesrat stimmt Grundgesetzänderungen zu

Berlin – Die Reform der Schuldenbremse und die Errichtung eines Sondervermögens fanden am 21. März 2025 im Bundesrat klar die für eine Grundgesetzänderung erforderliche Zwei-Drittel-Mehrheit.

Die Grundgesetzänderungen sehen eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse vor: Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz und Nachrichtendienste werden ab einer bestimmten Höhe nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet. Dies gilt auch für Militärhilfen für angegriffene Staaten wie die Ukraine. Bisher galten diese Ausnahmen nur für Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notsituationen.

Für diese Aufgabenfelder müssen Ausgaben bis zu einer Höhe von einem Prozent des nominellen Bruttoinlandprodukts durch den Haushalt finanziert werden. Sind höhere Ausgaben erforderlich, könnten diese nach der Grundgesetzänderung über die Aufnahme neuer Schulden gedeckt werden.

Auch für die Länder sieht das Gesetz Lockerungen bei der Schuldenbremse vor. Gilt für sie derzeit noch eine Schuldengrenze von Null, dürfen sie künftig zusammen Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen.

Die Grundgesetzänderung sieht auch die Errichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro für die Dauer von 12 Jahren vor. Die Gelder dürfen ausschließlich für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 verwendet werden. Auswirkungen auf die Schuldenbremse hat das Sondervermögen nicht. Die Länder können aus dem Sondervermögen 100 Milliarden Euro in ihre Infrastruktur investieren. Ebenfalls 100 Milliarden Euro fließen in den Klima- und Transformationsfonds.

Der bereits drei Jahre andauernde russische Angriffskrieg gegen die Ukraine habe die Sicherheitslage in Europa dramatisch verändert, heißt es in der Begründung der Grundgesetzänderung. Auch ließe der Amtsantritt der neuen US-Regierung nicht erwarten, dass sich die existierenden Spannungen in der internationalen Politik verringerten. Die zukünftige Bundesregierung stünde vor der Herausforderung, die Fähigkeiten der Landes- und Bündnisverteidigung deutlich zu stärken. Eine gesteigerte Verteidigungsfähigkeit setze auch eine ausgebaute, funktionsfähige und moderne Infrastruktur voraus. Diese sei zudem ein maßgeblicher Standortfaktor, der die Wettbewerbsfähigkeit und das Wirtschaftswachstum wesentlich beeinflusse.

Schließlich hätten auch die Länder und Kommunen nach den Krisen vergangener Jahre und angesichts vieler neuer Herausforderungen große Finanzierungsbedarfe, die unabhängig von der aktuellen Wirtschaftslage seien. Diese entstünden beispielsweise durch die Gewährleistung eines modernen Bildungssystems, die Digitalisierung der Verwaltung, die Integration geflüchteter Menschen und die Stärkung des Bevölkerungsschutzes.

Da Bundestag und Bundesrat mit der verfassungsändernden Zwei-Drittel-Mehrheit zugestimmt haben, kann das Gesetz nun ausgefertigt und verkündet werden. Es tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Investitionen des Bundes in deutsche Häfen

Berlin – Der Bund solle sich an Investitionen in deutsche Häfen beteiligen. Dies forderte der Bundesrat auf Initiative der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein in seiner Sitzung am 21. März 2025.

Die deutschen Häfen spielten eine zentrale Rolle im nationalen und internationalen Warenverkehr, heißt es in der Entschließung. Der Ausbau der Häfen sei jedoch nicht nur für die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft wichtig, sondern auch für neue Aufgaben wie die nationale Verteidigungsfähigkeit und das Gelingen der Energiewende. Die erforderlichen Investitionen würden die finanziellen Spielräume der Länder deutlich übersteigen.

Aktuell sei die Finanzierung und Bewirtschaftung der Hafeninfrastruktur alleinige Aufgabe der Länder und Hafengesellschaften. Dies führe jedoch zu regionalen Ungleichgewichten und unzureichenden Investitionen. Zudem werde die gesamtstaatliche Funktion der Häfen nicht berücksichtigt. Das Grundgesetz weise Bund und Ländern zwar getrennte Aufgaben zu, lasse aber in bestimmten Bereichen eine gemeinsame Wahrnehmung und Finanzierung zu. Der Bund solle daher prüfen, ob eine solche Gemeinschaftsaufgabe „Häfen“ eingeführt werden könne. Diese dürfe aber nicht zu Lasten der anderen, bereits existierenden Gemeinschaftsaufgaben gehen. Auch diese seien für den Fortbestand und die Weiterentwicklung des Industriestandortes Deutschland unverzichtbar.

Die im Grundgesetz verankerte Finanzhilfekompetenz des Bundes ermöglicht, die Länder bei besonders bedeutsamen Investitionen finanziell zu unterstützen. Dies gelte auch für bedeutende Hafenprojekte, welche die regionale Wirtschaftsstruktur verbessern und zum Wirtschaftswachstum beitragen. Der Bundesrat fordert daher die Bundesregierung auf, entsprechende Finanzhilfen des Bundes zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen.

Die Entschließung wird der Bundesregierung zugeleitet, die sich damit befassen wird. Feste Fristen hierfür gibt es nicht.

Weiterentwicklung von Bildungsangeboten

Neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Schülerinnen und Schüler – Beschluss der Bildungsministerkonferenz

Schwerin – Die Bildungsministerkonferenz hat heute neue Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung erkrankter Kinder und Jugendlicher vorgestellt. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die Teilhabechancen und die Gesamtpersönlichkeitsentwicklung erkrankter Schülerinnen und Schüler zu verbessern. Sie geben wichtige Impulse für die Weiterentwicklung entsprechender Bildungsangebote an verschiedenen Lernorten.

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Simone Oldenburg: „Es liegt in unserer Verantwortung, erkrankten Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Unterstützung zu bieten, damit sie trotz gesundheitlicher Herausforderungen erfolgreich lernen und sich entwickeln können. Unsere neuen Empfehlungen sind ein wichtiger Schritt, um die Bildungsangebote für diese Schülerinnen und Schüler zu stärken und ihnen eine erfolgreiche schulische Laufbahn und die bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.“

Dr. Stefanie Hubig, Koordinatorin der A-Länder und rheinland-pfälzische Bildungsministerin: „Avatare im Klassenzimmer, Fernunterricht, KI- oder webgestützte Förderung – es gibt viele Möglichkeiten, erkrankte Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und ihnen den Zugang zum Unterricht und zu ihrer Klasse zu erhalten. Heute haben wir dafür die technischen Voraussetzungen – beschleunigt durch die Erfahrungen der Pandemie und dank des DigitalPakts. Diese Möglichkeiten wollen wir nutzen, damit erkrankte Kinder und Jugendliche Anschluss halten. Bei individueller, gezielter Förderung dürfen wir gerade diese jungen Menschen nicht vergessen. Für mich ist das ein Paradebeispiel dafür, was Bildungsgerechtigkeit ausmacht.“

Schleswig-Holsteins Bildungsministerin Karin Prien, Koordinatorin der B-Länder dazu: „Bildung schafft Zukunft, deshalb ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche, die durch Krankheit am regulären Präsenzunterricht nicht teilnehmen können, gute Möglichkeiten haben, dennoch an Bildung teilzuhaben. Dabei geht es neben der Kompetenz- und Wissensvermittlung häufig auch um soziale Teilhabe und die Möglichkeit, auch in Phasen besonderer Krankheit Teil der Klassengemeinschaft zu sein.“

Wichtige Inhalte der Empfehlungen:

  1. Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote: Der Unterricht für erkrankte Schülerinnen und Schüler ist eine Aufgabe aller Schularten und Bildungsgänge. Die Empfehlungen betonen die Bedeutung von Bildungsangeboten in Kliniken oder vergleichbaren Einrichtungen sowie im häuslichen Umfeld. Diese Angebote sollen den erkrankten Schülerinnen und Schülern ein Stück Normalität ermöglichen und ihnen helfen, den Anschluss an das schulische Lernen zu halten. Durchgängige Aufgabe bei schulischer Bildung, Beratung und Unterstützung von erkrankten jungen Menschen ist es, neben ihren spezifischen Bedürfnissen auch ihre Stärken und Potentiale zu erkennen und weiterzuentwickeln.
  2. Pädagogische Diagnostik und individuelle Förderung: Eine prozessbegleitende pädagogische Diagnostik ist Voraussetzung für eine individuelle pädagogische Lern- und Förderplanung während der Erkrankung und darüber hinaus.
  3. Multiprofessionelle Zusammenarbeit: Die Empfehlungen heben die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften, medizinischen und therapeutischen Fachkräften sowie den Sorgeberechtigten hervor. Eine enge Kooperation ist entscheidend, um die bestmögliche Unterstützung für die erkrankten Schülerinnen und Schüler sicherzustellen.
  4. Übergangsmanagement: Die Wiedereingliederung in die Stammschule oder eine neue Schule wird von Anfang an in den Blick genommen. Ein erfolgreiches Übergangsmanagement ist entscheidend, um den Schülerinnen und Schülern einen reibungslosen Schulwechsel und gelingenden weiteren Bildungsweg zu ermöglichen.

Bau eines Stadtgartens

Am Treptower Tor soll kleiner Wollwebergarten entstehen

Neubrandenburg – Die Stadt Neubrandenburg plant an der Kreuzung Friedrich-Engels-Ring und Große Wollweberstraße einen kleinen Stadtgarten. Die Freifläche in der Nähe des Treptower Tors soll bepflanzt und mit Kunstobjekten mit dem Titel „Der Weg zum See“ versehen werden. Sie stammen aus der Werkstatt des in der Mecklenburgischen Sennplatte lebenden Künstlers Sylvester Antony.

Die Grünflächen werden unter anderem Pflanzen aufnehmen, die mit dem Weben, Spinnen und Färben von Wolle in Verbindung stehen. Die befestigten Flächen des Wollwebergartens sollen in Granitkleinpflaster in Webmustern der Wollweber ausgeführt werden.

Die zweite Werderstraße wird auch weiterhin die Feuerwehrzufahrt und für große Fahrzeuge mit Anhängern befahrbar sein. Die Gesamtkosten liegen bei rund 460.000 Euro, wobei etwa 214.000 Euro aus der Städtebauförderung bereitgestellt werden. Ende des Jahres soll die Platzneugestaltung abgeschlossen sein.

M-V stimmt für Grundgesetzänderung

Schwerin/Berlin – Mecklenburg-Vorpommern wird heute im Bundesrat den vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen zur Einführung eines Infrastruktur-Sondervermögens und zur Modifizierung der Schuldenbremse zustimmen.

 „Es geht um eine wichtige Entscheidung für die Zukunft Deutschlands. Diese Verfassungsänderung ermöglicht es dem Bund und den Ländern, kraftvoll in die Zukunft zu investieren. Wir brauchen Investitionen in Wirtschaft und Arbeitsplätze, in gute Kitas und Schulen und in moderne Krankenhäuser. Dass Verteidigungsausgaben oberhalb von 1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes künftig von der Schuldenbremse ausgenommen sein sollen, wird von den Regierungspartnern in Mecklenburg-Vorpommern unterschiedlich bewertet.

Die Linke steht diesem Punkt ablehnend gegenüber. In der Gesamtabwägung unterstützt Mecklenburg-Vorpommern aber aus landespolitischer Verantwortung und im Interesse des Landes das Gesetzespaket. Es geht jetzt darum, Investitionen in die Bildung und in die Infrastruktur auf den Weg zu bringen“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig im Vorfeld der Abstimmung.

FDP-Klage politisch ohne Substanz

Schwerin – Die FDP klagt in 5 Bundesländern gegen Grundgesetzänderung und damit die Reform der Schuldenbremse. So will die FPD den Landesregierungen die Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat untersagen.

Dazu Finanzminister Dr. Heiko Geue: „Die FDP versucht, das Abstimmungsverhalten von Mitgliedern des Bundesrats gerichtlich festlegen zu lassen. Ziel ist es, eine Zustimmung des Bundesrats zu der morgen anstehenden Grundgesetzänderung zu verhindern.

Zu diesem Zweck wurden durch die FDP Fraktionen in den Landtagen der Bundesländer NRW, Hessen, Baden-Württemberg, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern weitgehend gleichlautende Eilanträge bei den jeweiligen Landesverfassungsgerichten eingereicht.

Die Klage ist rechtlich als auch politisch ohne Substanz. Die FDP hat schon in den letzten Jahren notwendige Investitionen in Deutschland verhindert und damit für viel Streit gesorgt. Diesen Weg will sie jetzt, nachdem sie aus dem Bundestag geflogen ist, auf rechtlichem Weg fortsetzen. Das ist ein Irrweg.“

In NRW wurde die Klage bereits abgelehnt.

Förderung der Ehrenamtsstiftung M-V

Ehrenamtsstiftung MV erhält über zwei Millionen Euro aus dem Landeshaushalt

Güstrow – Auf dem traditionellen Frühjahrsgespräch zwischen der Landesregierung und dem Vorstand der Ehrenamtsstiftung Mecklenburg-Vorpommern haben heute in der Ehrenamtsstiftung in Güstrow die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Stefanie Drese und der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann der Vorstandsvorsitzenden der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement Hannelore Kohl den Zuwendungsbescheid in Höhe von 2.008.800,00 Euro aus dem Doppelhaushalt 2024/25 übergeben. Daran teilgenommen haben ebenfalls Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Vetter und die Geschäftsführende Vorständin der EAS Dr. Adriana Lettrari.

Die Mittel stehen der Ehrenamtsstiftung für die Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben zur Stärkung und Begleitung des Ehrenamtes in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung. Anerkennung, Beratung, Förderung, Qualifizierung und Vernetzung sind die wesentlichen Säulen der Angebotspalette der EAS. Auch die Ehrenamtskarte wird weiterhin eine erhebliche Rolle spielen. Ist sie doch Anerkennung und Ansporn zugleich.

„Ehrenamt braucht Hauptamt, denn eine hauptamtliche Begleitstruktur ist wichtig, damit das Ehrenamt gut funktionieren kann und passgenaue Hilfs-, Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung gestellt werden“, verdeutlichte Stefanie Drese. In Mecklenburg-Vorpommern werde das ehrenamtliche Engagement von vielen kleinen Vereinen geprägt, die nicht in festen Strukturen eingebunden sind. Sie agierten oftmals auf lokaler Ebene mit zum Teil wenigen Engagierten und meist nur geringen finanziellen Ressourcen. „Insbesondere für diese kleinen Initiativen und Vereine bietet die Stiftung durch ihre zahlreichen Möglichkeiten der Projektförderung aber auch der Weiterbildung eine hervorragende Chance, aktiv zu werden“, so die Ehrenamtsministerin.

„Unsere Ehrenamtsstiftung und die Ehrenamtsförderung stärken den Zusammenhalt in MV. Trotz angespannter Haushaltslage setzen wir im Einzelplan der Staatskanzlei gerade hier nicht den Rotstift an. Vereine, Verbände und Ehrenamtler können sich auf diese Unterstützung verlassen“, betont der Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann während der Übergabe des Zuwendungsbescheids.

„Ich freue mich, dass die Ehrenamtsstiftung MV im vergangenen Jahr 1,16 Millionen Euro im Rahmen ihres Portfolios Angebote zur Stärkung des Ehrenamtes im Land realisiert hat – unter anderem konnten 558 Vereinsprojekte mit insgesamt fast 700.000 Euro im Programm „Gutes tun in MV“ unterstützt werden. Darüber hinaus wurden 40 Vereine mit knapp 130.000 Euro über das Programm „Organisationsentwicklung im Verein“ gefördert. Das ist hier gut angelegtes Geld“, erklärte Dahlemann. 2.197 ehrenamtlich Tätige haben 2024 die Ehrenamtskarte neu erhalten, 370 juristische Beratungen für Vereine wurden durchgeführt.

„Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat den Umfang seiner Unterstützung für ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement mit Hilfe der Ehrenamtsstiftung MV auch bei angespannter Haushaltslage im Wesentlichen beibehalten. Dies sehen wir in allererster Linie als Ausdruck der hohen Wertschätzung und Zeichen der großen Anerkennung all dessen, was so viele Menschen im Land mit ihrem freiwilligen Engagement für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten. Zugleich fühlen wir uns als Ehrenamtsstiftung MV darin bestätigt und bestärkt, dass wir den hohen Erwartungen, die mit Errichtung der Stiftung vor nunmehr zehn Jahren verbunden waren, mit unserer Arbeit voll und ganz gerecht werden. Diese erfolgreiche Arbeit wollen wir gerne fortsetzen“, erklärte die Vorstandsvorsitzende der Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement.

Während des Gesprächs haben beide Seiten auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zurückgeblickt und diese auch für die Zukunft verabredet.

Situation der Wälder in M-V

Wälder in MV werden vielfältiger und gewinnen an Stabilität

Schwerin – Anlässlich des Tages des Waldes am 21. März macht Umweltminister Dr. Till Backhaus auf die Wichtigkeit der Wälder für unsere Umwelt und die Gesellschaft aufmerksam.

„Wälder spielen nicht nur eine Schlüsselrolle im Klimaschutz, indem sie CO2 binden. Sie bieten auch Lebensräume für unzählige Tier- und Pflanzenarten. Gleichzeitig stehen sie aufgrund von Klimawandel und anderen Umweltfaktoren zunehmend unter Druck. Vor dem Hintergrund freut es mich besonders, dass sich die Wälder in MV überdurchschnittlich gut entwickeln. Sie werden vielfältiger und strukturierter, sie gewinnen an Stabilität und Biodiversität. Das geht aus den Ergebnissen der aktuellen Bundeswaldinventur hervor“, sagt er.

Demnach hat sich die Waldflächenbilanz positiv entwickelt. Die mit Waldbäumen bewachsene Fläche ist im Vergleich zur vorherigen Bundeswaldinventur 2012 um 5.700 ha gestiegen. Der Waldflächenanteil ist von 24,1% der Landesfläche auf 25% gestiegen auf jetzt 582.000 ha. Dabei sind Laubbäume auf dem Vormarsch. Erstmalig sinkt der Anteil der Nadelbaumarten unter 50% auf 48,4%. Das ist unter anderem das Ergebnis des landesweiten Waldumbauprogrammes hin zu klimastabilen naturnahen Wäldern. Trotz des leicht abnehmenden Anteils ist die Kiefer mit 36,7% weiterhin die Hauptbaumart in MV (vorher 37,6%). Die wichtigsten Laubbaumarten sind neben der Buche (13,4%, zuvor 12,5%) und Eiche (11,3%, zuvor 9,6%) die Erle (9,4%) und Birke (7,7%). Damit ist die Birke aktuell häufiger anzutreffen als die besonders unter dem Klimawandel leidende Fichte (6,5%, zuvor 7,7%).

Die Ergebnisse der Bundeswaldinventur bestätigen, dass die nachhaltige Holznutzung gewährleistet ist. Der durchschnittliche Holzvorrat pro Hektar hat sich von 2012 bis 2022 um 24 m³ auf 342 m³ erhöht. Der gesamte Holzvorrat ist von 167 Mio. m³ auf 184 Mio. m³ angewachsen. Insgesamt ist der Waldnaturschutz auf einem sehr hohen Niveau. Auf 67.000 ha (12,5% der Waldfläche) findet keine Nutzung statt. Das sind 15.000 ha mehr als vor zehn Jahren. Davon sind 38.500 ha (6,9%) sogenannte Prozessschutzwälder, wie zum Beispiel Nationalparke, Naturschutzgebiete oder Naturwaldreservate, in denen naturschutzfachlich begründet keine Nutzungen erlaubt sind.

„Der Tag des Waldes erinnert daran, wie wichtig es ist, unsere Wälder zu schützen und nachhaltig zu bewirtschaften, um die natürlichen Ressourcen für kommende Generationen zu erhalten. Die vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass der Waldumbau in Mecklenburg-Vorpommern greift, dass unsere Maßnahmen der vergangenen Jahre richtig waren und dass der eingeschlagene Weg zur Entwicklung klimaangepasster Wälder konsequent weitergegangen werden muss. Nur so können unsere Wälder nachhaltig ökologische, ökonomische und soziale Funktionen erfüllen. Wenn wir auch in Zukunft noch gesunde und funktionierende Wälder haben wollen, müssen wir heute dafür die Grundlagen schaffen“, so Dr. Backhaus.

Zu den derzeitigen Herausforderungen gehört ihm zufolge die gerade begonnene Waldbrandsaison. Weiterhin liegen rund 290.000 ha unserer Wälder in Gebieten mit einem mittleren bis hohem Waldbrandrisiko. Erfahrungsgemäß treten 75% der Waldbrände in diesen Gebieten auf. Davon sind ca. 140.000 ha Kieferbestände mit maximal 10% Mischbaumartenanteilen, die ein hohes Waldbrandrisiko aufweisen. Besondere Waldbrandgefahr geht ferner von Beständen aus, die jünger als 60 Jahre sind. Von diesen Beständen sind knapp 86.000 ha in den Waldbrandgebieten mit hohem und mittlerem Risiko vertreten. Der Umbau dieser Wälder wird laut Minister weiter priorisiert werden müssen.

Neben den Auswirkungen des Klimawandels stellt das verbeißende Schalenwild eine Herausforderung beim Thema Waldumbau da. „Die vom Schalenwild besonders bevorzugten Laubhölzer wären ohne Verbiss eine sehr gute Hilfe im Rahmen der Waldbrandprävention. Hier müssen neue Jagdstrategien und angepasste Wildbestände dafür sorgen, dass der Wald von morgen artenreich und vital aufwachsen kann“, fordert er.

Mit der aktuellen Bundeswaldinventur des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde zum vierten Mal der Wald in Deutschland nach einem einheitlichen Verfahren umfassend erfasst. Circa 100 Inventurtrupps haben rund 521.000 Bäume an fast 80.000 Stichprobenpunkten vermessen. Zudem wurden weitere Gelände-, Bestandes- und Baummerkmale erfasst, u.a. Baumarten, Baumdurchmesser, Baumhöhe an ausgewählten Probebäumen, Totholz oder Landnutzung. Ca. 150 Merkmale liefern ein Kaleidoskop an Informationen zum Wald, die dieses komplexe Ökosystem unter verschiedenen Blickwinkeln beleuchten. Daraus wurde der Zustand des Waldes und seine Veränderung seit der letzten Bundeswaldinventur im Jahr 2012 abgeleitet. Die vierte Bundeswaldinventur wurden am 8. Oktober 2024 vorgestellt.