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Monat: Juli 2025

Frischer Wind für die Demokratie: MV bekommt neue Bürgerräte

Schwerin – Im Rahmen ihrer Sommertour hat Sozial- und Ehrenamtsministerin Stefanie Drese heute den Verein fint e.V. in Rostock besucht. Dieser plant in vier Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns sogenannte Bürgerräte als neue Form des bürgerschaftlichen Engagements und der Partizipation zu erproben. „Neues auszuprobieren, um mehr Menschen in der Politik Gehör zu verschaffen, ist spannend und wichtig für eine lebendige Demokratie“ erklärte Drese und sicherte die Unterstützung des Landes mit einem Fördermittelbescheid in Höhe von rund 32.000 Euro aus dem Bürgerfonds zu.

„Politik, Partizipation und Austausch leben von breiter Beteiligung, gerade vor Ort in unseren Städten und Gemeinden. Bürgerräte machen das möglich – und das gesellschaftsübergreifend. Denn die Mitglieder werden gelost, so dass am Ende Akademikerinnen und Akademiker neben Menschen aus dem Handwerksgewerbe sitzen, Rentnerinnen und Rentner neben jungen Menschen und Einheimische neben Zugewanderten“, erklärte Drese. Die ehrenamtlichen Bürgerräte sollen so den Querschnitt der Bevölkerung repräsentieren und gemeinsam Lösungen für lokale politische Herausforderungen vorschlagen.

„In vielerlei Hinsicht ist die zufällige Zusammensetzung der Bürgerräte ihre größte Stärke. Denn sie bringen ganz unterschiedliche Menschen miteinander ins Gespräch, fördern Verständnis und Verantwortung und machen Demokratie erlebbar. Dabei zeigen sie unmittelbar wie sehr das eigene Engagement und der gefundene Kompromiss die Entwicklung vor Ort beeinflusst“, unterstrich die Ministerin. Sie zeigte sich deshalb zuversichtlich, dass eine solche Erfahrung nachhaltig für das Ehrenamt begeistere und die Zivilgesellschaft stärke.

Drese erklärte, dass die Gründung der ersten kommunalen Bürgerräte mit jeweils 20 bis 25 Teilnehmenden noch für dieses Jahr geplant sei. Neubrandenburg, Bützow, Lübz und Altentreptow haben bereits ein grundsätzliches Interesse bekundet. Begleitet wird das Projekt von fint e.V. durch den Fachbereich Politikwissenschaften an der Universität Rostock. Auch die Bosch Stiftung unterstützt das Projekt.

Abitur und Mittlere Reife 2025: Prüfungsergebnisse liegen vor

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler zeigen seit Jahren stabile Leistungen

Schwerin – Das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung hat die vorläufigen Ergebnisse der diesjährigen Abschlussprüfungen zur Allgemeinen Hochschulreife und zur Mittleren Reife vorgestellt. Die Daten basieren auf einer Hochrechnung von mehr als 190 Schulen. „Trotz anhaltender Herausforderungen – wie dem Lehrkräftemangel – zeigt sich ein insgesamt stabiles Bild der Leistungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg am Donnerstag in Schwerin.

Allgemeine Hochschulreife: 

Rund 4.600 Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Gesamtschulen, Fach- und Abendgymnasien haben in diesem Schuljahr das Abitur bestanden. Der vorläufige landesweite Abiturdurchschnitt liegt nach einer ersten Schnellauswertung bei 2,3. Dieser Wert wurde auch in den Jahren 2024 und 2023 erzielt. Ungefähr 160 Schülerinnen und Schüler erreichten die Bestnote 1,0.

Die schriftlichen Prüfungen in den Kernfächern ergaben folgende Durchschnittspunktzahlen:

  • Deutsch:
    • Grundkurs: 8,5 Punkte (2024: 8,4 / 2023: 8,6) und Leistungskurs: 9,1 Punkte (2024: 8,9 / 2023: 9,3)
  • Englisch:
    • Grundkurs: 8,8 Punkte (2024: 8,8 / 2023: 9,0) und Leistungskurs: 9,5 Punkte (2024: 9,9 / 2023: 10,1)
  • Mathematik: Daten mit CAS (Computeralgebrasystem) und WTR (wissenschaftlichem Taschenrechner)
    • Grundkurs (mit WTR): 7,2 Punkte (2024: 6,6 / 2023: 5,1) und Leistungskurs (mit WTR): 8,1 Punkte (2024: 8,6 / 2023: 7,7)
    • Grundkurs (mit CAS): 6,8 Punkte (2024: 6,6 / 2023: 5,2) und Leistungskurs (mit CAS): 8,2 Punkte (2024: 8,7 / 2023: 7,8)

„Die Möglichkeit der mündlichen Prüfung wurde rege genutzt – insbesondere im Fach Englisch, das über die Hälfte der Schülerinnen und Schüler mündlich absolvierten. Dies deutet auf ein hohes Maß an Selbstbewusstsein und Kommunikationsfähigkeit im sprachlichen Bereich hin“, sagte Oldenburg.

Mittlere Reife: 

Etwa 5.600 Schülerinnen und Schüler haben die Mittlere-Reife-Prüfung abgelegt. Der vorläufige landesweite Durchschnitt liegt laut Schnellauswertung bei 2,5 – und bleibt damit unverändert zu den Vorjahren. Über 100 Schülerinnen und Schüler haben das Prädikat „sehr gut – mit Auszeichnung“ erreicht.

Die schriftlichen Prüfungen ergaben in den Hauptfächern folgende Durchschnittsnoten:

  • Deutsch: 3,0 (2024: 3,1 / 2023: 3,1)
  • Mathematik: 3,4 (2024: 3,2 / 2023: 3,2)
  • Englisch: 3,0 (2024: 2,9 / 2023: 2,9)

„Unsere Absolventinnen und Absolventen haben in diesem Jahr erneut gezeigt, wie viel Kraft, Disziplin und Engagement in ihnen stecken. Pro Prüfungsfach konnte rund 230 Schülerinnen und Schülern eine schriftliche Prüfung aufgrund ihrer hervorragenden Jahresleistungen erlassen werden. Mein Dank gilt allen Lehrkräften, Eltern und Unterstützenden, die diese Erfolge möglich gemacht haben“, sagte die Ministerin und erklärte weiter: „Es ist unser Ziel, die Schülerinnen und Schüler weiter so zu fördern, damit sie ihr Potenzial bestmöglich entfalten können. Deshalb setzt das Land mit dem kommenden Schuljahr die neuen Stundentafeln, die die Unterrichtsfächer Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache stärkt, verbindlich um.“

10 Jahre Biosphärenreservat Elbe-Gesetz:

Erfolgsmodell für Naturschutz und Regionalentwicklung

Jessenitz – Mit einem Festakt im „Umwelthaus Dreiseitenhof“ des Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V. wird heute das zehnjährige Bestehen des Landesgesetzes über das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe Mecklenburg-Vorpommern gewürdigt. Umweltminister Dr. Till Backhaus betonte vorab die Vorreiterrolle des UNESCO-Biosphärenreservats für den ländlichen Raum und eine zukunftsfähige Umweltpolitik.

„Mit dem Biosphärenreservat Elbe-Gesetz hat Mecklenburg-Vorpommern einen klaren Rahmen für den Schutz einer einzigartigen Flusslandschaft geschaffen – ökologisch, rechtssicher und gemeinsam mit den Menschen vor Ort entwickelt.“

Das Gesetz war am 1. Februar 2015 in Kraft getreten und hat die internationale UNESCO-Anerkennung des länderübergreifenden Biosphärenreservats auf eine rechtliche Grundlage gestellt. Das Schutzgebiet umfasst heute rund 46.000 Hektar in 20 Gemeinden mit etwa 22.000 Einwohnern und Einwohnerinnen. Es gliedert sich in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen, die Raum für Naturschutz, nachhaltige Landwirtschaft und umweltverträglichen Tourismus bieten.

Die Kernzone umfasst 1.493 ha (3,2 %) und ist der Natur völlig überlassen – sie darf sich dort ohne menschlichen Eingriff entwickeln. In der 7.922 ha großen Pflegezone (17,2 %) wird die Landschaft durch gezielte Maßnahmen erhalten, um wertvolle Lebensräume zu sichern. Die Entwicklungszone macht mit 36.677 ha (79,6 %) den größten Teil aus. Hier stehen nachhaltige Landnutzung und regionale Entwicklung im Einklang mit dem Naturschutz im Vordergrund.

Beeindruckende Bilanz nach zehn Jahren

In den vergangenen zehn Jahren wurde im Biosphärenreservat viel erreicht:

  • 26 neue Kleingewässer angelegt und 13 saniert, u. a. für den Schutz der Rotbauchunke (12.000 ausgewilderte Tiere)
  • Erhalt und Pflege der Binnendüne Klein Schmölen und Wiederansiedlung der Sand-Silberscharte
  • über 180 Umweltbildungsveranstaltungen mit 26.000 Teilnehmenden
  • 000 Gäste im Infozentrum Festung Dömitz
  • Entwicklung eines neuen Biosphärenreservatsplans im Beteiligungsprozess
  • Aufbau eines breiten Partner-Netzwerks mit aktuell 57 Partnerbetrieben in MV
  • erste Maßnahme zur naturnahen Waldentwicklung auf 2,4 ha an der Schaaleniederung bei Blücher (2023)
  • Teilnahme am bundesweiten Wildbienenmonitoring zur Erforschung und Förderung von Lebensräumen (seit 2022)
  • Eröffnung des interaktiven Vierwald-Erlebnispfades bei Boizenburg (2024)

Regionalentwicklung und Umweltbildung im Fokus

Auch die Regionalentwicklung wurde im Sinne der Biosphärenidee maßgeblich vorangebracht: So wurden beispielsweise elf Gemeinden als Biosphärengemeinden ausgezeichnet, zuletzt Boizenburg/Elbe und Bengerstorf im Jahr 2025. Ein vollständig erneuertes Besucherleitsystem mit 19 Infotafeln und vier Eingangsbereichen macht das Gebiet für Gäste noch besser erlebbar. Zudem unterstreichen jährlich stattfindende Märkte, Projekte wie ‚Wir sind Biosphäre‘ oder die kontinuierlich gewachsene Partnerstruktur mit derzeit 57 engagierten Betrieben die enge Verankerung des Schutzgebietes in der Region.

Besonders im Fokus steht die Bildung: Heute gibt es 3 Biosphärenschulen, 4 Biosphären-Kindergärten und eine aktive Junior-Ranger-Gruppe. 2022 war das Biosphärenreservat Gastgeber für das deutschlandweite Junior-Ranger-Treffen mit 230 Teilnehmenden.

Bereits 2015 erhielt das Biosphärenreservatsamt das NUN-Zertifikat für seine Bildungsarbeit im Bereich nachhaltiger Entwicklung. Langjährige Projekte wie die ‚Fledermauskinder‘, ‚Bienenkinder‘ oder die ‚Boizebachpaten‘ machen den Naturschutz für Kinder und Jugendliche erlebbar und begleiten sie oft über viele Jahre.

Blick in die Zukunft: Klimawandel, Artenvielfalt, Landnutzung

Auch künftige Herausforderungen wie der Klimawandel, der Erhalt der Artenvielfalt oder die Transformation der Landnutzung werden das Biosphärenreservat prägen: „Reservate wie dieses sind nicht nur Schutzräume, sondern auch Lernorte für nachhaltiges Leben und Wirtschaften. Sie zeigen, dass Klimaschutz, Naturschutz und regionale Entwicklung gemeinsam gelingen können“, so der Minister abschließend.

Fortschritt beim Wolfsmanagement

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die heutige Mitteilung der Bundesregierung zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs in Deutschland als wichtigen Durchbruch für ein sachgerechtes und praktikables Wolfsmanagement.

„Dass der Bund nun eine überarbeitete Methodik zur Bewertung des Erhaltungszustands des Wolfs mit den Ländern abstimmt, ist ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung“, sagte Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Wir freuen uns, dass unsere Initiative, eine differenzierte und faktenbasierte Bewertung auf den Weg zu bringen, nun bundesweit Wirkung zeigt.“

Mecklenburg-Vorpommern hatte bereits frühzeitig auf die Herausforderungen im Umgang mit dem Wolf hingewiesen und sich in den Gremien auf Bundesebene für eine gemeinsame Weiterentwicklung der Bewertungsgrundlagen eingesetzt. Besonders begrüßt wird daher, dass die positiven Entwicklungen in der atlantischen Region nun auch offiziell als „günstig“ eingestuft werden und für die kontinentale Region eine aktualisierte Bewertung auf Basis belastbarer, regional differenzierter Daten erfolgen soll.

Für Mecklenburg-Vorpommern, das zur kontinentalen biogeografischen Region gehört, ist die angekündigte Überarbeitung von besonderer Bedeutung. Die heutige bundesweite Einstufung des Wolfs-Erhaltungszustands in dieser Region als „unbekannt“ ist der erste Schritt hin zu einer differenzierten Bewertung. Ziel ist es, noch im Herbst 2025 auf Grundlage aktualisierter Daten eine fachlich belastbare Einschätzung an die EU-Kommission zu übermitteln. Die vorgesehene Möglichkeit zur jährlichen Fortschreibung dieser Bewertung eröffnet auch für die Zukunft realitätsnahe und anpassungsfähige Lösungen.

Gleichzeitig bleibt der Bund in der Pflicht, nun zügig für eine rechtssichere und praktikable Entnahmelösung zu sorgen. Nur wenn klare rechtliche Grundlagen für die Entnahme von Problemwölfen geschaffen werden, kann das Vertrauen der Weidetierhalter in ein funktionierendes Wolfsmanagement gestärkt werden. Die angekündigten Anpassungen im Bundesnaturschutz- und Bundesjagdgesetz müssen nun rasch umgesetzt werden, damit Naturschutz und Weidetierhaltung gleichermaßen verlässlich geschützt werden können.

„Für ein wirksames Wolfsmanagement brauchen wir Klarheit – sowohl im Sinne des Naturschutzes als auch zum Schutz der Weidetierhaltung“, so Minister Backhaus weiter. „Einheitliche Datengrundlagen, rechtssichere Rahmenbedingungen und ein abgestimmtes Vorgehen sind unerlässlich. Mecklenburg-Vorpommern wird sich weiterhin aktiv in die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einbringen und die Entwicklung der neuen Bewertungsgrundlagen konstruktiv mitgestalten.“

152 Paar Hände halten die Seefahrt lebendig

Drese besucht Bramschot e.V.

Rostock – Im Rahmen ihrer Sommertour besuchte Jugend- und Ehrenamtsministerin Stefanie Drese heute den Verein Bramschot e.V. in Rostock. Der Verein betreibt den imposanten Dreimast-Bramsegelschoner Santa Barbara Anna zur maritimen Brauchtumspflege, aber auch als Bildungsplattform für junge Erwachsene. „Insgesamt 152 Ehrenamtliche zwischen 23 und 86 Jahren wirken hieran mit. Damit ist das Projekt ein gelungenes Beispiel für generationenübergreifendes Engagement“, so Drese.

Mehr als 19.000 Arbeitsstunden investieren die Mitglieder gemeinsam jedes Jahr in das Projekt, um das mittlerweile 74 Jahre alte Schiff und die maritime Tradition lebendig zu halten. „Ehemals in der Berufsschifffahrt tätige Seeleute geben ihr Wissen an Besucherinnen und Besucher weiter, junge Erwachsene können bei Projekten wie „School@Sea“ und „Erlebnispädagogik auf See“ selbst mit anpacken und erleben, was Teamwork und Verantwortung auf einem Schiff bedeuten“, erklärte Drese vor Ort.

Zielgruppe sind Schüler und Schülerinnen der 9. bis 11. Klasse, die eine umfangreiche seemännische Ausbildung erhalten, angefangen vom richtigen Knoten binden bis zum Übernehmen von Aufgaben wie dem Segelsetzen oder dem Ausguck. Je Veranstaltung können bis zu 30 Schülerinnen und Schüler samt Lehrkräften an diesen Projekten teilnehmen.

Die Santa Barbara Anna sei damit längst mehr als nur ein bekanntes Wahrzeichen Rostocks, erklärte Drese. „Sie ist dank ihrer Mitglieder viel mehr zu einem schwimmenden Lern- und Begegnungsort geworden, der Menschen zusammenbringt und Erfahrungen ermöglicht, die weit über das Schiff hinaus wirken“, unterstrich die Ministerin.

So werde nicht nur die Tradition gepflegt, sondern auch der gesellschaftliche Zusammenhalt. „Und das mit ganz viel Herzblut, Fachwissen und Teamgeist“, attestierte Drese nach ihrem Besuch.

Arbeitsmarkt im Juli 2025

Nürnberg – „Die Arbeitslosigkeit ist aufgrund der beginnenden Sommerpause gestiegen. Die Unternehmen sind weiter sehr zurückhaltend bei der Meldung neuer Stellen und die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nimmt kaum noch zu“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juli: +65.000 auf 2.979.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +171.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Im Zuge der einsetzenden Sommerpause ist die Arbeitslosigkeit im Juli 2025 um 65.000 auf 2.979.000 gestiegen. Saisonbereinigt hat sie sich gegenüber dem Vormonat um 2.000 erhöht. Verglichen mit dem Juli des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 171.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg gegenüber Juni um 0,1 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Juni auf 3,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gesunken. Im Juli lag sie bei 3.609.000. Das waren 31.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Juli für 39.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Mai zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 218.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 12.000 weniger als im Vormonat, aber 27.000 mehr als im Mai des Vorjahres.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Juni 2025 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 19.000 gesunken. Mit 46,02 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 9.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von April auf Mai 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 16.000 gesunken.

Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,91 Millionen Beschäftigten um 24.000 höher, wobei der Anstieg allein auf Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit beruht. 7,66 Millionen Personen hatten im Mai eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 7.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,17 Millionen ausschließlich und 3,48 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Juli waren 628.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 75.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Juli 2025 um 1 Punkt auf 98 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt der BA-X um 10 Punkte geringer aus.

991.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Juli 2025 Arbeitslosengeld. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Juli auf 3.877.000. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2024 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 414.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 12.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. 140.000 von ihnen waren im Juli noch unversorgt. Die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen fällt mit 466.000 um 26.000 geringer aus als im Vorjahreszeitraum. 182.000 unbesetzte Berufsausbildungsstellen waren im Juli noch zu vermitteln. Im Juli ist der Ausbildungsmarkt noch in Bewegung. Vor allem die Zahlen der unbesetzten Ausbildungsstellen und der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber werden sich über die Sommermonate noch deutlich verringern.

Ehrenamtliche DRK-Notfallgruppe stärken

Drese übergibt Fördermittelbescheid für Multifunktionsanhänger

Schwerin – Im Rahmen ihrer Sommertour besuchte Ehrenamtsministerin Stefanie Drese heute den DRK-Bereitschaftsdienst im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die gänzlich ehrenamtlich getragene Gruppe hat sich zu einer festen Größe im regionalen und überregionalen Katastrophenschutz entwickelt und unterstützt zum Beispiel bei Flutkatastrophen, Waldbränden oder der Sicherstellung der Versorgung im Notfall. Damit dies künftig noch leichter gelingt, überbrachte Drese bei ihrem Besuch einen Zuwendungsbescheid des Landes, der die Anschaffung eines dringend benötigten Multifunktionsanhängers ermöglicht.

„Der Anhänger ist dabei so konzipiert, dass er sowohl zum Materialtransport eingesetzt, aber auch als Unfallhilfestelle, zur Essensausgabe und für die Jugendverbandsarbeit des Jugendrotkreuzes genutzt werden kann. Er ist also genau so vielfältig wie die Arbeitsfelder des DRK und soll künftige Einsätze deutlich erleichtern. Dafür stellen wir als Land Mittel in Höhe von rund 30.000 Euro aus dem Bürgerfonds zur Verfügung“, erklärte die Ministerin.

Aus ihrer Sicht sei die Förderzusage damit nicht nur ein finanzieller Beitrag, sondern auch ein klares Signal der Wertschätzung für den Einsatz der Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. „Was das DRK hier seit Jahren leistet, verdient höchsten Respekt. Ob bei der Katastrophe im Ahrtal, bei der Entgleisung eines mit Benzin befüllten Güterzugwaggons in Demmin, bei Gefahrstoffaustritten an Schulen oder bei Großbränden wie in Altentreptow und Groß Miltzow – Sie stehen bereit, wenn andere Schutz brauchen. Sie packen an, sichern Leib und Leben und tragen dazu bei, dass die Hilfskette reibungslos funktioniert. Dafür gebührt Ihnen unser aller Dank“, so Drese.

Sie hoffe deshalb, dass der Multifunktionsanhänger im Rahmen der Nachwuchsarbeit auch zur Mitgliedergewinnung beträgt. „Denn Menschen, die sich bürgerschaftlich engagieren, werden überall gebraucht: Nicht nur bei Katastrophen und Notfällen, sondern auch als Vorbilder in der Gesellschaft. Wenn junge Menschen erleben, wie sinnvoll und erfüllend ehrenamtliches Engagement sein kann, dann ist das die beste Werbung für das Mitmachen“, schloss die Ministerin.

Bezahlkarte in MV: 5.400 Karten bereits aktiv im Einsatz

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern wird die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber landesweit konsequent umgesetzt. Im engen Austausch mit den sechs Landkreisen sowie den kreisfreien Städten Rostock und Schwerin hat das Land die neue Bezahlkarte erfolgreich etabliert. Ziel ist es, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) künftig einheitlich, digital und transparent bereitzustellen.

„Nachdem wir im März dieses Jahres alle volljährigen Bewohnerinnen und Bewohner unserer Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) mit der Bezahlkarte ausstatten konnten, wird sie nun schrittweise auch in den Kommunen eingeführt. Inzwischen ist sie in allen Landkreisen und beiden kreisfreien Städten im Einsatz“, erklärt Innenminister Christian Pegel. Aktuell werden bereits rund 5.400 Bezahlkarten aktiv genutzt (inklusive der ausgegebenen Karten in der EAE).

Die Bezahlkarte ersetzt weitgehend die bisherige Barauszahlung und ermöglicht bargeldloses Bezahlen im Alltag. Überweisungen und Geldtransfers ins Ausland sind ausgeschlossen. Dies stellt sicher, dass die Leistungen ausschließlich für den persönlichen Bedarf in Deutschland verwendet werden. Damit sollen Verwaltungsprozesse effizienter gestaltet, die Zweckbindung der Leistungen besser gewährleistet und Integrationsanstrengungen zielgerichtet unterstützt werden.

„Durch diese Regelungen wird zum einen sichergestellt, dass die bereitgestellten Leistungen ausschließlich zur Deckung des persönlichen Bedarfs in Deutschland verwendet werden und auf der anderen Seite ist dies ein Schritt hin zu mehr Eigenverantwortung und Teilhabe“, so der Minister und weiter: „Wir schaffen mehr Transparenz, vereinfachen Verwaltungsabläufe und gewährleisten gleichzeitig, dass notwendige Leistungen zuverlässig zur Verfügung stehen.“

Bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung erhalten Asylbegehrende ihre Bezahlkarte, die später in den Landkreisen weitergenutzt werden kann – ein wichtiger Schritt zur Vereinheitlichung des Verfahrens. Dabei werden die von den Landkreisen und kreisfreien Städten veranlassten Gutschriften auf die Bezahlkarten durch das Land ebenso erstattet, wie die bisherigen Barzahlungen an die Leistungsempfänger.

Inzwischen haben die beiden kreisfreien Städte Schwerin und Rostock und sämtliche Landkreise ihre eigenen Bezahlkartensysteme und mit der Verteilung der entsprechenden Karten begonnen. „Mittlerweile erhalten Asylbegehrende bereits in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes eine Bezahlkarte, die nach Ankunft der Asylbegehrenden in den Landkreisen und kreisfreien Städten weiterverwendet werden kann – das war auch unser erklärtes Ziel.

Die flächendeckende Einführung der Bezahlkarte bedeutet auch eine spürbare Entlastung für unsere Verwaltungen. Mit der Umstellung auf ein digitales, einheitliches Bezahlsystem reduzieren wir den Aufwand für Bargeldauszahlungen deutlich und vereinfachen viele Verwaltungsprozesse. So gewinnen unsere Mitarbeitenden in den Kommunen wertvolle Zeit für andere Aufgaben und können sich stärker auf individuelle Anliegen konzentrieren. Die Bezahlkarte schafft klare Abläufe, vermeidet Fehlerquellen und bringt damit mehr Effizienz in den Arbeitsalltag der Behörden“, so Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

„Die Einführung der Bezahlkarte ist für uns als Land Mecklenburg-Vorpommern ein großes Projekt. Ich bin allen Beteiligten dankbar für den konstruktiven Austausch, um ein gemeinsames Vorgehen in unserem Land umzusetzen und so dafür zu sorgen, dass wir faire und klare Rahmenbedingungen im ganzen Land geschaffen haben.“

Am 27. August 2024 konnte nach einem EU-weiten Ausschreibungsverfahren der Zuschlag zur Umsetzung der Bezahlkarte in der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes an das niederländische Unternehmen „Yoursafe B.V.“ erteilt werden.

Am 6. November 2023 hat die Ministerpräsidentenkonferenz die Einführung einer Bezahlkarte für Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) vereinbart. Die Länder sollten zur Einführung der Bezahlkarte bis zum 31. Januar 2024 in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe bundeseinheitliche Mindeststandards definieren.