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Tag: 1. Juli 2025

Methusalem-Eiche von Ivenack wird 50. Nationalerbe-Baum Deutschlands

Ivenack – Eine Ehrung, auf die viele Baumfreunde wie Fachleute lange gewartet haben. Auf Initiative des Kuratoriums Nationalerbe-Bäume innerhalb der Deutsche Dendrologischen Gesellschaft (DDG) sollen 100 „Nationalerbe-Bäume“ in Deutschland mit über 400 cm Stammumfang und möglichst über 400 Jahren Alter benannt und geschützt werden. Die Nationalerbe-Bäume sind wertvoll für den Artenschutz als Habitatbäume (Vögel, Fledermäuse, Insekten, Moose, Flechten etc.), für den Denkmalschutz als Relikte der Parkgeschichte oder vormaliger Baumgenerationen, für Umweltbildung als Demonstrations­objekte sowie für Erholung und Wohlbefinden als mentale Ankerpunkte. Anlässlich der Ehrung erklärt Klimaschutz- und Umweltminister Till Backhaus:

„Diese fast tausendjährige Eiche zählt nicht nur zu den berühm­testen Bäumen Deutschlands und Europas sie ist auch ein Symbol für Standhaftigkeit, für Verwurzelung und für das große Erbe unserer Natur.

Unter anderem diesem Baum zu Ehren hat das Bundesfinanz­ministerium 2023, vor fast exakt 2 Jahren – nämlich am 6. Juli 20223 – das Sonderpostwertzeichens „Ivenacker Eichen – Erstes Nationales Naturmonument“ herausgegeben. Und wenn wir noch etwas weiter zurückschauen – etwa 50 Jahre, so hat auch die Deutsche Post der DDR am 24. Februar 1977 eine Briefmarke Naturdenkmäler „Ivenacker Eichen“ herausgegeben. Dort war auch die Methusalem-Eiche abgebildet.

Die Methusalem-Eiche ist damit der dritte Nationalerbe-Baum in Mecklenburg-Vorpommern, neben der Kroneiche bei Röbel und der Polchower Linde im Landkreis Rostock. Dass mit Ivenack nun auch unsere wohl bekannteste und eindrucksvollste Eiche in diesen erlesenen Kreis aufgenommen wurde, ist eine große Auszeichnung für unser Land.

Diese Ehrung ist nicht zufällig, sondern lange vorbereitet und bewusst auf diesen besonderen Moment gelegt: das Jubiläum des 50. Nationalerbe-Baums im Jahr 2025. Mit geschätzten 850 Jahren, einer Höhe von rund 30 Metern und einem Stammumfang von fast 12 Metern ist sie die älteste Eiche Mecklenburg-Vorpommerns auf dieser Liste.

Und das Herzstück eines einzigartigen Waldes, der von vielen als das „grüne Gedächtnis“ unseres Landes empfunden wird. Im Nationalen Naturmonument Ivenacker Eichen – dem ersten seiner Art in ganz Deutschland – finden sich insgesamt fünf uralte Eichen, viele von ihnen über 600 Jahre alt.

Die Methusalem-Eiche aber ist die mächtigste, vitalste und wohl eindrucksvollste unter ihnen – perfekt in Szene gesetzt gleich am Eingang, mit einem würdevoll abgegrenzten Bereich, informa­tiven Tafeln und idealer Wegeführung. Die Geschichte dieses besonderen Waldes reicht über 1.000 Jahre zurück: Bereits die Slawen nutzten ihn zur Viehweide.

Später, im Mittelalter, ließen die Nonnen des Zisterzien­serinnenklosters und später die Grafen von Ivenack ihre Tiere hier weiden. So entstand ein typischer Hutewald – licht, park­artig, mit uralten Eichen von ausladender Krone.

Diese Form der Bewirtschaftung hat den Charakter dieses Ortes bis heute geprägt – und ihn zu einem Ort gemacht, an dem die Vergangenheit nicht verblasst, sondern weiterlebt.

Die Methusalem-Eiche ist aber nicht nur alt – sie ist auch Gegenstand moderner Forschung. Im Jahr 2020/21 wurden in ihrer Krone spannende Entdeckungen gemacht von Professor Roloff gemacht:

In einem Teil wachsen Stieleichen-, in einem anderen Teil Traubeneichen-Blätter. Dies stützt die These, dass es sich bei beiden Arten um Ökotypen derselben Eichenart handelt – eine Erkenntnis, die derzeit in der Fachwelt intensiv diskutiert wird. Übrigens, wer wissen möchte, wie ein solcher Eichenhybrid aussieht: Schauen Sie mal in Ihr Portemonnaie, auf den kupfernen 1, 2 und 5 Cent-Münzen ist er zu sehen.

Es ist also nicht übertrieben zu sagen: Die Methusalem-Eiche gibt nicht nur Rätsel auf – sie beantwortet auch viele. All dies wäre nicht möglich ohne das engagierte und fachkundige Team des Forstamtes Stavenhagen, das diesen Wald seit Jahrzehnten mit großer Verantwortung betreut.

Hier wird nachhaltige Waldwirtschaft mit Öffentlichkeitsarbeit, Umweltbildung und Naturschutz vorbildlich verbunden – ein Modell, das zeigt, wie sich wirtschaftliche Nutzung und sinnvoll ergänzen.

Dank dieser Arbeit ist der Ivenacker Tiergarten heute nicht nur ein geschützter Naturraum, sondern auch ein beliebtes Ausflugs­ziel mit hoher Aufenthaltsqualität: Baumkronenpfad, Natur­lehrpfad, Barockpavillon mit Ausstellung, Spielplatz und Café – all das ermöglicht es den Menschen, Natur mit allen Sinnen zu erleben.

Die Auszeichnung der Methusalem-Eiche als Nationalerbe-Baum ist nicht nur ein Geschenk an diesen Ort – sie ist auch eine Mahnung an uns, zu schützen, was uns schützt. Bäume sind mehr als Sauerstoffproduzenten und Schattenspender – sie sind stille Lehrer, Träger von Geschichten und Zeugen der Zeit.“

Heißester Tag des Jahres: Tipps für Hitzeschutzmaßnahmen

Hitze belastet das Herz-Kreislaufsystem in besonderer Weise und kann zu spürbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen.

Schwerin – Der (morgige) Mittwoch wird der bisher heißeste Tag des Jahres. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ruft dazu auf, sich bestmöglich auf die Hitze vorzubereiten und am morgigen Tag geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

„Wir sollten bei diesem Wetter besonders gut aufeinander achten, vor allem auf ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Kleinkinder und Schwangere“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin.

Zusätzlich zur hohen Temperatur können weitere Faktoren wie erhöhtes bodennahes Ozon, Pollenflug, Feinstaubbelastung und intensive UV-Strahlung die Gesundheit beeinträchtigen.

Die Ministerin wies darauf hin, dass Hitze das Herz-Kreislaufsystem des Menschen in besonderer Weise belaste und zu spürbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen, wie Schwindel, Verwirrtheit, Hitzeerschöpfung und Hitzschlag führen kann. „Überhitzung, Wasser- und Elektrolytverlust belasten vor allem das Gehirn, den Kreislauf und die Nieren. Bestehende Erkrankungen von Herz, Lunge und Nieren können sich bei Hitzewellen verschlimmern“, verdeutlichte Drese.

„Deshalb ist es essentiell wichtig, über den Tag ausreichend trinken. Der Tagesrichtwert für gesunde Erwachsene beträgt hierbei 2 bis 3 Liter Wasser, nicht eiskalt, sondern leicht gekühlt bis lauwarm“, so Drese. Zu empfehlen sei weiterhin der Verzehr von Obst und Gemüse mit hohem Wasseranteil.

Auf reichhaltige und schwere Mahlzeiten sollte verzichtet, stattdessen leichte und kalte Gerichte (Suppen, Salat) gegessen werden. „Und natürlich ist Alkohol und Hitze keine gute Kombination, da Alkohol den Körper austrocknet und die Temperaturregulation stört. Dies kann zu Hitzeschäden, Kreislaufproblemen und sogar Bewusstlosigkeit führen, besonders beim Baden“, warnte Drese. An heißen Tagen sollte man daher besser generell auf alkoholische Getränke verzichten.

Zudem rät die Ministerin, Aktivitäten in die Morgen- oder Abendstunden zu verlagern, atmungsaktive und leichte Bekleidung zu tragen sowie im Freien eine Kopfbedeckung. Zum Abkühlen könne kurz kaltes Wasser über Hände und Handgelenke laufen gelassen werden.

„Hitze und intensive Sonne können schnell gefährlich werden – besonders für Babys und Kleinkinder“, so Drese. Im Vergleich zu Erwachsenen sind kleine Kinder weniger in der Lage ihre Körpertemperatur zu regulieren. Die Schweißproduktion ist beispielsweise bei Säuglingen noch nicht so ausgeprägt, um den Körper zu kühlen.

„Kindern soll an heißen Tagen vorrangig leichte Kost angeboten werden. Zudem ist darauf zu achten, dass Kinder regelmäßig und ausreichend viel trinken. Babys sollten nach Möglichkeit gestillt werden. Stillende Mütter müssen dabei auch selbst viel trinken“, sagte Drese. Während der heißen Stunden sollten Kinder anstrengendes Spielen und Toben vermeiden. Kurze Aufenthalte im Freien seien möglich, aber immer mit umfassendem Schutz durch Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnenschutzmittel mit hohem Lichtschutzfaktor 50, rät die Ministerin.

Drese wies darauf hin, dass das Gesundheitsministerium gestern erstmalig einen gesundheitsbezogenen Hitzeschutzplan des Landes veröffentlicht hat. Er enthält Maßnahmen und Handlungsempfehlungen für Kommunen, Gesundheitsämter, Träger von Einrichtungen, in denen sich besonders gefährdete Menschen regelmäßig aufhalten, aber auch für die interessierte Öffentlichkeit. Der gesundheitsbezogene Hitzeschutzplan ist auf der Startseite des Ministeriums (www.sozial-mv.de) zu finden. Direktlink (auch mit weiteren Tipps bei Hitze und Verweis auf weiteres externes Material zum Hitzeschutz):  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/gesundheit/Hitzeschutz/

Gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zum 1. Juli

 Drese lobt Möglichkeiten für mehr Flexibilität und Selbstbestimmung

Schwerin – Ab dem (heutigen) 1. Juli 2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem einzelnen, gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht nunmehr ein kalenderjährliches Gesamtbudget zur Verfügung, das Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können, begrüßt Sozialministerin Stefanie Drese die gesetzliche Änderung.

Die bisherigen beiden getrennten Budgets mit den komplizierten Übertragungsmöglichkeiten entfallen damit nach Auskunft von Drese. „Das bedeutet eine deutliche Vereinfachung und Beantragung von Pflegeleistungen für die Anspruchsberechtigten, die den Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 3.539 Euro je Kalenderjahr nun deutlich freier einsetzen können“, so Drese. Die Regelung sei deshalb auch ein Beitrag zum Bürokratieabbau.

Die Kurzzeitpflege wird insbesondere dann in Anspruch genommen, wenn Pflegebedürftige kurzzeitig stationär versorgt werden müssen, zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Die Verhinderungspflege hingegen entlastet zum Beispiel pflegende Angehörige, wenn diese durch Krankheit verhindert sind oder in den Urlaub fahren.

„Wer zu Hause schon gut versorgt ist, kann mit der neuen Regelung nun wahlweise Angehörige stärker entlasten. Andere können den Schwerpunkt eher auf die Kurzzeitpflege legen, was insbesondere bei der Bewältigung von Zeiten mit intensiverem Betreuungsbedarf, wie nach Krankheit oder Unfällen, ausgesprochen hilfreich sein kann“, erklärte die Ministerin. Dabei könne der eigene Fokus jederzeit frei angepasst werden.

Für den gemeinsamen Jahresbetrag gelten grundsätzlich die gleichen Voraussetzungen wie für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. „Das heißt, er steht immer dann zur Verfügung, wenn die häusliche Pflege durch die Hauptpflegepersonen vorübergehend nicht möglich ist – egal, ob aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einem Reha-Aufenthalt“, verdeutlicht Drese.

Hintergrund der Änderung ist das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG), das vor rund zwei Jahren verkündet wurde und in zwei Stufen in Kraft getreten ist. Neben Verbesserungen insbesondere für junge Schwerstpflegebedürftige, die in der ersten Stufe Berücksichtigung fanden, gehört das gemeinsame Budget zur zweiten Stufe.

Arbeitsmarkt im Juni 2025

„Am Arbeitsmarkt zeigen sich weiterhin Spuren der konjunkturellen Schwäche. Die Arbeitslosigkeit entwickelt sich weiter ungünstig. Und die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen bleibt gering“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Juni: -5.000 auf 2.914.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +188.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,2 Prozent

Die Arbeitslosigkeit ist im Juni 2025 geringfügig um 5.000 auf 2.914.000 zurückgegangen. Saisonbereinigt hat sie sich gegenüber dem Vormonat um 11.000 erhöht. Verglichen mit dem Juni des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 188.000 höher. Die Arbeitslosenquote blieb unverändert bei 6,2 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Mai auf 3,8 Prozent.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gesunken. Sie lag im Juni bei 3.579.000. Das waren 40.000 mehr als vor einem Jahr.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Juni für 35.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis April 2025 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 214.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 44.000 weniger als im Vormonat und 1.000 weniger als im April des Vorjahres.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wachsen kaum noch. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Mai 2025 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 2.000 gestiegen. Mit 46,06 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 61.000 geringer. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von März auf April 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 1.000 gestiegen.

Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,91 Millionen Beschäftigten um 46.000 höher, wobei der Anstieg allein auf Personen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit beruht. 7,6 Millionen Personen hatten im April 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 14.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,14 Millionen ausschließlich und 3,46 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Juni waren 632.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 69.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Juni 2025 unverändert bei100 Punkten. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt der BA-X um 9 Punkte geringer aus.

968.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Juni 2025 Arbeitslosengeld, 101.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Juni auf 3.929.000. Gegenüber Juni 2024 war dies ein Rückgang um 76.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Seit Oktober 2024 haben sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 396.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Berufsausbildungsstelle gemeldet, 13.000 mehr als im Vorjahreszeitraum. 172.000 von ihnen waren im Juni noch unversorgt. Die Zahl der gemeldeten Berufsausbildungsstellen fällt mit 455.000 um 25.000 geringer aus als im Vorjahreszeitraum. 211.000 unbesetzte Berufsausbildungsstellen waren im Juni noch zu vermitteln. Im Juni sind aber viele Auswahl- und Besetzungsprozesse noch nicht abgeschlossen. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.