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Tag: 24. November 2025

Mehr Qualität und gute Arbeitsbedingungen in der Kita

Oldenburg: Entlastungen schaffen für Kinder, Eltern und Fachkräfte stabile und verlässliche Bedingungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Schritte unternommen, um die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu stärken und die Fachkräfte in Kitas nachhaltig zu entlasten. „Mit dem Landesrahmenvertrag, klaren Qualitätsstandards und gezielten Entlastungsmaßnahmen schaffen wir für Kinder, Eltern und Fachkräfte stabile und verlässliche Bedingungen. Unser Ziel ist es, dass gute Bildung und gute Arbeit in unseren Kitas dauerhaft zusammengehören“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg heute anlässlich der Veröffentlichung der Stellungnahme „Gesunde Fachkräfte, gute Bildung: Personal und Qualität in der frühen Bildung sichern“ der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK).

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler thematisieren in ihrer Stellungnahme Gesundheit, Resilienz und Arbeitsbedingungen von frühpädagogischen Fachkräften und deren Einfluss auf Bildungsqualität, Stabilität und Chancengerechtigkeit.

Oldenburg: „Das Land hat wesentliche Weichen für mehr Qualität und gute Arbeitsbedingungen gelegt, die die Belastungen für Fachkräfte verringern. Dennoch müssen weitere Maßnahmen schrittweise umgesetzt werden.“

Bisher erreichte Verbesserungen:

Landesrahmenvertrag stärkt Qualität und Verlässlichkeit

Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags haben sich erstmals alle zentralen Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – kommunale Spitzenverbände, öffentliche und freie Träger – auf gemeinsame Ziele zur Qualitätsentwicklung verständigt. Dazu gehören:

  • ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel,
  • klare Vorgaben zur Berechnung der Arbeitszeiten,
  • die Berücksichtigung von mittelbarer pädagogischer Arbeit, durchschnittlichen Fehlzeiten und Wochenarbeitszeiten der Fachkräfte sowie
  • An- und Abwesenheiten und Förderumfang der zu betreuenden Kinder.

Die Umsetzung dieser Vereinbarungen führt landesweit zu einer deutlichen personellen Stärkung der Einrichtungen: Bis zu 700 Personen zusätzlich stehen den Kitas im Zuge der Einführung des Landesrahmenvertrags zur Verfügung.

Verbesserter Personalschlüssel und Entlastung im Alltag

Bereits umgesetzt sind:

  • die Nichtanrechnung von Auszubildenden im ersten und zweiten Ausbildungsjahr zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige auf den Stellenanteil einer Fachkraft (seit Schuljahr 2023/24),
  • die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses im Bereich der Drei- bis Sechsjährigen von 1:15 auf 1:14 seit September 2024,
  • die Einführung von Alltagshilfen, die das pädagogische Personal im Kita-Alltag spürbar entlasten.

Weitere Qualitätsimpulse ergeben sich aus der Erweiterung des Fachkräftekatalogs, der Fortführung des Landesprogramms „Kita-Sprachförderung in Mecklenburg-Vorpommern“ sowie der Modernisierung der Ausbildungsstrukturen, unter anderem durch modularisierte Bildungsgänge und eine neue berufsbegleitende Ausbildung zur Heilerziehungspflege.

Fachkräftekampagne „Großes schaffen für die Kleinsten“

„Die stärkere Wertschätzung und Sichtbarkeit des Erzieher-Berufes ist unser Leitmotiv der diesjährigen Fachkräftekampagne. Wir brauchen weiterhin gut ausgebildete pädagogische Fachkräfte. Mit unseren Maßnahmen werben wir für die Arbeit hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir wollen Fachkräfte halten und neue gewinnen. Der Aufbau einer stabilen Personalstruktur ist eine zentrale Voraussetzung für die langfristige Vereinbarkeit von Familie und Beruf“, so die Ministerin.

Geworben wird auf Großflächenplakaten, digitalen Screens, in sozialen Medien und auf der Website www.du-bist-kita.de. Ergänzt wird die Kampagne durch vielfältige Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote des Landes.

Kitas bleiben verlässliche Partner – Verantwortung bei Jugendämtern und Trägern

Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) beraten, steuern und verantworten das örtliche Angebot der Kindertagesförderung. Bei vorübergehenden Schließungen – etwa durch krankheitsbedingte Ausfälle – organisieren sie gemeinsam mit den Kita-Trägern Ausweichplätze, um Betreuung weiterhin sicherzustellen.

Lehrkräftegesundheit: Land setzt ebenfalls auf starke Strukturen

Oldenburg: „Über weitere Maßnahmen werden wir in unserem Forum ‚Gute Kita -2023‘ mit allen Beteiligten sprechen. Denn klar ist: Mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten, ist eine besondere Tätigkeit – die wunderbar sein kann, aber auch viel abverlangt. Deshalb steht die Gesundheit aller Beschäftigten im Fokus. Das gilt für die Kita als auch für die Schule. Wir bauen auch hier die Gesundheitsförderung für Lehrkräfte weiter aus. Durch umfassende Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements sowie ein breites Fortbildungs- und Beratungsangebot des IQ M-V werden Lehrkräfte in ihrer beruflichen Gesundheit, Resilienz und Professionalisierung gestärkt.“

Fachkräfte beraten über besseren Schutz von Kindern

Innenminister Christian Pegel und Justizminis-terin Jacqueline Bernhardt eröffneten die 5. Interdisziplinäre Opferschutztagung

Stralsund – Minister für Inneres und Bau Christian Pegel und die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt haben heute in Stralsund die 5. Interdisziplinäre Opferschutztagung eröffnet. Die Veranstaltung markiert zugleich den Beginn der Internationalen Woche zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder. In diesem Jahr steht ein Thema im Mittelpunkt, das besonders sensibel und dringend ist: der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor häuslicher und sexualisierter Gewalt.

„Dieser Fachtag dient insbesondere der Sensibilisierung und praktischen Hinweisen im Umgang mit Kindern, die häusliche oder sexualisierte Gewalt erleben,“ so Innenminister Christian Pegel. „Jedes Kind hat ein Recht darauf, vor Gewalt geschützt zu werden und Hilfe zu erhalten, ganz gleich, ob es um körperliche oder emotionale Misshandlung, sexuellen Missbrauch oder Vernachlässigung geht. Wenn Kinder oder Jugendliche von Gewalt zu Hause, in der Schule oder der Kita erzählen, sollten wir ihnen zuhören und sie ernst nehmen. Dazu kann jede und jeder von uns beitragen.“

Rund 200 Fachkräfte aus Polizei, Justiz, Beratungsstellen, Frühen Hilfen, Kinderschutzeinrichtungen, Schulen sowie aus psychologischen und medizinischen Bereichen kamen ins Rathaus in Stralsund. Die hohe Beteiligung beweist das Bedürfnis nach Austausch und gemeinsamer Verantwortung.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt hob hervor: „Das Recht auf Schutz und Beratung haben wir erst vor kurzem mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns im Gewalthilfegesetz des Bundes festgeschrieben. Dieses wichtige Zeichen an alle Opfer, eben auch an die Kinder, war überfällig. Wir als Landesregierung setzen alles daran, die Strukturen des Hilfe- und Beratungsnetzes zu festigen. Wir arbeiten engagiert an der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Auf unsere Initiative hin wurde die Bundesministerin der Justiz gebeten, den Wegfall der Antragserfordernis bei der psychosozialen Prozessbegleitung zu prüfen. Außerdem werden in Mecklenburg-Vorpommern die Familienrichterinnen und Familienrichter zum Thema Gewalt an Frauen und Kindern sensibilisiert. Kein Mensch, dem Gewalt angetan wurde, darf allein gelassen werden.“

Auf der Tagung führen Expertinnen und Experten in die Grundlagen der Istanbul-Konvention ein. Sie geben Einblicke in Themen wie frühe Präventionsansätze oder angemessenes Frageverhalten bei einem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. In sieben Workshops tauschen sich die Teilnehmenden intensiv aus. Im Mittelpunkt stehen unter anderem Erfahrungen aus der Beratungsarbeit, Erkenntnisse aus der Polizeiarbeit, Beiträge aus der Rechtsmedizin, juristische Fragestellungen sowie kommunale Herausforderungen. Viele der Teilnehmenden bringen ihre eigenen beruflichen Erfahrungen ein und diskutieren konkrete Handlungsmöglichkeiten.

Neue Vorgaben für den Apothekennotdienst ab 1. Januar 2026

Schwerin – „Nacht- und Notdienst sind Gemeinwohlaufgaben, die ausschließlich Vor-Ort-Apotheken erbringen. Deren Zahl sinkt seit Jahren in einem besorgniserregenden Ausmaß. Der Rückgang der Apothekenzahl führt auch zu einer Änderung der Versorgungsdichte im Nacht- und Notdienst.“ Der Vizepräsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern, Marco Bubnick nennt damit den wesentlichen Grund, warum ab 1. Januar 2026 in Mecklenburg-Vorpommern neue Regeln für den Notdienst in Apotheken gelten werden.

Das Angebot der durchgehenden Apotheken-Notdienste wird dabei neu aufgestellt. Künftig ist für die Bevölkerung eine dienstbereite Apotheke im Umkreis von maximal 35 km erreichbar. Wie bisher werden Apotheken die Versorgung mit der Durchführung von Teildiensten ergänzen.

„Die Anzahl der Apotheken wird weniger, dafür sind künftig die Apotheken, die Notdienst leisten, zu einheitlichen Zeiten erreichbar“, fügt der Vizepräsident hinzu.

Die neue Notdienstrichtlinie ist Ergebnis einer Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes. Gesundheitsministerin Stefanie Drese ist überzeugt, dass der geodatenbasierte Apothekennotdienst ein echter Fortschritt für die Versorgungssicherheit ist.

„Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens“, betont Drese. Gleichzeitig werde es für die engagierten Apothekenteams aber immer schwieriger, den Versorgungsauftrag umzusetzen. Deshalb sind wir in unterschiedlichen Formaten im intensiven Austausch mit der Apothekerschaft. Dadurch haben wir Maßnahmen angestoßen, um die Versorgung im Land zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten“, verdeutlicht die Ministerin. „Die Reduzierung der Notdienstbelastung der einzelnen Apotheken bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung ist Ausdruck dieser konstruktiven Zusammenarbeit“, so Drese.

Zur Einteilung der Notdienste nutzt die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern wie Kammern anderer Bundesländer ein geodatenbasiertes EDV-Programm. Das sorgt dafür, dass notdienstbereite Apotheken optimal verteilt sind und für die Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb des festgelegten Radius erreichbar bleiben. „Wir werden digitaler und damit aktueller, gedruckte Notdienstpläne wird es künftig nicht mehr geben, der Blick ins Internet zeigt neben der Beschilderung an jeder Apotheke im Land, wo sich die nächste dienstbereite Apotheke befindet“, stellt Marco Bubnick fest.

Die notdiensthabende Apotheke finden Bürgerinnen und Bürger unter https://akmv.de/notdienst/, alternativ, insbesondere wenn auch die Notdienste in angrenzenden Bundesländern von Interesse sind, unter https://www.aponet.de/apotheke/notdienstsuche.