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Monat: Dezember 2025

Sicher ins neue Jahr

Drese bittet um Rücksichtnahme und Vorsicht im Umgang mit Feuerwerk

Schwerin – Zum Jahresende bittet Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Bürgerinnen und Bürger darum, im Umgang mit Feuerwerk und Böllern Vorsicht walten zu lassen. Dazu gehöre vor allem die Rücksichtnahme auf Mitmenschen und Tiere. „Deshalb sollte nur am 31. Dezember und 1. Januar geböllert und stets auf ausreichenden Sicherheitsabstand geachtet werden. Außerdem darf in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- oder Altenheimen kein Feuerwerk gezündet werden“, hebt Drese hervor.

Die Ministerin appelliert an alle Feiernden, sich schon vor dem Silvesterabend mit dem ausgewählten Feuerwerk bekannt zu machen, die beiliegenden Gebrauchsanweisungen zum sicheren Abbrennen zu lesen und das CE-Prüfsiegel in Verbindung mit der entsprechenden Kennnummer zu prüfen.

„Der Start in das neue Jahr sollte schließlich ein Grund zum Feiern sein und nicht mit schlimmsten Verletzungen im Krankenhaus enden“, betonte Drese am Dienstag in Schwerin.

Nur Feuerwerk, das über offizielle Prüfsiegel verfügt, wurde eingehend begutachtet und unterliegt strengen Sicherheitsvorschriften, so die Ministerin. Fehlen diese, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher das Feuerwerk nicht zünden, sondern unbedingt zu geprüften Alternativen greifen“, rät die Ministerin.

Eindringlich warne sie in diesem Zuge auch vor illegal importierter Ware, die oftmals Mängel aufweisen und stark reagierende Blitzknallsätze oder besonders große Nettoexplosionsmassen aufweisen. „Diese Ware ist kein Spielzeug, sie zu zünden kann lebensverändernde oder gar lebensbedrohliche Verletzungen zur Folge haben, wie schlimmste Unfälle jedes Jahr aufs Neue demonstrieren“, verdeutlichte Drese.

In den Krankenhäusern gebe es keinen speziellen Code für Unfälle mit Pyrotechnik. Dennoch müssen jedes Jahr in Mecklenburg-Vorpommern viele durch Pyrounfälle Schwer- bzw. Schwerstverletzte im Krankenhaus versorgt werden, darunter auch Jugendliche, so Drese.

Vor diesem Hintergrund bittet Drese Eltern darum, auf die Altersfreigabe der Produkte zu achten und vor dem Jahreswechsel mit Jugendlichen im Haus über den richtigen Umgang mit Feuerwerk zu sprechen, zumal das Festhalten von Böllern in der Hand oder das möglichst späte Wegwerfen sich immer mehr zu einer äußerst gefährlichen Mutprobe in dieser Altersgruppe entwickelt. „Und ganz generell gilt natürlich: Feuerwerkskörper gehören niemals in Kinderhände“, stellte Drese klar.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall kommen, sei es wichtig, umgehend medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. „Bei schweren Verletzungen setzen Sie bitte sofort einen Notruf ab. Die Einsatzkräfte in den Leitstellen, im Rettungsdienst und im Krankenhaus sind natürlich gerade auch in der Silvesternacht für unserer aller Sicherheit im Dienst. Dafür gilt ihnen mein ausdrücklicher Dank“, so Drese abschließend.

Mehr Deutsch, Mathematik, Englisch und politische Bildung

Oldenburg: Wir stärken die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und fördern die Demokratiebildung an den Schulen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Kernkompetenzen der Schülerinnen und Schüler und setzt zusätzlich einen Schwerpunkt bei der politischen Bildung. „Die Demokratieerziehung ist wichtig für das Erkennen und Bewahren von Werten und Regeln des Zusammenlebens sowie für das Verständnis der in der Verfassung verankerten Grundrechte“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Mit der neuen Stundentafel beginnt der Geschichtsunterricht bereits in Klasse 5. Das Fach Politische Bildung/Sozialkunde wird in Klasse 7 statt bisher in Klasse 8 erteilt. In der gymnasialen Oberstufe werden ab dem kommenden Schuljahr aus dem Fach Geschichte/Politische Bildung zwei eigenständige Fächer: Geschichte und Politische Bildung/Sozialkunde. Das Fach Politische Bildung/Sozialkunde ist erstmals verpflichtend durch die Schülerinnen und Schüler zu belegen.“

Seit dem Schuljahr 2025/26 gibt es von der Grundschule bis zur gymnasialen Oberstufe bis zu 14 Stunden mehr Unterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch. Oldenburg: „Es ist wichtig, vorhandene Wissenslücken der Schülerinnen und Schüler, insbesondere im Bereich der Lesekompetenz, zu schließen. Denn die Lesekompetenz ist die Voraussetzung für erfolgreiches Lernen in allen Fächern. Deshalb legen wir besonderen Wert auf die kontinuierliche Förderung und Entwicklung der Lesekompetenz der Kinder und Jugendlichen.“

Förderung der Kernkompetenzen

  • Im Schuljahr 2024/25 hat das Land das Leseband für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 eingeführt. Den Kindern stehen jeden Tag 20 Minuten zur Verfügung, in denen sie das Lesen intensiv üben können. Die Lesezeit ist fester Bestandteil des Unterrichts. Alle Grundschulen haben dafür im Vorfeld ein Starter-Bücherpaket und die neue Handreichung für die Arbeit mit dem Leseband erhalten.
  • Die Zahl der Werke, die im Unterricht gelesen werden, wurde verdoppelt. In den Klassen 1 und 2 stehen insgesamt zwei Werke und in den Klassen 3 und 4 jeweils ein Werk pro Schuljahr auf dem Programm. Bei jüngeren Schülerinnen und Schülern handelt es sich um längere zusammenhängende Texte. Von der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe befassen sich die Schülerinnen und Schüler pro Schuljahr mit zwei literarischen Werken im Fach Deutsch.
  • In den Jahrgangsstufen 3 und 4 stehen eine weitere Deutsch- und Mathematikstunde auf dem Stundenplan.
  • An Regionalen Schulen, Gymnasien und Gesamtschulen wird in den Klassen 7 bis 10 mehr Unterricht in Deutsch, Mathematik und Englisch erteilt – auf vier Jahre sind es bis zu elf zusätzliche Wochenstunden. In diesen Fächern können Schulen je eine Stunde für die fachbezogene individuelle Förderung und Differenzierung oder für die Gestaltung individueller Lernzeiten nutzen.

Stärkung der politischen Bildung

  • Das Fach Geschichte wird in der Orientierungsstufe ab Klasse 5 erteilt, bislang begann der Unterricht erst ab Klasse 6.
  • Das Fach Sozialkunde wird zum Fach Politische Bildung/Sozialkunde und beginnt ebenfalls ab Jahrgangsstufe 7.
  • Das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen strukturiert die Demokratiebildung an Schulen und schafft Handlungssicherheit für die Lehrkräfte.

Weitere Neuerungen in den Stundentafeln, die seit dem Schuljahr 2025/26 verbindlich gelten

  • Das Fach Arbeit/Wirtschaft/Technik (AWT) wird um die Bezeichnung Berufliche Orientierung ergänzt und in der Orientierungsstufe (Klasse 5 und 6) jeweils eine Stunde pro Woche unterrichtet.
  • Das Fach Informatik und Medienbildung wird eigenständig ausgewiesen und ab Klasse 5 durchgängig unterrichtet.
  • Der Chemieunterricht beginnt wieder in der Jahrgangsstufe 7.
  • Mit den flexiblen Stunden können Schulen die Schülerinnen und Schüler in Schwerpunkten, wie zum Beispiel Musik oder Sport, besser individuell fördern. An Gymnasien ist eine zusätzliche Stunde Berufliche Orientierung in der Jahrgangsstufe 10 verpflichtend.
  • Die Spezialgymnasien erhalten dieselbe Stundenausstattung wie bisher. Darüber hinaus erfolgt weiterhin eine zusätzliche Stundenzuweisung für die Profilbildung.

Hintergrund

Das Drei-Säulen-Modell für Demokratiebildung an Schulen ist ein ganzheitliches Konzept, das folgende Bereiche umfasst:

Politische Bildung als Unterrichtsfach

Hierbei werden die Fächer Politische Bildung/Sozialkunde (ab Jahrgangsstufe 7) sowie Gesellschaftswissenschaften (Jahrgangsstufen 5/6) gestärkt. Ziel ist die Vermittlung fachspezifischer Kompetenzen wie Perspektivenübernahme, Konfliktfähigkeit und politische Urteilsfähigkeit.

Politische Bildung als fächerübergreifendes Unterrichtsprinzip

Alle Fachlehrkräfte werden dazu ermutigt, gesellschaftliche Problemorientierung und Kontroversität in ihren Unterricht zu integrieren. Beispiele sind Literaturanalysen mit politischen Bezügen oder Diskussionen zu Umweltfragen. Ziel ist es, ganzheitliches politisches Lernen in allen Fächern zu fördern.  

Demokratische Schul- und Unterrichtskultur

Schulen sollen als lebendige Orte der Demokratie erlebt werden. Schülerinnen und Schüler erfahren Mitbestimmung, Toleranz und gegenseitigen Respekt. Praktische Beispiele sind der Klassenrat zur Förderung der demokratischen Teilhabe, sowie transparente Entscheidungsprozesse und Schülerzeitungen. Lehrkräfte übernehmen hierbei eine Vorbildfunktion und gestalten eine demokratische Schulatmosphäre.

Zieleinlauf der elektronischen Akte in Strafsachen

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Alle Landgerichtsbezirke in M-V sind innerhalb der ursprünglichen Gesetzesfrist digitalisiert.“

Schwerin – „In Sachen Digitalisierung ist die Justiz von Mecklenburg-Vorpommern ein großes Stück vorangekommen. In allen Landgerichtsbezirken kann nunmehr auch in Strafsachen mit der elektronischen Akte gearbeitet werden. Zuletzt wurde die elektronische Aktenführung am Landgerichtsbezirk Stralsund gestartet. Damit ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen und digitalisierten Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gesetzt worden.

Von der aktuell durch den Bundesgesetzgeber verabschiedeten Möglichkeit, die Einführungsfristen zu verschieben, macht Mecklenburg-Vorpommern keinen Gebrauch. Ich danke allen Beteiligten herzlich, die diese Mammutaufgabe für die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern gestemmt haben und weiter stemmen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die E-Akte in Strafsachen und die zum Jahresende folgende Einführung der E-Akte in Registersachen sind die letzten Steine, die zur Erfüllung der bundesgesetzlichen Einführungsvorgaben gesetzt werden mussten. Bei Zivilgerichten sowie den Fachgerichten ist sie bereits erfolgreich eingeführt. Die E-Akte in Straf- und Bußgeldsachen war eine große Herausforderung auf dem Weg des gesamten Prozesses der Digitalisierung, der seit nunmehr acht Jahren läuft.

Die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden und insbesondere dem Landesamt für Zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand und Katastrophenschutz bei der Einführung der E-Akte war stets von Konstruktivität und Einsatz geprägt. Auch den beiden Dienstleistern, der DVZ M-V GmbH und der Dataport AöR sowie allen Mitarbeitenden bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften gilt großer Dank. Die Herausforderung haben alle in hervorragender Teamarbeit gemeistert. Auch die mit einem derart umfangreichen Erneuerungsprozess einhergehenden Modifikationen haben wir bisher und werden wir auch jetzt gemeinsam bewältigen“, erklärt Justizministerin Bernhardt.

Die Mitarbeitenden aller Gerichte und Staatsanwaltschaften können mittlerweile mit der E-Akte arbeiten. Rund eine halbe Million elektronische Akten wurden seit Start der ersten Pilotierung zum elektronischen Rechtsverkehr im Jahr 2018 angelegt.

Solidaritätsprogramm des Landes wirkt weiter

Über 17,5 Millionen Euro bewilligt

Schwerin – Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern profitierten auch 2025 weiterhin deutlich vom Solidaritätsprogramm der Landesregierung. Der durch Beschluss des Landtages im Jahr 2023 eingerichtete 20-Millionen-Euro-Sonderfonds unterstützt gezielt Städte und Gemeinden, die sich in besonderem Maße bei der Aufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern engagieren – insbesondere dort, wo Gemeinschaftsunterkünfte oder Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes angesiedelt sind.

„Mit dem Solidaritätsprogramm haben wir den Kommunen unkompliziert und wirksam zusätzliche Investitionsmittel an die Hand gegeben – als Anerkennung für ihre große Bereitschaft und Leistung bei der Aufnahme und Integration von Geflüchteten. Die hohe Nachfrage zeigt, dass dieses Instrument richtig und wichtig ist“, erklärt Innen- und Kommunalminister Christian Pegel.

Insgesamt waren landesweit 33 Kommunen antragsberechtigt. Von ihnen wurden inzwischen 64 Förderanträge gestellt. Bislang konnten 56 Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von mehr als 17,5 Millionen Euro bewilligt werden. Ausgezahlt wurden bereits etwa zwölf Millionen Euro, davon allein acht Millionen Euro im Jahr 2025.

„Das Solidaritätsprogramm zeigt ganz konkret, was zusätzliche Landesmittel vor Ort bewirken können: Neue und barrierefreie Bushaltestellen, sanierte Schulgebäude mit besserem Sonnen- und Hitzeschutz, moderne Spiel- und Skateanlagen für Kinder und Jugendliche, erneuerte Sportplätze, Dorfgemeinschaftshäuser als Treffpunkte für Jung und Alt oder der Ausbau wichtiger Straßen und Gehwege. Genau darum ging es uns – die kommunale Infrastruktur dort zu stärken, wo viele Menschen leben, sich begegnen und ihren Alltag gestalten. Davon profitieren alle Bürgerinnen und Bürger in den Gemeinden, unabhängig davon, ob sie selbst mit Flüchtlingsarbeit zu tun haben oder nicht“, erklärt der Innenminister.

Der Sonderfonds in Höhe von 20 Millionen Euro wurde geschaffen, um den Städten und Gemeinden zusätzliche Landesmittel als Investitionszuschüsse zur Verfügung zu stellen. Diese konnten unbürokratisch beantragt und flexibel für Projekte vor Ort eingesetzt werden – ohne Einschränkung auf Maßnahmen der Flüchtlingsarbeit. Kommunen mit mindestens 50 Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften konnten je nach Kapazität eine Solidaritätspauschale von bis zu 750.000 Euro erhalten und Fördermittel für bis zu drei Projekte beantragen.

„Gerade die Kommunen, die viele Menschen aufgenommen haben oder Standort einer Erstaufnahmeeinrichtung sind, leisten einen besonderen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit dem Solidaritätsprogramm stärken wir gezielt die Infrastruktur vor Ort und verbessern die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger“, so Christian Pegel weiter und:

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen darüber hinaus auch unabhängig vom Sonderprogramm umfassend bei den laufenden Kosten der Flüchtlingsaufnahme. Als eines von nur zwei Flächenbundesländern erstattet Mecklenburg-Vorpommern den Kommunen komplett die Kosten für Unterbringung und Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zusätzlich übernimmt das Land die Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie die anteiligen Leistungen nach dem SGB II und SGB XII für ukrainische Kriegsvertriebene.

„Ohne die hohe Bereitschaft der Städte und Gemeinden und ihrer Einwohnerinnen und Einwohner wäre die Bewältigung der hohen Flüchtlingszahlen der vergangenen Jahre nicht möglich gewesen. Dieses Programm ist ein klares Zeichen der Anerkennung und der Solidarität des Landes mit seinen Kommunen“, betont Innenminister Christian Pegel abschließend.

Drese zum bevorstehenden Jahreswechsel

Gesetzliche Änderungen stärken Familie und Ehrenamt

Schwerin – Mit dem Jahr 2026 treten auf Bundesebene gesetzliche Neuerungen in Kraft, die Familien entlasten und Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler stärken sollen. Darüber informierte Familien- und Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels.

„Für Familien etwa erhöht sich das Kindergeld auf insgesamt 259 Euro pro Kind, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten besser aufzufangen. Auch der Kinderfreibetrag steigt auf nunmehr 6.828 Euro pro Kind“, erklärte Drese. Zusammen mit den jeweiligen Freibeträgen für Betreuung, Erziehung und Ausbildung ergebe sich somit ein Gesamtfreibetrag in Höhe von 9.756 Euro für jedes Kind, sodass Eltern im neuen Jahr insgesamt stärker steuerlich entlastet werden, so die Ministerin weiter. Im Jahr 2025 lag dieser Wert noch bei 9.600 Euro.

Ausdrücklich begrüßte Drese außerdem die geplanten Neuerungen für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler. So steigt die Übungsleiterpauschale um zehn Prozent auf künftig 3.300 Euro pro Jahr, die Ehrenamtspauschale sogar um knapp 14 Prozent auf 960 Euro. „Eine dringend notwendige Anpassung, die den Stellenwert des Ehrenamtes für unser gesamtes gesellschaftliches unterstreicht. Denn ohne das Ehrenamt gäbe es viele Angebote, Veranstaltungen und Unterstützungsstrukturen, vor allem in ländlicheren Bereichen, schlichtweg nicht“, verdeutlichte Drese.

Um das Ehrenamt auch über die neuen Pauschalen hinweg attraktiver zu gestalten, werden Ehrenamtliche im neuen Jahr zudem besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn es unbeabsichtigt zu einem Schadensfall kommt. Der Haftungsschutz greift nun nicht mehr nur bis zur derzeitigen Grenze von 840 Euro, sondern bis zu einer Vergütung in Höhe von 3.300 Euro pro Jahr.  „Damit schaffen wir mehr Sicherheit für all jene, die freiwillig Verantwortung übernehmen und bauen zugleich Hürden ab, die der Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit vielleicht noch entgegenstehen“, so die Ministerin.

EU-Fördermittel fristgerecht auf den Konten der Landwirte

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Auszahlung zentraler EU-Agrarfördermittel fristgerecht auf den Weg gebracht. Sowohl die Direktzahlungen der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) als auch die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule wurden termingerecht an die landwirtschaftlichen Betriebe ausgezahlt. Insgesamt profitieren die Betriebe im Land von Fördermitteln in Höhe von rund 396 Millionen Euro.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betont die Bedeutung der pünktlichen Zahlungen für die Betriebe: „Die fristgerechte Auszahlung der EU-Agrarfördermittel ist ein wichtiges Signal an unsere Landwirtinnen und Landwirte. Sie schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit – gerade in Zeiten großer wirtschaftlicher und klimatischer Herausforderungen. Ich danke allen Betrieben, die sich mit ihrem Engagement für Umwelt-, Klima- und Artenschutz starkmachen.“

Zum Jahresende 2025 wurden in Mecklenburg-Vorpommern Direktzahlungen der ersten GAP-Säule in Höhe von rund 309,6 Millionen Euro an fast alle Antragsteller ausgezahlt. Davon entfallen rund 199 Millionen Euro auf die „Einkommensgrundstützung für Nachhaltigkeit“. Weitere 91,1 Millionen Euro werden für freiwillige Umweltleistungen im Rahmen der Öko-Regelungen bereitgestellt, die insbesondere dem Umwelt-, Klima- und Wasserschutz dienen. Zusätzlich fließen 5,4 Millionen Euro in die gekoppelten Tierprämien.

Nach Planung der auszahlenden Bundeskasse werden die Mittel – abhängig von den Buchungszeiten der jeweiligen Empfängerbanken – ab dem 29. Dezember 2025 auf den Konten der Begünstigten wertgestellt.

Im Vergleich zum Vorjahr wurden bei der Einkommensgrundstützung aufgrund der Absenkung des Prämiensatzes um ca. fünf Euro pro Hektar rund acht Millionen Euro weniger ausgezahlt. Gleichzeitig konnten jedoch fast sechs Millionen Euro mehr über die Öko-Regelungen akquiriert werden. Insgesamt liegen die Direktzahlungen damit rund drei Millionen Euro unter dem Vorjahresniveau.

Bereits zum 30. Juni 2025 erhielten die landwirtschaftlichen Betriebe zudem rund 86 Millionen Euro aus den Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen (AUKM) der zweiten GAP-Säule für das Verpflichtungsjahr 2024. Die Finanzierung erfolgte aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes.

Die Auszahlung erfolgte in allen Fällen, in denen keine offenen, noch zu klärenden Sachverhalte vorlagen. Insgesamt wurden bis Ende Juni 2.132 Antragsteller mit 3.537 bewilligten Anträgen berücksichtigt. Besonders stark nachgefragt waren die Programme „Extensive Dauergrünlandbewirtschaftung“, „Ökologischer Landbau“ und „Vielfältige Kulturen“, auf die zusammen mehr als 85 Prozent der verausgabten Mittel entfielen.

Minister Backhaus würdigt das Engagement der Betriebe ausdrücklich: „Unsere Landwirtinnen und Landwirte leisten einen unverzichtbaren Beitrag für Klimaschutz, Artenvielfalt, sauberes Wasser und hochwertige Lebensmittel. Dass so viele Betriebe an den Agrarumweltprogrammen teilnehmen, zeigt, wie ernst sie diese Verantwortung nehmen.“

Land und Kommunen investieren in moderne Schulgebäude

Über das Konjunkturprogramm Schulbau stehen bis 2027 insgesamt 400 Millionen Euro im Land bereit

Schwerin – Die Umsetzung des Konjunkturprogramms Schulbau gelingt in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten gut. Die Landkreise, kreisfreien Städte Rostock und Schwerin und das Land hatten sich darauf verständigt, bis 2027 gemeinsam 400 Millionen Euro in den Schulbau zu investieren. Die Mittel sind für den Neubau und für die Sanierung von Schulgebäuden vorgesehen. Während die Landeshauptstadt Schwerin mit ihrem Anteil den Neubau eines Schulteils der Grundschule Lankow und der Regionalen Schule „Werner von Siemens“ finanziert, setzen die Hanse- und Universitätsstadt Rostock und die Landkreise die Schulbaumittel für mehrere Bauprojekte ein.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: Die Modernisierung der Schulen ist für uns ein Schwerpunkt der Regierungsarbeit. Schulbauprojekte sind langfristige Vorhaben. Von der Planung bis zur Fertigstellung vergehen in der Regel fünf Jahre. Die Landesregierung unterstützt die kommunale Ebene bei diesen Bauvorhaben. Gute Lernbedingungen sind für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte wichtig. Moderne Schulgebäude sind auch ein Konjunkturprogramm für den ländlichen Raum. Dort, wo es gute Lernbedingungen gibt, wollen auch junge Familien gerne leben. Deswegen investiert die Landesregierung weiter kräftig in den Schulbau.“

Bauminister Christian Pegel: „Mit den insgesamt 400 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm Schulbau halten Landesregierung und kommunale Familie auch weiter an ihrem Versprechen fest, die Bildungsinfrastruktur im Land zu modernisieren. Mein Dank gilt hier auch der kommunalen Familie, die sich in erheblichem Umfang finanziell beteiligt. Es sollte uns allen Anliegen und Anreiz zugleich sein, die Schullandschaft in Mecklenburg-Vorpommern modern aufzustellen und für unsere Kinder, für die Schülerinnen und Schüler im Land, eine Umgebung zu schaffen, die gleichwohl leistungsfördernd ist, in der sich aber alle auch wohlfühlen und gerne gemeinsam lernen.“

Die 400 Millionen Euro für den Schulbau setzen sich wie folgt zusammen: Das Land stellt von 2024 bis 2027 jährlich 25 Millionen Euro für den Neubau und die Sanierung von Schulen bereit (100 Millionen Euro). Die Kommunen geben jeweils 25 Millionen Euro pro Jahr aus dem kommunalen Finanzausgleich dazu (100 Millionen Euro). Die Schulträger, die Fördermittel erhalten, müssen in mindestens gleicher Höhe Eigenmittel einsetzen (mindestens 200 Millionen Euro). Das Land unterstützt in diesem Zusammenhang Kommunen, die sich in der Haushaltskonsolidierung befinden und Hilfen zum Haushaltsausgleich bzw. Sonderzuweisungen erhalten, beim Aufbringen dieses Eigenanteils und bei Investitionen mit weiteren Mitteln über den Finanzausgleich.

Beispiele für Bauvorhaben, die über das Konjunkturprogramm Schulbau finanziert werden:

  • Landkreis Vorpommern-Greifswald:

Lindenschule Ducherow – Regionale Schule mit Grundschule – Ersatzneubau – Gesamtkosten ca. 15 Millionen Euro, FAG-Betrag ca. 7,5 Millionen Euro, Durchführungszeitraum 2024-2027

  • Landkreis Ludwigslust-Parchim:

Regionale Schule mit Grundschule „Dr. Friedrich Chrysander“ Vellahn – Schaffung von Klassenräumen – Gesamtkosten rund 300.000 Euro, FAG-Betrag rund 144.000 Euro, Durchführungszeitraum 2026-2027

  • Landkreis Vorpommern-Rügen:

Grundschule „Hermann Burmeister“ Stralsund – Ersatzneubau Sporthalle– Gesamtkosten rund 6 Millionen Euro, FAG-Betrag rund drei Millionen Euro, Durchführungszeitraum 2025-2027

  • Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Fritz-Greve-Gymnasium Malchin – Neubau der Mensa – Gesamtkosten ca. 2,8 Millionen Euro, FAG-Betrag ca. 1,4 Millionen Euro, Durchführungszeitraum 2026-2027

Seit 2016 hat das Land die Schulträger mit Fördermitteln von rund einer Milliarde Euro bei mehr als 500 Schulbauvorhaben unterstützt. In diesem Jahr konnten 60 Schulbauvorhaben mit Gesamtkosten von rund 220 Millionen Euro und einem Fördervolumen von rund 120 Millionen Euro fertiggestellt werden. Bei weiteren 30 Schulbauprojekten mit Gesamtkosten von 140 Millionen Euro und einem Fördervolumen von 65 Millionen Euro erfolgte der Baubeginn. „Wir setzen aus dem Sondervermögen des Bundes 600 Millionen Euro für die Sanierung und für den Neubau von Schulen ein, damit wir an weiteren Schulen moderne Lern- und Arbeitsbedingungen schaffen können“, betonten Oldenburg und Pegel.

Zehn Jahre Breitbandförderung in MV

Erfolgsbilanz eines konsequenten Kurses

Schwerin – Vor zehn Jahren startete Mecklenburg-Vorpommern in eine digitale Zukunft, die heute durch zahlreiche fertiggestellte Glasfaseranschlüsse bereits sichtbar Form angenommen hat.

Seit dem Startschuss für das bundesweite Breitbandförderprogramm im Jahr 2015 verfolgt das Land eine klare Strategie: flächendeckender Glasfaserausbau, zentrale Steuerung, starke kommunale Beteiligung und gezielte Förderung in Regionen, in denen Marktmechanismen an ihre Grenzen stoßen. „Seit zehn Jahren investiert die Landesregierung so entschlossen wie kaum eine andere in den Breitbandausbau.

Als der Bund 2015 sein erstes Förderprogramm startete, zeigte eine erste in Auftrag gegebene Studie, dass ein flächendeckender Glasfaserausbau in MV rund 2,3 Milliarden Euro kosten würde – eine Summe, die für unser Land mit seiner geringen Bevölkerungsdichte und den damit verbundenen wirtschaftlichen Herausforderungen schlichtweg nicht zu stemmen war“, fasst Christian Pegel, Minister für Inneres und Bau, zusammen und ergänzt: „Damals gab es in Mecklenburg-Vorpommern so gut wie keine Glasfaseranschlüsse. Wir haben uns deshalb als Ziel gesetzt, die Breitbandförderung des Bundes möglichst umfassend zu nutzen und mit Landesmitteln zu unterstützen.“

Über die Hälfte der Haushalte hat Zugang zu Glasfaser

Im Ergebnis zeichnet sich mittlerweile ein ganz anderes Bild als noch vor zehn Jahren: Mehr als 60 Prozent der Haushalte können bereits einen Glasfaseranschluss nutzen.

„Ich kann mich noch an die Übergabe der ersten beiden Bescheide im Juli 2016 an den Landkreis Vorpommern-Rügen erinnern. Das war unser Startpunkt für diese Entwicklung, die Mecklenburg-Vorpommern in nur einer Dekade geschafft hat. Ein großer Teil der Bevölkerung hat jetzt schon die Möglichkeit, einen Glasfaseranschluss zu nutzen. Darauf können wir alle stolz sein“, so Christian Pegel: „Unser Kursziel bleibt die flächendeckende Versorgung bis an jede Milchkanne.“

Strategie: Ressourcen bündeln und zentral steuern

Der Erfolg basiert auch auf einer klaren Strategie: Das Land setzte von Beginn an konsequent auf Glasfaser. Anstatt viele kleine Einzelprojekte zu fördern, organisierte Mecklenburg-Vorpommern den strukturierten Ausbau über die Landkreise, um Know-how und Ressourcen zu bündeln. Das Ministerium steuerte zentral, während das Breitbandkompetenzzentrum (BKZ) bei Planung, Markterkundung und Umsetzung unterstützte. So konnte das Land bereits in den ersten beiden Förderaufrufen insgesamt 77 Projekte einreichen und Fördermittel in Milliardenhöhe sichern.

„Wir haben früh erkannt, dass wir nur mit einer klaren Struktur und gebündelten Kräften erfolgreich sein können. Dass wir heute zu den Spitzenreitern im bundesweiten Vergleich gehören, ist das Ergebnis von strategischer Planung und großer gemeinsamer Anstrengungen. Ohne unsere frühe, entschlossene Antragstellung – zu einer Zeit, als andere Länder noch zögerten – hätten wir einen großen Teil der Fördermittel nicht erhalten. Dass wir heute insgesamt rund 2,9 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung haben, von denen etwa die Hälfte bereits abgerufen wurde, zeigt, wie richtig und notwendig unser damaliger Kurs war“, führt der Minister weiter aus. Rund 247.000 Haushalte konnten bereits mit einem geförderten Glasfaseranschluss versorgt werden.

Auch Für die lokale Wirtschaft erwies sich die Breitbandförderung bisher als großer Gewinn. Lokale Tiefbau- und Glasfasermontageunternehmen konnten viele Aufträge ergattern und von Anfang an setzten sich auch lokale Telekommunikationsunternehmen in Ausschreibungen für den Ausbau der geförderten Breitbandnetze durch.

Die Digitalisierung nimmt weiter Fahrt auf

Um den Ausbau weiter zu beschleunigen, setzt das Land auf moderne, digitale und vereinfachte Verfahren. Durch Änderungen in der Landesbauordnung, den digitalen Bauantrag und das Breitbandportal können Planungen und Genehmigungen zunehmend schneller abgewickelt werden.

„Wir haben heute Möglichkeiten, die uns vor Jahren noch gefehlt haben. Wenn wir sie alle konsequent nutzen, kommen wir deutlich schneller voran. Unser Wunsch ist, dass die Telekommunikationsunternehmen künftig das Breitbandportal verstärkt nutzen. Das würde den Ausbau spürbar beschleunigen. So schaffen wir es gemeinsam, unser Ziel der Glasfaseranbindung bis an jede Milchkanne im Land zu erreichen“, betont der Minister. Das Breitbandportal wird bereits im Landkreis Rostock, in der Mecklenburgischen Seenplatte sowie in einigen Kommunen genutzt.

„Der Unterschied zwischen dem damaligen Beginn und dem heutigen Stand könnte kaum größer sein– das zeigt, was wir gemeinsam erreichen können. Dank des Engagements, des Durchhaltevermögens und der gemeinsamen Entschlossenheit aller Beteiligten sind wir heute weiter als je zuvor. Und wir sind noch nicht am Ende: Die flächendeckende Versorgung mit Glasfaser ist in Sicht, und diesen Weg werden wir weiter entschlossen, partnerschaftlich und mit viel Erfahrung im Rücken gehen“, bilanziert Minister Christian Pegel.