Menü Schließen

Tag: 4. Dezember 2025

Antragsannahmestopp bei Programm für barrierearmen Wohnraum

Schwerin – Das Fördermittelprogramm „Landesprogramm zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand“ erfreut sich auch 2025 erneut einer hohen Nachfrage. Die vom Landtag für 2025 dafür bereitgestellten Mittel von mehr als zwei Millionen Euro sind deshalb nahezu vollständig ausgeschöpft. Neue Anträge für 2025 beim Landesförderinstitut sind daher im Jahr 2025 nicht mehr möglich.

„Die Vielzahl der eingegangenen Anträge zeigt, wie groß der Bedarf an barrierearmem Wohnraum weiterhin ist“, erklärt Bauminister Christian Pegel. „Dass wir bereits jetzt einen vorübergehenden Stopp für neue Anträge aussprechen müssen, verdeutlicht zugleich die große Wirksamkeit des Programms und seine Bedeutung für viele Menschen im Land.“

Bereits eingereichte vollständige Anträge bleiben davon unberührt und werden weiterhin geprüft. Das Programm soll 2026 fortgeführt werden. Zuvor müsse aber die abschließende Beratung und Beschlussfassung des Landeshaushaltes für die Jahre 2026/27 abgewartet werden, so das Innenministerium. Das Ministerium hat versichert, hierüber gesondert zu informieren.

LNG-Terminal Mukran: Klage der Deutsche ReGas gescheitert

Insel Rügen – Die Klage der Dt. ReGas gegen das StALU Vorpommern bzgl. der Feststellung der Änderungsgenehmigungspflicht für einen (Weiter-) Betrieb des LNG Terminals ohne Landstromanbindung (KWK-Anlage) wurde vom Bundesverwaltungsgericht heute abgewiesen. Damit wurde die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des StALU für die Durchführung eines Änderungsgenehmigungsverfahrens vollumfänglich bestätigt.

Das Urteil vom heutigen Tag zeigt, dass das StALU zurecht davon ausgegangen ist, dass durch die geplante Änderung des Terminalbetrieb ohne Landstromanbindung nachteilige Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können, die nicht offensichtlich gering sind, und somit die Durchführung eines formalen Änderungsgenehmigungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist.

„Bereits im Anzeigeverfahren Ende 2024 bzgl. der Änderung Betrieb ohne KWK-Anlage hat das StALU Vorpommern die Umweltbelange in Abstimmung mit den Umweltfachbehörden und die umweltschützenden Vorschriften umfassend und dezidiert geprüft sowie in dem Feststellungsbescheid zur Änderungsgenehmigungspflicht entsprechend gewürdigt. Insofern wird die Entscheidung des StALU VP bestätigt. Ich bin unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie ihre Aufgabe trotz des enormen politischen Drucks mit großer Akribie erledigt haben“, kommentierte der zuständige Minister Dr. Till Backhaus

Es bleibt nunmehr die Behördenentscheidung im laufenden Änderungsgenehmigungsverfahren abzuwarten.