Drese zu Kindeswohlgefährdungen: Neues Kinderschutzgesetz ist Fundament für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
Schwerin – Im vergangenen Jahr gab es in Mecklenburg-Vorpommern mit 1.718 akuten oder latenten Kindeswohlgefährdungen eine leichte Steigerung gegenüber 2023 (1.673 Fälle). Für Sozialministerin Stefanie Drese zeigt diese aktuelle Zahl des Statistischen Landesamtes den kontinuierlich hohen Hilfe- und Handlungsbedarf zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Mit dem in dieser Woche im Landtag zur Abstimmung stehenden Kinderschutzstrukturgesetz setze die Landesregierung genau dort an, um das sichere und gesunde Aufwachsen von allen Kindern und Jugendlichen im Land zu ermöglichen, hob Drese hervor.
„Jede Form von physischer, psychischer oder sexueller Gewalt darf uns als Gesellschaft nicht ruhen lassen“, sagte Drese am Dienstag in Schwerin. „Die Sensibilität und Achtsamkeit für das körperliche, geistige und seelische Wohl von Kindern sind durch die zunehmende Professionalität und Zusammenarbeit in den letzten Jahren größer geworden. Gleichzeitig sind aber auch die Anforderungen und Erwartungen an die Kinder- und Jugendhilfe stetig gewachsen“, so die Ministerin.
Mehr als bisher müsse fachübergreifend kooperativ gedacht und gehandelt werden – insbesondere dann, wenn sich Risiken für das Kindeswohl abzeichnen. „Das neue Kinderschutzstrukturgesetz fördert die Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure und trägt den vorhandenen Bedarfen und künftigen Herausforderungen Rechnung“, so Drese. Damit lege das Land das Fundament für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und zur Stärkung des Kinderschutzes.
Es gehe darum, Prävention und Intervention zu vereinen und gemeinsam – über alle Ebenen hinweg – Schutzräume zu schaffen, bedarfsgerechte Hilfen anzubieten und die Rahmenbedingungen für das Aufwachsen junger Menschen zu verbessern, betonte Drese.
Außerdem sollen nach Angabe der Ministerin erfolgreiche Projekte im Kinderschutz fortgeführt werden. Dazu zählen insbesondere die Kinderschutzhotline, das Bündnis Kinderschutz MV und die Kontaktstelle Kinderschutz. Die im Rahmen dieser Projekte gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen würden mit dem Kinderschutzgesetz gebündelt und über Handlungsempfehlungen und Beratungen flächendeckend nutzbar gemacht.
Drese: „Auch die im kommenden Jahr geplante Rückübertragung des Landesjugendamtes in die Landesverwaltung wollen wir zur Stärkung des Kinderschutzes nutzen. Dazu gehört die zusätzliche Einrichtung der Zentralen Stelle Kinderschutz und eine personelle Aufstockung für kinderschutzrelevante Verbesserungen.“