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Tag: 11. Dezember 2025

Eventin bleibt weiter ein Fall für Gerichte

Schwerin – Der mit russischem Öl beladene Tanker „Eventin“ darf mitsamt seiner Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden. Das hat der Bundesfinanzhof am Morgen entschieden.

„Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, wie komplex die rechtliche Lage im Fall der ‚Eventin‘ ist. Es handelt sich um ein vorläufiges Urteil im einstweiligen Rechtsschutz, keine Entschei­dung in der Hauptsache. Gleichwohl macht der Beschluss deut­lich, dass zentrale Rechtsfragen im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen noch ungeklärt sind“, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus und ergänzt:

„Ich möchte dabei betonen: Die Zuständigkeit in diesem Verfahren liegt eindeutig beim Bund. Der Zoll, das Bundesfinan­zministerium und die Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verant­worten das Vorgehen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in diesen rechtlichen und operativen Fragen keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Natürlich ist auch das Land sehr besorgt und wünscht sich ein baldiges Verlassen der ‚Eventin‘ von der Reede vor Sassnitz. Wir nehmen die Sorgen der Menschen auf Rügen sehr ernst – besonders mit Blick auf Herbst- und Winterstürme. Gleichzeitig müssen wir aber mit den Fakten arbeiten, die uns der Bund mitteilt.

Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums befindet sich das Schiff in einem ordnungsgemäßen Zustand.

Die ausfallur­sächlichen Mängel wurden vollständig beseitigt und das Schiff laut Klassifikationsgesellschaft in einem guten und fahrtüchtigen Zustand. Diese Einschätzung wird auch vom bisherigen Flaggenstaat bestätigt. Die Bundesregierung hat daher keine Zweifel daran, dass das Schiff den international verbindlichen Mindeststandards entspricht und sicher am Seeverkehr teilnehmen kann.

Auch zur Liegeposition gibt es eine klare Einschätzung der Bundeswasserstraßenverwaltung: Die ‚Eventin‘ liegt im Windschatten der Insel Rügen und damit – gerade bei den im Winter vorherrschenden Nordwestlagen – an einem der sichersten Orte, die innerhalb Deutschlands überhaupt erreichbar sind.

Prüfungen seitens der Bundeswasserstraßenverwaltung haben ergeben, dass es keinen geeigneten Hafen für eine Verlegung der EVENTIN gibt und die derzeitige Position auf der Gefahrgutreede vor Rügen die Vorzugsvariante darstellt.

Damit gehen vom Schiff nach Einschätzung des Bundes keine über das Maß der regulären Tankschifffahrt hinausgehenden Gefahren aus. Gefahrenabwehrmaßnahmen sind nicht angezeigt.

Ich möchte auch einen Punkt aus der öffentlichen Diskussion einordnen: Das von Greenpeace beschriebene Risiko eines Tankerunglücks besteht unabhängig vom Fall ‚Eventin‘ an jedem Tag. Rund zehn Großtanker passieren täglich die Insel Rügen. Das Risiko ist also nicht neu – es besteht so lange fort, wie Öltransporte durch die Ostsee stattfinden. Die ‚Eventin‘ ist kein Sonderfall, der eine neue Gefahrenlage begründen würde.

Für mich steht fest: Die Sicherheit der Menschen und die der Ostsee haben oberste Priorität. Wir bleiben eng mit dem Bund im Austausch, um die Lage fortlaufend zu bewerten und Transparenz gegenüber der Bevölkerung sicherzustellen. Gleichzeitig müssen wir akzeptieren, dass die operative Verantwortung und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in diesem Fall eindeutig beim Bund liegen.“

Rohöl-Austritt an Pipeline Rostock–Schwedt

Gewässer in MV nicht betroffen

Schwerin – Bei Wartungsarbeiten an der Ölpipeline Rostock–Schwedt in Gramzow (Uckermark) kam es am Mittwochnachmittag zu einem technischen Defekt. Nach bisherigen Erkenntnissen lösten sich zwei Sicherungsbolzen an einer Schieberstation aus bislang ungeklärter Ursache. In der Folge trat Rohöl unter hohem Druck fontänenartig aus der Leitung aus. Zwei Personen wurden dabei benetzt und vor Ort ambulant ärztlich versorgt.

Rund 200.000 Liter Rohöl gelangten in das umliegende Erdreich sowie in einen angrenzenden Bach. Die Werkfeuerwehr der PCK Raffinerie GmbH sowie der Gefahrenstoffzug des Landkreises Uckermark brachten umgehend eine Ölsperre aus und leiteten Gegenmaßnahmen ein. Laut Pressemeldungen konnte die Leckage gegen 19:45 Uhr weitgehend abgedichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass das Öl aufgrund der feuchten Bodenverhältnisse nur gering eingedrungen ist. Eine Gefährdung des Grundwassers gilt derzeit als unwahrscheinlich.

Nach aktuellem Kenntnisstand sind Oberflächengewässer und Grundwasser in Mecklenburg-Vorpommern nicht betroffen. Das StALU Vorpommern ist informiert und verfolgt die Lage weiterhin aufmerksam. Aus Sicht des Ministeriums besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus steht in direktem Kontakt mit seiner brandenburgischen Amtskollegin Hanka Mittelstädt und betont: „Die Havarie zeigt, wie wichtig hohe Sicherheitsstandards und eine schnelle Einsatzbereitschaft vor Ort sind. Ich bin erleichtert, dass nach aktuellem Stand keine Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern betroffen sind. Wir bleiben dennoch wachsam und in engem Austausch mit den zuständigen Behörden, bis die Situation vollständig geklärt ist.“

Wohnformen- und Teilhabegesetz M-V beschlossen

Neues Gesetz schafft moderne Regelungen für Pflege- und Betreuungswohnformen und stärkt den Verbraucherschutz

Schwerin – Der Landtag hat am Donnerstag die Weiterentwicklung des Einrichtungenqualitätsgesetzes (EQG M-V) zu einem modernen Wohnformen- und Teilhabegesetz (WoTG M-V) beschlossen.

Damit schafft das Land nach Ansicht von Sozialministerin Stefanie Drese moderne, praxisnahe und rechtsichere Regelungen für unterschiedliche Pflege- und Betreuungswohnformen. Gleichzeitig würden damit die individueller gewordene Lebensgestaltung sowie die Präferenzen und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftigen Menschen besser berücksichtigt.

Dazu erfolgt im neuen Gesetz eine Neuordnung des Anwendungsbereiches. Aufgenommen wird das Tageshospiz, die anbieterverantwortete Pflegewohngemeinschaft einschließlich der Intensivpflegewohngemeinschaft und das anbieterverantwortete alternative Wohnen. Gleichzeitig werden verschiedene Kategorien von Pflege- und Betreuungsformen gebildet, die in unterschiedlicher Intensität der Aufsicht der zuständigen Behörde einschließlich ihrer Beratungs- und Prüftätigkeit unterliegen.

„Wir sichern damit die Wohnqualität und schaffen mehr Spielraum für neue innovative Formen der pflegerischen Versorgung“, verdeutlichte Drese. Ein Schwerpunkt der Überarbeitung des EQG M-V war zudem der Abbau von Bürokratie und bestehender Doppelstrukturen, z. B. bei der Prüftätigkeit der zuständigen Ordnungsbehörde, des Medizinischen Dienstes oder des Eingliederungshilfeträgers“, so Drese.

Zentrales Ziel und Schwerpunkt des Gesetzes ist nach Aussage der Ministerin die Stärkung des Verbraucherschutzes für volljährige pflegebedürftige Menschen und volljährige Menschen mit Behinderung. Sie stünden künftig noch stärker im Fokus. „Dafür sorgen etwa erweiterte Regelungen zu ambulanten und alternativen Wohnformen, verpflichtende Gewaltschutzkonzepte sowie eine stärkere interkulturelle Öffnung“, betonte Drese. Außerdem werde der Beratungsansatz der Heimaufsichten (Landkreise und kreisfreie Städte) gestärkt, die auch weiterhin die Einhaltung des Gesetzes prüfen.

Die Ministerin hob hervor, dass der Erarbeitung des Gesetzes ein umfangreicher Dialogprozess mit allen wesentlichen Akteuren und die Einbindung der Praxis vorausging, um die Belange von Nutzenden, Anbietern und Ordnungsbehörden gleichermaßen zu berücksichtigen. „Diese unterschiedlichen Interessen erfordern Kompromisse. Hierbei sollte in unterschiedlicher Intensität je nach Pflege- und Betreuungswohnform der Grundsatz so viel Schutz wie nötig, so wenig Regelungen wie möglich gelten“, so Drese.

Erstmals bundesweit gemeinsame Rechtsstaatskampagne gestartet

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Wir brauchen weiterhin gute motivierte Kräfte in der Justiz, damit der Rechtsstaat funktioniert.“

Schwerin – Die für Justiz zuständigen Ministerien aller 16 Bundesländer haben eine bundesweite Rechtsstaats- und Nachwuchskampagne gestartet. Die Initiative trägt den Titel „Unser Recht braucht Dich.“ und rückt erstmals geschlossen die Bedeutung des Rechtsstaates sowie die Attraktivität und Wirkkraft der vielfältigen Berufe innerhalb der Justiz in den Mittelpunkt.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „35 Jahre gilt das Grundgesetz mittlerweile auch hier in Mecklenburg-Vorpommern. Wir sehen, dass der Schutz dieser Werte und des Rechtsstaats immer wichtiger wird. Darum haben wir uns selbstverständlich an der einzigartigen Kampagne beteiligt. Wir wollen bundesweit zeigen, dass die Justiz eine zentrale Bedeutung für unser Zusammenleben hat. Nur wenn der Rechtsstaat funktioniert, können auch alle zu ihrem Recht gelangen. Dazu braucht es auch weiterhin motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Justiz in Staatsanwaltschaften, Gerichten und Justizvollzugsanstalten mit Leben ausfüllen. Die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern ist eine attraktive Arbeitgeberin. Unsere Nachwuchsgewinnung läuft auf Hochtouren“, so Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Der ->Spot wird ab heute in den meisten Kinos in Mecklenburg-Vorpommern ausgestrahlt.

Zentrale Botschaft „Größer als Du.“

Ein wehrhafter Rechtsstaat bildet eine tragende Säule unserer Demokratie. Zugleich steht er vor erheblichen Herausforderungen, unter anderem durch Populismus, Extremismus und gezielte Desinformation. Die Grundidee der Kampagne betont deshalb die zentrale Bedeutung des Rechtsstaates für Demokratie, Freiheit und Sicherheit. Darauf aufbauend richtet sich die Botschaft an jeden und jede Einzelne: „Die Gerechtigkeit steht über allem. Aber sie braucht Menschen wie Dich.“ So wird verdeutlicht, dass persönliches Engagement wesentlich dazu beiträgt, die Funktionsfähigkeit und Stabilität des Rechtsstaates zu sichern. Damit verbindet die Kampagne die gesamtgesellschaftliche Relevanz des Rechtsstaates mit einem klaren, verständlichen Appell zur Übernahme von Verantwortung. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Justiz bietet sich die Chance, an der Wahrung elementarer Werte für ein gesellschaftliches Zusammenleben mitzuwirken.

Gemeinsames Signal – für einen starken Rechtsstaat

Die gemeinsame Zusammenarbeit aller 16 Bundesländer ist bundesweit einzigartig. Die Kampagne ergänzt bestehende Maßnahmen der Länder zur Nachwuchsgewinnung und bietet eine gemeinsame kommunikative Grundlage, unter der jedes Land weiterhin eigenständig informieren kann.

Multimediale Umsetzung – Kinospot als Leitmedium

Konzipiert und produziert wurde die Kampagne von der Kommunikationsagentur DIE KAVALLERIE aus Tübingen. Herzstück ist ein Kinospot, gedreht in den Filmstudios Babelsberg und in München. Er zeigt eine junge Frau in einer U-Bahn, die sich nach einer persönlichen Auseinandersetzung mit gesellschaftlicher Verantwortung bewusst für eine Tätigkeit in der Justiz entscheidet. In der Schlussszene steht sie mit festem, entschlossenem Ausdruck vor einem Justizgebäude, den Blick auf Justitia gerichtet. Die bildstarke Inszenierung wurde gezielt für das aufmerksamkeitsintensive Umfeld Kino entwickelt.

Landepunkt für Ausspielungsmaßnahmen

Auf der Webseite www.unserrechtbrauchtdich.de finden sich der Kampagnenfilm, Hintergründe zur Bedeutung des Rechtsstaates sowie Verlinkungen auf die landesspezifischen Karriereangebote. Die Ausspielung beginnt heute – vor allem in Kinos und überregionalen Printmedien; ergänzende Social-Media- und Out-of-Home-Maßnahmen erfolgen jeweils durch die Länder.

Hintergrund: Nachwuchsgewinnung als Zukunftsaufgabe

Die Justiz steht vor der Aufgabe, ihre vielfältigen Berufsfelder zeitgemäß sichtbar zu machen. Gesellschaftliche Entwicklungen und neue Erwartungen an Sinnhaftigkeit im Beruf bieten zugleich Chancen, die Bedeutung der Justiz klarer zu vermitteln. Die Kampagne stärkt dieses Bewusstsein und zeigt, wie attraktiv und bedeutend eine Tätigkeit im Dienst des Rechtsstaates sein kann.

Doppelhaushalt stärkt Justiz, Gleichstellung und Gewaltschutz

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt begrüßt den Beschluss des Landtags

Schwerin – „Der Haushalt des Ministeriums für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist zukunftsgerichtet. Die Justiz wird gut aufgestellt. Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird vorangebracht. Antidiskriminierung und Schutz für Gewalt- und Sexualopfer wird gestärkt“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag nach dem Beschluss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern zum Doppelhaushalt 2026/2027.

„Wir sichern die Justiz. In diesem Jahr haben wir mit 38 Proberichterinnen und Proberichtern sowie mit insgesamt 123 Referendarinnen und Referendaren so viele eingestellt wie seit Jahren nicht. Offene Stellen werden zeitnah besetzt. Die Belastung mildern wir ab. Zur Unterstützung der Staatsanwaltschaften haben wir mit Personalverschiebungen begonnen. Wir haben im zu beschließenden Doppelhaushalt auch die Anzahl der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister erhöht. Wir nehmen die Sicherheit in den Blick und überarbeiten das Sicherheitskonzept. Die Modernisierungen der Justizvollzugsanstalten geht unvermindert weiter. Wir machen mit unserer Haushaltspolitik keine Schlagzeile, sondern schaffen Substanz. Denn parallel dazu stemmen wir gerade die größte technische Umstellung, die die Justiz in Mecklenburg-Vorpommern je erlebt hat. Und wir sind kurz vor dem Abschluss. Die zunächst gesetzte bundesweite Frist zur Einführung der E-Akte in allen Bereichen werden wir schaffen. Mittlerweile hat der Gesetzgeber um ein weiteres Jahr die Frist verlängert“, sagt Ministerin Bernhardt.

„In die Gleichstellung haben wir investiert und werden weiterhin investieren. Denn bis Frauen und Männer auch gelebt gleichberechtigt sind, dauert es noch. Frauen erhalten immer noch deutlich weniger Geld als Männer für die gleiche Arbeit. Frauen sind in wachsenden technischen Berufen unterrepräsentiert. Frauen sind noch immer dort benachteiligt, wo Qualifizierungen gefragt sind. An dieser Stelle hilft Mentoring sehr stark. Wir setzen alles daran, dass Frauen auf sich aufmerksam machen können, dass Frauen sichtbar werden und somit im gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt sind. Dazu gehört das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm, das Maßnahmen zusammentragen wird, um eben diese Gleichberechtigung auf allen Ebenen umsetzen zu können. Das Programm ist in den finalen Zügen und wird im Frühjahr vorgestellt werden. Die Lohndifferenzen zwischen Männer und Frauen, die Hauptlast der Frauen bei der Sorgearbeit in der Familie und der 30-prozentige Anteil von Frauen in Führungspositionen sind nicht hinnehmbar. Da bleiben wir konsequent“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Leider müssen wir noch immer massiv in den Schutz vor Gewalt und für den Kampf gegen Diskriminierung investieren. Unter anderem für die Interventionsstellen haben wir im zurückliegenden Haushaltsjahr 100.000 Euro zusätzlich gegeben. Im kommenden Haushalt sind 300.000 Euro zusätzlich jährlich veranschlagt. Das Beratungs- und Hilfenetz muss weiter gestärkt werden. Wir haben es erreicht, dass mit dem beschlossenen Gewalthilfegesetz der Bund ab 2027 rund zwei Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern gibt. Das Thema Antidiskriminierungsberatung bringen wir auch weiter voran. Wir haben zwar in den vergangenen Jahren spürbar aufgeholt, dank auch der Unterstützung durch das Bundesprogramm respekt*land. Diese zusätzlichen Mittel vom Bund drohen wegzubrechen. Wir als Landesregierung sind uns der Tragweite dieses Problems sehr bewusst. Deshalb wurden im Rahmen der Beratungen zum Doppelhaushalt 2026/27 entsprechende Landesmittel von Seiten der Fraktionen eingeplant, damit die bestehenden Strukturen über den 31. Januar 2026 hinaus eine Zukunft haben“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt nach dem Beschluss im Landtag.