Schwerin – Der mit russischem Öl beladene Tanker „Eventin“ darf mitsamt seiner Ladung vorerst nicht eingezogen und verwertet werden. Das hat der Bundesfinanzhof am Morgen entschieden.
„Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, wie komplex die rechtliche Lage im Fall der ‚Eventin‘ ist. Es handelt sich um ein vorläufiges Urteil im einstweiligen Rechtsschutz, keine Entscheidung in der Hauptsache. Gleichwohl macht der Beschluss deutlich, dass zentrale Rechtsfragen im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen noch ungeklärt sind“, erklärt Umweltminister Dr. Till Backhaus und ergänzt:
„Ich möchte dabei betonen: Die Zuständigkeit in diesem Verfahren liegt eindeutig beim Bund. Der Zoll, das Bundesfinanzministerium und die Bundeswasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung verantworten das Vorgehen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in diesen rechtlichen und operativen Fragen keinerlei Entscheidungsbefugnis.
Natürlich ist auch das Land sehr besorgt und wünscht sich ein baldiges Verlassen der ‚Eventin‘ von der Reede vor Sassnitz. Wir nehmen die Sorgen der Menschen auf Rügen sehr ernst – besonders mit Blick auf Herbst- und Winterstürme. Gleichzeitig müssen wir aber mit den Fakten arbeiten, die uns der Bund mitteilt.
Nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums befindet sich das Schiff in einem ordnungsgemäßen Zustand.
Die ausfallursächlichen Mängel wurden vollständig beseitigt und das Schiff laut Klassifikationsgesellschaft in einem guten und fahrtüchtigen Zustand. Diese Einschätzung wird auch vom bisherigen Flaggenstaat bestätigt. Die Bundesregierung hat daher keine Zweifel daran, dass das Schiff den international verbindlichen Mindeststandards entspricht und sicher am Seeverkehr teilnehmen kann.
Auch zur Liegeposition gibt es eine klare Einschätzung der Bundeswasserstraßenverwaltung: Die ‚Eventin‘ liegt im Windschatten der Insel Rügen und damit – gerade bei den im Winter vorherrschenden Nordwestlagen – an einem der sichersten Orte, die innerhalb Deutschlands überhaupt erreichbar sind.
Prüfungen seitens der Bundeswasserstraßenverwaltung haben ergeben, dass es keinen geeigneten Hafen für eine Verlegung der EVENTIN gibt und die derzeitige Position auf der Gefahrgutreede vor Rügen die Vorzugsvariante darstellt.
Damit gehen vom Schiff nach Einschätzung des Bundes keine über das Maß der regulären Tankschifffahrt hinausgehenden Gefahren aus. Gefahrenabwehrmaßnahmen sind nicht angezeigt.
Ich möchte auch einen Punkt aus der öffentlichen Diskussion einordnen: Das von Greenpeace beschriebene Risiko eines Tankerunglücks besteht unabhängig vom Fall ‚Eventin‘ an jedem Tag. Rund zehn Großtanker passieren täglich die Insel Rügen. Das Risiko ist also nicht neu – es besteht so lange fort, wie Öltransporte durch die Ostsee stattfinden. Die ‚Eventin‘ ist kein Sonderfall, der eine neue Gefahrenlage begründen würde.
Für mich steht fest: Die Sicherheit der Menschen und die der Ostsee haben oberste Priorität. Wir bleiben eng mit dem Bund im Austausch, um die Lage fortlaufend zu bewerten und Transparenz gegenüber der Bevölkerung sicherzustellen. Gleichzeitig müssen wir akzeptieren, dass die operative Verantwortung und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in diesem Fall eindeutig beim Bund liegen.“