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Monat: Dezember 2025

Versammlung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen

Bauminister Christian Pegel: „Bau-Turbo und Landesbauordnung geben wichtigen Schub für mehr Wohnraum in MV“

Schwerin – Auf der heutigen Mitgliederversammlung des Verbandes norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern hat Bauminister Christian Pegel zentrale Maßnahmen der Landes- und Bundespolitik zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Stärkung der Wohnungswirtschaft diskutiert. Neben dem zum 30. Oktober 2025 in Kraft getretenen Bau-Turbo gab es zur Novelle der Landesbauordnung sowie weitere Landes-Förderprogramme einen intensiven Austausch.

„Mit dem Bau-Turbo hat die Bundesregierung gleich zu Beginn der Legislaturperiode ein starkes Signal für schnelleren und unbürokratischeren Wohnungsbau gesetzt. Ich bin der Bundesbauministerin für diesen wichtigen Impuls sehr dankbar“, sagte Bauminister Pegel.

Der § 246e Baugesetzbuch ermöglicht bis Ende 2030 weitreichende Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Vorgaben – und damit schnellere Realisierung von Neubauten, Aufstockungen, Erweiterungen oder Umnutzungen wie etwa die Umwandlung leerstehender Bürogebäude in Wohnungen. Ein Bebauungsplan ist für viele Projekte nicht mehr notwendig. Zwingend bleibt nur ein Baugenehmigungsverfahren sowie die Zustimmung der Gemeinde, für die eine Regelfrist von drei Monaten gilt.

„Gerade dort, wo Wohnraum knapp ist, eröffnet der Bau-Turbo neue Chancen. Wir geben Städten, Gemeinden und Wohnungsunternehmen bewusst ein Experimentierfeld, um schneller Wohnraum zu schaffen. Voraussetzung ist dabei immer die Zustimmung der Kommune – ihre Planungshoheit bleibt gewahrt“, so Christian Pegel.

Das Ministerium hat bereits die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über das neue Instrument informiert. Das Bundesbauministerium begleitet die Startphase mit einem Umsetzungslabor und umfangreichen FAQ.

„Ich ermutige alle Wohnungsunternehmen: Gehen Sie frühzeitig auf Ihre Städte und Gemeinden zu. Wenn alle an einem Strang ziehen, wird der Bau-Turbo einen spürbaren Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes leisten.“

Novelle der Landesbauordnung: Einfachere Regeln, weniger Verfahren

Die Landesregierung arbeitet parallel an einer umfassenden Modernisierung der Landesbauordnung. „Auch im Land tun wir alles, um schnelleres und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen. Wir vereinfachen das Abstandsflächenrecht, reduzieren Anforderungen an Wohnungen und erweitern die verfahrensfreien sowie die vereinfachten Verfahren“, verdeutlichte der Minister.

Zudem sollen Sollvorschriften mehr Flexibilität bei der Nachnutzung bestehender Gebäude schaffen. Verbände, Kammern und die Bauwirtschaft wurden breit einbezogen.

Städtebau- und Wohnraumförderung weiter auf Rekordniveau

2025 standen im Land rund 55 Millionen Euro aus der Städtebauförderung bereit. Für die Wohnungsbauförderung stehen seit Jahren stabil über 120 Millionen Euro zur Verfügung – ein historischer Höchststand, der auch 2026 fortgeführt wird. „Diese Mittel sorgen nicht nur für dringend benötigten Wohnraum, sondern stützen gleichzeitig die Bauwirtschaft im Hoch- wie im Tiefbau“, betonte Pegel.

Rückbauprogramm: Höhere Förderung ab 2026

2025 wurden 1,035 Millionen Euro für den Rückbau von 179 Wohneinheiten bereitgestellt; 2026 sind rund 676.000 Euro für 76 Wohneinheiten beantragt. Die geplante Erhöhung der Bundesförderung von 55 auf 70 Euro pro Quadratmeter würde die Gesamtförderung auf 140 Euro pro Quadratmeter steigen lassen, berichtete Christian Pegel und:

„Der Rückbau bleibt ein wichtiger Baustein, um unsere Wohnungsbestände an die demografischen Entwicklungen anzupassen – ohne kommunale Eigenanteile.“

Altschuldenentlastung: Einmaliger Schritt bundesweit

Mecklenburg-Vorpommern ist weiterhin das einzige Bundesland, das kommunale Wohnungsunternehmen vollständig von ihren historischen Altschulden entlastet.

„Wir lösen 2025 rund 24,8 Millionen Euro an Altverbindlichkeiten ab – viele davon stammen noch aus DDR-Zeiten. Damit schaffen wir für unsere Städte und Gemeinden dringend benötigte Spielräume für Investitionen in modernen, sozialen und energetisch effizienten Wohnraum“, unterstrich der Minister für Inneres und Bau und:

„Ich danke allen Beteiligten auf kommunaler wie auf Landesebene, die an der Umsetzung dieses Programms mitgewirkt haben. Gemeinsam tragen wir dazu bei, dass Mecklenburg-Vorpommern lebenswert und zukunftsfähig bleibt. Wir werden das Programm weiter erfolgreich umsetzen. Mit Auszahlungen in Millionenhöhe übernehmen wir eine bedeutende Last, die die Gemeinden bislang gedrückt hat. Diese Summen zeigen eindrucksvoll, wie ernst es uns mit der Unterstützung unserer Kommunen ist – gerade dort, wo die Herausforderungen besonders groß sind. Von dieser Last wegzukommen, wird ein Aufatmen für den Gemeindehaushalt bedeuten.“

„Wir mobilisieren im Land alle Kräfte für mehr, schnelleren und bezahlbaren Wohnraum. Mit Bau-Turbo, einer modernen Landesbauordnung, stabilen Förderprogrammen und der Entlastung der Kommunen schaffen wir die Voraussetzungen – und gemeinsam mit der Wohnungswirtschaft wollen wir diese Chancen jetzt nutzen“, so Bauminister Christian Pegel.

Schülerfirmen weiterhin von Umsatzsteuer befreit

Oldenburg: Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge

Schwerin – Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern müssen auch weiterhin keine Umsatzsteuer zahlen. Damit wird die ursprüngliche Übergangsregelung jetzt eine dauerhafte Lösung. Grund ist eine Neuregelung im Umsatzsteuergesetz des Bundes. Damit sind unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen von Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, steuerfrei. „Für die Schülerfirmen in Mecklenburg-Vorpommern ist das eine gute Nachricht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Lange war ungewiss, wie die neuen Regelungen die Schülerfirmen betreffen. Die Mitteilung der Bundesregierung schafft nun rechtliche Klarheit und Sicherheit“, so Oldenburg.

Das Umsatzsteuergesetz sieht eigentlich vor, dass Einrichtungen des öffentlichen Rechts grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie wirtschaftlich arbeiten und dabei am Markt wie ein privates Unternehmen auftreten. Zu dieser wirtschaftlichen Tätigkeit zählen prinzipiell auch Leistungen von Schülerfirmen. „Schülerfirmen vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge“, so die Bildungsministerin weiter. „Schülerinnen und Schüler lernen, wie Betriebe arbeiten. Dabei geht es auch darum, Gewinne zu erzielen“, erläuterte die Ministerin.

Weiterhin steuerfrei sind nach der Neuregelung demnach Leistungen rechtlich unselbstständiger Schülerfirmen, die in die schulische Organisationsstruktur eingebunden sind. Ihre Tätigkeit muss vorrangig dem Unterrichtszweck dienen, also der pädagogischen Vermittlung ökonomischen Handelns. Die Steuerbefreiung greift nur, soweit die Leistungen nicht in erster Linie dem Erzielen von Gewinnen oder einem Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen dienen, sondern dem Bildungsauftrag der Schule.

Anders verhält es sich bei Schülerfirmen, die rechtlich selbstständig organisiert sind, zum Beispiel in einer GbR. Bei diesen Schülerfirmen finden die Regelungen nach dem Umsatzsteuergesetz keine Anwendung. Selbstständige Schülerfirmen können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer in Anspruch nehmen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Schülerfirmen, die rechtlich in einer GbR organisiert sind, zum jetzigen Zeitpunkt nicht.

Im Land existieren derzeit 50 Schülerfirmen. Seit 2023 haben sich ca. 20 Schülerfirmen neu gegründet. Das Land hat für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler die Handreichung „Gründung und Betrieb von Schülerfirmen“ aufgelegt. Darin sind wichtige Tipps, Ideen und Praxisbeispiele zusammengefasst. „Ich habe viele Jugendliche erlebt, die in ihrer Schülerfirma begeistert bei der Sache sind. Das ist ein Grund, warum die Zahl der Schülerfirmen bei uns im Land wieder wächst. Oft sind diese Erkenntnisse auch hilfreich für die ersten Schritte ins Berufsleben“, sagte Oldenburg.

Tag der Menschen mit Behinderungen

Drese wirbt für Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit“

Schwerin – Der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung wird seit 1993 jedes Jahr am 3. Dezember begangen. „Er soll das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen stärken und zugleich ins Gedächtnis rufen, dass jede und jeder einen Beitrag für die bessere Teilhabe von Betroffenen leisten kann“, wirbt Sozialministerin Stefanie Drese für eine inklusive Gesellschaft.

Vor allem Arbeit spielt nach Aussage von Ministerin Drese bei vielen Menschen für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe eine entscheidende Rolle. „Eine Erwerbstätigkeit dient nicht nur dem Lebensunterhalt, sondern stärkt auch die persönliche Zufriedenheit und das Selbstwertgefühl“, betonte Drese.

Mit dem Landesprogramm „Inklusive Ausbildung und Arbeit werden schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gezielt darin unterstützt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, so Drese. Die mit insgesamt elf Millionen Euro aus der Ausgleichsabgabe ausgestattete attraktive Fördermöglichkeit biete Arbeitgebern attraktive finanzielle Anreize, Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen.

Drese: „Für die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen können Arbeitgeber Prämien von bis zu 20.000 Euro erhalten. Aber auch für die Bereitstellung von betrieblichen Praktikumsstellen, Probearbeitsverhältnissen und das Abschließen von Inklusionsvereinbarungen gibt es finanzielle Anreize.“

Das Land wolle damit in Kooperation mit der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit die Dauer der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen, die höher ist als bei den nicht behinderten Menschen, verkürzen. Dazu bedürfe es aber auch die Bereitschaft der Arbeitgeber, Menschen mit Behinderungen eine berufliche Chance zu eröffnen, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin betonte, dass es bereits eine Reihe von positiven Rückmeldungen von Unternehmen gebe, die oft überrascht sind von der großen Motivation und Leistungsbereitschaft ihrer neuen Kolleginnen und Kollegen. Fachkundige Ansprechpartner für Arbeitgeber sind die Integrationsfachdienste (IFD) beim LAGuS und die Einheitlichen Ansprechpartner für Arbeitgeber (EAA).

Landespolizeiorchester bringt weihnachtliche Klänge auf Weihnachtsmärkte

Schwerin – In diesem Advent wird das Saxophon-Quartett des Landespolizeiorchesters Mecklenburg-Vorpommern auf fünf Weihnachtsmärkten im Land auftreten. Die Besucherinnen und Besucher erwartet ein festliches Programm mit klassischen Weihnachtsmelodien und modernen Arrangements.

„Das Landespolizeiorchester bereichert seit vielen Jahren die kulturellen Veranstaltungen in unserem Land. Die Auftritte auf den Weihnachtsmärkten sind eine schöne Gelegenheit, diese Tradition fortzusetzen und vielen Menschen in der Adventszeit besondere musikalische Momente zu schenken“, betont Innenminister Christian Pegel.

Termine und Auftrittsorte:

  • 08.12., 17:30 Uhr: Neubrandenburg, Weberglockenmarkt
  • 09.12., 15:30 Uhr: Rostock, Bühne vor der Marienkirche
  • 09.12., 18:00 Uhr: Schwerin, Bühne auf dem Marktplatz
  • 10.12., 16:30 Uhr: Greifswald, Historischer Marktplatz
  • 10.12., 18:30 Uhr: Stralsund, Alter Markt, Kulturzelt

Das Landespolizeiorchester lädt herzlich ein, die Darbietungen des Saxophon-Quartetts zu genießen und die weihnachtliche Atmosphäre auf den Märkten des Landes musikalisch zu erleben.

Berichterstattung der OZ zum Landesbeamtengesetz richtiggestellt

Schwerin – Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern weist zur aktuellen Berichterstattung zu den geplanten Anpassungen des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern sowie die damit verbundenen öffentlichen Unterstellungen darauf hin, dass die eigentliche Möglichkeit für den Wechsel von langjährig erfolgreichen Beamten in eine höhere Laufbahn bereits seit 2009 möglich ist. Innenminister Christian Pegel stellt klar, dass die vorgesehene Regelung weder eine automatische Übernahme noch eine bevorzugte Behandlung ehemaliger Wahlbeamter ermöglicht.

„Anders als dargestellt, haben wir den entsprechenden Paragraph 17, in dem festgelegt ist, dass Personen die Befähigung für eine Beamtenlaufbahn durch langjährige Lebens- und Berufserfahrung innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes erlangen können, nicht neu hinzugefügt. Diese Möglichkeit bestand bereits seit 2009. Das ist also nicht neu“, erklärt Innenminister Christian Pegel und ergänzt:

„Neu aufgenommen werden soll, dass langjährige Berufserfahrung grundsätzlich anzunehmen ist, wenn vergleichbare Tätigkeiten innerhalb des öffentlichen Dienstes für die Dauer von mindestens sieben Jahren ausgeübt wurden und die Vergleichbarkeit einer höherwertigen Tätigkeit insbesondere bei Landräten und Bürgermeistern mit deren breiter Führungsaufgabe für große Personalkörper und eine Vielzahl von unterschiedlichen Fachgebieten innerhalb der Kommunalverwaltung angenommen werden kann. Es sollte auch im öffentlichen Dienst selbstverständlich sein, dass sich langjährige Arbeits- und Lebensleistung in einer zumeist leitenden Funktion auch ohne einen Studienabschluss oder dergleichen auszahlt und entsprechend gewertet wird.“

Die Entscheidung über die Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn trifft dabei weder das Innenministerium noch die Behörde, bei der Bewerber oder die Bewerberin arbeite, sondern der Landesbeamtenausschuss bzw. ein von ihm bestimmter unabhängiger Unterausschuss. Dieses Gremium prüft im Einzelfall, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin die Voraussetzungen für eine bestimmte Laufbahngruppe erfüllt.

„Es wird auch weiterhin ein ordnungsgemäßes und transparentes Auswahlverfahren durchgeführt, in dem ausschließlich Eignung, Befähigung und fachliche Leistung zählen“, betont der Minister. Die in der Berichterstattung geäußerte Sorge vor ‚Klüngel‘, Vetternwirtschaft oder automatischen Karrierewegen teile das Ministerium ausdrücklich nicht.

Die geplante Ergänzung des Landesbeamtengesetzes dient – wie im Gesetzentwurf dargelegt – vorrangig dazu, wertvolle berufliche Erfahrungen, insbesondere aus langjähriger kommunaler Führungstätigkeit, angemessen berücksichtigen zu können, ohne die klar definierten beamtenrechtlichen Standards zu unterlaufen.

„Der öffentliche Dienst ermöglicht den Beschäftigten auf verschiedensten Wegen, einen Wechsel zwischen den Laufbahngruppen zu vollziehen, um langjährige, gute Mitarbeitende langfristig zu binden und zu fördern“, so der Innenminister.

Mit Blick auf den demografischen Wandel und den zunehmenden Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst sei es notwendig, vorhandene Ressourcen sinnvoll einzubinden – ohne die Grundsätze der Bestenauslese zu durchbrechen.

Das Innenministerium wird die Beratungen im Landtag weiterhin konstruktiv begleiten und setzt auf eine sachliche Diskussion aller Beteiligten.

Berufswahl-SIEGEL MV: Auszeichnung für drei Schulen

Erstes landesweites Netzwerktreffen am 3. Dezember in Güstrow

Güstrow – Bei der feierlichen Auszeichnung am Mittwoch, 3. Dezember 2025, an der Fachhochschule Güstrow werden drei Schulen zertifiziert, die sich in besonderem Maße für die Vorbereitung ihrer Schülerinnen und Schüler auf den Berufsweg engagieren und den umfassenden Auditprozess erfolgreich abgeschlossen haben.

„Gute Berufliche Orientierung ist ein entscheidender Schlüssel für gelingende Bildungsbiografien. Die ausgezeichneten Schulen zeigen, wie viel Kraft, Kreativität und Verantwortung sie investieren, um jungen Menschen den Weg ins Berufsleben bestmöglich zu ebnen. Im fächerübergreifenden Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Wissen über Wirtschaft, Gesellschaft, Arbeitswelt und Berufe. Durch Praxislerntage und gemeinsame Projekte mit externen Partnern erhalten sie zudem wertvolle Einblicke in berufliche Tätigkeiten“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg im Vorfeld der Veranstaltung.

Das Berufswahl-SIEGEL hilft Schulen dabei, ihre Arbeit im Bereich der Beruflichen Orientierung sichtbar zu machen. Sie profitieren von einem starken Netzwerk aus Unternehmen, Eltern, Kammern, Verbänden und der Bundesagentur für Arbeit. Zudem können sie interne wie auch externe Evaluationen nutzen, um ihre Angebote kontinuierlich weiterzuentwickeln.

In diesem Jahr erhalten folgende Schulen das Berufswahl-SIEGEL:

  • Regionale Schule „Nordlicht-Schule“, Rostock – Erstzertifizierung
  • Reuterstädter Schulcampus Stavenhagen – Erstzertifizierung
  • Regionales Berufliches Bildungszentrum Müritz, Waren – Rezertifizierung

Damit tragen in Mecklenburg-Vorpommern derzeit insgesamt 55 Schulen das Zertifikat „Berufswahl-SIEGEL MV“. Schulen mit einer Erstzertifizierung werden erstmals für vier Jahre mit dem SIEGEL ausgezeichnet. Rezertifizierungen bestätigen Schulen, die nach vier Jahren erneut ein Audit erfolgreich absolviert haben und das SIEGEL für weitere vier Jahre tragen dürfen.

Im Anschluss an die Auszeichnung findet erstmals ein landesweites Netzwerktreffen in Form eines Barcamps statt. Bisher gab es landesweite Treffen ausschließlich digital sowie regionale Treffen in Präsenz. Das Barcamp bietet zwei 45-minütige Veranstaltungsblöcke. Auch externe Partner wie die Landeskoordination „Lernen durch Engagement“, „Jugend gründet“ sowie „Boys’ Day“ und „Girls’ Day“ steuern Workshops bei.

Das Berufswahl-SIEGEL MV wurde im Schuljahr 2012/2013 erstmalig durch die Sozialpartner, die Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. und dem DGB Nord, gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammer Schwerin und den Agenturen für Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern vergeben. Nach einer erfolgreichen Übergabe durch die bisherigen Projektträger wird das Berufswahl-SIEGEL seit dem 1. Januar 2025 vom Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung koordiniert.

Ludwigslust-Parchim: Neues digitales Angebot für Fahrgäste

Jesse: „So machen wir unseren ÖPNV noch attraktiver und fit für die Zukunft“

Hagenow – Fahrgäste im Landkreis Ludwigslust-Parchim profitieren von einer digitalen Neuerung: Ab sofort können sie ihr Ticket für den ÖPNV im Landkreis über die landesweite „MV FÄHRT GUT“-App buchen. Das Angebot markiert einen weiteren Schritt bei der Digitalisierung und Verknüpfung der Tarif- und Vertriebssysteme in Mecklenburg-Vorpommern. Ziel ist es, in Zukunft neben der bereits bestehenden Fahrplanauskunft auch die Ticketbuchung über die „MV FÄHRT GUT“-App landesweit zu ermöglichen.

Ines Jesse, Staatssekretärin für Verkehr, betonte bei der Präsentation der digitalen Neuerung am Firmensitz der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP) in Hagenow: „Das ist ein echtes digitales Plus für die Fahrgäste im Landkreis LUP. Ein leistungsfähiger ÖPNV braucht starke digitale Lösungen. So machen wir unseren ÖPNV noch attraktiver und fit für die Zukunft. Im Rahmen unserer Mobilitätsoffensive unterstützen wir die Verkehrsunternehmen und die kommunalen Aufgabenträger deshalb auch bei der Digitalisierung.“

Landrat Stefan Sternberg begrüßte den neuen, einfachen Zugang zu den Mobilitätsangeboten im Landkreis Ludwigslust-Parchim: „Die Menschen im Landkreis Ludwigslust-Parchim nehmen die Angebote unseres Verkehrsbetriebes VLP gern an. Ich bin überzeugt davon, dass die Verknüpfung von Fahrplanauskunft und Ticketbuchung über die „MV FÄHRT GUT“-App im VLP-Gebiet noch mehr Fahrgäste überzeugen wird.“

Stefan Lösel, Geschäftsführer der VLP, freut sich über die neue Funktion. „Alles, was unseren Fahrgästen den Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr erleichtert, ist ein Fortschritt. Digitale Lösungen sind zukunftsweisend. Mit der Einbindung unserer VLP-Tickets über die landesweite App „MV FÄHRT GUT“ erhöht sich die Attraktivität der Verkehrsangebote. Die einfache Handhabung des Ticketkaufs wird überzeugen.“

Die Umsetzung dieser Neuerung erfolgte bei der VMV. Martin Karolczak, Prokurist und Abteilungsleiter bei der VMV – Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, betont: „Ein weiterer Schritt für die Digitalisierung des Ticketings im Nahverkehr wurde gemeinsam mit der VLP in der landesweiten Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ umgesetzt. Ab sofort erhalten Fahrgäste über die App „MV FÄHRT GUT“ passend zu den Fahrtauskünften eine Tarifauskunft für die Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH (VLP).

Bereits seit Februar 2025 wurde beim Nahverkehr Schwerin (NVS) die Buchbarkeit von Einzeltickets über die kostenlose Fahrplan-App „MV FÄHRT GUT“ ermöglicht. Diese steht für Android und iOS zur Verfügung und erstellt über eine einfache Suchmaske Fahrplanauskünfte und erleichtert so die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt den Ausbau einer zentralen digitalen Auskunfts- und Buchungs-App für den ÖPNV. Die regionalen Verkehrsunternehmen profitieren bei Investitionen zum Aufbau digitaler Vertriebs- und Kontrollstrukturen im öffentlichen Personennahverkehr durch Fördermittel. Allein in diesem Jahr hat das Land für den Ausbau der digitalen Infrastruktur den Verkehrsunternehmen im Land über 3,5 Millionen Fördermittel bewilligt.

Drese zum Welt-AIDS-Tag

Diskriminierung und Unwissen sind die größten Hindernisse für Prävention und Teilhabe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern leben laut aktuellen Erhebungen des Robert Koch-Instituts etwa 1.000 Menschen mit einer HIV-Infektion, wobei ca. 200 Infektionen davon noch nicht diagnostiziert worden sind. Neuinfiziert haben sich 2024 rund 60 Personen, teilte Gesundheitsministerin Stefanie Drese anlässlich des heutigen Welt-Aids-Tages mit.

Bundesweit haben sich im vergangenen Jahr (Stand Ende 2024) nach Schätzung des RKI 2.300 Personen mit HIV infiziert und damit etwa 200 mehr als im Jahr 2023. Damit stieg die Zahl der Menschen mit einer HIV-Infektion in Deutschland im Jahr 2024 schätzungsweise auf 97.700. Von diesen sind etwa 8.200 HIV-Infektionen noch nicht diagnostiziert.

„Diese Entwicklung zeigt, dass weitere Maßnahmen notwendig sind, damit Menschen mit HIV früher von ihrer Infektion erfahren und eine Therapie erhalten können“, betonte Drese. Dabei gehe es etwa darum, Testangebote zu erleichtern und den Zugang zu Therapie und Prophylaxe in der Fläche zu verbessern, so die Ministerin

Der Welt-AIDS-Tag ist nach Ansicht von Drese ein wichtiger Anlass, Solidarität mit HIV-positiven Menschen zu zeigen und darauf hinzuweisen, dass Diskriminierung und Unwissen weiterhin die größten Hindernisse für Prävention und Teilhabe darstellen.

Drese: „Vor über 30 Jahren war eine HIV-Infektion meist tödlich. Heute ist HIV gut behandelbar, wenn auch noch nicht heilbar.“ Hoch effektive Medikamente verhindern die Vermehrung des Virus im Körper. HIV-positive Menschen bleiben bei rechtzeitiger Diagnose und Behandlung gesund und erkranken nicht mehr an Aids. „Ganz wichtig ist, dass HIV unter Therapie auch nicht mehr übertragbar ist“, hob Drese hervor.

In Mecklenburg-Vorpommern informiert die Internetseite www.sexuelle-gesundheit-mv.de umfassend über Informations-, Weiterbildungs- und Beratungsstellen zu den verschiedenen Themen der sexuellen Gesundheit und die entsprechenden Ansprechpartner.

Der Welt-Aids-Tag ist der Tag der Solidarität mit HIV-positiven Menschen und des Gedenkens an die an Aids Verstorbenen. Er wird seit 1988 jedes Jahr am 1. Dezember begangen. Die wichtigsten Ziele sind ein diskriminierungsfreier Umgang und Zugang zu medizinischer Versorgung für alle Menschen weltweit.

„Gemeinsam. Gerade jetzt.“ – lautet das Motto der diesjährigen Kampagne zum Welt-Aids-Tag. Damit soll ein deutliches Zeichen gegen das zunehmend polarisierte gesellschaftliche Klima gezeigt und zum entschlossenen Handeln aufgefordert werden.