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Monat: Dezember 2025

Digitalisierung von Schulen

Fünf Milliarden Euro für die Bildungsmodernisierung bis 2030

Berlin – Die Bildungsminister der 16 Länder und Bundesbildungsministerin Karin Prien haben sich im Rahmen der Bildungsministerkonferenz in Berlin auf den Digitalpakt 2.0 geeinigt. Der Digitalpakt 2.0 investiert in fünf Jahren insgesamt 5 Milliarden Euro bundesweit – je zur Hälfte finanziert durch Bund und Länder. Der Bund stellt 2,5 Milliarden Euro größtenteils aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit, die Länder erbringen einen gleichwertigen Anteil. Damit knüpft der Digitalpakt 2.0 an den vorherigen Digitalpakt Schule (2019 bis 24) an. Neu: Der Verwaltungsaufwand für Länder und kommunale Schulträger ist deutlich reduziert und Bürokratie wurde abgebaut.

Bundesbildungsministerin Karien Prien: „Der Digitalpakt 2.0 ist ein entscheidender Schritt in die Zukunft unserer Schulen und ein wichtiger Beitrag zur Gleichwertigkeit der Bildungschancen in Deutschland. Durch die Vereinfachung der Verwaltungsprozesse und die Förderung von länderübergreifenden Projekten stellen wir sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler von digitaler Bildung profitieren – unabhängig von ihrem Wohnort. Wir schaffen die Grundlage für eine moderne Bildungslandschaft, damit alle Schulen die notwendige Ausstattung erhalten, um in der digitalen Welt zu bestehen. Wir stärken auch die Fortbildung unserer Lehrkräfte, damit die digitale Transformation im Unterricht gelingt. Die deutsche Schulbildung wird digital anschlussfähig – das sind gut investierte fünf Milliarden Euro. Der Bund unterstützt auch hier Länder und Kommunen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.“

Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern: „Mit dem Digitalpakt 2.0 sichern wir die Zukunftsfähigkeit unserer Schulen. Bund und Länder haben gemeinsam ein verlässliches und wirksames Förderinstrument geschaffen, das Unterrichtsentwicklung, Infrastruktur und pädagogische Qualität gleichermaßen stärkt. Der heutige Beschluss zeigt: Wir handeln gemeinsam und entschlossen für gute Bildung in einer digitalen Welt.“

Christine Streichert-Clivot, saarländische Ministerin für Bildung und Kultur und Koordinatorin der A-Länder: „Unsere Kinder und Jugendlichen unterscheiden nicht mehr zwischen analogen und digitalen Welten. Künstliche Intelligenz tritt in allen Lebensbereichen auf. Mit guter digitaler Bildung belgeiten wir junge Menschen und nehmen ihre Lebensrealität ernst. Der Digitalpakt trägt dazu bei, dass über eine gute Verzahnung von technischer Infrastruktur und pädagogischen Inhalten eine verantwortungsbewusste Medienbildung in unseren Schulen stattfinden kann.“

Dorothee Feller, nordrhein-westfälische Ministerin für Schule und Bildung und Koordinatorin der B-Länder: „Gerade in großen und vielfältigen Bildungssystemen zeigt sich, wie wichtig leistungsfähige Infrastrukturen und verlässliche Unterstützungssysteme sind. Ich bin dem Bund und den Ländern sehr dankbar, dass alle in den vergangenen Monaten konstruktiv und zügig zusammengearbeitet und so den Digitalpakt 2.0 erfolgreich zum Abschluss geführt haben. Der Digitalpakt 2.0 gibt uns die Möglichkeit, genau das auszubauen: eine gute digitale schulische Infrastruktur, guten Unterricht und gute Konzepte für digitales Lehren und Lernen. Damit schaffen wir die Grundlagen für eine zeitgemäße Bildung in allen Regionen.“

Mit der politischen Verständigung in der Bildungsministerkonferenz beginnt nun das formale Unterzeichnungsverfahren in Bund und Ländern. Bund und Länder haben sich auf den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits für den 1. Januar 2025 verständigt. Offiziell läuft der Digitalpakt 2.0 über die Jahre 2026 bis 2030.

Die neuen Vereinbarungen schaffen effizientere Verfahren. Sie bieten Ländern und Schulträgern die Chance, die leistungsfähigen digitalen Infrastrukturen ihrer Schulen gezielt weiterzuentwickeln. Sie ermöglichen, dass die Investitionen in die Infrastruktur so eingesetzt werden können, dass sie unsere Schulen und den Unterricht nachhaltig verbessern. Der Digitalpakt 2.0 verfolgt dabei einen ganzheitlichen Ansatz: Neben leistungsfähiger technischer Ausstattung gehören verlässliche Wartungs- und Supportstrukturen sowie zeitgemäße digitale Lernumgebungen ausdrücklich dazu. Damit wird der gesamte digitale Lernraum gestärkt.

Ein zentrales Element des Digitalpakts 2.0 ist die Vereinfachung der administrativen Prozesse. Kommunalen Schulträger können künftig pauschalierte Zuweisungen erhalten, was den Bürokratieaufwand erheblich reduziert. Dies sorgt für eine schnellere und unkompliziertere Umsetzung der Maßnahmen. Besonders hervorzuheben ist auch die Förderung länderübergreifender Vorhaben (LüV), die mit dem Digitalpakt 2.0 neu aufgesetzt wurden. Künftig können sich 12 Länder zu einem gemeinsamen Vorhaben zusammenschließen und aus einem zentralen Pool auf Mittel zugreifen. Diese ausgeweitete Kooperation verstärkt die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und gewährleistet eine effizientere Nutzung der Mittel.

Ein weiteres Element ist die Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“, die die Fortbildung von Lehrkräften in den Mittelpunkt stellt. Der Bund wird bis zu 250 Millionen Euro in praxisorientierte Forschung investieren, um mit fünf Forschungsclustern und einer wissenschaftlich geleiteten Transferstelle klare Schwerpunkte zu setzen. Ziel ist es, gemeinsam mit der Praxis innovative Ansätze für den digitalen Unterricht zu entwickeln und Lehrkräfte gezielt auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.

Rückblick

Mit dem Digitalpakt Schule haben Bund und Länder seit 2019 die größte gemeinsame Investition in die digitale Bildungsinfrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik umgesetzt. Insgesamt standen 6,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verfügung, ergänzt durch Landes- und kommunale Eigenanteile. Nahezu alle Schulen in Deutschland – rund 30.000 – wurden erreicht. Der Digitalpakt Schule ermöglichte den flächendeckenden Ausbau von WLAN, die Modernisierung schulischer Netzinfrastrukturen sowie die Anschaffung digitaler Endgeräte und Präsentationstechnik. Ergänzende Programme förderten Leihgeräte für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte sowie den Aufbau professioneller IT-Administration an Schulen. Der Bilanzbericht zeigt, dass 97 Prozent der verfügbaren Mittel gebunden wurden und die Maßnahmen einen deutlichen Modernisierungsschub ausgelöst haben: Unterricht wird zunehmend digital unterstützt, mehr Lehrkräfte verfügen über medienpädagogische Qualifizierung und Schulen konnten ihre technische Ausstattung grundlegend erneuern. Der Digitalpakt 2.0 knüpft an diese Erfolge an und führt das Engagement von Bund und Ländern fort, ein Lehren und Lernen zu ermöglichen, das den Herausforderungen durch die digitale Transformation der Gesellschaft entspricht.

Schwesig wünscht Miltenyi Biotec gutes Gelingen und viel Erfolg

Teterow – In ihrer Rede zum Spatenstich der Werkserweiterung von Miltenyi Biotec in Teterow sagte die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Dieser Spatenstich heute ist ein wichtiger Schritt für die Zukunft von Miltenyi, für die Menschen, die hier arbeiten, für Teterow, für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern und die vielen Patientinnen und Patienten, die weltweit von Ihrer Arbeit profitieren. Ich wünsche allen, die hier bauen, gutes Gelingen. Und allen, die hier bald arbeiten werden, viel Erfolg!“

Als Miltenyi Biotec sich vor 20 Jahren in Teterow ansiedelte, arbeiteten dort knapp 100 Menschen. Mittlerweile ist Teterow die zweitgrößte Niederlassung des Unternehmens. Mit fast 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Miltenyi Biotec der größte Arbeitgeber in der Gegend.

„Das Land hat sich früh entschieden, die Gesundheitswirtschaft als strategische Schlüsselbranche für MV besonders zu unterstützen“, sagte Schwesig. Aus der Verbindung zwischen Produktion und Forschung entstünden Fortschritt und wirtschaftliche Möglichkeiten. „Wir sehen die Gesundheitswirtschaft als Ganzes. Sie ist relativ krisenfest und ein wichtiger Jobmotor in MV. Jede und jeder fünfte arbeiten mittlerweile in diesem Bereich. Das zeigt: Unsere Strategie, in die Gesundheitswirtschaft zu investieren, war der richtige Weg“, betonte die Regierungschefin.

„Der Spatenstich heute ist eine weitere Bestätigung unseres Weges. Mit dem Neubau einer modernen Produktionshalle, für den ein Investitionsvolumen von 10 Millionen Euro vorgesehen ist, setzt Miltenyi ein deutliches Zeichen für weiteres Wachstum. Dabei entstehen 50 neue Arbeitsplätze, die die Zukunftsfähigkeit des Standorts zusätzlich stärken. Er macht Mut in einer Situation, in der die deutsche Wirtschaft gerade eine schwierige Zeit durchmacht“, erkannte Manuela Schwesig an.

Initiative zur Erweiterung des Gewaltschutzgesetzes unterstützt

Justizministerin Jacqueline Bernhardt: „Gewaltbetroffene sollen sich künftig leichter aus gemeinsamen Mietverhältnissen lösen können.“

Schwerin – „Die eigene Wohnung sollte eigentlich ein Raum für Ruhe und Rückzug sein. Doch oftmals ist sie ein Ort der Bedrohung und Angst, vor allem wenn die gewalttätige Person der gewaltbetroffenen Person nahesteht.

Etwa jede vierte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben von häuslicher Gewalt durch ihren aktuellen oder durch ihren früheren Partner oder auch Partnerin betroffen. Deshalb muss die Bekämpfung von Gewalt insbesondere gegen Frauen und von häuslicher Gewalt weiter im Fokus des Handelns von Bund und Ländern stehen. Das gibt uns auch das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt auf, die sogenannte Istanbul-Konvention.

Doch das geltende Gewaltschutzgesetz bietet aus meiner Sicht noch nicht den umfassenden Schutz für Frauen, den sie brauchen. Daher unterstützt Mecklenburg-Vorpommern im Bundesrat als Mitantragsteller einen Vorstoß aus Hamburg, wonach das Gesetz erweitert werden soll. Im Rahmen des Gewaltschutzverfahrens soll das Familiengericht künftig der betroffenen Frau dazu verhelfen können, schneller das gemeinsame Mietverhältnis mit der gewalttätigen Person aufzulösen, um einen neuen Mietvertrag schließen zu können“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Sitzung des Bundesrats am Freitag.

Der Gesetzesantrag von der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und dem Saarland „Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gewaltschutzgesetzes“ wird am Januar 2026 in den Ausschüssen behandelt.

„Das Gewaltschutzgesetz enthält seit 2002 zentrale rechtliche Vorschriften zur Bekämpfung von Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen. Und überwiegend sind es Frauen, denen Gewalt begegnet: So erfährt statistisch jede dritte Frau in ihrem Leben mindestens einmal körperliche oder sexualisierte Gewalt.

Die Lebenswirklichkeit zeigt jedoch, dass es oft juristische Hürden für von Gewalt Betroffene gibt, sich aus dieser Gewalt zu lösen. Zu diesen Hürden kann ein gemeinsam geschlossener Mietvertrag zählen, aus dem die von Gewalt betroffene Person nicht herauskommt, wenn es die Partnerin oder der Partner nicht will. Schon auf der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister diesen Sommer haben wir festgestellt, dass die jetzige Rechtslage den Betroffenen von häuslicher Gewalt einen belastenden Mietrechtsstreit aufzwingen und so einen Neuanfang erheblich erschweren kann.

Denn die Täter und Täterinnen können auf diese Weise eine fortdauernde Kontrolle über das Leben der gewaltbetroffenen Person behalten, was deren Leidenszeit zusätzlich verlängern kann. Die Konferenz hatte sich daher einstimmig für eine entsprechende Gesetzesänderung ausgesprochen“, erklärte Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

Vorweihnachtliche Lebensmittelkontrollen

Backhaus: „Genuss ja, aber mit Aufmerksamkeit“

Schwerin – In der Vorweihnachtszeit hat das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock typische Saisonprodukte besonders intensiv geprüft. Nüsse, Trockenfrüchte, Nougat, Schokolade, Kaffee und Weihnachtsgebäck standen in diesem Jahr im Fokus der Untersuchungen. Viele der getesteten Lebensmittel gelten als empfindlich gegenüber Schimmelpilzgiften oder können aufgrund ihrer Herstellung erhöhte Rückstände aufweisen. Die gute Nachricht: Die überwiegende Mehrheit der Proben war unauffällig.

Um mögliche Belastungen durch natürliche Schimmelpilzgifte auszuschließen, wurden Pistazien, Erdnüsse, Nougat und Nusschokolade auf Aflatoxine untersucht, insgesamt 24 Proben. Zusätzlich wurden Rosinen und getrocknete Feigen auf Ochratoxin A geprüft. Alle untersuchten Proben waren frei von diesen Stoffen, und die empfindlichen Methoden der Lebensmittelüberwachung ermöglichen Messungen bis in den Spurenbereich von einem Millionstel Gramm je Kilogramm Produkt.

Da sich Pflanzenschutzmittelrückstände in getrockneten Trauben konzentrieren können, wurden zehn Proben Rosinen auf rund 450 verschiedene Wirkstoffe untersucht. Teils wurden bis zu 18 unterschiedliche Rückstände festgestellt – jedoch blieben alle Proben deutlich unterhalb der geltenden Höchstgehalte und waren somit rechtlich unbedenklich.

Auch Kaffee wurde kontrolliert: In sechs Proben suchten die Labore nach Hinweisen auf eine unerlaubte Beimischung von Robusta-Bohnen sowie nach Qualitätsmängeln durch übermäßige Erhitzung. Alle Proben lagen im normalen Bereich, es ergaben sich keine Hinweise auf Täuschung oder Qualitätsverluste. (Erläuterung: Die Verwendung von Robusta-Bohnen ist zulässig. Wenn Kaffee jedoch mit der Angabe „100% Arabica“ ausgelobt ist, dann darf auch kein Robusta enthalten sein.)

Bei klassischem Weihnachtsgebäck wie Lebkuchen und Spekulatius wurden acht Proben auf Acrylamid untersucht. Die Werte lagen zwischen 19,8 und 277,2 µg/kg – weit unter dem Orientierungswert von 800 µg/kg. Auch beliebte Backzutaten wie Mandeln oder Haselnüsse wurden geprüft. Spuren anderer Nüsse wurden gefunden, jedoch waren diese durch freiwillige Spurenhinweise korrekt deklariert.

Etwas anders fiel das Ergebnis bei Studentenfutter aus: Drei von sieben Proben waren sensorisch auffällig. Vor allem Paranüsse zeigten deutliche Verderbsmerkmale. Diese Proben wurden als nicht verkehrsfähig eingestuft. Die Behörden empfehlen daher, Nüsse, die alt, muffig oder ranzig schmecken, keinesfalls zu verzehren, da Verderb auch mit Schimmelpilzbelastungen einhergehen kann.

Auch getrocknete Apfelchips erfreuen sich großer Beliebtheit. Sechs Proben wurden auf Schwefeldioxid untersucht – nur eine enthielt den Stoff, und dies war korrekt deklariert. Bei 33 Proben Lachserzeugnissen wurden zwei Proben aufgrund erhöhter Keimzahlen beanstandet.

Ganzjährig wurden 163 Proben Fisch, frisch und tiefgefroren sowie 199 Fischerzeugnisse, darunter 119 Räucherfischprodukte untersucht. 38 Produkte waren auffällig, davon 7 Proben aufgrund einer abweichenden mikrobiologischen und sensorischen Beschaffenheit. Weitere Mängel betrafen die Kennzeichnung der Produkte.

Auch 86 Proben frisches Geflügelfleisch- Pute, Hähnchen und Ente standen auf dem Prüfstand. Nur eine Probe wies erhöhte Keimgehalte auf.

Minister Dr. Till Backhaus zeigt sich zufrieden mit den Ergebnissen, mahnt jedoch zur Umsicht: „Unsere Lebensmittelüberwachung arbeitet gerade in der Vorweihnachtszeit mit höchster Sensibilität. Die Kontrollergebnisse zeigen: Verbraucherinnen und Verbraucher können viele weihnachtliche Leckereien mit gutem Gefühl genießen. Gleichzeitig gilt: Wer Produkte mit ungewöhnlichem Geruch oder Geschmack findet, sollte vorsichtig sein und sie lieber nicht verzehren. Genuss und Verantwortung gehören in dieser Jahreszeit zusammen.“

Schwesig: Trauernde sollen wissen, sie sind nicht allein

Schwerin – Bei der traditionellen Adventsmusik der Chöre der Friedensgemeinde in der Schweriner Paulskirche sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Kirchen sind Orte und Gemeinschaften, in denen das Mitgefühl, das geteilte Leid, das gemeinsame Nachdenken und Singen seit jeher ihren Platz haben. Nicht alle glauben an Gott, und wer an Gott glaubt, glaubt auf ganz unterschiedliche Weise. In der Kirche, in der Musik, in der Besinnung aber können wir einander näherkommen. Und das ist wichtig.“

Die Ministerpräsidentin bedankte sich bei allen, die die Adventsmusik möglich machen und bereichern, insbesondere den Kinder- und Jugendchören, dem Schweriner Vocalensemble sowie Pastorin Anne-Kathrin Schenk und der Paulsgemeinde.

Menschen, die in der Adventszeit um jemanden trauern, den sie in diesem Jahr verloren haben, an einer schwere Krankheit leiden oder anderes erfahren haben, was belastend war oder ist, sollen wissen, sie sind nicht allein. Sie fügte an: „Ich wünsche Ihnen, dass Sie in schwierigen Situationen immer Menschen haben, die Ihnen nahe sind. Auch diese Adventsmusik ist eine Gelegenheit, zu spüren: Ich bin mit meinem Schmerz nicht allein. Es gibt andere, die ähnliches erlebt haben. Es gibt andere, die mitfühlen.“

Die Adventsmusik fand in diesem Jahr unter dem Titel „Hoffnungslichter erklingen“ statt. Die gottesdienstliche Veranstaltung soll der Ermutigung und Stärkung von Menschen dienen, die im zurückliegenden Jahr von Verlust, Trauer oder einer anderen Belastenden Erfahrung betroffen waren.

Apotheken-Aktionstag

Drese sieht in geplanter Gesetzesreform Verbesserungen zur Stabilisierung der Apotheken vor Ort

Schwerin – Anlässlich des heutigen bundesweiten Aktionstages unter dem Motto „Versorgungsblackout“ hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese den Apotheken im Land ihre weitere Unterstützung zugesichert und mahnt eine zügige Apothekenreform an.

„Die flächendeckende Versorgung mit Arzneimitteln durch die Vor-Ort-Apotheken ist ein Grundpfeiler unseres Gesundheitswesens. Zwar liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 22,6 Apotheken pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern leicht über dem Bundesdurchschnitt mit 21 Apotheken auf 100.000 Einwohnern. Diesen Versorgungsauftrag umzusetzen, wird für die engagierten Apothekenteams aber immer schwieriger“, betonte Drese am Mittwoch in Schwerin.

Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung bringe einige Verbesserungen insbesondere für Apotheken in ländlichen Regionen. Dazu gehört laut Drese die geplante zusätzliche Vergütung ländlicher Apotheken über eine signifikante Anhebung der Nacht- und Notdienstpauschale.

„Auch die beabsichtigte Zahlung von Zuschüssen für Teildienste bei der Durchführung der Nacht- und Notdienstbereitschaft und die Ausweitung von pharmazeutischen Dienstleistungen bewerte ich positiv für den Erhalt eines flächendeckenden Apothekennetzes“, sagte Drese. Zudem sei die vorgesehene Entlastung von Bürokratie und Dokumentationspflichten überfällig.

Ausdrücklich sprach Drese sich für eine angemessene Erhöhung des Honorars für Apothekerinnen und Apotheker aus. „Die Vergütungen müssen an die allgemeinen Preissteigerungen angepasst werden, um die Wirtschaftlichkeit der Apotheken zu sichern“, erklärte Drese. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, dass mit der Gesetzesreform jährliche Vergütungsverhandlungen zwischen den Vertragspartnern der Selbstverwaltung ermöglicht werden. Zusammen mit der geplanten Aufhebung des Skonti-Verbots würde dies die wirtschaftliche Situation vieler Apotheken verbessern, verdeutlichte die Ministerin.

Drese hob die gute Zusammenarbeit mit der Apothekerschaft auf Landesebene hervor. „Wir haben uns gemeinsam in den Gesetzgebungsprozess eingebracht und Maßnahmen angestoßen, um die Versorgung im Land zu stabilisieren und zukunftsfähig zu gestalten“, so die Ministerin. Dazu gehöre die Flexibilisierung der Apothekenöffnungszeiten, um die Personalressourcen und Bedürfnisse der Versorgung individuell besser vor Ort anpassen zu können.

Ab dem Jahr 2026 werde darüber hinaus die Einteilung der Apotheken zum Nacht- und Notdienst auf eine geodatenbasierte Grundlage umgestellt. „Dies soll die Notdienstbelastung der einzelnen Apotheken reduzieren und gleichzeitig die Versorgung der Bevölkerung im notwendigen Maß sicherstellen“, sagte Drese. Mit der Ausweitung der Landarztquote auch auf Absolventen der Pharmazie werde ein Beitrag zur Fachkräftesicherung geleistet.

Drese: „Mit diesem Bündel an Maßnahmen können die Apotheken vor Ort gestärkt und damit die fachkundige und sichere Arzneimittel- und Gesundheitsversorgung der Bevölkerung gesichert werden.“

Boddenklinik bekommt neue Lichtrufanlage

Drese überreicht Fördermittel in Höhe von 500.000 Euro

Ribnitz-Damgarten – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat dem Boddenklinikum in Ribnitz-Damgarten am Mittwoch einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 500.000 Euro überreicht. Mit den Fördermitteln des Landes soll die Erneuerung der Lichtrufanlage (kurz LRA) im Krankenhaus finanziert werden.

„Die bestehende Lichtrufanlage wurde im Jahr 2000 im Zuge des Krankenhausneubaus installiert und hat mittlerweile ihre technische Nutzungsdauer erreicht. Auch deshalb wird es zunehmend schwieriger, Ersatzteile für anfallende Reparaturen zu finden. Es wird also Zeit für eine grundlegende Erneuerung, um eine verlässliche Kommunikation zwischen Pflegepersonal und Erkrankten weiterhin ausfallslos zu gewährleisten“, betonte die Ministerin vor Ort.

Dies sei vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass die LRA, umgangssprachlich auch Schwesternruf genannt, zur wesentlichen sicherheitstechnischen Ausstattung einer jeden Klinik gehört. „Denn so können Patientinnen und Patienten im Bedarfsfall das Pflegepersonal am schnellsten auf sich aufmerksam machen – insbesondere in Situationen, in denen es auf jede Minute ankommt oder es gar um Leben und Tod geht“, so Drese weiter.

Die Förderung in Höhe von einer halben Million Euro sei deshalb gut angelegtes Geld. Die Baumaßnahme könne so voraussichtlich noch im kommenden Jahr beginnen. „Damit modernisieren und stärken wir die medizinische Versorgung vor Ort, erhöhen die Patientensicherheit und schaffen zugleich bessere Arbeitsbedingungen für das Pflegepersonal“, verdeutlichte die Ministerin abschließend.

Neues Begegnungszentrum entsteht im Stadtteil Lankow

Schwerin – Die Stadt Schwerin plant den Neubau eines Begegnungszentrums auf der Rückbaufläche des Hochhauses Polentz-Straße im Stadtteil Lankow. Das Zentrum wird Teil eines Schulneubaus für rund 200 Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf in der emotional-sozialen Entwicklung sein.

Im Erdgeschoss wird es einen großzügigen Aufenthaltsbereich und zwei über eine flexible Trennwand zusammenschaltbare Mehrzweckräume für Veranstaltungen sowie Sanitärräume geben. In zwei Büros werden das Stadtteilmanagement und die Ortsteilvertretung untergebracht. Auch die Straßensozialarbeit und Fachdienste der Stadt sollen das Gebäude nutzen können. Im Obergeschoss wird die Stadtteilbibliothek nach einem Open-Library-Konzept untergebracht, die auch von der Schule als zusätzlicher Lern- und Gruppenarbeitsraum genutzt werden kann.

Das Begegnungszentrum wird mit gut 4,15 Millionen Euro aus dem Städtebauförderprogramm von Bund, Land und Kommune unterstützt. Der Bau soll bis 2027 fertig gestellt werden.