MitMachZentralen stärken Ehrenamtsstrukturen

Schwerin – In allen Landkreisen sowie in der Hansestadt Rostock und der Landeshauptstadt Schwerin wird es zukünftig eine MitMachZentrale geben. Das ist das Ergebnis eines Interessenbekundungsverfahrens des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung. „Mit der Vitalisierung der MitMachZentralen stärken wir die ehrenamtlichen Strukturen vor Ort. Überall im Land gibt es jetzt eine Anlaufstelle für bürgerschaftlich Engagierte“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Die MitMachZentralen übernehmen eine wichtige Funktion bei der Einführung der landesweiten Ehrenamtskarte. So sollen dort die Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung einer Ehrenamtskarte geprüft und Partner für die Ehrenamtskarte in der jeweiligen Region geworben werden. Zudem werden die MitMachZentralen ehrenamtlich Engagierte insbesondere zu bestehenden Förderverfahren und zur Verwendungsnachweisführung beraten und eine Vernetzungsfunktion für die ehrenamtlichen Akteure vor Ort einnehmen.

Das Land fördert die acht MitMachZentralen mit jeweils rund 50.000 Euro pro Jahr. Diese Mittel werden ab 2021 um jährlich 2,3 Prozent erhöht. Einige MitMachZentralen können bereits in wenigen Tagen ihre Arbeit aufnehmen, die neuen folgen etwas später.

Folgende MitMachZentralen sind ausgewählt worden:

Landkreis Vorpommern-Greifswald: Bürgerhafen Greifswald in Trägerschaft des Pommerschen Diakonievereins e.V.
Landkreis Ludwigslust-Parchim: Jugendförderverein Parchim/Lübz e.V.
Landkreis Nordwestmecklenburg: DRK-Kreisverband NWM e.V.
Landkreis Vorpommern-Rügen: Jugendring Rügen e.V.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte: Seniorenbüro e.V. Neubrandenburg
Landkreis Rostock: Lernen aktiv e.V.
Landeshauptstadt Schwerin: Landesring M-V des Deutschen Seniorenringes e.V.
Hanse- und Universitätsstadt Rostock: Stadtsportbund Rostock e.V.

Stromnutzung in Wärme, Verkehr, Industrie und Chemie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern setzt sich mit einem Antrag im Bundesrat für eine Experimentierklausel zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Nutzung von Strom im Wärme-, Verkehrs-, Industrie- und Chemiebereich, die sogenannte Sektorenkopplung, ein. Nach dem Kabinettsbeschluss in dieser Woche wird der Antrag jetzt der Ländervertretung zugeleitet.

„Eines unserer wichtigsten Anliegen ist, dass die saubere Energie, die wir erzeugen, auch vollständig genutzt wird. Nur dann wird der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien die nötige öffentliche Akzeptanz finden. Deshalb ist die Nutzung des Stroms durch Umwandlung und Verwendung im Verkehr, in Gebäuden für Wärme sowie Warmwasser und in der Industrie als Alternative zur Energiespeicherung unverzichtbar für die Energiewende. Dieser sinnvolle und für den Erfolg der Energiewende notwendige nächste Schritt wird durch die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen jedoch verhindert“, sagt Energieminister Christian Pegel und präzisiert: „Die Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Energieträgern aufgrund verschiedener Steuern, Abgaben und Umlagen sind zu hoch. Damit sich die sogenannte Sektorenkopplung im Markt durchsetzen kann, müssen gleiche Wettbewerbsbedingungen für die verschiedenen Energieträger herrschen.“

Dafür sollen in so genannten Reallaboren Abweichungen von den rechtlichen Rahmenbedingungen zugelassen und deren Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Machbarkeit der Stromverwendung in den anderen Bereichen untersucht werden. „Grundlage für diese Reallabore sind Experimentierklauseln. Sie schaffen den Rechtsrahmen für die ergebnisoffene Erprobung skalierbarer Lösungen für die wirtschaftlichen, technischen und vor allem regulatorischen Herausforderungen“, so Christian Pegel.

Eine Studie im Auftrag seines Ministeriums hatte gezeigt, dass dies sinnvoller und auch viel schneller umsetzbar ist, als das Energiewirtschaftsrecht zur verbesserten Integration der Sektorenkopplung grundlegend zu überarbeiten. „Forderungen, zunächst das gesamte Abgaben- und Steuerrecht so zu überarbeiten, dass die Nutzung von Strom im Wärme-, Verkehrs-, Industrie- und Chemiebereich tatsächlich wirtschaftlich möglich wird, sind in Wahrheit ein Vertagen dieses Themas auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Wir wollen die Energiewende zum Erfolg führen und das geht nur mit einer schnellen Experimentierklausel“, so der Minister.

Der Bundesrat soll nun auf Antrag Mecklenburg-Vorpommerns die Bundesregierung bitten, den Rechtsrahmen für eine Experimentierklausel zu schaffen mit dem Ziel, neue wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit mit zeitlich und räumlich begrenzten Experimenten erprobt werden kann, wie sich diese Hemmnisse beseitigen und die sektorenübergreifende Wettbewerbsfähigkeit von Strom aus erneuerbaren Energien herstellen lassen. Um die nötigen Schlussfolgerungen aus den Experimenten ziehen zu können, sollen sie wissenschaftlich begleitet werden.

Die Länderkammer wird Mecklenburg-Vorpommerns Antrag voraussichtlich am 14. Februar 2020 in der Berliner Länderkammer beraten.

Rahmenbedingungen für gute Arbeit

Schwerin – Heute wurde im Landtag in Schwerin die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert. „Nicht nur in der Wendephase, auch in den Anfangsjahren waren viele Menschen in unserem Land in einer Situation der Ungewissheit. Die Wirtschaftsstruktur war in einer langen Umbruchphase. Insbesondere in der Industrie und Landwirtschaft gab es viele Menschen, deren Arbeitsplätze wegfielen. Nicht alle haben gleichermaßen gut den Übergang geschafft. Der Übergang von Planwirtschaft zu Marktwirtschaft stellte viele vor Herausforderungen. Heute lässt sich feststellen: die Wirtschaft wächst, Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen Arbeitsplätze und die Arbeitslosigkeit ist auf den niedrigsten Stand seit 1990 gesunken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. „Alle Menschen in unserem Land – ob jung oder alt – verdienen unseren Respekt für ihre Leistung. Und das gilt in besonderem Maße für diejenigen mit Wendebiografien.“

Die schwierigste Arbeitsmarktlage gab es im Jahr 2005. Im Februar gab es mehr als 211.000 Arbeitslose und eine Arbeitslosenquote von fast 24 Prozent. „Im Jahresdurchschnitt 2019 hatte unser Land erstmals weniger als 60.000 Arbeitslose und davon weniger als 20.000 Langzeitarbeitslose. Die Wirtschaftspolitik der vergangenen Jahre hat sich mit der Ausrichtung auf den ersten Arbeitsmarkt bewährt“, so Glawe weiter. Aktuell liegt die Arbeitslosenquote bei 7,7 Prozent (Januar 2020). Außerdem haben wir zuletzt über 582.600 Menschen in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung (November 2019).

Die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse genießt in Deutschland Verfassungsrang, und diesem Ziel sieht sich auch die Landesregierung verpflichtet. „Wir tun unseren Teil dafür, dass es weiter vorwärts geht in Mecklenburg-Vorpommern. Die wirtschaftliche Entwicklung ist auf einem guten Weg. Es gibt Unterschiede zwischen Ost und West – bis heute. Jedes Bundesland hat seine eigenen Voraussetzungen und Herausforderungen“, so Glawe weiter. 2018 hatten wir mit 44,9 Milliarden Euro ein Rekord-Bruttoinlandsprodukt, das mehr als dreimal so hoch lag wie 1991 (14 Milliarden Euro). Und auch im ersten Halbjahr 2019 ist die Wirtschaftsleistung zum Vorjahreszeitraum um 1,5 Prozent gewachsen. Damit liegen M-V fast ein Prozentpunkt über dem Bundesdurchschnitt und im Ländervergleich an dritter Stelle.

Mit der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) verfügten Bund und Länder über ein wirksames Instrument der Wirtschaftsförderung. „Im Rahmen der Förderung der gewerblichen Wirtschaft aus der GRW-Richtlinie des Landes werden Investitionen von Unternehmen, die tarifgebunden sind oder zumindest tarifgleich zahlen, mit einem höheren Fördersatz besser gestellt. Gegenüber Unternehmen, die nicht mindestens tarifgleich entlohnen, bedeutet das eine deutlich höhere Förderung“, so Glawe weiter.

„Mir ist wichtig, nochmal zu verdeutlichen, dass die Unternehmen im Land Arbeitsplätze schaffen und somit auch die Löhne für ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Wirtschaftsförderung, die zwingend an die Tarifgebundenheit bzw. an die tarifgleiche Bezahlung gebunden ist, würde demnach einen Großteil der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, von der Förderung ausschließen“, machte Wirtschaftsminister Glawe im Landtag deutlich. 99,5 Prozent aller Unternehmen des Landes gehören quantitativ zu den kleinen und mittleren Unternehmen. Diese Unternehmen sind Arbeitgeber für rund 80 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Dafür danke ich unserer heimischen Wirtschaft“, so Glawe.

Mit Rücksicht auf die Kleinteiligkeit der Wirtschafts- und Unternehmensstruktur in Mecklenburg-Vorpommern hat die Landesregierung 2017 die Einführung eines Vergabemindestlohns für die Vergabe öffentlicher Aufträge beschlossen. „Hierdurch wird ein Anreiz gesetzt, die Arbeitslöhne nicht unter ein gewisses Niveau sinken zu lassen, wenn sich Unternehmen an öffentlicher Auftragsvergabe beteiligen möchten“, sagte Glawe. Ab 2020 beträgt der Vergabemindestlohn 10,07 Euro – das sind 0,72 Euro oberhalb des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns. „Durch den Vergabemindestlohn wird sichergestellt, dass auch klein- und mittelständische Betriebe im Bewerbungsverfahren teilnehmen können, die keine Tarifbindung oder -orientierung vorweisen können. Die tarifliche Bezahlung als entscheidendes Kriterium festzusetzen, wäre nach derzeitigem Stand für Klein- und Mittelständler kontraproduktiv“, betonte Glawe.

Bei der Steigerung bei den Löhnen in den vergangenen sieben Jahren liegt Mecklenburg-Vorpommern auf dem vierten Platz und beim verfügbaren Einkommen auf dem dritten Platz und über dem Bundesdurchschnitt. 2018 lag der durchschnittliche Bruttoverdienst im Land bei 2.590 Euro. Das entspricht einer Angleichungsquote von 78 Prozent zum West-Niveau.

„Da ist noch Luft nach oben. Wir arbeiten an der Verbesserung der Rahmenbedingungen und unterstützen die heimische Wirtschaft beispielsweise bei Neuansiedlungen, Erweiterungen – diese sichern und schaffen Arbeitsplätze im Land. Auch der Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit ist ein Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Harry Glawe abschließend.

Impfschutz in stat. Altenpflegeeinrichtungen

Schwerin – Am Freitag ist im Landtag in Schwerin das Thema: „Impfschutz in stationären Altenpflegeeinrichtungen“ diskutiert worden. „Impfstoffe zählen zu den wirksamsten und sichersten Präventivmaßnahmen im Kampf gegen Krankheitserreger. Zur Prävention stehen gut verträgliche und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die zu einem langfristigen Schutz für den Einzelnen, aber auch zu einem Kollektivschutz in der Bevölkerung führen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern bestehen Impflücken, insbesondere bei Menschen im höheren Alter“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag.

Die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut empfiehlt ab 60 Jahren unter anderem die Schutzimpfungen gegen Influenza, Pneumokokken und seit Dezember 2019 auch gegen Herpes Zoster (Gürtelrose). In der Grippesaison 2018/2019 waren 55,8 Prozent der Menschen über 60 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern gegen Influenza geimpft. Und etwa 26 Prozent der 60- bis 67-jährigen bzw. Personen mit erhöhtem Risiko waren gegen Pneumokokken geimpft.

„Es ist weiter Aufklärung für einen verbesserten Impfschutz notwendig. Menschen in Altenpflegeeinrichtungen sind durch häufig bestehende Grunderkrankungen und damit einhergehende Beeinträchtigungen des Immunsystems im höheren Alter anfälliger für Infektionskrankheiten. Ein vollständiger Impfschutz sowohl für Bewohner als auch für Mitarbeiter dieser Einrichtungen ist daher besonders wichtig“, so Glawe weiter.

Laut der 5. Bevölkerungsprognose von Mecklenburg-Vorpommern wird der Bevölkerungsanteil über 65-Jähriger in unserem Land bis zum Jahr 2040 um 28,2 Prozent steigen. „Hier gilt es, Impflücken im Land zu schließen. Im Oktober 2018 haben das Gesundheitsministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Impfkampagne des Landes unter dem Motto `MV-impft – Gemeinsam Verantwortung übernehmen!´ gestartet. Die Impfkampagne hat die Sensibilisierung für das Thema Impfen in Mecklenburg-Vorpommern weiter gefördert. So fanden die bisher adressierten Themen: Impfschutz für die ganze Familie und Arbeitskollegen allgemein sowie für Jungen und Mädchen speziell zur Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) großen Zuspruch in der Bevölkerung. Bereits in den ersten drei Monaten der Impfkampagne wurden 3.446 zusätzliche Impfdosen durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst verimpft“, sagte Glawe.

Für die Grippesaison 2019/2020 wurden für den Öffentlichen Gesundheitsdienst insgesamt über 22.000 Influenza-Impfdosen bestellt, die in verschiedenen Impfaktionen schon fast vollständig verimpft wurden. Darüber hinaus motivieren die niedergelassenen Ärzte im Land ihre Patienten regelmäßig zum Impfen und nutzen dafür auch die Informationsflyer der Impfkampagne.

Der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen SPD und CDU sieht vor, auf eine Steigerung der Durchimpfungsraten entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission bei Bewohnern und Personal von stationären Altenpflegeeinrichtungen hinzuwirken.

„Die Aufklärung von Bewohnern, Angehörigen und medizinischem Personal in stationären Altenpflegeeinrichtungen ist entscheidend, um die Impfquoten in Mecklenburg-Vorpommern für ältere Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko weiter zu verbessern“, betonte Gesundheitsminister Glawe im Landtag. Dies gelingt beispielsweise durch geeignete Informationsmaterialen in Form von Handreichungen, die Bewohner, Angehörige, Mitarbeiter sowie Ärzte über den Nutzen von Schutzimpfungen aufklären.

Im bundesweiten Vergleich ist Mecklenburg-Vorpommern ein Land mit hoher Impfbereitschaft. „Dennoch ist eine kontinuierliche Aufklärung durch die Medien, die Ärzte und die Gesundheitsämter über den individuellen und epidemiologischen Nutzen von Impfungen erforderlich, um das bereits vorhandene Wissen wieder ins Bewusstsein der Menschen zu rufen und über wissenschaftliche Neuerungen zu informieren. Hierzu leisten wir mit der Impfkampagne ´MV impft´ einen wichtigen Beitrag. Ziel in Mecklenburg-Vorpommern sollte es sein, die sehr hohen Impfquoten zu halten bzw. weiter zu verbessern“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag abschließend.

Nitrat im Grundwasser

Schwerin – Das Umweltministerium Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2016 63 neue Grundwassermessstellen gebaut und 17 Messstellen erneuert. Damit wird das Grundwasser hierzulande derzeit an rund 350 Standorten oberflächennah überwacht. Hinzu kommen Messstellen in tieferen Sedimentschichten. Summiert betrachtet, wird die Grundwasserbeschaffenheit in Mecklenburg-Vorpommern an 381 Standorten untersucht. Der Bau weiterer knapp 50 Messstellen bis 2024 ist in Vorbereitung.

„Obwohl beim Bau neuer Messstellen Fehlbohrungen und technische Schwierigkeiten auftreten können, werden wir bis Ende 2021 deutlich mehr als die ursprünglich 100 geplanten Grundwassermessstellen neu gebaut haben. Damit hätten wir unser Ziel eine gegenüber 2015 verbesserte Übersicht über den chemischen Zustand der Grundwasserkörper und deren Trends zu erhalten, sogar übererfüllt“, betonte der zuständige Minister für Landwirtschaft und Umwelt Dr. Till Backhaus.

Gleichwohl betonte der Minister betonte, dass das erweiterte Messnetz allein nicht geeignet ist, um eine verursachergerechte Binnendifferenzierung vorzunehmen. Denn aus den Punktmesswerten kann nicht auf die Flächen geschlossen werden, die ursächlich für diese Messwerte sind, zum Beispiel, weil auf ihnen zu viel gedüngt wurde. Dies wäre aber sowohl für eine zielgerichtete Minderung zu hoher Nitrateinträge in das Grundwasser als auch für die Akzeptanz entsprechender Beschränkungen der landwirtschaftlichen Düngung bei den Landwirten von wesentlicher Bedeutung.

Ziel müsse es daher sein, eine wissenschaftlich basierte Methode zu entwickeln, die genau dies mit hinreichender Genauigkeit ermöglicht. Dabei muss nicht die im Grundwasserkörper festgestellte Nitratbelastung, sondern die Nitratemission von den landwirtschaftlichen Nutzflächen in das Bodensickerwasser im Zentrum der Betrachtung stehen. Sinnvoll wäre ein derartiges Vorgehen aber nur, wenn es bundeseinheitlich geregelt wird. Mecklenburg-Vorpommern und andere Bundesländer sind bereits mit entsprechenden Vorschlägen an den Bund herangetreten.

Backhaus erklärte in diesem Zusammenhang noch einmal, wie die Zustandsbewertung der Grundwasserkörper erfolgt. Für jede Messstelle mit Grenzwertüberschreitung ist unter Nutzung eines geostatistischen Verfahrens eine repräsentative Fläche auszugrenzen, von der davon auszugehen ist, dass auch dort eine Grenzwertüberschreitung gemessen würde. Die so ermittelten Flächen eines Grundwasserkörpers werden summiert. Nur wenn diese Fläche weniger als 20 % der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers beträgt, bekommt dieser die Bewertung „gut“. Andernfalls gelte der Grundwasserkörper als insgesamt belastet und damit rot.

Auf die „roten Gebieten“ kämen mit der geplanten Verschärfung der Düngeverordnung ab 2020 zusätzliche Maßnahmen zu. Ohne eine Binnendifferenzierung würden Landwirte in einem „roten Gebiet“ selbst dann den Vorgaben der Düngeverordnung unterworfen sein, wenn sie nachweislich eine nitratreduzierte Düngung praktiziert haben und auf den von ihnen bewirtschafteten Flächen keine Grenzwertüberschreitungen im Sickerwasser festzustellen sind.

„In sollen Fällen verstehe ich die Akzeptanzverweigerung vollkommen. Es muss daher für verursachergerechte Regelung gesorgt werden“, betonte Minister Backhaus. Er habe aber große Sorge, dass dies kurzfristig und unter dem großen Druck, der von der EU-Kommission auf die Bundesrepublik ausgeübt wird, gelingt. Die enge Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Bundesländern sei daher wichtiger denn je.

Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Schwerin – Der Bundestag hat heute der Gründung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit Sitz in Neustrelitz zugestimmt.

„Ich freue mich sehr, dass der Bundestag heute klar für den Aufbau der Ehrenamtsstiftung des Bundes in Neustrelitz ausgesprochen hat. Das ist ein großer Erfolg für uns in Mecklenburg-Vorpommern. Ich bin sehr dankbar, dass der Bundestag dem Vorschlag von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey gefolgt ist. Neustrelitz ist eine hervorragende Wahl“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute am Rande der Landtagssitzung in Schwerin.

„Wir haben hier im Land erfolgreich eine Ehrenamtsstiftung des Landes aufgebaut, die mit großem Engagement die Ehrenamtlichen in unserem Land unterstützt. Es ist gut, dass jetzt auch der Bund eine eigene Ehrenamtsstiftung gründet. Dafür habe ich mich schon als Bundesfamilienministerin eingesetzt. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Stiftung eine wertvolle Unterstützung für die rund 30 Millionen Engagierten in ganz Deutschland sein wird“, sagte Schwesig weiter.

„Wir brauchen das Ehrenamt“, betonte Schwesig. „Das gilt insbesondere für den ländlichen Raum, wenn wir nur an die Arbeit der freiwilligen Feuerwehren, der Sportvereine oder der Landfrauen denken. Es ist gut, dass die Stiftung das Ehrenamt und den Zusammenhalt im ländlichen Raum besonders in den Fokus nehmen soll. Außerdem ist es seit langem eine Forderung der ostdeutschen Landesregierungen, dass Einrichtungen des Bundes verstärkt in den ostdeutschen Ländern angesiedelt werden. Auch aus diesen beiden Gründen ist Neustrelitz eine sehr gute Wahl.“

Nach dem Bundestag muss sich nun auch noch der Bundesrat abschließend mit der Ehrenamtsstiftung befassen.