Finanzielle Unterstützung

Jagdausübungsberechtigte erhalten im ASP-Restriktionsgebiet finanzielle Unterstützung

Schwerin – Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in einem Schweinemastbetrieb im Landkreis Rostock hat auch Auswirkungen auf die Jagd in der Region. Schwarzwild, das im Umkreis von 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb erlegt wird, darf nicht verwertet werden. Die Stücke müssen auf das Virus untersucht und anschließend entsorgt werden. Da in den kommenden Wochen in dem Restriktionsgebiet mehrere Jagden geplant sind, hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt geregelt, dass die Jagdausübungsberechtigten entsprechend entschädigt werden. Agrarminister Dr. Till Backhaus hofft, dass die Maßnahme dazu beiträgt, die Jagden wie geplant durchzuführen.

„Es ist wichtig, dass wir im Umkreis des betroffenen Betriebes sicherstellen, dass die ASP nicht in die Schwarzwildpopulation eingetragen wird. Wir müssen die herbstlichen Drückjagden nutzen, um die Schwarz­wild­population weiter abzusenken und damit das Übertragungsrisiko zu minimieren. Gleichzeitig können wir im großen Stil Proben nehmen, um zu kontrollieren, ob möglicherweise der Virus bereits in die Wildschwein­bestände eingetragen wurde. Da den Jagdausübungs­berechtigten jedoch wertvolles Wildbret verloren geht, werden wir ihnen pro erlegtem und beprobtem Stück 100 Euro zahlen“, so Backhaus.

Die erlegten Stücke werden unaufgebrochen zu zentralen Lagerplätzen gebracht, dort beprobt und in gesonderten Konfiskatbehältern gelagert. Anschließend werden sie unschädlich entsorgt.

„Da ich selbst Jäger bin, weiß ich, wie schwer es fällt, Wild zu jagen, ohne es verwerten zu können. Daher bedanke ich mich sehr bei der Jägerschaft, die seit dem ersten Auftreten der Seuche in Deutschland im vergangenen Jahr hervorragend geholfen hat, damit es nicht zu einem aktiven Geschehen in unserem Land kommt. Dabei haben die Jäger den Wildbestand deutlich reduziert, um die Übertragungsmöglichkeiten zu verringern. Sie haben auch Fallwild beprobt, um frühzeitig ein ASP-Geschehen im Land zu erkennen. Ich setze darauf, dass dieses Engagement auch jetzt weiter anhält, da wir es durch den ASP-Ausbruch im Hausschweine­bestand mit einer Verschärfung der Situation zu tun haben. Je mehr Probenmaterial wir in den kommenden Tagen und Wochen erhalten, desto sicherer können wir davon ausgehen, dass wir es in Lalendorf mit einem Punkteintrag zu tun haben und nicht mit einem flächenhaften Geschehen im Wildschweinbestand. Wichtig ist auch die Einhaltung aller Biosicherheitsmaßnahmen. Alle an den Jagden Beteiligten müssen ihre Kleidung, Schuhe und gegebenenfalls Hunde nach der Jagd desinfizieren. Entsprechendes Material wird an den Sammelplätzen vorgehalten“, sagt Minister Backhaus.

Abschließend mahnt der Minister, die Biosicherheits­maßnahmen in schweinehaltenden Betrieben auf höchstem Niveau zu halten. Schweinehalter sollten darüber hinaus auf Reisen in ASP-Gebiete dringend verzichten, so Backhaus.

Sterne des Sports vergeben

Rostock – Sportministerin Stefanie Drese gratuliert dem Internationalen FC Rostock zum ersten Platz beim Wettbewerb „Sterne des Sports“ in Silber. Der Verein hat die Jury beim Landesentscheid überzeugt, mit seiner Abteilung „Girlsunited“. Dabei verfolgt der IFC das Ziel, neue innovative Impulse zur Gewaltprävention in der Region zu setzen. Denn in dem Verein werden Frauen ab 16 Jahren in Selbstverteidigung trainiert. Sie sollen sich so in Gefahrensituationen besser schützen können.

„Girlsunited schafft Sport- und Aufklärungsangebote für Mädchen und Frauen, die offen rassistische, häusliche, sexualisierte oder emotionale Gewalt erleben mussten. Das Projekt kann man nur begrüßen, es funktioniert und hilft an der richtigen Stelle. Ich gratuliere dem IFC ganz herzlich zu dieser Auszeichnung“, sagte Sportministerin Stefanie Drese.

Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert. Mit dem Sieg auf Landesebene hat sich der IFC Rostock für das Bundesfinale des Wettbewerbs qualifiziert. Es findet am 24. Januar in Berlin statt, dort werden dann die „Sterne des Sports“ in Gold verliehen. Bei dieser Auszeichnung darf sich der bundesweite Sieger über 10.000 Euro freuen.

Im Rostocker Ostseestadion wurden neben dem IFC noch vier weitere Vereine aus Mecklenburg-Vorpommern geehrt. Platz zwei ging an den Verein Argus Schwerin, der über Crowdfunding ein Schwimmbecken für Wassergymnastik realisiert. Drittplatzierter ist die Greifswalder SG, dort wird eine Abteilung für Goalball gegründet. Platz vier teilen sich der HAC Stralsund (Kinder- und Jugendförderung im Ringen) und der 1. FC Neubrandenburg (Einführung der Fußballvariante „Walking-Fußball“)

Sportministerin Drese: „Diese schönen Beispiele aus unserem Land zeigen, dass der Sport auf vielfältige Weise und in zahlreichen Lebensbereichen wichtige soziale Funktionen übernimmt. Mit kreativen Konzepten werden viele bedeutsame Beiträge zur Stärkung des Breitensports geleistet. Auch das Ehrenamt bekommt hier nochmal einen höheren Stellenwert.“

Der Wettbewerb „Sterne des Sports“ ist eine Initiative des Deutschen Olympischen Sportbundes e.V. (DOSB) und der Volksbanken Raiffeisenbanken in Deutschland. Auf diese Weise wird das gesellschaftspolitisch wirksame Leistungsspektrum von Sportvereinen und deren besonderes ehrenamtliches Engagement gewürdigt. Der Wettbewerb zeichnet entsprechende Tätigkeiten und Projekte aus, zum Beispiel aus den Bereichen Gesundheit und Prävention, Integration und Inklusion, Ehrenamtsförderung oder Kinder und Jugend.

Bundesrat stimmt Infektionsschutzgesetz zu

Berlin – Einstimmig hat der Bundesrat am 19. November 2021 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zugestimmt, die der Bundestag nur einen Tag zuvor verabschiedet hatte. Das Gesetzespaket kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden. Es soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Hintergrund für die Gesetzesänderung ist, dass die vom 19. Deutschen Bundestag festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 ausläuft und vom 20. Deutschen Bundestag nicht verlängert wurde. Als Rechtsgrundlage für Grundrechtseinschränkungen und Schutzvorkehrungen dient künftig ein neuer, bundesweit anwendbarer Maßnahmenkatalog.

Er erlaubt die behördliche Anordnung von Abstandsgeboten im öffentlichen Raum, Kontaktbeschränkungen im privaten und öffentlichen Raum, Maskenpflicht sowie die Pflicht zur Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, Hygienekonzepten – auch unter Vorgabe von Personenobergrenzen, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung. Im Einzelfall ist auch die Schließung von Einrichtungen erlaubt – dabei sind aber die besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen zu berücksichtigen.

Eine Übergangsregel stellt sicher, dass bestimmte von den Ländern bereits beschlossene Maßnahmen bis zum 15. Dezember 2021 bestehen bleiben können.

In besonderen Fällen konkreter epidemischer Gefahr können die Länder weitere Anordnungen treffen, wenn ihre jeweiligen Landtage entsprechende Beschlüsse fassen. Generelle Ausgangsbeschränkungen oder Veranstaltungs- und Versammlungsverbote sind dabei allerdings ausgeschlossen.

Die Schutzmaßnahmen sind grundsätzlich bis 19. März 2022 befristet. Eine Fristverlängerung um drei Monate ist nur mit Beschluss des Bundestages möglich.

Ein neu gefasster § 28b Infektionsschutzgesetz führt die so genannte 3G-Regelung am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr ein. Beschäftigte sollen soweit wie möglich von zu Hause aus arbeiten. Um vulnerable Gruppen besser zu schützen, gilt in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen eine Testpflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte sowie Besucherinnen und Besucher.

Krankenhäuser erhalten einen Versorgungsaufschlag für jeden Covid-19-Patienten, den sie aufnehmen. Bis Ende März 2022 gelten die Sonderregeln in der Pflege und der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung sowie der erleichterten Vermögensprüfung im Kinderzuschlag weiter. Die Sonderregeln zum Kinderkrankengeld und zur Mindesteinkommensgrenze in der Künstlersozialversicherung werden auf das Jahr 2022 ausgedehnt.

Das Gesetz definiert Strafen für das unbefugte oder unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch, ebenso für unrichtige Impf- und Test-Dokumentationen oder entsprechender Bescheinigungen sowie die Herstellung von Blankett-Impfausweisen.

Direkt nach der Sondersitzung wurde das Gesetz der Bundesregierung zugeleitet. Sie organisiert das Verfahren zur Gegenzeichnung der zuständigen Regierungsmitglieder und Unterzeichnung des Bundespräsidenten sowie die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Der neue Maßnahmenkatalog im Infektionsschutzgesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten, einige weitere Regelungen zum 1. Januar 2022.