Corona-Darlehensprogramm verlängert

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat für Unternehmen aller Branchen vor eineinhalb Jahren mit der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe ein Darlehensprogramm aufgelegt.

„Gegenwärtig würden die Rückzahlungen einsetzen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Rahmen der Corona-Pandemie ist dies nicht der richtige Zeitpunkt, um mit der Tilgung und mit der Verzinsung der Corona-Liquiditätshilfe zu beginnen. Vielen Unternehmen im Land machen die Folgen der Pandemie weiter zu schaffen. Deshalb wird die Zins- und Tilgungsfreiheit in der rückzahlbaren Corona-Liquiditätshilfe um drei Monate verlängert – mindestens bis zum 31. März 2022“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Die Verlängerung wird für alle Empfänger vorgenommen. „Alle Empfänger können eine verlängerte zins- und tilgungsfreie Zeit in Anspruch nehmen. Das ist unabhängig davon, wann sie ihren Antrag gestellt und ihre Liquiditätshilfe erhalten haben“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter. Von der Verlängerung der Zins- und Tilgungsfreiheit profitieren rund 2.400 kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen, an die circa 105 Millionen Euro ausgereicht worden sind.

„Das Darlehensprogramm ist wichtig, um die Unternehmensfinanzierung zu sichern, wenn coronabedingt Einnahmen fehlten und die Reserven nicht reichten, um die laufenden betrieblichen Ausgaben zu decken“, betonte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Die erste Phase umfasste den Förderzeitraum vom 01. April 2020 bis zum 30. September 2020. Das Programm wurde im Rahmen des Winter-Stabilisierungsprogramms neu aufgelegt und bis zum 30. September 2021 fortgeführt. Die umsetzende Stelle für das Darlehensprogramm ist die Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).

Corona: Neue Merkblätter bieten Hilfe

Schwerin – Was muss ich tun, wenn bei mir eine Corona-Infektion festgestellt wurde? Was habe ich zu beachten als enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls? Auf diese und weitere Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürger bieten Merkblätter Antworten, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und vom Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst MV erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.

„Die Corona-Infektionszahlen steigen stetig. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte können die Nachverfolgung von Kontaktpersonen im privaten Bereich oft nicht mehr schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass positiv getestete Menschen eigenverantwortlich ihr eigenes Umfeld informieren und die Regeln beachten. Mit den Merkblättern geben wir dafür Hilfestellung“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.

Insgesamt gibt es drei Merkblätter: für Infizierte, vollständig geimpfte oder genesene enge Kontaktpersonen und nicht oder unvollständig geimpfte bzw. nicht genesene Kontaktpersonen.

Die Merkblätter informieren einerseits darüber, wie eine infizierte Person sich in einer Quarantäne-Situation verhält und welche Personen als enger Kontakt infrage kommen. Andererseits wird dargestellt, welche Regelungen für die engen Kontaktpersonen gelten. Ob eine Quarantäne notwendig wird, hängt u.a. davon ab, ob die Kontaktperson geimpft oder genesen ist. „Dennoch sollten geimpfte Kontaktpersonen ihre privaten und beruflichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren und auf Symptome achten. Als nicht geimpfte Person begibt man sich eigenverantwortlich in eine häusliche Quarantäne von etwa zehn Tagen,“ sagte Drese. Das lokale Gesundheitsamt entscheide über die Entlassung aus der Isolierung.

Merkblätter  h i e r  runterladen.

Impf-Hotline des Landes gestartet

Schwerin – Seit dem 22. November 2021 können in Mecklenburg-Vorpommern Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen gegen das Corona-Virus in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte vereinbart werden. Das Land hat dazu eine neue Telefonnummer geschaltet.

Unter der Nummer 0385/ 202 71 115 stehen zunächst gut 50 Mitarteiterinnen und Mitarbeitern an der Hotline für Terminbuchungen zur Verfügung. Die Anzahl wird in den nächsten Tagen und Wochen noch erhöht.

„Die Hotline ist Bestandteil unserer angelaufenen Impf-Offensive“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese zum Start. In den kommenden Tagen sollen vor allem ältere und kranke Menschen einen Termin an der Hotline für die Impfstützpunkte vereinbaren können. Für Impfungen beim Hausarzt/ der Hausärztin müssen Termine direkt bei der jeweiligen Praxis vereinbart werden.

Die rund 150.000 Menschen über 70-Jahre im Land haben in diesen Tagen einen Brief erhalten mit der Empfehlung zur Auffrischungsimpfung. „Ältere und vorerkrankte Menschen haben Priorität bei den Impfungen. Sie sollten dann möglichst auch rasch bei der Hotline durchkommen“, so Drese. Parallel können Termine für Erstimpfungen vereinbart werden.

Für alle weiteren Personengruppen ab 18 Jahren gilt in Mecklenburg-Vorpommern der Grundsatz, dass die Auffrischungsimpfungen sechs Monate nach der Zweitimpfung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes kann momentan nur im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind, erwogen werden.

„Meine Bitte deshalb ist, dass jüngere Menschen, deren Zweit-Impfung noch keine sechs Monate her ist, noch etwas mit ihrem Anruf warten, um die Impf-Hotline zu entlasten“, sagte Drese. „Ab Anfang Dezember wird es auch wieder die Möglichkeit geben, Termine online zu vereinbaren.“

Coronavirus: Infektionsgeschehen an Schulen

Schwerin – An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 335 aktive Infektionsfälle (Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte) mit dem Coronavirus. Das geht aus Zahlen des LAGuS-Berichts über COVID-19-Fälle vom 22. November 2021 hervor. Das sind elf Infektionsfälle weniger als zum Ende der vergangenen Woche.

Von den 335 Fällen sind:

  • 145 Indexfälle bei Schülerinnen und Schülern (0,09% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 171 Folgefälle bei Schülerinnen und Schülern (0,11% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 316 Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,2% der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen,
  • 8 Indexfälle bei Lehrkräften (0,07% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • 11 Folgefälle bei Lehrkräften (0,09% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft),
  • insgesamt 19 Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft (0,16% der hauptberuflichen Lehrkräfte an allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft) betroffen.

Diese Infektionsfälle traten an 94 Schulen auf (ca. 17% der allgemein bildenden Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft).

Quarantäne an öffentlichen Schulen:

1.629 Schülerinnen und Schüler an öffentlichen allgemein bildenden Schulen waren am Freitag, den 19.11.2021 von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das sind rund 1,2 % der Schülerinnen und Schüler an diesen Schulen. In der Woche zuvor (12.11.2021) waren es 1.504 Schülerinnen und Schüler (1,11%).

An den öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern sind 110 Schülerinnen und Schüler von Quarantänemaßnahmen betroffen. Das sind 0,38 %. Eine Woche zuvor (12.11.2021) waren es 60 Schülerinnen und Schüler (0,21%).

Insgesamt gibt es an 40,1% der öffentlichen allgemein bildenden und beruflichen Schulen von Quarantänemaßnahmen. Bezogen auf die Gesamtschülerzahl sind fast 99% nicht von Quarantänemaßnahmen betroffen.