Auffrischimpfung für 12-17-jährige

MV setzt STIKO-Empfehlung zur Auffrischimpfung für 12-17-jährige sofort um

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt die heutige Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Auffrischimpfung bei Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 17 Jahren. „Das ist eine wichtige, auf wissenschaftlicher Grundlage basierende Entscheidungshilfe für Eltern und Jugendliche“, sagte Drese in Schwerin.

Drese: „Der Schutz vor Corona-Infektionen durch die derzeit verfügbaren Impfstoffe nimmt auch in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen nach einigen Monaten ab. Das gilt besonders für die Omikron-Variante. Durch eine Auffrischimpfung wird der Impfschutz wieder verbessert und auch die Übertragungswahrscheinlichkeit von Infektionen reduziert.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass die Auffrischimpfung (Booster-Impfung) für 12- bis 17-jährige in Mecklenburg-Vorpommern bereits ab Freitag (14. Januar) möglich ist. Termine können über die Telefon-Hotline und ab morgen auch über das Online-Tool www.corona-impftermin-mv.de gebucht werden.

Die Auffrischimpfung für 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche erfolgt mit dem Biontech-Impfstoff. Die 3. Impfstoffdosis soll in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung verabreicht werden.

Qualität in Pflegeheimen

Schwerin – Die aktuelle Analyse des Projekts „Weisse Liste“ der Bertelsmann Stiftung zeigt auf, dass in nur wenigen Bundesländern die Prüfergebnisse zur Qualität von Pflegeeinrichtungen für Verbraucherinnen und Verbraucher frei zugänglich sind. Nur sechs von ihnen – darunter auch Mecklenburg-Vorpommern – machen die Informationen für Interessierte öffentlich einsehbar. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt das gute Ergebnis für MV. Gleichzeitig seien deutschlandweit größere Bemühungen für mehr Qualitätstransparenz wünschenswert.

„Informationen, etwa über die pflegerischen Leistungen in den Einrichtungen und zur Fachkraft-Quote sind enorm wichtig für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Denn sie treffen bei der Wahl eines Pflegeheimes eine das Leben bestimmende Entscheidung. Daher müssen Interessierte vorab über die Qualität der Einrichtung Auskunft erhalten können“, sagte Drese am Donnerstag in Schwerin.

Laut Erhebung werden in zehn Ländern keine Ergebnisse der Heimprüfungen publiziert. In zwei Bundesländern gibt es die Prüfergebnisse nur vor Ort in den Einrichtungen selbst. Nur in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen sind die Informationen unabhängig von einem Besuch einer Einrichtung abrufbar.

Drese: „Es ist unser Anspruch, dass VerbraucherInnen unkompliziert Zugang zu Qualitätsinformationen erhalten. Da viele Menschen über Ländergrenzen hinweg Plätze in Einrichtungen suchen, wäre es gut, wenn in allen Bundesländern transparent Qualitätsinformationen zur Verfügung gestellt werden.“

Die Pressemeldung und die Studie der Bertelsmann-Stiftung sind hier einsehbar.

Ausweisung nitratbelasteter (roter) Gebiete

Düngung: Ministerium wehrt sich gegen Vorwurf der Willkür

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern wehrt sich gegen den Vorwurf der politischen Willkür bei der Ausweisung nitratbelasteter (roter) Gebiete.

Landwirtschaftsminister Backhaus bedauert, dass der Bauernverband in einer Vielzahl seiner öffentlichen Statements mit keiner Silbe erwähnt, dass Gewässer auch in unserem Land nachgewiesener Maßen mit Nitrat belastet sind. Dies sei eine Tatsache. Es könne nicht so getan werden, als gebe es keinen Grund für die verschärften Maßnahmen.

Das Ministerium stellt klar, dass die unterschiedlichen Verfahren zur Ausweisung der roten Gebiete zu jeder Zeit offen und transparent mit Vertretern des Bauernverbandes diskutiert wurden. Einen fairen Dialog und fachlich begründete Entscheidungen hat es – anders als vom Bauernverband in seiner jüngsten Presseinformation behauptet – gegeben.

Im Sinne der Landwirte hat das Ministerium bei der Ausweisung der roten Gebiete Ende 2020 das einzig mögliche Verfahren gewählt, dass eine Regionalisierung möglich macht. Im Ergebnis wurden damals 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche als „rot“ eingestuft. So wurde verhindert, was der Verband am neuen Verordnungsentwurf nun moniert: dass Landwirte auf Gebieten um Messstellen ohne Nitratbelastung ihre Düngung auch runterfahren werden müssen.

Das Ministerium hatte im Zuge des Erlasses der Düngelandesverordnung 2020 mehrfach darauf hingewiesen, dass bei allen anderen Alternativen die Gebiete deutlich größer ausgefallen wären. Dennoch wurde gegen die bislang immer noch gültige Düngelandesverordnung von 2020 geklagt (Urteil des OVG ist noch nicht rechtskräftig). Zur Wahrheit gehört daher auch, dass das Gericht klar herausgearbeitet hat, welche Kulisse ohne eine gültige Landesverordnung gilt: Demnach wären sogar ca. 77 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche rot zu stellen (so gibt es die Bundesverordnung vor). Auch das wurde mehrfach im Verfahren und dem Bauernverband gegenüber kommuniziert.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts hat das Ministerium also sehr wohl zur Kenntnis genommen. Ein überarbeiteter Entwurf der Düngelandesverordnung befindet sich bereits im Anhörungsverfahren. Wie angekündigt, ist eine Regionalisierung unter den Voraussetzungen des Urteils nicht mehr möglich. Die Konsequenz wird sein, dass nun deutlich mehr Gebiete (ca. 46 %) als nitratbelastet ausgewiesen werden müssen, da sich das Land nun an die Bundesverordnungen unter Beachtung des OVG-Urteils zu halten hat.

Dass das Messstellennetz im Land in den kommenden Jahren weiter verdichtet werden muss, ist unstrittig. Allein in den vergangen fünf Jahren wurden 108 Messstellen in Mecklenburg-Vorpommern neu gebaut. Insgesamt verfügt das Landesmessnetz aktuell über 387 Messstellen zur Überwachung der Gewässerqualität. Für die Gebietsausweisung 2020 konnte auf insgesamt 552 Grundwassermessstellen zurückgegriffen werden, da zusätzlich Daten aus Vorfeldmessstellen der Wasserversorger verwendbar waren. Bei der aktuell anstehenden Gebietsausweisung gelten 84 Messstellen als mit Nitrat belastet.

Klar ist aber auch: Wer sucht, der findet! Mehr Messstellen werden nicht dazu führen, dass sich am Grundproblem – der Gewässerbelastung – etwas ändert. Im Gegenteil: Die Messwerte der neu gebauten Messstellen stützen die vorliegenden Werte und zeichnen kein zuversichtlicheres Bild: Jede dritte ist mit Nitrat belastet.

Entlastung von Altschulden

Schwerin – Als bislang einziges ostdeutsches Bundesland unterstützt Mecklenburg-Vorpommern seine Kommunen beim Abbau der sogenannten DDR-Wohnungsbaualtschulden. Im vergangenen Jahr konnten Städte und Gemeinden erstmals Geld aus dem kommunalen Entschuldungsfonds des Landes beantragen. Insgesamt 17,5 Millionen Euro für 161 Kommunen wurden bis Ende des vergangenen Jahres bewilligt.

„Damit entlasten wir unsere Städte und Gemeinden beziehungsweise deren kommunale Wohnungs-gesellschaften von einer Ungerechtigkeit des deutsch-deutschen Einigungsvertrags: Dieser regelte, dass in der DDR zur Wohnungsversorgung genutztes volkseigenes Vermögen, aber auch die anteiligen Schulden auf die Städte und Gemeinden übergingen. Diese Schulden belasten unsere Kommunen mehr als 30 Jahre nach der Wende noch immer“, sagt Innen- und Bauminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Indem wir sie von diesen Verbindlichkeiten befreien, geben wir ihnen mehr finanziellen Gestaltungspielraum.“

Nach Inkrafttreten der „Verordnung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungs-wirtschaft“ vom 29. Januar 2021 gingen im Landesförderinstitut bis Ende des vergangenen Jahres 348 Anträge von 287 Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 227 Millionen Euro ein. Bewilligt wurde davon bis Ende des vergangenen Jahres 187 Anträge von 161 Kommunen – die übrigen befinden sich in der Bearbeitung.

„Mit diesen 187 Anträgen wurden insgesamt 61,6 Millionen Euro beantragt. Davon konnten wir zunächst 17,5 Millionen Euro bewilligen, von denen wir schon 11,6 Millionen ausgezahlt haben. Die Differenz in Höhe von 44,1 Millionen Euro können wir erst nach einer positiven Entscheidung aus Brüssel bescheiden und würden die Kommunen damit vollständig entschulden. Diese bleibt abzuwarten“, sagt Christian Pegel und begründet: „Für diese Unterstützung ist eine erfolgreiche Notifizierung durch die Europäische Kommission Voraussetzung. Der Antrag des Innenministeriums liegt dort vor und wird bearbeitet.“

Christian Pegel ruft alle betroffenen Kommunen, die noch keine Unterstützung aus dem Entschuldungsfonds beantragt haben, auf, dies schnell zu tun: „Das ist bis zum 31. Januar möglich. Alle Informationen und Antragsformulare finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts.“

Mit der jüngsten Novelle des Finanzausgleichsgesetzes 2020 hat das Land außerdem ein unbürokratisches Entschuldungsprogramm für Kommunen mit Haushaltsproblemen auf den Weg gebracht. Die finanziellen Hilfen des Landes in Form von Konsolidierungszuweisungen und Sonder- und Ergänzungszuweisungen dienen zur nachhaltigen Unterstützung der Kommunen bei der Rückführung von Defiziten aus Vorjahren und helfen damit den Kommunen beim angestrebten Haushaltsausgleich.  Zum 31. Dezember 2020 beliefen sich die kommunalen Haushaltsdefizite auf rund 367 Millionen Euro, 153 Kommunen erreichten den Ausgleich der Finanzrechnung nicht.

„Im Haushaltsjahr 2021 hat das Innenministerium auf diesem Wege insgesamt rund 48,2 Millionen Euro an 125 Landkreise, Städte und Gemeinden ausgezahlt und damit deren Haushaltskonsolidierungsprozess deutlich beschleunigt“, so Christian Pegel zum zweiten Teil des Landes-Entschuldungsprogramms für die Kommunen.

Konsolidierungszuweisungen können Kommunen beantragen, die selbst einen Überschuss zur Rückführung ihrer Defizite aus Vorjahren erwirtschaften. „Für jeden Euro selbst erwirtschafteten Überschuss im Finanzhaushalt gibt das Land im Folgejahr – grundsätzlich – einen Euro dazu, bis das Haushaltsdefizit abgebaut ist“, erklärt Pegel. Sonder- und Ergänzungszuweisungen erhalten besonders finanzschwache Kommunen, wenn es ihnen trotz Konsolidierungsanstrengungen längerfristig nicht gelingt, Überschüsse zu erwirtschaften, weil nicht einmal   jahresbezogen der Haushaltsausgleich erreicht werden kann.

„Auch in diesem Jahr können die Kommunen wieder diese Hilfen zur Haushaltskonsolidierung beantragen. Ihr Antrag muss bis zum 1. September 2022 beim jeweiligen Landrat als unterer Rechtsaufsichtsbehörde gestellt werden“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Investitionen am Berufsschulzentrum

Meyer: Rahmenbedingungen für praxisnahe und zukunftsorientierte Ausbildung verbessert

Wismar – Die Berufliche Schule des Landkreises Nordwestmecklenburg – das Berufsschulzentrum Nord in Wismar – wird derzeit modernisiert.

„Eine praxisnahe und zukunftsorientierte schulische Ausbildung kann nur durchgeführt werden, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Dazu gehört ein anforderungsgerechter Schulkomplex. In der Berufsschule Nord in Wismar ist jetzt in Lärmschutzmaßnahmen und die Lüftungsanlagen investiert worden, um Lehrenden und Lernenden ein gutes Umfeld zu bieten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Berufsschulzentrum Nord ist durch eine Fusion der Wismarer Berufsschulen mit der Berufsschule des Landkreises Nordwestmecklenburg entstanden. Seit 2006 gehört auch die ehemalige Medizinische Fachschule mit den Gesundheits- und Krankenpflegern sowie den Ergotherapeuten zum Berufsschulzentrum Nord. Neben einem Fachgymnasium und einer Berufsfachschule werden unter anderem auch Bildungsgänge in den Fachrichtungen Automobilkaufleute, Maschinen- und Anlageführer, Metallwerker, Tischler sowie Kaufleute im Einzelhandel angeboten. Im Trakt 2 des Berufsschulzentrums werden derzeit klimatische und schallschutztechnische Baumaßnahmen umgesetzt.

Für die Räume mit Ausrichtung nach Osten und weitere Räume im Südgiebel sind dezentrale Lüftungsanlagen und außenliegende Raffstore-Anlagen angeschafft worden, um die Intensität der Sonneneinstrahlung zu verringern und ein unabhängiges Lüften zu gewährleisten. Zudem wird die Absauganlage in der Tischlerwerkstatt angepasst. Dazu ist eine Erneuerung der Lüftungszentrale, der Absaugleitungen und der Absaugeinrichtungen an den Maschinen erforderlich.

„Durch die Erschließungsarbeiten zum Gewerbegebiet West in Wismar kommt es in Teilen der Schule zu einem höheren Geräuschpegel. Mit den Investitionen wird wieder störungsfreier Unterricht ermöglicht werden“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt knapp 409.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 367.000 Euro.