Vorläufige Liquidierung

Schwerin – Nach eigenen Angaben erwägt die Genting Hong Kong-Gruppe (GHK), auf den Bermudas einen Antrag auf vorläufige Liquidierung zu stellen. Das Landgericht Schwerin hatte am Montag entschieden, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern ein 78 Millionen Euro-Darlehen vorerst nicht an die Genting Hong Kong-Gruppe auszahlen muss.

Zur Ankündigung der Genting Hong Kong-Gruppe betonen Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und Finanzminister Dr. Heiko Geue:

„Das Land sieht sich durch die Ankündigung Gentings in seiner Skepsis bestätigt, dass das Darlehen in Höhe von 78 Millionen Euro in der jetzigen Situation nicht ausgereicht hätte, um diese Entwicklung zu verhindern. Die durch die Corona-Pandemie verursachten Probleme erscheinen größer als die im Rahmen der Sicherstellung einer Fortführungsperspektive verhandelte Darlehenszusage an den Mutterkonzern der MV Werften. Das Land war bereit, das für eine andere Situation gedachte Darlehen im Rahmen einer Gesamtlösung für die MV Werften an Genting auszuzahlen. Jetzt war es auch im Interesse der Steuerzahler richtig, dass wir uns gegen eine Auszahlung des Darlehens in ein Insolvenzszenario hinein vor Gericht gewehrt haben.“

Die Genting Hong Kong-Gruppe ist der Mutter-Konzern der MV Werften, die in der vergangenen Woche Insolvenz anmelden mussten.

Neue Quarantäne- und Isolationsregelungen

Schwerin – Das Landeskabinett hat sich heute auf Grundlage der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. Januar und zur COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung mit den neuen Quarantäne- und Isolationsregelungen beschäftigt. Um die Umsetzung in allen Landkreisen und kreisfreien Städten einheitlich zu vollziehen, gibt es eine sogenannte Entscheidungshilfe des Landes für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen.

„Die Omikron-Variante stellt uns durch die steigenden Fallzahlen vor große Herausforderungen. Es werden sich mit hoher Wahrscheinlichkeit vielfach Personen infizieren, die von hoher Bedeutung für unser gesellschaftliches Leben sind, etwa in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen“, betonte Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese nach der Sitzung der Landesregierung.

Drese: „Es ist deshalb sehr wichtig, wie wir die Isolation von Infizierten und die Quarantäne von engen Kontaktpersonen gestalten. Unser Ziel ist es, das notwendige Schutzniveau für die Bevölkerung zu gewährleisten, aber gleichzeitig das gesellschaftliche Leben aufrechtzuerhalten.“ Deshalb seien klare Regelungen und eine enge Abstimmung mit den Gesundheitsämtern vor Ort notwendig, verdeutlichte die Ministerin.

Im Einzelnen gilt ab sofort:

  1. Enge Kontaktpersonen mit Geimpft- oder Genesenenstatus sind von der Quarantäne ausgenommen:
  • Personen mit einer Auffrischimpfung (insgesamt drei Impfungen erforderlich auch bei jeglicher Kombination mit Johnson & Johnson)
  • Geimpfte Genesene (Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben)
  • Personen mit einer zweimaligen Impfung, bis 3 Monate nach der Impfung, gilt auch für Johnson & Johnson
  • Genesene bis 3 Monate nach positivem Test

Dabei gilt: Symptombeobachtung über 14 Tage nach letztem Kontakt zum Fall, immer PCR bei Symptomen

  1. Änderung der Isolierungsdauer für Infizierte
  • 10 Tage Quarantäne (keine Testung am Ende, außer bei Entwicklung von Symptomen – dann PCR-Test)
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum); für Beschäftigte mit Kontakt zu vulnerablen Gruppen (z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen) immer PCR
  1. Anpassung der Quarantänedauer von Kontaktpersonen
  • Kontaktpersonen können Quarantäne nach 10 Tagen ohne abschließenden Test verlassen
  • Verkürzung auf 7 Tage möglich mittels PCR- oder zertifizierten Antigentest durch geschultes Personal (z. B. Hausarzt oder Testzentrum)
  • Arbeitsquarantäne für Personal der kritischen Infrastruktur durch Ausnahmeregelung des Gesundheitsamtes möglich (tägliche Testung und strenge Einhaltung der Hygieneregeln)

Viele Sonderimpfaktionen in dieser Woche

3-Millionen-Marke bei den Impfungen überschritten

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind mittlerweile über drei Millionen Impfungen gegen das Corona-Virus erfolgt. Mit Stand 18. Januar waren es genau 3.015.313 Impfungen, informierte Gesundheitsministerin Stefanie Drese heute über den Stand der landesweiten Impfkampagne.

„Jede Impfung ist wichtig, weil sie einen selbst und andere schützt und da wir damit unserem gemeinsamen Ziel, raus aus der Pandemie zu kommen, immer näherkommen“, sagte Drese in Schwerin.

Die Quote der Erstimpfungen beträgt 73 Prozent, grundimmunisiert sind 71,4 Prozent und eine Auffrischimpfung haben bisher 45,1 Prozent aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten. „Mich freut besonders, dass die Impfquote bei den älteren Menschen in unserem Land hoch ist. In der Gruppe der über-60-Jährigen haben gut 87 Prozent die Grundimmunisierung und mehr als 68 Prozent die Booster-Impfung erhalten“, hob Drese hervor.

Einen besonderen Impf-Schwerpunkt bildet nach Angaben von Ministerin Drese in den nächsten Wochen die Gruppe der 12-17-Jährige. Die Kommunen böten auch für diese Altersgruppe flächendeckend und regelmäßig an verschiedenen Standorten Impftermine mit und ohne vorherige Terminvereinbarung an.

Drese teilte mit, dass es parallel zu diesen Maßnahmen noch vor Beginn der Winterferien im Umfeld von Schulen ergänzende Impfangebote geben wird. Impfungen für junge Menschen seien wichtig, um einen besseren Schutz vor der infektiösen Omikron-Variante zu haben, so Drese.

Dank der intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Gesundheitsministerium und den Landkreisen und kreisfreien Städte werden nun vermehrt für Eltern, die das wünschen, Impfaktionen auch für jüngere Kinder angeboten. Diese finden häufig auch an den Wochenenden statt wie z.B. am kommenden Samstag im Impfzentrum Laage (5-11-Jährige, 9:00-12:00).

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim veranstaltet sogar eine Familien-Impf-Woche mit Angeboten für 5-11-Jährige, 12-17-Jährige und deren Eltern mit einer abschließenden Familienimpfaktion am Freitag in Crivitz mit freien Impfterminen für alle Altersgruppen.

Drese: „Alle Landkreise und kreisfreien Städte sind sehr engagiert, umfassende und fachlich gut begleitete Impf-Möglichkeiten auch in der staatlichen Impfstruktur für Kinder und Jugendliche zu schaffen.“

Eine ständig aktualisierte Auflistung der Impfangebote (inkl. Sonderimpfaktionen) gibt es unter diesem Link: https://www.mv-corona.de/impfaktion

Unternehmer*in des Jahres 2022

Schwerin – Wer wird Unternehmerin beziehungsweise Unternehmer des Jahres 2022 in Mecklenburg-Vorpommern? Ab sofort beginnt die Bewerbungs- und Vorschlagsphase für den landesweiten Preis der Wirtschaft.

„Der Erfolg unserer heimischen Wirtschaft fußt auf vielen starken Unternehmen, die mit ihren Mitarbeitern täglich ihr Bestes geben. Dieses große Engagement würdigen wir mit der Auszeichnung. Neben den bewährten Preiskategorien Unternehmerpersönlichkeit, Unternehmensentwicklung sowie Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit gibt es in diesem Jahr erstmals eine weitere Kategorie – Nachhaltigkeit. Dabei geht es beispielsweise um den schonenden Umgang mit Ressourcen oder die wesentliche Reduktion von Kohlenstoffdioxid, aber auch um ethisch und sozial verantwortungsvolles Handeln. Überzeugende Nachhaltigkeitsstrategien und -maßnahmen sollen in dieser Kategorie ausgezeichnet werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Der Preis wird 2022 zum vierzehnten Mal landesweit ausgelobt. Vergeben wird der Preis in den Kategorien „Unternehmerpersönlichkeit“, „Unternehmensentwicklung“, „Fachkräftesicherung und Familienfreundlichkeit“ und erstmals in der Kategorie „Nachhaltigkeit“. Gesucht werden Unternehmen, unabhängig von ihrer Unternehmensgröße und vom Wirtschaftsbereich, die herausragende und beispielgebende Leistungen erbracht haben. Die Unternehmerpersönlichkeiten sollen mit ihren Ideen, Erfolgen, beispielhaften Konzepten und erfolgreichen Unternehmensentwicklungen Mut für unternehmerisches Engagement und zur Gründung der eigenen Selbständigkeit machen. Im Landeswettbewerb sind Eigenbewerbungen und/oder Nominierungen durch andere möglich, auch in mehreren Kategorien des Wettbewerbs.

„Wir suchen Unternehmerpersönlichkeiten und Unternehmen, die für gesellschaftliche Verantwortung, eine erfolgreiche Entwicklung und eine nachhaltige Unternehmenspolitik stehen. Jedes Unternehmen, egal welcher Größe oder aus welcher Branche, kann mitmachen. Selbstverständlich können auch Belegschaften, Kommunen, Landkreise, Wirtschaftsfördergesellschaften, regionale Unternehmensnetzwerke und Kunden Kandidaten vorschlagen“, sagte Meyer.

Die Preisverleihung ist derzeit im Juni 2022 geplant. Die Auszeichnung der Preisträger umfasst Preisgelder von insgesamt 15.000 Euro sowie für jede Kategorie eine Stele und eine Urkunde.

Teilnahmeberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Auch wiederholte Vorschläge und Bewerbungen sind zugelassen und willkommen. Die Unterlagen sollen in schriftlicher Form eingereicht werden, eine Übersendung per Post, per Fax, per E-Mail oder der Versand nach digitaler Bearbeitung des Teilnahmebogens sind möglich. Eine Jury, die sich aus Vertreterinnen/-ern aller Träger des Wettbewerbs zusammensetzt, bewertet die eingereichten Bewerbungen und Vorschläge und wählt die Preisträger in einem nicht-öffentlichen Auswahlverfahren.

Träger des Wettbewerbs sind neben dem Wirtschaftsministerium der Ostdeutsche Sparkassenverband mit den Sparkassen in Mecklenburg-Vorpommern, die Landesarbeitsgemeinschaft der drei Industrie- und Handelskammern, die Arbeitsgemeinschaft der beiden Handwerkskammern sowie die Vereinigung der Unternehmerverbände Mecklenburg-Vorpommern. Einsendeschluss ist der 25. März 2022.

Weitere Informationen sowie Bewerbungen und Nominierungen unter www.unternehmerpreis-mv.de.