Nitratbelastung der Gewässer

Backhaus: „Nitratbelastung der Gewässer ist reales Problem“

Schwerin  „Die Nitratbelastung in unseren Gewässern ist ein real existierendes Problem und keine Räuberpistole der Politik oder der Umweltverbände. Das belegen auch die Daten aus den zwischen 2016 und 2021 neugebauten Messstellen“ sagte Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute in Schwerin auf einer Pressekonferenz zur Düngelandesverordnung.

Grundlage für die Erarbeitung der neuen Düngelandesverordnung 2022 bilden 84 von 552 Grundwassermessstellen im Land, die zu hohe Nitratgehalte aufweisen, erläuterte der Minister. Die erhöhten Konzentrationen beschränkten sich nicht auf bestimmte Regionen, sondern seien fast in jedem Grundwasserkörper enthalten (siehe Karte im Anhang). Die Messdaten belegen Backhaus zufolge auch hohe Werte von Ammonium und Phosphat. In vielen Grundwassermessstellen des Landes (77 Prozent) seien zudem Rückstände von Pflanzenschutzmitteln gefunden worden. Allerdings werde nicht an allen dieser Messstellen der Schwellenwert oder der Gesundheitlichen Orientierungswert überschritten, differenzierte er.

„Ich bin der festen Überzeugung, dass die Auswertung weiterer Messstellen die vorhandene Belastungssituation weiter bestätigen wird. Unser Problem sind nicht die Messstellen, sondern die wissenschaftlich belegte Belastung unseres Grundwassers und unserer Oberflächengewässer. Wer diese Situation verkennt, verkennt die Realität“, betonte Backhaus.

Er stellte klar, dass es ihm nicht darum gehe, mit dem Finger auf einzelne Betriebe oder gar den ganzen Berufsstand zu zeigen: „Wir müssen das Problem zusammen in den Griff kriegen, denn wir alle haben ein Interesse daran, dass weniger Dünger und Pestizide in den Naturkreislauf gelangen und Mensch und Umwelt nachhaltig schädigen. Dafür braucht es rechtliche Regelungen, die den aktuellen Problemen Rechnung tragen.“

Backhaus wehrte sich gegen den Vorwurf des Bauernverbandes, das Land sei bei der Erarbeitung der Düngelandesverordnung 2022 intransparent und willkürlich vorgegangen: „Meine Fachleute arbeiten wissenschaftlich korrekt und halten sich an die rechtlichen Vorgaben. Über alle Arbeitsschritte und Entscheidungen wurde der Berufsstand informiert.“

Auch in die Erarbeitung der alten Düngelandesverordnung 2020 sei der Bauernverband immer eingebunden gewesen, stellte Backhaus klar. Damals sei ein komplexes, zweistufiges mathematisches Verfahren angewandt worden (erste und zweite Binnendifferenzierung), durch das verhindert werden konnte, dass weite Teile der Landwirtschaftsfläche pauschal als „mit Nitrat belastet“ eingestuft wurden. Im Ergebnis wurden ca. 13 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche als nitratbelastet ausgewiesen. Das sind rund 181.000 Hektar in über 4.500 Feldblöcken.

Der Ländervergleich zeigt laut Backhaus, dass die Situation in Mecklenburg-Vorpommern damit keineswegs unverhältnismäßig war. In Sachsen seien aktuell 14,5 Prozent der Landwirtschaftsfläche von den verschärften Düngeregeln betroffen. Niedersachsen (31%), Nordrhein-Westfalen (23 %) und Rheinland-Pfalz (23 %) wiesen sogar größere Gebiete aus; Bayern und Hessen (jeweils 12 %) etwa genauso viel; dennoch wurde gegen die Verordnung 2020 Klage eingereicht.

Das OVG-Urteil hat zur Folge, dass eine mehrstufige Regionalisierung, wie sie bislang vorgenommen wurde, nun nicht mehr möglich ist. Der Anteil der roten Gebiete werde deshalb im neuen Verordnungsentwurf 2022 mit 46 Prozent deutlich höher ausfallen (ca. 628.000 ha). „Nun kommt der sprichwörtliche Bumerang zurück“, kommentierte Backhaus. Da das OVG-Urteil noch nichts rechtkräftig ist, gilt nach wie vor die Düngelandesverordnung 2020 (13 Prozent rote Gebiete).

Der Minister bedauerte in diesem Zusammenhang, dass das Oberverwaltungsgericht Greifswald – wie gestern bekannt wurde – der Beschwerde des Landes nicht gefolgt ist und das Klageverfahren gegen die Düngelandesverordnung 2020 an das Bundesverwaltungsgericht weitergeben hat. „Nur damit das einmal deutlich wird: Wir haben die Beschwerde eingereicht, damit sich die Lage für die Landwirte nicht noch weiter verschärft. Hätten wir nicht so gehandelt, wäre das OVG-Urteil inzwischen rechtskräftig und wir hätten keine Landesregelung mehr. In einem solchen Fall greift die Düngeverordnung des Bundes, wonach ab sofort 77 Prozent der Landwirtschaftsfläche in MV als nitratbelastetes Gebiet gelten würde.“

Der neue Verordnungsentwurf 2022 befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren und soll im März 2022 in Kraft treten, informierte Backhaus.

Abschließend betonte der Minister, dass die Reduzierung der Düngemengen durch andere Methoden ergänzt werden müsse: „Die Digitalisierung und das Smart Farming werden dazu führen, dass viel differenzierter und standortangepasster gedüngt wird. Zum Fortschritt bei der Technik gehört auch die Erhöhung der Lagerkapazität für organische Dünger, um auf wetterbedingte Einflüsse, zum Beispiel lange, kalte Winter, reagieren zu können. Auch die Landwirtschaft kann weitere Beiträge leisten, um Austräge von Nitrat zu reduzieren, etwa durch eine Erweiterung der Fruchtfolge oder den Anbau von Zwischenfrüchten. Hierzu zählt auch ein verändertes Düngeregime beim Winterweizen, da diese Kultur im Herbst vor der Winterruhe nur geringe Nährstoffmengen aufnehmen kann.“ Ebenso müssten wissenschaftliche Modellprojekte zur Praxisreife geführt werden. In einem Versuch an der Universität Rostock wurde gezeigt, dass aus Dränwässer (Sickerwasser), die durch einen Graben mit Hackschnitzeln geführt werden, vor dem Einleiten in die Vorflut 70 bis 90 Prozent des Nitrats herausgeholt werden konnte.

Parallel zu dem Klageverfahren in M-V läuft ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie. Bislang ist es dem Bund nicht gelungen die EU-Kommission vom deutschen Verfahren zu überzeugen. Schafft es Deutschland nicht, der Forderung der EU bis Mitte Februar 2022 nachzukommen, wird ein Zweitverfahren eröffnet. Es ist zu erwarten, dass Deutschland dann zur Strafgeldzahlung in Höhe von ca. 861.000 Euro pro Tag verpflichtet wird. Da die Strafgeldzahlung rückwirkend angesetzt würde, wäre nach derzeitiger Einschätzung heute bereits ein Betrag von 1 Milliarden Euro fällig. Jeder weitere Tag der Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie lässt diesen Betrag anwachsen.

Hochwertige Lebensmittel aus M-V

Meyer: Handelsplattform hilft, Produkte sichtbarer zu präsentieren, Umsätze zu steigern und so langfristig Arbeitsplätze zu sichern

Schwerin – Regionale Lebensmittel in Nordwestmecklenburg intensiver zu vermarkten ist das Ziel von „MVliebe“. Die Handelsplattform soll Erzeugern aus der Region ergänzende Möglichkeiten des Direktvertriebs bieten.

„Der Name ist Programm – „MVliebe“ steht für Produzenten aus Mecklenburg-Vorpommern, die Tag für Tag hochwertige Lebensmittel herstellen. Oftmals haben diese nicht die Kapazitäten, die eigenen Erzeugnisse einem breiten Kundenkreis anzubieten. Die Handelsplattform bietet Unterstützung bei der Werbung und der Akquise von Abnehmern – so können die regionalen Erzeuger ihre Produkte sichtbarer präsentieren, Umsätze steigern und so langfristig Arbeitsplätze in ihrer Branche sichern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

Projektträger ist die „MVliebe“ Handelsplattform UG, die im Oktober 2020 aus privater Initiative heraus gegründet wurde. Ziel ist es, neben der Internetvermarktung auch ein Netzwerk zwischen regionalen Erzeugern und Geschäftskunden beispielsweise aus der Gastronomie, der Hotellerie und Kantinenbetreibern zu schaffen.

Derzeit bieten mehr als 20 regionale Lebensmittelerzeuger ihre Produkte unter www.mvliebe.de an. Die Vielfalt reicht von Gemüse und Fleisch über Kaffee und Saft bis zu Brotaufstrichen und Likören. Zudem werden Lebensmittel und Produkte des täglichen Bedarfs als „MVbox“ oder „RegioTüte“ versandt. Seit August des vergangenen Jahres ist zusätzlich ein RegioLaden in der Lübschen Str. 57 in Wismar eröffnet worden, wodurch gleichzeitig die Innenstadt der Hansestadt mit einem attraktiven Ladengeschäft gestärkt wird.

„Das Kaufverhalten vieler Verbraucher hat sich verändert. Es gibt eine viel größere Fokussierung auf Herkunft und Produktionsart der Lebensmittel. Regionale und nachhaltig produzierte Angebote sind gefragter denn je. Deshalb ist es für den wirtschaftlichen Erfolg wichtig, dass die Angebote auch online präsent sind. MVliebe geht mit den Produkten aus der Umgebung diesen Weg und wirbt für die kulinarischen Kostbarkeiten unseres Landes“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition für das Projekt beträgt knapp 61.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von 37.500 Euro.

Krise der Fischerei in M-V

Schwerin – Am 24.01.2022 hat der für Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, mit Fischern und Verbandsvertretern über die Lage der Ostseefischerei gesprochen. Dabei war es dem Minister wichtig, die Dramatik der Lage nicht herunterzuspielen: „Es sind schlechte Zeiten für die Fischerei. Dass sich nach 30 Jahren des Bestehens der Verband der Kutter- und Küstenfischer auflöst, ist nur ein Beleg für die katastrophale Lage. Und dennoch hoffe ich auf einen Neuanfang, den zu gestalten wir jetzt beginnen wollen. Dabei werden wir einige Sofortmaßnahmen umsetzen und dann Schritte für die Entwicklung 2023 – 2026 vorbereiten. Deswegen habe ich auch Mitarbeitende aus dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittel­sicherheit und Fischerei (LALLF) und der Landes­forschung zu der Diskussion eingeladen“, so der Minister.

Bei den Soforthilfen, die diskutiert wurden, ging es unter anderem um Prämien bei zeitweiliger Einstellung der Fischerei. Diese Hilfen hätten sich seit 2017 bereits bewährt, so Backhaus. Aus Gründen der notwendigen Strukturanpassung könnten auch Prämien bei endgültiger Einstellung der Fischerei gezahlt werden. Bis zu 1,6 Mio. Euro stünden zur Verfügung, erklärt der Minister.

Als weitere Maßnahmen solle die Fischerei auf Plattfisch in der Dorschschonzeit ermöglicht werden, fordert der Minister.

„Die EU beabsichtigt, in der ersten Jahreshälfte 2022 Dorsch-selektivere Schleppnetze vorzuschreiben. Forschungen und Entwicklungen dazu wurden durch das Thünen-Insitut für Ostseefischerei vorgenommen und durch MV aus dem EMFF und Landesmitteln gefördert. Ich werde mich dafür einsetzen, dass diese Schleppnetze auch während der Dorschschonzeiten eingesetzt werden dürfen. Außerdem beabsichtigen wir, die erstmalige Umrüstung der Schleppnetzfischerei mit 49 % aus dem EMFF und nationalen Mitteln zu fördern“, kündigt der Minister an.

Darüber hinaus sollten die Fischereibetriebe bei der Diversifizierung und der Direktvermarktung stärker gefördert werden, so Minister Backhaus. Und es müssten gesetzliche Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Fischer Tourismusangeboten machen könnten. Bisher stünden dem oft Schiffssischerheitsvorschriften entgegen, so Backhaus.

Abschließend erklärt der Minister: „Es wird nicht ein alleiniges Mittel geben, den Berufsstand zu retten. Aber wir wollen Maßnahmenpakete schnüren, die in Kombination ein Überleben dieses identitätsstiftenden Handwerks ermöglichen.“

Aktualisierte Faktensammlung zu M-V

Christian Pegel: „Aktualisierte Faktensammlung zu M-V sollte in keinem Haushalt mit Schulkindern fehlen“

Schwerin – „Wer kennt sie nicht – die Schulhausaufgaben mit der Frage: ,Welche Länge hat die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns?‘“, fragt Innenminister Christian Pegel und hat auch gleich die Antwort parat, wo sich solche Daten und Fakten über unser Bundesland schnell und unkompliziert finden lassen: „In einer soeben erschienenen Neuauflage der Informationsbroschüre unseres Statistischen Landesamtes.“

Christian Pegel wirbt für die Faktensammlung „Mecklenburg-Vorpommern – ein Porträt in Zahlen“: „Darin sind die Längen der gemeinsamen Landesgrenzen mit unseren Nachbarländern, die Zahl der Mehrpersonenhaushalte oder die zentralen Wirtschaftskennziffern des Landes schnell und auf einen Blick verfügbar“, so der Minister. Er sei überzeugt, dass diese Informationssammlung in keinem Haushalt mit Schulkindern fehlen sollte, so der Minister, selbst Vater zweier schulpflichtiger Töchter.

Auf 28 Seiten fasst das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommern in der Broschüre übersichtliche Grafiken und präzise aufbereitete Zahlen und Fakten über den Nordosten zusammen. Die kostenlose Broschüre gibt es zum Download auf der Homepage des Landesamts für Innere Verwaltung/Statistik oder kann als gedruckte Fassung hier bestellt werden:

Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 12 01 35
19018 Schwerin
E-Mail: statistik.vertrieb@statistik-mv.de

„Solche Faktensammlungen sind nur auf Grundlage konsolidierter Jahresberichte möglich“, sagt Christian Pegel weiter. Deshalb basieren die Angaben in der Broschüre zumeist auf den Zahlen von 2020.  „Wollten wir auf die konsolidierten Zahlen von 2021 warten, würde uns dies um Monate zurückwerfen. Der schnelle Rückgriff auf meist nur vorläufige Daten mit dann aber höherer Aktualität gelingt in diesem Zusammenhang vermutlich selten.“