Minister Backhaus: „Bäume statt Böller!“

Schwerin – „Bäume pflanzen statt Böller knallen!“ – Dafür wirbt Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus kurz vor dem Silvesterfest.

„Anstatt das Geld im wahrsten Sinne des Wortes in die Luft zu schießen, sollten wir es lieber sinnvoll einsetzen und davon einen Beitrag leisten für Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser. Das Land MV bietet dazu viele gute und sehr praktische Möglichkeiten. Über unsere Ökowertpapiere können wir durch freiwillige Beiträge Wälder und Hecken pflanzen, Moore vernässen oder auch Streuobstwiesen anlegen. Viele Projekte warten nur darauf, umgesetzt zu werden. So ein Böller verursacht Umweltverschmutzung, verschreckt Tiere und ist nach wenigen Sekunden vergessen, doch Bäume überleben Generationen, helfen dem Klima und bieten Lebensraum und Nahrung für andere Lebewesen“, so Minister Backhaus.

Öko-Wertpapiere erlauben es auch Einzelpersonen wie Bürgerinnen und Bürgern, Geld zum Beispiel in die Pflanzung neuer Klimawälder zu investieren. Ihnen wird für ihren freiwilligen Beitrag für den Klimaschutz eine Bescheinigung, symbolisch als Waldaktie, MoorFuture, Streuobstgenussschein oder Heckenscheck, ausgestellt. Jedes Wertpapier hat dabei seine eigenen besonderen Vorteile für verschiedene Ökosystemleistungen.

Neu im Angebot ist seit diesem Jahr der Heckenscheck, über den Landschaftshecken gepflanzt werden. Diese binden nicht nur Kohlenstoffdioxid aus der Luft, sondern sind auch ein wichtiger Beitrag zum Artenschutz. Sie bieten selbst Lebensraum für Insekten und bedrohte Vogelarten und verbinden verschiedene Biotope. Zudem schützen sie die Landschaft vor Winderosion.

Die Funktionsweise der Waldaktie erklärt Minister Backhaus so: „Das Land MV stellt Flächen bereit, auf denen ein neuer Wald gepflanzt werden kann. Diese Flächen mit Leben zu erfüllen, das übernimmt dann die Landesforstanstalt. Mit schon kleinen Geldbeträgen, aktuell 10 Euro, wird jeweils 5 m² neuer Wald angepflanzt. Ob als Unternehmen oder als Familienprojekt, jede und jeder kann daran mitwirken. Für jede Waldaktie gibt es dann auch ein Zertifikat.“

Erworben werden können die Ökowertpapiere unter: Unsere Ökowertpapiere – z-eco.de

Bürgergeld kommt zum 01. Januar 2023

Erhöhung des Regelbedarf erfolgt automatisch

Nürnberg – Zum Jahreswechsel löst das Bürgergeld das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab – die Leistungen laufen aber ganz normal weiter. Die ab Januar 2023 erhöhten Regelbedarfe werden pünktlich und automatisiert ausgezahlt. Anlässlich der Einführung des Bürgergeldes muss kein neuer Antrag gestellt werden. Endet jedoch der laufende Bewilligungsabschnitt, ist – wie bereits in der Vergangenheit – ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen.

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro. Die Bescheide der Jobcenter werden im Hinblick auf die rechtlichen Änderungen sowie die Bezeichnung Bürgergeld angepasst – behalten aber im Wesentlichen zunächst ihre bekannte Gestalt.

Alle Anträge, deren Bewilligungszeiträume bis einschließlich 31.12.2022 beginnen, unterfallen dem aktuell geltenden Recht mit dem pandemiebedingt vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. Vermögen gilt in diesen Fällen ab einer Höhe von 60.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft und 30.000 Euro für jede weitere Person als erheblich.

Ab einem Bewilligungsbeginn in 2023 kommen die neuen Regelungen bzw. Beträge zum Tragen: Während der Karenzzeit bleiben 40.000 Euro für die erste Person der Bedarfsgemeinschaft unberücksichtigt. Für jede weitere Person bleiben jeweils 15.000 Euro unangetastet. Nach Ablauf der Karenzzeit beträgt das Schonvermögen 15.000 Euro für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende Person. Unterkunftskosten werden während der Karenzzeit in tatsächlicher Höhe anerkannt. Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Das Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel und die Leistungsminderungen – so heißen die Sanktionen in Zukunft – werden neu geregelt: Bei einem Meldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat gemindert. Bei den Pflichtverletzungen erfolgen die Minderungen gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate ab dem dritten Verstoß.

Ergänzender Hinweis: Nur ca. 3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wurden in der Vergangenheit durchschnittlich mit mindestens einer Sanktion belegt.

Anträge und Anliegen an das Jobcenter können unter www.jobcenter.digital auch auf elektronischem Weg erfolgen.

Im November 2022 bezogen in Deutschland 5.351.000 Menschen in 2.832.000 Bedarfsgemeinschaften Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Knapp drei Viertel der Regelleistungsberechtigten waren erwerbsfähig (3.804.000), 1.625.000 von diesen arbeitslos. 1.548.000 zählten als nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind vor allem Kinder unter 15 Jahren.

Das Bürgergeld wird von den Jobcentern ausgezahlt. Die Jobcenter unterstützen auch bei der Suche nach Arbeits- oder Ausbildungsplätzen und fördert mit Qualifizierung und Weiterbildung den (Wieder)Einstieg in Beschäftigung

Bildung auf die Ohren

Oldenburg: beliebtes Podcast-Format, um Bildungsthemen zu vertiefen

Schwerin – Sich beim Joggen oder während einer Reise fortbilden: Möglich ist das mit dem neuen Podcast, den das Bildungsministerium mit dem Institut für Qualitätsentwicklung herausgebracht hat. Die Reihe trägt den Titel „IQ M-V trifft… – Fortbildung mal anders“.

Die Fortbildungsreihe richtet sich an Lehrkräfte, aber auch an alle, die sich für Bildungsthemen und aktuelle pädagogische Fragen und Anregungen im Schulalltag interessieren.

Moderatorin Susanne Bliemel spricht mit Gästen aus der Schulpraxis, aus Wissenschaft, Kunst, Kultur und von Behörden.

 Die erste Folge „5 Elemente – wie Lernen alle glücklich machen kann“ hat die Moderatorin Michaela Brohm-Badry, Professorin für Empirische Lehr-Lern-Forschung der Universität Trier, ans Mikrofon geholt. Mit ihr diskutiert sie darüber, wie Schule aus wissenschaftlicher Sicht gestaltet sein sollte, um Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften die bestmögliche Entwicklung und Wohlbefinden zu ermöglichen.

„Mich freut, dass hier Bildungsthemen in einem beliebten Format vertieft werden und zum Beispiel Schulleiterinnen und Schulleiter Einblicke in ihren Schulalltag geben. Themen wie das Familienklassenzimmer und Beispiele aus der Praxis, um der Vielfalt an der eigenen Schule gerecht werden zu können, erreichen so noch mehr Menschen und schaffen ein noch größeres Verständnis für das Bildungs- und Schulwesen“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Der Podcast „IQ M-V trifft… – Fortbildung mal anders“ ist auch auf itslearning, auf dem Bildungsserver und auf den gängigen Audiostreamingdiensten abrufbar.

Notfallvorsorge: 100.000 Ratgeber für M-V

Schwerin – Das Innenministerium stellt den Bürgerinnen und Bürgern in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 100.000 gedruckte Broschüren „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notfallsituationen“ zur Verfügung. Diese Broschüre mit praktischen Tipps zur Eigenvorsorge für Not- und Krisensituationen wurde durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entwickelt und durch das Land in Druck gegeben.

„Mit Druck und Auslieferung dieser Broschüre wollen wir als Landesregierung einen weiteren praktischen Beitrag zur Vorsorge im Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in unserem Bundesland leisten. Die Hinweise und Verhaltens-tipps in dem Ratgeber helfen jedem Einzelnen von uns, sich unkompliziert auf eine mögliche Not- oder Krisensituation vorzubereiten. Das kann ein Stromausfall sein, ein Ausfall der Trinkwasserversorgung oder auch zum Beispiel so heftiger Schneefall, dass Sie mehrere Tage nicht aus dem Haus kommen“, wirbt Innenminister Christian Pegel für den Ratgeber und sagt weiter:

„Kernstück der Broschüre ist eine herausnehmbare Checkliste zur eigenen Vorsorge. Neben praktischen Tipps für die richtige Menge an Lebensmittelvorräten je nach Haushaltsgröße gibt es Hinweise für weitere wichtige Hilfsmittel im Notfall. Dazu gehört zum Beispiel ein mit Batterie oder Kurbel betriebenes Radio, um sich auch bei kurzzeitigem Ausfall von Fernsehen, Internet und anderen Medien informieren zu können.“

Der Minister appelliert: „Jede und jeder von uns kann und sollte vorsorgen, wie es unsere Großeltern und Urgroßeltern übrigens ganz selbstverständlich getan haben. In den vergangenen Jahrzehnten mag zuweilen der Eindruck entstanden sein, dass eine vernünftige Vorratshaltung für einen extrem starken Sturm und seine Folgen oder ein kurzzeitiges Schneechaos ‚aus der Mode gekommen‘ ist.

Das ist aber ganz und gar nicht der Fall. Unsere Groß- und Urgroßeltern wussten schlicht, dass es Dinge im Leben gibt, die nicht allein in unserer Hand liegen und für die es gut ist, mit einem soliden Notvorrat vorzusorgen. Wir sollten die Krisen und Herausforderungen der vergangenen drei Jahre wie die Corona-Pandemie und die aktuellen Energiemarktentwicklungen infolge des Kriegs in der Ukraine zum Anlass nehmen, diese gute alte Gewohnheit unserer Vorfahren wieder ernst- und aufzunehmen. In einem Notfall – aus welchen Gründen auch immer – sollte jede und jeder von uns in der Lage sein, sich und seine Liebsten für ein paar Tage aus der eigenen Speisekammer versorgen zu können.“

Christian Pegel weist auch darauf hin, dass Katastrophen- und Bevölkerungsschutz eine Gemeinschaftsaufgabe ist: „Bund, Länder und Kommunen, Haupt- und Ehrenamtliche und jede Bürgerin und jeder Bürger können nur gemeinsam dafür sorgen, dass wir alle vorbereitet sind auf Fälle, von denen wir gemeinsam hoffen und uns dafür engagieren, dass sie niemals eintreten.“

Die Kosten für Druck und Verteilung der Broschüre in Höhe von ca. 75.000 Euro werden aus dem Etat des Innenministeriums finanziert. Die gedruckten Exemplare werden ab Mitte Januar an die mehr als 120 Verwaltungssitze in Mecklenburg-Vorpommern ausgeliefert. Sie können sich dann Ihr Druckexemplar bei der Verwaltung Ihres Landkreises, Amtes oder Ihrer amtsfreien Gemeinde abholen. Sie bekommen Sie aber auch online unter https://www.brand-kats-mv.de/Katastrophenschutz/Meldungen/?id=184973&processor=processor.sa.pressemitteilung
oder online direkt beim BBK unter www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Vorsorge/Ratgeber-Checkliste/ratgeber-checkliste_node.html.

„Als Minister auch für Digitalisierung plädiere ich in der Regel dafür, auf den aufwändigen Druck von Papierbroschüren zu verzichten und Informationen lieber online zugänglich zu machen. Dieser Ratgeber, den eine Bundesbehörde entwickelt hat, ist allerdings so gut aufbereitet und wichtig, dass er auch all‘ jenen, die sich nicht so viel im Internet bewegen, ins Auge springen sollte. Genau diese Menschen wollen wir mit der Druckausgabe erreichen, sobald sie sich das nächste Mal auf den Weg zu ihrer Verwaltung machen“, so Christian Pegel.

Tourismusbilanz für 2022

Meyer: Tourismus zieht im Gesamtjahr an – verändertes Buchungsverhalten ist Herausforderung – Fachkräftesicherung gemeinsam mit der Wirtschaft angehen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer hat für das Tourismusjahr 2022 zum Jahresausklang Bilanz gezogen. „Mecklenburg-Vorpommern ist nach zwei Corona-Jahren (2020 und 2021) wieder ein sehr gefragtes Urlaubsland. Unter erschwerten Rahmenbedingungen hat die Tourismusbranche in den ersten acht Monaten 2022 ein gutes Ergebnis erzielt. Zwar verbessert sich die wirtschaftliche Lage touristischer Betriebe gerade in den stärker besuchten Sommermonaten, aber die Situation bleibt insgesamt weiter angespannt.

Wir sind längst noch nicht auf dem Vor-Coronaniveau von 2019. Corona und die Folgen des Ukrainekrieges machen der Branche weiter insgesamt zu schaffen. Warme Monate ziehen Touristen in unser Land. Das reicht aber nicht. Der Blick sollte noch stärker auf das Gesamtjahr gerichtet werden. Wir müssen vor allem auch in der Vor- und Nachsaison weiter mit starken Angeboten überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Von Januar bis September 2022 sind nach Angaben des Statistischen Amtes 26,5 Millionen Übernachtungen registriert worden. Das sind rund 28 Prozent mehr Übernachtungen in MV als im Vorjahreszeitraum 2021. Im Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 liegt das Land bei den Übernachtungen leicht niedriger. Bis einschließlich September wurden in 2019 rund 28,4 Millionen Übernachtungen gezählt.

„Durch die Corona-Pandemie bedingte Lockdowns haben die Branche in 2020 und 2021 teilweise runterfahren müssen. Für das Gesamtjahr 2022 könnten wir am Ende bei um die 30 Millionen Übernachtungen liegen“, so Tourismusminister Meyer.

Der Tourismus sieht sich auch aufgrund der Corona-Pandemie und der Energiekrise mit besonderen Herausforderungen konfrontiert. „Besonders das kurzfristige Buchungsverhalten macht der Branche zu schaffen. Das erschwert vor allem auch die Personal- und Warenplanung in den touristischen Unternehmen.

Hinzu kommt, dass viele Menschen aufgrund der insgesamt verunsicherten Lage eher sparen. Das bedeutet im Ergebnis auch, dass ein Urlaub wegfallen kann. Das merken Hoteliers und Gastronomen besonders in der jetzigen Situation“, erläuterte Meyer weiter.

Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat darüber hinaus für die Einrichtung einer Tourismusakademie geworben. „Wir müssen dem Fachkräftemangel in der wirtschaftlich wichtigen Schlüsselbranche, dem Tourismus, begegnen. Innovative Ideen sind gefragt, um Fachkräfte im Land zu halten und zu sichern. Deshalb wollen wir gemeinsam eine Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern aufbauen.

Die Rekrutierung und die Sicherung der touristischen Fachkräfte kann nur gemeinsam unter Beteiligung der Wirtschaft im Land gelingen. Darüber hinaus benötigen wir das Know-how der Aus- und Weiterbildungsakteure. Teilweise gibt es schon unterschiedliche Konzepte für die Aus- und Fortbildung sowie die akademische Bildung im Land. Eine bessere Verknüpfung und Vermarktung ist notwendig. Unser Land braucht eine moderne touristische Bildung mit starkem Praxisbezug.

Diese soll passgenau und bedarfsgerecht sein, damit die touristischen Unternehmen im Land direkt davon profitieren“, betonte Meyer. „Zunächst geht es um Inhalte der Akademie, der mögliche Ort wird später festgelegt.“ Inzwischen haben mehre Standorte Interesse zur Etablierung einer Tourismusakademie geäußert. Hierzu zählen unter anderem Bergen auf Rügen, Rostock, Schwerin, Plau am See, Mirow, Gadebusch, Bad Doberan und Neustrelitz.

In Stralsund und in Greifswald ist in diesem Jahr die Bettensteuer eingeführt worden. Darüber hinaus wird diese Steuer auch in Schwerin und in Wismar erhoben. „Es macht wenig Sinn eine Bettensteuer zu erheben. Diese landet in den allgemeinen kommunalen Haushalten. Sie ist häufig ohne Zweckbindung und wird leider eher nicht für den Tourismus eingesetzt.

Um für unser Land eine gerechte und langfristig stabile Tourismusfinanzierung zu sichern, arbeiten wir an der Einführung eines Tourismusgesetzes. Dieses soll durch gäste- und unternehmensbezogene Abgaben erfolgen, die dann im Gegensatz zur Bettensteuer zweckgebunden für den Tourismus eingesetzt werden“, forderte Tourismusminister Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr haben 20 Tourismusorte und eine Tourismusregion die Auszeichnung erlangt. „Die Anerkennung berechtigt die Kommunen, eine Kurabgabe einzuführen. Damit stehen mehr Mittel zur Verfügung, um touristisch relevante Aufgaben wie beispielsweise Marketingmaßnahmen, digitale Gästekarten und fahrpreislose ÖPNV-Angebote anzubieten.

Entscheidend ist, dass in Infrastruktur, Mobilität und Qualität investiert wird“, sagte Meyer. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangeboten für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können ein Prädikat als „Tourismusort“ erhalten.

Abschließend forderte Meyer, stetig weiter an der überregionalen und auch internationalen Wahrnehmung unseres Landes zu arbeiten. „Wir müssen auf die touristischen Vorzüge stärker aufmerksam machen. Intensives Marketing ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg des Tourismus. Es geht darum, neue Gäste zu werben und auch Gründe zum Wiederkommen zu liefern. Ziel ist es, dass Urlauber, die einmal da waren, auch gern wiederkommen.

Dabei muss es auch gelingen, neue Zielgruppen zu erschließen. Im kommenden Jahr wollen wir auch wieder auf der Internationalen Tourismusbörse (ITB) in Berlin vor Ort sein“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer abschließend. Die ITB Berlin findet im kommenden Jahr vom 07. März bis 09. März als Fachmesse statt.