ÖPNV-Rettungsschirm

Anträge bis 30. September stellen

Schwerin – „Die Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs mussten seit Beginn des Corona-Shutdowns massive Umsatzeinbrüche hinnehmen. Einige haben nur 10 bis 30 Prozent ihrer üblichen Fahrgäste transportiert. Den dadurch entstandenen Erlösausfall schätzt der Verband der deutschen Verkehrsunternehmen für Mecklenburg-Vorpommern auf rund 72,4 Millionen Euro“, sagt Landesverkehrsminister Christian Pegel und fügt hinzu: „Diese finanzielle Herausforderung können die Unternehmen nur durch gemeinsame Unterstützungsleistungen von Bund und Ländern bewältigen, um auch in der Nach-Corona-Zeit den Nahverkehr als umweltschonendes Verkehrsangebot auf bewährtem Niveau fortführen zu können.“

Der dafür erforderliche ÖPNV-Rettungsschirm für Corona-bedingte Mindereinnahmen, den Bund und Länder gemeinsam beschlossen hatten, steht jetzt. Der Bund stellt dafür insgesamt 2,5 Milliarden Euro an Regionalisierungsmitteln bereit, welche die Bundesländer ergänzen. Zwischen Bund und Ländern ist eine hälftige Aufteilung vereinbart, wobei der Länderanteil aus Landes- und kommunalen Mitteln erbracht werden kann.

Unternehmen und Aufgabenträger des Nahverkehrs können bis 30. September 2020 beim Energieministerium bzw. der Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) ihren Antrag auf Ausgleich von Corona-bedingten Ausfällen stellen. Wie viel von der Corona-Hilfe von Land und Bund in M-V die ÖPNV-Unternehmen am Ende tatsächlich beanspruchen, lässt sich deshalb erst danach beziffern.

Das Verkehrsministerium hatte den Unternehmen bereits kurz nach Ausbruch der Pandemie unter die Arme gegriffen: Es hat schon im April statt wie vorgesehen im Juni die 15 Millionen Euro ÖPNV-Mittel nach Finanzausgleichsgesetz für 2020 für den Nahverkehr mit Bus und Straßenbahn an die dafür zuständigen Landkreise und Kommunen überwiesen.

„Wir wollten die Verkehrsunternehmen in die Lage versetzen, ihr Angebot den Umständen angepasst weiter aufrecht zu halten“, begründet Pegel und bilanziert: „Dies ist uns gelungen. Dafür bedanke ich mich vor allem auch bei unseren Nahverkehrsunternehmen herzlich.“

Allerdings stünden den Ländern in den kommenden Monaten noch komplizierte Abrechnungen untereinander bevor. „Der Bund hat, um schnell agieren zu können und nicht extra zeitaufwändig ein neues Gesetz machen zu müssen, den Ländern die hälftige Bundesbeteiligung am ÖPNV-Schutzschirm über eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel ausgezahlt“, sagt Christian Pegel, der noch erheblichen Abstimmungsbedarf unter den Ländern voraussieht. Dabei sei klar gewesen, dass der Verteilungsmaßstab für die Regionalisierungsmittel nicht mit den tatsächlichen Verlusten der ÖPNV-Unternehmen durch die Corona-Pandemie in den einzelnen Ländern übereinstimmt.

„Die Länder haben dem Bund deshalb zugesagt, dass sie intern die ausgezahlten Gelder zwischen den Ländern entsprechend der jeweils tatsächlich aufgetretenen Verluste ausgleichen“, so Pegel, „Mecklenburg-Vorpommern hat dabei deutlich mehr Mittel vom Bund erhalten als uns aufgrund der Verluste eigentlich zukommen sollen, so dass wir Teile davon noch an andere Bundesländer weiterzuleiten haben.“ Es sei klar, dass Mecklenburg-Vorpommern aus den Regionalisierungsmitteln, die der Bund 2020 zusätzlich ausgezahlt hat, nur die verwenden dürfe, die dem tatsächlich entstandenen Schaden bei den Aufgabenträgern und Unternehmen in M-V entsprächen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert