Radverkehrsförderung des Bundes

Schwerin – Im Rahmen seines Klimaschutz-Sonderprogramms „Stadt und Land“ stellt der Bund den Bundesländern von 2020 bis 2023 rund 657 Millionen Euro für die Förderung des Radverkehrs zur Verfügung. Knapp 26 Millionen davon stehen für Mecklenburg-Vorpommern bereit. Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern dazu hat Infrastrukturminister Christian Pegel unterzeichnet.

„Besonders freue ich mich, dass es auf Drängen Mecklenburg-Vorpommerns gelungen ist, dass auch touristische Radwege als grundsätzlich förderfähig anerkannt wurden. Vorrangig soll das Programm aber dazu dienen, die Bedingungen für den Alltagsradverkehr zu verbessern“, sagt Christian Pegel zu der Vereinbarung und ergänzt: „Ebenfalls auf Drängen von M-V wurde der Radverkehr in den ländlichen Räumen mit seinen besonderen Chancen, aber auch spezifischen Herausforderungen ausdrücklich aufgenommen.“

Ziel des Programms ist „der Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und mit geringen Verlustzeiten nutzbaren Radverkehrssystems“. Förderfähig sind zum Beispiel Neu-, Um- und Ausbau von Radwegen einschließlich der Planungsleistungen Dritter und Grunderwerb. Dabei kann es sich um straßenbegleitende, vom motorisierten Verkehr möglichst getrennte Radwege handeln, eigenständige Radwege, Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen, Radwegebrücken oder -unterführungen oder auch den Umbau von Knotenpunkten, die den Radverkehr sicherer machen. Auch Abstellanlagen oder Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr können gefördert werden.

„Prämisse des Bundes ist, Maßnahmen zu fördern, die ohne seine finanzielle Beteiligung erst nach 2023 oder überhaupt nicht verwirklicht würden“, nennt Pegel eine wichtige Bedingung und verweist auf eine zweite: „Das Geld, das nicht rechtzeitig gebunden wird, geht an andere Bundesländer. Ich empfehle deshalb Gemeinden und Landkreisen dringend, bereits in ihre Haushalte 2021 entsprechende Eigenanteile einzustellen. Bis Ende 2021 gilt auch ein höherer Fördersatz von 80 Prozent. Danach sind es 75, für finanzschwache Kommunen 90 Prozent.“ Außerdem müsse die Planung der Maßnahme im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes bzw. Radnetzes erfolgen.

„Das Programm wird über das Land abgewickelt. Das Infrastrukturministerium erarbeitet dazu schnellstmöglich eine Förderrichtlinie. Ich möchte aber nochmals an alle Kommunen im Land appellieren, sich bereits vor deren Veröffentlichung Gedanken über Projekte zu machen, die für die Förderung in Frage kommen und sie so weit wie möglich für die Antragstellung vorzubereiten“, so Christian Pegel, der gern sehen würde, dass die gesamten 25 Millionen Euro in M-V verbaut werden.

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