Transparenz in Pflegeverträgen

Schwerin – Justizministerin Katy Hoffmeister hat sich auf der digitalen Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister (VSMK) für eine weitreichende Transparenz bei der Gestaltung von Verträgen in der ambulanten Pflege ausgesprochen.

Anlass war die Vorstellung des Berichts des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auf der VSMK zum Thema „Verbraucherschutz in der ambulanten Pflege stärken – Transparenz der Verträge erhöhen.“ Ministerin Hoffmeister, in M-V für den wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig, kritisierte, dass der Bericht zu kurz greife.

„Die Nachvollziehbarkeit der Leistungen in der ambulanten Pflege sollte künftig im Vertrag festgeschrieben sein müssen. Schon allein wegen der Beweisbarkeit des Inhalts eines abgeschlossenen ambulanten Pflegvertrags erscheint das logisch und wichtig. Pflegebedürftige und Angehörige wissen oft nicht, welche Pflegeleistungen vereinbart wurden und vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Somit können sie die Einhaltung der Leistung auch oftmals weder hinreichend prüfen noch die Nichteinhaltung geltend machen.

Ein schriftlicher Vertrag würde auch sich ändernde pflegerische Bedürfnisse abbilden können. Auch sollte der Begriff des ‚Umfangs‘ der Leistungen auf zeitliche Orientierungsgrößen erweitert werden, damit die praktische ambulante Pflege keine Diskrepanz zwischen der vertraglich geschuldeten und tatsächlich erbrachten Pflegezeit pro Tag entsteht. Ich sehe zudem die Notwendigkeit, dass in Fragen der Vertragsgestaltung bei der ambulanten Pflege die Verbraucherzentralen eine größere Beratungsrolle spielen sollen. Das müsste die Arbeits- und Sozialministerkonferenz zügig prüfen, um Pflegebedürftigen und Angehörigen die nötige Transparenz zu ermöglichen“, so die Justizministerin.

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