Sozialer Wohnungsbau

Insel Usedom – Bauminister Christian Pegel wird sich am kommenden Mittwoch über den Baufortschritt des Bauvorhabens der Wohnungsgesellschaft Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf an der Wiesenstraße 8 und 9 informieren. Auch der Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern Patrick Dahlemann wird am Termin teilnehmen.

Das Bauministerium hat im vergangenen Jahr der Wohnungsgesellschaft „Kaiserbäder Gemeinde Ostseebad Heringsdorf“ für die beiden Bauvorhaben im Seebad Ahlbeck (Landkreis Vorpommern-Greifswald) Fördermittel in Höhe von insgesamt 660.000 Euro nach der Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gewährt. Die Zuwendungsbescheide konnten aufgrund der Corona-Pandemie nicht persönlich übergeben werden.

An der Wiesenstraße 8 entsteht ein dreigeschossiges Gebäude mit zehn Wohnungen – zwei davon barrierefrei, alle anderen barrierearm. Fünf Wohnungen werden im ersten Förderweg für einkommensschwache Haushalte, die anderen fünf im zweiten Förderweg für Haushalte mit mittlerem Einkommen unterstützt. An der Wiesenstraße 9 werden drei barrierefreie Wohnungen gebaut, zwei im ersten Förderweg und eine im zweiten Förderweg.

Das Vorhaben ist Teil des Modellprojekts „Zukunft des Wohnens“, das Menschen, bezahlbares Wohnen ermöglichen soll.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen.

Bislang wurden Neubauvorhaben mit 1.013 Mietwohnungen in Schwerin, Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren, Neubrandenburg, Wismar, Anklam, Sassnitz, Torgelow, Heringsdorf/Ahlbeck, Teterow, Wolgast, Ludwigslust und Bergen mit Fördermitteln in Höhe von 50,1 Millionen Euro unterstützt.

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